Nicht erfreut war ich allerdings – das muss ich auch noch sagen –, Herr Innenminister, über die Ausführungen zum Datenschutz bei Rechtsanwälten, und zwar insbesondere dann, wenn sie auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung tätig sind. Ich erinnere daran: Die Rechtsanwälte sind zwar freiberuflich tätig, aber sie sind – so steht es im Gesetz – ein Organ der Rechtspflege. Auch wenn sie Forderungen eintreiben, sind sie ein Organ der Rechtspflege und können nicht einfach mit einem Inkassounternehmen gleichgesetzt oder verglichen werden. Ich denke, da müssen wir einfach Ausnahmen machen.
Zum Schluss, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch eine Meldung von den Grünen zum Thema „Datenschutz in digitalisierter und überwachter Form“.
Herr Kollege Walter, die Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und im nicht öffentlichen Bereich allein wird gewisse Synergien bringen; dazu stehe ich nach wie vor. Aber es muss halt mehr dazukommen.
Glücklicherweise hat die Aufsichtsbehörde keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Unternehmen, insbesondere Lotterieeinnehmer der Süddeutschen Klassenlotterie, in die Kontenaffäre verwickelt gewesen wären. Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Dennoch hat die Aufsichtsbehörde gegenüber der Süddeutschen Klassenlotterie angeregt, Lotterieeinnehmern Vorgaben zu machen, die den Datenschutz gewährleisten sollen. Die Süddeutsche Klassenlotterie hat diese Vorschläge inzwischen aufgegriffen.
Ich habe nur einige Aspekte des Fünften Tätigkeitsberichts herausgegriffen und möchte zum Schluss kommen. Zur Versicherungs- und zur Kreditwirtschaft, zu Handel und Verkehr, zur Wohnungswirtschaft und zum Gesundheitsbereich gibt es im Bericht vieles, was sich nachzulesen lohnt. Festzustellen ist, dass die Zahl der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Berichtszeitraum um 35 % gestiegen ist. Das ist auf der einen Seite erfreulich, weil es eine zunehmende Sensibilisierung vieler Bürgerinnen und Bürgern für Fragen des Datenschutzes erkennen lässt. Auf der anderen Seite macht es aber deutlich, dass beim Datenschutz im privaten Bereich vieles zu verbessern ist. Denn die meisten dieser Beschwerden sind nun einmal begründet.
Wir werden darüber noch vertieft beraten. Ich möchte im Sinne der Zeitökonomie jetzt auf weitere Ausführungen verzichten. Wir werden sicherlich mit einer gemeinsamen Zielsetzung noch viel Weiterführendes zum Thema Datenschutz zu besprechen haben. Aber wir müssen schauen, dass wir die Bürger dabei mitnehmen.
Digitales Lehren und Lernen – beides ist kein Selbstzweck. Es geht darum, dass wir die vielen Chancen der Digitalisierung als Mittel zum Zweck ergreifen. Hierbei darf man ethische Fragen nicht vergessen. Sie gehören mit dazu. Aber auch Aspekte wie Persönlichkeitsrechte und Datenschutz sind wichtig.
Bereits im Oktober letzten Jahres haben wir eine Expertenanhörung zu diesem Thema durchgeführt. Die Experten haben uns bei der Anhörung sowie in ihren Stellungnahmen bestätigt, dass die Aufklärung zum Thema „Datenschutz“ sicher ein ganz wichtiger Bereich ist. Das wurde ja auch von meinen Vorrednern schon mehrfach gesagt. Angesichts der Dynamik, die dieses Thema hat, ist es unerlässlich, hier permanent am Ball zu.
Zum anderen bestehen auf organisatorischer Ebene bereits die entsprechenden Angebote und Stellen, die die Schulen und die Lehrkräfte in Fragen rund um Mediennutzung und Datenschutz auch unterstützen. Hierbei sind insbesondere die Medienberaterinnen und -berater des Kompetenzteams NRW zu nennen. Auch das wurde heute in einer der Reden schon erwähnt.
Dass das gelingt, sehen Sie auch daran, dass immer mehr Schulen freiwillig die bestehenden Angebote wie zum Beispiel zum Datenschutz an Schulen in NRW abrufen. Zusätzlich wird ihnen mit LOGINEO NRW eine Basis-IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
Es existieren also viele gute Initiativen im Bereich Datenschutz. Das hat uns auch die Anhörung im Schulausschuss gezeigt. Unser Ziel muss es nun sein, die vielen Kompetenzen und Ideen zu nutzen und unsere Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern für diese Themen weiter zu sensibilisieren und so auf einen lebenslangen Lernprozess vorzubereiten. Nur wenn alle Beteiligten aus eigenem Willen mitspielen, können wir sie für dieses Thema auch gewinnen.
Ich komme zum Schluss. Wir schließen uns dem Votum des Ausschusses noch einmal an, diesem Antrag hier nicht zu folgen. Es wurde deutlich, dass der Datenschutz ein wichtiges Thema ist. Das haben wir auch verstanden. Lassen wir doch einmal diesen Satz nachklingen: Wir sind in NRW bei diesem Thema vorbildlich. Und darauf können wir stolz sein. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Der erste Teil – Datenschutz als Bildungsaufgabe – ist von großer Bedeutung, da viele junge Menschen in der heutigen Zeit sehr arglos mit ihren persönlichen Daten umgehen, häufig ohne zu ahnen, welche Konsequenzen dieses Verhalten für ihr künftiges Leben und vor allen Dingen für ihr Berufsleben haben kann. Eine Sensibilisierung für den verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Daten ist
Es ist daher aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich, den Datenschutz als Bildungsauftrag verbindlich im Lehrplan zu verankern, da er bereits auf vielfältige Weise thematisiert wird. Zudem gehört das Lernen mithilfe des Internets mittlerweile auch zum Schulalltag dazu. Da ist jede Schule gehalten, den verantwortungsvollen Umgang damit ebenso sicherzustellen wie die Kontrolle, dass es keine missbräuchliche Anwendung gibt, sowie darauf zu achten, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird. Dies ist, soweit ich weiß, Frau Ministerin, auch im Schulgesetz so verankert.
Liebe Kollegin Pieper, Sie haben hier eben vorgetragen, die Piraten legten immer wieder Anträge in den Bereichen „digitale Bildung“, „Medien“ und „Datenschutz“ vor. Das ist der Fall. Nur – auch dieser Antrag zeigt das – sind Ihre Anträge oft problematisch, weil sie Dinge vermischen, weil sie nicht präzise sind und weil sie uns auf unserem Weg nicht weiterbringen.
Wir haben im Ausschuss schon ausführlich darüber gesprochen. Das Thema „Datenschutz“ ist wichtig; darüber sind wir uns sicherlich alle einig. Den Rückschlüssen, die Sie in Ihrem Antrag daraus schließen, können wir uns jedoch nicht anschließen. Hier beende ich jetzt meine Rede und überlasse dir, liebe Monika, das Feld, um noch einmal vorzutragen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten bereits im Dezember letzten Jahres zu diesem Antrag eine sehr merkwürdige Debatte. Schon damals wurde gesagt, wir hätten alle Dinge miteinander vermischt. Haben wir nicht! In dem Antrag wird zum einen das Thema „Datenschutzbeauftragte in der Schule“ und zum anderen das Thema „Datenschutz in der Medienbildung“ behandelt, damit Schüler und Schülerinnen beim Gebrauch ihrer Smartphones, Tablets und was auch immer wissen, worauf sie
Dieser Antrag bezieht sich – auch hier sehen Sie wieder vernetztes, zusammenhängendes, systematisches Vorgehen, auch bundesweit – auch auf die KMK-Empfehlungen zur Verbraucherbildung an Schulen, die explizit die Themen „Datenschutz“ und „Urheberrechte“ enthalten.
Die Medienberatung, deren Arbeit, glaube ich, auch hier uneingeschränkt gewürdigt und geschätzt wird, hat eine umfangreiche Handreichung zum Datenschutz sowie insbesondere den Medienpass NRW entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte werden damit bei der Vermittlung eines sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit Medien und privaten Daten unterstützt. Den Medienpass will ich mit Blick auf die Zeit jetzt nicht mehr erläutern.
Ich fasse noch einmal zusammen: Beim Thema Datenschutz geht es nicht um das Ob, sondern um das Wie. Deswegen wird die Landesregierung die ergriffenen Maßnahmen und vorhandenen Instrumente fortlaufend überprüfen und bei Bedarf nachsteuern. – Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Wir halten es für wichtig, dass die Verträge und ihre Erfüllung transparent und öffentlich nachvollziehbar sind. Es ist aus meiner Sicht aber auch notwendig zu beobachten, ob und wie die verschiedenen Schritte der Energiewende aufeinander abgestimmt werden. Und da die Stadt an allen drei Gesellschaften beteiligt ist, kommt ihr auch eine gewisse Koordinierungs- und Steuerungsfunktion bei der Energiewende zu. Die Zusammenarbeit aller Akteure im Netz und am Energiemarkt muss abgestimmt sein, damit die Energiewende auch klappt. Darüber hinaus kommen beim Lastmanagement Aufgaben auf uns zu, denn es geht hier auch um Verbraucherschutzinteressen und Datenschutz, und da sind wir als Bürgerschaft weiter gefragt.
senschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.
Der Senat darf sich an dieser Stelle nicht weiter hinter dem Datenschutz verstecken. Notfalls muss bei der Datenschutzbeauftragten eine Verordnung erlassen werden, die einerseits dem Kindeswohl dient und andererseits den datenschutzrechtlichen Anforderungen Genüge tut.
Dass allerdings auch, und das kennen wir aus vielen Bereichen, die handelnden Akteure vor Ort ganz entscheidend für die Frage der Umsetzung verantwortlich sind, da machen wir uns doch nichts vor! Die Zeiten, in denen die Polizei in der Schule kein gern gesehener Gast war, sind doch mittlerweile vorbei. Heute ist es in den Schulen so, dass sich die Polizei den Fällen tatsächlich in guter Zusammenarbeit mit der Schule stellt, es da einen engen Austausch gibt und wahrscheinlich gelegentlich auch der Datenschutz – das sage ich einmal ganz vorsichtig – beiseite geräumt wird, um dem Kind oder dem Jugendlichen zu helfen. Ich glaube, dass dieses gemeinsame Handeln von Polizei und Schule an der Stelle auch richtig ist, meine Damen und Herren!
aktuellen „SPIEGEL“. Wie ist es denn dazu gekommen? Dazu gekommen ist es, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich ein massives Problem mit der Erfüllung der Grundrechte auf Datenschutz haben. Da gibt es das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das in Frage gestellt ist. Es sind die Rechte der EU und die UN-Grundrechtecharta, was das Recht auf Privatleben und ungestörte Kommunikation angeht, und da sind natürlich auch die Eigentumsrechte von Unternehmen, speziell auch ihre Patente und Ideen, in Gefahr.
Für sie kam das erst wieder auf die Agenda, als sie gehört hat, dass sie persönlich abgehört wird. Das ist eine Verantwortung, Frau Klöckner, der sich die Christdemokraten gegenüber den Bürgern, aber auch gegenüber den Unternehmen und unserem Land stellen müssen. Sie haben mehr als die Verantwortung nur für die Bundesregierung. Sie haben auch die Verantwortung für den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Rheinland-Pfalz und in Deutschland, meine Damen und Herren.
Wo sind Ihre Initiativen für Datenschutz für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen? Die haben Sie immer alle blockiert, ob es bei der Vorratsdatenspeicherung oder bei vielen andere Dingen war. Die Tatsache, dass
Nur wenn wir einen nennenswerten Datenschutzstandard in Europa sicherstellen, können wir glaubhaft entsprechende Schutzstandards auch von anderen einfordern. Auch das war Thema vor vielen Wochen. Ich habe in der NSA-Debatte hier am Rednerpult gesagt, dass Deutschland damals das europäische Abkommen zum Datenschutz verhindert hat. Wir sind jetzt auf einem Weg in der Hoffnung, dass das Datenschutzabkommen oder die Richtlinie am Ende verabschiedet werden kann. Aber es ist natürlich eine Grundvoraussetzung dafür in unseren Forderungen dritten Partnern gegenüber, dass wir uns auch in Europa auf bestimmte Datenschutzregelungen miteinander verständigen.
Ihnen geht es darum zu vertuschen, dass es hier um Grundeinstellungen geht. Das ist der springende Punkt. Es geht um Grundeinstellungen, wie man zum Datenschutz, zu unveräußerlichen Rechten der Bürgerinnen und Bürger steht.
Beschäftigtendatenschutz blockiert, EU-Datenschutzreform blockiert, Stiftung Datenschutz Rohrkrepierer und der millionenfache Grundrechtsangriff, der im Zusammenhang mit den Enthüllungen von Edward Snowden im Raum stand – man wollte einfach die Debatte beenden. Das ist Totalversagen.