Die CDU will ein wenig suggerieren, dass sie etwas für den Datenschutz täte. In Wahrheit wird mit dem Antrag eine alte Geschichte aufgewärmt, ein
Man kann die Bundesparteien immer prügeln – da würde uns bei Ihrer Partei auch das eine oder andere einfallen und vielleicht auch bei unserer eigenen Partei das eine oder andere –, aber wir sind hier in Hamburg. Der Antrag der CDU, im Petitum zwar noch sehr allgemein gehalten, wäre es allemal wert gewesen, im Unterausschuss Datenschutz diskutiert und weiterentwickelt zu werden.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass wir als selbsternannte Internethauptstadt uns dieses Themas nicht annehmen. Wir wissen alle, dass der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Professor Dr. Caspar, bei diesem Thema sehr engagiert ist und die Staatsanwaltschaft nur ermittelt, weil er an diesem Thema dran war. Er wäre auch im Unterausschuss ein sehr guter Ratgeber gewesen, um diese Initiative so weiterzuentwickeln, dass der SPD-Senat – wenn er schon selber nicht weiß, was zu machen ist – gut gebrieft gewesen wäre.
Dass Klärungsund Handlungsbedarf besteht, zeigt sich nicht nur am letztjährigen Beispiel Google; auch Microsoft hat in diesem Jahr begonnen, mit Hilfe des Unternehmens NAVTEQ Aufnahmen für einen eigenen virtuellen Stadtplan mit Namen Streetside zu erstellen. Auf der Website des Projekts kann man nachschauen, wann die Aufnahmefahrzeuge durch welche Stadt fahren. Hamburg wird dabei nach aktuellem Stand bis Jahresende 2011 noch nicht angesteuert. Dennoch – beziehungsweise gerade deswegen – sollte zeitnah durch den Senat überprüft werden, inwieweit die Erfassung und Verbreitung von Daten privater WLANs datenschutz- und rechtskonform erfolgen kann. Microsoft gibt zwar zum Beispiel an, dass keine SSIDs, also Netzwerknamen, gespeichert werden sollen, aber dies wäre einer Prüfung und eines anschließenden Berichts durch den Landesdatenschutzbeauftragten wert.
Frau Schneider, die Datenschutz- und Informationsfreiheitsstelle wurde aufgestockt mit einer Stelle, nicht wahr?
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/1793 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Die SPD-Fraktion möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.
Eines lassen Sie mich noch anfügen: Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich die Mitglieder des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit
damit wir uns unter anderem auch mit dem Tätigkeitsbericht unseres Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie letztendlich auch mit unserem Antrag befassen könnten. – Vielen Dank.
Zu guter Letzt weise ich Sie noch darauf hin – auch die Kollegin Schneider meinte, wir müssten dringend den Bericht des Datenschutzbeauftragten diskutieren –, dass wir diese Gelegenheit auch dazu nutzen sollten, den Informationsfreiheitsbericht, der demnächst vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vorgestellt wird, mitzudiskutieren. Insofern macht es doppelt Sinn, wenn wir das noch abwarten, um die Erkenntnisse und Informationen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in die Debatte einzubeziehen. Was spricht denn dagegen? Es ist doch seine Aufgabe, uns mit diesen Informationen und Erkenntnissen zu versorgen.
Wir sollten eher schauen, dass wir ein vernünftiges Gesetz gründlich beraten. Wir Sozialdemokraten stehen dem offen gegenüber und stimmen deswegen einer Überweisung an den zuständigen Justizausschuss zu. Und ich bin zuversichtlich, dass wir das dann von dort aus an den bald einzuberufenden Unterausschuss Datenschutz weiterleiten werden. – Vielen Dank.
weil die SPD erst einmal monatelang darüber verhandelt hat, wie viele Mitglieder dieser weltbewegende Unterausschuss Datenschutz bekommen soll. Es muss halt unbedingt das Mehrheitsverhältnis in diesem Arbeitsausschuss abgebildet werden – das zu dem Thema, Hamburg will gut regiert werden.
Wer einer Überweisung der Drucksache 20/1971 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist einstimmig angenommen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob Datenklau von mehr als einer Million Nutzern bei der Internetplattform „Schüler-VZ“, illegaler Datenhandel im Internet bei Sony, die Videoüberwachung von Mitarbeitern im Supermarkt, die Telefondatenspeicherung oder das Scannen von Daten aus WLAN-Netzen mit Streetview-Autos - aktuelle Datenschutzskandale zeigen, dass der Datenschutz uns alle betrifft.
Der Datenschutz soll den Einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsrechts bewahren, die aus dem Umgang mit seinen personenbezogenen Daten herrühren können. Dahinter verbirgt sich das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nämlich das Recht des Einzelnen, frei darüber zu entscheiden, wer seine Daten erhebt, verarbeitet und nutzt.
Im Land Sachsen-Anhalt ist bisher das Landesverwaltungsamt die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, also eine Behörde, die grundsätzlich in ministerielle Weisungen eingebunden ist. Zu den Kontrollaufgaben des Landesverwaltungsamtes im Bereich des Datenschutzes zählen derzeit hauptsächlich die Beanstandung von Datenverstößen, die Prüfung einer Sanktionierung mittels Durchführung eines Bußgeldverfahrens, die Anordnung zur Beseitigung von Sicherheitslücken, die Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und Eingaben und die Führung eines öffentlichen Registers der meldepflichtigen Unternehmen.
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit auch die Überwachung der nichtöffentlichen Stellen übernimmt und auch für diesen Bereich zur Aufsichtsbehörde nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes bestimmt wird. Er soll nunmehr auch im nicht-öffentlichen Bereich die Einhaltung des Datenschutzes in völliger Unabhängigkeit kontrollieren. Darüber hinaus soll er auch die Ahndung der festgestellten Verstöße im Bußgeldverfahren übernehmen.
Tiger werden, wenn er nämlich einen Verstoß gegen den Datenschutz feststellt und die Bußgeldstelle diesen - aus welchen Gründen auch immer - nicht ahndet. Hierin könnte ein Eingriff in die Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten gesehen werden.
Seit März 2010 wissen wir, dass der Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich unabhängig zu regeln ist und dass er damit vom Landesverwaltungsamt, wo er im Augenblick angesiedelt ist, woandershin verlagert werden muss.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag der fünften Wahlperiode hat sich in der letzten Sitzung unter der Überschrift „Effektiver Datenschutz und Informationsfreiheit für Sachsen-Anhalt“ mit dem Thema befasst und folgenden Beschluss gefasst - ich darf zitieren -:
Wenn damals schon die Rede vom Datenschutz als „Bürgerrecht Nummer 1“ im Informationszeitalter die Rede war, so gilt das natürlich auch weiterhin. Frau Tiedge hat auf die Probleme hingewiesen, die uns immer wieder begegnen.
Herr Kolze hat hinlänglich begründet, dass es möglich ist, den Datenschutz für den nicht-öffentlichen Bereich mit dem im öffentlichen Bereich zusammenzuführen. Dass das auch verfassungskonform ist, muss ich jetzt nicht wiederholen.
wegungsprofile möglich macht. Beide Beispiele zeigen: Es braucht mehr Engagement beim Datenschutz auch und gerade im nicht-öffentlichen Bereich.
Es braucht mehr und es braucht bessere Kontrolle und es braucht auch - ich denke, das zeigen diese Dinge immer wieder - mehr Prävention, mehr Information für diejenigen, die Datenschutz tagtäglich brauchen. Deshalb und weil der EuGH die regierungsnahe Datenschutzaufsicht für nicht EU-rechtskonform hält, ist eine zügige Novelle des Datenschutzgesetzes vonnöten und geboten.
Wir fragen uns, warum die Koalitionsfraktionen wieder einmal den Mut zu einer letztlich konsequenten und bürgerrechtsfreundlichen Politik vermissen lassen. Mit ihrem Vorschlag zur Konzentration der datenschutzrechtlichen Befugnisse beim unabhängigen Landesbeauftragten starten sie langsam und sie starten spät, um dann schnell, aber auf der Hälfte des Weges zu stoppen. Ihr Vorschlag sorgt für die Unabhängigkeit nun endlich auch im Bereich des nicht-öffentlichen Datenschutzes. Wirklich effizient und damit offensiv bürgerrechtlich orientierter Datenschutz bräuchte aber mehr.
Sie, Herr Brachmann, nennen das „schlank“. Wir nennen es - jedenfalls noch - unzureichend. Es fehlt im Entwurf der Koalitionsfraktionen an einem realistischen Blick auf notwendige Personalkapazitäten. Wer mehr und besseren Datenschutz will, der wird auch um - zugegebenermaßen maßvolle - Personalaufstockungen in diesem Bereich nicht herumkommen. Zum Beispiel brauchen wir, wenn wir im nicht-öffentlichen Bereich tätig sind, auch deutlich mehr Informatikerinnen und Informatiker, die in der Lage sind, dort Verstöße tatsächlich inhaltlich zu überprüfen.
Meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist bereit, hieran mitzuwirken. Wir werden nun in den Ausschussberatungen prüfen, ob CDU und SPD wirklich mehr und effizienten Datenschutz wollen. - Herzlichen Dank.
„Die Landesregierung ist der Auffassung, dass auch in diesem Fall öffentlich-rechtliche Grundsätze gelten und damit grundsätzlich die Kontrollzuständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz besteht. Deshalb ist der Zeitpunkt der späten Übermittlung den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften geschuldet, die anderenfalls ein Verfahren zur Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung notwendig gemacht hätten.“
Eine Schul-Cloud oder eine Lernplattform hätte in dieser Krise wirklich jede Schule gebraucht; denn sie bietet vielfältige pädagogische Möglichkeiten - egal ob für individuelles Lernen oder kooperatives Arbeiten in der Gruppe, ob zu Hause oder im Klassenraum. Um hier IT-Sicherheit und den Datenschutz zu gewährleisten, fordern wir verbindliche Regeln, auch für mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Die technische Ausstattung ist aber nur ein Aspekt. Die Schülerinnen und Schüler müssen auch mit ihr umgehen können. Auf den Lehrplan gehören auch der kritische Umgang mit digitalen Medien, die Auseinandersetzung mit den Inhalten, die Reflexion des eigenen Medienkonsums, Informationssicherheit und Datenschutz. Auch das selbstorganisierte und eigenständige Lernen muss zukünftig eine viel größere Rolle im Unterricht spielen. Eine Stärkung dieser Kompetenzen hätte Schülerinnen und Schülern im Homeschooling geholfen.
Was tun wir mit dieser Geschäftsordnung genau? Wir greifen die Hinweise auf, die uns bereits in der letzten und auch in dieser Legislaturperiode begleitet haben, und prüfen, ob wir die vorläufige Geschäftsordnung anpassen müssen; das haben wir auch getan. Wir greifen aktuelle Gesetzesentwicklungen auf, zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung und andere Bereiche, um dann die Geschäftsordnung zu aktualisieren.