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Was dem Ganzen aber die Krone aufsetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Haushalt 2009 sieht nicht nur keine Verstärkung vor, nein, es geht noch einmal um drei Stellen runter. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Damit wird für mich ganz deutlich, welch geringe Bedeutung Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, und die Damen und Herren der Landesregierung dem Datenschutz in NRW zumessen. Bei einer augenscheinlich gewachsenen Flut von Datenschutzproblemen ist dies aus meiner und aus Sicht meiner Fraktion in keinster Weise nachzuvollziehen.

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Die Ausstattung der Landesdatenschutzbeauftragten mit Personal muss den gewachsenen Anforderungen angepasst und erhöht werden, damit die Wirksamkeit der Gesetzgebung nicht von vornherein an Vollzugsdefiziten leidet. Ich fordere die Regierungsfraktionen daher eindringlich auf: Werden Sie Ihrer Verantwortung endlich gerecht! Räumen Sie dem Datenschutz endlich den politischen Stellenwert ein, der ihm gebührt! Sorgen Sie mit Ihrer Mehrheit dafür, dass mehr Personal zur LDI gelangt, damit in Nordrhein-Westfalen künftig unter anderem eine wirksamere Kontrolle im Sinne eines effektiven Datenschutzes zugunsten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger möglich ist! – Ich danke Ihnen.

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Es ist ihnen nicht egal, wer diese Spuren eventuell verfolgt und wofür diese Spuren verwendet werden. Viele Anfragen an den Landesdatenschutzbeauftragten beweisen, dass es die Bürgerinnen und Bürger nicht einfach hinnehmen wollen, dass sie in allen möglichen Dateien gespeichert werden. Als Mitglied der Datenschutzkommission weiß ich aus erster Hand, wie oft Herr Vetter und seine Mitarbeiter von Privatpersonen um datenschutzrechtliche Auskunft gebeten werden. Kolleginnen und Kollegen, manchmal habe ich den Eindruck, dass für Teile der Mehrheitsfraktion in diesem Hause der Datenschutz nur ein lästiges Übel ist.

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Zahlreiche Bundesländer sind diesen Schritt schon gegangen und haben die Zuständigkeit auf den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes übertragen. Wir sehen einen weiteren Vorteil darin, dass im Gegensatz zur jetzigen Regelung mit der Regierung von Mittelfranken der Landesbeauftragte für den Datenschutz nicht einer Aufsicht oder gar den Weisungen des Innenministeriums unterliegt. Er nimmt die ihm zugewiesenen Aufgaben der Datenschutzkontrolle in völliger Unabhängigkeit wahr.

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Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, legt der Datenschutzbeauftragte regelmäßig seinen Tätigkeitsbericht vor. In unserem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass auch für die neu hinzugekommenen Aufgaben im nichtöffentlichen Bereich ein Tätigkeitsbericht vorzulegen ist. Mit unserem Gesetzentwurf wird die zweigeteilte Zuständigkeit im Datenschutz aufgehoben. Dieses erscheint uns äußerst sinnvoll. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

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Trotz der knappen Zeit gehe ich davon aus, dass wir über diesen Gesetzentwurf im Ausschuss diskutieren werden. Da das Ergebnis jedoch von vornherein auf der Hand liegt, möchte ich anlässlich der Ersten Lesung darauf hinweisen, dass wir im Jahre 1998 mit der Einfügung des Artikels 33 a in die Bayerische Verfassung unseren Landesbeauftragten für den Datenschutz dem Landtag und nicht mehr der Exekutive zugeordnet haben. Die Überwachung des Datenschutzes im privatrechtlichen Bereich ist nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes eine klassische Aufgabe der Exekutive.

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Ohne eine Änderung der Verfassung wäre der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion nicht umsetzbar, weil diesem Gesetzentwurf das Gewaltenteilungsprinzip entgegensteht. Wir haben den Landesbeauftragten für den Datenschutz im Jahre 1998 dem Parlament und nicht mehr der Exekutive zugeordnet. Deshalb dürfen ihm logischerweise keine exekutiven Aufgaben übertragen werden.

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Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine einheitliche datenschutzrechtliche Gesamtkonzeption. Momentan ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz für den öffentlichen Bereich zuständig, während der nichtöffentliche Bereich von der Regierung von Mittelfranken beaufsichtigt wird. Diese wiederum hat diese Aufgabe durch eine Datenschutzverordnung übertragen bekommen. Meine Damen und Herren, der Öffentlichkeit und vor allem den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ist eine Unterscheidung der beiden Datenschutzbereiche und ihrer behördlichen Zuständigkeiten meistens nicht bekannt. Deshalb hat sich der Datenschutzbeauftragte in der Vergangenheit immer wieder zur ersten Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Belange aller Art entwickelt.

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Herr Präsident, meine Herren und Damen! Wie gut, Herr König, dass Sie eine durchaus ernst zu nehmende Ausrede gefunden haben, weil Sie sich sonst in einem ganz speziellen Sinne für den Datenschutz positionieren müssten, und ich weiß, wie schwer Ihnen das fällt.

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Wohin wenden sich denn die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie ein Problem mit dem Datenschutz haben, wenn sie zum Beispiel feststellen, dass ihre Kinder bei einem Internetspiel mitgemacht haben und ihre Daten nun für kommerzielle Zwecke genutzt werden? Was machen die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie feststellen, dass ein falscher Schufa-Eintrag vorliegt, aus dem hervorgeht, dass sie angeblich einen Kredit aufgenommen und diesen nicht zurückgezahlt haben? – Die Bürgerinnen und Bürger wenden sich sicher nicht an die Regierung von Mittelfranken, sondern an den bayerischen Datenschutzbeauftragten, der in den letzten fünf Jahren leider einen Fehler gemacht hat: Er hat zu gut gearbeitet. Sein Name ist zu einem Begriff geworden, und seine Arbeit wird von den Bürgern und Bürgerinnen geschätzt. Deswegen tritt man vermehrt an ihn heran.

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TOP 10 14/423 Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht zum 31. Dezember 1999 an InnSichO

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Sie fordern Missbrauchsschutzregelungen. Lesen Sie die Bestimmungen der Strafprozessordnung. Im Detail ist alles geregelt, um Persönlichkeitsschutz und Datenschutz Rechnung zu tragen. Solche Regelungen gibt es bereits.

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Polizeiobersten aus Bremen und Bremerhaven, den Personalräten der Polizeien in unserem Lande, den Expertinnen der bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau und mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz geführt. Wir haben mehrfach mit der Gewerkschaft der Polizei gesprochen, und wir haben uns in einer öffentlichen Anhörung wissenschaftlichen Rates bedient. Nicht zuletzt, Herr Senator Dr. Schulte, haben wir mit Ihnen und Ihrem damaligen Vertreter, Herrn Staatsrat Goehler, konstruktive Gespräche geführt.

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Lassen Sie mich abschließend noch einmal die Position von Bündnis 90/Die Grünen zu diesem Entwurf des Polizeigesetzes schildern! Das sind drei Punkte, zum Ersten: Es gibt eine Reihe von Punkten in diesem Entwurf, die wichtig, notwendig und unverzichtbar sind. Das ist alles – darüber haben wir heute überhaupt nicht geredet –, was mit den Umsetzungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Datenschutz, damals aus der Volkszählung hervorgegangen, zu tun hat. Diesen Punkten werden wir zustimmen, und diese Punkte sind notwendig. Dann gibt es einen Punkt, da geht uns der Entwurf der CDU für das Polizeigesetz nicht weit genug, weil wir zum Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt hier endlich eine Aufnahme in den Entwurf fordern. Das ist bisher noch nicht geschehen.

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Adressaten dieser Richtlinie der Europäischen Union sind sowohl der Bundesgesetzgeber als auch die insgesamt 16 Landesgesetzgeber. Der Bund ist hinsichtlich der Datenschutzregelungen für den so genannten nicht öffentlichen Bereich und für seine eigene Verwaltung zuständig. Er hat deshalb – so, wie es bei uns für das Landesdatenschutzgesetz gilt – das Bundesdatenschutzgesetz anzupassen. Die Länder haben die Gesetzgebungszuständigkeit für den Datenschutz innerhalb der öffentlichen Verwaltungen des jeweiligen Landes und seiner Kommunen. Deshalb müssen sie, das heißt auch wir, ihre Landesdatenschutzgesetze anpassen.

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Ich sagte bereits, dass die europäische Datenschutzrichtlinie grundlegend zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollen die Rechte der Bürger beim Datenschutz verbessert werden. Zum anderen wird die Selbstregulierung der verantwortlichen Stellen bei der Beachtung des Datenschutzes gestärkt. Beide Ziele übernehmen wir konsequenterweise auch in die Novellierung des Landesdatenschutzgesetzes.

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Die Novelle des Landesdatenschutzgesetzes wird deshalb im Übrigen auch vorsehen, dass die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz dem Landtag künftig einen Tätigkeitsbericht vorlegen muss,

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Ich persönlich hoffe, dass diese Novellierung breiten Konsens findet. Die politischen Dissensfragen, die es beim Thema Datenschutz geben kann, sind nach meiner Einschätzung eigentlich auf einem Minimum gehalten. Ich glaube deshalb summa summarum, dass wir mit diesem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind.

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Die Weiterentwicklung des Landesdatenschutzgesetzes darüber hinaus, wie ich sagte, entspricht sehr wohl – wir sehen das in der CDU-Fraktion ebenfalls so – einem praktischen Bedarf. Die wesentlichen Punkte dieser Weiterentwicklung wurden vom Herrn Innenminister ebenfalls dargestellt: von der Präzisierung des Anwendungsbereichs des Gesetzes bei Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand bis hin zur Verpflichtung des Innenministeriums, die im Landesdatenschutzgesetz eingeführt werden soll, dem Landtag in zweijährigem Turnus einen Bericht über die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich vorzulegen.

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Es ist aus unserer Sicht auch gut, dass die Landesregierung gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf darauf verzichtet hat, der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit zu geben, für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich technische Sachverständige – also insbesondere Informatiker – auf Kosten des Überprüften heranzuziehen.

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Auch die Landesregierung tut sich schwer, dem Datenschutz den gebührenden politischen Stellenwert einzuräumen.

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Beim Datenschutz geht es um die Stärkung von Bürgerrechten. Herr Minister, Sie haben vorhin die Chipkarteneinführung und die Videoüberwachung erwähnt. In beiden Fällen ist vonseiten des Landesdatenschutzbeauftragten dargelegt worden, dass die im Gesetz gewählte Formulierung nicht ausreichend ist. Auch wir halten sie für unzulänglich. Der einzelne Bürger weiß nämlich nach dieser Formulierung im Gesetz nicht, wie er durchschauen soll, wer unter welchen Bedingungen mit welchen seiner Daten arbeitet. Deshalb sind wir für die Vorschläge vonseiten des Landesdatenschutzbeauftragten. Entweder sollte sein Vorschlag für eine Gesetzesformulierung oder die Formulierung des Entwurfs des Bundesdatenschutzgesetzes übernommen werden.

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Der Datenschutz als politisches Thema ist jetzt 20 Jahre alt. Die Diskussion kam in Deutschland Ende der Siebziger-, Anfang der Achtzigerjahre in der Zeit auf, als heftig über die Volkszählung gestritten wurde. Zu Anfang war das eine ganz andere Konstellation. Da war es die Konstellation: auf der einen Seite der Bürger oder die Bürgerin und auf der anderen Seite der Staat. Orwells „1984“ wurde damals viel diskutiert: die Bürger unter der Kontrolle eines Big Brother. Aber der Big Brother war ein totalitäres System. Der gläserne Mensch damals war gläsern für den Staatsapparat.

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Zweitens: Die meisten technischen Veränderungen werden jahrelang ignoriert. Um das einfach auszudrücken: Früher hat jeder Mitarbeiter seine Unterlagen genommen, in einem Ordner abgelegt und diesen ins eigene Regal gestellt. Heute werden die Daten meistens in einem zentralen Computer gespeichert. Aber diese Daten sind meistens nur für einen Mitarbeiter zugänglich; sie sind passwortgeschützt. Künftig werden aber immer mehr Daten in einem einheitlichen Datenpool gespeichert, wo sie dann losgelöst von der eigentlichen Verwendung sind, Stichwort Data-Warehouse. Hier kommen auf den Datenschutz neue Aufgaben zu.

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Worum geht es in diesem Gesetzgebungsverfahren? Das Hauptziel der Richtlinie der EU ist die Erleichterung des innergemeinschaftlichen Datenverkehrs auf wirtschaftlichem Gebiet. Von daher ist vor überzogenen Forderungen an den Datenschutz bei der Anpassung der Vorschriften im Landesdatenschutzgesetz über die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen zunächst zu warnen.

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Auf das Problem mit dem Justizministerium, das Sie angeschnitten haben, sollten wir ausführlich eingehen, wenn wir den Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz beraten. Dabei geht es darum, wo die Grenze ist, wie weit der Landesdatenschützer auch das Justizministerium kontrollieren darf. Das braucht man nicht jetzt zu machen.

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Dieses Landesdatenschutzgesetz ist ein Querschnittsgesetz. Auch bereichsspezifische Regelungen wie das Presserecht, das Polizei- und Melderecht, das Gewerberecht, das Krankenhausrecht, Hochschul- und Schulgesetze und andere werden demnächst überarbeitet werden müssen. Datenschutz bleibt somit ebenso wie der Schutz des Bürgers im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner Daten eine Daueraufgabe. Diese Grundanliegen liberaler Politik werden wir weiter mit Nachdruck verfolgen.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Republikanerfraktion möchte ich zunächst einmal grundsätzlich den Aspekt festhalten, dass nach unserer Überzeugung – ich denke, das sieht das ganze Haus auch so – der Datenschutz zu den sensibelsten landesrechtlich zu regelnden Aspekten gehört, die es nebst den polizeirechtlichen Fragen in der Tat hier zu verhandeln gibt. Insofern ist das Haus, wie ich meine, sehr gut beraten, wenn es der Weiterentwicklung des Datenschutzrechts ganz besondere Aufmerksamkeit entgegenbringt.

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Sie wissen, dass sich die Erkenntnisquellen des LfV nicht nur auf diese Liste beziehen, sondern es werden die gesamten Erkenntnisse des LfV berücksichtigt. Wenn Herr Dr. Tersteegen der Auffassung ist, dass über ihn Daten gespeichert werden, deren Speicherung nicht zulässig ist, hat er die Möglichkeit, sich auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz zu wenden, der überprüfen kann, ob noch Daten gespeichert sind und ob die Speicherung dieser Daten zulässig ist.

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Für außerordentlich wichtig halte ich den zweiten Punkt, nämlich dass die Entwicklungspläne weitergeführt werden und die Grundschule nicht von vorne anfangen muss. Insofern äußerte der Datenschutz Bedenken. Ich

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weiß nicht, ob diese Bedenken schon ausgeräumt wurden. Ich bin sehr für den Datenschutz, aber es muss möglich sein, die Beobachtungsbögen und Entwicklungspläne von einer Bildungsinstitution an die andere Bildungsinstitution zum Wohl des Kindes weiterzugeben. Weil das Sozialministerium hereinspielt, möchte ich in diesem Zusammenhang deutlich machen, dass es auch wichtig ist, noch einmal die Finanzierung der Kindertagesstätten zu prüfen, wenn wir diese Bildungs- und Erziehungspläne umsetzen. Es darf also nicht so laufen wie momentan im Modellversuch und in der Planung. Da erhoffen wir uns Änderungen.