Sebastian Zinke
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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um all das zu sagen, was einem durch den Kopf geht, wenn man an die grauenhaften Taten in Nizza und Paris, in Dresden und Wien denkt, braucht man die Redezeit von mehr als einer Aktuellen Stunde.
Die Wienerinnen und Wiener, die Österreicher haben einen ganz eigenen Weg gefunden, das zum Ausdruck zu bringen. - Frau Präsidentin, jetzt wird es unparlamentarisch. Ich entschuldige mich jetzt schon dafür, meine aber niemanden in diesem Raum. - Die Wienerinnen und Wiener verwenden das Schlagwort „Schleich di, du Oaschloch!“ als Ausdruck für diese Gedanken. Sie schreiben es auf Plakate, auf Wände, auf T-Shirts. Sie benutzen es als Hashtag im Internet - unter den Gedanken, die die Menschen zu diesen Taten haben.
Sie sagen mit diesen vier Worten aus, dass Terrorismus keinen Platz in unserer Mitte hat. Sie sagen, dass Terrorismus uns keine Angst einjagen kann und dass wir an unserem Lebensstil weiterhin festhalten werden. Diese vier Worte sagen aber auch aus: Wir lassen keinen Keil in unsere Gesell
schaft und in das friedliche Neben- und Miteinander der unterschiedlichen Religionen treiben.
Dieses Schlagwort wendet sich auch gegen diejenigen, die jetzt versuchen, diese grauenhaften Taten für eine rassistische Ideologie zu nutzen, und die versuchen, Islam und Islamismus gleichzustellen, um Millionen von friedlichen Menschen in Geiselhaft zu nehmen.
Meine Damen und Herren, wir müssen verhindern, dass Radikale einen Keil in diese Gesellschaft treiben. Wir müssen verhindern, dass sie Erfolg haben mit ihren Parolen, in denen sie behaupten, dass in Europa, in Deutschland ein Krieg gegen den Islam geführt wird. Wenn sogar Staatschefs behaupten, es werde eine Neuauflage der Kreuzzüge geplant, dann geht das genau in diese Richtung: Die versuchen, einen Keil in diese Gesellschaft zu treiben. - Der Täter von Wien hat diesen Geschichten geglaubt.
Tatsächlich gibt es in Deutschland keinen Kampf gegen den Islam. Was es gibt, sind Regeln, die wir uns gemeinsam gegeben haben. Was es gibt, ist das Grundgesetz, in dem wir die Grundrechte festgeschrieben und in dem Glaubens- und Meinungsfreiheit - sogar von den Artikeln her - nebeneinander stehen. Meine Damen und Herren, auch diese Taten werden daran nichts ändern.
Wir müssen uns natürlich die Frage stellen, wie wir junge Menschen vor Radikalisierung schützen können. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir die Bevölkerung vor diesen Radikalisierten schützen können.
Zu dem Plan, den wir brauchen, gehört sicherlich auch das, was gestern in Berlin, in Paris und in Brüssel miteinander vereinbart wurde.
Dazu gehört, dass wir endlich einen europäischen Grenzschutz schaffen, der verhindert, dass Gefährder nach Europa gelangen.
Dazu gehört, was gestern auf der Islam Konferenz verabredet worden ist, dass nämlich mehr muslimische Religionslehrende in Deutschland ausgebildet werden. Da - es ist gerade schon gesagt worden - kommt Niedersachsen, Osnabrück und dem IKD eine besondere Rolle zu.
Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz, der materiell und rechtlich in die Lage versetzt wird, Gefahren aufzuspüren und Hinweise an die zuständigen Behörden weiterzugeben, damit diese Gefahren sich nicht realisieren.
Dazu gehört auch das, worüber Innenminister Pistorius gestern hier unterrichtet hat, dass nämlich Gefährderinnen und Gefährder da, wo es geht, konsequent abgeschoben werden.
Aber wir müssen uns auch um diejenigen kümmern, die sich in staatlicher Obhut, nämlich in unserem Justizvollzug, befinden. Wir müssen diese vor dem Einfluss radikaler Kräfte schützen. Es ist schon gesagt worden: Wir in Niedersachsen sind da seit Jahren auf einem guten Weg. - Die Ministerin wird das hier wahrscheinlich gleich ausgiebig darstellen. - Wir sensibilisieren die Mitarbeitenden in Aus- und Fortbildung für Anzeichen von Radikalisierung. Wir machen muslimische Seelsorge und nutzen dabei die jahrzehntelange, man kann sagen: jahrhundertelange Erfahrung aus der evangelischen und der katholischen Seelsorge. Wir arbeiten gemeinsam mit dem Violence Prevention Network an der Deradikalisierung der Gefangenen.
Für meine Fraktion kann ich sagen: Das ist der richtige Weg, den wir schon seit Jahren in Niedersachsen gehen. Diesen Weg müssen wir fortsetzen. Denn unser aller Ziel muss sein, dass unsere Justizvollzugsanstalten nicht zu Brutstätten von islamistischem Terrorismus werden. Daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab im Ausschuss ein Ringen, wer die Berichterstattung übernehmen darf,
und ich habe gewonnen, wie Sie feststellen.
Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in Übereinstimmung mit dem mitberatenden Unterausschuss „Medien“ mit großer Mehrheit, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer Änderung anzunehmen und damit auch dem Staatsvertrag zuzustimmen.
Das Ausschussmitglied der AfD-Fraktion hat sich im Unterausschuss „Medien“ der Stimme enthalten und im federführenden Ausschuss gegen die Beschlussfassung gestimmt.
Der Gesetzentwurf wurde im Mai dieses Jahres direkt in die Ausschüsse überwiesen und im mitberatenden Unterausschuss erläutert.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen: Schwerpunkt des umfangreichen Staatsvertrages ist der Medienstaatsvertrag, der den bisherigen Rund
funkstaatsvertrag ersetzt und das Medienrecht der Länder insgesamt neu ordnet.
Eine wesentliche Änderung gegenüber dem bisherigen Recht besteht darin, dass erstmals auch Regelungen über Medienplattformen, Benutzeroberflächen, Medienintermediäre - ein neues Wort, eine neue Wortschöpfung - und Videostreamingdienste vorgesehen sind.
Nach Einschätzung der Länder gewinnen diese Angebote im Bereich der Onlinemedien zunehmend an Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung, weil sie den Zugang zu Medieninhalten vermitteln und dabei insbesondere deren Auffindbarkeit für die Nutzer beeinflussen können - ich finde, eine richtige Schlussfolgerung der Länder.
Die im Medienstaatsvertrag vereinbarten Regelungen sollen in diesem Zusammenhang der Sicherung der Meinungsvielfalt dienen.
Im Bereich des linearen Rundfunks haben die Länder hingegen eine Lockerung der gesetzlichen Vorgaben vereinbart, etwa im Hinblick auf Werbezeitbeschränkungen und die Zulassungspflicht.
Der Medienstaatsvertrag dient zugleich der Umsetzung der novellierten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
Der Staatsvertrag sieht außerdem einige Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages vor, die ebenfalls der Umsetzung der AVMD-Richtlinie dienen und insbesondere für Anbieter von Videostreamingdiensten weiter gehende Verpflichtungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorsehen.
Der Staatsvertrag fand in den Ausschussberatungen nahezu einhellige Zustimmung. Das Ausschussmitglied der AfD-Fraktion begründete die Ablehnung des Staatsvertrages damit, dass der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks weiterhin zu weit gefasst sei.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte in den Beratungen darauf hingewiesen, dass der Medienstaatsvertrag im Telemedienbereich eine Abweichung von der Datenschutz-Grundverordnung enthalte, die mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sei. Allerdings sei die vorgesehene Ausnahmeregelung zugunsten der Selbstregulierung der Presse bereits gleichlautend schon im Rundfunkstaatsvertrag enthalten.
Bei der vom Ausschuss empfohlenen Änderung des Zustimmungsgesetzes handelt es sich um ein
rechtstechnisches Detail, auf das ich nicht näher eingehen möchte, zumal die Uhr hier schon Rot zeigt.
Meine Damen und Herren, damit möchte ich meinen Bericht schließen und Sie namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen um Ihre Zustimmung bitten.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns an dieser Stelle in dieser Legislaturperiode schon öfter über das Phänomen der Clankriminalität unterhalten. Wir waren uns jeweils einig, dass es sich, wie gerade schon vorgetragen, um ein gefährliches Kriminalitätsphänomen handelt. Denn die Täterinnen und insbesondere Täter lehnen die von den Parlamenten verabschiedeten Gesetze ab, was sich dadurch zeigt, dass sie Straftaten begehen. Aber sie - das ist gerade schon erwähnt worden - lehnen den Rechtsstaat auch in Gänze ab.
Das äußert sich auch so, dass sie sich in höchst aggressiver Weise gegen Vertreterinnen und Vertreter dieses Staates, gegen Behörden, gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wenden. Das können wir, meine Damen und Herren - da stimme ich den Vorrednern zu -, in diesem Land nicht hinnehmen.
Wir waren uns auch einig, dass es richtig ist, dass sich die Ermittlungsbehörden, die Polizei und die Staatsanwaltschaften, jetzt konsequent und offensiv gegen dieses Phänomen wenden. Der Innenminister hat kürzlich - beispielgebend in der Bun
desrepublik Deutschland - den ersten öffentlichen Lagebericht zur Clankriminalität in Niedersachsen vorgelegt, in dem die Erkenntnisse gesammelt wurden.
Dieser beinhaltet im Übrigen die eine oder andere Überraschung. Wenn man sich nämlich anschaut, welche Staatsangehörigkeiten und welche Herkünfte die Täter haben, erkennt man, dass man in dieser Frage mit einem schärferen Abschiebeverfahren nicht immer ans Ziel kommt.
Wir waren uns ferner einig, dass es richtig war, dass dieses Parlament Mittel für zusätzliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zur Verfügung gestellt hat, dass es richtig ist, dass der Innenminister ständige Ermittlungsgruppen in den Polizeiinspektionen und den Zentralen Kriminaldiensten einrichtet, die sich mit dem Phänomen beschäftigen, und dass es richtig war, dass wir zusätzliches Personal für die Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt haben, die sich speziell um dieses Thema kümmern.
Die Sicherheitsbehörden nehmen sich dieses Themas also offensiv an. Und das ist gut so, meine Damen und Herren. Aber das reicht uns nicht, und das wollen wir mit diesem Antrag deutlich machen. Als Koalition wollen wir bei diesem Thema nicht nachlassen und uns organisatorisch, aber auch rechtlich weiter rüsten, um ihm Herr zu werden.
Ich möchte drei Dinge erwähnen, die in diesem Antrag stehen und die in den vorangegangenen Beiträgen noch nicht so viel Raum bekommen haben.
Erstens. Wir glauben, dass wir eine intensive Zusammenarbeit aller behördlichen und aller staatlichen Ebenen brauchen, um wirklich mit geballter Schlagkraft gegen die Kriminalität der Clans vorzugehen. Dazu müssen sich die Polizei, die Staatsanwaltschaften, die Gerichte, die Finanzbehörden, die Arbeitsämter und der Zoll gemeinsam, quasi in Fallkonferenzen, mit diesem Thema beschäftigen.
In Teilen des Landes gibt es das ja bereits. Ich möchte die BAO „Räderwerk“ im Landkreis Heidekreis erwähnen, die genau das macht und mit Unterstützung u. a. durch die Bereitschaftspolizei Einsätze fährt, die nicht nur dazu führen, dass Straftaten aufgedeckt und aufgeklärt werden, sondern auch, dass das Sicherheitsgefühl der Menschen steigt, weil gesehen wird, dass der Staat
etwas gegen diese Strukturen tut. Diesen Weg halten wir für richtig, und diesen Weg wollen wir für das gesamte Land öffnen. Die geballte Schlagkraft des Staates zu bündeln, ist etwas, das wir hier mit diesem Antrag unterstützen wollen.
Zweitens. Wir glauben, dass wir mit den bisherigen uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in dem Bereich und bei diesem Täterklientel nicht immer schmerzhafte Sanktionen verhängen können. Die üblichen 30 Tagessätze bei einer Erstverurteilung schrecken hier weniger ab, und auch eine Bewährungsstrafe wird eher als Freispruch gewertet.
Wir glauben, dass wir in dem Bereich der Vermögensabschöpfungen - dabei hat es in den letzten Jahren schon Veränderungen gegeben - besser werden müssen. Wir müssen hier zu einer Beweislastumkehr kommen. Der Lagebericht des Innenministers hat gezeigt, dass wir im letzten Jahr Gegenstände im Wert von 5,7 Millionen Euro aus diesem Bereich gesichert haben. Wir müssen aber auch dazu kommen, dass wir dieses Vermögen abschöpfen können, und dazu brauchen wir eine Beweislastumkehr, damit ein verurteilter Straftäter beweisen muss, dass sein Vermögen - die schönen Häuser, die schönen Autos, der Schmuck - nicht aus Straftaten kommt. Heute ist es umgekehrt. Wir glauben, dass diese Beweislastumkehr dringend erforderlich ist, und bitten die Landesregierung, unserem Antrag entsprechend tätig zu werden.
Drittens. Wir glauben, dass wir unsere Kommunen stärken müssen, indem wir ihre Möglichkeiten, ein Vorkaufsrecht auszuüben, ausweiten. Im § 24 BauGB gibt es das schon, es gilt aber nur in Sanierungsgebieten oder Bereichen, in denen Baugebiete oder Wohnraum entstehen soll. Wir glauben, dass wir den Kommunen die Möglichkeit geben müssen, um das Waschen von Geldern aus kriminellen Handlungen zu erschweren. Wie der Kollege gerade gesagt hat, gibt es Beispiele aus dem ländlichen Raum, wo kriminelle Strukturen für Immobilien mitbieten und zu Geboten fähig sind, die deutlich über dem Verkehrswert liegen. Wir müssen die Kommunen in die Lage versetzen, dem entgegenzuwirken.
Meine Damen und Herren, der Antrag zeigt: SPD und CDU tun alles tun, um diesem Phänomen Herr
zu werden. Wir ruhen uns nicht auf dem aus, was wir bereits erreicht haben; denn als Teil der staatlichen Gewalt machen wir in diesem Land die Regeln und nicht irgendwelche Clanoberhäupter oder selbsternannte Friedensrichter. Dazu ist die geballte Schlagkraft dieses Staates notwendig. Mit diesem Antrag möchten wir diese Schlagkraft mobilisieren.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der SPD-Fraktion gibt es Streit, wer hier reden darf. Es gibt viele Kollegen, die von diesem Thema betroffen sind.
Das ist ein Thema, dass sich durch die Zeit zieht. Man denkt eigentlich, dass man nach einer gewissen Zeit ein Thema abgearbeitet hat, aber es
kommt immer wieder. So ist es auch bei den kommunalen Theatern.
Ich erinnere mich daran, dass es dem damals grün geführten Haus in der vergangenen Wahlperiode nicht gelungen ist, dort zu einer auskömmlichen Finanzierung zu kommen. Deshalb hat man hierbei immer wieder über die politische Liste nachgeschoben.
- Ja, immer alles Altlasten! Wir haben jetzt die Altlasten aus grüner Zeit.
Meine Damen und Herren, die kommunalen Theater sind Teil einer bunten Kulturlandschaft in unserem Land. Sie sind wichtig für die kulturelle Vielfalt und für den Bildungsauftrag, den unsere Kulturlandschaft übernimmt; denn - das sage ich jetzt für meine Kollegen aus dem Arbeitskreis - wir sind froh, dass viele dieses Angebot wahrnehmen und nicht nur AstroTV schauen.
Meine Damen und Herren, deshalb haben wir - Frau Viehoff hat es ja eigentlich gesagt - das differenzierte Votum abgegeben. Insofern verstehe ich nicht, warum Sie das hier strittig stellen. Wir haben bezüglich der Steigerungen, die wir über die politische Liste eingebracht haben, gesagt, dass sich diese Petitionen erledigt haben; das ist auch so. Ferner haben wir bezüglich der Tarifsteigerungen gesagt, dass die Eingaben als Material an die Landesregierung gegeben werden sollen. Wir gehen davon aus, dass es in den weiteren Beratungen Berücksichtigung findet.
Bezüglich der Corona-Hilfen haben Sie gesehen, dass die Staatstheater berücksichtigt werden. Sie haben im Entwurf der Landesregierung aber auch gesehen, dass Kofinanzierungen in Höhe von 10 Millionen Euro für den Bereich Kultur enthalten sind; denn wir alle hoffen, dass die CoronaMilliarde irgendwann hier ankommt und dass man jetzt in den Gesprächen zwischen Bund und Ländern zur genauen Ausgestaltung der Förderung, die der Minister führt, auch einen Betrag für die kommunalen Theater vorsieht.
Deshalb, meine Damen und Herren, bleiben wir bei unserem sehr klugen und sehr ausdifferenzierten Votum.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Wir reden über konkrete Petitionen und nicht allgemein über die Frage der Lehrerbesoldung. Deshalb kann ich dem Hinweis des Kollegen von Danwitz folgen.
Wer die Stellungnahme des Kultusministeriums zu dieser Petition gelesen hat, kann erkennen, dass „Sach- und Rechtslage“ das richtige Votum ist. Denn aus dieser Stellungnahme geht eindeutig der Wille der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen und Parteien hervor, vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen an die Ausbildung und Berufsausübung von Grund-, Haupt- und Realschullehrern ihre Besoldungssituation zu verbessern. Die Landesregierung folgt damit einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Im Übrigen: Wer hier den Vergleich zu A 13 zieht, verschweigt an dieser Stelle, dass man A 13 in Niedersachsen nicht unbedingt mit A 13 in Bremen oder in anderen Bundesländern vergleichen kann; denn man muss sich ansehen, was am Ende unter dem Strich übrig bleibt. Wer das nicht tut, geht nicht ganz sauber und nicht ganz redlich vor.
Es ist schon gesagt worden: Im Haushaltsbegleitgesetz ist mit der Stellenzulage, die dynamisch angelegt ist, ein erster Schritt getan worden, sodass deutlich ist, welchen Willen die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben, hier zu einer Verbesserung der Besoldungssituation zu kommen.
Die Stellungnahme zeigt also, dass die Landesregierung den Handlungsbedarf erkannt und Handlungswillen bewiesen hat und die ersten Schritte
umgesetzt hat. Deswegen ist „Sach- und Rechtslage“ das richtige Votum.
Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gewaltenteilung ist elementarer Bestandteil unseres demokratischen Rechtsstaates. Es ist der Rechtsstaat, der unserem Land in den letzten 70 Jahren Stabilität gegeben hat, und es ist der Rechtsstaat, der den Bürgerinnen und Bürgern in über 70 Jahren Frieden und Wohlstand gebracht hat.
Besorgniserregend ist es aber, wenn Umfragen zeigen, dass ein erschreckend hoher Anteil der Bevölkerung mit unserem demokratischen System hadert. Es gibt beispielsweise die Umfrage im Auftrag des Sinus-Instituts aus dem Jahr 2018, wonach 40 % der Befragten mit der Funktionsweise unserer Demokratie nicht einverstanden sind oder hohe Zweifel daran haben.
Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass Vertreter unserer Verfassungsorgane oder Teile davon die Gewaltenteilung, deren Grundsätze und deren Pflichten akzeptieren. Nach Artikel 20 Abs. 3 unseres Grundgesetzes ist auch die vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden und hat sie sich daran zu halten. Umso erschreckender ist es, wenn es Vertreter dieser vollziehenden Gewalt gibt, die Entscheidungen der rechtsprechenden Gewalt nicht akzeptieren oder nicht in Gänze umsetzen.
Denn gerade diejenigen, Herr Kollege Limburg, die durch die Regeln dieser Demokratie in ihre Ämter gekommen sind, haben die Pflicht, unsere demokratische Grundordnung zu verteidigen, und haben alles zu unterlassen, was die Menschen an dieser Grundordnung zweifeln lässt.
Insofern ist der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, wie der Kollege von der FDP-Fraktion gerade gesagt hat, das richtige Signal, hier ein Stoppschild hinzustellen und zu sagen: So kann es nicht gehen, wie es teilweise in Deutschland gegangen ist! Allerdings halten wir die vorgeschlagenen Maßnahmen - sie sind ja gerade aufgezählt worden -, die bis zur Zwangshaft von Behördenvertretern gehen sollen, für ungeeignet. Auch im Ausschuss ist erläutert worden, wie beispielsweise mit einem Bürgermeister bzw. einer Bürgermeisterin oder einer Landrätin bzw. einem Landrat zu verfahren ist, deren bzw. dessen Vertretung - also Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag - eine notwendige Entscheidung nicht treffen will.
Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen bisher, wie Herr Limburg gesagt hat, Gott sei Dank keine Fälle, in denen sich Behördenvertreter nicht an gerichtliche Entscheidungen gehalten haben. Das gilt im Übrigen auch für die Landesregierung.
Meine Damen und Herren, Politik und Rechtsprechung stehen immer schon und notwendigerweise in einem gewissen Spannungsverhältnis. Dieses Spannungsverhältnis wird dadurch verstärkt, dass sich politische Diskussionen vermehrt in das schnelllebige Internet verlagern. Politische Diskussionen finden nicht mehr ausschließlich in den Plenarsälen der deutschen Parlamente statt, auch nicht mehr ausschließlich am Abendbrottisch in den Familien, sondern vermehrt in sozialen Netzwerken.
Daher hat auch die dritte Gewalt die Aufgabe - so wie wir das als Vertreter der Legislative oder Vertreter der Exekutive schon machen -, ihren Stellenwert im digitalen Zeitalter zu behaupten. Das bedeutet, dass auch Gerichte, die Justiz insgesamt, sehr viel intensiver und sehr viel deutlicher als heute die modernen Kommunikationswege und Kommunikationskanäle nutzen müssen, um ihre Arbeit, ihre Urteile und ihre Bedeutung für die Demokratie hervorzuheben. Wenn das passiert, meine Damen und Herren, dann - so ist die Hoffnung - werden sich auch bayerische Regierungsvertreter zukünftig wieder an ihren Amtseid erinnern können.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sprechen über die Situation in unseren Justizvollzugsanstalten als einem Teil unserer Sicherheitsarchitektur. Das ist gut; denn so oft kommt das gar nicht vor. Wir sprechen sehr viel über innere Sicherheit. Wir sprechen über die Situation in unseren Polizeien, die Situation der Unterbringung unserer Polizei, und wir sprechen über Staatsanwaltschaften, über den Ausbau von Staatsanwaltschaften. Wir sprechen über Clankriminalität. Aber selten sprechen wir über den Bereich, der auch zur Sicherheitsarchitektur gehört, nämlich unsere Justizvollzugsanstalten.
Vielleicht liegt das daran, dass gute Krimis immer mit der Verhaftung enden, und dann kommt der Abspann. Der Teil, der danach kommt, diejenigen, die Freiheitsstrafen am Ende vollziehen, tauchen in der Öffentlichkeit sehr, sehr selten auf.
Vielleicht ist das ein Grund, weshalb die Situation in unseren Justizvollzugsanstalten hier relativ selten Thema ist. Aber heute ist das anders. Vielen Dank an die CDU für den Antrag zu dieser Aktuellen Stunde.
Wir müssen also, wenn wir über innere Sicherheit sprechen, die Justizvollzugsanstalten immer mit im Blick haben. Das gilt sowohl bei der Frage der Personalausstattung als auch bei der Frage von Investitionen in die Infrastruktur, in die Gebäude unserer Justizvollzugsanstalten.
Deshalb ist es sehr richtig, dass die Fraktionen von SPD und CDU in ihrem Änderungsantrag zum Haushalt für das laufende Jahr 1,5 Millionen Euro für die Ertüchtigung und die Schaffung zusätzlicher Haftplatzkapazitäten bereitgestellt haben und dass wir zehn weitere Stellen in Justizvollzugsanstalten
für diese zusätzlichen Haftkapazitäten geschaffen haben, meine Damen und Herren.
Wir dürfen in dieser Frage nicht nur die Gebäude im Blick haben, sondern wir müssen auch über die Bediensteten sprechen. Herr Calderone hat den Dank ausgesprochen; denn das gehört immer mit dazu.
Ich weiß nicht, ob Sie es wahrgenommen haben, aber der Verband Niedersächsischer Strafvollzugsbediensteter wird seine Eingabe zum Haushalt 2021 nicht erst zum Haushalt vorbringen, sondern hat sie bereits jetzt vorgelegt. Sie enthält eine einzige Forderung, nämlich die Schaffung von 200 zusätzlichen Stellen im Justizvollzug bis zum Jahr 2022.
Natürlich, sehr gerne.
Das ist nicht alles, was für den Vollzug zu erwarten ist. Sie haben den Haushalt gesehen, er umfasst deutlich mehr. Diese 1,5 Millionen Euro, die die Fraktionen zusätzlich eingestellt haben, sind tatsächlich für die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten, beispielsweise für den Standort Hannover oder für den Standort Meppen für Kapazitäten in Modulbauweise, gedacht. Ich denke, die Ministerin wird das gleich ausführlich darstellen.
Meine Damen und Herren, anders als bei der Unterrichtsversorgung - darüber haben wir heute schon gesprochen -, wo eine Quote von 100 % angepeilt wird, bekommen wir große Schwierigkeiten, wenn wir bei unseren Justizvollzugsanstalten an die 100 % gelangen. Nur ein Beispiel zur Belegung. Die JVA Bremervörde hat im Bereich der Strafhaft eine Belegungsquote von 99,46 %. Das ist nicht nur sozusagen Oberkante Unterlippe, sondern viel zu viel. Wenn wir die Justizvollzugsanstalten besuchen, dann wird uns regelmäßig dargestellt, dass 85 % eigentlich der Wert ist, den man braucht, um in den Justizvollzugsanstalten vernünftig arbeiten zu können. Um den Vollzugsalltag richtig gestalten zu können, um Differenzierungskonzepte umzusetzen, um die Trennung von Straf- und U-Haft durchführen zu können, um Gewalt und Übergriffe auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließen zu können, braucht es diese niedrige Quote.
Daher, Herr Kollege, benötigen wir nicht nur die 1,5 Millionen Euro, sondern wir brauchen ein langfristiges Investitionskonzept nicht nur für die Infrastruktur, über die wir sonst reden, sondern auch für die Infrastruktur der Justizvollzugsanstalten. Wer sich z. B. die JVA Hannover anguckt, der sieht, dass da Teile aus den 50er-Jahren sind. So sieht sie auch heute noch aus. Da sind in den nächsten Jahren dringend Investitionen notwendig. Wir brauchen eine Anpassung des Personalkörpers an diese zusätzlichen Kapazitäten. Da kann die Forderung des VNSB meiner Meinung nach eine gute Richtschnur sein.
Wir sollten einen Fehler aus der Vergangenheit nicht wiederholen. Wir sollten uns genau ansehen, ob die Schließung der JVA Braunschweig, wenn wir in Wolfenbüttel fertig sind, wirklich notwendig ist. Wir werden uns das demnächst als SPDFraktion vor Ort genau angucken.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns also nicht den gleichen Fehler machen wie viele Drehbuchautoren für die Krimis im Vorabendprogramm. Lassen Sie uns innere Sicherheit auch in Zukunft denken, und lassen Sie uns dabei die Justizvollzugsanstalten nicht vergessen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Ganz herzlichen Dank. Sie haben es gesagt: Dies ist der erste Bericht, den der Petitionsausschuss abgibt, der in dieser Form öffentlich im Landtag behandelt wird und den der Landtag heute entgegennimmt. Das ist Teil der Reform, die der Landtag in der vorigen Wahlperiode auf den Weg gebracht hat.
Ich finde es gut, dass wir das machen und dass dieser Bericht hier abgegeben wird, zum einen, weil die Kolleginnen und Kollegen, die anwesend sind, sehen, wie fleißig die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss sind.
Ich muss dazusagen, dass ich das erst seit sehr kurzer Zeit machen darf. Insofern kann ich das hier so sagen.
Zum anderen dient diese Gelegenheit dazu, auch der Öffentlichkeit und der Bevölkerung zu sagen, welches umfassende Recht unsere Verfassung und das Grundgesetz den Bürgerinnen und Bürgern geben. Denn mit diesem Recht sind drei Dinge verbunden.
Erstens kann sich jeder gegen staatliche Entscheidungen wenden und diese Entscheidungen über das Parlament überprüfen lassen.
Zweitens sagt der Staat gleichzeitig mit Artikel 17 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Niedersächsischen Verfassung, dass eben auch der Staat nicht unfehlbar ist und dass es Handlungen gibt, die man überprüfen lassen kann. Das ist ein sehr schönes Signal an die Bevölkerung.
Drittens, meine Damen und Herren, bietet das Petitionsrecht den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, der Politik Anregungen für das Verwaltungshandeln, aber auch für konkrete Gesetzesvorhaben und Anträge zu geben. Das zeigt der Bericht eindrucksvoll. In zwei Fällen sind im Jahr 2018 Petitionen mit „Berücksichtigung“ versehen worden, in sechs Fällen mit „Erwägung“ und in 174 Fällen mit „Material“. Das heißt, Petitionen gehen ganz konkret in politisches Handel über. Dem stehen nur wenige Fälle gegenüber, in denen „kein Anlass“ oder „keine Möglichkeit“ gewählt wurde.
Meine Damen und Herren, das Petitionswesen ist also ein erfolgreiches Instrument für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, auch wenn wir beobachten, dass es im Internet inzwischen Plattformen gibt, in denen ein Meinungsaustausch und politische Diskussionen außerhalb des Parlamentes stattfinden. Wenn wir diese Reform demnächst evaluieren werden, werden wir uns, wie ich finde, noch einmal ganz genau anschauen müssen, ob sich das alles bewährt hat oder ob wir als Parlament unsere Beteiligungsmöglichkeiten nicht noch verändern und erweitern müssen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss und darf das Schlusswort des Berichtes zitieren, das sagt:
„Eingaben aus der Bevölkerung schaffen eine lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament. Durch sie erfahren die Abgeordneten nicht nur die Sorgen der Menschen, sondern auch, welche ihrer gesetzlichen Regelungen sich im konkreten Fall möglicherweise nicht bewähren. Da auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, das … Gesetz Mängel aufweisen kann und selbst die umfangreichste Verordnung einen bestimmten Sonderfall vielleicht nicht berücksichtigt, ist das Petitionsrecht ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument.“
Denjenigen, die diesen Bericht erstellt haben, ganz herzlichen Dank, und Ihnen vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Schepelmann hat es eigentlich schon gesagt: Herr Bode, zum einen haben Sie relativ wenig Konkretes zu dieser Petition gesagt. Es gibt eine umfangreiche Stellungnahme,
die zeigt, dass die meisten Anliegen der Petition Bundesrecht betreffen. Deshalb war die Entscheidung des Ausschusses richtig.
Im Übrigen wäre es in der Tat richtig gewesen, „Material“ und nicht „Berücksichtigung“ vorzuschlagen. Insofern sollten Sie Ihren Antrag vielleicht einfach zurückziehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Clankriminalität oder Clanstrukturen in Niedersachsen reden, müssen wir meiner Meinung nach drei Dinge voranstellen.
Erstens. Die Regeln, nach denen wir in diesem Land zusammenleben, werden nicht von einzelnen Clanmitgliedern, Clanchefs oder Familien gemacht, sondern die Regeln in diesem Land - das, was gilt, und das, was nicht gilt - werden hier in den Parlamenten entschieden und sonst von niemandem, meine Damen und Herren!
Zweitens. Die Durchsetzung des Rechts obliegt dem Staat. Die Regierung und ihre nachgeordneten Bereiche wie Polizei, Staatsanwaltschaften, aber auch die Kommunen, Landkreise, Finanz-, Sozial- und Arbeitsverwaltung exekutieren Recht in unserem Land. Nicht selbsternannte Friedensrichter entscheiden, ob Recht richtig angewandt wurde, sondern unsere Gerichte mit ihren unabhängigen Richterinnen und Richtern. Der Staat hat das
Gewaltmonopol inne und sonst niemand, meine Damen und Herren!
Drittens. Wer versucht, Teile dieses Staates oder seine Repräsentanten oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugreifen oder einzuschüchtern, legt sich nicht nur mit Einzelpersonen an, sondern mit dem Staat als Gesamtheit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Staates - aller staatlichen Ebenen - haben unsere uneingeschränkte Solidarität.
Die Vorkommnisse zeigen auf, mit welchen Schwierigkeiten wir es bei der Bekämpfung von kriminellen Clanstrukturen in unserem Land zu tun haben. Clankriminalität - das ist eben schon deutlich geworden - ist letztlich Teil organisierter Kriminalität. Es ist für Ermittlungsbehörden besonders schwierig, die Strukturen, die sich dahinter befinden, ausfindig zu machen und zu ermitteln. Die Ermittler müssen einzelnen Personen einzelne Tatbeiträge zu konkreten Straftaten nachweisen; und zwar gerichtsfest, was der Aussage von Zeugen bedarf, die von diesen Strukturen auch beeinflusst und eingeschüchtert werden.
Die Landesregierung, das Innenministerium und die Polizei haben daher früh reagiert und eine Landesrahmenkonzeption zur Bekämpfung von Clankriminalität auf den Weg gebracht. Wir sind als eines der ersten Bundesländer in der Lage, ein Lagebild darzustellen. Daraus ergeben sich meiner Meinung nach drei Handlungsfelder, in denen wir als Politik die Bekämpfung der Clankriminalität unterstützen müssen:
Erstens. Wir müssen das Personal und die Zuständigkeiten anpassen. Denn für diese schwierige Ermittlungsarbeit bei Polizei und Staatsanwaltschaften werden entsprechende Ressourcen benötigt, um diese schwierigen Strukturermittlungen durchzuführen. Daher sind die 18 Stellen - das ist schon erwähnt worden - der richtige Schritt. Wir hätten uns auch vorstellen können, dass die Landesregierung das schon in ihrem Entwurf vorgesehen hätte.
Aber wir sehen: Es ist gut, dass der Haushalt im Landtag beraten wird und die Regierungsfraktionen ihren Teil dazu beitragen konnten.
Die Ministerin kann das jetzt in der dargestellten Weise umsetzen.
Wir haben zweitens aber auch schon etwas anderes gemacht: Wir haben den Personalkörper der Polizei angepasst. Der Innenminister hat ein Konzept vorgestellt, wie die Organisationsstrukturen in der Polizei in den nächsten Jahren so angepasst werden, dass in jeder einzelnen Polizeiinspektion eine ständige Ermittlungsgruppe mit dieser Thematik befasst wird. Die Zuständigkeiten in den Zentralen Kriminalinspektionen sind angepasst worden. Auch die neuen Verfügungseinheiten werden bei operativen Maßnahmen und Durchsuchungen unterstützend tätig werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun drittens dazu, welches Recht angepasst werden muss. Wie schon erwähnt, ist der Bereich der Vermögensabschöpfung ganz wichtig. Wir müssen uns anschauen, ob wir eine verfassungsrechtlich zulässige Variante der Beweislastumkehr hinbekommen und ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, bei Immobiliengeschäften ein Vorkaufsrecht auszuüben.
Letztlich ist an dieser Stelle auch die Integrationspolitik gefragt. Denn wer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt rechtschaffen zu bestreiten, der ist anfällig, in kriminelle Strukturen zu geraten.
Meine Damen und Herren, wir haben einen starken Staat, der lernfähig und in der Lage ist, sich immer wieder neu anzupassen, um unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Und das ist eine gute Nachricht.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund der Ausführungen zu den Kettenbewährungen und den Beschlüssen der JuMiKo stellt sich ja die Frage, ob es künftig keine Bewährungschancen mehr für Straftäter geben soll, die während ihrer Bewährungsfrist straffällig geworden sind, oder wie so etwas ausgestaltet werden soll.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ahrends, heute Morgen auf dem Weg
aus meinem Wahlkreis Walsrode nach Hannover war ich auf der A 7 unterwegs. Dabei musste ich an Sie denken.
- Keine Sorge, es dauerte nicht lange.
Auf der A 7 unterwegs staute sich irgendwann der Verkehr, es kam zu einem kleinen Stau, und ich habe gedacht: Siehst du, die AfD hat das Thema angemeldet: Heute Morgen auf der A 7 Stau durch Hochzeitskorso im Heidekreis! - Tatsächlich war die Ursache aber nur wieder die vielen bekannte Baustelle zwischen der Raststätte Allertal und der Anschlussstelle Schwarmstedt. Das, was Sie heute darüber berichtet haben, wie ausufernd dieses Phänomen ist, konnte ich somit dort nicht feststellen.
Meine Damen und Herren, tatsächlich beschreiben Sie aber etwas, was wir vermehrt feststellen können, wenn auch nicht in dieser dramatischen Form, die Sie hier aufgezeigt haben. Wir stellen fest, dass es tatsächlich - mutmaßlich hormongesteuerte - Männer sind,
die in großen Limousinen auf unseren Straßen unterwegs sind, in verkehrsrechtswidriger Weise die Straßen nutzen und zum Teil sogar den Verkehr zum Erliegen bringen. Die machen dann Fotos und glauben, dass man ein ganz Großer ist, wenn man so etwas hingekriegt hat. - Meiner Meinung nach ist man dann aber kein ganz Großer, sondern ist das ein ziemlich peinliches und auch ziemlich gefährliches Vorgehen,
weil man nicht nur sich selbst, sondern auch dritte Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt.
Anders als Sie sehe ich, dass unsere Ordnungsbehörden und die Polizei sehr wohl gegen dieses Phänomen angehen und auch konsequent einschreiten. Unser Rechtssystem hält ausreichend Möglichkeiten bereit - im OWi-Bereich wie auch im strafrechtlichen Bereich -, um konsequent vorzugehen. Nicht selten ist am Ende derjenige, der meint, er wäre ein ganz Großer, nicht nur seine Fahrerlaubnis, sondern auch sein Fahrzeug los.
Das Schöne am Polizeiberuf ist - jedenfalls finde ich das -, dass man es mit einer sich wandelnden Gesellschaft zu tun hat und dass man immer wie
der neue Phänomene hat, auf die man sich einstellen muss. Ich finde, unsere Polizei in Niedersachsen macht das ganz hervorragend. Darauf können wir alle miteinander stolz sein, meine Damen und Herren.
Hier ein Lob an die Polizei auszurichten, ist aber nicht Ihr Ziel, sondern Sie haben zwei andere Ziele. Das erste Ziel ist wieder ganz deutlich geworden: Sie wollen hier in diesem Hohen Hause eine Minderheit diskriminieren.
Das zweite Ziel ist: Sie wollen den Eindruck erwecken, als sei dieser Staat nicht in der Lage, eines solchen Phänomens Herr zu werden. Sie wollen das Vertrauen in den Staat senken, Sie wollen Misstrauen und Zwietracht säen, und Sie wollen mit diesem Thema Ängste verbreiten. Wahrscheinlich werden Sie nachher oben auf der Treppe wieder für Ihren eigenen Fernsehsender genau das tun. Damit sind Sie, wie wir feststellen konnten, auch ganz erfolgreich. Sie werden aber nicht erfolgreich sein damit, auf Dauer mit Angst Politik für dieses Land zu machen. Denn die Zukunft kann man nicht mit Ängsten gestalten, meine Damen und Herren.
Zum Schluss noch ein Hinweis: Wir werden wahrscheinlich im nächsten Jahr wieder vermehrt Autokorsos erleben, mit denen sich eine bestimmte Bevölkerungsgruppe hupend durch die Straßen bewegen wird. Wir haben nämlich im nächsten Jahr die Europameisterschaft im Herrenfußball. Es ist ein besonderes Jubiläum: 60 Jahre Europameisterschaft. Diese Meisterschaft wird in ganz Europa ausgetragen werden. Wir alle sind guter Hoffnung, dass bei diesen Autokorsos dann vermehrt schwarz-rot-goldene Fahnen zu sehen sein werden. Das ist dann vielleicht etwas, was auch Ihnen gefallen wird.
Danke schön.
Herr Präsident! Beim Fußball ist es ja so: Es wird erst geschossen und dann gefeiert.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Grünen-Fraktion, lieber Herr Onay, ich schätze Sie und Ihre Arbeit insbesondere im innenpolitischen Bereich. Ich glaube aber, dass Sie mit diesem Antrag und insbesondere mit der Wortwahl deutlich übers Ziel hinausgeschossen sind.
Wenn Sie der Landesregierung vorwerfen, quasi menschenrechtswidrig zu handeln, dann muss ich als Mitglied der größten regierungstragenden Fraktion das mit aller Deutlichkeit zurückweisen. Diese Landesregierung handelt nicht menschenrechtswidrig, und sie wird es auch in Zukunft nicht tun.
In bestimmten Politikbereichen und bei bestimmten Themen ist eine Polarisierung zu beobachten: auf der einen Seite extreme Befürworter, auf der anderen Seite extreme Gegner. Je nachdem, was man zu diesen Themen sagt, wird man von der jeweils anderen Seite in eine dieser Richtungen geschoben.
Das kann man - das darf ich aus dem Heidekreis sagen - z. B. beim Thema Wolf beobachten. Das hat man in den letzten Jahren aber auch im Bereich der Flüchtlings- und Migrationspolitik beobachten können. Da gibt es scheinbar - auch in der öffentlichen Debatte - nur Extreme: Entweder will man Tor und Tür öffnen, oder man ist im rechten Bereich anzusiedeln.
Ich hatte eigentlich gedacht, dass wir in den letzten Jahren auf einen pragmatischen Kurs gekommen sind, auch nachdem sich in Berlin alles ein bisschen beruhigt hat.
Aber Ihr Antrag geht wieder genau in diese Richtung.
Ich würde mir wünschen, dass wir einen pragmatischen Kurs finden.
Meine Damen und Herren, uns eint ja das Ziel, ein offenes und tolerantes Land zu sein, in dem Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlicher Glaubensrichtung und Konfession friedlich zusammenleben, unter dem Dach des Grundgesetzes und unserer Gesetze. Aber zu diesen Gesetzen gehört auch das Ausländer- und Aufnahmerecht, in dem geregelt ist, dass derjenige, der nicht in Deutschland bleiben kann, unser Land verlassen muss.
Sie haben ja die Zahlen angeführt, die eigentlich beweisen, dass man von einer menschenrechtswidrigen Politik der Landesregierung gar nicht sprechen kann: Im Jahre 2018 waren laut Ausländerzentralregister 815 000 Menschen in Niedersachsen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten. 135 000 Menschen mit Fluchthintergrund waren darunter, und - Sie haben es gesagt - 22 500 dieser Menschen waren ausreisepflichtig.
17 000 Menschen hatten eine Duldung in diesem Land. Wir sprechen also von den Übrigen, von dem Delta.
Wenn man sich angeguckt, wie wir Abschiebungen machen, dann kann man nicht davon sprechen, dass hier ein menschenrechtswidriger Zustand bestehe. Im Jahre 2018 hat es 1 445 Abschiebungen oder Überstellungen nach dem Dublin-Übereinkommen gegeben. Über 4 800 Versuche sind aus ganz unterschiedlichen Gründen gescheitert.
- Nicht nur. Die größte Position ist das Nichtantreffen der betreffenden Personen.
Neben vielen anderen Aufgaben hat der Staat auch die Aufgabe, diese Dinge durchzusetzen. Dann ist es doch nur richtig, dass die Landesregierung sich Gedanken macht: Wie kann man das so organisieren, dass der Staat seine Aufgabe richtig erfüllen kann?
Die Landesregierung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich derzeit anguckt: Wie können die unterschiedlichen Ebenen zusammenarbeiten? Welche Aufgaben können gegebenenfalls zusammengefasst werden? - Ich rate dazu, dass wir abwarten, was diese Arbeitsgruppe erarbeitet.
Sie sagen, es könne nicht sein, dass das Ganze in einem Gebäude in Osnabrück stattfinde, dass Aufnahme und Abschiebung unter einem Dach untergebracht würden. Ich frage mich, ob Sie eigentlich nicht wissen, wie das heute organisiert ist. Schon heute ist die Landesaufnahmebehörde an Abschiebungen und an Rückführungen beteiligt. Insofern greift Ihr Vorwurf absolut zu kurz.
Deshalb rate ich, meine Damen und Herren, das abzuwarten, was die Landesregierung erarbeitet, und dann genau draufzugucken und auch zu diskutieren, ob das gut und richtig ist oder ob man Veränderungen vornehmen sollte.
Insofern rate ich: Geduldig abwarten und verbal abrüsten!
Meine Damen und Herren, herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Onay, das, was ich kritisiert habe, ist die Aufregung, die Sie hier machen, bevor überhaupt fest
steht, welche Vorschläge die Landesregierung am Ende des Tages auf den Tisch legen wird. Sie erwecken den Eindruck, als würde die Landesregierung menschenrechtswidrig handeln. Das habe ich kritisiert.
Warten Sie ab, was vorgelegt wird! Warten Sie ab, was das Innenministerium vorschlägt, wie es diese staatliche Aufgabe organisieren will!
Es geht um nichts anderes als um die Frage, wie wir eine Aufgabe, die wir heute haben - - -
Herr Onay, es geht doch letztlich um die Frage - wie in vielen anderen Politik- und Verwaltungsbereichen auch -, wie wir diese Aufgabe organisieren. Um nichts anderes geht es. Es geht nicht darum, einen Paradigmenwechsel herbeizuführen,
sondern darum, dass wir die Politik, die in den letzten Jahren hier gemacht worden ist, fortsetzen,
mit einer Verwaltung, mit der man die Aufgaben, die dieser Staat hat, auch erledigen kann.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben heute Morgen in Ihrer Rede zur Aktuellen Stunde das Gespräch mit den Bistümern, das Sie Mitte November geführt haben, angesprochen. Mich würde interessieren, wie Sie das Gespräch aus heutiger Sicht bewerten und welche Auswirkungen es auf die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsbehörden und Kirchen hatte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Limburg, mit Ihrem Antrag zielen Sie darauf ab, dass eine Vorschrift eines Bundesgesetzes, eine Vorschrift der Verwaltungsgerichtsordnung, abgeändert wird. Ich gebe zu, als ich den Antrag das erste Mal gelesen habe, war ich etwas überrascht, dass die Landtagsfraktion der Grünen einen Antrag einbringt, nach dem eine Verwaltungsvollstreckungsregelung geändert werden soll. Es gibt ja durchaus spannendere Themen und auch spannendere Rechtsbereiche. Wenn man den Antrag aber genauer anguckt und die Einbringung hier genau verfolgt hat, dann kann man bemerkenswerte Dinge in diesem Antrag entdecken.
Vielleicht zur Einordnung: Der § 172 der Verwaltungsgerichtsordnung ist eine Vorschrift, die bisher vorsieht, dass Zwangsgelder gegen Behörden verhängt werden können, wenn diese Behörden gerichtlich auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommen. Das hat Herr Limburg hier dargestellt. Das Ziel dieser Vorschrift ist also, dass die Behörden gezwungen werden, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, zu dulden oder zu unterlassen, also beispielsweise einen Verwaltungsakt zu erlassen. Ein solches Zwangsgeld kann nach der derzeitigen Regelung maximal 10 000 Euro betragen und kann auch wiederholt verhängt werden, wenn eine erstmalige Verhängung quasi nichts bringt.
Diese Vorschrift sieht heute ganz ausdrücklich - lesen Sie auch die Kommentare dazu - keinen Erfüllungszwang, also keine Ersatzvornahme seitens der Gerichte und auch ganz ausdrücklich keine Zwangshaft vor. Adressaten dieses Zwangsgeldes - das ist hier auch klar gesagt worden - sind die Behörden, also die Rechtsträger der Behörden, und ausdrücklich nicht die Behördenleiterinnen und Behördenleiter.
Meine Damen und Herren, das, was hier jetzt vorgeschlagen wird, ist eine völlige Umkehrung der bisherigen Verhältnisse und deshalb aus unserer Sicht systemwidrig. Zukünftig soll nicht nur der Rechtsträger das Ziel von Zwangsmaßnahmen werden, sondern auch Behördenleiterinnen und Behördenleiter sollen letztlich in Haftung genommen werden. Das soll dann nicht nur mit Zwangs
geldern erfolgen, sondern man will sogar zum härtesten Mittel greifen, das dieser Rechtsstaat hat, nämlich man möchte auch die Zwangshaft für solche Behördenleiterinnen und Behördenleiter anordnen können.
Das ist, wenn ich es richtig sehe, eine freiheitsentziehende Maßnahme und nicht nur rechtlich problematisch und systemwidrig, sondern es ist, wie ich finde, auch politisch höchst bemerkenswert, dass diese Forderung gerade von den Grünen kommt. Vielleicht sehe ich es auch falsch und bewerte etwas nicht ganz richtig, aber ich vergleiche das mit anderen Forderungen der Grünen, z. B. in der Auseinandersetzung um das neue Polizeigesetz. Dabei kämpft die grüne Landtagsfraktion darum, dass die Ingewahrsamnahme von terroristischen Gefährdern nach dem Gesetz nicht um einen Tag verlängert werden kann. Auf der anderen Seite fordern Sie jetzt hier, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die beispielsweise keine Maßnahmen zur Luftreinhaltung, also keine Dieselfahrverbote verhängen, mit einer freiheitsentziehenden Maßnahme versehen werden.
Meine Damen und Herren, das passt nicht ganz zusammen. Deshalb glaube ich, dass so etwas hier keine Mehrheit finden kann.
Mehr noch: Ich glaube, dass eine solche Regelung die Funktionsfähigkeit unseres Staates und seiner Verwaltung gefährdet.
Denn, Herr Limburg, wer soll dann noch Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Landrätin oder Landrat in diesem Land werden, wenn sie oder er immer davon ausgehen muss, dass eine solche Maßnahme gegen sie oder ihn verhängt werden kann, wenn z. B. ihr oder sein Rat oder Kreistag ihr oder ihm aufträgt, eine bestimmte Sache nicht umzusetzen oder umzusetzen?
Nach Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ist insbesondere die vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden. Wir haben ein funktionierendes und sehr ausgeglichenes System der Gewaltenteilung. Sie haben das erwähnt. Das ist nicht ohne Spannung, aber es ist mit den bestehenden Vorschriften, wie ich finde, ausreichend geregelt. Einen Veränderungsbedarf gibt es daher jedenfalls auf den ersten Blick nicht.
Meine Damen und Herren, letztlich fordern Sie, dass Zwangsgelder des Staates auch an gemeinnützige Organisationen gezahlt werden können. Auch dies ist nach den heutigen Vorschriften systemwidrig, denn ein Zwangsgeld hat einen Beugecharakter und ist nicht auf die Schuld des Adressaten oder auf den Gedanken der Wiedergutmachung ausgerichtet. Deshalb halte ich auch diese Forderung für eher schwierig.
Schon gar nicht würde ich hier von Angriffen auf den Rechtsstaat sprechen, Herr Kollege Limburg. Die von Ihnen aufgeführten Beispiele sind Ausnahmen im System. Wir müssen uns sehr genau anschauen, ob wir dafür die vorhandenen Regelungen in der von Ihnen hier vorgeschlagenen Weise verändern müssen.
Insofern bin ich auf die Ausschussberatungen und natürlich insbesondere auf die Bewertung durch den GBD sehr gespannt.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte eigentlich eine 50-seitige Rede vorbereitet. Ich habe aber Hinweise meiner Banknachbarn bekommen, dass man angesichts der fortgeschrittenen Zeit auf eine kurze Rede Wert legt. Deshalb pflichte ich den guten Ausführungen des Kollegen Röhler bei. Die SPD-Fraktion findet, das ist ein guter Antrag, und sie wird ihm zustimmen.
- Ja, der Kollege Limburg war auch sehr gut.
Schönen Feierabend!
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Vor dem Hintergrund der hier gemachten Vorwürfe und der Ausführungen der Ministerin hinsichtlich ihrer Aufforderung frage ich die Landesregierung: Hat es auch in anderen Bundesländern irgendwelche Aufforderungen gegeben? Hat es also beispielsweise im Bundesland Bayern Aufforderungen - auch der Staatsanwaltschaft - gegeben, Akten herauszugeben?
Herr Präsident, vielen Dank. - Frau Ministerin, was tut denn die Justizministerin, wenn die Kirchen am Ende die Akten nicht herausgeben?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um Ankerzentren. Ich habe zunächst aber eine andere Frage.
Kennen Sie Astro TV? - Ich erkläre es Ihnen; Abgeordnete haben ja wenig Zeit zum Fernsehen. Astro TV ist ein deutscher Qualitätssender. Wenn Sie zappen, kommen Sie nach den Nachrichtensendern, Sportsendern und Verkaufssendern irgendwann zu Astro TV. Dort sehen Sie einen Hellseher in einem Studio irgendwo in der Welt. Menschen, die Ängste haben, die nicht wissen, wie es
in Zukunft weitergeht, können dort anrufen. Der Hellseher guckt dann in eine Kerze, guckt in eine Glaskugel oder legt Karten und sagt dann diesen Menschen eine Lösung für ihre Lebensprobleme.
Was hat das Ganze mit Ankerzentren zu tun, meine Damen und Herren? - Ich finde, auf den ersten Blick nichts. Aber es gibt eine erstaunliche Parallele. Da gibt es jemanden, der nicht weiß, wie die Zukunft weitergeht, der vielleicht auch Zukunftsängste hat.
- Nein, falsch. Das ist der Ministerpräsident des Landes Bayern, das ist Markus Söder.
Also: Er ruft bei seinem Hellseher an - das ist in diesem Falle dann Horst Seehofer - und sagt: „Mensch Horst, ich muss die Landtagswahl gewinnen. Wie soll ich das denn bitte machen?“ - Dann antwortet Horst - wahrscheinlich guckt er in seine Karten oder in die Flamme einer Kerze - und sagt: „Ankerzentren!“ - Und Söder sagt: „Was ist denn ein Ankerzentrum?“ - Darauf sagt Horst Seehofer: „Weiß ich nicht genau, aber sage das mal, dann gewinnst du schon.“
Er macht es also - und das, obwohl er nicht weiß, was das ist, obwohl es kein Konzept gibt, obwohl wir nicht wissen, was in diesen Ankerzentren genau passieren soll, wie die Abläufe sein sollen, wer diese Ankerzentren führen soll, welche Aufgaben genau dort gebündelt werden sollen - und hofft, dass er damit die Landtagswahl gewinnt.
Meine Damen und Herren, wer heute auch für Niedersachsen ein Ankerzentrum fordert, der fällt auf den gleichen billigen Trick rein wie Markus Söder oder diejenigen, die bei Astro TV anrufen.
Warum aber - - -
Warum, meine Damen und Herren, ist denn eine solche Überschriftenpolitik im bayerischen Landtagswahlkampf überhaupt notwendig? - Eine solche Politik ist ja nur deshalb notwendig, weil die CSU uns seit Jahren und Monaten erklärt, dass wir in der Flüchtlingspolitik ein Riesenproblem haben, fortwährend. Wir haben heute wieder einen Ausschnitt davon gehört, von anderer Seite.
Nein.
Uns wird also erzählt, dass wir ein Riesenproblem in der Flüchtlingspolitik haben und dass man CSU wählen sollte. Was aber tatsächlich passiert, ist, dass Extremisten gewählt werden. Wer gestern die Rede von Frau Weidel im Deutschen Bundestag gesehen hat, der sieht das Ergebnis dieser Politik. Das sind die Geister, die man rief.
Tatsächlich hatten wir 2015 und 2016 Zustände in diesem Land, die wir als chaotisch bezeichnen können und die vielen Menschen das Vertrauen in den Staat genommen haben. Aber wie ist die Situation denn heute? - Man kann sich das in den Ankunftszentren z. B. im schönen Heidekreis in Bad Fallingbostel angucken. Die Innenpolitiker der SPD haben das vor einigen Wochen getan.
Dort können wir sehen, wie heute die Aufnahme und Registrierung von Flüchtlingen abläuft, dass das funktioniert, dass Bund und Land dort Hand in Hand arbeiten und dass die Abläufe und - wie Dr. Birkner gesagt hat - die schnelle Abwicklung dort funktionieren.