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Der Entwurf der Bundesregierung hatte ursprünglich eine wesentlich datenschutz- und verbraucherschutzfreundlichere Regelung getroffen. Er ließ Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel nur mit

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Aber wir sind in diesem Hohen Haus darin einig, dass wir das Thema Datenschutz sehr wichtig nehmen wollen. Ich sage Ihnen deshalb im Namen der gesamten Staatsregierung ausdrücklich zu, dass die Staatsregierung dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages im Bundesrat nicht zustimmen wird. Vielmehr werden wir über den Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen.

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Der Bundesrat wird sich voraussichtlich im September mit dem Gesetzesbeschluss befassen. Die Bayerische Staatsregierung wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass das Bundesmeldegesetz datenschutz- und verbraucherschutzfreundlicher ausgestaltet wird, wie es dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Herbst letzten Jahres entsprach.

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(Florian Ritter (SPD): Freistaat! Wir regeln unseren Datenschutz selbst!)

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- Nein. Wir werden diese Fachdiskussion bei Gelegenheit noch einmal führen. Hier müssen wir schon unterscheiden. Auch das Bundesdatenschutzgesetz regelt nicht nur staatseigene Daten, sondern den Datenschutz im gesamten Datenverkehr und sehr wohl auch die private Speicherung und den Umgang mit privat gesammelten Daten. Deshalb, denke ich, ist es richtig, zu differenzieren.

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Abschluss von Mietverträgen durch zuständige Stellen für die sozial Bedürftigen, denke ich, ist ein Eingriff in die Rechte der Bürger, auch ein Eingriff in die Vertragsfreiheit, wenn wir das im Gesetz explizit festschreiben. Ebenso Hartz-IV-Bescheide als Wohnberechtigungsschein zu nutzen, ist, denke ich, ein Datenschutz bei Hartz-IV-Bescheiden und Wohnberechtigungsscheinen unterschiedlich und zeigt auch, dass die Berechtigung für Wohnen und andere Größen hier nichts zu suchen hat. Auf

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Der letzte Punkt bei der Fraktion DIE LINKE war, die Hartz-IV-Bescheide als Wohnberechtigungsschein zu nutzen. Auch hier wieder der Verweis auf den Datenschutz, bei Hartz IV die Bescheide und Wohngeldberechtigungsscheine sind unterschiedlich und lediglich die Berechtigung für Wohnflächengröße wird durch den Wohnberechtigungsschein angezeigt.

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Vorgaben, gesteigerte Anforderungen an den Datenschutz und nicht zu vergessen eine Reihe von Gerichtsurteilen sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene.

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Wenn sie den Gesetzentwurf mit der noch geltenden Fassung des Maßregelvollzugsgesetzes vergleichen, wird Ihnen auffallen, dass ein neuer Abschnitt zum Thema „Dokumentation, Datenerhebung und Datenverarbeitung“ mit sieben neuen Paragrafen eingefügt worden ist. Diese Einfügung soll mehr Rechtssicherheit im Umgang mit den gesteigerten Anforderungen an den Datenschutz für alle Beteiligten schaffen. Es hat sich im bisherigen Betrieb gezeigt, dass die allgemeinen Vorgaben des Bundes- wie auch des Landesdatenschutzgesetzes den spezifischen Anforderungen von psychiatrischen Krankenhäusern mit besonderem Sicherheitsauftrag nicht genügen.

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Tätigkeitsbericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein für das Jahr 2005 Drucksache 16/50

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Wir haben in der Sonderkonferenz und davor darüber diskutiert, dass genau definiert werden muss, was eingestellt werden kann. Das unterliegt auch dem Datenschutz. Das wird mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Da habe ich keine Sorge.

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Auch dem Datenschutz ist sicherlich Rechnung getragen worden, da nicht jeder Polizeibeamte, wie das ursprünglich einmal dargestellt wurde, einen Zugriff auf diese Indexdatei hat, sondern nur zugriffsberechtigte Personen bzw. zugriffsberechtigte Behörden diesen Zugriff erlaubt bekommen.

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Ich will bei dieser Gelegenheit aus den Koalitionsvereinbarungen des Bundes zwischen SPD und CDU zitieren. Darin steht: Die Sicherheitsbehörden in Deutschland sind gut aufgestellt. Wir werden jedoch die im Grundsatz bewährte Sicherheitsarchitektur, wo es nötig ist, weiterentwickeln und überprüfen, inwieweit rechtliche Regelungen, etwa des Datenschutzes, einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen. – Unseres Erachtens müsste dies auch im Land erfolgen. Das ist ein klarer Auftrag, dass hierdurch durchaus auch der Datenschutz – –

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Es heißt zum Datenschutz: Voraussetzung für eine Speicherung dieser Personen ist, dass die jeweiligen Behörden bereits über Erkenntnisse zu ihnen verfügen und diese Erkenntnisse in ihren eigenen Dateien speichern dürfen. Mit der Anti-Terror-Datei wird dementsprechend keine neue Befugnis zur Datenerhebung geschaffen.

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Zur Frage der Kontrolle, was ganz wichtig ist, heißt es dann im Weiteren, in § 9 ff.: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie die Datenschutzbehörden der Länder können jederzeit datenschutzrechtliche Kontrollen durchführen.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahre 2001 haben die Oppositionsparteien den Datenschutzbeauftragten gefragt, wie es mit dem Datenschutz aussieht, wenn sich die Schule mit dem Jugendamt in Verbindung setzt, um gegen Verwahrlosung oder andere Probleme vorzugehen. Der Landtag hat sich damals intensiv mit der Frage beschäftigt, ob ein Lehrer sich einfach ans Jugendamt wenden kann, um weiteres Leid vom Schüler abzuwenden. Unisono wurde die Einbindung der Eltern befürwortet. Ihre Einwilligung muss vor einer Datenweitergabe vorliegen, lautete eine zentrale Forderung des Datenschutzbeauftragten. Die Jugendhilfe wurde zu dieser Zeit - das ist noch nicht sehr lange her - weniger als eine Serviceeinrichtung, sondern vor allem als eine Art ho

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Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Carsten Pörksen, Hans Jürgen Noss und Clemens Hoch (SPD), „Google Street View“ und Datenschutz – Nummer 1 der Drucksache 15/3506 – betreffend, auf. Ich erteile Herrn Abgeordneten Pörksen das Wort.

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Herr Präsident, wir fragen die Landesregierung zu dem Thema „Google Street View“ und Datenschutz Folgendes:

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung darf ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Carsten Pörksen, Hans Jürgen Noss und Clemens Hoch zum Thema „Google Street View“ und Datenschutz wie folgt beantworten:

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Die vollständige Erfassung ganzer Straßenzüge einschließlich von Personen, Personenkraftwagen, Häusern und Vorgärten sowie deren Einstellung in das weltweit abrufbare Internetangebot kann zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung der Privatsphäre von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern führen. Aus diesem Grund war der Google-Dienst „Street View“ in den letzten Wochen Gegenstand einer umfangreichen Medienberichterstattung und Beratungen der Datenschutzbehörden. In Rheinland-Pfalz war vor allem der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit der Angelegenheit befasst, der seit dem 1. Oktober 2008 auch für die Datenschutzkontrolle im privaten Bereich zuständig ist. Sie wissen, dass wir das früher anders geregelt hatten.

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men hat zugesagt, beim Vorliegen eines Widerspruchs – er muss schon eingelegt worden sein – die betroffenen Abbildungen von Personen, Grundstücken oder Kraftfahrzeugen in den Bildaufzeichnungen unkenntlich zu machen. Von dem vorgenannten Widerspruchsrecht können Betroffene auch bereits vor der Veröffentlichung der Bilder im Internet Gebrauch machen. Das hatte ich gesagt. Das Unternehmen Google hat zugesagt, im Internet einen entsprechenden Link, also einen Hinweis, einzurichten, über den der Widerspruch eingelegt werden kann. Informative Empfehlungen und Hinweise zu den Widerspruchsmöglichkeiten können einschließlich des Musters für ein Widerspruchsschreiben auch auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz abgerufen werden.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion beantrage ich die Aussprache über die Mündliche Anfrage Nummer 1, „Google Street View“ und Datenschutz betreffend.

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Ich rufe die Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Carsten Pörksen, Hans Jürgen Noss und Clemens Hoch (SPD), „Google Street View“ und Datenschutz – Nummer 1 der Drucksache 15/3506 – betreffend, auf.

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Aber bei mir zumindest – ich glaube, bei vielen anderen auch; der Minister hat es ebenfalls deutlich gemacht – läuten die Alarmglocken. Was passiert denn tatsächlich? Werden da nicht Persönlichkeitsrechte in erheblichem Maße tangiert? Wird der Datenschutz nicht unterlaufen?

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Wir hatten vor wenigen Wochen hier im Haus bereits über Datenschutz im Zusammenhang mit dem gesprochen, was Schüler und Studenten heute machen. Wir haben davor gewarnt, dass der leichtfertige Umgang mit Daten erhebliche Nachteile für den einzelnen Menschen bringen kann.

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Nach Absprache mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz haben wir anders als in anderen Ländergesetzen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten in das Gesetz aufgenommen, die sich an die Behörden, Träger und Einrichtungen richten. Ich halte es gerade angesichts der aktuellen Datenskandale für angezeigt, dass sensible persönliche Daten durch entsprechende Vorgaben und organisatorische Maßnahmen geschützt werden.

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Meine Damen und Herren, wenn Sie in der letzten Zeit die Presse etwas verfolgt haben, werden Sie gemerkt haben, dass seit der Thematisierung dieser Fragestellungen sich wieder unglaublich viel ereignet hat. Wir haben heute Morgen über „Google Street View“ diskutiert. Das ist ein klassisches Beispiel, wie die Mediennutzung das Verhalten verändert und wie das Thema „Datenschutz“ eine besondere Bedeutung bekommt.

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Ich bin den Fraktionen der CDU und der FDP außerordentlich dankbar, dass sie beide den Ergänzungsantrag mit formuliert und unterschrieben haben, dass wir uns auch mit dem Thema „Datenschutz“ in besonderer Art und Weise beschäftigen, weil wir darunter zum Beispiel Themen finden wie „Internetmobbing“ und andere Themen.

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Es geht nämlich darum, sich die Fähigkeit zu verschaffen, eigenverantwortlich und selbstbewusst mit diesem neuen Medium umzugehen. Dies ist mit dem zu verbinden, was wir klassisch unter Verbraucherschutz und Datenschutz verstehen. Ich bin der festen Überzeugung,

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Die Gefahr bei beiden Tests ist, dass sie zu einem Ranking führen. Ich habe im Ausschuss gefragt, was mit den Daten passiert. Der Datenschutz ist

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schon angesprochen worden. Einzelne Daten von einzelnen Schülern werden elektronisch nicht gespeichert, aber es werden die Ergebnisse der Klassen gespeichert. Ich habe gefragt, ob es möglich ist, dass in Hamburg quasi auf Knopfdruck ein Ranking stattfinden kann. Die Antwort war, dass auf Knopfdruck sofort ein Ranking stattfinden kann. Wenn Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten mit dem Ziel eines Rankings durchgeführt werden, dann müsste man das absolut ablehnen, weil es eigentlich dazu dienen soll, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Schüler zu verbessern. Wenn wir das in dem Rahmen sehen, dann sollte man das in ein Konzept einbinden. Durch mehrfaches Messen und viele Tests werden die Schüler nicht schlauer und bekommen auch nicht mehr Kompetenzen. Die Tests müssen auch einen Sinn haben. In diesem Sinne haben wir im Ausschuss diskutiert. Ich denke, dass da einiges in dieser Richtung bewegt wird, aber ich möchte ausdrücklich vor dem Datenschutz warnen.