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Das durch Rot-Rot-Grün eingeführte Integrationskonzept will die CDU aber offenbar beibehalten, zumindest lässt die Aufgabe für den Landesintegrationsbeauftragten, dieses fortzuschreiben – das finden wir in § 16 –, darauf schließen, sicherlich aber nicht in der jetzt vorgesehenen Offenheit für alle Zugewanderten. Da möchte ich erinnern, diesen Sommer hat die CDU-Fraktion problematisiert, dass sich die Thüringer Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge für die Entkriminalisierung der Seenotrettung und die Aufnahme aus Seenot geretteter Geflüchteter ausgesprochen und bei den Thüringer Kommunen dafür geworben hat. Solche Freiheiten soll der oder die Integrationsbeauftragte natürlich nach CDU-Ansicht nicht haben.

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(Zwischenruf Lauinger, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz: Nein!)

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Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer das Integrationsgesetz in Drucksache 6/6660 an den Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, CDU-Fraktion, AfD-Fraktion und der Abgeordnete Rietschel. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Dann ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

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(Heiterkeit - Zurufe - Serpil Midyatli [SPD]: Ich bin Schleswig-Holsteinerin! - Dr. Kai Dolgner [SPD]: Die Migration war von Kiel nach Gettorf!)

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Der Berliner Oberstaatsanwalt Roman Reusch wurde 2008 abgelöst, weil er mit seinem Vortrag „Migration und Kriminalität“ LINKE- und SPD-Politiker provozierte. Die Berliner Richterin Kirsten Heisig beschrieb in ihrem Buch „Das Ende der Geduld“ anschaulich die hohe Gewaltbereitschaft ausländischer Jungkrimineller. Am 3. Juli 2010 wurde ihre Leiche gefunden. Laut offizieller Lesart hatte sie sich erhängt, eine für Frauen allerdings untypische Todesart.

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Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6174 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/6546 -

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Das Wort hat zunächst Abgeordnete Dr. MartinGehl aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Drucksache 6/7174 wurde in der 129. Plenarsitzung des Landtags am 28. September 2018 in erster Lesung beraten und mit Beschluss an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als den für die Geschäftsordnungsangelegenheiten zuständigen Ausschuss überwiesen.

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Der überwiesene Antrag wurde vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober und in seiner 71. Sitzung am 7. Dezember 2018 beraten. Die Koalitionsfraktionen brachten zur Sitzung am 07.12.2018 in Vorlage 6/4974 eine Neufassung des ursprünglichen Antrags aus Drucksache 6/6174 ein. Unmittelbar vor der 70. Sitzung des Ausschusses am 26. Oktober 2018 ging den Mitgliedern des Ausschusses eine Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu dem ursprünglichen Antrag in Drucksache 6/6174 zu. Um diese Stellungnahme eingehend prüfen zu können, wurde die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die 71. Sitzung vertagt.

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Wir stimmen dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 6/6546 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags ab. Wer stimmt der jetzt geänderten Beschlussempfehlung zu? Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Beschlussempfehlung? Die Fraktion der AfD. Somit haben wir jetzt diese Beschlussempfehlung beschlossen und damit auch die veränderte Geschäftsordnung. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.

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Aber es zeigt vielleicht auch – dass diese Zahlen so weit auseinanderliegen –, dass das notwendig ist, was wir unter unserem Punkt 2 sehr klar fordern, nämlich eine Konzentration dieser Aufgaben und der entsprechenden Informationen. Deshalb, meine Damen und Herren, fordern wir die Einrichtung eines Sonderstabs beim Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, nicht nur anlassbe

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Meine Damen und Herren, damit wir alle miteinander, auch die Zuhörerinnen und Zuhörer, diesen Antrag der CDU-Fraktion einordnen können, will ich kurz den Werdegang skizzieren, wie die CDU mit dem Thema „Umgang mit straffälligen Ausländern“, der möglichst lautstark und möglichst schlagwortartigen Forderung nach harter Hand und Durchgreifen – der Begriff Rechtsstaat kommt da eher seltener vor – seit inzwischen fast einem Dreivierteljahr umgeht, wie sie dieses Thema für sich und für das Schüren von Unsicherheiten, für die Verzerrung der öffentlichen Wahrnehmung benutzt und ausschlachtet. Im Mai hat die CDU einen Berichtsantrag im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Verteilung straffälliger oder gewaltbereiter Asylbewerber gestellt. Abgefragt wurden mit diesem Antrag eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Asylbewerber seit 2015. Abgefragt wurden wohlgemerkt Beschuldigte, nicht Verurteilungen. Im August reichte die CDU-Fraktion einen Alternativantrag zu dem Antrag der Rechtspopulisten ein, Asylsuchende in Lagern zu internieren. Die Anhalte des CDU-Antrags waren damals die Forderung nach Ankerzentren, die Geflüchtete isolieren würden, wie wir alle wissen, und die Forderung nach einem Gewaltschutzkonzept für die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl. Im Übrigen wurden Gewaltschutzkonzepte für kommunale Einrichtungen dann vom Abgeordneten Herrgott am 26.11. abgelehnt, was zeigt, es geht Ihnen überhaupt nicht um Sicherheit oder Gewaltschutz, sondern einerseits um Stimmungsmache, andererseits um Vorwürfe gegen die rot-rot-grüne Landesregierung. Das ist der blanke Wahlkampf, den Sie hier seit Mai betreiben, meine Damen und Herren.

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Im Oktober dann hat die CDU mit Presseverlautbarungen und im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz den Vorfall beim Zwiebelmarkt aufgegriffen, den der Abgeordnete Hartung eben schon kurz erwähnt hat. Die CDU forderte eine umfassende Berichterstattung und hat diese auch bekommen, meine Damen und Herren. Im November reichte die CDU eine Aktuelle Stunde ein mit dem Titel „Straffällig gewordene Asylbewerber und Integrationsverweigerer schnell und konsequent abschieben – Wer rechtsstaatliche Grundsätze ablehnt, hat sein Gastrecht verwirkt“. Hier ist dann erstmals der Begriff „Integrationsverweigerer“ bei der CDU-Fraktion in Thüringen eingeführt worden. Ebenfalls im November reichte die CDU einen Antrag „Informationsfluss zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden verbessern – Kriminelles Verhalten von Asylbewerbern konsequent ahnden“ in das Plenum ein. Dieser Antrag war schon im September als Dringlichkeitsantrag eingereicht worden. Die Fragen, die da als dringlich

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gestellt waren, hatte die Landesregierung bereits am 16. Oktober, nämlich durch Herrn Staatssekretär von Ammon und Herrn Staatssekretär Götze, in einer Pressekonferenz beantwortet, andere in Sitzungen des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Dennoch beharrte die CDU auf Aufrechterhaltung dieses Antrags und bekam die Fragen erneut beantwortet. In der Novemberausgabe der CDU-Fraktionszeitung wurde dann der heute vorliegende Antrag angekündigt und für die Dezembersitzung eingereicht. Nach den Worten des CDUInnenpolitikers Raymond Walk „richtet die vergleichsweise kleine Gruppe der Mehrfach- und Intensivtäter oder Integrationsverweigerer unter den Migranten großen Schaden an. Sie verzerren die Wahrnehmung und erschweren damit die Integration der viel größeren Gruppe friedlicher und anpassungsbereiter Ausländer.“ Wer mit „Integrationsverweigerer“ gemeint sein soll, das beantwortet die CDU-Fraktion nicht.

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Sie suggerieren in Ihrem Antrag im Begründungstext, „derartige Vorfälle“ – ich nehme an, Sie meinen den während des Weimarer Zwiebelmarktes – würden nicht mit allen rechtsstaatlichen Mitteln schnell und konsequent geahndet. Sie waren dabei – Herr Hartung hat es erwähnt –, als Minister Lauinger sowohl im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als auch während Ihrer Aktuellen Stunde am 7. November über die Ermittlungen berichtet und die zwischenzeitlich ermittelten Fakten dargestellt und damit einige Falschmeldungen und Falschaussagen – Frau Holbe erinnert sich sicherlich – richtiggestellt hat.

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Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Dann erhält jetzt der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Lauinger, das Wort.

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Drittens, Migration und Entwicklung: Der wachsende Anteil von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen bietet Chancen für die kommunale und

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Das Eine-Welt-Netzwerk Thüringen e. V. hat mit der Stiftung Nord-Süd-Brücken im Herbst die vierte Konferenz „Entwicklungspolitik to go“ mit Teilnehmern aus ganz Deutschland in Thüringen, in Neudietendorf durchgeführt. Das Ziel bestand darin, entwicklungspolitische Strategien von Globalisierung und Transkulturalität zu diskutieren. Seit dem Jahr 2015 führt das Europäische Informationszentrum zahlreiche öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu den Themen „Entwicklungs- und Afrikapolitik“, „Migration“, „Welthandel“, „Nachhaltigkeit“, „Klimawandel“ und „Europa“ durch.

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Erstens möchte ich feststellen, dass für die Asylanträge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig ist – ohne Wenn und Aber. Wir können nicht immer wieder über neue Spielregeln, die uns gefallen, diskutieren. Vor allen Dingen können wir diese nicht umsetzen.

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Wir leben in einer Zeit, in der die negative Einstellung bezüglich der Migration – gerade aus Südost

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Trotzdem finden wir es in drei Bereichen nicht ausreichend. Es enthält im Bereich Migration keine wirkliche Perspektive, es enthält kein Bekenntnis zur EU als einer Einwanderungsregion. Es enthält nicht das Ziel, Lager in Griechenland endlich abzuschaffen. Das kann so nicht genügen.

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Erstens, Gesellschaft, Menschenrechte und Entwicklung: Menschenrechte, Demokratie und die Anerkennung pluraler und diverser Gesellschaften sind Leitprinzipien unseres Regierungshandelns. Es wird darauf hingewirkt, dass diese immer mehr in der Gesellschaft verankert sind und auch das Verwaltungshandeln prägen. Nach unserem Konzept zur Personalentwicklung des Thüringer Landesdienstes bis zum Jahr 2025 ist der Schwerpunkt, Vielfalt zu stärken und Diversity Management hervorzuheben. Ziel ist es in diesem Zusammenhang, eine entsprechende Diversitystrategie für den öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen in den kommenden Jahren zu entwickeln, die auch den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes umfasst. Das heißt im Klartext: Wir wollen, dass sich der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in Thüringen auch in der öffentlichen Verwaltung widerspiegelt, dass man sieht, diese Menschen sind Teil unserer Gesellschaft und gehören damit selbstverständlich auch in unsere Verwaltung. Der Prozess wird in enger Abstimmung mit der Beauftragten für Integration, Migration und Flüchtlinge sowie der nach dem Integrationskonzept des Freistaats Thüringen geförderten zivilgesellschaftlichen Koordinierungsstelle für interkulturelle Öffnung umgesetzt. Es gilt, strategisch wirksame, differenzierte, vielfaltssensible und integrationsfördernde Maßnahmen …

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Um Nachhaltigkeit im Sinne eines ressourcenschonenden Wirtschaftens, was man vielleicht dann auch in anderen, in Entwicklungsländern implementiert, um Nachhaltigkeit in diesem Sinne geht es leider eben nicht. Das wird beispielhaft klar, wenn man sich mal so einzelne Aspekte Ihres Antrags herauszieht, herausliest, zum Beispiel den Fokus auf die Förderung des gesellschaftlichen Bewusstseins für entwicklungspolitische Herausforderungen legt. Da muss man einfach mal schauen, was Sie mit entwicklungspolitischen Herausforderungen meinen. Schlau wird man da, wenn man sich die UN-Agenda 2030 anschaut, auf die Sie ja immer wieder hier Rückgriff nehmen. Da steht im Grunde alles drin, was das links-grüne Herz begehrt. Das wird da alles zusammengewürfelt: Weltbürgerschaft, Menschenrechte, Frieden, Chancengleichheit, kulturelle Vielfalt, Migration, Klimawandel. Der totale Umgang, den die rot-rot-grüne Koalition damit pflegt, bei der Umsetzung der Konzepte, die sie dahinter sozusagen im Schlepptau mitführt, das wird dann klar, wenn man sich die Entwicklungspolitischen Leitlinien der Landesregierung durchliest. Da steht dann zum Beispiel drin, dass besonderer Wert darauf gelegt wird, im Sinne der Agenda 2030 die Entwicklungspolitischen Leitlinien kohärent zur Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie und zu weiteren Konzepten und Strategien des Freistaats wie dem Integrationskonzept und dem Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre zu gestalten. Also, Sie bauen alles mit ein. Die gesamte Gesellschaft wird da in Mithaftung genommen. Auch die Schule, auch die Kinder sollen schon indoktriniert werden, wobei ich ja schon gar nicht mehr wage, danach zu fragen, ob das nicht vielleicht auch ein Neutralitätsverstoß ist, weil die Sicht, die Sie hier haben, doch eine ziemlich einseitig politisch geprägte ist.

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Kollege Straub, Sie stellen die Fragen vollkommen falsch. Die Frage lautet nicht: Wie viele Menschen können wir hier in Deutschland aufnehmen? – Diese Frage können wir so gar nicht stellen. Die Frage lautet: Wie viele Menschen haben Anspruch nach den rechtlichen Bestimmungen, die wir in der Bundesrepublik Deutschland, einem Rechtsstaat mit internationalen Verpflichtungen, erlassen haben? Wie viele Menschen kommen zu uns? Wie viele werden genau nach diesen Bestimmungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und anderen Behörden behandelt und wie werden ihre Anträge verbeschieden? - Da geht es nicht darum, dass wir bei 1.000 oder 100.000 Schluss machen, sondern bei den Fluchtbewegungen, die wir derzeit weltweit vor dem Hintergrund der Krisen feststellen, sind wir, die Bundesrepublik Deutschland, wegen des Flüchtlingsstatus, der Genfer Flüchtlingskonvention und des Grundrechts auf Asyl verpflichtet, die Anträge dieser Menschen ordentlich, korrekt und sachlich abzuarbeiten. Insofern ist Ihre Frage für mich vollkommen verfehlt.

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Die EU hat in den letzten Monaten, in den letzten Jahren vielleicht auch, das eigentliche Ziel, Krisen gemeinsam besser zu bewältigen, nicht erfüllt. Ich habe immer gedacht, es gilt: Einer für alle, alle für einen, gemeinsam sind wir stark. Das scheint aber nicht in allen Ländern so gelebt zu werden. Ob es die Migration ist, ob es die Klima- oder Coronakrise ist: Die EU war von einem einheitlichen, solidarischen, gemeinsamen Handeln in vielen Fällen weit entfernt.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von uns 4,2 Millionen Sachsen waren im Jahre 2008 115 000 Ausländer, so das Bundesamt für Migration und Ausländer in Nürnberg, das heißt lediglich etwa 2,5 % der Gesamtbevölkerung. Das ist vergleichsweise sehr wenig, aber immer noch genügend Arbeit für unseren neuen Ausländerbeauftragten Martin Gillo. Wir als Abgeordnete werden uns im Innenausschuss diesen Aufgaben ebenfalls stellen und uns beispielsweise mit den Fragen der Anerkennung der Abschlüsse von ausländischen Mitbürgern befassen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die letzten Wochen waren auf Bundesebene von einer Pseudodebatte um Integration geprägt, die an den tatsächlichen gesellschaftlichen Herausforderungen vorbeigeht und schädlich ist. Sächsische Politiker haben sich da – jedenfalls, was die demokratischen Parteien und Fraktionen angeht – zurückgehalten. Aber es gibt viel zu tun. Integration und Migration sind mehr als ein Standortfaktor im globalen Wettbewerb, und eine reine Verwertungslogik, die an Menschen angelegt wird, lehnen wir ab.

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Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Integrationskursen. Der Bericht weist auf Seite 14 darauf hin, dass es auch in Sachsen Probleme bei der Umsetzung der Integrationskurse gibt. Natürlich ist es gut zu hören, dass es in Sachsen spezielle Kurse für Mütter und für Alphabetisierung gibt – auch wenn diese wohl eher in der Verantwortung der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Chemnitz liegen.

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Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5827 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/6705 -

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Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Meißner aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, mit der Drucksache 6/5827 legte die Landesregierung am 13. Juni vergangenen Jahres den Entwurf eines Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetzes vor. Der Landtag hat den Entwurf nach der ersten Lesung am 22. Juni letzten Jahres an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort legte am 17.08.2018 der Wissenschaftliche Dienst des Landtags die Formulierungsempfehlung für eine Diskussion im Onlineforum vor. Der