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überparteilich möglichst im Konsens zu regeln. Ich hoffe, dass am Ende der Beratungen auch hier im Parlament ein breiter Konsens über den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erzielt werden kann. Die Vorgespräche scheinen das sicherzustellen.

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Der LDI hat in den Vorbemerkungen seines 20. Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichtes selbst zu der Thematik entscheidende Ausführungen gemacht, auf die ich ausdrücklich Bezug nehmen will.

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Wir bleiben also dabei: Der Gesetzentwurf ist vernünftig. Der Gesetzentwurf ist richtig. Zum Datenschutz ist hier so viel Richtiges gesagt worden, dass ich das nicht wiederholen will. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch zu, ganz einfach.

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Wir wussten weder, dass die FDP die oberste Landesbehörde wollte, noch dass die CDU das eventuell nicht wollte. Wir hätten selber auch noch geringfügige – dazu komme ich gleich noch – Änderungen angebracht, weil wir auch die Notwendigkeit sehen, gemeinsam den Datenschutz zu stärken.

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Die bloße Ergänzung des Absatzes 3a um die Maßgabe, dass – ich zitiere – „die Wahrnehmung der Zuständigkeit die Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht beeinträchtigt“, wird vermutlich nicht ausreichend sein und vom Europäischen Gerichtshof erneut nicht akzeptiert werden. Das ist zumindest unsere Befürchtung. Diese Regelung sollte im weiteren Verfahren korrigiert werden, um ein europarechtskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen.

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Für viele Unternehmen sind Datenschutz und Datensicherheit ihrer Geschäftsgeheimnisse essentiell für ihr Überleben. Das wird einige unserer Nachrichtendienste künftig vor technische Probleme stellen.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen Satz, der mir am Montag anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Landeszentrums für den Datenschutz in Schleswig-Holstein aufgefallen ist, bei dem Vertreter der Regierung bedauerlicherweise nicht anwesend waren, was ich bemängele, der mir sehr gut gefallen hat, möchte ich zum Abschluss kurz zitieren und dem Kollegen Stegner in Erinnerung rufen: „Das Grundgesetz beginnt nicht mit dem Staat, nicht mit der Gesellschaft, sondern mit dem Einzel

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(Beate Schlupp, CDU: Und den Datenschutz.)

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Die Politik reagiert mit Gesetzen, mit Diskussionen zur Vorratsdatenspeicherung und überlegt, Sicherheitsbehörden zusammenzulegen. Genau da, an dieser Schnittstelle zwischen Bürger, Politik und Datenschutz bewegen wir uns. Diese Beispiele sowie die Folgen und die Diskussionen zeigen, welches Spannungsfeld bei diesem Thema zwischen der digitalen Welt und den Reaktionen besteht, machen aber auch deutlich, wie wichtig die umfängliche Arbeit der Datenschutzbeauftragten ist.

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Ich komme jetzt zum Thema. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil herausgestellt, dass die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder keiner staatlichen Aufsicht mehr unterstellt werden dürfen. Die Linke begrüßt diese Rechtsprechung grundsätzlich und erkennt die Stärkung der Bedeutung des Datenschutzes auch auf europäischer Ebene an. Datenschutzbehörden dürfen nun auch organisatorisch nicht länger irgendeiner Dienst- oder Fachaufsicht eines Ministeriums unterstellt werden. Unsere Fraktion in NRW hat sich schon häufiger für den Datenschutz starkgemacht. Exemplarisch genannt seien die Zensus-Kritik und das Moratorium für ELENA. Wir finden es gut, dass die Datenschutzbehörden und Datenschutzbeauftragten nicht einmal mehr den Anschein erwecken dürfen, dass ministeriale Einflussnahme ihre Unabhängigkeit beschränken könnte.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren, viel trockener geht es nun wirklich nicht. Wenn ich mir den Titel noch mal anschaue: Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften des öffentlichen Rechts in der Drucksache 5/6875. Dazu fand in der Plenarsitzung am 21.11.2013 die erste Beratung statt, in der der Gesetzentwurf ohne Aussprache zur weiteren Bearbeitung an den Innenausschuss überwiesen wurde. In der Sitzung des Innenausschusses am 13.12.2013 wurden die Durchführung einer schriftlichen Anhörung und die Einstellung des Gesetzentwurfs in das Online-Forum des Landtags beschlossen. In der schriftlichen Anhörung gingen nun Stellungnahmen ein, die des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, des Vereins Mehr Demokratie e.V., hier des Landesverbandes Thüringen, der Bürgerinitiative Fahner Höhe, der Umweltverbände BUND und NABU

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Ich will deshalb nur auf einen Punkt ganz besonders eingehen. Nach Aussagen der Ministerin sollen Sicherheitsbereiche nicht privatisiert werden. Frau Ministerin, Sie haben diese Sicherheitsbereiche bis heute noch nicht definiert. Über den Datenschutz haben wir übrigens auch noch nichts gehört. Dieser hat auch etwas mit Sicherheit zu tun. Ihr Lieblingsbeispiel ist immer die Küchenprivatisierung. Ob der Betrieb in Zukunft kostengünstiger werden kann, kann man getrost bezweifeln. Bei drei Mahlzeiten am Tag mit allen Nebenkosten kommen die Anstalten auf einen Verpflegungssatz von 5,50 Euro pro Person und Tag. So preiswert kann kein Cateringunternehmen sein, es sei denn, die Verpflegung würde deutlich schlechter. Angebote von Großküchen, die verschiedentlich eingeholt worden sind, erwiesen sich als mehr als doppelt so teuer. Wenn Sie nun allerdings nach dem Motto, Suppe Kochen sei keine hoheitliche Aufgabe - in diesem einen Punkt gebe ich Ihnen sogar Recht: Suppe Rühren ist keine hoheitliche Aufgabe -, den Küchenbeamten gegen einen privaten, weil billigeren Mitarbeiter ohne Eingriffsrecht und ohne Weisungsbefugnis eintauschen wollen, dann

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Insofern die Klarstellung am Ende: Was wir gemacht haben, ist nicht nur ausreichend, sondern wir sind über die Anforderungen der Kommission hinausgegangen. Dem Ziel, dass wir den Datenschutz sichern und eine gute, unabhängige Arbeit der Datenschutzbeauftragten sicherstellen, werden wir mit unserem Änderungsantrag vollumfänglich gerecht, und insofern bitte ich Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.

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Zum Inhalt des Gesetzentwurfs der Landesregierung und auch zum heute vorgelegten Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen SPD und DIE LINKE - Frau Fischer, Sie haben es bereits angedeutet -: Klar und deutlich äußert sich die Kommission zum Entwurf der Landesregierung und stellt fest, dass die vorgesehene Beibehaltung der Dienstaufsicht der Präsidentin des Landtages gegenüber der Landesbeauftragten für Datenschutz nicht ausreicht, um das Kriterium der völligen Unabhängigkeit zu erfüllen. Auch die ergänzende Formulierung „soweit diese die Unabhängigkeit des Amtes nicht berührt“, die heute mit vorgeschlagen wurde, und der Ausschluss des Einflusses der Landtagspräsidenten auf Disziplinarverfahren machen es im Ergebnis nicht besser, denn mit dieser unbestimmten Formel kann eben nicht völlig ausgeschlossen werden, dass eine zumindest mittelbare Einflussnahme auf die Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten stattfindet.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da so etwas schnell in Vergessenheit gerät, möchte ich daran erinnern: Mit Rot-Rot hat es deutliche Fortschritte beim Datenschutz gegeben. Allein die Zusammenlegung der Aufsicht über den öffentlichen Bereich und den nichtöffentlichen Bereich war ein großer Fortschritt nach zehn Jahren Stagnation unter einem CDU-Innenminister.

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Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung bzw. die konkret vorgesehene Ergänzung in § 22 Abs. 4 Satz 3 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes ist nicht ganz zielführend, um die völlige Unabhängigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zu gewährleisten.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Tribüne! Datenschutz ist ein Bürgerrecht. Das grundgesetzlich verbriefte Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren ist ein Kernanliegen unserer Fraktion, die sich stets für Bürgerrechte starkmacht.

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Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gewährt jeder Person das Recht auf Schutz personenbezogener Daten und fordert, dass die Einhaltung dieses Rechts von einer unabhängigen Stelle überwacht wird. Diese Überwachung ist dringend notwendig. In Zeiten zunehmender Digitalisierung brauchen Bürgerinnen und Bürger Informationen über Möglichkeiten zur digitalen Selbstverteidigung. Seit Jahren fordern wir eine Stärkung der Stellung der Landesbeauftragten für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.

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Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, demzufolge die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht als oberste Landesbehörde in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist, bietet eine Regelung, die Unabhängigkeit herstellt und - in dieser Form - in Berlin, Hessen und Niedersachsen Anwendung findet. Das Risiko von Vertragsverletzungsverfahren und Strafzahlungen wäre ausgeschlossen. Wir werben dafür, dem Änderungsantrag von CDU und Grünen zu folgen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Jetzt steht ein weiterer Schritt an, der Folge einer Forderung der EU nach Sicherung der Unabhängigkeit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht ist. Wir haben zu entscheiden, wie groß dieser Schritt sein wird. Die am weitesten gehende Reaktion wäre zweifellos die Erhebung der LDA zur obersten Landesbehörde. Hierzu wären jedoch eine Reihe von flankierenden Maßnahmen erforderlich, insbesondere eine Änderung der Landesverfassung. Allerdings geht aus einer der im Rahmen der schriftlichen Anhörung eingegangenen Stellungnahmen auch hervor, dass man diesen Schritt nicht machen sollte, dass es Erwägungen gibt, die gegen eine solche Einordnung sprechen.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sind bereits viele Argumente ausgetauscht worden. Einige von Ihnen können sich vielleicht an die hitzigen Debatten der vergangenen Legislaturperiode erinnern. Letztlich wurde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2010 die Aufsicht über den Datenschutz im privaten Bereich zum 1. Juni 2010 vom Innenministerium auf den Datenschutzbeauftragten oder die Datenschutzbeauftragte verlagert. Damit sollte eine den EU-Vorgaben entsprechende unabhängige Ausübung der Aufsicht auch im Bereich der Wirtschaft gewährleistet werden.

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Zweitens. Der Datenschutz muss gewährleistet sein. Eine einseitige anonyme Bewertung kann es nicht geben; vielmehr muss auch die Möglichkeit bestehen, dass sich derjenige, der positiv oder negativ bewertet wird, wehren und darauf antworten kann.

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Die AOK hat einen Online-Fragebogen zur Bewertung von Arztpraxen in Kooperation mit Ärzten und der Bertelsmann Stiftung angekündigt. Der Fragebogen liegt noch nicht vor. Er soll erst erarbeitet werden. Ich sage noch einmal, dass das in Kooperation mit den nach Ihrer Meinung leidtragenden, ich sage betroffenen Ärzten geschieht. Wir kennen bisher nur einige Grundpfeiler. Die AOK möchte, dass das Internet-Portal manipulationsresistent ist. Das geht. Auch Datenschutz ist möglich. Das kann man heutzutage. Die Fragen sollen standardisiert sein. Damit erreicht man Vergleichbarkeit, und man erreicht, dass keine persönlichen Behauptungen und Beleidigungen im Internet stehen können. Ganz wichtig ist die Aussage der AOK, wonach als Grundlage eine große Zahl von Bewertungen, nämlich über 50, vorliegen muss, bevor die Bewertungen online gehen. Die Vorgaben der AOK lassen also auf Qualität schließen.

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Das verstehe ich deshalb nicht. Ich habe mich beim AOK-Bundesverband und auch beim AOK-Landesverband erkundigt. Es scheint, Sie haben dort nicht angerufen, um Informationen einzuholen. Dem seriösen Ansinnen ist deshalb schon von vornherein eine Absage erteilt worden. Das Weltbild ist klar: Die LobbyInteressen stehen auf, wie der Nebel in der Frühe. Ähnlich wie bei den Agrarsubventionen, über die wir in der letzten Woche diskutiert haben, ist für Sie klar: Selbst wenn der Datenschutz - das ist auch für uns ein wichtiges Anliegen - gewahrt ist, darf nach Ihrer Auffassung kein Portal entwickelt werden. Da ist bei Ihnen kein Platz für Transparenz, Ihr politisches Drehbuch ist in dieser Frage klar. Wir haben hingegen entschieden, wir warten erst einmal auf die konkreten Vorschläge und bewerten dann. Da haben wir noch viel Zeit. Deshalb: ruhig Blut. Wir können uns das Adrenalin noch ein bisschen aufsparen.

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des IT-Betriebs zu minimieren. Der gemeinsame Be trieb einer E-Mail-Infrastruktur mit anderen Ländern ist im Grundsatz dazu geeignet, die Betriebskosten für E-Mail zu reduzieren. Bei einer Realisierung sind geeignete Organisations- und Auditierungsmodel le zu realisieren, die Verfügbarkeit, Datenschutz und Datensicherheit der E-Mails der bremischen Verwaltung sicherstellen. Welche Modelle das sind und welche Kosten und Nutzen dabei entstehen, soll Gegenstand weiterer Untersuchungen sein, die noch zu beauftragen sind.

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Datenschutz

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der Landesbeauftragten für Datenschutz

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Zusammenfassend kann man sagen, Datenschutz

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für Datenschutz aus Bremen.

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meine Damen und Herren! Nun ein ganz anderes Thema! Der Datenschutzbericht zeigt, dass es in ganz vielen Bereichen Fortschritte gibt. Das ist erst einmal sehr positiv, denn wenn man sich vergegenwärtigt, wie viele Daten überall verfügbar sind und in Umlauf gebracht werden, dann wird jedem deutlich, wie wichtig der Datenschutz ist.

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die kontrovers diskutiert werden, das wissen Sie. Ich werde auch nicht müde zu sagen, dass der Daten schutz ein hohes Gut, aber der Schutz vor Tätern ein höheres Gut für mich ist, sodass Datenschutz niemals polizeiliches Handeln beeinträchtigen, lähmen oder erschweren darf. Wir hatten in Bremerhaven mit der Bremerhavener Ortspolizei eine Differenz bezüg lich der Speicherdauer von Daten bei Einsatz- und Notruffällen. Dort hat es zum Glück eine Einigung gegeben, das finde ich gut.