der Datenschutz die polizeiliche Arbeit behindert, können wir diese Ansicht nicht teilen.
Es ist auch nicht die Aufgabe des Landesbeauftragten für Datenschutz, die Konzepte hereinzutragen, denn es ist auch nicht die Aufgabe der Frauenbeauftragten, Frauen in die Jobs zu bringen. Das machen die Arbeitgeber selbst, dass sie Frauen einstellen. Insofern haben dann auch die Betriebe selbst oder wer auch immer die Datenschutzkonzepte zu entwickeln.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 25. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, Drucksachen-Nummer 15/1418, von der Stellungnahme des Senats, Drucksachen-Nummer 16/25, und von dem Bericht des Rechtsausschusses, Drucksachen-Nummer 16/141, Kenntnis.
Seien Sie, Kolleginnen und Kollegen der Opposition, einmal etwas zurückhaltender mit Ihren Äußerungen wie „Polizei- und Überwachungsstaat“ und „Hoch lebe der Datenschutz“, der immer mehr zum Verbrecherschutz wird.
Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Daten, welche im Rahmen der Hundesteuererhebung gewonnen werden, in Zukunft vom Steuergeheimnis ausgenommen und dem Datenschutz unterstellt werden. Damit kann meines Erachtens eine gerechtere Erhebung der Hundesteuer gewährleistet werden. Die Regelung über die Hundesteuer wird darüber hinaus dem Sicherheitsrecht zugeordnet, wo sie meines Erachtens auch hingehört.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 eine Anhörung durchgeführt. Die Vertreter der Gewerkschaften begrüßten dabei ausdrücklich die Möglichkeit der Einführung der Bodycams, da sie sich hiervon eine deeskalierende Wirkung versprechen. Andere Angehörte, namentlich aus den Bereichen Wissenschaft und Datenschutz, übten Kritik daran, dass der vorliegende Gesetzentwurf, anders als in einigen anderen Bundesländern der Fall, faktisch keine Einsatzschwelle vorsehe, was bei der Frage der Verhältnismäßigkeit zu bedenken sei. Diesbezüglich gibt es in den Bundesländern ganz unterschiedliche Regelungen.
Ich finde es übrigens auch nicht prickelnd, etwas von jemandem zu kaufen, der es gestohlen hat oder den Datenschutz nicht konsequent beachtet hat.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, was sich hier offenbart, ist eine Datensammlung, eine Art Vorratsdatenspeicherung, die aus unserer Sicht im Hinblick auf das Verhältnis von Anzahl und Nutzen der hier gespeicherten personenbezogenen Daten unverhältnismäßig ist – 90 % davon werden nie benötigt – und deshalb ausgesetzt werden sollte. Das ist die Forderung in unserem Antrag. Ich denke, dass wir hiermit einen Datenmoloch schaffen, der unter Umständen auch noch einmal andere Begehrlichkeiten weckt. Damit werden wir dem Datenschutz nicht gerecht.
Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat bereits angekündigt, dass der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, noch einmal alle zu erhebenden Daten auf ihre zwingende Notwendigkeit hin überprüfen soll,
Die Speicherung der persönlichen Daten von mehr als 30 Millionen Bürgern erfordert natürlich einen umfassenden Datenschutz.
Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit dem Innenministerium von Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag eingebracht. Damit soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, den technisch-organisatorischen Datenschutz zu verbessern.
Der Entwurf des Landesbodenschutz- und Altlastengesetzes ist mit 16 Paragraphen sehr schlank gehalten. In ihm sind Mitteilungs-, Mitwirkungs- und Duldungspflichten über Grundstücksflächen geregelt. Weitere Regelungsbereiche liegen in den Betretungs- und Untersuchungsrechten, in der Datenerfassung, im Datenschutz, im Boden- und Altlastenkataster und im Altlasten-Informationssystem. Außerdem gibt es Aussagen zu den zuständigen Behörden und Untersuchungsstellen.
Was mich auch ein bisschen gewundert hat: Die CDU argumentiert ja sonst beim Thema Löschpflicht eher in die Richtung, so spät wie gesetzlich möglich. Was natürlich auch ein Punkt ist, den man vertreten kann, wenn man dahintersteht. Datenschutz darf kein Täterschutz sein, höre ich oft aus Ihren Reihen. Da gibt es durchaus ziemlich kritische Positionen, was das Löschen angeht. Hier im Gesetz steht jetzt „unverzüglich“. Abgesehen davon, dass „unverzüglich“ ein unbestimmter Rechtsbegriff und von daher gesehen schon etwas schwierig zu handhaben ist, wundert mich doch, dass in diesem Fall unverzüglich gelöscht werden soll, nachdem selbst das Unabhängige Datenschutzzentrum in der Anhörung darauf hingewiesen hat, dass die Aufnahmen auch den Betroffenen zur Verfügung stehen müssen - also nicht nur den betroffenen Polizistinnen und Polizisten, sondern auch den Betroffenen, die gefilmt worden sind -, um sie auszuwerten und gegebenenfalls auch polizeiliches Fehlverhalten dokumentieren zu können. Das heißt, auch hier brauchen wir eine Löschfrist, die dem Rechnung trägt. Auch das leistet der Gesetzentwurf nicht.
Positiv ist der umweltbezogene Gesundheitsschutz zu bewerten. Wir sollten vielleicht auch mit Blick auf unsere Handy-Debatte von heute Vormittag überlegen, ob dies nicht ein Punkt ist, bei dem beides zusammenkommt und wir das formulieren sollten. Ich denke auch, dass die Fragen des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes in den Ausschussberatungen überlegt werden sollten, weil es hier Dinge gibt, die wir angesichts der Entwicklungen hinzusetzen sollten. Auch über das Thema Datenschutz werden wir uns noch austauschen müssen.
26. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 19. März 2004
Wer der Überweisung des 26. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 16/189 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Kolleginnen und Kollegen der Opposition reicht der Gesetzentwurf nicht aus. Sie wollen keine kumulierte Offenlegung der Gehälter, wie sie der Gesetzentwurf vorsieht, sondern eine individuelle Offenlegung. Wir haben uns beim vorliegenden Entwurf aber ganz bewusst für eine mittlere Transparenz entschieden. Das bedeutet: Wir legen die Gehälter offen, aber unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Einzelner. Damit kommen wir dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach und wir tragen zugleich dem Gedanken des Grundrechts auf Datenschutz Rechnung. Dieses Vorgehen erscheint uns sinnvoll, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob die individualisierte Offenlegung von Bezügen tatsächlich verfassungskonform ist.
sation Transparency International hielten einer Prüfung nicht stand - Kollege Thielen, für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die CDU hier große Zweifel hat. Auch die Datenschutz- und Verfassungsbedenken der SPD teilen wir nicht. Dass Sie sich durch die Anhörung auch noch bestätigt fühlen, Frau ZiederRipplinger, ist eigentlich befremdlich.
Zum Inhalt. Der zentrale Punkt bei uns ist die jetzt bereits vielfach zitierte individuelle Offenlegung von Managergehältern. Wir fordern diese, und gerade uns PIRATEN ist dabei natürlich der Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bewusst. Deshalb haben wir auch einen Bestandsschutz für bestehende Verträge verankert, eine Übergangsregelung, sodass nur neue Verträge betroffen wären und nicht die bereits jetzt bestehenden. Damit ist genau diesen Bedenken Rechnung getragen.
Die PIRATEN, die keine Gelegenheit auslassen, den Datenschutz wie ein Schild vor sich herzutragen, genau diese PIRATEN fordern jetzt die Polizei auf, ohne Anlass eine völlig unsystematische Datensammlung im weltweiten Netz zu starten, denn dazu wird das führen. In diese Datensammlung beziehen Sie dann über diverse Schnittstellen direkt ins System noch die breite Bevölkerung ein. Das, meine Damen und Herren, ist nicht mehr und nicht weniger als der Aufruf zu kollektivem Schnüffeln im Netz und da können wir uns auf keinen Fall anschließen.
Datenschutz muss eingehalten werden.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 41 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2854
Nicht vergessen möchte ich auch das Stichwort Datenschutz, das bisher nicht erwähnt worden ist. Ich denke, dass es besonders wichtig ist, auch bei fortschreitenden Techniken dafür zu sorgen, dass die Nutzer geschützt werden, dass die Nutzungsdaten, die technisch erforderlicherweise gespeichert und übertragen werden müssen, geschützt werden, dass hier also ein Missbrauch ausgeschlossen wird und, was hier auch enthalten ist, entsprechende Klagerechte für den Bürger verankert werden, sodass dann gegen einen Missbrauch auch rechtlich vorgegangen werden kann.
Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss am 30. Mai 2012 gelesen. Der Ausschuss hat eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Das Landespolizeipräsidium hat den Gesetzentwurf aus polizeilicher Sicht vollumfänglich befürwortet. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz hat keine Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf geäußert, ebenso die Ärztekammer. Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes hat im Rahmen der Anhörung angeregt, in § 2 des Spielhallengesetzes eine Regelfrist von beispielsweise fünf Jahren aufzunehmen.
Im Gegensatz zu dem Landesbeauftragten für den Datenschutz sieht das Innenministerium keinen
Nachdem auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz bestätigte, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die SPUDOK-Datei nicht Anfang der 80er-Jahre gelöscht worden sei, meinte ich eigentlich, dass dieser Vorwurf vom Tisch sei. Ich bin heute eines Besseren belehrt worden.
dern, wie sie es in der Beschlussvorlage vorfinden. Das sichert die Beteiligung aller Betroffenen im Benehmen und nicht mehr im Einvernehmen, das ist eigentlich der grundlegende Wechsel, der dann stattgefunden hat. Es ging dann weiter darum sicherzustellen, dass die Schlittenhundegespanne sich in Thüringen weiter bewegen können und dass man auch die Kletterfelsen benutzen kann. Aus diesem Grunde wurden diese entsprechenden Punkte Nr. 4 und 6 im Satz 3 gestrichen, weil sie nach Auffassung des Ausschusses mehrheitlich im Satz 2 abgesichert sind. Es wurde noch einmal im Satz 5 das Wort "Veranstaltungen" ersetzt durch das Wort "Sportveranstaltungen". Damit ist sichergestellt, dass nicht kleine Wandergruppen davon betroffen sind, sich in den Forstbehörden melden zu müssen. Das war eine wichtige Diskussion in der Anhörung. Bei 2. wurde sichergestellt, dass die Frage Datenschutz bei der Erfassung, wenn Plaketten verteilt werden, gesichert ist. Der Artikel 5 in dieser Beschlussempfehlung befasst sich mit der Systematik. Insgesamt sind diese Änderungsanträge mehrheitlich im Ausschuss angenommen worden. Ich bitte um Zustimmung.
Ich möchte darauf hinweisen, dass zu Beginn der 3. Wahlperiode der Landtag sechs Mitglieder und sechs stellvertretende Mitglieder für den Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 41 Abs. 1 und 2 des Datenschutzgesetzes gewählt hat. Zwischenzeitlich ist der Abgeordnete Otto Kretschmer, SPD-Fraktion, ausgeschieden und für die weitere Dauer der Wahlperiode ist damit ein neues stellvertretendes Mitglied zu wählen. Da das Wahlverfahren im oben genannten Gesetz nicht näher geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Danach ist unter anderem die Zusammensetzung von Gremien im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen zueinander vorzunehmen und das bestimmt sich nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren. Die Grundsätze der Verhältniswahl sind auch bei einer Neuwahl oder Nachwahl zu beachten. Danach steht dieser Sitz der Fraktion der SPD zu. Ein entsprechender Wahlvorschlag liegt in der Unterrichtung 3/2854 vor.
Was ist aber mit anderen Dingen, bevor das Programm jetzt endgültig festgestrickt wird? Ich höre, dass das Thema Sicherheit relevant wird, Sicherheit in allen Aspekten. Das geht von Datenschutz bis hin zu innerer und äußerer Sicherheit. Das ist so ein umfassendes Thema. Wer in Bremen kümmert sich strategisch darum, ob wir dieses Feld für uns erschließen, welche Kompetenzen wir haben, wie wir das zusammenführen können? Das ist auch eine aktive Aufgabe im Sinne des Erkennens, was in Europa stattfindet und gefördert wird und frühzeitig alle hier an einen Tisch zu holen und uns diese Strategien auszusuchen! Es wird, wie gesagt, nicht mehr die Gießkanne geben, sondern man muss sich frühzeitig darauf einstellen und alle zusammenholen. Da gibt es noch viele Ansatzpunkte jenseits der Strukturen, die es bisher gibt. Wenn wir dies zum Thema machen, dann ist an keiner Stelle das Engagement der einzelnen Akteure kritisiert.
Kollegin Stokar von Neuforn, der Antrag enthielt u. a. die Forderung, die Entstehung der Liste lückenlos aufzuklären. Sie zweifeln ja an, dass die Sache erledigt ist. Ich kann Ihnen nur sagen, auch wenn Sie nicht zuhören: Das ist inzwischen hinreichend geschehen. Sowohl im Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz als auch in der Stellungnahme des Innenministeriums wird bestätigt, dass die Datensätze aus zwei Sachakten des Landeskriminalamtes und einer Kriminalakte der Polizeiinspektion Göttingen stammen. Außerdem wurden aus einem anderen strafrechtlichen Ermittlungsvorgang Daten entnommen. Auch die geforderte Information und Überprüfung haben stattgefunden. Wir halten diese Form der Ermittlung für durchaus rechtmäßig.
Am 6. September letzten Jahres – so lange ist das schon her – wurden im Innenausschuss sowohl der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz als auch die Stellungnahme des Innenministeriums ausführlich diskutiert.