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Jetzt geht es doch etwas konkreter in Richtung des Debattentitels, deshalb will ich zumindest teilweise etwas dazu sagen. Ich finde es mit Blick darauf, was die Innenminister diskutiert haben, richtig, dass wir zur Verhinderung von Anschlägen sogenannte Gefährder stärker in den Blick nehmen, und zwar länderübergreifend. Wir müssen zum Schutz unserer Bevölkerung konsequent gegen terroristische Gefährder vorgehen. Das beinhaltet die sichere Identifizierung, eine geeignete und wirksame Form der Überwachung sowie, dass diesen Menschen gezielte Präventionsangebote an die Hand gegeben werden. Aber ich sage auch deutlich: Auch eine Abschiebung solcher Personen kann dazugehören, wenn es möglich und nötig ist.

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Solange Jugendliche oder Heranwachsende sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, in einem Hochschulstudium usw. befinden, schließt die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhalts die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erst einmal nicht aus. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist demgegenüber aber zu versagen, wenn die Abschiebung aufgrund eigener falscher Angaben des Ausländers oder aufgrund seiner Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist. So weit erst einmal die Norm aus § 25 a des Aufenthaltsgesetzes.

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Genau darin liegt meines Erachtens der Kern der Sache. Hauptsächlich werden für Geduldete die beiden Vorschriften §§ 25 a und 25 b des Aufenthaltsgesetzes herangezogen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist aber zu versagen, wenn die Abschiebung eben aufgrund falscher eigener Angaben oder aufgrund einer Täuschung über die Identität und Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist, also die Duldung nach § 60 a quasi genau aus diesem Grund erfolgt.

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In den letzten zwei Jahren und auch vorher schon sind viele Menschen, vor allem aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und anderen Ländern, nach Europa, nach Deutschland und auch nach Sachsen gekommen. Sie wurden als Flüchtlinge anerkannt oder entschieden sich für einen Asylantrag. Darunter sind auch viele, deren Asylantrag abgelehnt wird, weil sie keine Asylgründe vorweisen können. Diese Menschen müssen im Grundsatz unser Land wieder verlassen, ob mir oder Ihnen das gefällt oder nicht. Es ist aber gut, dass sich die Staatsregierung schon seit einiger Zeit bemüht, die Quote für die freiwillige Ausreise zu erhöhen, und tatsächlich haben wir schon seit einiger Zeit eine positive Entwicklung in dem Bereich. Allerdings kommen immer noch viele Menschen der Ausreisepflicht nicht nach. Die Endkonsequenz heißt dann eben in vielen Fällen: Durchsetzung der Ausreisepflicht, Abschiebung. Das ist im Grundsatz auch richtig so, meine Damen und Herren. Trotzdem müssen wir dabei menschlich bleiben. Immerhin geht es um menschliche Schicksale. Damit bin ich beim Antrag der GRÜNENFraktion.

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Ich möchte nur noch einmal an die Asylpakete erinnern. Bei dem Asylpaket II war es die Große Koalition im Bund, die die Möglichkeit, den Termin für Abschiebungen anzukündigen, aufgehoben hat, unterbunden hat. Die Länder haben nun nicht mehr die Möglichkeit, die Abschiebung vorher terminlich anzukündigen.

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gegebenenfalls die Abschiebung erfolgen, oder im Fall einer Anerkennung haben sie dann natürlich die Rechte, die man eben so hat, und dann könnte man sie in Teilen auch nach Deutschland bringen.

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Im Ernst – um das Ganze kurz zusammenzufassen: Sie wollen das Asylrecht in Deutschland von der Aufenthaltsgestaltung in Deutschland trennen, fordern aber gleichzeitig, dass Ausländer im Asylverfahren vor Ausweisung und Abschiebung in Herkunftsländer besser geschützt werden.

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Was passiert eigentlich mit denjenigen Flüchtlingen, die aus den Asylcamps nahe ihrem Heimatort fliehen, wie es schon heute Praxis ist, nur dass diese Camps durch das UNHCR, das IRK und andere Hilfsorganisationen betrieben werden? Dann geschieht das ja durch die Bundesländer, wie wir Punkt 2 entnehmen können. Erhalten die Flüchtlinge dann in diesen neuen Camps Rückflugtickets, damit sie nach Antragstellung in Deutschland wieder zurückkommen können? So ganz verstehe ich das System in der Tat noch nicht. Sie sagen, dass während der Antragstellung de facto die Abschiebung ausgesetzt wird. Insoweit dürften sie sich im Bundesgebiet frei bewegen.

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Unter Punkt 3 schlagen Sie genau das vor, nämlich möglichst viel Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen in deren Heimatnähe unterzubringen und zu versorgen. Im Klartext: Sie wollen möglichst viele Asylsuchende in die Flüchtlingscamps aus Deutschland ausfliegen und neue gar nicht erst hereinlassen, und das bei gleichzeitig verbessertem Schutz vor Abschiebung. Ehrlicherweise fehlt mir die Fantasie, wie dieses Verfahren vonstatten gehen soll. Aber auch da könnten Sie uns am Erhellungsprozess teilhaben lassen.

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Gleichwohl tun wir alles, um nicht den Schleppern in die Hände zu spielen. Dazu zählt einerseits unsere Zusammenarbeit mit Frontex, andererseits aber auch eine konsequente Abschiebung derjenigen, die bei uns keine Bleibeperspektive haben.

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Was den Punkt Abschiebung betrifft, Herr Staatsminister, so muss ich etwas Wasser in Ihren Wein gießen; denn das ist genau der Punkt, der eben nicht funktioniert. Wenn er denn so prima funktionieren würde, hätten wir die Probleme nicht und, glauben Sie mir, würden auch diesen Antrag nicht stellen. Aber genau das ist das Problem, das wir hier lösen wollen.

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Da die Kinder der illegal eingereisten Familien kein Bleiberecht haben, würde eine Beschulung für diese Kinder falsche Hoffnungen wecken. Humaner und sehr viel gerechter wäre daher nur - und zwar ausschließlich - eine zügige Abschiebung in die Heimatländer.

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Auch Scheinlösungen, diejenigen, die immer meinen, bei Problemen der Integration sofort mit Abschiebung reagieren zu müssen, helfen uns nicht angesichts der Tatsachen, die wir im Land Berlin haben. Erforderlich ist die konkrete Arbeit in jedem Ressort. Das ist eine Querschnittsaufgabe im wahrsten Sinne des Wortes. Alle Ressorts müssen ihren Beitrag leisten, und sie müssen ihn zusammen leisten. Das ist das Entscheidende und das Neue an dem Integrationskonzept.

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Deshalb kurz ein paar Fakten: Es lebten Ende 2018 knapp 22 000 ausreisepflichtige Menschen in Niedersachsen. Eine Abschiebung kommt aber in der Regel nicht infrage, bevor die Ausreisepflicht vollziehbar geworden ist. Das Ausländerzentralregister liefert dazu keine validen Zahlen.

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Die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen kommt in der Regel der Zahl der Geduldeten sehr, sehr nah, die allerdings bei knapp 17 500 lag. Ihre Abschiebung war aus diversen Gründen ausgesetzt. Das muss man sich auch noch einmal vor Augen führen: Das war u. a. aufgrund eines Abschiebestopps, wegen fehlender Reisedokumente, wegen familiärer Bindungen, aus medizinischen Gründen, aus dringenden humanitären und persönlichen Gründen, z. B. zur Beendigung der Schule, einer Ausbildung usw.

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Denn mit ein paar dürren Zeilen ließ sich auch vorher schon eine Abschiebung nicht dauerhaft verhindern.

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Sie sagen, es könne nicht sein, dass das Ganze in einem Gebäude in Osnabrück stattfinde, dass Aufnahme und Abschiebung unter einem Dach untergebracht würden. Ich frage mich, ob Sie eigentlich nicht wissen, wie das heute organisiert ist. Schon heute ist die Landesaufnahmebehörde an Abschiebungen und an Rückführungen beteiligt. Insofern greift Ihr Vorwurf absolut zu kurz.

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Das andere, das Entscheidende ist doch - um dies an den Sachfragen herunterzudeklinieren -: Sie haben von der Passbeschaffung gesprochen. Das Problem bei der Passbeschaffung ist doch nicht nur, dass die Ausländerbehörden oder sonstige hiesige inländische Strukturen scheitern, sondern dass vor allem die Herkunftsländer kein Interesse haben, beispielsweise Kriminelle oder andere Personen für die Abschiebung, für die Rückführung mit Pässen auszustatten. Daran scheitert es doch schon. Das wissen Sie doch genauso gut wie ich, Herr Kollege Schünemann.

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Deswegen sage ich Ihnen, verehrte Kollegen von der Union, hören Sie auf, nur über das Thema Abschiebung zu diskutieren, sondern kümmern Sie sich auch darum, dass diejenigen, die geduldet und integriert sind, auch rechtlich eine Perspektive bekommen! Das wäre wirklich sinnvoll.

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Deswegen greift auch Ihr Argument von der Gefahr von rechtswidrigen Abschiebungen in meinen Augen nicht, und einen Wettbewerb der Länder können wir in keinster Weise feststellen, gelingt doch hier in Niedersachsen - wie wir gehört haben - gerade einmal jede vierte Abschiebung.

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Einen Antrag auf Rückführungszentren, die die Abschiebung koordinieren, Ersatzpapiere beschaffen und Abschiebehaft anordnen können, haben wir mit der Drucksache 18/2033 im November 2018 hier im Parlament gestellt. Und Gott sei Dank unternimmt die Landesregierung jetzt endlich etwas.

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Wie gesagt, dieses Instrument des Unterbindungsgewahrsams hat es immer schon gegeben. Wir haben es angewandt, aber es reichte nur für zehn Tage. Wenn wir in diesem Fall nicht die Möglichkeit gehabt hätten, diese beiden Männer bis zur Abschiebung in Abschiebehaft zu nehmen,

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie könnte man in dieser Woche eine Rede zum Themenkomplex „Flucht und Abschiebung“ halten, ohne über Walter Lübcke zu sprechen? Vor gut zwei Wochen wurde der CDU-Politiker und Kasseler Regierungspräsident, also ein Nachbar aus Hessen, nachts auf der Terrasse seines Hauses erschossen, höchstwahrscheinlich von einem bekannten Neonazi.

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In diesen Zeiten müssen wir Demokratinnen und Demokraten sehr achtsam miteinander umgehen, und das will ich auch tun. Zumal vor dem Hintergrund des Mordes an einem Menschenfreund wie Walter Lübcke noch einmal deutlich geworden ist, dass der Themenkomplex Flucht, Abschiebung, Zuwanderung der Nährboden für Menschen- und Demokratiefeinde schlechthin ist; das ist der Nährboden für Rechtsterrorismus.

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Dennoch gab es ja sowohl von der CDU, aber vor allem auch von der SPD immer wieder den Versuch, trotz dieser Hast und Eile zu versuchen, einige Punkte geradezubiegen, zu beschönigen und zu übertünchen, indem darauf hingewiesen wurde, es hätte in den Verhandlungen Verbesserungen gegeben, z. B. bei der Kriminalisierung von NGOs und Flüchtlingsinitiativen. Dem, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht so. Es gibt zwar eine abgemilderte Form, aber nach wie vor ist die Verschärfung enthalten, dass bestimmte Informationen über Abschiebungen der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Das kann zu einer Kriminalisierung führen, u. a. des Flüchtlingsrats Niedersachsen, aber auch vieler weiterer Initiativen, die wir hier in unseren Kommunen und auch im ganzen Land Niedersachsen haben. Im Kern geht es darum, dass Menschen, die von Abschiebung betroffen sind, sich auf ihren Rechtsschutz berufen können. Darum geht es und um nichts anderes, und in diesem Bereich wird eine Kriminalisierung vorangetrieben.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz als Teil des Berliner Migrationspaketes sieht aber auch vor, die Schwelle zur erleichterten Abschiebung von Straftätern abzusenken. Dieser Teil könnte ein Beitrag sein, die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen langfristig sicherzustellen. Aus zahlreichen Gesprächen und Veranstaltungen in meinen sechs Jahren als Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe weiß ich, dass das Thema Kriminalität von geflüchteten und auch gegen geflüchtete Menschen besonders aufwühlt. Deshalb ist es im Sinne derer, die bei uns künftig noch Zuflucht suchen werden - und die Zahlen könnten wieder ansteigen -, wenn Straftäter bei geringeren Strafen als bisher ausgewiesen werden können, u. a. bei einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr, beispielsweise in Fällen von Drogenkriminalität. Auch bei antisemitischen Hassstraftaten wird künftig das Ausweisungsinteresse schwer wiegen, und das ist gut so.

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Dass man dann auch tatsächlich in die Wohnung hineingehen kann, in der ich mich verstecke, ist doch in Ordnung. Und dass ich, wenn ich zweimal vor der Abschiebung untergetaucht bin, in Abschiebehaft genommen werde, ist richtig.

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Aber dieses Gesetz hat auch Schatten. Dass die Information über den Ablauf einer Abschiebung nun strafrechtlich als Geheimnis eingeordnet wird, das ist auf jeden Fall ein großes Problem.

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Das führt im Übrigen schnell zu einem Problem, vor dem Rechtsanwälte stehen können. Wenn sie Informationen über die Organisation der Abschiebung erhalten - aus welcher Quelle auch immer -, müssen sie sich fragen, ob sie das ihrem Mandanten überhaupt mitteilen dürfen bzw. ob sie das ihrem Mandanten sogar mitteilen müssen, damit er Rechtsbehelfe einlegen kann.

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An verschiedensten Stellen haben wir über die Probleme der Abschiebung gesprochen und festgestellt, dass Abschiebungen sehr häufig nicht funktionieren. Monatlich kommen ca. 15 000 Menschen - also ca. 180 000 Menschen pro Jahr - zu uns. Wir schieben etwa 25 000 Personen ab, und ca. 31 000 Abschiebungen funktionieren gar nicht erst.

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Eines der Hauptprobleme bei der Abschiebung ist, dass die entsprechenden Personen nicht angetroffen werden. Hier gilt es also sicherzustellen, dass die Abzuschiebenden vor ihrer Abholung so untergebracht sind, dass man auch weiß, wo man sie abholen kann. Wenn dafür keine Kapazitäten vorhanden sind, müssen diese geschaffen werden. Das haben wir von der AfD-Fraktion bereits im November-Plenum 2018 gefordert. Übergangsweise können diese Personen in Justizvollzugsanstalten untergebracht werden - natürlich getrennt von den Straftätern. Was ist so schlimm daran?