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Allerdings wird das Engagement der Landesregierung im Zusammenhang mit der Einrichtung und Erweiterung der Abschiebehafteinrichtung dieser Notwendigkeit in keiner Weise gerecht. Man hat eher das Gefühl einer Inszenierung seitens der Regierung, die den Bürgern lediglich vorgaukelt, das Thema Abschiebung jetzt professionell zu handhaben.

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Hier wird das politische Dilemma deutlich, in dem die GRÜNEN und besonders die CDU im Rahmen ihrer Regierungskoalition stecken. Während die einen nach Möglichkeit niemanden zur Abschiebung in Haft nehmen wollen, wissen die anderen, dass das aber bei vielen Ausländern dringend erforderlich wäre. Dieser Spagat zwischen niemandem und vielen führt letztlich dazu, dass die Landesregierung nicht mehr als eine Alibi- bzw. Feigenblattpolitik in Sachen Abschiebehaft betreibt.

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In Anbetracht dieser Zahlen kann man der schwarz-grünen Landesregierung nur attestieren, dass sie eine konsequente Abschiebung von ausreisepflichtigen Migranten nie ernsthaft betrieben und wahrscheinlich auch nie beabsichtigt hat.

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Wir setzen dabei bewusst zuerst auf die freiwillige Ausreise und machen den Menschen konkrete und individuelle Angebote. Eine Abschiebung steht immer am Ende eines Verfahrens, aber es darf auch kein Missverständnis verbleiben: Wir sind bereit und in der Lage, durch Umsetzung des geltenden Rechts auch zu diesem Mittel zu greifen. Das gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder, meine Damen und Herren.

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Herr Ministerpräsident, Sie haben davon gesprochen, dass die freiwilligen Ausreisen immer der Abschiebung vorzuziehen seien. Ich will an der Stelle vielleicht einmal deutlich machen, wie „freiwillig“ diese Ausreisen sind.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Ihren Asylantrag abgelehnt. Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, sich wegen einer freiwilligen Ausreise mit mir in Verbindung zu setzen. Sollte bis zum 02.12.2018 keine Kontaktaufnahme erfolgen, gehe ich davon aus, dass an einer freiwilligen Ausreise kein Interesse besteht. Ich werde sodann ohne erneute Ankündigung die Abschiebung betreiben.

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Auch die Ausgaben für die Abschiebung und die sogenannte freiwillige Rückkehr könnten und – meiner Meinung nach – müssten Sie sich sparen. Der Begriff „freiwillige Rückkehr“ ist nämlich irreführend; denn von Freiwilligkeit kann meist kaum die Rede sein. Durch die faktische Abschaffung des Familiennachzugs für viele der Flüchtlinge und die Perspektivlosigkeit, der die Menschen hier ausgesetzt sind, werden sie mürbe gemacht.

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Für einen Zeitraum von sechs Monaten darf ein Bundesland einen Abschiebestopp verhängen. Gemäß § 60a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes darf die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen – ich wiederhole: oder aus humanitären Gründen! – oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird. Andere Bundesländer machen so etwas. Das gilt z. B. für Schleswig-Holstein. In Thüringen war es die

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Der Kollege Taş hat es schon gesagt: Abschiebung an sich ist ein Fehler, aber im Winter ist sie besonders schlimm. Deswegen muss manchmal über das rechtliche System hinaus, das wir, das Land Berlin allein, zugegebenermaßen nicht verändern können, auch das Gebot der Menschlichkeit betrachtet werden. Und das Gebot der Menschlichkeit sollte uns eigentlich sagen, dass wir die Menschen nicht in die Not und ins Elend abschieben dürfen. Deswegen der Winterabschiebestopp!

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[Steffen Zillich (LINKE): Nein, alle, die von Abschiebung bedroht sind!]

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Die nächste Frage ist, ob unsere gesetzlich geregelte Abschiebepolitik so inhuman ist, wie Sie es darstellen wollen. Die Abschiebung ist an strenge gesetzliche Regelungen geknüpft. Der Betreffende muss vollziehbar ausreisepflichtig sein. Die Erfüllung der Ausreisepflicht darf nicht gesichert und muss überwachungsbedürftig sein. Es muss eine Androhung ergangen, eine Ausreisefrist abgelaufen sein, und es dürfen keine Abschiebehindernisse oder -verbote vorliegen, die im Übrigen auch die individuelle Situation, auch die gesundheitliche Situation berücksichtigen.

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Wir haben zuerst den Kollegen Taş gehabt, der versucht hat, Ihnen darzustellen, was die Situation von Menschen ist, denen die Abschiebung droht. Er hat Ihnen versucht darzustellen, was die Optionen des Innensenators sind, was seine Möglichkeiten und Handlungsoptionen sind. Er ist noch auf das Thema Ebola eingegangen, was eben noch besonderer Dringlichkeit unterliegt.

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Ich kann jetzt noch mal festhalten: Wir haben leider ja die beiden Senatsressorts, die für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig sind und auch für die Anerkennung bzw. Abschiebung von Flüchtlingen, beide in CDUHand. Herr Czaja versagt leider offensichtlich momentan

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Damit komme ich zur Beantwortung Ihrer dritten Frage, wie es denn sein kann, dass nicht alle, die ausreisepflichtig sind, abgeschoben werden. Das ist gerade das Beispiel dafür, dass die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland den Schutz Betroffener so ausgedehnt haben, dass in einem großen Teil der Fälle eine Abschiebung unmöglich wird. Sie können hier sagen, was Sie wollen, Sie werden es nicht schaffen, uns und unserem Land einzureden, dass die Gesetze dieses Landes inhuman sind. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir sind aber der Auffassung, dass diese humanen Gesetze auch der Durchsetzung bedürfen, insbesondere wenn es um Länder geht, in denen es keine politische Verfolgung und keinen Bürgerkrieg gibt. Dann muss dorthin auch die Botschaft ausgesendet werden, du kriegst hier keine Möglichkeiten eines Abschiebeverbots, das heißt, eines Rechtszustandes über einen gewissen Zeitraum, sondern wir müssen schon deutlich machen, dass wir diejenigen schützen, die schutzbedürftig sind, und die anderen nicht. – Vielen Dank!

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Gleichzeitig kann er sich aber auf seinen Kollegen Henkel verlassen, der hier in Berlin weiter abschieben will, auch im Winter. Wir haben die Zahlen abgefragt. Im ersten Halbjahr 2014 hat der Berliner Senat 308 Personen abgeschoben. Wir haben auch noch viele andere Aspekte abgefragt, z. B. – das sollte jemanden aus der christlichen Partei auch interessieren, Herr Senator –, wie viele von diesen Menschen minderjährig waren. Das konnte uns der Senat nicht beantworten. Es wird nicht erfasst, wie viele Minderjährige aus Berlin ins Ungewisse abgeschoben werden. Die Zahl ist nicht zu erhalten. Es wird auch nicht erfasst, welche Abschiebungen durch das Land Berlin, durch den Bund oder in Amtshilfe für andere Bundesländer vorgenommen werden. Es wird auch nicht erfasst, ob über den Luft- oder Landweg die Abschiebung durchgeführt wird. Ich kann es hier nur noch mal zahlentechnisch zusammenfassen. Die Abschiebepraxis des Landes Berlin ist ein hochsensibler Bereich, in dem über das Schicksal und über das Leben von Menschen entschieden wird. Aber die Dokumentation und die Statistik, welche Menschen mit welcher Altersklasse in welche Länder über welchen Weg abgeschoben werden, sind hochgradig schlampig oder absichtlich unvollständig. Das heißt, wir können hier noch nicht mal vernünftige Zahlen haben, über die wir uns unterhalten können.

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Schwierig erscheint mir auch der Blick auf die Bilanz der Petitionen. 41 Petitionen wurden zwar positiv beschieden, 28 Fälle wurden teilweise positiv beschieden. Das sind 12 % der abschließend behandelten Petitionen. Die Anzahl der aufenthaltsrechtlichen Petitionen hat sich im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Sie betrug knapp 25 %, also etwa ein Viertel aller Petitionen. Allerdings sind die Bedingungen für den Aufenthalt sowie der Aufenthalt selbst nach wie vor sehr prekär. Immer noch leben zahlreiche Migrantinnen und Migranten sowie geflüchtete Menschen in der Unsicherheit und der Angst vor Abschiebung. Noch immer gibt es einige Menschen, die in sogenannten Abschiebegefängnissen ausharren. Deren einziges Verbrechen ist es, vor Hunger, Ausbeutung, Unterdrückung, Diskrimi

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Wenn die Landesregierung vorhat, Abschiebungen zu erleichtern, muss sie sich natürlich auch mit dem Thema Abschiebung an und für sich auseinandersetzen. Ich weiß gar nicht, was Sie wollen; ich weiß gar nicht, was für ein Problem Sie damit haben.

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Doch, auch jetzt. – Jede Gelegenheit muss genutzt werden, um zu debattieren. Wir sind da übrigens nicht alleine, auch nicht im Hinblick darauf, dass genau im Zusammenhang mit diesem Thema darüber diskutiert werden soll. Die Flüchtlingsräte kritisieren Ihre Politik der Abschiebung und auch diesen Staatsvertrag nämlich vehement.

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sellschaft in Zeiten des Pflegenotstands und in Zeiten der Pandemie. Auch sie sollen abgeschoben werden. Übrigens sind das alles Menschen aus unserer Mitte. Es sind keine Fremden, so, wie wir es in den Tagen seit den Hanauer Attentaten immer wieder zu hören bekommen. Es sind Menschen aus unserer Mitte, die ihren gesellschaftlichen Beitrag leisten. Das sind nur einige wenige Beispiele von Menschen, die durch die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen seitens der Bundesrepublik zur Abschiebung gebracht werden sollen.

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Ferner ist geregelt, dass die Clearingstelle und die behandelnden Ärzte keinerlei Verpflichtung zur Übermittlung persönlicher Daten unterliegen. Dies ist insbesondere für die Gruppe der Illegalisierten von großer Bedeutung, da sie aus Angst vor der Abschiebung häufig keine medizinische Versorgung aufsuchen und Krankheiten somit unbehandelt bleiben und verschleppt werden.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD will, dass jeder Mensch in Deutschland und in Berlin die medizinische Versorgung erhält, die nötig ist. Eine Versorgung, die abhängig ist vom Geldbeutel des Einzelnen, vom sozialen Status des Bürgers, von der Frage, ist er ein Migrant, eine Migrantin, ein Asylbewerber, ein Geduldeter oder einer, der eigentlich zur Abschiebung ansteht, ist nicht akzeptabel, ist inhuman, und eben deswegen brauchen wir hier Regelungen, die die gegenwärtige völlig inakzeptable Versorgungslage von Menschen ohne Papiere und von Flüchtlingen in Berlin verbessern.

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Frau Puttrich hatte zu Recht am 10. September Hilfe für die Lager in Griechenland gefordert. Die AfD steht für diese Hilfe beim Wiederaufbau und beim Aufbau von menschenwürdigen Auffanglagern in Griechenland und der Türkei, für Hilfe bei der Abwicklung von Asylverfahren, für Hilfe bei Abschiebung und Zurückweisung an den europäischen Außengrenzen. Wir haben Verständnis dafür, dass die Migranten ein besseres Leben haben wollen. Die Lösung dafür kann allerdings nicht der deutsche Sozialstaat sein.

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Zu einer echten Migrationspolitik gehören das Asylrecht, die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen, die Ausweisung und Abschiebung, aber auch ein Einwanderungsgesetz. Daran müssen wir arbeiten, und dazu lade ich Sie alle ein. – Vielen Dank.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Bayram! Die Zahl 50 000 hatten wir am Montag schon im Innenausschuss. Mir ist eine solche Zahl, jedenfalls bezogen auf den Zeitraum, über den wir sprechen, und bezogen auf das, was im Zusammenhang mit dieser Abschiebung geschehen ist, nicht bekannt. Ich kennen eine Aussage von Herrn Lerche, die er vor Gericht gemacht hat, die sich aber ganz offensichtlich auf einen viel längeren Zeitraum seiner beruflichen Tätigkeit bezieht und die mit diesem Thema wirklich nichts zu tun hat.

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Frau Kollegin! Rechtlich tragend war der Umstand, dass Frau O. nicht genügend Zeit zur Verfügung hatte, um entsprechende Rechtsmittel einzulegen. Und weil das so ist, habe ich am Montag auch das gesagt, was ich heute gerne wiederhole: Hier ist unangemessen reagiert worden. Und ich will auch noch einmal sagen, wenn die Umstände der Abschiebung angesprochen werden: Das Gericht hat ja entsprechend geurteilt. Und das ist auch zu akzeptieren.

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Angesichts der Beiträge, insbesondere von Herrn Dregger, bin ich nahezu sprachlos. Innerhalb einer Woche sind mehr als 1 000 Menschen verstorben, und alles, was Sie zu bieten haben, ist die Zerstörung von Schlepperbooten, Fingerabdrücke und eine schnellere Abschiebung. Was kommt als Nächstes? Schwimmkurse an der libyschen Küste möglicherweise? – Das sind doch reiner Zynismus und Symbolpolitik. An der tatsächlichen Situation wird auch der Zehn-Punkte-Plan, der uns vorgestellt worden ist, rein gar nichts verändern.

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Verantwortlichen seit Jahren nicht ernst genommen und verharmlost wurde. Deshalb lautet mein Appell: harte Strafen und schnelle Verfahren für die Täter sowie die sofortige Abschiebung von Gefährdern und ausreisepflichtigen Migranten.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie werden sich sicherlich noch an die Haushaltsdebatte für das Jahr 2020 im Januar dieses Jahres erinnern. Das damalige ablehnende Regierungshandeln von CDU und GRÜNEN macht es erforderlich, dass wir erneut auf zwei wesentliche AfD-Forderungen in einem der grundlegendsten Bereiche des Innern, dem Bereich innere Sicherheit, hinweisen. Es geht um die Besoldung der Polizei und die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern.

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Die Realität sieht jedoch ganz anders aus. Die Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen scheitert häufig. Einer der Hauptgründe: Die Personen sind für die Behörden nicht greifbar, weil sie kurz vor der Abschiebung untertauchen. Um das zu verhindern, bedarf es der Abschiebehaftplätze. Nach Ansicht vieler Experten reichen die bundesweit vorhandenen 578 Abschiebehaftplätze jedoch bei Weitem nicht aus. Diese Auffassung teilen wir und fordern in einem ersten Schritt erneut den Bau von 120 zusätzlichen Abschiebehaftplätzen.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abschiebung der jungen Frau Banu O. hat uns in den vergangenen Wochen immer und immer wieder beschäftigt. Durch das hartnäckige Nachhaken der Opposition sind immer neue Enthüllungen über die skandalöse Berliner Abschiebepraxis ans Tageslicht gekommen. – Herr Wansner! vielleicht könnten Sie sich hinsetzen und zuhören! Was halten Sie davon?

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Natürlich hat sich am Ende kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass eine rechtswidrige Abschiebung durchgeführt worden ist.