Farid Müller

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jede Regierungsfraktion hat ihre eigene Realität; Ihre ist besonders eingeschränkt, Herr Tabbert.
Sie dürften nicht verwundert sein, dass wir als GRÜNE die vergangenen vier Jahre als verlorene Jahre für die Justiz bezeichnen. Ich will Ihnen das anhand einiger Beispiele verdeutlichen; der Kollege von der CDU hat sie schon kurz angeführt. Die Senatorin hat ihre Aufgabe vor allem darin gesehen, den Sparzwang zu exekutieren. Das war die oberste Überschrift, unter der ihre Politik stand. Dabei hätte man die Justiz sehr wohl gegen den Sparzwang verteidigen können, etwa mit dem Argument, dass es keinen Sinn macht, bei der Polizei eine Schonung im Haushalt zu verankern. Die Polizei arbeitet fleißig und schaufelt die ganzen Ver
fahren zur Staatsanwaltschaft und zu den Gerichten, und die werden zusammengekürzt. Das ist das Ergebnis nach vier Jahren.
Aber fangen wir vorne an. Es begann mit den Plänen zur Umstrukturierung der Justizvollzuganstalten, die erst einmal gestoppt wurden. Monate später, im Herbst 2011, gab es dann eine PowerPointPräsentation, wo wir staunend sehen konnten, was die SPD sich ausgedacht hatte. Es folgte, das wurde schon erwähnt, eine monatelange Debatte, ob es wirklich sinnvoll ist, die Frauen aus Hahnöfersand in ein Männergefängnis nach Billwerder zu verlegen, ohne Grund, ohne jeden Anlass. Alle, mit Ausnahme der Sozialdemokraten, haben gesagt, das ist keine gute Idee, lassen Sie das.
Das wird keinen einzigen Cent bringen, sondern im Gegenteil noch einmal richtig Personal kosten, damit wir die Frauen in Billwerder schützen können. Sie haben nicht gehört. Ausbaden tut es der nächste Senat. Das ist nicht die Politik, die wir in dieser Stadt erwarten.
Es gab noch eine andere Schnapsidee: Das Haus 1 in Fuhlsbüttel sollte für Wohnungsbau genutzt werden; hübsche Idee. Jahrelang hat sich der Bezirk damit beschäftigt, dieses Grundstück irgendwie an die Frau oder an den Mann zu bringen, aber es ist nichts daraus geworden, es rostet und wildert vor sich hin. Auch hier: verlorene Jahre.
Frau Schiedek wollte auch nicht wahrhaben, dass wir einen wahnsinnigen Sanierungsstau in der Untersuchungshaftanstalt hatten. Stattdessen hat sie ihre eigene Fraktion ermuntert, doch einmal einen Haushaltsantrag für die Sanierung der Küche zu schreiben, was auch passierte. Das Ergebnis: Ein paar Monate später hat sich ein Häftling im sanierungsbedürftigen B-Flügel gesagt, kratze ich hier doch mal ein bisschen, dann komme ich raus. Es gab einen filmreifen Ausbruch und alle haben gestaunt, dass das möglich ist. Irgendwann wurde er wieder eingefangen; Gott sei Dank hat er nichts angerichtet.
Erst dieser Anlass hat Frau Schiedek dann dazu ermuntert, den B-Flügel anzugehen. Monate später wurde eine Drucksache vorgelegt, in der erst einmal die Planungskosten dargelegt wurden, und noch später kam endlich auch das Geld zusammen. Auch hier wieder: verlorene Zeit. Das hätten wir uns sparen können.
Jetzt wird ein geheimer Plan exekutiert, Gefangene aus der Untersuchungshaft aus dem B-Flügel nach
Billwerder umziehen zu lassen, weil saniert werden muss. Wir haben nicht erfahren, was genau geplant ist, wir wissen nur, dass auch Frauen von diesem Umzug betroffen sein sollen. Es wird noch einmal zu klären sein, was da im Gange ist. Ich kann nur sagen: Frau Schiedek – falls Sie zuhören wollen, es ist Ihr Etat, den wir gerade besprechen –, seien Sie vorsichtig, wenn Sie Frauen mal eben so und ohne Konzept in ein Männergefängnis verlagern, und seien es nur ganz wenige aus der U-Haft, dann ist Gefahr angesagt.
Auch die Strafvollzugsbeamten haben lange warten müssen,
bis überhaupt irgendetwas passierte. 2012 kam das Versprechen der Gitterprämie. Jetzt werden Sie für den 1. Januar 2015 6 Euro und ein paar Zerquetschte beschließen. Auch da: verlorene Zeit.
Zwischendurch kam dann die Frage auf, was getan werden könne, weil der Frust im Strafvollzugswesen so hoch gewesen ist und in vielen Bereichen immer noch ist. Wir haben jetzt 70 Beförderungsbereiche. Das ist ein guter Schritt, aber ich weiß nicht, wie Sie damit bei 1500 Bediensteten die Fehlzeiten in der Fläche wieder herunterbringen wollen. Das schafft eine Perspektive, aber die Lösung der Probleme ist es nicht, genauso wenig wie Ihre komischen Arbeitsgruppen, die Sie eingerichtet haben und von denen wir nie wieder etwas gehört haben in der Öffentlichkeit.
Zu den Fehlzeiten, Herr Tabbert: Wir wissen doch alle, dass der ehemalige Staatsrat angefangen hat zu tricksen, weil er nicht mehr wusste, wie er die Fehlzeiten herunterdrücken sollte. Was hat er also gemacht? Mitarbeitern, die für längere Zeit krankgeschrieben waren, wurde nahegelegt, doch in den Vorruhestand zu gehen, sich pensionieren zu lassen; das bereinigt die Statistik.
Hier wurde also getrickst. Insofern wäre ich sehr vorsichtig, die Fehlzeiten als einen Lackmustest dafür zu nehmen, wie hoch die Zufriedenheit im Strafvollzug ist.
Meine Damen und Herren! Gerichte und Staatsanwälte haben von dieser Senatorin nichts mehr zu erwarten, das wissen Sie alle. Es ist ein Riesenprotest aufgekommen, als im Herbst die Zahlen für die mittelfristige Finanzplanung offengelegt wurden. Vor der Wahl wollte man natürlich nicht mehr richtig einschneiden, also hat man die Sparverpflichtungen auf zwei Jahre später verlegt. Ich finde, unsere Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat es gut auf den Punkt gebracht: Die Zitrone ist ausgequetscht. Das gilt nicht nur für
die Gerichte, wie die Präsidentinnen und Präsidenten selber gesagt haben,
auch die Staatsanwaltschaft steht mit dem Rücken zur Wand. Und was war die Reaktion auf den Hilferuf, den die Staatsanwaltschaft vor einem Jahr gesandt hat – übrigens nicht, um Sie zu ärgern, Frau Senatorin, sondern um aufzuzeigen, dass es ein echtes Problem gibt, die Arbeitsfähigkeit noch zu gewährleiten. Ihre Antwort war ein Misstrauensantrag gegen die gesamte Staatsanwaltschaft in Hamburg. Sie haben gesagt: Wir schicken euch erst einmal ein paar Berater, um zu sehen, ob ihr überhaupt richtig arbeitet. Das war die Antwort. Ein Jahr lang haben die alles durchforstet. Der Bericht ist seit Wochen fertig, wird aber für die Haushaltsberatungen geheim gehalten, und heute wird er den Mitarbeitern vorgestellt. Während wir über den Justizhaushalt sprechen und ihn verabschieden, wissen wir nicht, was in dem Bericht steht. Wir können heute nichts beschließen, was sich als Konsequenz aus ihm ergibt. Das ist mehr als ein Affront, das hat es so noch nicht gegeben. So geht man nicht mit einer so großen Behörde wie der Justizbehörde um. Sie tun das.
In einem Punkt sind wir uns einig. Wir alle wollen das Verwaltungsgericht in der aktuellen Situation verbessern helfen. Dazu gibt es einen Antrag von der CDU, einen Antrag von den GRÜNEN, und auch die SPD hat einen Antrag gestellt. Ich bin froh, dass wir in jedem Fall im Ergebnis zu einer Verbesserung kommen, auch wenn wir ein bisschen mehr wollen als die Sozialdemokraten.
Da ist insofern alles gut oder vieles; wir werden sehen. Nichtsdestotrotz ist das Fazit für eine sozialdemokratische Justizpolitik bitter. Wer in dieser Stadt recht haben will, braucht Zeit und Geld. Beides haben viele nicht. Gerade die kleinen Betriebe und diejenigen, die nicht lange klagen können, haben ein richtiges Problem mit langen Verfahrenslaufzeiten.
Es ist richtig bitter, dass das das Ergebnis ausgerechnet einer sozialdemokratischen Justizpolitik ist.
Zum Datenschutz, der auch noch angehängt ist in dieser Behörde; abgehängt wäre wahrscheinlich das treffendere Wort. Der Datenschutzbeauftragte musste erst an die Öffentlichkeit gehen und sagen, er sei praktisch nicht mehr richtig arbeitsfähig,
Hunderte von Eingaben gegen Google lägen brach, verdachtsunabhängige Kontrollen bei Unternehmen seien nicht mehr zu schaffen, bevor die Senatorin reagierte. Erst dann fand sie auf einmal Reste, die man dem Datenschutzbeauftragten vielleicht für Personalverstärkungen überlassen könnte. Aber nicht einmal da hat sie den Mumm zu sagen, dass das so gemacht wird, sondern es muss erst die SPD-Fraktion einen Antrag stellen, damit das möglich ist. Das ist völliger Quatsch, sie hätte das mit der Finanzbehörde regeln können. Das hat sie nicht gemacht. Auch hier braucht sie offenbar einen Anstoß aus ihrer Fraktion. Im Ergebnis ist das ein erster Schritt, aber er reicht bei Weitem nicht aus, um den Datenschutzbeauftragten arbeitsfähig zu machen.
Die Liste ist noch lang.
Ich will es erst einmal dabei belassen. Die vergangenen vier Jahre waren verlorene Jahre für die Justiz, und das hat die Justiz in dieser Stadt nicht verdient. – Danke.
Genau, wir haben da eine Koalition. – Meine Frage lautet: Wenn Sie Hamburg so sehr loben, warum haben wir denn gerade erlebt, dass der wirklich großartige Stadtteilbeirat mit regelmäßigen Sitzungen in St. Georg nun halbiert wurde. Und in St. Pauli, wo es wegen der anstehenden Veränderungen dringend notwendig wäre, wollen Sie ihn partout nicht, auch aus finanziellen Gründen. Das passt nicht ganz ins Bild, denn genau in den Stadtteilen, wo die Veränderungen groß sind, wollen die Leute mitreden. Und in diesen Stadtteilen wollen Sie keine Stadtteilbeiräte. Das passt nicht ins Bild von der Sache, die Sie gerade dargestellt haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da wir uns mit den meisten Fraktionen einig sind, sollten wir uns vielleicht nicht mehr so lange damit beschäftigen, obwohl man schon erwähnen muss, dass wir das erste Landesparlament sind, das so eine Regelung verabschiedet. Darauf können wir alle ein Stück weit stolz
sein, auch wenn nicht alle Abgeordneten in dem einen oder anderen Bereich alles gut finden. Aber es kommt erst einmal eine Regelung auf den Tisch. Das finde ich gut, denn das ist ein Zeichen, dass wir verstanden haben, dass es ein Unwohlsein bei unseren Wählerinnen und Wählern gibt, wie in dem einen oder anderen Fall der Wechsel zwischen Ministeramt und späterem Berufsleben vonstattengeht. Da gibt es Misstrauen und auch schon Verdrossenheit; Herr Dressel hat es gesagt. Wir haben in Hamburg keinen aktuellen Anlass gehabt, aber umso wichtiger ist es, dass wir es nicht aus der Not heraus machen, sondern es einfach deshalb tun, weil wir glauben, dass es richtig ist
und dass es in Hamburg erst gar nicht so eintreten sollte. Wenn man aus der Not heraus handelt, dann ist es nämlich viel schwieriger, das Vertrauen der Menschen wieder zurückzugewinnen. Dann heißt es nämlich, jetzt hat die Person ihren Job, und jetzt kommen sie erst und regeln das.
Wir haben lange gerungen im Verfassungsausschuss und zwischen den Fraktionen, um die richtigen Regelungen zu treffen. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir einen guten Mittelweg gefunden haben in der Frage, die die Menschen immer sehr widersprüchlich beschäftigt. Auf der einen Seite sagen sie, Minister sollten natürlich nicht ewig Minister bleiben, sie sollten auch einmal wieder einen anderen Beruf haben, gerade wenn die Demokratie alle vier oder fünf Jahre dafür sorgt, dass es einen Wechsel geben kann. Hinterher wird aber geschaut, was er jetzt macht und gefragt, ob das überhaupt alles richtig sei. Wir wollen doch nicht, dass die Minister an ihren Sesseln kleben, sondern wir wollen, dass die Demokratie funktioniert. Das kann sie aber nur, wenn dieses Wechselspiel zwischen Politik und Wirtschaft auch mit gewissen Regeln vonstattengehen kann und die Betroffenen wissen, welche Regeln es gibt, und dass auch die Wähler langsam verstehen, dass es diese Regeln nun doch gibt. Ich wäre sehr überrascht und auch froh, wenn das auf Bundesebene zustande käme, denn da hatten wir schon öfter einmal den Fall, dass die Menschen das nicht mehr so richtig verstanden haben.
Ich will zu den einzelnen Regeln, die wir uns jetzt gegeben haben und heute beschließen wollen, nicht noch einmal intensive Ausführungen machen, das haben meine Vorredner schon getan. Ich möchte aber ganz gern auf den FDP-Antrag eingehen. Ich habe ihn noch einmal durchgelesen und war ein bisschen überrascht, wie der Kollege Dressel auch, dass wir das jetzt erst auf den Tisch bekommen, während wir vorher monatelang darüber gesprochen haben, mehrmals auch im Verfassungsausschuss. Aber es ist Ihr gutes Recht, dass die Erkenntnis, was aus Ihrer Sicht besser wäre,
später kommt. Aber dann müssen Sie auch damit leben, dass wir das jetzt auch so behandeln. Ich tue mich noch ein bisschen schwer mit Ihrer Skepsis, dass nun auch der öffentliche Bereich mit einbezogen werden müsste, wenn es einen Wechsel gibt. Ich habe noch nicht so richtig verstanden, wo es da den Punkt einer Interessenkollision gibt. Das können Sie gleich noch einmal darlegen.
Dann haben Sie unglücklicherweise auch noch die ehemalige Bildungsministerin Schleswig-Holsteins benannt. Die wäre mir nun gar nicht sofort eingefallen bei diesem Punkt. Wer mir stattdessen eingefallen wäre, wenn wir schon über Schleswig-Holstein reden, war der Herr Breitner.
Genau, der wäre mir nämlich zuerst eingefallen.
Wir hatten da tatsächlich das Problem, dass er Innenminister war und auch Wohnungsminister und nachher in den Verband für Wohnungsbau als Geschäftsführer gegangen ist. Das ist genau so ein Fall, der hier eigentlich auch eine vertiefte Regelung zum Ziel hat. Deswegen verstehe ich diesen Punkt mit Frau Wende nicht, aber Sie können vielleicht versuchen, uns das zu erklären. Am Ende sehe ich momentan die Problematik mit den öffentlichen Unternehmen nicht, denn ich denke, auch ein öffentliches Unternehmen muss dem Gemeinwohl der Stadt und des Landes dienen, das ist das oberste Ziel jedes öffentlichen Unternehmens. Insofern verstehe ich Ihren Punkt noch nicht so ganz.
Es ist schon dargelegt worden, dass wir auch nicht sagen sollten, der Senat sei irgendwie befangen, deswegen dürfe er gar nicht darüber entscheiden, was seine Vorgänger beruflich machen. Wenn das wirklich einmal zum Tragen käme, dann wird der Senat alles Mögliche tun, egal, welcher Partei er dann angehört oder welche Parteien dort vertreten sind, eine Entscheidung zu treffen, die vor dem Verfassungsgericht standhält.
Genau, es ist überprüfbar.
Das heißt, er wird sich das sehr genau anschauen. Weil es aus meiner Sicht eine sehr sensible Situation ist, gibt es gar keinen Anlass zur Sorge, dass der Senat das nicht wirklich sehr sorgfältig prüft. Dann gibt es eine schnelle Entscheidung, und die ist dann auch gut für den Betroffenen. Wenn es aber das Problem gibt, dass er damit nicht einverstanden wäre, dann haben wir erstens sowieso eine politische Debatte darüber, und zweitens ist dann das Verfassungsgericht sicher der richtige Ort, an dem es noch einmal überprüft werden kann.
Aber dieses umzudrehen, hat mich nicht überzeugt in Ihrem Antrag, und deswegen möchte ich auch, dass wir das so beibehalten, wie wir es jetzt alle ausgearbeitet haben.
Vielleicht noch etwas zu einer kleinen Geschmacksfrage, Kollegen von der FDP. Wenn Sie sehr spät kommen mit neuen Vorschlägen, was Ihr gutes parlamentarisches Recht ist, dann müssen Sie sich trotzdem in diesem Stadium gerade bei einer Sache, die wir auch auf den Weg gebracht haben und nicht der Senat, die Mühe machen, den Gesetzentwurf genau auszuformulieren und nicht sagen, das solle jetzt der Senat machen, Sie hätten eine hübsche Idee, wie es anders sein solle. Da haben Sie es sich ein bisschen leicht gemacht. Es gibt sehr viele Juristen in dieser Stadt, die einem im Zweifel dabei helfen, wenn man es nicht exakt schafft und es schnell sein muss. Aber jetzt so locker hübsche Ideen aufzuschreiben und zu sagen, der Senat solle dann etwas Ordentliches daraus machen, finde ich ein bisschen billig. – Danke.
Frau Präsidentin! So hart will ich nicht ins Gericht gehen mit den Kollegen der CDU. Wir haben uns das auch noch einmal angeschaut. Tatsächlich haben wir in Hamburg momentan eine Breitbandabdeckung ab 50 Mbit/s von 85 Prozent. Natürlich wären die restlichen 15 Prozent auch noch schön, keine Frage. Aber das ist kein Riesenproblem für diese Stadt, das muss man einmal festhalten. Im Breitbandatlas sieht man, wo die Probleme sind. Ein Ort wurde schon genannt, Cranz in den Vier- und Marschlanden. Dann sind es Teile von Blankenese, wo es ein bisschen problematisch ist, und es gibt noch ein paar andere Gegenden, wo etwas gemacht werden kann – dagegen sind wir GRÜNE auch gar nicht.
Dann muss man Privatanschlüsse und Unternehmensanschlüsse auseinanderhalten, das vermengen Sie in Ihrem Antrag nämlich. Die meisten Provider, jedenfalls die drei großen, bieten besondere Programme für Unternehmen an, die vielleicht gerade das Pech haben, in so einer Lücke zu sein. Die können dann über so ein Programm sehr gut angeschlossen werden; für die ist das also noch das kleinste Problem. Schaut man sich die Privatanschlüsse an, dann gibt es tatsächlich das Problem, dass die Telekom oder andere Anbieter das oft nicht bis ins letzte Haus verlegt haben, da sie es nicht ohne Weiteres irgendwann finanziell wieder hereinholen können. Hier stimmen wir Ihnen zu, dass sich dann durchaus die Frage stellt, wie der Staat behilflich sein kann, das zu fördern. Sie haben die EFRE Mittel angesprochen. Das könnte man sicherlich probieren, das ist bisher noch nicht gemacht worden. Ganz sicher ist aber das größere Geld bei der zweiten digitalen Dividende zu holen; der Kollege Schmidt hat es ausgeführt. Da liegt es aber tatsächlich an der Großen Koalition, sich zu einigen. Die Bundesländer haben den besseren Blick, wo die Lücken sind und welche Lücken prioritär geschlossen werden sollen, und das sollte man nicht zentral aus Berlin organisieren, denn das wäre nun wirklich blöd in einem föderalen Staat. Da macht es Sinn, den Bundesländern entsprechend etwas abzugeben. Man muss Markterkundungsausschreibungen machen, dann wird nämlich die Priorität, in welchen Gegenden das noch erforderlich ist, schnell deutlich. Das könnte man auch in Hamburg machen.
Wir sind schon dafür, die kleinen Lücken in Hamburg nicht zu vergessen und einen Weg zu finden, sie anzuschließen, aber es ist nicht das ganz große Drama. Es wird auch nicht so sein, dass wir 1 Prozent mehr Wirtschaftswachstum in Hamburg haben, wenn wir von 85 Prozent auf 95 Prozent kommen, denn dann wäre ich sofort dafür, schnell ein kleines Programm zu machen. Aber so ist es nicht, das wissen wir alle.
Wir würden den Antrag nicht ablehnen, sondern hätten ihn gern überwiesen, um noch einmal in die Details zu gehen. Die Kollegen von der SPD wollen das nicht. Insofern finde ich das einen guten Anstoß,
aber von Dramatik kann in dieser Frage keine Rede sein. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir GRÜNE nehmen die Sorgen der Bürger ernst, und deswegen fand ich Ihre Einlassung, Herr Warnholz, nicht angemessen.
Ich finde es zunächst einmal begrüßenswert, dass der Jungfernstieg gerade auch von der Jugend so gut angenommen wird.
Die überwiegende Zahl der Jugendlichen dort ist sehr wohl friedlich. Sie freuen sich, bei schönem Wetter einfach dort sein zu können.
Wir wissen auch, dass manchmal unter Alkoholeinfluss über die Stränge geschlagen wird. Das ist bei Jugendlichen kein neues Problem, und ich habe starke Zweifel, Herr Warnholz, ob man das allein
mit dem Ordnungsrecht lösen kann; das wissen Sie auch.
Ich sage Ihnen eines: Wir GRÜNEN haben hier schon öfter gefordert, den Autofahrern am Jungfernstieg Einhalt zu gebieten. Tempo 30 wäre die richtige Antwort.
Auf einem solchen Boulevard muss man nicht rasen, schon gar nicht getunt. Wir hätten überhaupt kein Problem damit, wenn die Polizei das dort einmal richtig kontrollieren würde.
Das ist auch eine Sicherheitsfrage.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Müller hat das Wort.
Wenn man an einer Straße wie dem Jungfernstieg flanieren will, dann hat man keine Lust auf Raser; das wollen auch Sie nicht bestreiten. Am Jungfernstieg möchte man sich aufhalten, einkaufen, auch einmal etwas trinken. Es wäre die richtige Reaktion, unseren Vorschlag umzusetzen. Von Ihnen, Herr Warnholz, habe ich nicht viel dazu gehört, was Sie eigentlich konkret von diesem Haus oder von uns oder der nun regierenden SPD wollen.
Zum Hansaplatz, der auch in Ihrer Anmeldung vorkommt, machen Sie es sich, Frau Kilgast und liebe SPD, ein bisschen zu einfach. Im Bezirk sind schon Fehler passiert. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode einstimmig den Umbau für mehr als 2,5 Millionen Euro beschlossen. Damit war natürlich die Erwartung verbunden, dass sich die Situation für die Anwohner verbessert. Teilweise ist das geschehen, aber dann sind auch Fehler von Ihrer SPD vor Ort im Bezirk gemacht worden; das müssen Sie sich nun auch anhören.
Man muss gemeinsam mit den Bürgern reagieren. Das wird man nicht allein mit dem Ordnungsrecht hinbekommen. Die Fehler kann ich Ihnen nennen. Der SPD-regierte Bezirk hat das Hausrecht auf dem Bahnhofsvorplatz an die Deutsche Bahn gegeben. Die Deutsche Bahn hat nichts Besseres zu tun gehabt, als Obdachlose und die Trinkerszene zu vertreiben. Aber die sind natürlich nicht weg, die sind dann ein paar Häuser weiter Richtung Hansaplatz gezogen.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Warnholz?
Nein, momentan nicht.
Es gab noch etwas anderes. Wir haben oft darüber gestritten, ob es wirklich richtig war, das Freierkontaktverbot auf den Weg zu bringen. Die Zahlen, die nun für das erste Halbjahr 2014 vorliegen, zeigen eindeutig, dass in erster Linie weiterhin die Frauen mit Bußgeldern belegt werden. Aber alle, die sich damit beschäftigt haben, wissen, dass dies in einen Teufelskreis führt. Die Frauen müssen nämlich das Bußgeld erwirtschaften, das heißt, es führt zu mehr Prostitution und zu mehr Stress bei den Frauen. Natürlich sind sie dann aggressiver, und darüber wundert man sich vor Ort. Also auch hier ist das Ordnungsrecht fehlgeschlagen.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir bekommen die Situation auf dem Hansaplatz nur zusammen mit den Bürgern und mit einem Runden Tisch hin. Man wird die Stadtreinigung dabeihaben müssen, Vermüllung ist nicht akzeptabel, man wird auch die Hausbesitzer fragen müssen, was für eine Vermietungspolitik sie dort eigentlich betreiben. Das alles sind aber vorwiegend keine Fragen von Polizeipräsenz. Das ist seit Jahren in St. Georg versucht worden. Wir müssen intelligenter herangehen. Dafür werbe ich, und ich hoffe,
dass wir das in diesem Haus zusammen hinbekommen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 31. Juli 2013 kam es zum ersten Anschlag auf das Lesben- und Schwulen
zentrum Magnus Hirschfeld in Hamburg-Winterhude seit seiner Errichtung. Die Polizei geht von einem homophoben Tatmotiv aus. Darüber hinaus gab es im Umfeld des Christopher Street Day 2013 mehrere Überfälle mit schweren Körperverletzungen auf mutmaßlich lesbische, schwule und transsexuelle Hamburgerinnen und Hamburger. Das hat natürlich in der Öffentlichkeit und bei den Betroffenen zu erheblicher Unruhe und Verunsicherung geführt, weshalb wir heute, einen Monat vor dem Christopher Street Day 2014, dieses Thema und auch die Frage, wie man damit politisch umgeht, auf die Tagesordnung setzen.
Ein anderes Thema, das aber den gleichen Hintergrund hat, ist uns vor ein paar Wochen vom NDR verkündet worden. Tatsächlich gibt es auch in dieser Stadt Ärzte, die Menschen mit einer anderen sexuellen Neigung für krank befinden und ihnen Therapien anbieten. Der große Skandal ist nicht, dass das geschieht, sondern dass die Kosten dafür auch noch von den Kassen übernommen werden. Einer der Wortführer dieser Ärztinnen und Ärzte ist Herr Dr. Gero Winkelmann, Vorsitzender des Bundes katholischer Ärzte, die ein sehr ausgeklügeltes System für diese Art von Heilung entwickelt haben, damit Kassen das selbstverständlich bezahlen. Was ihn da bewegt, hat er sehr deutlich öffentlich gesagt. Er sieht in Homosexuellen Leute, die eine "schwere Last" tragen und will ihnen diese Last nehmen, damit sie nicht mehr unter Druck stehen, sich "sexuell so benehmen" zu müssen. Er hat noch andere Dinge gesagt, die ich hier aus Rücksicht lieber nicht über das Mikrofon verbreiten möchte. Aber das zeigt, dass Homophobie nicht nur in körperlicher Gewalt ausartet, sondern dass sie bereits bei solcher Geisteshaltung anfängt und bei solchen Angeboten an Eltern, die ihre Kinder gern "heilen" lassen möchten.
Nun kann man fragen, was da los ist. Wir haben doch eine wachsende Akzeptanz seit Jahren. Es gibt fast die rechtliche Gleichstellung, es gibt ein Antidiskriminierungsgesetz, es gibt tatsächlich mehr Sichtbarkeit von lesbisch/schwulem Leben. Wie ist dieses Paradoxon aufzulösen, dass es gleichzeitig Hass und Gewalt gibt? Die ersten Erklärungen gehen dahin, dass gerade diese neue Sichtbarkeit durch steigende Akzeptanz die Radikalisierung der Ablehnung hervorruft bei einer Minderheit, aber immerhin eine Minderheit, die durchaus sehr viel Schaden anrichten kann.
Wir haben deswegen zwei Vorschläge gemacht, wie man dieser Problematik begegnen könnte, denn ich glaube, niemand in diesem Haus möchte, dass sich Dinge, wie wir sie voriges Jahr in Hamburg erleben mussten, wiederholen. Deswegen haben wir einen Antrag eingebracht, der einerseits davon handelt, was vonseiten der Polizei geschehen könnte, und der andererseits die Verunsicherung der Community aufnimmt. Wir schlagen vor, dass die Polizei als Zeichen, dass wir an ihrer Sei
te stehen, zum CSD flaggt. Wir werfen aber auch die Frage auf, ob die Ansprechpartner für Lesben und Schwule ausreichend stark gestützt sind, ob die Erfassung in der Statistik für die politisch motivierte Kriminalität, abgekürzt PMK, in Hamburg sinnvoll ist oder ob man es ähnlich wie in Berlin machen sollte. Natürlich muss man auch darüber reden, wie alles zusammen zu einem besseren Konzept werden kann, damit Polizei und sexuelle Minderheiten in dieser Stadt dieses Problem auf dieser Ebene besser in den Griff bekommen.
Wir wollen aber nicht nur in Bezug auf Symptome Vorschläge machen, sondern wir haben auch einen Vorschlag gemacht, wie man die Ursachen von Homophobie, Hass und Gewalt angeht. Wir mussten gar nicht sehr weit schauen, denn in vielen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen, hat man das bereits angegangen. Alle haben einen Aktionsplan gegen Homophobie aufgelegt. Wir schlagen vor, dass das auch in Hamburg passieren sollte. Das ist ein Weg, bei dem mit Verbänden und der Zivilgesellschaft gemeinsam überlegt wird, wie man an die Ursache dieses Hasses, der offenbar mehr und mehr entsteht, herangehen kann. Auf der anderen Seite, auch das steht in unserem Antrag, wollen wir in Hamburg an bestehende Projekte anknüpfen, bei denen es keinen Dissens in diesem Hause gibt, nämlich an den Schulen. Hier droht ein sehr vernünftiges Projekt, in dessen Zentrum die Aktivität des MagnusHirschfeld-Centrums und des Lehrerfortbildungsinstituts steht, in diesem Jahr auszulaufen. Wir wollen dafür werben, dass dieses Projekt weitergeführt und im nächsten Haushalt verankert wird.
Meine Damen und Herren! Wir freuen uns, dass die Anträge an den Ausschuss überwiesen werden. Wir werben dafür, Hamburgs Lesben, Schwule und Transsexuelle in Zukunft nicht allein zu lassen, sondern dass sich dieses Haus im Gegenteil auf die Seite dieser Minderheiten stellt und klar sagt, dass wir Hass und Gewalt nicht in dieser Stadt haben wollen. – Danke schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz ein Hinweis: Ich würde nicht empfehlen, diesen Antrag zum Aktionsplan gegen Homophobie an den Innenausschuss zu überweisen. Ich möchte für meine Fraktion beantragen, dass er an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überwiesen wird, weil er mit Innenpolitik tatsächlich nichts zu tun hat.
Dann ist es gut. Bei uns war die Information noch nicht angekommen.
Ich wollte noch etwas zum Thema Fachtagung sagen. Herr Kühn, jetzt kommt das auch in den anderen Ausschuss, aber Sie haben das vielleicht noch nicht ganz verstanden. Ein Aktionsplan wird entwickelt mit der Community. Ihre Fachtagung kann man machen als Behörde, sich Experten einladen und dann auch versuchen, tagsüber die Zivilgesellschaft dazu zu holen, die wahrscheinlich arbeiten muss, aber das ist nicht die Idee eines Aktionsplanes gegen Homophobie. Der wird in allen Bundesländern über eine gewisse Zeit zusammen mit der Zivilgesellschaft entwickelt. Das ist etwas anderes, als wenn eine Behörde sagt, sie rede einmal mit den Akteuren über die Themen, die man sich hier ausgedacht habe und die wichtig seien. Und dann nimmt man auch noch Experten, die sozusagen gegen die Zivilgesellschaft da eingebunden werden.
Das ist nicht der Weg, den die anderen Bundesländer gehen, und wir als GRÜNE wollen diesen Weg
so auch nicht gehen. Die Fachtagung kann man machen, aber mit einem Aktionsplan hat das alles nichts zu tun.
Kommen wir noch einmal kurz zur Polizei. Wir haben den Antrag zur Beflaggung natürlich nicht gestellt, weil wir die Leute ärgern oder verunsichern wollen,
sondern das hat natürlich einen ganz entscheidenden Grund, der hier auch schon angeklungen und im Grunde genommen von niemandem richtig infrage gestellt worden ist. Es geht darum, dass wir das Vertrauen zwischen Polizei und Community noch besser machen, um es einmal so freundlich zu formulieren. Die Beflaggung wäre ein Schritt dazu. Ich weiß, dass der innerhalb der Polizei auch umstritten sein kann. So war es in Berlin auch. Es gab darüber Diskussionen, aber der Polizeipräsident in Berlin hat es dann gemacht, und seitdem hängt die Flagge zu jedem CSD da. Man kann auch mit Fragebögen arbeiten, Herr Kühn, aber es ist ein rundes Paket, ein Verhältnis, das nicht immer das beste war und auch heute noch nicht das beste ist, mit sehr vielen unterschiedlichen Bausteinen nach vorne zu bringen und zu versuchen, Vertrauen zu gewinnen. Ich möchte Sie noch einmal bitten, darüber nachzudenken. Das ist keine Sache, die wir leichtfertig machen, und auch wenn DIE LINKE sagt, man hätte Forderungen stellen müssen, wollten wir genau das nicht. Wir wollen nicht, dass sie gezwungen werden. Wir wollen, dass das auf Einsicht bei der Polizei hin geschieht, und deswegen haben wir das auch so beantragt – bewusst in dieser Wortwahl. Wir wären kein guter Ratgeber, es von oben herab zu verordnen.
Deswegen haben wir das angeregt, und wir freuen uns, wenn es dazu kommt. Wenn es dieses Jahr noch nicht klappt, dann vielleicht nächstes Jahr. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kienscherf, Sie werfen viel durcheinander.
Unser Vorschlag basiert im Grunde genommen auf der logischen Fortentwicklung der Äußerungen von Andy Grote, denn er hat gesagt – hören Sie ruhig zu, was Ihr Bezirksamtsleiter in Hamburg-Mitte gesagt hat –: Um aus Sicht der SPD und St. Paulis die Kuh vom Eis zu bekommen, wolle man nicht nur 50 Prozent der Wohnungen im sozialen Förderbereich bauen, sondern die anderen 50 Prozent noch als Genossenschaftswohnungen. Da haben wir GRÜNEN gesagt, das sei eine gute Idee, das Problem dabei sei nur, dass die Bayerische Hausbau keine Genossenschaft ist. Mit anderen Worten: Wenn man Genossenschaftswohnungen will, dann muss man an die Eigentumsverhältnisse ran. Das haben Sie dann aber nicht weiter beachtet. Damit Ihre Idee nicht nur ein Gag für St. Pauli bleibt und in dieser aufgeheizten Stimmung auch ernstgemeint umgesetzt werden kann, haben wir gesagt, dass wir dann an die Bayerische Hausbau heranmüssten, um das mit den Genossenschaftswohnungen umzusetzen. Wir sind weiter daran interessiert, Sie aber offenbar nicht mehr, denn in Ihrem Antrag steht davon nichts mehr.
Das finden wir schade, und so kann man auch nicht mit einem Stadtteil umgehen,
denn der Stadtteil hat durchaus positive Erfahrungen mit Genossenschaftswohnungen gemacht und andere Stadtteile genauso. Ich verstehe das nicht. Sie wollen offenbar Zeit gewinnen, aber dieser Ort, über den wir reden – Frau Sudmann, Sie sind vielleicht nicht so oft in St. Pauli –,
ist eine ganz zentrale Stelle der Stadt, die man nicht in Geiselhaft nehmen kann, um den Investor – in Anführungsstrichen – kaltzukochen. Das habe ich so herausgehört. Sie wollen das Grundstück einfach brachliegen lassen, als wenn es irgendeine Ecke in Hamburg wäre, die niemanden so richtig interessiert. Das ist nicht der Fall. Schon jetzt ist das Docks in massiven Umsatzschwierigkeiten, und wir wissen nicht, ob sie überleben werden, weil da nämlich schon alles abgesperrt ist. Die merken das jetzt schon, und es werden noch ganz andere Probleme auftauchen, wenn dieser Bereich über längere Zeit nicht genutzt wird. Deswegen hat unser Vorschlag einmal aufgegriffen, wie wir diese Lösung hinbekommen können.
Von Ihnen haben wir nichts weiter gehört, außer dass Sie sagen, was Sie wollen, aber das hat der Investor nun abgelehnt. Wenn Sie es also ernst meinen und nicht nach der Wahl auf einmal ganz
andere Sachen erzählen, dann müssen Sie jetzt vernünftig etwas auf die Reihe kriegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir GRÜNE werden dem SPD-Antrag zustimmen. In der Sache sind nicht mehr allzu viele Argumente hinzuzufügen. Das Medienverhalten ändert sich, es wandert immer mehr ins Netz. Auch wir GRÜNEN möchten, dass der öf
fentlich-rechtliche Rundfunk mitwandert, denn sonst bleibt er allein, und das wollen wir nicht. Deswegen ist es in der Sache logisch, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr als nur diese sieben Tage abrufbar sind.
Wozu die SPD-Fraktion sich ein bisschen schmallippig oder gar nicht äußert, ist, dass dies nicht umsonst geschehen kann. Sie sagt auch in einem Satz ihrer Begründungslyrik, es dürfe nicht in irgendeiner Weise zu einer Beitragserhöhung führen. Das ist richtig, trotzdem wird man natürlich, wenn man als Ministerpräsident über so einen neuen Rundfunkstaatsvertrag verhandelt, ehrlicherweise schon sagen müssen, wo das Geld denn herkommen soll. Ich bin auch nicht für eine Beitragserhöhung. Ich bin aber auch nicht dafür, jetzt schon Eckpunkte aufzuschreiben und zu beschließen, dass die Mehreinnahmen, was wir versprochen haben, als wir alle den Rundfunkbeitrag in den Ländern beschlossen haben, auch wieder zurückgezahlt werden. Wir sollten nicht jetzt schon daran rütteln, indem wir woanders Mehrkosten anführen, die dann dazu führen, dass ein Teil doch wieder darin enthalten ist. Ich warne davor, denn ich glaube, das würde unsere Glaubwürdigkeit sehr, sehr beschädigen.
So sehr ich auch dafür bin, dass wir das tun, was jetzt im Online-Bereich notwendig ist, müssen wir das in den Länderparlamenten sehr genau überlegen. Ich sage das deswegen, weil wir natürlich darüber im Laufe des Jahres entscheiden werden, auch in einem Ausschuss und in diesem Parlament. Das heißt nicht, dass wir heute nicht zustimmen. Wir finden es gut, was hier kommt, aber darüber muss man sich Gedanken machen. Ich möchte nicht, dass sich die Ministerpräsidenten allein darüber Gedanken machen, denn wenn wir etwas bestellen, dann müssen wir auch ein bisschen darüber nachdenken, wie wir es hinterher bezahlen.
Beim Antrag der LINKEN werden wir den meisten Punkten zustimmen, aber bei Punkt 2 werden wir uns enthalten. Ich sage Ihnen auch warum, wie schon meine Kollegen vor mir. Nicht, weil man sich einmal dazu entschieden hat, die Beitragsbefreiung daran festzumachen, wer bedürftig ist in diesem Land und wer dann den Rundfunkbeitrag zu bezahlen hat, denn man kann immer wieder alles neu überdenken. Aber mit diesem sehr schlanken Satz, dass es eine Beitragsbefreiung für die Leute geben soll, die weniger verdienen in diesem Land, machen Sie es sich wirklich zu einfach. Dabei kommt dann diese Einzelfallprüfung heraus, und irgendjemand wird festlegen müssen, was zu wenig Geld überhaupt bedeutet. Sie gehen dieser Diskussion aus dem Weg, indem Sie das einfach so lapidar und pauschal in den Antrag schreiben. Das
ist populistisch und führt uns nirgendwo hin, außer zu einer Neiddebatte.
Es gibt momentan immer noch sehr viele Leute, die sich über diese Umstellung beschweren und denen wir auch noch Rechenschaft darüber ablegen müssen, dass die Umstellung sich am Ende für alle Beteiligten rechnet, und zwar für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Qualität, aber auch für die Leute, die es nutzen. Und da sollten wir momentan keine zweite Neiddebatte darüber führen, wer das noch bezahlen kann und wo es aufhört, in diesem Land gut zu verdienen, und wo es nicht mehr dafür reicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Deswegen werden wir uns bei diesem Punkt enthalten. Wenn Sie einen besseren Vorschlag machen, wie man diese Neiddebatte umgeht, dann können wir gern noch einmal darüber reden. Heute finden Sie dafür nicht unsere Zustimmung.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Thüringen macht es, Rheinland-Pfalz macht es,
Schleswig-Holstein macht es, Bremen macht es und sogar der Deutsche Bundestag macht es. Sie alle ermöglichen die Online-Petition, angelehnt an das Parlament. Wir GRÜNE schlagen heute der Hamburgischen Bürgerschaft vor, dieses Instrument im Rahmen der Volkspetition auch für Hamburg zu ermöglichen. Wir Abgeordneten kennen den Umgang mit Volkspetitionen in diesem Parlament. Einige stehen noch zur Beratung aus, andere waren in dieser Legislaturperiode schon in der Beratung. Insgesamt hat sich dieses Instrument der Volkspetition schon bewährt; wir müssen nicht zu jedem Thema einen Volksentscheid anstreben. Es ist gut, wenn die Bürgerinnen und Bürger auf dem Weg einer Petition das Parlament auf ein Thema anstoßen. Wir Abgeordneten sind durchaus in der Lage, solche Themen aufzugreifen und zu sehen, wie weit wir es dann im Parlament bewegen. In anderen Parlamenten, wo das eingeführt wurde, hat es tatsächlich zu einer Belebung beigetragen. Wir wollen, dass in der Medienstadt Hamburg nun auch die Bürgerbeteiligung online ermöglicht wird.
Gerade heute haben wir im "Hamburger Abendblatt" gelesen, dass eine Online-Petition zum Thema Ganztagsschule mehr als 4000 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen hat. Offenbar gibt es bereits mit der Schulbehörde Gespräche, wie man Ganztagsschule verbessern kann. Genau das ist doch der Sinn.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es ist der Sinn, dass solche Dinge auch bei uns auf den Tisch kommen und wir uns damit auseinandersetzen können. Wir wissen, dass die Hürde von 10 000 Unterschriften in Hamburg sehr hoch ist. Wir müssen uns also nicht mit jedem Thema befassen. Die anderen Landtage sind in dieser Hinsicht sehr frei, manchmal gibt es überhaupt keine Hürden, andere haben sehr niedrige Hürden. Wir wollen bei den Hürden im Volkspetitionsgesetz nichts verändern – wir glauben, dass sich das erst einmal bewährt hat –, sondern nur ermöglichen, dass die Unterzeichnung eben auch online passieren kann. Wir würden uns sehr freuen, wenn das auf Interesse der anderen Fraktionen stößt.
Wir haben uns natürlich umgehört, wie das in anderen Landtagen finanziert wird. Die Rückmeldungen waren insofern ermutigend, dass tatsächlich je nach Ausgestaltung in den verschiedenen Landtagen zwischen 8 000 und 30 000 Euro dafür aufge
wandt wurden, ein solches Programm zu installieren. Ich bin mir sicher, dass wir in Hamburg einen Weg finden werden, von den Erfahrungen zu profitieren und vielleicht die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Landtagen einmal fragen sollten, ob wir etwas übernehmen können. Wir müssen nicht alles neu erfinden. Vor dem Hintergrund ist unser Vorschlag, dass sich auch die anderen Fraktionen damit einmal auseinandersetzen und wir einen Weg finden, das auch in Hamburg zu ermöglichen. Ich glaube, die Zeit dafür ist reif. Die Hamburgerinnen und Hamburger sind reif, online mitzugestalten, und zwar nicht nur auf privaten Plattformen, sondern angelehnt an die Hamburgische Bürgerschaft, wo die Themen der Stadt auch hingehören. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Duden, ich habe natürlich sehr aufmerksam Ihren Worten gelauscht und bin mir sicher, dass wir im Ausschuss das eine oder andere werden klären können. Vielleicht haben einige von Ihnen Lust, sich vorab schon einmal anzuschauen, wie das in den anderen Landtagen läuft. Tatsächlich setzt man nicht einfach ein "Like", sondern es gibt ein Registrierungsverfahren. Es ist nicht hochkomplex, weil eine Petition tatsächlich keine unmittelbare Folge hat, aber es ist nicht anonym. In den Landtagen gibt es unterschiedlich ausgestaltete Verfahren. Ich würde vorschlagen, uns das im Ausschuss in Ruhe anzuschauen. Wir schlagen auch vor, dass weiterhin Unterschriften gesammelt werden können, man sich aber auch zum selben Thema online registrieren kann. Zudem – das ist neu
und gibt eine kleine Antwort auf den Beitrag der Kollegin der LINKEN – haben alle Landtage ein Diskussionsforum zur Online-Petition.
Das bietet zum Beispiel die jetzige Form der Unterschriftensammlung nicht. Hier gibt es gar keine Diskussion, außer über die Medien. Ich finde es schon interessant, dass neben der Online-Petition in einem Diskussionsforum Pro und Kontra ausgetauscht werden können. Ich fand es sehr spannend, wie das in anderen Landtagen genutzt wird, und freue mich auf die Debatte im Ausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in unsicheren Zeiten.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat, wie wir gerade erfahren haben, festgestellt, dass womöglich rund 16 Millionen E-MailKonten gehackt wurden. Und wir wurden alle angehalten zu prüfen, ob wir davon betroffen sind. Die
Seite, auf der man das nachprüfen kann, ist schon in die Knie gegangen. Tatsächlich haben viele Menschen Angst und fragen sich, was da passiert. Auch die NSA hat viele Menschen in diesem Land verunsichert; der FDP-Kollege hat darauf hingewiesen. Deswegen ist die Frage, wie wir in Deutschland mit der Vorratsdatenspeicherung umgehen, eine ganz besondere.
Ich bin vor diesem Hintergrund sehr dankbar, dass der neue Bundesjustizminister Maas sofort gesagt hat: Hier wird gar nichts umgesetzt, wir warten erst einmal, was der EuGH in dieser Frage entscheidet. Das ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Wir GRÜNE werden, um das gleich deutlich zu machen, dem FDP-Antrag trotzdem zustimmen, ganz egal, welche Einwände es gab. Ich werde das auch gern begründen.
Es ist gesagt worden, wir könnten ohne Vorratsdatenspeicherung, wie sie bisher geplant war, die Sicherheit nicht mehr gewährleisten. Das ist so nicht richtig. Es gab zu Zeiten der vorherigen Bundesregierung sehr wohl einen Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium – er ist hier auch kurz erwähnt worden –, wie man diesem Sicherheitsbedürfnis nachkommen könnte. Ich habe bisher von Ihnen nicht gehört, dass dieser Vorschlag ganz und gar nicht handhabbar wäre. Wir wissen auch von den Strafverfolgungsbehörden, dass bei den Providern die Daten nicht sofort, also von einem Tag auf den anderen, gelöscht werden. Das heißt, dass man auch noch nach ein paar Wochen an die Daten herankommen kann, wenn man den Verdacht hat, dass es da Hinweise auf schwere Straftaten gibt.
Wenn es nun nicht mehr um sechs Monate geht – ich habe den Hinweis der CDU in Hamburg dazu gehört –, sondern vielleicht nur noch um drei Monate, dann bleibt, egal, ob wir diese Milliarden von Daten nun zentral oder dezentral speichern, trotzdem das Problem – und deswegen habe ich den Einstieg in meine Rede auch dementsprechend gewählt –, dass wir zurzeit nicht die technischen Mittel haben, dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten nur in Ausnahmefällen den Strafverfolgungsbehörden zugänglich sind. Wir müssen leider davon ausgehen, dass wir zurzeit technisch nicht in der Lage sind, sie zu schützen.
Wenn das aber so ist, kann keine EU-Richtlinie die Mitgliedsländer zwingen, solche Daten den großen Geheimdiensten dieser Welt sozusagen mehr oder weniger anzupreisen, indem man sie zentral oder dezentral in diesem Land speichert. Ich fände das unverantwortlich.
Wir haben abzuwägen zwischen der öffentlichen Sicherheit, dem Schutz vor schweren und schwersten Straftaten und – gerade vor dem Hintergrund dessen, was wir zurzeit erleben – dem Schutz der eigenen Daten und dürfen dabei die
Ängste in der Bevölkerung nicht gegeneinander ausspielen. Wir müssen doch eines sehen: Wenn die Daten erst einmal irgendwo gespeichert sind, ob nun drei oder sechs Monate, dann werden da Leute herankommen, das wissen wir heute. Wir wissen auch, dass noch nicht einmal das Handy der Kanzlerin geschützt werden kann. Dann kann mir doch niemand in diesem Land versprechen, dass wir das aber bei den anderen Milliarden Daten können. Wir können es nicht. Wir können es offenbar noch nicht einmal bei ganz einfachen E-Mail-Konten, wie gerade herausgefunden wurde; nicht einmal die Passwörter sind geschützt.
Meine Damen und Herren! Das alles zeigt doch deutlich, dass der Weg von Bundesjustizminister Maas, die Vorratsdatenspeicherung in dieser Form und auf diesem Weg in diesem Land möglichst nicht stattfinden zu lassen, der richtige ist.
Da muss jetzt nicht nur abgewartet werden, was der EuGH entscheidet, sondern natürlich ist es auch Pflicht des Bundesjustizministers, in der Koalition Einvernehmen herzustellen, wie nach dem Urteil auf Ratsebene in Brüssel weiter darüber verhandelt wird. Das ist doch ganz klar. Es ist ja nicht so, dass Brüssel unabhängig von den Mitgliedsstaaten irgendeine Richtlinie produziert. Deutschland ist kein unwichtiger Mitgliedsstaat und wir haben da eine Stimme. Ich erwarte von dieser Bundesregierung, dass sie ihre Stimme zugunsten der Bürgerinnen und Bürger erhebt und nicht die Daten der ganzen Welt frei zum Nachfassen offeriert. Das wäre unverantwortlich, und das werden Sie auch in einer Großen Koalition nicht ohne Schaden in diesem Land durchsetzen können.
Ganz kurz noch, Herr Tabbert: Der Bundesrat kann nicht nur reagieren, wenn Gesetze aus dem Bundestag kommen, der Bundesrat – auch ein Bundesland – kann auch eigene Gesetze einbringen
und sie dem Bundestag vorschlagen. Nichts anderes habe ich aus dem Antrag der FDP herausgelesen. Insofern ist der Beschluss des Bundesrats, von der Vorratsdatenspeicherung gänzlich abzusehen und die Bundesregierung aufzufordern, das auch in Brüssel nach dem Urteil weiter zu vertreten, der richtige Weg. Deswegen werden wir GRÜNE dem auch zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird natürlich nicht einem verfassungsändernden Gesetz zustimmen wollen, bei dem es ernsthafte Hinweise gibt, dass es nicht verfassungskonform ist. Die Anhörung im Verfassungsausschuss hat aber eindeutig ergeben, geäußert von allen Juristen, die geladen waren, dass das nicht der Fall ist. Es gibt keine ernsthaften Hinweise, dass es nicht verfassungskonform ist. Das muss hier gesagt werden, denn die Bürgerschaft steht natürlich in der Gesamtverantwortung. Wir wollen Ihnen, die Sie nicht an der Anhörung teilnehmen konnten oder nicht die Gelegenheit hatten, alles im Wortprotokoll nachzulesen, als Kolleginnen und Kollegen noch einmal versichern, dass das, was wir jetzt gleich beschließen, zumindest nach Aussage der von uns geladenen Experten und auch nach dem, was man in der Fachpresse dazu lesen konnte – auch die Anhörung im Bundestag mit Auswertung des Berliner Urteils et cetera –, durchaus eine Sache ist, bei der wir relativ guten Gewissens sagen können, das man sie so beschließen kann. Am Ende wird es immer so sein, dass ein Gericht noch einmal draufschauen kann, ob es so richtig ist, aber wir sind natürlich verpflichtet, im Vorfeld schon alles abzuklopfen. Das haben wir aus meiner Sicht getan.
Dann kommt der andere Punkt, der in der Anhörung noch einmal zum Tragen kam. Dies kam natürlich auch von den Fraktionen, die politisch ein Problem damit haben, was wir heute beschließen wollen. Es waren auch zwei Vertreter aus den Bezirksversammlungen geladen. In dem Zusammen
hang kam noch einmal auf, dass weder DIE LINKE noch die FDP so richtig eingesehen haben, welche konkreten Gründe uns zu diesem Schluss führen. Das hat mich am Ende ein bisschen ratlos gemacht, denn wir haben das in dem Antrag sehr gut an sehr konkreten Beispielen dargelegt. Ich habe nicht so richtig verstanden, warum nicht wenigstens auf diese Beispiele eingegangen wurde. Dann hätte man immer noch etwas dagegen einwenden können, aber das wurde gar nicht getan, sondern die Beispiele wurden ignoriert. Es wurde einfach in den Raum gestellt, es gäbe gar keine konkreten Befürchtungen.
Dann ist es doch gut, dass Sie auch Befürchtungen haben. Wir haben auch Befürchtungen, und deswegen machen wir das doch, Frau Schneider.
Wir haben sie im Antrag auch dargelegt. Sie sind dann zwar von dem einen oder anderen Vertreter aus der Bezirksversammlung so nicht gesehen worden, weil allerdings nach meiner Ansicht für die anwesenden Kollegen nicht immer so richtig vorstellbar war, was das denn bedeutet. Wir haben ein Beispiel gebracht und den Hauptausschuss in unserem Antrag genannt. Wir haben zur Sprache gebracht, was passiert, wenn nicht mehr die Mehrheiten, die sich eigentlich in der Bezirksversammlung darstellen, im Hauptausschuss dargestellt sind. Dann dürfte der für die Bezirksversammlung – so ist es bisher geregelt – Entscheidungen treffen und die Bezirksversammlung damit in derselben Frage aushebeln. Das wollen wir nicht, das wäre eine Umkehrung des Demokratieprinzips.
Wir haben noch viele andere Beispiele genannt, wo es konkrete Probleme in den Bezirksversammlungen gibt und wo es nicht dazu kommt, dass sie den Auftrag der Wählerinnen und Wähler überhaupt wahrnehmen können, nämlich die Interessen der Bürger gegenüber der Bezirksverwaltung. Wir haben diese Befürchtungen dargelegt. Es ist auch von den Experten sehr deutlich gesagt worden, dass das durchaus ausreichend sei, um hier tätig zu werden. Ich habe keine konkreten Äußerungen von der LINKEN oder von der FDP gehört, die unsere Argumente in der Sache selbst widerlegen oder infrage stellen können. Das würde ich gern noch einmal hören, aber sie sind in der Anhörung nicht zum Tragen gekommen und auch nicht in der ersten Debatte in der Bürgerschaft.
Ein weiteres Thema spielt auch eine Rolle. Es geht darum, ob es möglich ist, ein Referendumsbegehren zu starten. Das wäre das erste Mal, wir haben das Gesetz auch erst beschlossen. Auch da gab es von den Juristen eindeutig die Ansage: nein, das werde nicht zulässig sein. Deswegen wird der Senat – das war noch einmal Gegenstand in den Diskussionen mit dem Senat – sich auch verpflich
tet fühlen, wie das Gesetz es jetzt vorschreibt, das Ganze zum Verfassungsgericht zu bringen. Uns ist auch zugesagt worden, dass man damit nicht warten will, sondern zügig diese Frage angehen will, um am Ende für alle Beteiligten eine Rechtssicherheit zu bekommen. Das haben wir im Ausschuss begrüßt, und ich denke, wir sind in dieser Frage alle einer Meinung.
Ich habe ein kleines, zusätzliches Argument, das den Unterschied ausmacht, weshalb die Juristen glauben, dass der Referendumsvorbehalt hier nicht greift. Im Gesetz und auch in der Verfassung steht nämlich, dass der Referendumsvorbehalt für Gesetze gilt, die das Wahlrecht verändern. Nun gibt es auch verfassungsändernde Gesetze, aber die haben einen anderen Modus in der Abstimmung, zum Beispiel in unserem Hause. Zwar wird in jedem Fall eine Zweidrittelmehrheit gebraucht, aber bei einer Verfassungsänderung brauchen wir heute auch die Anwesenheit von Dreiviertel der Abgeordneten. Mit anderen Worten: Es gibt einen entscheidenden Unterschied. Wenn man das vermischen würde, dann würde man unterschiedliche Mehrheiten für unterschiedliche Verfassungsänderungen schaffen. Das konnte sich keiner der anwesenden Experten vorstellen, ich auch nicht.
Ich bin deswegen guten Mutes, dass wir heute ein Gesetz verabschieden, das vor den Gerichten Bestand hat. Noch ein kleiner Hinweis an diejenigen, die glauben, dass das alles des Teufels ist: Ich glaube, wir haben die letzte Bezirksversammlungswahl alle gut bestanden und ich glaube, dass die Bezirksversammlungswahlen beziehungsweise die Bezirksverordnetenwahlen in Berlin auch gut über die Bühne gehen. Ich habe dort nichts von Demokratiedefizit gehört. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gleich mit dem Mehrheitswahlrecht drohen, Herr Trepoll, würden wir nicht so gern.
Dennoch möchte ich gern etwas dazu sagen. Ich glaube, in diesem Hause weiß keine andere Fraktion als die GRÜNE diesen Wahlrechtskompromiss von 2009 so sehr zu schätzen. Wir haben damals damit abgeschlossen, das Wahlrecht zum Spielball
verschiedener Mehrheiten zu machen; das war auch alles vor dem Verfassungsgericht. Letztlich haben wir damit auch nicht stehen lassen wollen, dass damals noch ein Volksentscheid gekippt werden konnte. Das haben wir noch im Hinterkopf. Wir GRÜNEN haben deswegen den Wert eines solchen Kompromisses bei den Grundlagen der Demokratie – das ist nun einmal das Wahlrecht – als sehr hoch eingeschätzt und halten auch, was das betrifft, daran fest.
Seit Anfang des Jahres haben wir eine neue Situation. Im Wahlrechtskompromiss haben wir zum einen mit den Stimmen der LINKEN und "Mehr Demokratie" damals eine moderate Sperrklausel von 3 Prozent festgelegt, aber es ist auch festgelegt worden, dass erstmals die Bezirksversammlungswahlen von den Bürgerschaftswahlen abgetrennt werden sollen, dass sie nicht mehr in deren Windschatten stattfinden, sondern neben der Europawahl ein eigenes Gesicht der Kommunalpolitik in dieser Stadt bekommen sollen. Nächstes Jahr ist die Premiere.
Wir GRÜNE haben nun auch die durchaus reale Gefahr gesehen, dass diese Premiere zur Stärkung der Kommunalpolitik in Hamburg schiefgehen kann. Das hat damit zu tun, dass das Verfassungsgericht Anfang des Jahres eine Säule des Kompromisses, die Drei-Prozent-Hürde, gesetzlich gekippt hat. Wir stehen nun vor der Situation, dass wir auf der einen Seite die Möglichkeit einer Sperrklausel gesetzlich nicht mehr haben, auf der anderen Seite aber eine Bezirksversammlungswahl mit der Europawahl gekoppelt haben und wir davon ausgehen müssen, dass die Wahlbeteiligung nicht ganz so hoch sein wird wie bei der Bürgerschaftswahl. Beides zusammen schafft eine Situation, die diesen Effekt, den Wegfall einer moderaten Sperrklausel, noch einmal erhöht und verdoppelt. Der Landeswahlleiter hatte uns im Verfassungsausschuss im Frühsommer ein Papier gegeben, in dem er darlegt, wie es denn ohne Sperrklausel aussähe. Dort konnten wir nachlesen, dass in Hamburg-Mitte schon 1 Prozent für ein Mandat ausreicht, in Wandsbek sogar nur 0,67 Prozent – und das bei einer Wahlbeteiligung von 60 Prozent in Wandsbek und in Hamburg-Mitte von nur 44 Prozent. Nun kann man sich vorstellen, dass bei einer niedrigeren Wahlbeteiligung dieser Effekt, der Wegfall der Sperrklausel, auch bei wenigen Stimmen die Chancen auf ein Mandat um einiges erhöht. Unterm Strich heißt das, die Chancen für eine Zersplitterung der Bezirksversammlungen in sehr viele Einzelbewerber und Kleinstparteien sind damit sehr hoch. Ist es nun weniger Demokratie, wenn wir das nicht wollen?
Ich sage: Nein. Wir haben nämlich im Wahlrechtskompromiss auch vereinbart, dass es kleinere Wahlkreise gibt. Natürlich braucht man in diesen
kleineren Wahlkreisen viel weniger Stimmen als bisher. Damit haben engagierte Kommunalpolitiker, die nicht zwingend in einer der fünf hier vertretenen Parteien aktiv sind, eine Chance, über die Wahlkreise in die Bezirksversammlung zu kommen. Der Unterschied ist, dass ihr Mandat nicht für die Mehrheitsfindung im Plenum der Bezirksversammlung eine Rolle spielt, weil das Mandat ausgeglichen wird. Das ist wichtig. Man kann sich als Kommunalpolitiker in seinem Wahlkreis engagieren, das soll auch so sein. Wir wollten damit eine Stärkung der Quartiere in der Bezirkspolitik erreichen. Das ist in diesem Hause dieses Jahr so beschlossen worden.
Nun haben wir im Mai, das ist hier schon erwähnt worden, ein anderes Urteil vom Berliner Verfassungsgericht zur Kenntnis genommen. Dort wurde eine moderate Sperrklausel, ebenfalls von 3 Prozent, für die Berliner Bezirksverordnetenversammlungen bestätigt mit der Geschichte, dass das Berliner Abgeordnetenhaus eine Fünf-Prozent-Hürde gekippt bekommen hat, die einfach gesetzlich geregelt war in Berlin. Diese 3 Prozent sind dann vom Abgeordnetenhaus auch in der Berliner Verfassung verankert worden. Das wurde dann im Mai dieses Jahres vom Berliner Verfassungsgericht bestätigt.
Wir haben dieses Urteil über die Zeit der Bundestagswahl ausgewertet und uns natürlich auch Gedanken gemacht. Wir haben es uns nicht einfach gemacht. Wir GRÜNE haben eine sehr intensive interne Debatte gehabt, aber am Ende gesagt, dass wir den Berliner Weg gehen wollen, der, wie wir vorhin schon gehört haben, auch in vielen anderen Bundesländern schon gegangen worden ist. Das halten wir für richtig, und ich werde auch gleich sagen, warum.
Das Hamburger Gerichtsurteil von Anfang des Jahres hat nicht ausgeschlossen, dass es ohne Sperrklausel Probleme in den Bezirksversammlungen geben könnte. Sie haben gesagt, es könnte dazu kommen. Die Pille zur Genesung war aber das Eingreifen des Senats. Was jahrelang partei- und fraktionsübergreifend Konsens war, die Stärkung bezirklicher Interessen, erfährt damit wieder einen Rollback. Was wir also einfach gesetzlich gemacht haben, um mehr Kompetenzen in die Bezirke zu verlagern, würde durch diesen Vorschlag des Hamburgischen Verfassungsgerichts, der Senat solle dann eben eingreifen, zunichte gemacht. Diese Aussicht, dass eine sehr wahrscheinliche Situation eintritt, hat uns nicht überzeugt, abzuwarten und dann eben einmal fünf Jahre lang den Senat durchregieren zu lassen. Aus unserer Sicht als
Parlamentarier in diesem Hause ist das gegenüber den Bezirksversammlungen unverantwortlich.
Ich verstehe auch nicht die Erklärung der FDP, dass sie diesen Vorschlag des Verfassungsgerichts begrüßt, also praktisch einer Entmachtung der Bezirke im Zweifel das Wort redet. Vielleicht erläutern Sie einmal, ob Sie das nicht so gemeint haben, aber es kam so rüber und ich war einigermaßen erschrocken. Wir wollen nicht, dass die Bezirksversammlungen geschwächt werden. Auch DIE LINKE hat in mehreren Presseerklärungen gesagt, dass es 2 Prozent bedarf, um überhaupt in die Bezirksversammlungen hineinzukommen. Ich habe schon vorhin darauf verwiesen, Frau Schneider: Ich möchte doch darum bitten, einmal nachzuschauen, was der Landeswahlleiter uns Abgeordneten gegeben hat.
Vielleicht ist einfach ein Missverständnis aufgetreten. Wir wollen nicht, dass die Bezirksversammlungen fünf Jahre lang in einer schwierigen Situation sind, nicht mehr sehr viel entscheiden und dadurch praktisch erstens dem Senat und zweitens der Verwaltung dieser Stadt den Spielraum geben, die Bürgerinteressen vor Ort, die durch die Wahl nächstes Jahr im Mai in der Institution der Bezirksversammlungen doch eigentlich manifestiert werden, sozusagen ad acta zu legen. Wir brauchen uns über die Frage "Soll ich noch wählen gehen?" und die Antwort der Bürger darauf wirklich keine Gedanken mehr zu machen, wenn diese Wahl sozusagen ad absurdum geführt wird.
Jetzt komme ich noch kurz zu der Frage, ob wir die Verfassung nach diesem Gerichtsurteil ändern dürfen. Wir GRÜNE sagen: Ja. Es gibt diesen verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Spielraum der Länder. Wir verstoßen nicht gegen das Demokratieprinzip; das haben auch die Verfassungsrichter in Berlin im Mai eindeutig festgestellt. Deswegen wollen wir diesen Spielraum nutzen, um Schaden von der Hamburger Demokratie und von der Kommunalpolitik abzuwenden. Wir glauben auch, dass dieser Schaden nicht nur eine theoretische Frage ist. Wir haben uns sehr intensiv mit der Situation in den Bezirksversammlungen auseinandergesetzt. Jede Partei, die hier sitzt, hat viele Bezirksabgeordnete. Sie kann vor Ort nachfragen, wie es ist, und alle werden etwas dazu zu sagen wissen.
Am Ende muss man sagen, wir regeln zwar die Wahlgleichheit in der Verfassung, aber wir dürfen auch auf dieser Ebene mit der Ergänzung einer
Drei-Prozent-Sperrklausel eine kleine moderate Einschränkung machen. Diesen Weg wollen wir gehen, und wir sind davon überzeugt, dass es der verfassungsrechtlich richtige ist, der politisch richtige sowieso. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich kaum entsinnen, dass es einmal so eine Konfrontation zwischen einer Justizsenatorin und ihrer Staatsanwaltschaft wie jetzt in Hamburg gegeben hat. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es, als wir diesen Brandbrief zum Teil im "Hamburger Abendblatt" lesen konnten und nun auch sehr ausführlich im
Ausschuss, eine so unversöhnliche Haltung von beiden Seiten gegeben hat im Sinne der Einschätzung der Lage bei der Hamburger Staatsanwaltschaft. Ich kann mich wirklich nicht entsinnen, und mir ist völlig rätselhaft, wie man seitens der Behörde so ignorant mit den Sorgen, die dort dezidiert auf vier Seiten geschildert wurden, umgehen kann. Ich habe es im Ausschuss nicht verstanden, und ich verstehe es bis heute auch nicht durch die öffentlichen Äußerungen der Senatorin.
Auf vier Seiten hat die Staatsanwaltschaft aufgelistet, wo die Probleme in der Hamburger Justiz liegen. Sie begannen eigentlich schon, als die SPD festgelegt hat, dass Teile des Haushalts, der Polizei und der Inneren Sicherheit ein Schonbereich sein sollten. Es wird in diesem Brief auch sehr deutlich, dass die Polizei fleißig weiterarbeitet, aber dass das Nadelöhr jetzt die Staatsanwaltschaft geworden ist, und das führt natürlich zu zusätzlichen Reibereien mit den Ermittlungsbehörden auf der anderen Seite. Dazu gibt es jedoch kein Wort.
Herr Kollege Tabbert, wie ich von der Senatorin im Ausschuss gehört habe, gibt es offenbar auch massive, gegensätzliche Auffassungen, wie die Kürzungen überhaupt zu bewerten sind. Sie haben von drei bis vier Stellen gesprochen.
Dann hätten Sie die Antworten Ihres eigenen Senats besser lesen müssen. Bereits in der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/9024 teilt uns der Senat mit, dass es insgesamt in 2013/2014 acht Stellen sein würden, die dann bis 2015 wirksam werden sollten; damit könnte man umgehen. Das ist eine Zahl, die man über zwei Jahre vielleicht noch abfedern könnte. Parallel – und das wurde auch deutlich – war der wirklich große Einschnitt, als die Senatorin Ende 2011 gesagt hat, dass man von allen Stellen, die dort nicht besetzt gewesen seien, annehmen würde, dass man sie überhaupt nicht brauche und sie deshalb jetzt wegnehmen könne. Das waren 25 Stellen, die mit einem Federstrich weggenommen wurden.
Als wir dann im Ausschuss noch einmal nachfragten, wurde uns doch frech gesagt, dass diese Stellen niemals ausfinanziert gewesen seien.
Dann frage ich mich, was diese Behörde und dieser Senat diesem Parlament vorgelegt haben, dass wir einen Rahmen für einen Haushalt beschließen, der nicht ausfinanziert war. Von unserer Seite war er in 2011 ausfinanziert. Wir haben einen Haushaltsplan vorgelegt, der auf Cent und Euro für die Staatsanwaltschaft ausfinanziert war. Wenn man sich dann den Finanzplan der SPD für 2011
und folgende Jahre ansieht, dann sinkt die Zahl des Budgets, während die Vollzeitäquivalente – das heißt jetzt so in diesem Haushaltsdeutsch, ich bleibe aber weiter bei dem Begriff Stellen, damit wir vernünftig miteinander reden können – zurückgehen. Das sind alles Ausreden. Wir haben es hier mit wirklich massiven Kürzungen zu tun, die weit über die drei bis vier Stellen, die Herr Tabbert genannt hat, hinausgehen. Das erklärt auch diesen Brandbrief der Staatsanwaltschaft.
Als wäre das nicht genug, gibt es darüber hinaus noch einen Streit, wie es überhaupt zu den Rückkehrern von Asklepios bei der Hamburger Staatsanwaltschaft gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft schreibt in ihrem Brief, sie hätte die Rückkehrer nie haben wollen und beklagt sich, warum sie überhaupt so viele aufnehmen musste. Es war ein Bäcker dabei, ein Koch, eine Krankenschwester und einige Leute ohne Berufsausbildung. Die Staatsanwaltschaft kommt in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass diese Leute nicht wirklich einsetzbar seien. Als wir dann die Senatorin im Ausschuss fragten, wie das denn zustande gekommen sei und wieso die Staatsanwaltschaft jetzt diese Leute beschäftigen müsse und dafür keine anderen einstellen dürfe, wurde geantwortet, sie hätten sich die Leute selbst ausgesucht.
Wieder einmal gibt es von zwei Seiten völlig gegensätzliche Aussagen. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, Frau Senatorin, dass ein Generalstaatsanwalt an die Senatorin herantritt und sagt, dass man gern einen Bäcker, einen Koch und eine Krankenschwester bei der Staatsanwaltschaft gehabt hätte und man schon etwas finden würde, wo man diese Leute verwenden könne. Ich glaube, das war nicht so, Frau Senatorin. Und ich weiß nicht, warum Sie uns erzählen, dass es doch so gewesen sein solle.
Es ist an sich traurig, dass man auf diese Weise mit so einer Sache in der Öffentlichkeit umgehen muss.
Sie waren nicht dabei, halten Sie mal den Mund. Sie haben sich überhaupt nicht an dieser ganzen Debatte beteiligt, Sie haben überhaupt nichts dazu beizutragen.
– Ja, Frau Präsidentin.
Diese massiven Kürzungen bei der Staatsanwaltschaft aus 2011, die folgenden in den beiden letzten Jahren plus der Asklepios-Rückkehrer machen insgesamt deutlich, warum die Staatsanwaltschaft diesen Brandbrief geschrieben hat in ihrer Not und auch gesagt hat, sie könne die Arbeitsfähigkeit in diesem Sinne nicht mehr garantieren. Ich finde, das muss man sehr ernst nehmen.
Wir im Parlament nehmen das sehr ernst, wir wollen, dass das nicht weiterhin so ist. Das hat auch nichts mit einer Schuldenbremse zu tun, sondern es hat etwas damit zu tun, wie man mit knappen Mitteln in dieser Stadt umgeht. Sie gehen bei der Justiz damit schlecht um, und das weiß auch jeder dort. Ich hoffe, dass diese Senatorin nicht weiter auf Konfliktkurs geht. Ich hoffe, dass diese Senatorin einsieht, dass die Justiz jemanden braucht, der sie schützt und der sie vor allen Dingen in die Lage versetzt, ihre Arbeit zu tun. – Danke.
Frau Präsidentin! Ich möchte gerne zu zwei Sachen noch etwas sagen. Zunächst möchte ich mich an Frau Schneider wenden. Ich habe mich heute wieder geärgert – Sie haben das schon einmal gebracht …
Sie wissen noch gar nicht, was kommt.
Und zwar geht es darum, wie dieses Parlament mit der Schuldenbremse, mit der wir in dieser Republik nicht allein sind, umgeht. Sie versuchen heute schon zum zweiten Mal, uns aufzuzeigen, dass, wer dieser Schuldenbremse zugestimmt hat, alle Legitimität verwirkt hat, darüber zu streiten, wie die knappen Mittel einzusetzen sind. Dagegen wehre ich mich. Das ist unparlamentarisch und das ist vor allen Dingen auch unpolitisch.
Das finde ich ganz wichtig, darum habe ich es noch einmal angesprochen. Natürlich streiten wir in der Justiz darüber, ob alles richtig ist; das ist in anderen Bereichen auch so. In der Justiz ist es besonders dramatisch, deswegen reden wir heute darüber.
Ein zweiter Punkt ärgert mich, dass nämlich relativ schnell über Bord geworfen wird, was man als Abgeordnete gesagt hat – in diesem Fall Frau Schie
dek, ehemals Abgeordnete und jetzt Senatorin –, wenn man regiert.
Es ist nicht so, dass die Staatsanwaltschaft nicht auch in den letzten Jahren immer mal wieder mit maßvollen Einschnitten zu rechnen gehabt hätte. Ich will Ihnen einmal kurz vorlesen, was Frau Schiedek dazu als Abgeordnete in einer Presseerklärung 2010, ein halbes Jahr vor dem Regierungswechsel, geschrieben hat:
"Die Staatsanwaltschaft habe zu Recht darauf hingewiesen, dass es – trotz aktueller Rückgänge – bei den Eingangszahlen noch immer höhere Werte gebe als im Jahr 2001. Erschwerend komme hinzu, dass diese Zahlen keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Arbeitsbelastung zulassen – 'denn die Zahl der Sitzungstage nimmt zu und insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität werden die Verfahren umfangreicher und komplexer'.
Auch sei die Arbeitsbelastung sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Gerichte durch die Intensivierung der nächtlichen Bereitschaftsdienste noch weiter gestiegen."
Meine Damen und Herren! Diese Erkenntnis ist offenbar nicht neu. Nun fragt man sich im Parlament und in der Öffentlichkeit: Wenn Frau Schiedek diese Erkenntnisse schon 2010 hatte, warum macht sie dann die Dinge, vor denen sie den Senat damals gewarnt hatte, nun selbst, und warum setzt sie auf den zu erwartenden Widerstand – Begründung: mit den Kürzungen werde man nicht mehr arbeitsfähig sein – eine Untersuchung mit dem Ziel ein, die Arbeitseffektivität der Staatsanwaltschaft in ihren jetzigen Organisationsmustern infrage zu stellen? Mit anderen Worten: Das, was Frau Schiedek 2010 als Abgeordnete gesagt hat – damals auch schon in einer schwierigen finanziellen Situation –, hat sie jetzt vergessen. Sie setzt mit massiven Kürzungen noch einen obendrauf und sagt dann, man müsse schauen, ob die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft überhaupt effektiv sei.
Ich weiß nicht, ob man so mit einer Behörde umgehen sollte, die einen guten Ruf in unserer Stadt und über Hamburg hinaus genießt. Ich habe meine Zweifel, ob man so mit ihr zu gemeinsamen Lösungen kommen kann. Bis heute habe ich von Herrn Tabbert und der Senatorin dazu nichts gehört.
Frau Kollegin, was war denn Ihrer Ansicht nach bei der Formulierung irreführend, dass alle notwendigen Schritte eingeleitet werden müssten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Tabbert, es hat jetzt wenig Sinn, in einer Situation, wo wir auch in der Öffentlichkeit tatsächlich über eine Justizkrise sprechen,
immer auf eine Vergangenheit zu verweisen, die jetzt offenbar nicht weiterhilft.
Es gibt allen Grund, dass das Parlament sich aktiv damit auseinandersetzt, und das tun wir einerseits im Justizausschuss und eben heute auch hier.
Wir haben es hier mit ganz vielen Bereichen zu tun, die auf einmal hochgekommen sind. Fangen wir doch einmal mit dieser filmreifen Flucht aus der U-Haft an, die wir im Juli erleben konnten. Wenn wir uns einmal die Ursachen anschauen, dann war auch in der Senatsantwort auf diese Vorkommnisse zu lesen, dass sich im Dezember letzten Jahres die U-Haftanstalt in ihrer Personalnot nicht anders zu helfen wusste, als die Sicherheitsmaßnahme der täglichen Gitterkontrollen herunterzufahren, um mit dieser Personalnot zurechtzukommen. Sie hat den Antrag beim Strafvollzugsamt gestellt, und das Strafvollzugsamt hat das dann eben auch genehmigt. Das Ergebnis dieser Sache ist: Die Senatorin wusste von diesem Vorgang nichts, ordnete dann nach der Flucht am 19. Juli die sofortige tägliche Gitterkontrolle wieder an. Und weil wir vorher einen Personalnotstand hatten, mussten dafür etliche Bedienstete von Billwerder in die U-Haft wechseln. Das hätte sie wahrscheinlich im Dezember schon tun sollen, das war ein Versäumnis.
Eben ist schon erwähnt worden, dass bei dieser Baustelle der Außenmauer, die, wenn sie fertig gebaut ist, tatsächlich für mehr Sicherheit in der UHaft sorgen soll, viele Dinge passiert sind und auch vorlagen und dass ein Mitarbeiter dann tatsächlich in seiner Not eine Mail geschrieben und darauf hingewiesen hat, dass es aus seiner Sicht dort erhebliche Sicherheitsprobleme gebe; Herr Trepoll hat eben schon zitiert. Auch hier haben wir festgestellt, dass die Behörde und die Senatorin von dieser Mail nichts wussten. Aber was aus meiner Sicht viel gravierender war: Zwei Monate lang, nachdem gemeldet wurde, dass dieses Teilstück Stacheldraht auf der Außenmauer fehle, ist nichts passiert – bis zum 19. Juli. Und man weiß bis heute nicht, das haben wir auch im Ausschuss nicht klären können, warum nicht gehandelt wurde. Das bleibt weiter offen, und auch die Senatorin wusste darauf keine Antwort.
Dann müssen wir uns noch einmal damit auseinandersetzen, wieso es überhaupt eine Personalnot in der U-Haft gab, denn wir wissen doch alle, dass wir seit Jahren weniger Gefangene und eher einen Überhang beim Personal haben. Da fragt man sich doch, wie es dann zu einer Personalnot in einer einzelnen Anstalt kommt, und wenn es dazu kommt, wieso sie nicht behoben werden kann. Viele Fragen, keine Antworten – hier ist eine richtige Baustelle, zu der es bisher keinerlei Lösungen und Antworten von der Justizbehörde gegeben hat.
Wir haben jetzt nachgefragt – auch im Zusammenhang mit der Staatsanwaltschaft, das ist die andere Baustelle –, wie es denn eigentlich mit dem Personal in den einzelnen Justizvollzugsanstalten aussehe. Dann kam die Antwort, das könnten Sie uns so nicht sagen, das sei Verwaltungstätigkeit, da gebe es keine Antworten, wo eigentlich Personal abgebaut würde. Auch das geht so nicht, Frau Senatorin, das muss das Parlament schon erfahren, wenn wir wissen, dass es auch durch die angebliche Personalknappheit gravierende Sicherheitsprobleme gibt.
Dann erreichte uns der Brandbrief der Staatsanwaltschaft, und das hat auch etwas mit dem Thema Sicherheit zu tun. Sie haben entschieden, dass bei der Polizei und der sogenannten Inneren Sicherheit ein Schonbereich gelten soll. Nun arbeitet die Polizei fleißig, macht und tut, die Ermittlungen laufen, die Akten sind fertiggestellt und sollen dann zur Staatsanwaltschaft kommen. Was passiert? Dort sollen nun, wie in dem Brief steht, bis 2015 25 Stellen abgebaut werden. Uns im Parlament wurde gesagt, das seien nur 7,9 Stellen. Wie auch immer: Zurzeit sagt die Staatsanwaltschaft – und man kann ihr auch erst einmal glauben –, dass sie die Arbeitsfähigkeit ihrer Behörde in den nächsten Jahren nicht mehr gewährleisten könne. Das ist ein schlimmer Vorgang, und auch dazu haben wir von der Senatorin außer verwirrenden Zahlen, die nicht stimmen, keinerlei Antworten gehört. Weitere Nachfragen sind garantiert, und ich frage mich tatsächlich, ob es neben dieser Justizkrise auch ein ausgeartetes Stellenchaos in dieser Behörde gibt.
Das ist ernst zu nehmen, weil die Justiz ein ganz wichtiger Baustein der Sicherheit dieser Stadt ist.
Wir werden die weiteren Baustellen noch ausgiebig bearbeiten, wir sind noch lange nicht fertig, und wir
haben ein großes Interesse daran, dass es gut wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schiedek, ja, Sie haben die Verantwortung für über 5000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir wollen aber auch sehen, dass Sie sie wirklich wahrnehmen.
Diesen Eindruck habe ich durch Ihre Worte eben nicht erhalten. Natürlich wird einem als Senatorin nicht jeder kleine Vorgang gemeldet, aber ich organisiere doch in einer Behörde, was ich wissen will und was nicht. Wir wissen, dass der Justizstrafvollzug nicht einfach ist. Aber wenn Sie wichtige Vorkommisse, die zu Unfällen, Gewalt und Ausbrüchen führen können – Sie haben eben selbst davon gesprochen, dass wir auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Obhut haben –, wegorganisieren und erst hinterher von diesen erfahren, dann ist das ein Stück Verantwortungslosigkeit, die wir in diesem Fall auch anprangern. Nach der letzten Ausschusssitzung stand in den Medien, ob jetzt etwa die Anstaltsleiterin der U-Haft dran sei. Das Ergebnis Ihres Handelns war also, dass in den Medien darüber spekuliert wurde, ob die Anstaltsleiterin die Verantwortung für Dinge zu tragen haben würde, die Ihre Behörde falsch entschieden hat.
Die Gitterkontrolle war ein typisches Beispiel. Wie müssen sich die Beschäftigten in der U-Haft vorgekommen sein? Im Dezember schrieben diese Ihnen in ihrer Not, dass sie Sicherheitsmaßnahmen herunterfahren müssen, weil sie nicht mehr ausreichend Personal haben. Prompt gab es als Folge dessen einen Ausbruch, und am nächsten Tag wurden sofort zehn Mitarbeiter in die U-Haft abkommandiert. Das ist kein gutes Signal an die Beschäftigten und zeugt davon, dass nicht zugegeben wird, dass es einen Fehler gab.
Frau Senatorin, wenn bis zum letzten Tag, an dem der Gefangene so weit ist, dass er herauskommt, nichts gefunden wurde, dann wünscht man sich, dass es wenigstens kurz vor dem Ausbruch entdeckt worden wäre. Wenn das aus Ihrer Sicht alles nicht gewährleistet ist, warum haben Sie dann die täglichen Gitterkontrollen angeordnet? Widersprüche über Widersprüche und Sie haben sie heute nicht wirklich aufgelöst. Das bedeutet, ein Stück weit nicht die Verantwortung zu übernehmen.
Sie sind für die Rahmenbedingungen zuständig, Frau Senatorin. Die Zahlen, die Sie eben zu den Krankenständen genannt haben, sind falsch. Sie haben den Bericht über die aktuellen Krankenstände in der Justiz und im Justizstrafvollzug, der ans Parlament gegangen ist, auch ans "Hamburger Abendblatt" gegeben. Für Billwerder wird eine andere Zahl genannt, und es stand dort nichts davon, dass sich die Zahl halbiert hat. Wir wissen alle, dass der Frust im Justizstrafvollzug noch lange nicht aufgearbeitet ist, und das wissen Sie auch, Frau Senatorin. Es wäre gut, wenn Sie das heute nicht damit wegwischen würden, dass wir angeblich auf einem tollen Weg seien. Dass das nicht so ist, wissen Sie. Das bedeutet auch, Rahmenbedin
gungen für Ihre Mitarbeiter zu schaffen. Das hinzubekommen ist Ihre Verantwortung, und es reicht nicht, Arbeitsgruppen einzurichten.
Wir bekommen doch mit, was passiert. Durch falsche politische Entscheidungen gibt es im Personalbereich ein Stellenchaos, sodass das Parlament bis heute nicht weiß, wer wo wie viele Beschäftigte hat, wer noch weggekürzt wird und wo das alles enden soll. Die Behörde konnte das dem Parlament bisher nicht erklären; das muss in den nächsten Wochen aufgearbeitet werden und geht so nicht. Wir müssen annehmen, dass Sie es selbst nicht mehr wissen und den Überblick verloren haben, wer bei Ihnen noch beschäftigt ist, wer demnächst nicht mehr beschäftigt ist und wer weggekürzt wird. Dieser Eindruck ist momentan entstanden.
Kommen wir noch einmal zur Staatsanwaltschaft. Es geht nicht, den Generalstaatsanwalt und den Oberstaatsanwalt mehr oder weniger bloßzustellen und zu sagen, dass sie sich nicht so anstellen sollen und das im Bundesvergleich eine tolle Behörde sei, dass sie das irgendwie hinbekommen müssen und sie doch im Gespräch mit Ihnen seien.
Generalstaatsanwalt und Oberstaatsanwalt haben von 25 Stellen gesprochen und Sie schreiben 7,9 Stellen. Das ist ein riesiger Unterschied, das macht auch in der Arbeit in der Behörde einen großen Unterschied. Kein Wort dazu, wie Sie das aufklären und verändern wollen – das ist nicht verantwortungsvoll, Frau Senatorin. Ich habe den Eindruck, Sie wollen sich durchmuddeln.
Das ist nicht gut für die Justiz in Hamburg, und wir werden im Parlament dafür sorgen, dass Sie sich nicht durchschleichen können. Das hat die Hamburger Justiz nicht verdient. Ich weiß, dass Sie das auch so sehen. Tun Sie etwas, kämpfen Sie dafür, dass das Chaos beim Stellenbereich aufhört und dass Sie mehr Geld für die Justiz bekommen. Das hat nichts mit der Schuldenbremse zu tun, sondern mit ordentlichem Regieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Politisch unterstützen wir den Antrag und Vorstoß der FDP. Auch wir glauben ohne Frage, dass es Zeit ist, darüber nachzudenken, den Unionsbürgern und -bürgerinnen in diesem Land und auch in Hamburg das Wahlrecht zuzugestehen. Das ist auch keine Idee, die ausschließlich in Hamburg das Landesparlament beschäftigt hat. Die Kolleginnen und Kollegen in Bremen haben sogar einen Ausschuss dafür gegründet in der Bre
mischen Bürgerschaft, um herauszufinden, wie mehr Menschen am Wahlrecht beteiligt werden können. SPD und GRÜNE haben dann dem dortigen Staatsgerichtshof einen Prüfungsantrag vorgelegt, ähnlich wie bei der Frage des Kommunalwahlrechts von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten.
Die Gutachten, die ich mir gern angeschaut habe, sind keineswegs so eindeutig, Herr Trepoll, wie Sie das jetzt vorgetragen haben, sondern haben noch einmal andere Artikel des Grundgesetzes in den Blick genommen. Ich nenne Ihnen nur einen davon, von dem sich sagen lässt, dass es sich lohnt, darüber im Verfassungsausschuss einmal länger nachzudenken. Ich lese Ihnen gern etwas aus dem Gutachten der Bremischen Bürgerschaft vor, das jetzt beim Staatsgericht vorgelegt wurde:
"Von zentraler Bedeutung ist Art. 23 Absatz 1 GG, der die 'Verwirklichung eines vereinten Europas' als Staatsziel konstitutionalisiert hat und damit das in der Präambel ausgedrückte Versprechen konkretisiert, 'gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa' werden zu wollen."
Das zur Frage, wie wir heute Staatsvolk, Bundesvolk und Landesvolk definieren. Man kann inzwischen durchaus zu der Auffassung gelangen, dass die Bundesländer selbst definieren können, wer das Landesvolk ist. Die Frage, ob dazu das Grundgesetz geändert werden muss, wird inzwischen von den Verfassungsrechtlern unterschiedlich gesehen. Die Bremer schauen gerade, ob es möglich ist, dass es eine eigene Lösung der Bundesländer geben kann.
Es gibt aber auch andere Argumente, die ich gar nicht verhehlen will. Sie sprechen von der Verfassungshomogenität und dass man das Volk nicht teilen könne, weil die Länderparlamente unmittelbar Einfluss auf die Landesregierungen haben – sie werden schließlich durch sie gewählt –, die dann wiederum im Bundesrat das Land indirekt vertreten. Wenn es da zu Unterschieden des Bundesvolks käme – einerseits im Bundestag und andererseits im Bundesrat, wo es auch eine Bundesgesetzgebung gibt –, würde das Probleme aufwerfen und aus diesem Grunde nicht gehen.
Es gibt also viele gegensätzliche Auffassungen, aber man kann nicht eindeutig sagen, dass der Wunsch niemals realisiert werden könnte, dass EU-Bürger auch in diesem Land oder zumindest in Hamburg wählen dürften.
Insofern finde ich Ihre Einlassung, Herr Trepoll, dass wir doch schon genug Probleme hätten, das bisherige Staatsvolk an die Wahlurnen zu rufen, und wozu wir jetzt noch die Unionsbürger dazu befähigen müssten, nicht hilfreich,
denn die Zeiten sind eigentlich vorbei, das Wahlrecht daran zu koppeln, ob es auch wahrgenommen wird. Ich bin sehr dafür, dass wir uns im Ausschuss dieser Frage sehr seriös und intensiv zuwenden und abwarten, wie der Staatsgerichtshof in Bremen die andere Frage, die der EU-Ausländer, sieht.
Die Bremische Bürgerschaft ist anders aufgestellt als die Hamburgische. In Bremen ist es einmal die Stadtbürgerschaft und zum anderen die Landbürgerschaft, das haben wir in Hamburg nicht. Wir haben in Hamburg eine Besonderheit, auf die die FDP auch hingewiesen hat. Ich finde, es lohnt sich, dieser Sache nachzugehen. Es geht in Hamburg um 70 000 Unionsbürgerinnen und -bürger. Diese haben es verdient, dass wir prüfen, ob sie mehr an dem, was in Hamburg geschieht, teilhaben können. Wenn es eine Möglichkeit gibt, würde meine Fraktion das begrüßen und sicherlich auch dafür werben, um Mehrheiten in diesem Parlament dafür zu organisieren. – Danke schön.
Frau Wolff, dann wollen wir doch einmal schauen, ob wir das so hinbekommen.
Wir GRÜNE begrüßen den Vorstoß der SPD in diesem Punkt. Wir sind auch der Meinung, dass das Internet nicht der Telekom oder Vodafone oder O2 oder allen gemeinsam gehört. Deswegen ist der Vorstoß, den die Telekom gewagt hat, aus meiner Sicht nicht nur nicht hilfreich, sondern er führt in die Irre, und er wird uns vor allen Dingen digital in Europa und auch weltweit zurückwerfen. Es ist gut, dass die Telekom, wie heute bekannt wird, offenbar zurückrudert.