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Es geht noch weiter: geschlossene Heime, Fahrverbote, Meldepflicht und Abschiebung. – Man hat den Eindruck, unsere Hauptschulen werden in den Augen der CDU nur noch von Schwerverbrechern besucht.

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Haben wir noch die Kontrolle über diese Situation? - 150 Asylbewerber umzingeln in Ellwangen Polizisten, stellen den Beamten ein Ultimatum und bedrohen sie massiv, wenn ein zur Abschiebung nach Italien vorgesehener Afrikaner nicht wieder freigelassen wird. Die Beamten folgten in ihrer Not dieser Erpressung, vermutlich aus Todesangst, und ließen den 23-jährigen Yussif O. wieder frei. Als Alternative verblieb wohl nur noch der Einsatz der Dienstwaffe, um ihr Leben zu verteidigen.

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Das, meine Damen und Herren, ist das erste Mal, dass Migranten über die Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland gesiegt haben. Vier Tage später kamen dann 200 Beamte und haben Yussif O. aus dieser Landesaufnahmeeinrichtung herausgeholt und zur Abschiebung nach Italien gebracht. Aber Yussif O. darf ja dank unserer Asylpolitik auch wieder ungehindert nach Deutschland einreisen. - Tollhaus Deutschland! Ich frage Sie,

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Wir hörten eben von 40 oder 50 dieser Einrichtungen, rund um die Uhr zu bewachen, eine Menge von jeweils 1 500 Asylbewerbern. Wir haben in Ellwangen bereits gesehen, dass wir schon 200 Polizisten brauchen, um nur 150 Asylbewerber unter Kontrolle zu kriegen. Was passiert im Fall einer Abschiebung, wenn sich 1 000 bis 1 500 Migranten zusammentun, um die Ausweisung eines Einzelnen zu verhindern? - Der Kräfteansatz, der dann benötigt wird, ist im Moment überhaupt noch nicht abzuschätzen. So sieht es auch die Gewerkschaft der Polizei.

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In Griechenland haben sich bereits Migranten auf dem Schwarzmarkt bewaffnet, um sich gegen ihre Abschiebung zu verteidigen. Es steht daher zu befürchten, dass es, um die Sicherheit rund um diese Ankerzentren zu gewährleisten, irgendwann zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland kommen wird. In Frankreich ist das übrigens jetzt schon die Regel nach den islamischen Terrorangriffen, die dort passiert sind.

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Deswegen sage ich noch einmal: Derzeit wirkt es vielmehr so, als ob der Bundesinnenminister mit diesem Thema vor allem Wahlkampf in Bayern betreibt. Mit markigen Begriffen wie Ankerzentrum hier oder Masterplan Abschiebung da verbessert man aber noch nicht ansatzweise den Status quo, sondern erweckt man höchstens den Anschein, es zu tun. Aber darauf fallen die Wählerinnen und Wähler nicht rein - auch nicht in Bayern.

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Es standen 14 Tage bis 18 Monate im Raum - herausgekommen sind 74 Tage. Hat man das ausgewürfelt, oder wie ist das zustande gekommen? - Vielleicht kann das die CDU noch einmal darstellen. Denn hinsichtlich der Gefährdersituation kann man sich ja praktische Fälle anschauen. Ich hatte die Fälle aus Göttingen genannt. Lassen Sie uns die Verfahren doch noch einmal anschauen! Lassen Sie uns noch einmal anschauen, wie viele Tage die Personen in Präventivhaft waren, wie lange sie in Abschiebehaft waren, bis es zur Abschiebung gekommen ist, und welche Forderungen seitens der Sicherheitsbehörden in unsere Richtung geäußert worden sind. Sehr geehrter Kollege Watermann, ich bin sehr gespannt darauf, wie wir in den Beratungen weiter damit umgehen.

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Hinzu kommt das Problem der Abschiebung. Wie schwierig Abschiebungen sind, haben die letzten Jahre unter Beweis gestellt, und die Ohnmacht des deutschen Staates ist gerade kürzlich in Ellwangen mehr als deutlich geworden.

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schieben. Ich weiß, dass Ihnen das gefallen würde. Das ist aber nicht die Realität. Die Rechtslage ist eine andere. Die Einstufung als Gefährder rechtfertigt keine Abschiebung. Sie müssen mehr haben, als diese bloße Einstufung.

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Ich habe dem Antrag der Fraktion der Grünen aus einem einzigen Grund zugestimmt – habe ihn also nicht nur deswegen gestellt, sondern ihm auch zugestimmt –, und zwar nicht wegen der Argumente der Härtefallkommissionsempfehlung. Die galten alle schon vor der Sitzung des Petitionsausschusses. Ich habe dem Antrag zugestimmt, weil ich glaube, dass mit den Äußerungen des Vorsitzenden des Petitionsausschusses nach außen Informationen über Herrn Aydin in die Öffentlichkeit gelangt sind, die ihn bei einer Abschiebung in Gefahr bringen können. Damit haben wir eine andere Situation als zu dem Zeitpunkt, als der Petitionsausschuss entschieden hat.

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Grundsätzlich fordern wir die sofortige Abschiebung aller straffällig gewordenen Ausländer, denn wir haben genügend eigene Straftäter im Land.

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will zumindest eines klarstellen: Die Abschiebung von Straftätern oder straffällig Gewordenen ist kein Mittel der Prävention. Diesen Unsinn sollte man sich endlich einmal aus dem Kopf schlagen.

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(Jörg Urban, AfD: Abschiebung ist sehr wohl eine gute Prävention! – Gegenruf: Was machen Sie eigentlich mit den Deutschen, die mehrfach einbrechen?)

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Unrechtmäßig erworbener Besitz muss - so wie in Berlin kürzlich geschehen - beschlagnahmt werden, wenn das Geld aus Straftaten stammt. Geldströme müssen unterbrochen und Konten eingefroren werden. Da, wo möglich, müssen kriminelle Intensivstraftäter abgeschoben werden, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Abschiebung kann auch hier Leben retten!

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Asylsuchende, die eine Ausbildung absolvieren oder arbeiten, haben schon heute über die sogenannte 3+2-Regelung die Möglichkeit, eine Ausbildungsduldung zu erhalten. Sie können damit die Ausbildung abschließen und drei Jahre arbeiten. Wenn aber ihr Asylantrag in dieser Zeit abgelehnt wird, droht ihnen die Abschiebung, was - wie man sich vorstellen kann - während der Ausbildung eine sehr schlimme Situation darstellt.

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Wir fordern diese Integrationsbemühungen von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus gutem Grund ein. Im Gegenzug sollte diesen Menschen aber auch die Möglichkeit gegeben werden, legal und ohne Angst vor einer Abschiebung in unserer Gesellschaft zu leben.

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Was sagt der Regierende Bürgermeister zu den überforderten Grundschulen und der Gewalt an den Hauptschulen? Bildung und Integration sind schließlich die Zukunftsthemen für Berlin. Was sagen der Bürgermeister und sein Herausforderer von der CDU zur drohenden Abschiebung der gut integrierten Familie Aydin? – Sie schweigen, weil sie keine Antwort haben, weil ihnen die Vision von einer Einwanderungsstadt Berlin fehlt.

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Diese Einrichtungen gehören nicht länger in die Hand des Innensenators, der nur in sicherheitspolitischen Kategorien wie Kontrolle und Abschiebung denkt und handelt.

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Was den starken Staat angeht: Niedersachsen war das erste Land, das die Abschiebung von Gefährdern durchgesetzt hat, und wir sind das erste Land, das die Jungen Alternativen durch den Verfassungsschutz beobachten lässt. Das sind Beispiele für den starken Staat, so wie ich ihn verstehe.

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Gerade Ihre Partei stellt sich zum Thema Abschiebung von Gefährdern quer. Sie möchte anscheinend jeden Verdächtigen im Land behalten. Aber Sie wehren sich gleichzeitig gegen schärfere Gesetze, um diese Verdächtigen dementsprechend auch zu kontrollieren. Das ist ein klassischer Widerspruch, den sich die Bürger und auch der Wähler merken werden.

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Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der hier vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Entschließung zielt darauf ab, die Bleiberechtsregelung für geduldete Flüchtlinge zu erleichtern. Geduldete Personen sind Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, und die nach § 60 a AufenthG einen Duldungsstatus haben, d. h. ihre Abschiebung ist vorübergehend ausgesetzt. Wichtig dabei: Diese Personen sind und bleiben ausreisepflichtig. Von diesen geduldeten Personen haben wir derzeit in Deutschland ca. 700 000, die auch weiterhin Geldleistungen beziehen und somit den deutschen Steuerzahler Milliarden Euro pro Jahr kosten.

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Trotz der immer weiter eskalierenden Situation in dem von jahrzehntelangen Kriegen – und ich meine tatsächlich nicht explizit nur die westliche Intervention 2001 – gebeutelten Land Afghanistan will Deutschland Afghanistan als sicher deklarieren und schiebt seit Dezember letzten Jahres wieder Menschen dorthin ab, und dies unter heftiger Kritik, die wahrscheinlich die Bundesregierung nicht erwartet hat: der großen Kirchen in Deutschland, von Wohlfahrtsverbänden, von Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen. Auch zahlreiche Medien haben kritisch und widersprechend auf die neue Linie der Bundesregierung reagiert und fordern ein Ende der Abschiebung nach Afghanistan.

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Diese Situation führt zur Verzweiflung, zur Traumatisierung und zur Angst, vor allem auch unter den unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Die Afghanen machen unter dieser Gruppe in Sachsen auch den größten Anteil aus. So kommt es dazu, dass sich manche dem Druck beugen und freiwillig ausreisen. Die tatsächliche Freiwilligkeit dieses Schrittes darf in diesem Kontext gern angezweifelt werden. Wenn dieses Instrument von den Koalitionsfraktionen auf Bundesebene und vielleicht auch auf Landesebene so gerühmt wird, ist das ein wenig eine Farce; denn so oder so – eine Rückkehr in Sicherheit und Würde ist sowohl mittels Abschiebung als auch durch freiwillige Rückkehr nicht gegeben.

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Das Verbot der Abschiebung von Menschen in ein Land, in dem ihnen an Leib und Leben Gefahr droht, ist sowohl in der Genfer Flüchtlingskonvention als auch in der EUGrundrechtecharta verankert. Sachsen muss sich an diesem Rechtsbruch nicht beteiligen. Einige Bundesländer übernehmen in dieser Situation Verantwortung und erlassen wie Schleswig-Holstein einen Abschiebestopp, wozu wir als Länder nach § 60 a Aufenthaltsgesetz berechtigt sind. Andere Bundesländer beteiligen sich einfach nicht an den bundesweiten Sammelabschiebungen, beispielsweise Niedersachsen und Bremen, aber auch die Nachbarländer Thüringen und Brandenburg.

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Auch in Zukunft sollte die Förderung der freiwilligen Rückkehr fortgesetzt bzw. ausgebaut werden. Das Instrument der freiwilligen Rückkehr funktioniert aber nur dann, wenn auch ausreisepflichtige Personen, die nicht freiwillig zurückkehren, durch Abschiebung in ihr Heimatland zurückgeführt werden.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Nagel, Sie greifen mit Ihrem Antrag ein aktuelles, schwieriges, emotionales und vielschichtiges Thema auf. Das Thema Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen ist grundsätzlich schwierig für politische Entscheidungsträger, für die zuständigen Behörden – beispielsweise Ausländerbehörden und Polizei –, vor allem aber schwierig und emotional für die betroffenen Menschen und die Menschen in deren Umfeld.

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Es ist gut, dass die Staatsregierung alles versucht, um die Quote für freiwillige Ausreisen weiter zu erhöhen. Die Entwicklung ist tatsächlich auch positiv. Allerdings kommen trotzdem viele Menschen ihrer Ausreisepflicht nicht nach. Die Endkonsequenz ist dann eine Durchsetzung der Ausreisepflicht, wenn nicht gute Gründe für ein Aussetzen dieser sprechen. So verbietet es sich, Menschen durch eine Abschiebung in Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit zu schicken.

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Ohne Abschiebung als letztes Mittel würde unser Asylsystem – das sage ich hier in aller Deutlichkeit – nicht funktionieren. Die Integrationsbemühungen für Menschen mit Bleiberecht wären deutlich erschwert. Wir werden in näherer Zukunft also nicht ohne diese Maßnahme auskommen können. Dennoch schmerzt mich jeder Fall, insbesondere dann, wenn Kinder betroffen sind oder gut integrierte Menschen abgeschoben werden. Auf diesen Punkt komme ich später noch zu sprechen.

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Kommen wir nun zur Frage der Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan, dem zentralen Thema Ihres Antrages: Zahlreiche Landtage und der Bundestag haben in den letzten Wochen und Monaten darüber debattiert; die Medien sind voll davon. Wir haben es soeben gehört – die Anerkennungsquote liegt hier bei über 50 %. Dennoch sind viele ausreisepflichtig.

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Daneben gäbe es durchaus eine Möglichkeit, die Rechte integrationswilliger Menschen zu stärken. Wir könnten beispielsweise gemeinsam mit dem Sächsischen Ausländerbeauftragten die Härtefallkommission stärken. Wäre die Kommission in der Lage, mehr Fälle in kürzerer Zeit zu entscheiden, könnte vielen mehr geholfen werden, im Übrigen auch von Abschiebung bedrohten Menschen aus Afghanistan. Sollten dafür Gesetzesänderungen oder zusätzliche Ressourcen notwendig sein, wird es an der SPD nicht scheitern.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In meiner Arbeit als Sächsischer Ausländerbeauftragter erfahre ich ja täglich von schlimmen Einzelschicksalen, und ich weiß, Frau Kollegin Zais, Frau Nagel, um die menschlichen Tragödien, die mit Flucht und Vertreibung einerseits, andererseits aber auch mit jeder Abschiebung verbunden sind. Viele der Menschen, die Deutschland wieder verlassen müssen, tun mir schlicht leid. Aber ich bin natürlich auch geltendem Recht verpflichtet. Das geltende Recht bestimmt, wer sich in Deutschland aufhalten darf; und wer sich nicht in Deutschland aufhalten darf, der ist verpflichtet auszureisen.