hen aus einem pragmatischen Instrumentenmix mit Augenmaß, der den Erfordernissen der Sicherheitsbehörden und des wirtschaftlichen Handelns öffentlicher Einrichtungen sehr wohl Rechnung trägt. Auch hier möchte ich noch einmal das Informationsfreiheitsgesetz ansprechen. Denn Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten ein und derselben Medaille unseres gemeinsamen Rechtsstaates.
Dass andere Länder zum Standard in SchleswigHolstein aufschließen, ist zu begrüßen. Dass wir uns jedoch in Sachen Datenschutz und Bürgerrechte nach unten nivellieren, ist für den SSW schlichtweg nicht akzeptabel.
Der Bericht erwähnt aber auch positive Entwicklungen; das möchte ich auch erwähnen. So wird das von der ULD entwickelte „Datenschutz-Gütesiegel“ zunehmend von Verwaltung und Wirtschaft angenommen; das ist gut so. Das ULD wird ferner in fast allen wichtigen IT-Projekten beratend eingebunden.
Wir im Landtag müssen dafür sorgen, dass die Balance Rahmenbedingungen im Sinne dieses modernen Datenschutzes - ich betone noch einmal: Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten ein und derselben Medaille - hierfür stimmen. Das ist unsere Aufgabe.
Nach meiner Kenntnis ist der Datenschutz in diesem Bereich wirklich beachtet worden. Die Verfahren zur Übermittlung von Patientendaten sind mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und mit verschiedenen anderen Stellen auf Bundesebene so vereinbart worden, dass eine Pseudoanonymisierung der Daten der Versicherten stattfindet. Daher ist keine Zuordnung der an das Bundesversicherungsamt übermittelten Daten zu einzelnen Versicherten bzw. zu einzelnen Patientinnen und Patienten möglich. Dieser Weg der Zuordnung ist durch dieses pseudoanonymisierte Verfahren also ausgeschlossen.
Man könnte fragen, warum angesichts dieser großen Einmütigkeit eine Debatte im Parlament geführt wird. Nach Berichtsstand gab es 1 500 Petitionen, die wir in 34 Sitzungen bearbeitet haben. Der Bildungsausschuss, von dem behauptet wird, dass er ebenfalls sehr häufig tagt, hat nächste Woche seine 24. Sitzung. Ich will nicht auf die Stundenzahl, die wir benötigen, um über die Petitionen zu entscheiden, verweisen, aber doch sagen: 58 765 Unterschriften unter Petitionen rechtfertigen eine einmalige Debatte im Parlament. Das zeigt uns Politikern den betriebenen behördlichen Aufwand, aber auch den parlamentarischen Aufwand. Die Arbeit des Petitionsausschusses findet oft im stillen Kämmerlein statt, da er in der Regel Stichwort Datenschutz - nichtöffentlich tagt. Es wird aber auch öffentliche Verhandlungen geben. Es geht um die Anliegen der Menschen, die in den Vordergrund zu rücken sind, um das Anliegen jedes einzelnen Petenten, das, glaube ich, sehr gut abgewogen wird.
Die Beschlussempfehlung zum Einzelplan 03 enthält in Zif fer 1 das im Finanzausschuss neu in den Dritten Nachtrag auf zunehmende Kapitel 0303 – Der Landesbeauftragte für den Datenschutz. Wer diesem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem neu aufzunehmenden Kapitel einstimmig zu gestimmt.
denke etwa an die erfolgreiche Klage des Europäischen Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof, an den Beschluss des EuGH, der zur Frage der Übermittlung von Passagierdaten bei USA-Flügen das Recht der Bürger auf ihre Privatsphäre so hoch eingeschätzt hat, wie es, wie ich denke, aus demokratischen Überzeugungen heraus erforderlich ist. Wenn die Bürger sehen, dass ihre Rechte, dass der Datenschutz gewahrt wird, so ist das ein konkreter Beitrag, um eine positive Einstellung zur europäischen Politik zu begründen.
Die zweite Bemerkung lautet, dass sich durchaus gezeigt hat, dass es sehr wichtig ist, in solche Gesetzgebungsverfahren den Datenschutzbeauftragten einzubeziehen. Das war die Hauptdiskussion, die sich im Ausschuss für Finanzen abspielte. Wir bitten die Landesregierung nachdrücklich darum, dass sie die Geschäftsordnung und auch das Gesetz über den Datenschutz künftig einhält.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nutze die Gelegenheit, um zu sagen, dass auch wir die Bedenken der Vizepräsidentin Frau Dr. Paschke, die sie soeben vorgetragen hat, geteilt haben und intensiv über die Fragen im Hinblick auf den Datenschutz im Ausschuss diskutiert haben. Letztlich sind wir zu der Überzeugung gelangt, die sich auch in der Beschlussfassung widerspiegelt, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Auch der Datenschutz ist wichtig. Aber, Frau Hüskens, wir müssen auch einmal ein bisschen hinterfragen, was wir hier eigentlich treiben. Ein etwas effizienteres Handeln in diesem Bereich - nicht die Abschaffung des Föderalismus - halte ich für dringend geboten. - Danke.
Der Deutsche Kinderschutzbund übte ebenso wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz Kritik an der zentralen Früherkennungsstelle und an dem dadurch wachsenden Kontrolldruck auf Familien. Einen Ausbau der personellen und finanziellen Ausstattung der Jugendämter der Landkreise hielt er für zielführender.
Dass dies nicht bereits heute geschieht, ist dem bereits erwähnten Umstand geschuldet, dass die in Artikel 1 § 5 vorgesehenen Regelungen über die Einrichtung und Aufgaben einer zentralen Früherkennungsstelle verfassungsrechtliche Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz, des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie zahlreicher Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses ausgelöst haben. Das hat uns veranlasst, dieses Gesetz nicht vorschnell zu beschlie
Es geht dabei auch nicht - in diese Ecke lassen wir uns auch nicht stellen - um einen größeren Schutz von Daten im Gegensatz zu einem geringeren Schutz von Kindern. Es geht allein um die Frage, wie sinnhaft die Maßnahmen sind, die an dieser Stelle im Sinne des Kinderschutzes vorgenommen werden, in dem Wissen, dass der Datenschutz beeinträchtigt wird.
Viele haben abgewogen und sich nicht leichtfertig entschieden zwischen dem Kinderschutz und dem Datenschutz und viele sind bei der Abwägung dazu gekommen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt, die man nicht einfach an die Seite tun darf.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „DNADuschen und Datenschutz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Motschmann, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Erstens: Welche datenschutzrechtlichen Bedenken liegen nach Ansicht der Landesbeauftragten für Datenschutz gegen die sogenannten DNA-Duschen vor?
Zu Frage 1: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sieht grundsätzlich in dem Besprühen von Menschen mit künstlicher DNA einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
für Datenschutz und Informationsfreiheit nur unter beratender Begleitung durch die Polizei Bremen nach bestimmten Kriterien eingesetzt. Bei bestimmungsgemäßem Einsatz der sogenannten künstlichen DNA im Rahmen des bestehenden Konzepts bestehen nach Auffassung des Senats keine datenschutzrechtlichen Bedenken.
Die getroffene Vereinbarung sieht vor, dass die Verlage eine Plagiatssoftware zur Verfügung stellen, die digitale Kopien auf Speichersystemen identifiziert. Diese Plagiatssoftware soll den Verlagen eine Überprüfung der rechtlichen Vorgaben ermöglichen. Lediglich 1 % der öffentlichen Schulen sollen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Software auf das Vorhandensein digitaler Kopien aus Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien prüfen lassen. Im Vertrag ist ausdrücklich festgelegt, dass die Software nur genutzt werden darf, wenn sie mit dem Datenschutz in Einklang steht und wenn sie keine technischen Risiken birgt.
Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 4, 5, 6 und 7, Zukunft der Freien Hansestadt Bremen als Bundesland, und 15, Bremen als solidarisches und demokratisches Gemeinwesen erhalten, und dazu die entsprechende Wahl, der Tagesordnungspunkte 8, es handelt sich hierbei um die 18. Ostseeparlamentarierkonferenz, und des Tagesordnungspunktes 9, Schaffung eines „Parlamentsforums Nordsee“, des Weiteren der Tagesordnungspunkte 12 und 40, es handelt sich hierbei um den 31. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, der Tagesordnungspunkte 15 bis 17, es handelt sich hierbei um den dritten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Stellungnahme des Senats und Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und
Diese Rechtsgrundlage ist eigentlich klar. Aber wie sieht die Realität aus? In den 80er-Jahren – der eine oder andere wird sich noch daran erinnern – war der Datenschutz auf dem Vormarsch. Ich erinnere an das damalige Volkszählungsurteil.
Aber vor gut einem Jahr hat der ehemalige Datenschutzbeauftragte und Bundesverfassungsrichter Professor Hassemer hier in Mainz anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung die Auffassung vertreten, dass der Datenschutz bei gleichzeitiger rasanter technischer Entwicklung auf dem Gebiet der elektronischen Möglichkeiten ins Hintertreffen zu geraten drohe. Die Vorkommnisse der letzten Monate scheinen Herrn Professor Hassemer recht zu geben. Deshalb müssen wir die Datenschutzdebatten, die wir in den letzten Jahren hier geführt haben, fortsetzen, ja sogar intensivieren.
che Debatten über den Datenschutz geführt. Diese Debatten betrafen in der Regel Sicherheitsgesetze.
Ich erinnere mich sehr gut daran, dass in diesen Debatten diejenigen, die für den Datenschutz eintraten, sehr häufig in die Nähe der Beihilfe zu Straftaten gerückt wurden. Dies geschah sehr häufig mit einem sehr eingängigen Argument, das aber ebenso falsch ist wie es eingängig ist, nämlich dass derjenige, der nichts getan habe, auch nichts zu befürchten habe.
Frau Kollegin, also ist es doch durchaus berechtigt, dass diejenigen, die in der Vergangenheit darauf hingewiesen haben, dass Datenschutz ein Problem sein kann,
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Wochen ist in diesem Zusammenhang auch vorgeschlagen worden, das Grundrecht auf Datenschutz in der Verfassung – ich sage ausdrücklich – schriftlich zu verankern. Ich bin durchaus mit Herrn Simitis in Hessen der Auffassung, dass sich damit an der Verfassungsrechtslage grundsätzlich nichts ändern wird, da das Bundesverfas
Von daher hat es alleine eine wichtige deklaratorische Funktion, es in die Verfassung hineinzuschreiben. Ich würde es begrüßen, wenn auf Bundesebene ein entsprechender Schritt unternommen würde, genauso wie wir es in Rheinland-Pfalz in unserer Verfassung 1993 gemacht haben, damit auch für jedermann sichtbar ist: Datenschutz ist ein wichtiges Grundrecht, das geschützt gehört.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung nimmt natürlich die bekannt gewordenen Vorkommnisse des millionenfachen Datenmissbrauchs sehr ernst. Datenschutz ist in diesem sensiblen Bereich auch ganz wesentlicher Verbraucherschutz.
missbrauchsanfällig sind. Deswegen ist gerade auch in Verbindung mit der Anwendung dieser Technologien generell die Herausforderung, Datensicherheit zu gewährleisten, eine große und auch ganz wichtige Aufgabe. Dies liegt auch im Interesse der Wirtschaft und der Unternehmen. Das Vertrauen in den Datenschutz dort, wo im privaten Sektor persönliche Daten gespeichert und benutzt werden, ist auch für das Wirtschaftsgeschehen von existenzieller Bedeutung. Es ist genauso wichtig wie der Punkt, dass man in sichere oder gesunde Lebensmittel oder Produkte vertrauen kann wie auch in geeichte Messinstrumente, wenn ich an eine Zapfsäule gehe. Ich wäre deswegen dankbar, wenn sich die Wirtschaft hier ganz positiv für klare Regelungen aussprechen würde.