Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2000
Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2000 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht nach § 27 Satz 2 BbgDSG
Neunter Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt schon der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2001 vor. Wir befassen uns im April 2002 jedoch mit dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2000.
Im Übrigen möchten wir von der SPD-Fraktion hier einen anderen Zungenschlag hineinbringen. Aus diesem Grunde habe ich mich auch entschlossen, nicht wie in den vergangenen Jahren, wie in den Reden ab 1998, die ich habe Revue passieren lassen, noch einmal darauf einzugehen, welche besondere Rolle Datenschutz in der Landesverfassung, in unserer Rechtsordnung spielt etc. etc. etc. Ich denke, das sind Gemeinplätze. Stattdessen möchte ich hier noch einmal ausführen, wie sich die Zusammenarbeit mit Dr. Dix und seinem Ausschuss und zwischen Dr. Dix und seiner Behörde und der Landesregierung entwickelt hat.
Ich kann jetzt, nachdem dreieinhalb Jahre ins Land gegangen sind, feststellen: Es war eine gute Wahl, es war eine richtige Entscheidung. Wir können uns alle beglückwünschen, dass wir Herrn Dr. Dix als Landesbeauftragten für den Datenschutz bestellt haben.
kenswert, da es zur Entspannung beigetragen und zu einer wesentlich besseren Zusammenarbeit geführt hat, was letztendlich dem Datenschutz zugute kommt und im Interesse derjenigen liegt, deren Daten geschützt werden sollen.
Last, but not least darf ich festhalten, dass der Datenschutz in diesem Lande eine herausgehobene Stellung nicht nur in der Verfassung, sondern auch in der Wirklichkeit hat und dass wir anhand der vielen Berichte über Jahre hinweg haben feststellen können, dass sich die Situation konsequent verbessert hat. Die Daten der Bürgerinnen und Bürger sind sicher und auch der Schutz der Daten durch Kontrolle ist gewährleistet. Dabei spielt nicht nur die Verwaltung, die damit umgeht, eine entscheidende Rolle, sondern auch Herr Dr. Dix. Dafür möchte ich ihm und seiner Behörde im Namen der SPD-Fraktion danken, ihm viel Kraft und uns allen eine weitere gute Zusammenarbeit wünschen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Datenschutz soll es ermöglichen, dass ein rechtsstaatlicher Umgang mit personenbezogenen Informationen sichergestellt und dabei die Selbstbestimmung des Einzelnen zur Geltung gebracht wird. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aus den Grundrechten der Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes hergeleitet.
Die Sicherung der Daten gegen Kenntnisnahme Unbefugter und gegen Veränderungen sowie Verlust stellt eine wichtige Aufgabe dar. Der Datenschutz ist eine Reaktion auf den Einbruch der Informationstechnik in Verwaltung und Wirtschaft. Gerade die Massenhaftigkeit, Schnelllebigkeit und Multifunktionalität der Datenverarbeitung stellen ein hohes Risiko dar.
Die Praxis der Kontrollinstanzen und die Fortschritte bei der Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften haben aber deutlich gemacht, dass Informations- und Geheimhaltungsinteressen in die Balance gebracht werden können, wenn alle Beteiligten dazu bereit sind und sich an die Regeln halten. Es geht darum, den wirksamen Schutz der Individualinteressen mit einer wirksamen Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben in Einklang zu bringen. Der Datenschutz muss ein selbstverständliches Regulativ der technisierten Verwaltung und der Informationsgesellschaft sein.
Ich möchte hier auch nicht unerwähnt lassen, dass die EGRichtlinie vom 24.10.1995 den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich hervorhebt. Der Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz für das Jahr 2000 weist eine Reihe von Beanstandungen auf, die nicht so einfach beiseite zu schieben sind, wie es die Landesregierung im Ausschuss versucht hat. Wo bleibt da Ihre Lernfähigkeit, meine Damen und Herren von der Landesregierung?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie von meinen Vorrednern gesagt, liegt ein umfangreicher Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz über das Jahr 2000 vor. Ich möchte dem Landesbeauftragten und seiner Behörde den ausdrücklichen Dank der CDU-Fraktion für diesen umfangreichen und detaillierten Bericht aussprechen, aber auch für die aufwendige Arbeit, die dahinter steckt, und für die Arbeit der Behörde insgesamt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, im Folgenden von mir LDA genannt, gibt jährlich seinen Bericht heraus. Das ist eine Gelegenheit, ihm und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit zu danken, die sie geleistet haben.
Zu der an mich als Landesbeauftragten gerichteten Bitte als solcher möchte ich allerdings Folgendes bemerken: Ich habe durchaus Verständnis für diese Bitte. Wenn ich oder meine Mitarbeiter auf angebliche Missstände in meinem Aufgabengebiet hingewiesen werden, für die die Landesregierung oder eines ihrer Mitglieder verantwortlich wäre, so gibt der Landesbeauftragte der Landesregierung in aller Regel Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor er sich zu diesem Vorfall öffentlich äußert. Es kann jedoch auch Situationen geben, die der unabhängige Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht öffentlich bewerten muss, bevor eine Stellungnahme der Landesregierung vorliegt. Dies werden regelmäßig Ausnahmesituationen
Wir kritisieren auch den Umgang mit Daten, die das LKA an das Bundeskriminalamt weitergeleitet hat. Da das LKA datenschutzrechtlich für die Durchführung der Rasterfahndung verantwortlich ist, unterliegen die an das Bundeskriminalamt übertragenen Daten der Weisungshoheit des LKA. Hierzu stellt der Landesbeauftragte für den Datenschutz fest, dass das LKA die Datenübertragung mit klaren Weisungen hätte verbinden müssen. Das ist jedoch offensichtlich nicht erfolgt.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich meine Empfehlung nachdrücklich erneuern, dass dieser Landtag unter Berücksichtigung seiner verfassungsrechtlichen Stellung und der Grundsätze des Datenschutzgesetzes eine Datenschutzordnung erlässt, die einen gleichwertigen Datenschutz im parlamentarischen Raum gewährleisten würde. Zehn Jahre nach dem In-Kraft-Treten des ersten Brandenburgischen Datenschutzgesetzes würde damit ein Auftrag erfüllt, den der Landtag bei Verabschiedung des Datenschutzgesetzes sich selbst erteilt hat. Ein solcher Schritt würde darüber hinaus auch die Stellung des Parlaments gegenüber der Landesregierung stärken, die eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Landtag nicht mehr unter Hinweis auf dort fehlende Datenschutzvorkehrungen verweigern könnte. Natürlich wäre die Überprüfung der Einhaltung einer solchen Datenschutzordnung nicht Aufgabe des Landesbeauftragten, sondern die eines eigenen parlamentarischen Gremiums.
Benachteiligung deutscher Architekten zu verhindern, sei es bei ihrer Arbeit im Ausland, sei es mit Blick auf Architekten aus anderen EU-Ländern, die in Deutschland tätig werden wollen. Darüber hinaus war es wichtig, auch andere Organisationsformen als nur die Personengesellschaft zu berücksichtigen. Es wird jetzt möglich sein, den Begriff der Architektengesellschaft im Namen einer Firma zu erwähnen. Schließlich sind die Anforderungen an die berufspraktische Tätigkeit vor Eintragung in die Architektenliste den aktuellen Erfordernissen angepasst worden. Wir haben ferner eine Anpassung an den Datenschutz vornehmen müssen und haben die entsprechenden Regelungen im Gesetz verankert. Auch zu erwähnen sei, dass eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen erreicht worden ist, indem einige Genehmigungsvorbehalte weggefallen sind, weil sie in der alten Form nicht mehr benötigt werden.
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, hatten noch in jüngster Vergangenheit Probleme damit, unserem Antrag auf Aufnahme von sozialen Grundrechten, wie Recht auf Arbeit, Recht auf Wohnung, und der neuen oder modernen Grundrechte, wie Datenschutz, Umweltschutz, Bioethik, zuzustimmen.
Es ist kein Problem, Ihnen die Einladungsliste zu geben. Ich weiß nicht, ob jemand etwas dagegen hat. Ich halte den Datenschutz sehr hoch, ohne etwas verschweigen zu wollen. Eine Liste derjenigen, die eingeladen wurden, kann Ihnen das Ministerium gern zur Verfügung stellen. Wenn jemand nicht gekommen ist, ist das seine Entscheidung. Sollte jemand nicht eingeladen worden sein, dann sind wir gern bereit, ein weiteres Gespräch zu führen. Die Liste wird Ihnen selbstverständlich gegeben. Das ist kein Problem.
zur Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und des/der Landesbeauftragten für den Datenschutz (Drucksache 14/761)
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen! Den BigBrother-Award gibt es nunmehr auch in Deutschland. Vergeben wird der Preis nicht nach den Kriterien „Wer ist der Dümmste im Container?“, sondern danach, welche Institutionen, Firmen, Organisationen oder Einzelpersonen in besonderer Weise die Privatsphäre von Menschen nachhaltig beeinträchtigen, sprich: sich einen Kehricht um den Datenschutz kümmern.
Herr König, Ihnen scheint nicht bewusst zu sein, welche Dimensionen der Datenschutz mittlerweile hat. Ich sehe keine Themaverfehlung. Ich sehe nur, dass Sie einiges nicht erkennen. Das ist der kleine Unterschied.
nahe ausschließlich unter dem Gesichtspunkt Sicherheitspolitik geführt wird, statt eine öffentliche Diskussion über den Datenschutz zu führen, der alle angeht.
Das verzerrt die Bedeutung des Datenschutzes und macht aus dem Datenschutz, der alle angeht, „vermeintlich“ – das wird uns immer unterstellt – Täterschutz. Um den geht es nicht. Das zu verdeutlichen, hat die Bayerische Staatsregierung – ich weiß nicht, ob es Ihnen möglich ist, den Bogen zu spannen zu dem eigentlichen Thema – mit ihrem Gesetzentwurf versäumt.
Daten verweigert worden ist. Häufig kann er froh sein, wenn er überhaupt eine Antwort bekommt. Letztendlich taugt der Datenschutz im Polizeirecht also nicht viel, vom Verfassungsschutz ganz zu schweigen.
Liebe Frau Kollegin Stahl, Sie haben einige Punkte angesprochen, bei denen Sie Recht haben. Datenschutz hat viele Komponenten. Natürlich gibt es auch bei diesem Thema vielfältige Spannungsverhältnisse. Sie sind auf den privatrechtlichen Bereich eingegangen, die neuen Medien und das Internet. Zwischen der Freiheit des Einzelnen, sich auszutoben, und dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, besteht ein Spannungsverhältnis. Beim Landesdatenschutzgesetz geht es um das Spannungsverhältnis zwischen dem notwendigen Wirken der öffentlichen Verwaltung auf der einen Seite und
Fünftens. Eine bereits jetzt bestehende Unterrichtungspflicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz durch die Staatsregierung bezüglich etwaiger Entwürfe zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften wird gesetzlich festgeschrieben.
Sechstens. Die Datenübermittlung an Stellen im Ausland wird neu geregelt. Künftig gilt der Grundsatz: „Nicht mehr Datenschutz als in Deutschland, aber auch nicht weniger“. Frau Kollegin Stahl, dieser Punkt ist im Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht ausreichend behandelt.
Fünftens. Videoüberwachungen. Mit dieser Geschichte gehen Sie draußen gerne hausieren und versuchen, die Leute davon zu überzeugen, dass dabei der Datenschutz nicht ausreichend sichergestellt wäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Videoüberwachungen, die zur Zeit versuchsweise – namentlich in Regensburg, lieber Kollege Peter Welnhofer – laufen, sind im Polizeiaufgabengesetz zu regeln. Wir warten das Ergebnis dieses Versuches ab. Falls wir zu dem Ergebnis kommen sollten, dass es weiterer Regelungen bedarf, werden wir, wie es die Staatsregierung bereits angekündigt hat, auf diesen Punkt zurückkommen.
Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass nach den verschiedenen Änderungen des Gesetzentwurfes der Staatsregierung, die in den Vorberatungen bereits vorgenommen wurden, heute einvernehmlich eine weitere redaktionelle Änderung bezüglich des sogenannten Grundmandats eingefügt wird. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die davon betroffen ist, in der zukünftigen Datenschutzkommission, die beim Landtag angesiedelt sein wird, ein Grundmandat zugestanden werden muss. Frau Kollegin Stahl, ich hätte schon erwartet, dass Sie diese Änderung etwas mehr würdigen und nicht wieder auf uns eindreschen und uns vorwerfen, wie uneinsichtig wir beim Datenschutz sind. Eigentlich hätten Sie lobend erwähnen müssen, wie wir Ihnen hier entgegenkommen und auch Ihre Beteiligung an der zukünftig beim Landtag angesiedelten Datenschutzkommission ermöglichen.