Michael Jacobi

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Last Statements

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein umfassendes Akteneinsichtsrecht hat diesen Landtag in den letzten Legislaturperioden schon mehrfach beschäftigt. Für uns als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein umfassendes Akteneinsichtsrecht einen sehr hohen Stellenwert.
Lassen Sie mich einen Gedanken in dieser Diskussion anführen: Bürokratie hat im allgemeinen Sprachgebrauch einen negativen Beigeschmack. Das ist aber eigentlich falsch. Bürokratie sollte ein ganz neutraler Begriff sein. Bürokratie, das sind zum Beispiel staatliche Behörden, die Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger erledigen oder ihnen Dinge abnehmen, die sie nicht selber tun können. Die Regeln der Bürokratie sind für alle gleich.
Bürokratie ist kein Selbstzweck, sondern sie hat eine Aufgabe, eine Funktion, nämlich die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, Dinge für sie zu tun, also im eigentlichen Sinn eine Dienstleistung an der Bürgerschaft zu erbringen.
Aus diesem Dienstleistungsgedanken heraus, den die Bürokratie oder die Behörden haben, ist es aus unserer Sicht sehr logisch, dass das behördliche Tun und Arbeiten auch dem Gebot der Transparenz zu unterliegen hat und dass die Daten, die Informationen, mit denen die Behörden zu tun haben, auch veröffentlicht werden können. Wenn wir über die Veröffentlichung von Daten reden, bezieht sich das selbstverständlich nicht auf alle Daten, sondern nur auf die, welche für die jeweilige Bürgerin oder für den jeweiligen Bürger von Belang sind, das heißt also, soweit es um die eigenen personenrelevanten Belange geht.
Es ist also richtig, dass sich die Behörden, dass sich das Land, dass sich die Kommunen in Baden-Württemberg dann, wenn der einzelne Bürger, die einzelne Bürgerin an diese Stellen herantritt und wissen möchte, was über die je
weilige Person an Daten vorhanden ist, mit diesem aus unserer Sicht völlig berechtigten Wunsch auseinander setzen müssen.
Herr Reinhart hat unterstellt, dass sich dadurch ein erhöhter Personalbedarf ergeben kann. Ich will ihm entgegenhalten: Wenn alle Daten veröffentlicht werden können, dann wird – davon bin ich überzeugt – die eine oder andere Notiz, die eine oder andere Information erst gar nicht verewigt, erst gar nicht gespeichert oder registriert werden. Das muss nicht unbedingt mit mehr Personal einhergehen. Es ist letztlich eine mentale Umstellung, die hier mit eine wichtige Rolle spielt. Es ist eben eine andere Haltung, mit der die Behörden, mit der die Stellen an die Bürgerschaft herantreten, wenn sie wissen, dass auch alle Bürgerinnen und Bürger diese Informationen einsehen können.
Die Republikaner haben uns einen sicherlich verbesserungsfähigen, aber auf jeden Fall diskussionswürdigen Gesetzentwurf vorgelegt. Im Gegensatz dazu war das Gebrabbel zur Begründung des Gesetzentwurfs weder verbesserungsfähig noch diskussionswürdig. Aber der Gesetzentwurf selbst ist wirklich einer Diskussion wert. Leider wurde er erst in der Zielgeraden dieser Legislaturperiode eingebracht.
Meine Damen und Herren, weil hier ein ganz essenzielles Bürgerrecht in Rede steht, muss diese Thematik eingehend und umfassend beraten werden. Auch müssen die Erfahrungen aus anderen Bundesländern – Herr Bebber hat darauf hingewiesen – aufgenommen werden. Sie haben völlig zu Recht das Stichwort „neue Informationstechnologien“ genannt. Ich glaube, dass sich der nächste Landtag mit diesem Thema auseinander setzen muss, dass ein solches modernes Akteneinsichtsrecht, das auch die neuen Technologien bereits berücksichtigen kann, installiert werden soll.
Unsere Fraktion hielte es nicht für sinnvoll, wenn ein solches Gesetz zum Ende dieser Legislaturperiode – das wäre der Fall, weil die Träger der öffentlichen Belange und insbesondere die Kommunen einbezogen werden müssen – in aller Eile durchgezogen würde. Dieses wichtige Bürgerrechtsthema muss umfassend beraten werden. In der nächsten Legislaturperiode muss ein solches Gesetz hier beschlossen werden.
Schönen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir freuen uns, dass die CDU zum dualen System steht. Das ist eine bemerkenswerte Aussage, die es durchaus verdient, wiederholt zu werden.
Man hatte in den letzten Jahren ab und zu Zweifel, Herr Rech, inwieweit die CDU wirklich zum dualen System steht. Ich erinnere mich zum Beispiel an verschiedene Diskussionen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, an die Diskussion damals bei der Gebührenfestsetzung – ich weiß das Jahr nicht mehr, es ist schon ungefähr fünf, sechs Jahre her –, als die CDU in Baden-Württemberg die Gebührenerhöhung erst mal verhindert hat – politisch motiviert –,
um den Rundfunk in eine andere Position zu bringen. Dass die CDU erklärt, sie stehe zum dualen System, finde ich schon mal Klasse.
Zweiter Punkt: Der jetzt vorgelegte Rundfunkänderungsstaatsvertrag stabilisiert und reformiert – –
Man wird ja bescheiden, man freut sich auch über Kleinigkeiten. Aber es ist von der Sache her nicht nur eine Kleinigkeit, sondern es ist wirklich eine ganz wichtige Aussage gewesen.
Aber zurück zum zweiten Punkt. Dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag stabilisiert und reformiert den Finanzausgleich zwischen den ARD-Anstalten. Das ist aus meiner Sicht eine weitere bemerkenswerte Tatsache, die mit diesem Staatsvertrag verbunden ist. Erinnern wir uns daran, dass der Ministerpräsident, der zuständige Minister, aber auch die CDU-Abgeordneten noch vor gar nicht langer Zeit öffentlich erklärt haben, dieser Finanzausgleich gehöre abgeschafft, es werde nie wieder einen Staatsvertrag geben, der einen Finanzausgleich beinhalte, und was alles noch gesagt wurde. Also: Der Staatsvertrag reformiert diesen Finanzausgleich. Es wird weniger Geld umgeschichtet, aber es wird weiter umgeschichtet.
Dies ist notwendig. Wir finden dies ausdrücklich richtig. Diese Reform, nämlich dass jetzt ein paar kleine Sender etwas sparen müssen, weil sie weniger Geld aus dem Finanzausgleich bekommen, ist auch in unserem Sinne. Dies ist verkraftbar und vertretbar und garantiert deren Existenz. Ich glaube, dass der Finanzausgleich damit nicht nur über eine Runde gerettet worden ist, sondern auch dauerhaft gesichert werden konnte.
Wir haben über den Finanzausgleich nicht mitverhandelt, aber ich kann sagen, wenn wir mitverhandelt hätten, hätten wir ihn genauso gestaltet.
Meine Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die wesentlichen Punkte, die in diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt werden, sind genannt; ich will sie nicht wiederholen.
Was auffällt, ist erstens, dass die meisten der Vorschläge zur Änderung des Staatsvertrags in die richtige Richtung gehen und durchaus positiv zu bewerten sind.
Zweitens steht die ganze Diskussion unter einem anderen Vorzeichen, als wir es in den letzten Jahren bei Rundfunkstaatsverträgen erlebt haben. Es ist wesentlich weniger Ideologie im Spiel, es sind wesentlich weniger politische Druckmaßnahmen im Spiel. Das will ich ausdrücklich anerkennen und deshalb auch vorab sagen.
Wir erklären uns mit der Gebührenerhöhung einverstanden. Natürlich ist eine Gebührenerhöhung nie beliebt; das ist ganz logisch. Denn es bedeutet, dass die Rundfunkgebührenzahlerinnen und -gebührenzahler im Monat 3,33 DM mehr zu bezahlen haben. Aber Gebühren sollen den Aufwand decken. So, wie es beim Kindergarten oder beim Abwasser der Fall ist, müssen auch die Gebühren für den Rundfunk von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt werden, und wenn die Notwendigkeit dafür gegeben ist, müssen sie auch angepasst werden.
Es gibt sicherlich – um damit auf Herrn Oettinger einzugehen – keine Automatik, und es gibt sicherlich auch nicht die Möglichkeit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einfach sorglos Schulden macht, weil er glaubt, dass die Landtage einige Jahre später bei der nächsten Diskussion über die Rundfunkgebühren den Schuldenbetrag einfach über eine neue Gebührenfestsetzung ausgleichen werden. Das kann sicherlich nicht sein. Aber das alte Argument, das wir immer wieder gebracht haben, gilt nach wie vor: Wenn alles teurer wird, wenn Inflationssteigerungen zu registrieren sind oder wenn tatsächliche Kostensteigerungen nachweisbar sind – Frau Kipfer, Sie haben von den medienrelevanten Kosten gesprochen –, dann muss auch die Gebühr von Zeit zu Zeit steigen. Da hilft alle Ideologie nicht. Ob einem das gefällt oder nicht: Wenn man hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht, dann muss man auch hinter seiner Finanzierung stehen, und dann müssen die Gebühren auch angehoben werden.
Herr Oettinger sagte, seiner Meinung nach sei es das letzte Mal, dass Rundfunkgebühren erhöht oder überhaupt Rundfunkgebühren festgesetzt werden. Er hat sich schon vor einiger Zeit für eine Mediengebühr oder eine einwohnerabhängige Gebühr ausgesprochen. Ich persönlich finde das einen hoch interessanten Vorschlag. Allerdings ist bemerkenswert, dass diese Idee bislang bei den Medienpolitikern, auch bei denen der CDU, kaum Anklang gefunden hat. Ich denke, dass es notwendig ist, über solche neuen Finanzierungsmöglichkeiten – die ich jetzt nicht wiederholen will; Herr Oettinger hat sie genannt – nachzudenken, einfach weil sich die Technik verändert. Es ist aus meiner Sicht zumindest nachdenkenswert, ob man nicht eine so geartete Pro-Kopf-Abgabe – Einwohnergebühr, Mediengebühr, wie auch immer benannt – einführen sollte.
Frau Kipfer, Sie haben davon gesprochen, dass die Ausgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enorm gestiegen sind. Sie haben beispielsweise die Ausgaben für die Übertragungsrechte für Sportveranstaltungen genannt. Ich denke aber schon, dass man dieses Argument einmal kritisch beleuchten sollte. Vielleicht haben wir bei einer solchen Diskussion einmal Gelegenheit dazu. Aus meiner Sicht ist es unbedingt notwendig, dass Sportereignisse oder Spielfilme nicht ins Pay-TV abgeschoben werden, sondern im Free-TV stattfinden.
Für mich ist allerdings zweitrangig, ob es Free-TV im öffentlichen oder im privaten Bereich ist. Ich glaube, dass es den meisten Fernsehzuschauern auch egal ist, wenn zum Beispiel heute Abend ein Champions-League-Spiel kommt, ob das bei der ARD oder bei RTL übertragen wird. Den
meisten Zuschauern ist es vor allem wichtig, dass es im Free-TV kommt und dass sie nicht noch zehn, zwölf oder wie viel Mark extra zahlen müssen, sich einen Decoder anschaffen müssen und ins Pay-per-View abgedrängt werden.
Ich glaube, dass sich die ARD da schon überlegen muss, ob sie tatsächlich – –
Ich gestatte sie gern. Ich beende nur den Halbsatz, weil ich ihn nachher sonst vergessen würde.
Ich glaube schon, dass sich ARD und ZDF überlegen müssen, ob sie diese Preistreiberei auf alle Ewigkeit mitmachen können –
denn sie erreicht ja wirklich astronomische Höhen –, oder ob sie nicht sagen – das wäre eigentlich mein Anliegen –: „Es ist wichtig: Wir sind etwas anderes als das Privatfernsehen, wir bieten ein anderes Programm und andere Inhalte. Wir unterscheiden uns nicht nur durch das Logo und das Emblem, sondern wir unterscheiden uns in der Programmstruktur, in der Qualität und erreichen somit unsere Existenzberechtigung.“
Das ist genau das Argument, das ich mit meinen letzten Sätzen gerade zu benennen versucht habe. Bei ARD und ZDF muss etwas anderes geboten werden.
Das tun sie Gott sei Dank auch. Aber wir haben leider – –
Frau Kipfer, meine Redezeit ist fast zu Ende. Ich habe noch zwei Argumente zu anderen Punkten. Ich kann das deswegen jetzt nicht weiter ausführen. Wenn wir einmal mehr Zeit hätten, würde ich darüber mit Ihnen gern in eine nähere Diskussion eintreten.
Ich glaube schon, beobachten zu können, dass es zunehmend Parallelitäten gibt, dass die Verwechselbarkeit zwischen den privaten auf der einen und den öffentlich-rechtlichen Veranstaltern auf der anderen Seite zunehmend größer wird. Die Preistreiberei – „Hauptsache, die Europameisterschaft wird bei uns, bei ARD und ZDF, übertragen“ – führt letztlich nicht zu einer Differenzierung zwischen den beiden Systemen, also zu einer Eigenständigkeit, son
dern dazu, dass es letztlich egal ist, ob jemand ARD oder RTL einschaltet. In dieser Hinsicht unterscheiden sich ARD und ZDF nicht. Es ist sicher richtig, dass vor allem bezüglich der Nachrichtenqualität, der Seriosität der Meinungsberichterstattung, auch der Information der Bevölkerung große Unterschiede – Gott sei Dank – vorhanden sind. Aber wenn man über den Weg von Sportrechten und Spielfilmen den Konkurrenzkampf mit RTL und SAT.1 – und wie sie alle heißen – sucht, führt das, glaube ich, nicht sehr weit.
Ich kann es nur ganz kurz machen – zweiter Punkt, Finanzausgleich –: Es ist schon bemerkenswert, Herr Palmer – ich habe Ihre Worte noch genau im Ohr –: Letztes Mal hieß es: „Das war der letzte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der einen Finanzausgleich beinhaltet.“ Wenn man diese starken Töne noch im Ohr hat, kann man nur sagen: Da hat sich viel Positives entwickelt. Den Finanzausgleich gibt es weiter. Ich glaube auch, dass es ihn noch auf längere Zeit geben wird und er beim nächsten Mal nicht „gekillt“ wird.
Es ist auch sicher richtig – das haben wir damals eingeräumt –, dass man da ein paar Mark sparen kann. Es ist nicht einzusehen, dass Radio Bremen für diese Stadt vier Hörfunkprogramme vorhält oder der Saarländische Rundfunk vier Programme finanziert. Da kann man sicherlich einiges sparen, ohne die Existenz dieser beiden Sender zu zerstören, die aus meiner Sicht notwendig sind.
Letzter Punkt, meine Damen und Herren: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass ARD und ZDF im Videotext keine Werbung und kein Sponsoring mehr betreiben dürfen. Ich habe mit Interesse gelesen, dass die sächsische CDU jetzt auch für die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eintritt. Allmählich wird also die Phalanx größer, allmählich mehren sich die Stimmen – –
Herr Präsident, ich bin eigentlich beim letzten Satz.
Ich freue mich, dass die Gruppe derjenigen, die für die Werbefreiheit der Öffentlich-Rechtlichen eintreten, größer wird. Wir fangen in dieser Hinsicht mit dem Videotext an. Das ist ein kleiner Baustein, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Meine Fraktion, meine Damen und Herren, wird dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der Überzeugung, dass wir wirklich ehrlich und mit großem Selbstbewusstsein diese Erhöhung auch in der Öffentlichkeit vertreten können. Deswegen wird unsere Fraktion der vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen.
Wenn Sie sich einmal die Einkommenszuwächse in anderen Bereichen in den letzten Monaten, im letzten Jahr anschauen, dann müssen Sie einfach feststellen, dass die Prozente, die sich jetzt der Landtag hier beschließt, absolut im mittleren Bereich liegen und nicht irgendwie überzogen, überhöht sind. Was die Erhöhungen der Kostenpauschale angeht, sind das keine Einkommenszuwächse, sondern ist das ein Nachvollziehen von Preissteigerungen. Auch hier ist ganz klar das nachvollzogen, was sich insgesamt in unserem Preissystem in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt hat.
Wir werden der Erhöhung auch deswegen zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass die Einkünfte von Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg nicht gegenüber vergleichbaren Einkommen in der Gesellschaft absinken sollten, sondern diese Einkommensentwicklung mitgegangen werden sollte.
Der zweite Punkt: Es wurde in der letzten Debatte ein Vergleich angeführt zwischen den Einkommenssteigerungen für die Abgeordneten hier im Landtag und den Steigerungen bei Renten, die nur 0,6 % betragen. Dies wurde als Argument dafür benutzt, dass diese Erhöhung zu hoch sei.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass dieser Vergleich einfach nicht zulässig ist, dass er falsch ist. Genauso wenig, wie sich die Bezüge der Abgeordneten mit dem BAföG, mit dem Kindergeld oder mit dem Zinsniveau vergleichen lassen, lassen sie sich mit den Renten vergleichen. Sie lassen sich einzig und allein mit Einkommen aus der Wirtschaft oder anderen, vergleichbaren Bereichen vergleichen. Denn das ist ja die Alternative für die Abgeordneten. Die Einkommen der Abgeordneten sind ja auch die Alternative für Leute aus der Wirtschaft oder anderen Bereichen der Gesellschaft, die sagen: Okay, wir wagen es, wir gehen in den Landtag, wir wechseln unser berufliches Umfeld, und wir übernehmen diese Aufgabe für eine bestimmte Zahl von Jahren.
Wenn man nicht will, meine Damen und Herren, dass ausschließlich niedere oder vielleicht mittlere Einkommens
gruppen sich für einen Sitz hier im Landtag interessieren, sondern wenn man will, dass auch gehobene oder vielleicht höhere Leute aus dem Bereich der Wirtschaft oder anderen Bereichen der Gesellschaft den Schritt gehen – und das wäre eigentlich sehr zu begrüßen –, im Landtag von Baden-Württemberg politische Verantwortung zu übernehmen, dann muss man auch dafür sorgen, dass die finanzielle Ausstattung für Abgeordnete angemessen ist.
Dritter Punkt, meine Damen und Herren: Bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs wurde angeführt, dass jetzt zweimal die Erhöhungen beim Benzinpreis eingerechnet worden seien. Meine Damen und Herren, dies ist nicht der Fall. Zum einen sind die Kostensteigerungen durch Benzinpreiserhöhungen nachvollzogen, was die Fahrtkostenpauschale angeht. Meines Wissens steigt deswegen die Fahrtkostenpauschale um 5 %. Diese Fahrtkostenpauschale ist für Aufwendungen, die die Abgeordneten im Zusammenhang mit ihrem Mandat, zum Beispiel in ihrem Wahlkreis, haben.
Etwas anderes ist es, wenn bei den allgemeinen Preisentwicklungen, die ja auch bei der Diätenerhöhung relevant werden, wiederum zu einem kleinen, geringen Teil – einem irgendwie null Komma irgendetwas gearteten Prozentsatz – die Benzinpreise in der Tat einfließen. Dies bezieht sich aber dann auf die Ausgaben, die jeder von uns auch als Bürger hat, wenn er beispielsweise privat oder in irgendeiner anderen Funktion unterwegs ist und dabei für Benzin mehr zu bezahlen hat.
Diese beiden Dinge muss man klar voneinander trennen. Diese Erhöhungen, die jeder hat – privat oder in anderen Funktionen –, fließen in der Tat auch bei der Berechnung der Steigerungsrate der Einkünfte der Abgeordneten zu, wie gesagt, null Komma irgendetwas Prozent ein. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass bei der Fahrtkostenpauschale, die dafür gewährt wird, dass Abgeordnete quasi mandatsbedingt unterwegs sind, höhere Aufwendungen erstattet werden.
Meine Damen und Herren, schlussendlich: Unsere Fraktion stimmt diesen Erhöhungen zu, weil wir sie für absolut moderat halten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich möchte jetzt nicht die ganzen Argumente wiederholen. Ich möchte ausdrücklich auf den Beitrag des Kollegen Rech Bezug nehmen, dessen Ausführungen ich hundertprozentig unterschreiben kann.
Das kommt nicht oft vor. Ich möchte es deswegen ausdrücklich hier erwähnen. Ich will die Argumente also nicht noch einmal wiederholen.
Ich kann auch auf die Ausschussberatung Bezug nehmen, die wir sehr einvernehmlich geführt haben – allerdings nicht, was den Änderungsantrag angeht; da haben Sie völlig Recht, Frau Kollegin. Aber was das eigentliche Thema des Gesetzentwurfs angeht, gibt es eine große Einigkeit.
Ich will also meine Ausführungen aus der Ausschussberatung auch nicht wiederholen und will auch nicht wiederholen, was ich bei der Ersten Beratung hier gesagt habe. Ich will nur noch einmal erklären, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wichtigste zuerst: Unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen,
weil er einfach vernünftig ist, weil er angesagt ist, weil es notwendig ist, dass sich auch das Land Baden-Württemberg diesen technischen Möglichkeiten öffnet.
Die Form des elektronischen Business hat zweifellos eine ganze Reihe von Vorteilen. Über das elektronische Netz auch Behördendinge zu erledigen ist einfacher – man kann das jederzeit tun, auch sonntags –, wahrscheinlich billiger und hoffentlich auch schneller abzuwickeln. Es ist also nur zu begrüßen, dass sich das Land Baden-Württemberg und die Behörden relativ früh diesen neuen technologischen Möglichkeiten öffnen und es möglich machen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die mit der Verwaltung zu tun haben, immerhin einen Teil ihrer Dinge unter Nutzung elektronischer Möglichkeiten erledigen können.
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist – das sage ich in Richtung SPD –, zunächst nur die behördeninterne Kommunikation elektronisch zu ermöglichen. Man weiß ja, dass es heute schon elektronische Verfahren, technologische Verfahren gibt, die diese Kommunikation zwischen den Behörden ermöglichen.
Es wird immer darüber geredet, ob das technische Verfahren wirklich auf der Höhe der Zeit ist. Ich glaube, dass das nicht so ist. Ich glaube, dass auch hier das Internet notwendig ist. Aber das ist ein anderes Thema.
Das nur auf die Behörden zu konzentrieren, halte ich also nicht für richtig.
Man kann ja das eine tun, ohne das andere zu lassen. Da muss man sich einfach in die Position der Nutzerinnen und Nutzer, der Bürgerinnen und Bürger versetzen, die – das wurde ja heute schon gesagt – inzwischen ihre Geschäfte mit den Banken wie selbstverständlich online tätigen und nicht verstehen würden, wenn sich die Verwaltung solchen technischen Entwicklungen verweigerte. Dadurch würde das Image, das Verwaltung heute leider immer noch hat oder zumindest zum Teil noch hat, nämlich altbacken zu sein, sicherlich bekräftigt, und daran hat niemand Interesse.
Die Zielsetzungen dieses Gesetzes und der Verfahren sind klar. Es ist ein ganz wesentliches Element, dass die Nutzer der elektronischen Dienste sicher sein müssen, dass derjenige oder diejenige am anderen Ende der Leitung auch tatsächlich die entsprechende Person ist – Stichwort Authentizität. Das ist entscheidend wichtig, denn der Nutzer des Internets hat zwar die Adresse, aber er weiß nicht, ob es tatsächlich der Mensch ist, der vorgibt, am anderen Ende der Leitung zu sein. Bei sensiblen Vorgängen wie Bankgeschäften oder Angelegenheiten der Verwaltung muss man schon sicher sein, dass es tatsächlich der Richtige ist. Das ist ein ganz wesentliches Kriterium auch für die Akzeptanz dieser technologischen Verfahren.
Auch die Wahrung der Vertraulichkeit ist ganz wichtig, damit klar ist, dass Informationen nicht an andere, an Dritte unbefugt weitergegeben werden können oder dass gar manipuliert wird, dass Daten anders ins Netz eingestellt werden, als sie beim Empfänger ankommen.
Diese Kriterien sind entscheidend wichtig, um die Nutzbarkeit dieses Systems herzustellen.
Die elektronische Signatur ist wirklich ein sehr modernes, ein sehr pfiffiges und auch sicheres Verfahren, wenn sie richtig angewandt wird.
Wir halten es aus den Gründen, die ich gerade dargelegt habe, für sehr wichtig, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen einen hohen Stellenwert haben, denn es nutzt niemandem etwas – auch nicht denjenigen, die mit viel Hoffnung neue technologische Wege einschlagen –, wenn sich hinterher herausstellt, dass manipuliert wird, verfälscht wird oder Daten verloren gehen. Wenn der Datenschutz nicht eingehalten wird, wird es insgesamt zu einem Verlust des Vertrauens in die neuen technologischen Möglichkeiten kommen. Der Datenschutz muss von Anfang an einen hohen Stellenwert haben.
Der Datenschutzbeauftragte – das ist unser Wunsch, Herr Innenminister – sollte auch bei der Erarbeitung der Richtlinien von Anfang an einbezogen sein, damit ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet ist. Auch für die Verwaltungen ist es übrigens enorm wichtig, dass die Datenschutzregelungen gut sind, denn wir alle haben ja in den letzten Wochen und Monaten von zuhauf eingeschleusten Viren hören müssen. Wenn dann über diese Form des Eingangstors ins Rathaus Viren oder schädliche Programme eingespeist werden, entsteht möglicherweise ein hoher Schaden, auch innerhalb der Verwaltungen.
Es wird übrigens ganz wichtig sein, wie die Schnittstelle zwischen dem Amt für die elektronischen Bürgerdienste und dem weiteren Verarbeiten der Daten in der Verwaltung organisiert wird, ob dann quasi eine Schleuse, eine Firewall eingerichtet wird, was dann aber möglicherweise dazu führt, dass Daten, die von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung gegeben werden, praktisch nochmals eingegeben werden müssen, oder ob die Daten unmittelbar weiterverwendet werden können, wie wir das heute beispielsweise mit Daten aus dem Internet tun können. Es ist ein technisches Problem, das in der Praxis auftaucht, wie die Sicherung vor möglicherweise unliebsamen Computerprogrammen in das Rathaus hinein gewährleistet werden kann. Aber diese Probleme sind zu lösen. Das Beispiel der Banken, die ja auch mit externen Informationen zu tun haben, zeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die Sicherheit in diesem Fall für die Verwaltung herzustellen.
Zum Schluss: Unsere Fraktion, meine Damen und Herren, wird diesen Gesetzentwurf unterstützen. Wir halten ihn für richtig. Er ist nicht überladen; er ist nicht überfrachtet. Die Details werden von der Verwaltung in die Richtlinien aufgenommen werden. Wir freuen uns, dass die Regierung in Baden-Württemberg jetzt diesen Weg eröffnet.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte meine Ausführungen damit beginnen, dass ich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg dem Landesdatenschutzbeauftragten und allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen Bericht Dank sage. Es ist der 20. Tätigkeitsbericht. Er zeigt wiederum eine Fülle von Einzelfällen und eine ganze Reihe von Schwachpunkten in einer sehr anschaulichen, sehr lesbaren und sehr informativen Weise auf. Dieser 20. Bericht tut dies in einzelnen Themenbereichen zum wiederholten Male.
Es sind zum Teil wirklich Dauerbrenner, die in diesem Bericht dargestellt werden. Es sind eine ganze Reihe von Punkten, und wir wissen um die große Breitenwirkung dieses Berichts, der den Behörden, den Ämtern und auch den Kommunen wertvolle Hilfe im Umgang mit Daten gibt.
Zweiter Punkt: Diesmal hat im Unterschied zu vergangenen Jahren die Regierung in vielen, man kann sagen, in fast allen Fällen die Verstöße und die zu beanstandenden Punkte eingeräumt. Ich kann mich noch gut erinnern, dass in vergangenen Jahren immer wieder Konflikte zwischen den Auffassungen des Datenschutzbeauftragten und den Stellungnahmen der einzelnen Ministerien auftraten. Es gibt auch hier – Beispiel Justizministerium – einige daten
schutzresistente Äußerungen. Also es ist nicht alles 100 %, und man kann da schon Unterschiede zwischen den einzelnen Ministerien ausmachen. Aber wenn man einfach einmal unter dem Strich vergleicht, wie dieser Datenschutzbericht im Gegensatz zu Berichten aus den vergangenen Jahren aufgenommen wurde, dann stellt man fest, dass sich da schon einiges positiv verändert hat. Es gibt nicht mehr die harte, konfrontative Gegnerschaft zwischen den Ministerien und dem Datenschutzbeauftragten, sondern eher eine kooperative Zusammenarbeit. Ich glaube, dass dies der Sache nützt.
Drittens: Es ist sicherlich richtig, dass die Beratungen im Ausschuss, man kann sagen, in rekordverdächtiger Weise abgelaufen sind. Aber man darf nicht vergessen, meine Damen und Herren, dass in derselben Ausschusssitzung unmittelbar vor der Beratung des Datenschutzberichts der aus meiner Sicht wichtigere Punkt, nämlich das Landesdatenschutzgesetz, über das wir vorhin hier beraten und abgestimmt haben, ausführlich diskutiert wurde. Bei dieser Beratung im Ausschuss wurden die politischen Unterschiede deutlich. Es gab eine ganze Reihe von Änderungsanträgen, die von der Mehrheit abgelehnt wurden. Ich glaube, da wurde schon klar, in welcher Weise die Parteien des Landtags von Baden-Württemberg den Datenschutz verstehen.
In diesem 20. Tätigkeitsbericht ist vergleichsweise wenig Datenschutzpolitisches festzustellen. Darin ist wenig Prinzipielles, jedenfalls wesentlich weniger als in den vergangenen Jahren, zu finden. Ich möchte die Arbeit des Datenschutzbeauftragten, Herr Schneider, in keiner Weise abwerten und will auch die Verstöße, die Sie genannt haben, nicht bagatellisieren. Aber man kann schon sagen, dass eine Sitzung nicht nur dann eine gute Sitzung ist, wenn man das nicht Strittige miteinander diskutiert. Ich glaube, dass es richtig war, hier in doch beschleunigter Weise vorzugehen, wenn ich auch ausdrücklich einräume – da schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Bebber an –, dass es unbefriedigend war, wie dieser Bericht diskutiert wurde.
Vielleicht sollten wir in der Tat über ein neues Verfahren nachdenken. Vielleicht wäre es ein guter Vorschlag, neben diesem Bericht, der ja an die Öffentlichkeit, an die Behörden und an die Kommunen gerichtet ist, eine Art Vorbericht oder einen zweiten Bericht als Anhang – oder wie auch immer dann tituliert – im Parlament in den Ausschussberatungen zu diskutieren, in dem mehr die tatsächlichen politischen Dinge im Vordergrund stehen. Ich denke beispielsweise an die Anmerkungen des Landesdatenschutzbeauftragten zu einzelnen Gesetzen. Wir wissen ja, dass er regelmäßig zu den Gesetzen Stellung nimmt, die mit Datenschutz zu tun haben. Wir könnten uns über die Themen speziell und konzentriert unterhalten und darüber diskutieren, dass neben den politischen Notwendigkeiten, die gesehen werden, beispielsweise bei der Reform des Landesdatenschutzgesetzes, die Konflikte zwischen Datenschutz und Ministerien eine Rolle spielen. Dabei könnte man vielleicht einmal speziell zu dem Thema „Justizministerium und Datenschutz“ reden. Das geht beim jetzigen Verfahren einfach unter. Das hielte ich für wesentlich interessanter, als diese Fülle von Einzelfällen aufzurufen, die sicherlich alle richtigerweise bilanziert werden. Das muss sein; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Aber ich
glaube, dass sich die Landespolitiker, dass sich Landtagsabgeordnete eher über die politischen, die grundsätzlichen oder die prinzipiell konfliktbehafteten Themen unterhalten sollen
und nicht über Einzelfälle, die ich, wie gesagt, nicht bagatellisieren möchte.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich meinen Dank wiederholen. Der Datenschutzbericht ist unverzichtbar. Er hat eine große Breitenwirkung. Wir wissen, dass er in vielen Behörden und vielen Kommunen sehr genau zur Kenntnis genommen wird, dass er Hilfestellung gibt und auch immer wieder Anleitungen nach dem Motto aufnimmt: Wie ist mit Daten umzugehen? Dieser Bericht und seine wichtigen Impulse sind für die Arbeit der Behörden und der Kommunen im Land, wie gesagt, unverzichtbar.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist eine Tatsache, dass die Verfassung der Landesregierung vorgibt, sich eine Geschäftsordnung zu geben.
Es ist eine Tatsache, dass die Landesregierung gegen diese Vorgabe der Verfassung verstößt. Darum braucht man gar nicht herumzureden. Die Landesregierung weigert sich seit Jahrzehnten konsequent, diesen Auftrag der Verfassung zu erfüllen. Aber, meine Damen und Herren, ich vermute, dass ein einfacher Parlamentsbeschluss, wenn Sie ihn heute fassen würden, keine höhere Autorität als die Autorität der Verfassung entfachen könnte. Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Die Qualität der Regierung lässt sich nicht durch eine Geschäftsordnung beeinflussen. Die Geschäftsordnung regelt nicht mehr und nicht weniger als zum Beispiel die Arbeit in den nicht öffentlichen Kabinettssitzungen. Man könnte auch sagen: Die Arbeit der Regierung lässt sich durch eine Geschäftsordnung nicht weiter verbessern.
Das einzige Argument, das für die Regierung und für die Regierungsfraktionen zu bedenken wäre, wären die bekannten Vorgänge um die Parteispenden, um den Parteispendenskandal auf Bundesebene, wo insbesondere die CDU jahrelang gegen das Gebot der Verfassung verstoßen hat, wonach die Parteienfinanzierung öffentlich nachzuweisen ist.
Das ist der einzige Zusammenhang, der neu ist, und das ist das einzige Argument, das zum Nachdenken Anlass geben könnte.
Dritter Punkt: Dass sich aber ausgerechnet die Republikaner als Hüter der Verfassung aufspielen,
eine Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil es nachgewiesenermaßen Zweifel an deren Verfassungskonformität gibt, ist, meine Damen und Herren, wirklich ein Widerspruch in sich.
Sie sollten sich wirklich fragen, meine Herren von den Republikanern, ob Sie nicht selber mit Ihrem Parteiprogramm gegen die Verfassung verstoßen,
ob Sie zum Beispiel mit Ihrer permanenten Polemisiererei gegen Ausländer nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstoßen, wo es heißt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Oder Sie sollten sich fragen, ob die von Ihnen an die Wand gemalte angebliche Bedrohung Deutschlands durch den Islam nicht gegen Artikel 4 des Grundgesetzes verstößt,
wo die Glaubensfreiheit und das Gebot der ungestörten Religionsausübung niedergelegt sind. Ich habe schon erhebliche Zweifel, ob nicht die Republikaner selber gegen den Geist und die Buchstaben der Verfassung verstoßen.
Diese Zweifel teilen das Innenministerium in Baden-Württemberg und die bundesdeutsche Justiz, die ja bekanntlich in einer Vielzahl von Urteilen die Beobachtung der Republikaner als rechtmäßig und auch als zulässig beurteilt hat.
Bleibt viertens die Frage – das ist ein Fakt –, wie dieses Missverhältnis zwischen Verfassungsgebot und Realität beseitigt werden kann. Wir schlagen vor, meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Verfassungsänderung, die hoffentlich noch vor der Sommerpause hier im Parlament diskutiert wird, Artikel 49 Abs. 1 zu ändern. Man könnte beispielsweise, Herr Kollege Herrmann, aus dieser Mussvorschrift eine Sollvorschrift machen.
Darüber kann man reden. Aber eine Sollvorschrift wäre vielleicht das akzeptablere oder das zweckmäßigere Vorgehen; denn es ist klar, dass der Anspruch weiterhin besteht, aber es ist auch klar, dass dargelegt werden muss, weshalb gegen diese Vorschrift verstoßen wird. Wir sind für eine vernünftige Formulierung offen. Ich will mich da nicht definitiv festlegen. Aber ich glaube, es macht Sinn, wenn wir bei der anstehenden Verfassungsänderung diesen Punkt mit aufnehmen, damit endlich Verfassung und Realität in Einklang gebracht werden können.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man muss mindestens Staatssekretär sein, um aus diesem zwar wichtigen, aber doch überschaubaren Vorgang eine solch lange Rede zu machen. Respekt, Herr Rückert!
Der Staatsgerichtshof hat sein Urteil gesprochen. Dieses Urteil führt zu zwei Konsequenzen. Die eine Konsequenz bezüglich der Landesregierung ist eine Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden. Wir stimmen dieser Regelung zu.
Die zweite Konsequenz – Herr Kollege Moser hat sie gerade referiert – bezieht sich auf die Stellung der kommunalen Landesverbände in Ausschusssitzungen des Landtags. Auch dieser Regelung stimmen wir ausdrücklich zu. Es ist vernünftig, diese Regelung jetzt einmal auszuprobieren, ohne sie Buchstabe für Buchstabe in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Wir wollen, dass die kommunalen Landesverbände an den Ausschusssitzungen beteiligt sind, dass sie Rederecht haben, dass wir sie hören können, dass sie bei den relevanten Themen mitdiskutieren können. Wir sollten das einmal ausprobieren, und spätestens bei der Diskussion über die Geschäftsordnung der nächsten Legislaturperiode sollte diese Vereinbarung auch in Paragraphen gegossen werden. Wir werden daran mitarbeiten, dass dies so funktioniert, dass die kommunalen Landesverbände im Sinne des Urteils des Staatsgerichtshofs hier zu Wort kommen können.
Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Schäuble, das, was in diesem Gesetzentwurf steht, ist wahrscheinlich weniger strittig. Zu reden ist vielmehr über die Dinge, die nicht im Gesetzentwurf stehen.
Die Fortschritte mit der europäischen Datenschutzrichtlinie sind dem Europäischen Parlament und der europäischen Ebene zu verdanken. Der Landesgesetzgeber vollzieht in den meisten Punkten nur das nach, was vorgegeben ist.
Sie haben bereits darüber gesprochen, dass diese Richtlinie eigentlich schon lange hätte umgesetzt werden sollen. Dazu will ich jetzt nichts mehr sagen. Ich will aber sagen, dass dieser Entwurf im Hinblick auf das, was über das, was durch Europa vorgegeben worden ist, hinausgeht, schon eine Enttäuschung und eine verpasste Gelegenheit darstellt.
Der Datenschutz als politisches Thema ist jetzt 20 Jahre alt. Die Diskussion kam in Deutschland Ende der Siebziger-, Anfang der Achtzigerjahre in der Zeit auf, als heftig über die Volkszählung gestritten wurde. Zu Anfang war das eine ganz andere Konstellation. Da war es die Konstellation: auf der einen Seite der Bürger oder die Bürgerin und auf der anderen Seite der Staat. Orwells „1984“ wurde damals viel diskutiert: die Bürger unter der Kontrolle eines Big Brother. Aber der Big Brother war ein totalitäres System. Der gläserne Mensch damals war gläsern für den Staatsapparat.
Jedenfalls wurde dieser Begriff in der politischen Diskussion so verwendet. Heute ist das ganz anders. Heute ist Big Brother die Gesellschaft. Gläsern wird der Mensch, durch die digitale Technik letztlich hervorgerufen, für viele privatwirtschaftliche Unternehmen wie zum Beispiel für Telefongesellschaften, für Banken, für Versicherungen, für Versandhäuser oder sogar für Supermärkte.
Die Quantität der erhobenen Daten hat sich enorm weiterentwickelt, hat sich quasi fortlaufend potenziert. Damit potenziert sich auch das Gefahrenpotenzial, das mit diesen Daten verknüpft ist. Die Möglichkeit des Missbrauchs entwickelt sich mit der Zunahme der Daten. Das geschieht ganz automatisch und ist logisch verständlich.
Ich will hier kein Horrorszenario malen. Niemand kann und niemand will den technischen Fortschritt aufhalten. Aber es geht schon darum, dass dann auch die Datenschutzgesetze an die weiterentwickelte Technik angepasst werden müssen. Hier liegt eben immer noch vieles im Argen.
Die Frage ist also: Was bringt der Gesetzentwurf? Der Gesetzentwurf sieht zunächst einmal vor, dass in den Behörden ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden kann. Das ist ein guter Vorschlag. Er geht auf Artikel 18 der EURichtlinie zurück und muss in Landesrecht umgesetzt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt ausdrücklich, dass die Möglichkeit fakultativ vorgesehen wird.
Wir sind hier also nicht ganz einig mit dem, was Datenschutzchef Schneider sagt. Wir erwarten, dass ein Teil der Behörden diese Möglichkeit ausnutzen und einen Datenschutzbeauftragten einsetzen wird. Wir sind aber auch davon überzeugt, dass der anfangs noch unwillige andere Teil der Behörden durch Druck, nicht zuletzt auch durch den Datenschutzbeauftragten, schon dahin gebracht werden kann. Für uns ist das ein Punkt, mit dem auch kommunale Selbstverwaltung in den Praxistest kommt. Kommunale Selbstverwaltung kann man eigentlich nur dann begriffen haben, wenn man sagt: Immer dann, wenn es konkret wird, muss man der Versuchung widerstehen, von oben verbindliche Vorgaben zu machen.
Das Gleiche gilt für die neuen Steuerungsinstrumente in den Behörden.
Der zweite Punkt, den wir auch unterstützen, ist die Vorabkontrolle. Hier ergibt sich eine neue Aufgabe für den Datenschutz. Es ist so eine Art TÜV, obligatorisch und als Vorabinstitution. Aber, meine Damen und Herren, auch die Regierungskoalition muss sicherlich einräumen, dass sich hier ein zusätzlicher Personalbedarf beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ergibt, der künftig bei den Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden muss.
Nun zu den Versäumnissen.
Erstens: Wir halten es nach wie vor für das Hauptmanko des Datenschutzes in Baden-Württemberg, dass man zwischen dem behördlichen Datenschutz einerseits und dem privaten Datenschutz andererseits trennt. Dies erweist sich zunehmend als unzweckmäßig.
Zweitens: Die meisten technischen Veränderungen werden jahrelang ignoriert. Um das einfach auszudrücken: Früher hat jeder Mitarbeiter seine Unterlagen genommen, in einem Ordner abgelegt und diesen ins eigene Regal gestellt. Heute werden die Daten meistens in einem zentralen Computer gespeichert. Aber diese Daten sind meistens nur für einen Mitarbeiter zugänglich; sie sind passwortgeschützt. Künftig werden aber immer mehr Daten in einem einheitlichen Datenpool gespeichert, wo sie dann losgelöst von der eigentlichen Verwendung sind, Stichwort Data-Warehouse. Hier kommen auf den Datenschutz neue Aufgaben zu.
Ein weiteres Stichwort: Videoüberwachung. Wir Grüne sagen, dass Videoüberwachung durchaus ein sinnvolles Instrument sein kann. Aber aus rechtsstaatlichen Gründen müssen enge Voraussetzungen und Schranken definiert werden. Wir diskutieren heute nur über den Datenschutzaspekt. Deswegen will ich mich auch darauf beschränken. Hier bringt der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, keine Verbesserung.
Für uns gelten vier Prinzipien, die in einem Datenschutzgesetz definiert gehören:
Erstens dürfen nur die notwendigen Daten erhoben werden.
Zweitens müssen sie nur für einen bestimmten engen Zweck verwendet werden dürfen.
Drittens: Wer videoüberwacht ist, muss dies auch deutlich erkennen können.
Viertens müssen klare, kurze Löschungsfristen definiert werden.
Solche Regelungen – das ist ein Vorschlag von Herrn Schneider – sucht man im Gesetzentwurf vergebens.
Ähnlich ist dies, meine Damen und Herren, bei den Chipkarten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer mit welchen persönlichen Daten arbeitet. Es geht also um folgende Fragen:
Erstens: Wer hat Zugang zu den Daten; wer arbeitet mit den Daten?
Zweitens: Wofür werden sie verwendet?
Drittens: Wann werden sie gelöscht?
Viertens: An wen kann ich mich im Zweifelsfall wenden?
Auch hierzu sind klare Regelungen im Gesetz Fehlanzeige.
Das datenschutzrechtliche Grundverständnis des Innenministeriums kann man exemplarisch an § 11 a des Gesetzentwurfs ablesen. Er heißt auf Deutsch: Wenn die Daten weitergegeben werden, muss der Betroffene darüber informiert werden, wer die Daten erhält, aber nur, wenn der Betroffene nicht mit der Weitergabe rechnen muss. Das heißt also umgekehrt: Immer dann, wenn der Betroffene damit rechnen muss, dass seine Daten weitergegeben werden, dürfen diese Daten weitergegeben werden, ohne dass der Betroffene darüber informiert wird.
Was heißt eigentlich „rechnen muss“? Was muss sich ein Bürger oder eine Bürgerin konkret darunter vorstellen, dass mit Daten gearbeitet wird und dass sie weitergegeben werden? Wann muss man damit rechnen und wann nicht? Da gibt es eine riesige Bandbreite und einen großen Interpretationsspielraum. Die Regelung ist windelweich und bietet so gut wie keinen Schutz.
Fazit, meine Damen und Herren: Herr Schäuble hat selbst davon gesprochen, dass der Gesetzentwurf nur eine punktuelle Veränderung bringen wird. Außer dem, was von der EU kommt, enthält er wirklich kleinere Punkte. Der Gesetzentwurf ist enttäuschend und regelt gerade einmal das Nötigste auf niedrigstem Niveau.
Deswegen, meine Damen und Herren, können wir nicht sagen, dass das Datenschutzgesetz in Baden-Württemberg auf der Höhe der Zeit ist.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt bezüglich der Kulturpolitik in Baden-Württemberg ein hohes Maß an Konsens. Das kommt der Kultur und den Kultureinrichtungen zugute. Ich will mich deswegen auf drei kurze Bemerkungen beschränken.
Die zusätzlichen Mittel von 4,6 Millionen DM, die jetzt in den Haushalt eingestellt werden sollen, sind ein Erfolg, den wir ausdrücklich unterstützen. Diese zusätzlichen Mittel sind notwendig, meine Damen und Herren, weil aus finan
ziellen Gründen, die bekannt sind, in den letzten Jahren insbesondere im Kunstbereich keine Erhöhungen vorgenommen werden konnten und inzwischen kein Spielraum mehr besteht, weiter zu sparen und mit den Ressourcen rationeller umzugehen.
Wir beobachten seit Jahren eine schleichende Auszehrung in vielen Kultureinrichtungen, man kann auch sagen: eine Art Tod auf Raten. Wenn dann die Sparmaßnahmen eben ausgereizt sind und bestimmte Investitionen, zum Beispiel zur Sanierung, über die Jahre hinweg verschoben wurden, kulminiert das irgendwann an einem Punkt. Dieser ist unseres Erachtens inzwischen erreicht. Deswegen ist es ausdrücklich zu unterstützen, dass hier mehr Mittel gewährt werden.
Zweiter Punkt: Wohin diese Mittel genau fließen, werden wir in den nächsten Wochen sehen. Der Finanzausschuss hat dem Antrag der beiden Regierungsfraktionen, zusätzliche Mittel einzustellen, zugestimmt, aber ihre Ausgabe solange gesperrt, bis im Ausschuss die konkrete Mittelverwendung in den betreffenden Einzelplänen detailgenau, Punkt für Punkt, diskutiert worden ist. Wir werden deswegen in diesen Ausschussberatungen unsere Vorschläge mit Ihnen diskutieren.
Dritter Punkt: Ausdrücklich ist zu unterstützen, dass die beiden Staatstheater von der globalen Minderausgabe ausgenommen werden sollen. Aus Gleichbehandlungsgründen muss man das für beide tun. Insbesondere beim Eigenbetrieb in Stuttgart ergibt sich das aber aus der Logik von Eigenbetrieben. Das ist meine feste Überzeugung. Eigenbetrieb heißt ja, dass man den Einrichtungen sagt: „Ihr seid verantwortlich; wenn ihr schlecht haushaltet, habt ihr die Konsequenzen zu tragen und müsst diese Mittel im Folgejahr wieder erwirtschaften; wenn ihr gut wirtschaftet, habt ihr ein Plus, das ihr entsprechend im nächsten Jahr ausgeben könnt.“ Deswegen ist das Instrument der globalen Minderausgabe an dieser Stelle völlig unangebracht. Man sollte vielmehr von vornherein sagen: „Hier habt ihr die realen, ehrlichen Zahlen, mit denen ihr umzugehen habt.“ Dann können sich die Institutionen auch darauf einstellen.
Wir sind der Meinung, dass die 4,6 Millionen DM, die jetzt zusätzlich für Kultur ausgegeben werden, ausreichen sollten. Das heißt unseres Erachtens, dass wir hier eine finanzpolitische Operation vorzunehmen haben. Die Mittel, die ja durch die globale Minderausgabe quasi anfallen – es kostet ja Geld, wenn die globale Minderausgabe nicht vollzogen wird –, müssen auch aus dem Volumen von 4,6 Millionen DM aufgebracht werden.
Fazit, meine Damen und Herren: Dieser Kulturhaushalt bringt positive Entwicklungen. Wir werden in den nächsten Wochen sehen, wo genau die Mittel in den einzelnen Haushaltstiteln ausgegeben werden. Ich möchte dem Minister, dem Staatssekretär und den Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Kultur für das kollegiale und konstruktive Arbeitsverhältnis danken.
Vielen Dank.