Zum Spannungsfeld zwischen Informationsanspruch einerseits und Schutz persönlicher Belange andererseits gehört natürlich auch die Frage der Ansiedlung eines Beauftragten für Informationsfreiheit. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die einen sagen, es wäre gut, diesen beim Datenschutzbeauftragten anzusiedeln. Die von uns favorisierte Variante sieht vor, dies beim Bürgerbeauftragten zu tun. Problematisch an dem Vorschlag der Konzentration der Aufgaben beim Datenschutzbeauftragten sehen wir, dass der Datenschutzbeauftragte sowohl Prüfbehörde gegenüber der Behörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist als auch möglicherweise Ansprechpartner für Drittbetroffene auf der Grundlage des § 11 des Thüringer Datenschutzgesetzes oder - um es einmal salopp zu sagen - ein Datenschutzbeauftragter und ein Beauftragter für Informationsfreiheit nähern sich einer rechtskonformen Abwägung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz aus unterschiedlichen Richtungen und mit unterschiedlichen Motivationen.
schieben; das verstehe ich überhaupt nicht. Der Schutz der Privatsphäre von Menschen, die in solchen Unterlagen vorkommen, ist ein absolut höherrangiges Recht. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, der gestern, glaube ich, seinen neuesten Bericht vorgelegt hat, hat gesagt, das ist ein Thema, was auch mehr und mehr Leute wirklich umtreibt. Die Anfragen an seine Behörde sind um 50 Prozent gestiegen. Deswegen ist der Aufbau Ihres Gesetzes schon von vornherein falsch. Es müsste nämlich Unterschiede geben je nach dem, ob ein Antragsteller einen ihn betreffenden Vorgang einsehen möchte oder Vorgänge, die zusätzlich oder ausschließlich Dritte betreffen. Eine solche Differenzierung findet sich bei Ihrem All-inklusiveAnspruchsgesetz an keiner Stelle. Es wird allen alles zugänglich gemacht und dann sollen Abwägungen stattfinden, die aber wenig sachgerecht vorgenommen werden und manchmal ungenau und teilweise schlicht verfassungswidrig sind.
Zur Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport wurde auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt eingeladen. Er bekam die Möglichkeit, sich zu dem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag zu äußern. Ein Antrag auf eine darüber hinausgehende Anhörung sowie auf eine zweite Beratung dieses Gesetzesvorhabens, die zeitlich vor dem heutigen Plenum hätte stattfinden müssen, fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie unter Berücksichtigung des Änderungsantrages der regierungstragenden Fraktionen und einer Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport die Ihnen in der Drs. 6/2341 vorliegende Beschlussempfehlung. Sie wurde mit 6 : 3 : 0 Stimmen beschlossen.
Kanzleramtsminister Pofalla hat die Sache mittlerweile für beendet erklärt. Aber wir alle wissen, dass sie nicht beendet ist. Natürlich ist die gesellschaftliche Debatte um Überwachung und Datenschutz sowie um staatliche Eingriffe in die Privatsphäre mitnichten beendet.
Die Notwendigkeit und die Erforderlichkeit der Ermächtigung zur Erhebung von Bestandsdaten ist weder in der Begründung zum Gesetzentwurf noch in den Ausschussberatungen dargelegt worden. Umso mehr wäre eine Evaluation und Berichtspflicht sowie eine Befristung angezeigt gewesen, wie es auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz gefordert hat.
schaft (Landtag) wurde interfraktionell vereinbart, dass heute Vormittag nach Tagesordnungspunkt 65, Konsensliste, die Tagesordnungspunkte 49, Bericht und Dringlichkeitsantrag des Untersuchungsaus schusses zur Untersuchung von Kostensteigerun gen, Bauzeitenverzögerungen, Planungsfehlern und Baumängeln beim Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte, Drucksache 18/1813, 25, Neuauf stellung des Landschaftsprogramms Bremen, Teil Stadtgemeinde Bremen, Mitteilung des Senats, Druck sache 18/1768, und die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 57 und 58, Zweites Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD, Drucksache 18/1677, und Bericht und Dring lichkeitsantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD sowie Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE dazu, Drucksache 18/1822, Drucksache 18/1831 und Drucksache 18/1837, auf gerufen werden.
schaft, Medien, Datenschutz und Informations
antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD „Zweites Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes“ vom 16. Dezember 2014, Drucksache 18/1677, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 72. Sitzung am 17. Dezember 2014 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzes antrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz
der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD fort und kommen gleichzeitig zur ersten Lesung des Gesetzesantrages des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit.
90/Die Grünen und der SPD durch den Gesetzes antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit erledigt ist, lasse ich über diesen Gesetzesantrag in erster Le sung abstimmen.
Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1822, zur Kenntnis.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben dem Präsidium mitgeteilt, dass am morgigen Tag die Tagesordnungspunkte 28, 58 und 64 nicht aufgerufen werden, sondern auf die Juni-Tagung verschoben werden. Der Tagesordnungspunkt 63, Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz, wird ohne Aussprache behandelt. Der Bericht soll an die Fachausschüsse überwiesen werden. Ansonsten sind die gesetzten Tagesordnungspunkte morgen früh ab 10 Uhr an der Reihe.
Meine Damen und Herren, ich begrüße es ausdrücklich, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen die Bedeutung des Datenschutzes bei diesem Thema besonders erwähnt und hervorhebt. Meine persönliche Auffassung ist, und die vertritt das Haus grundsätzlich und absolut, der Datenschutz ist zwingend zu berücksichtigen. Videoaufzeichnungen können helfen, Täter zu ermitteln. Aber wie der grausame Fall in München gezeigt hat, verhindern können sie Gewalttätigkeiten nicht, zumindest nicht in jedem Fall, wie es gerade dieser tragische Fall in München gezeigt hat.
(Stefan Köster, NPD: Dem Datenschutz in Mecklenburg-Vorpommern steht bald eine Katastrophe bevor.)
Dass die NPD ihr Herz für den Datenschutz entdeckt hat, ist im Kontext mit ihren eigenen Interessen zu sehen. In ihrem Bundestagswahlprogramm hieß es dann noch: „Freiheit und Wiederherstellung der bürgerlichen Privatsphäre statt Rundumüberwachung, amtlicher Kontroll- und Datensammelwut sowie behördlicher Diffamierung Andersdenkender durch sogenannte ‚Verfassungsschutz‘-ämter“. Dass Ihnen Letzteres stinkt, ist mir klar, denn der rückt Ihnen ab und zu mal kräftig auf den Pelz.
Meine Damen und Herren, kurzum: Ich bitte doch alle, die sich hier zu Wort melden, einfach der Besonderheit von Steuerprüfverfahren gerecht zu werden. Da gibt es auch etwas, das Datenschutz heißt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind im sensiblen Bereich des Grundrechts auf Datenschutz, und dieses ist für die Fraktion der FDP/DVP außerordentlich wichtig.
Ich stelle fest: Wir wollen die mit einem Kauf verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Fragen umfassend klären lassen. Dazu gehört auch höherrangiges Verfassungsrecht wie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Dazu gehört auch der Datenschutz, den Sie sonst bei jeder Gelegenheit –
Tätigkeitsbericht 2011 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz SchleswigHolstein
(Michael Roolf, FDP: Immer an den Datenschutz denken!)
Weiter müssen wir anführen die Anhörungen. Es gab ja zwei Anhörungen. Es gab eine Anhörung zum ersten Standpunkt des Gesetzes. Ich will Ihnen nur kurz aufzählen, wer alles schon den ersten Entwurf, aber auch den zweiten Entwurf abgelehnt hat: Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, die Ingenieurkammer Thüringen, die IHK Südthüringen, der Thüringer Handwerkstag, die Architektenkammer Thüringen, die Vereinigung der Straßenbauund Verkehrsingenieure Thüringens, der Verband der Wirtschaft Thüringens, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Landesfrauenrat, die IHK Erfurt, der Verband Mitteldeutscher Omibusvertreter, Die Familienunternehmer, der Bauindustrieverband Hessen/Thüringen, der Verband kommunaler Unternehmen, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschlands, der Thüringer Landkreistag, die IHK Ostthüringen, der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz, der Verband deutscher Verkehrsunternehmen und am Ende auch der DGB. Dazu komme ich noch.
Im Übrigen, SPD und CDU haben es, glaube ich, gut gemeint, Sie haben das Thüringer Datenschutzgesetz noch einmal mit reingenommen, dass es zu beachten sei. Ja, aber das gilt immer. Das bringt jetzt nicht wirklich viel, dass Sie es mit reingeschrieben haben. Es geht um die Frage, wer darf da reinschauen und wie sichern wir den Datenschutz des Arbeitnehmers. Das müsste doch Ihnen als Gewerkschafter wirklich am Herzen liegen, Herr Mach
Das ist Datenschutzrecht, das ist der eingeforderte Datenschutz. - „durchzusetzen“.
Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksachen 20/3307 und 20/ 3308:
Punkt 32, Drucksache 20/3916, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen und Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen.
[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksachen 20/3307 und 20/3308: Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen (Senatsan- trag) Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen (Senatsantrag) – Drs 20/3916 –]
der CDU, Facebook-Fahndung einführen, vom 17. Januar 2012, Drucksache 18/199, ist von der Bür gerschaft in ihrer 15. Sitzung am 23. Februar 2012 zur Beratung und Berichterstattung an die staatli che Deputation für Inneres und Sport und an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Die Federführung lag bei der staatlichen Deputation für Inneres und Sport. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1725 ihren Bericht dazu vor.
die datenschutzrechtlichen Probleme. Viele Daten werden im Ausland gespeichert – das wissen alle, die Facebook nutzen – und sind damit diesem Zu griff entzogen. Schon damals habe ich aber hier vorgetragen, dass die Polizei Niedersachsens einen Weg, der auch den Datenschutz gewährleistet, ge funden hat, demnach läuft die gesamte Fahndung nur über einen Link zur Polizei, und damit ist die Datensicherheit gegeben.
Keine Frage, der Datenschutz spielt hier eine be
wieweit Behörden, Ämter oder die Polizei dieses Portal nutzen können, ohne ebenfalls datenschutz rechtlich fragwürdig zu agieren. Im Gegensatz zu Facebook muss sich die Polizei Bremen nämlich an die Datenschutzgesetze halten, liebe Kolleginnen und Kollegen!