Ich will Ihnen noch mal den letzten Satz Ihres Antrages vorlesen, der ist mir wichtig: „… die Bundeswehr zum Grenzschutz und zur Abschiebung von Flüchtlingen eingesetzt wird“. Das ist absoluter Unfug,
24. März 2011 die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt hat, unverzüglich aufgehoben wird, des Weiteren, dass die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht unverzüglich aufgehoben und die Bundeswehr zum Grenzschutz und zur Abschiebung von Flüchtlingen eingesetzt wird, Herr Jaeger. – Vielen Dank.
Wirkliche Kriegsflüchtlinge können dann auch eher von Wirtschaftsflüchtlingen und Asylbetrügern unterschieden werden, ohne dass sich diese ihrer Abschiebung entziehen.
wenn die Ausweisung, die Abschiebung des ausreisepflichtigen abgelehnten Asylanten droht und er dann trotzdem reiseunfähig geschrieben wird, weil der Arzt Angst hat, genauso ist es eben, dass man als Pseudonotfall auch bei der Arztpraxis rankommt.
In Wirklichkeit findet klammheimlich eine Aufweichung mühsam errungener Zuwanderungshürden statt. Das sehen wir zurzeit bei der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland bisher nur unter dem Vorbehalt akzeptiert hat, dass sie das Asylrecht nicht tangiere. CDU und FDP lassen diese Einschränkung jetzt fallen und erschweren so die Abschiebung von Asylbetrügern unter dem Vorwand des Kinderschutzes.
Ich höre mit Freuden immer wieder von Ihnen, dass Sie ein Einwanderungsgesetz wollen. Dann bitte ich Sie: Schieben Sie doch genau die, die mit einem solchen Einwanderungsgesetz infrage kommen würden, hierbleiben zu können, nicht mehr ab! Sehen Sie doch einfach zu, dass die Leute bei uns bleiben können! Wir sagen ganz klar: Ausbildung geht vor Abschiebung.
Wo sind die praktischen Probleme? – Die weit überwiegende Mehrheit aller Asylbewerber gibt vor, über keine Identitätsnachweise zu verfügen. Die Voraussetzung für die Abschiebung ist damit regelmäßig die Beschaffung von Passersatzpapieren, was allerdings zwingend die Identitätsklärung durch die Ausländerbehörden voraussetzt. Rückführungen scheitern auch sehr häufig daran, dass die abzuschiebende Person
An dieser Stelle möchte ich Grundlegendes betonen. Die CSU ist der Auffassung, dass Menschen, denen kein Asylstatus zugesprochen wird, in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Diese Auffassung teilt die CSU übrigens mit der überwiegenden Mehrzahl unserer Bevölkerung. Im Normalfall, über den schon niemand mehr nachdenken will, erfolgt eine Rückkehr übrigens freiwillig, und zwar innerhalb von 30 Tagen. Leider ist das Durchlaufen aller rechtlich möglichen Instanzen sowie die Abschiebung bei uns der Normalfall geworden. Damit es ganz klar ist: Wir sind ein Rechtsstaat. Das Durchlaufen aller Rechtswege ist legitim. Es muss allerdings schneller gehen. Dafür werden wir auch etwas tun.
Zur Zahl der Asylsuchenden: Bis Ende Juni 2018 wurden immerhin wieder 93.316 Asylanträge gestellt. Diese Anträge stellen den Bund, die Länder und die Kommunen weiter vor große Herausforderungen. Unter den Eingereisten sind zahlreiche Personen, die keinen Anspruch auf Schutz nach den in Deutschland geltenden Asylbedingungen haben. Mit der bestandskräftigen Ablehnung ihres Asylantrags und der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen, ist rechtsstaatlich festgestellt, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen. Sofern die Betroffenen innerhalb der ihnen gesetzten Frist ihrer Ausreisepflicht nicht freiwillig nachkommen, muss diese im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden. Die gewachsenen Herausforderungen bei der Erfüllung dieser Aufgaben verlangen nach einer stärkeren Bündelung von Kompetenzen und einer weiteren Optimierung der behördlichen Zusammenarbeit, um insbesondere den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, schneller und konsequenter beenden zu können.
Um besser, schneller und effizienter zu werden, gründen wir ein neues Amt für Asyl. Das künftige Landesamt für Asyl soll eine rechtlich selbstständige Landesbehörde mit circa 1.000 Mitarbeitern sein und seinen Dienstsitz in Manching sowie in weiteren Außenstellen haben. Wir bündeln Kompetenzen und Zuständigkeiten in einer Hand. Wir beschleunigen damit die notwendige Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber. Das Landesamt soll die landesweit operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführung wahrnehmen. Das betrifft unter anderem die zentrale Passbeschaffung, die Koordinierung von Sammelabschiebungen und die Bearbeitung von Schubaufträgen der Ausländerbehörden. Außerdem soll das Landesamt Rückkehrprogramme koordinieren und verstärken. Es bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgaben auch der zentralen Ausländerbehörden in den sieben Regierungsbezirken. Das Landesamt soll
Wir verfolgen ein klares Ziel. Die Zahl der Rückführungen muss weiter gesteigert werden. Unsere neue Behörde soll ein zentraler und starker Partner für den Bund werden. Mit der Errichtung des Landesamtes und seiner zentralen Vollzugsaufgaben für ganz Bayern werden wir Synergieeffekte im Bereich Asyl und Abschiebung erzielen. Wir wollen somit den Aufenthalt von ausländischen Staatsangehörigen, deren Asylanträge als unbegründet abgelehnt worden sind, zeitnah und konsequent beenden können.
Abschiebung schaffen, für dessen Aufgabe es genügend vorhandene Behörden in Bayern gibt. Sie bedienen weiter ungeniert verantwortungslos die Ängste der Menschen, obwohl die Flüchtlingszahlen in diesem Jahr um 20 % zurückgegangen sind.
Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar für die letzte Bemerkung, dass Sie keine Abschiebung und keinen Gewahrsam ohne richterliche Anordnung vornehmen. Da haben Sie offensichtlich etwas dazugelernt. Am 31. Mai 2017 haben Sie in Nürnberg den Schüler einer Berufsschule ohne richterliche Anordnung abschieben wollen. Ich habe das bemängelt, und der jetzige Leiter des BAMF, Herr Dr. Sommer, hat es als rechtsirrige Ansicht bezeichnet, dass man da eine richterliche Anordnung braucht. Geben Sie es ihm weiter! Er ist jetzt woanders in Amt und Würden. Ich hoffe, dass sich diese Erkenntnis durchsetzt.
So sehr fundamentalistisch-religiöse Ideologien auch abzulehnen sind, so ist die Abschiebung der Personen, die sie vertreten, doch keine Lösung des Problems – ganz abgesehen davon, dass, wie schon erwähnt, Deutsche, die eine zentrale Rolle in der salafistischen Szene spielen, schlecht abgeschoben werden können.
Wenn man sich heute die Zahlen anschaut, dass wir einschließlich November in diesem Jahr 6.419 Personen zurückgeführt haben – davon immer noch die allermeisten freiwillig, aber die anderen durch Abschiebung –, dann kann ich nur sagen, dass diese Landesregierung auch in dem Punkt Flüchtlinge, die nicht bleiben können, konsequent ist, genauso wie wir bei den Menschen konsequent sind, die in der Not zu uns kommen, die wir aufnehmen müssen und integrieren wollen. Das ist unsere Flüchtlingspolitik. Sie unterscheidet sich nicht nur graduell, sondern gravierend von dem, was Sie sagen.
Aber solange wir die Dublin-Verordnung noch praktizieren müssen, gilt für uns auch, dass die Zusammenführung von un terstützungsbedürftigen Personen wie Kindern, Geschwistern, Eltern möglich sein muss. Dies steht nämlich ebenfalls in der Dublin-Verordnung. Da geht es nicht nur um Abschottung und Abschiebung, wie das oft suggeriert wird. Familien mit Kin dern stehen für uns unter besonderem Schutz.
Ja. – Das ist schlicht falsch. Vielmehr tut die Landesregierung genau das Gegen teil: Sie forciert nämlich die Maßnahmen zur Rückführung, soweit es in ihrer Macht steht – und auch sehr erfolgreich. Im bundesweiten Ranking steht Baden-Württemberg ziemlich gut da. Wir lehnen vielmehr die Transitzonen ab, und deswegen werden wir auch die Abschiebung weiter so fortführen wie bisher.
Dann nur noch den einen Satz: Alles andere, was moniert wurde, sind Rechtsmittelbelehrungen. Diese Rechts mittel sind im Grundgesetz verankert, und die Flüchtlingshel fer brauchen diese Informationen. Sie möchten ja nur den Ein druck erzeugen, dass wir Grünen uns gegen die Abschiebung stellen. Ich werde, wenn es die Fragen nachher noch erlauben, dazu Stellung nehmen. Das ist überhaupt nicht der Fall. Ich selbst reise überall im Land herum und verteidige alle diese Regelungen. Wir treten massiv dafür ein, dass diese Verfah ren geordnet werden und auch die Abschiebungen in der Wei se erfolgen, wie sie im Kompromiss verankert sind.
Die Grüne Jugend wird sich jetzt über Ihre Äußerung zum Thema Abschiebung be sonders freuen, Frau Staatsrätin. Aber wir haben auch manch mal Probleme mit der Jungen Union.
Aber ich bitte Sie, nochmals zu bedenken: Es richtet sich an die ehrenamtlichen Helfer; sie sind konfrontiert mit Familien oder einzelnen jungen Männern, die zu ihnen kommen und sagen: „Hier ist dieser Brief in dieser Farbe. Was steht da jetzt drin?“ Dann erfahren sie etwas, und dann sollte auch vermit telt werden – das werde ich vor allem ausbauen –: „Geht zur Rückkehrberatung. In der Regel ist die Rückkehr für euch der Weg, der besser für euch ist, der euch mehr Möglichkeiten er öffnet, als wenn ihr es jetzt auf die Abschiebung ankommen lasst. Das ist nicht der Weg.“ Das sollte auch deutlich werden.
Immer mehr Menschen haben berechtigte Zweifel daran, dass jene, die vorgeben minderjährig zu sein, dies auch tatsächlich sind. Zu hoch sind die Anreize, nach Deutschland zu kommen und zu behaupten, ein unbegleitetes Kind zu sein. Eine Abschiebung ist, unabhängig davon, ob der angebliche Minderjährige asylberechtigt ist, nicht möglich, und die Rundumbetreuung ist ja auch gesichert. Dass dieser Komfort den Steuerzahler im Jahr 2016 in Thüringen über 70 Millionen Euro kostete, muss Anlass genug sein, eine umfängliche und durchaus zumutbare Überprüfung des Alters durchzuführen. In jenen Bundesländern, in denen eine solche Überprüfung bereits in Ausnahmefällen durchgeführt wurde, zeigt sich, dass die Anzahl der tatsächlich Minderjährigen weitaus geringer ist, als es viele linke Ideologen heute glauben. So wurden zum Beispiel in Berlin im Jahr 2015 39 solcher Untersuchungen durchgeführt, die in 33 Fällen die Feststellung der Volljährigkeit zur Folge hatten. Am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf wurden in den Jahren 2012 bis 2015 insgesamt 1.600 jugendliche Ausländer untersucht, von denen 1.000 als volljährig eingestuft werden konnten. Aufgrund einer nicht hundertprozentigen Sicherheit des Ergebnisses wird in Zweifelsfällen natürlich immer für die Unbegleiteten entschieden. Trotzdem oder gerade deswegen sprechen die Ergebnisse doch eine deutliche Sprache.
Genauso wichtig ist es jedoch auch, zu erkennen, dass dies mit ganz außergewöhnlichen Herausforderungen verbunden ist. Es wäre naiv, das zu ignorieren. Politik darf nicht nur sa gen: „Wir schaffen das.“ Seriöse Politik braucht einen Plan dafür, wie wir das schaffen. Kriegsflüchtlingen wollen wir so lange Schutz gewähren, bis die Bedrohung von Leib und Le ben in ihrer Heimat vorüber ist. Solange die Bedrohung an hält, droht keine Abschiebung. Für diejenigen Kriegsflücht linge, die dauerhaft bei uns bleiben wollen, ist das Asylrecht jedoch das falsche Instrument. Deutschland braucht ein mo dernes Einwanderungsgesetz, das die chaotische Zuwande rung wieder vernünftigen Regeln unterwirft. Wir brauchen an gesichts unserer alternden Gesellschaft in vielen Berufen Zu wanderer. Aber wir haben ein Recht darauf, uns diejenigen auszusuchen, die wir in unseren Arbeitsmarkt einladen.
Wir verpflichten uns,... dort, wo eine Abschiebung droht und damit die Würde und das Leben von Menschen in Ge fahr ist,
also durch die Abschiebung ist bereits die Würde und das Leben eines Menschen in Gefahr –
Man kann hier deutlich festhalten, dass all das, was Sie unter Abschiebung verstehen, nicht das ist, was wir darunter verstehen. Wir werden alles tun, aber mit Sicherheit nicht Ihren Forderungen einer Abschiebepolitik im Land Folge leisten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Aber anders als eine Abschiebung führt der Entzug eines bestehenden Aufenthaltsrechts eben nicht automatisch dazu, dass die Betroffenen das Land tatsächlich unmittelbar verlassen. Bestehende Ausreisehindernisse müssen im vollzuglichen Verfahren auch zukünftig von der Ausländerbehörde weiter geprüft werden. Der entsprechende Rechtsweg steht den Betroffenen weiterhin zu.
Ich kann von hier aus nicht beurteilen, inwieweit wir durch den Vorschlag der FDP auch zu einer Entlastung der Ausländerbehörden kommen würden. Dies wäre eine Frage, die im Rahmen der Anhörung zu klären wäre. Ebenso gespannt bin ich darauf, wie die Justiz zu diesem Vorschlag steht. Auch dieses ist zu klären. Klar ist für mich: Bei Ausweisung und Abschiebung brauchen wir ein deutlich effektiveres System.
Auf dieser Grundlage schlägt die FDP-Fraktion jetzt vor, eine Ausweisung, die in der Tat etwas anderes ist als eine Abschiebung - das ist ja auch in der Berichterstattung einmal vertauscht worden -, die auf den Vollzug ausgerichtet ist und nicht auf den Aufenthaltstitel an sich, als Nebenstrafe in das Strafverfahren aufzunehmen.
Es gibt einen weiteren Punkt in Bezug auf die Abschiebehemmnisse, nämlich die Gefahr für Leib und Leben. Eine Abschiebung in Kriegsgebiete kommt unter keinen Umständen infrage. Die Bundesrepublik wird niemanden in den sicheren Tod schicken. Auch das ist gut so, und daran sollten wir auch in Zukunft festhalten. Das bedeutet dann aber auch, dass dieses Strafmaß, das da von der FDP gefordert wird, nicht für jeden Einzelnen anwendbar ist. Dann stellt sich wieder Frage, ob all diejenigen, die in irgendeiner Art und Weise verfolgt werden sollen, mit dem gleichen Strafmaß bedacht werden. Auch das ist eine Ungleichbehandlung, auch darüber muss man noch einmal nachdenken.