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Zur Wahrung der Bürgerrechte haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben - das will ich zum Schluss noch einmal ergänzen -, dass der Datenschutz weiter ausgebaut wird. Wir werden uns als neue Landesregierung und als neue Koalition für die Wiedereinführung des Bankgeheimnisses stark machen.

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Aber nun zurück zur Polizei. Wir müssen neu über die Bodycams nachdenken. Die Studie in der New York Times hat gezeigt, dass Bodycams in Washington D. C., wo eine repräsentative Studie mit über 2.000 Polizistinnen und Polizisten angelegt wurde, so gut wie keine Effekte bringen. Selbst die GdP Saar wollte den Rückgang an Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten nicht auf die Bodycams zurückführen, nur die Landesregierung, die sich dafür gefeiert hat. Außerdem hat die Landesregierung keine Ambitionen, die Kritik der Landesbeauftragten für Datenschutz umzusetzen. Diese sagt nämlich, dass Bodycams eigentlich nur gerechtfertigt sind, wenn es um Gefahr für Leib und Leben

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der Glaube daran, dass die Digitalisierung im eigenen Betrieb sicher abläuft. Deshalb ist das Thema der Cybersicherheit, also der Aspekt der Angriffe von außen, wichtig. Ganz zentral ist aber auch die Frage, wie in den Unternehmen der Datenschutz, vor allem auch der Arbeitnehmerdatenschutz, auszugestalten ist. Alle diese Aspekte sind zu bedenken, wenn es darum geht, unsere Betriebe zukunftsfest zu machen.

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In Kapitel 01 02 (Datenschutz) steigen die Einnahmen um 13.000 Euro auf 18.500 Euro. Die Ausgaben steigen um 322.000 Euro auf 1,20 Millionen Euro.

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Es ist allemal sinnvoll, zur Umsetzung dieses wichtigen komplexen Themas, einen Gesamtkatalog zu finden und nicht Ihren Antrag in der Form zu beschließen, dass es schädlich ist, was den Datenschutz angeht. Sie verlangen von der Behörde, dass über die Schule und über alle Einrichtungen, die Sie hier aufzählen, geschützte Daten öffentlich weitergegeben werden. Das darf nicht sein.

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und ihm empfehlen – ich habe Herrn Ringguth leider nicht persönlich in der Teilnehmerliste gefunden –, sich vielleicht die Fachtagung „Moderne Verwaltung zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz“, die im Juni 2005 im Festsaal des Schweriner Schlosses stattgefunden hat, zu Gemüte zu führen und da zu hinterfragen, wo Teilnehmer aus allen Ländern dieser Bundesrepublik, auch Teilnehmer aller Couleur, aller Farben der Parteien teilgenommen haben, die für dieses Recht und für ein Informationsfreiheitsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern hier gestritten haben, natürlich unter Moderation und Einleitung von Herrn Neumann. Ich denke, es ist angemessen, das einfach vorher mal festzuhalten, weil die Darstellung, die er hier gebracht hat, überhaupt nicht den Tatsachen entspricht.

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Und wo wir gerade bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind: Es ist gut, dass hier vier neue Stellen geschaffen werden. Aber das ist im Endeffekt nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen eigentlich vier weitere Stellen. Die Behörde erfüllt sowohl öffentliche als auch nichtöffentliche Aufgaben. Dafür sind 13 beziehungsweise jetzt perspektivisch 17 Stellen vorhanden. Damit zählt dieses Datenschutzzentrum nach wie vor zu den kleinsten Behörden in Deutschland. Nur als Beispiel: Berlin hat im Gegensatz dazu über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aufgaben dieser Behörde werden immer umfangreicher, vor allem jetzt, wo auch neue EU-Richtlinien umgesetzt werden müssen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle vielleicht auch, dass sich die unabhängige Datenschutzkonferenz vor ein paar Wochen gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat.

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Ich glaube, dass dieser Antrag ein guter Anfang und eine gute Hilfe ist. Das hat Frau Strasburger deutlich gemacht, ich sehe Ihre Bedenken, Frau Blömeke, nicht ganz so, was den Datenschutz angeht. Wir können gerne im Ausschuss diskutieren. Dafür brauchen wir aber keine Überweisung. Die CDU-Fraktion hat sich im Jugendausschuss nie einer Selbstbefassung zu einem solchen Thema verweigert.

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lichen Aspekte gewährt sind, und da muss man einfach dann auch wissen, dass der eine Aspekt, wenn ich den möchte, der Datenschutz, dann möglicherweise über die Frage von Öffentlichkeit anders nachgedacht werden muss.

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Die aktuellen Auseinandersetzungen zeigen, dass einfache Lösungen nicht zu erwarten sind. Das komplizierte Spiel von Elternrechten und -pflichten, Kinderrechten, Datenschutz, Erreichbarkeit der Kinder, gesellschaftliche Rahmenbedingungen, dem Angebot der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hinsichtlich Quantität und Qualität macht es erforderlich, Lösungsansätze zu entwickeln, die dieser Komplexität gerecht werden. Es ist fahrlässig, diejenigen, die wesentlich an der Erarbeitung von Lösungsansätzen mitarbeiten können und einen wichtigen Teil des Hilfenetzes absichern, finanziell auszubluten. Kinder

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Die Vorsorgeuntersuchungen sind etwas, wozu wir natürlich die Eltern nicht zwingen können, wir aber sehr wohl fragen müssen, wie wir eine höhere Verbindlichkeit der Vorsorgeuntersuchungen herstellen können. Es gibt momentan im Bundesrat eine lebhafte Diskussion dazu, eine Bundesratsinitiative, die Thüringen nach meinem Kenntnisstand mitträgt, die ich auch sehr unterstütze. Die sagt nämlich, wir wollen rechtlich erreichen, dass Vorsorge und die Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen tatsächlich auch eines der Kriterien im KICK sein kann, ein mögliches Kriterium, um auf Kindeswohlgefährdung aufmerksam zu machen. Wenn nämlich Eltern mehrere Vorsorgeuntersuchungen bewusst auslassen, bestünde die Gelegenheit, dass Ärzte auch auf Defizite und drohende Vernachlässigung aufmerksam werden, dann könnte das eines dieser Anzeichen sein. Wir müssen aber auch konstatieren, dass der Datenschutz eine Rolle spielt. Die Krankenkassen müssen diese Daten dann auf einer rechtlichen Basis dem Jugendamt weitermelden können und das Jugendamt muss dann sagen, wir haben die

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Tätigkeitsbericht 2003 des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein Drucksache 15/2535

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst in der Januar-Tagung dieses Jahres haben wir im Zusammenhang mit der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Datenschutzpolitik in Schleswig-Holstein grundsätzliche Fragen zum Thema Datenschutz diskutiert. Nun liegt der aktuelle Tätigkeitsbericht des ULD vor, der neben einigen grundsätzlichen Fragen zu vielen Bereichen des Tagesgeschäfts Stellung bezieht. Den Bericht sollten wir natürlich im Innen- und Rechtsausschuss ausführlich diskutieren.

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Letzter Punkt, Terrorismusbekämpfung! Das Thema Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist auch ein Thema für den Datenschutz. Insbesondere muss der Blick weiterhin auf die Wirksamkeit der im Landesverwaltungsgesetz geregelten Rasterfahndung gerichtet sein. Auch da weichen wir als Schleswig-Holstein von der Meinung manch anderer SPD-geführter Bundesländer - unter anderem jetzt auch von Nordrhein-Westfalen und vom SteinbrückPapier - ab, die eine Ausweitung der Rasterfahndung vorsieht. Die wollen das etwas inflationär gebrauchen. Hierzu hat Schleswig-Holstein eine eigene Position und das ist auch gut so.

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Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Datenschutz in Schleswig-Holstein optimal organisiert und in guten Händen ist.

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- Ich formuliere meinen letzten Satz, Herr Präsident. – Damit hat der Datenschutz hier im Parlament den Rang, der ihm zukommt. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.

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Die Rasterfahndung ist ebenfalls ein Thema, das uns seit der entsprechenden Änderung des Landesverwaltungsgesetzes immer wieder in den Berichten des Landeszentrums für den Datenschutz begegnet. Noch im Tätigkeitsbericht 2002 wurde die Rasterfahndung in Gänze infrage gestellt. Auch im vorliegenden Bericht wird diese Kritik - aus unserer Sicht im Übrigen zu Recht - aufrechterhalten.

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Zum anderen kritisiert das Landeszentrum für den Datenschutz, dass der automatisierte Abgleich schleswig-holsteinischer Daten beim Bundeskriminalamt mit den dort vorgehalten Abgleichsdaten der eigentliche Kern der Rasterfahndung sei. Das BKA habe hierzu aber keine ausreichende Befugnisgrundlage. Diese Vorgehensweise sei auch nicht von den richterlichen Beschlüssen des Amtsgerichts Kiel gedeckt.

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1997 haben wir uns zum letzten Mal den Tätigkeitsbericht des Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein hier debattiert, und dies, obwohl wir jedes Jahr bestätigen, dass der Datenschutzbericht wichtig für uns ist und wir mit der Arbeit des Datenschutzbeauftragten äußerst zufrieden sind. Seit 1997 wurden ansonsten die Berichte in die Ausschüsse überwiesen - dort wurden sie sehr eingehend erörtert - und abschließend zur Kenntnis genommen.

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28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2006

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Stellungnahme des Senats zum 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

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Bericht und Antrag des Rechtsausschusses zum 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2006 (Drs. 16/980) und zur Stellungnahme des Senats vom 22. August 2006 (Drs. 16/1111) vom 14. Februar 2007

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29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2007

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Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mäurer. Meine Damen und Herren, der 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2006 ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 60. Sitzung am 11. Mai 2006 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 22. August 2006 in ihrer 65. Sitzung am 13. September 2006 an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 16/1310 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Wargalla.

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Meine Damen und Herren, Datenschutz ist eine Frage des Bewusstseins. Entweder es wird von An

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fang an mitgedacht, oder es wird verdammt kompliziert. Ganz unnötig kompliziert und richtig unangenehm war eine Frage, die schon mehrfach auch hier im Plenum verhandelt worden ist. Da hatte das Stadtamt sämtliche Verfahren, wie mit Daten umgegangen wird, vollkommen neu gestaltet, auch im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgerservicecenters. Das war im Jahr 2002. Da geht es also nicht um eine kleine Dienststelle, die sich mit Orchidenthemen befasst, von denen kaum eine Bürgerin oder ein Bürger betroffen ist, sondern es geht um eine Institution, die massenhaft sensibelste Daten verarbeitet. Diese hat – unglaublich, aber wahr! – kein Datenschutzkonzept. Sie hat an Datenschutz überhaupt nicht gedacht, für die Computerfachverfahren nicht, für das Meldewesen nicht, für die Kfz-Zulassung nicht, für die Waffenverwaltung nicht! Es gibt kein abgestimmtes Datenschutzkonzept.

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Man sollte meinen, der Innensenator sei auch für den Schutz der Verfassung verantwortlich. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiger Teil der Verfassung im modernen Rechtsstaat. Offenbar kann man Verfassungsschutz missverstehen. Herr Röwekamp – er ist leider nicht da! –, es geht nicht darum, möglichst viel herumzuspitzeln, möglichst viele Daten von Bürgern zu sammeln und sie dann an ausländische Geheimdienste weiterzuleiten, sondern es geht darum, die Grundrechte, die in unserer Verfassung stehen, gegen Angriffe zu verteidigen! Ein wichtiges Grundrecht ist der Datenschutz, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

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uns auch der neuen Medien bedienen, um den Tätern, die gerade diese Medien missbrauchen, wirksam begegnen zu können, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Kinderpornografie oder Links- und Rechtsradikalismus im Netz. Diese von mir hier angeführten Herausforderungen für den Datenschutz waren vor wenigen Jahren noch unbekannt. Auch wenn die technische Revolution eine schnelle Gangart in den letzten Jahren genommen hat, bin ich mir sicher, dass Angriffe auf die Privatsphäre weiterhin durch unsere Datenschutzgesetze abgewehrt werden können.

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Insgesamt kann ich sagen, der Datenschutzbeauftragte ist da, der Datenschutz in Bremen ist ein Markenzeichen und soll es auch bleiben. Für die geleistete Arbeit im Datenschutzausschuss möchte ich mich bei allen Mitarbeitern im Namen meiner Fraktion bedanken!

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Ich möchte auch gern Herrn Holst begrüßen, den Landesbeauftragten für den Datenschutz, der für die Produktion dieses Berichts zuständig ist. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken, auch bei den Mitarbeitern seiner Behörde. Dass es diese Behörde zu Recht gibt, zeigt jetzt zum Beispiel auch, dass dort, wie ich heute Morgen im Radio gehört habe, glaube ich, 280 Leute pro Tag anrufen wegen einer Aktion eines bestimmten Herrn, die wir, glaube ich, alle nicht so gut finden. Aber wie dem auch sei, ich denke, diese Behörde hat ihre Berechtigung, dieser Bericht auch!

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Ich möchte mich auch bei den Behördenmitarbeitern anderer Ressorts bedanken, die in den vielfältigen Bereichen sehr gut mitgewirkt haben. Hervorheben möchte ich, dass es sehr gut geklappt hat in punkto Datenschutz, was das Schuldatenverwaltungsverfahren Magellan anbelangt, mit dem wir auch in dieser Hinsicht die Vorreiterrolle in Europa haben. Es ist also alles sehr gut umgesetzt. Damit in Zusam––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.