Meine Fraktion hat in dem Ihnen vorliegenden Antrag die Schritte beschrieben, die jetzt dringend notwendig sind, um das Leid der Menschen zu lindern, die aus Nordafrika nach Europa gekommen sind und noch kommen. Es geht darum, den Menschen schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. Dabei ist Deutschland besonders gefordert, weil es die europäische Solidarität erfordert, diese Belastungen nicht allein den Mittelmeeranrainern und speziell Italien aufzuerlegen. Es geht aber auch darum, den Menschen die Angst vor der Abschiebung oder der Zurückführung in die Verhältnisse zu nehmen, denen sie gerade entkommen sind.
Da der derzeitige Erlass keinen formellen Abschiebestopp darstellt - ich beziehe mich jetzt auf den Antrag „Abschiebestopp nach Syrien“ -, keinen subsidiären Schutz nach § 60 liefert, hat die grüne Fraktion diesen Antrag gestellt und fordert einen halbjährigen Abschiebestopp nach Syrien, damit den Betroffenen - das ist der Unterschied zum Antrag der CDU-Fraktion - die Angst genommen wird, dass die Entscheidung über Abschiebung eine Ermessensfrage bleibt, und Rechtssicherheit geschaffen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Bericht kann ich nicht halten, ohne auf den Schwerpunkt unserer aktuellen Arbeit einzugehen. Sprunghaft gestiegen sind derzeit die Eingaben von Menschen, die nicht aus unserem Land stammen. Sie melden sich bei uns in ausländer- und aufenthaltsrechtlichen Fragen – viele, weil sie aufgefordert wurden, Deutschland zu verlassen, oder weil ihnen die Abschiebung droht. Alle diese Eingaben prüfen wir als Einzelfälle, als Einzelschicksale, die uns vorgetragen werden.
Liebe Kollegen, die Westbalkan-Lager sind – so schrecklich wie ich das auch finde – bereits Realität. Ihre heißersehnten Abschiebelager gibt es also bereits. Zwar hat die Landesregierung ein paar Syrer und Afghanen mit in das Lager gesteckt; das ändert aber nichts daran, dass dort Kosovaren, Albaner und andere Menschen bis zu ihrer Abschiebung festgehalten werden.
Wir haben auch erfahren müssen, dass Nazis – wie in Hamburg geschehen – Menschen, die im Flüchtlingsbereich solidarisch tätig sind, akribisch nachspüren und sie auf eine Art Feindesliste setzen. Wir haben erfahren müssen, dass die NPD Hamburg die Abschiebung unseres Kollegen Mehmet Yildiz und unserer Kollegin Cansu Özdemir fordern, was einerseits lächerlich ist, andererseits aber als Ansage verstanden werden muss, was man mit Migrantinnen und Migranten zu tun gedenkt, ob mit oder ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Anlage 13: Abschiebepraxis in Niedersachsen - hier: Abschiebung eines bhutanesischen Flüchtlings Antwort des Ministeriums für Inneres, Sport und Integration auf die Frage 15 der Abg. Sigrid Rakow (SPD)........................................................................1066
In einer Mitteilung vom 27. März 2008 berichtet der Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. von einer Abschiebung durch die Zentrale Ausländerbehörde in Braunschweig. Der bhutanesische Flüchtling Anup R., für den keine nepalesischen Papiere vorlagen, wurde demnach mit deutschen Passersatzpapieren, ausgestellt vom Landkreis Gifhorn, in Begleitung zweier Mitarbeiter der ZAAB Braunschweig zur Identitätsfeststellung nach Nepal gebracht.
Zu 3: Die entstandenen Kosten einschließlich der noch zu erwartenden Rechnung für das Rückflugticket bewegen sich im Rahmen dessen, was üblicherweise für Vorführungskosten, Passersatzpapiergebühren und Flugkosten für Einzelabschiebungen mit Linienflügen aufgewendet werden muss. Aufgrund der Verweigerungshaltung der ausreispflichtigen Ausländerinnen und Ausländer und ihrer fehlenden Bereitschaft, freiwillig und mit finanzieller Rückkehrhilfe in ihre Heimat zurückzukehren, sind derartige Aufwendungen bei der vom Gesetzgeber auferlegten Pflicht zur Durchsetzung der Ausreisepflicht unvermeidbar. Die Alternative, nur noch diejenigen ausreispflichtigen Ausländer abzuschieben, die an der Beschaffung von Rückführungsdokumenten pflichtgemäß mitwirken, während diejenigen, die ihre Abschiebung dadurch verhindern, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Identitätsaufklärung nicht nachkommen, in Deutschland bleiben dürften, kommt nicht in Betracht.
Herr Abgeordneter, wie Sie eben selbst zu Recht ausgeführt haben, geht es ungeachtet der Frage, wie und mit welchen Befugnissen eine solche Kommission eingerichtet wird, um Einzelfälle. Diese Einzelfälle würden von einer generellen Aussetzung der Abschiebung nicht erfasst.
In Wirklichkeit wird das auch die bestehenden Probleme nicht lösen.Denn es liegt in der Natur der Sache,dass eine Härtefallregelung nicht alle Fälle erfassen kann. Eine Aussetzung der Abschiebung würde aber den Stopp aller Verfahren nach sich ziehen. Das hielte ich nicht für richtig.
Es gibt aber nicht nur historische Gründe. Herr von Boetticher, auch im aktuellen politischen Kontext wäre die Aufnahme des Schutzes der Sinti und Roma ein starkes Zeichen; unabhängig davon, wie andere Landesparlamente reagieren. Wie andere Landesparlamente reagieren, machen Sie auch sonst nicht zum Maßstab Ihres Handelns. Die Diskussionen vor einigen Monaten über die Abschiebung von Sinti und Roma zeigen, wie sehr bis in die Mitte der Gesellschaft hinein Vorurteile und Ressentiments gegenüber den Sinti und Roma in der gesamten Europäischen Union auch heute noch bestehen. Alle diese Argumente für die Verfassungsergänzung wurden fachlich durch die Anhörung, die durchgeführt wurde, unterstrichen. Frau Pauls hat sie genannt. Alle, wirklich alle Anzuhörenden haben sich ausnahmslos für die Verfassungsergänzung ausgesprochen.
Wir brauchen auch nicht darauf zu warten, dass die zuständige Bundesbehörde unseren Minister eventuell einmal anweist. Sondern wir können selbst: keine Abschiebung, sondern Residenzpflicht für die nuklearen Globuli! – Vielen Dank.
Wir dürfen auch nicht vergessen, wenn wir über Abschiebung reden: Wir leben hier in einem Rechtsstaat, zum Glück.
Die Sitzung morgen Nachmittag beginnt mit den Tagesordnungspunkten 10, Innere Sicherheit muss Vorrang haben, Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 19/158, und 23, Keine Abschiebung in die Kälte – Wintererlass jetzt! Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 19/195.
Meine Damen und Herren, für diesen Personenkreis müssen wir allerdings auch die Möglichkeit der Abschiebung klarer definieren und konsequenter handhaben.
Auf Vorschlag der Bundesregierung soll das auch für Jugendliche und Heranwachsende gelten. Bisher war es nämlich erheblich schwieriger, aus einer Straftat und einer Freiheitsstrafe heraus, eine Abschiebung abzuleiten. Dazu bedurfte es einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, in Einzelfällen sogar drei Jahre, jeweils ohne Bewährung.
Innensenator Mäurer hat, wie ich es den Medien entnehmen konnte, öffentlich erklärt, dass er dies unterstützt. Herr Innensenator, in der Vergangenheit haben Sie sich gerade nun nicht eben, dazu haben Sie sich hier deutlich geäußert, als Weltmeister der Abschiebung dargestellt. Immerhin haben Sie im Jahr 2014 mit einer Quote von 0,6 Prozent von allen Bundesländer die niedrigste Abschiebungsquote zu verzeichnen. Sie setzen, das haben Sie immer wieder behauptet und betont, auf eine freiwillige Ausreise. Im
Prinzip ist das völlig richtig, das setzt ja auch das Gesetz voraus. Alle Länder verfahren entsprechend. Sie versuchen zunächst – und das ist auch ihre Verpflichtung –, die Ausreisepflichtigen zu einer freiwilligen Ausreise zu motivieren. Wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt, dann muss das Instrument der Abschiebung, insbesondere auf den genannten Personenkreis bezogen, deutlich verstärkt werden.
Weiterhin kommen aus der Bundesregierung Vorschläge, die Verfahren für Flüchtlinge aus Algerien und Marokko, Tunesien gehört auch dazu, aber es ist ein kleiner Kreis, schneller zu bearbeiten, damit deren Unterlagen künftig vorrangig geprüft und entschieden werden können. Letztlich kommt es dann zu einer schnelleren Abschiebung, wenn es darauf ankommt.
Die höhere Rückführungsquote hat die Grundlage darin, dass die Anerkennungsquote für diese Personen aus diesen Ländern relativ gering ist. Ich nenne sie einmal eben: aus Algerien 1,7 Prozent, Marokko 3,7 Prozent und Tunesien 0,2 Prozent. Daraus ergibt sich also allein schon aufgrund der Anerkennungsquote die hohe Wahrscheinlichkeit, dass, wenn jetzt Straftaten hinzukommen, eine Rückführung oder Abschiebung ohne Schwierigkeiten durchzuführen ist.
Sie haben deutlich gemacht, dass unsere Ausländerbehörde sachlich und dem Einzelfall angemessen prüft und entscheidet, wer unseren Schutz in einer Weise missbraucht, dass wir ihn versagen müssen. Dann muss die Ausländerbehörde danach handeln und die Ausweisung und Abschiebung von Serienstraftätern, bei denen das besondere Ausweisungsinteresse besteht, prioritär behandeln. Das ist uns als SPD-Fraktion natürlich auch wichtig. Auch das ist zurzeit der Fall, meine Damen und Herren. – Ich danke Ihnen!
Wenn ein deutsches Gericht rechtskräftig feststellt, dass davon auszugehen ist, dass von dem Betroffenen keine Straftaten mehr begangen werden, warum geht dann von dieser Person eine Gefahr aus? Eine Bewährungsstrafe kann daher gar nicht zu einer Abschiebung führen.
Davon reden Sie aber nicht, das ist auch gar nicht Ihr Thema. Ihnen geht es nicht um die Abschiebung im aufenthaltsrechtlichen Sinne, über die sich auch vortrefflich streiten ließe, sondern Sie meinen irgendetwas anderes. Ihr Anliegen ist mir, ehrlich gesagt, überhaupt nicht verständlich. Wollen Sie Straftäter aus Bremen abschieben?
Herr Zicht, Sie haben unter anderem – ich will nicht so ganz viel von Ihnen aufgreifen, aber das dann doch –, davon gesprochen, dass es bei der Abschiebung in sichere Herkunftsländer – nordafrikanische Länder beispielsweise, die zukünftig möglicherweise sichere Herkunftsländer werden – problematisch ist, wenn die Länder diese Menschen nicht aufnehmen wollen.
Ich frage mich, was es für eine Nebelkerze ist, hier über Abschiebungen und über Ausweisungen zu reden, weil das eigentlich ein Herumdoktern an Symptomen ist. Wir alle wissen, wie schwierig ein Verfahren der Abschiebung ist, und zu wie wenig Abschiebungen es kommt. Ich kann mir das nur so erklären, dass die Union diese nachgelagerte Lösung propagiert, weil sie eigentlich weiterhin sich weigern möchte, an die Ursachen des Problems heranzugehen, und das ist die aus unserer Sicht rechtswidrige Duldung der illegalen Einreise.
Im Jahr 2014 hat es 100 000 abgelehnte Asylanträge gegeben, wobei nach Auskunft des Bundesministeriums des Inneren nur 11 000 zu einer Abschiebung geführt haben. Dies sind sicherlich Zahlen, die ausweisen, dass hier über Abschiebungen nachgedacht werden muss.
Insgesamt müssen wir davon ausgehen, dass die Herabsetzung der Strafbarkeit nicht zu dem Ergebnis führen wird, das sich die Große Koalition vorgestellt hat. Neben der Abschiebung gibt es weitere Gründe bei dem Abschiebungsverfahren zu berücksichtigen, die nicht gleich diesen Erfolg nach sich bringen werden.
Der andere ist, dass eine Gruppe von rund 50 unbegleiteten Jugendlichen inzwischen für die Mehrzahl der Raubdelikte in Bremen bei den unter 18-Jährigen verantwortlich ist. Das Gros dieser Täter kommt aus Marokko und Algerien. Dank der massiven Präsenzmaßnahmen sowie der Arbeit einer speziellen Ermittlungsgruppe konnten in der Vergangenheit zahlreiche Taten aufgeklärt werden. Zurzeit befinden sich elf Jugendliche in Untersuchungshaft und vier in Strafhaft. Da die Abschiebung von Jugendlichen nach geltendem Recht beinahe unmöglich ist, können wir erst handeln, wenn sie volljährig geworden sind.
Gleichwohl habe ich Ende des vergangenen Jahres die Ausländerbehörde aufgefordert, alle Möglichkeiten hinsichtlich der Abschiebung dieser besonderen Gruppe auszuloten. Die Frage, ob Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend. Die Anerkennungsquote für diese Länder beträgt nahezu null. Viel wichtiger ist es, ob eine Rückführung in diese Länder tatsächlich möglich ist. Sie haben gestern aus der Presse erfahren, dass Schweden dies mit Marokko bereits realisiert hat. Es ist viel entscheidender, dass wir da in der praktischen Umsetzung vorankommen.
Ich frage Sie ehrlich zum Thema Abschiebung, glauben Sie wirklich, dass wir die Probleme, die wir gegenwärtig haben, darüber lösen können? Sehen Sie nicht die Schlangen vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem sogenannten BAMF? Hunderttausende von Anträgen liegen dort unbearbeitet. Selbst wenn sie alle bearbeitet wären, stellte sich die Frage, woher Sie die vielen Tausend Verwaltungsrichter nehmen, die dann die Klagen in einem überschaubaren Zeitraum abarbeiten können. Woher nehmen Sie die Polizeibeamten des Bundes, die wir heute überall vermissen, weil sie in Bayern gebunden sind, die uns dann bei diesen Abschiebungsmaßnahmen unterstützen?