Dadurch, dass zwischenzeitlich viele Menschen mit Migrationshintergrund eingebürgert wurden bzw. auch viele Aussiedler einen Migrationshintergrund haben, die allerdings bei der bisherigen Ausgestaltung des Rechts nicht an diesen Gremien teilnehmen konnten, haben wir uns entschlossen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Integrations- und Migrationsarbeit auf eine wesentlich breitere Basis stellt und dabei hilft, erfolgreicher und zielgerichteter zu arbeiten. Als erste Maßnahme haben wir daher im Gesetzentwurf die 10 %-Hürde wegfallen lassen. Damit die Wahl eines Beirates für Migration und Integration auch tatsächlich stattfinden kann, ist nunmehr lediglich erforderlich, dass sich mehr Personen zur Wahl stellen, als Plätze im Migrationsbeirat zur Verfügung stehen. Falls dies nicht der Fall ist, findet keine Wahl statt, sondern in diesem Fall soll ein Beirat für Menschen mit Migrationshintergrund eingerichtet werden.
Dementsprechend gab es all die Überlegungen, die hier schon genannt worden sind: Im Jahr 2003 gab es nämlich eine Studie zu dem Thema „Ausländerbeiräte in der Krise“, 2005 gab es den Bürgerkongress – der ist noch nicht erwähnt worden – „Zusammenleben gestalten, freiwilliges Engagement von zu- und eingewanderten Menschen“. In beiden ist damals schon die Änderung der Ausländerbeiräte gefordert worden. Ähnlich lautete auch die Empfehlung von RIFI. Im Sommer 2007 legte eine Arbeitsgruppe – sie ist zitiert worden – einstimmig beschlossene Leitlinien für eine Reform der Ausländerbeiräte vor. Der Landesbeirat für Migration und Integration hat diese Leitlinien befürwortet. Ich freue mich darüber, dass die SPD-Fraktion all diese Leitpunkte aufgegriffen hat und als Gesetzentwurf eingebracht hat. Ich glaube, es ist auch ein deutliches Zeichen dafür, wie sehr sich Landesregierung und Parlament gemeinsam der Aufgabe stellen, die Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen voranzubringen.
Frau Präsidentin! Ich melde mich nur, weil ein Punkt bei allen Rednern vergessen worden ist. Das fällt mir jetzt auch selbst erst ein. Frau Dreyer, es geht nämlich um die Frage, dass diejenigen, die nicht einen Migrationshintergrund haben, sich in Wählerlisten eintragen müssen. Das heißt, es wird auf die Kommunen ein neues Verfahren zukommen. Das heißt, jemand, der nicht per se als Ausländer aufgrund seiner Staatsangehörigkeit gekennzeichnet ist, muss sich, bevor er zur Wahl für diesen Beirat für Migration und Integration gehen will, in Wählerlisten eintragen lassen.
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“ Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/2141 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“. Ich freue mich, dass wir inzwischen eine neue Drucksache vorliegen haben und einhellig alle Fraktionen des Landtags diese Enquete-Kommission beantragen. Insoweit ist der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion ein wenig verändert und ergänzt worden, damit die Wünsche der anderen Fraktionen berücksichtigt werden. Das Ziel wird aber offensichtlich vom gesamten Parlament getragen.
Das ist gut, weil die Frage der Integration, der Migration, wie wir mit diesen Menschen umgehen und wie wir es miteinander in Rheinland-Pfalz machen und damit, wie wir Zukunft miteinander gestalten, eine der größten Herausforderungen der Zukunft nicht nur in RheinlandPfalz, sondern auch in Deutschland ist.
Zu einem Thema, das uns schon lange vor den Füßen liegt und bei dem wir in diesem Land beileibe nicht in einer Situation sind, dass wir ganz am Anfang stehen, wie wir Integration und Migration für dieses Land betreiben, gibt es natürlich schon viele Schritte und viele, die sich in diesem Bereich ehrenamtlich und hauptberuflich engagieren. Es ist nun notwendig, sich im Rahmen einer Enquete-Kommission damit zu beschäftigen.
Gestern haben wir einen Gesetzentwurf über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration eingebracht. Wir werden die Regelungen anders treffen. Es wird noch eine Anhörung stattfinden. Ich glaube aber, es gibt einen Grundkonsens, dass wir uns dahin entwickeln, dass alle, die sich dort engagieren, auch Beteiligungsrechte haben sollen. Das ist ein weiterer Mosaikstein dafür, wie wir mit Menschen mit Migrationshintergrund umgehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir könnten jetzt über die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Integration und Migration“ abstimmen.
Wir befinden uns auf dieser Welt in einer sehr veränderten Situation. Daher möchte ich einmal den Blick von außen auf den Sachverhalt richten, mit dem wir uns in der Enquete-Kommission „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“ auseinandersetzen wollen.
„Die Enquete-Kommission soll im Bereich Migration untersuchen, mit welcher Zuwanderung für RheinlandPfalz in den nächsten Jahren gerechnet werden kann und welche Steuerungsmöglichkeiten für Zuwanderung gesehen werden.“
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir zur direkten Abstimmung. Wer dem Antrag auf Einsetzung einer EnqueteKommission „Integration und Migration in RheinlandPfalz“ – Drucksache 15/2141 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist der Antrag auf Einsetzung der Enquete-Kommission einstimmig angenommen worden.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration und Verbraucherschutz vom 2. Mai 2002 und des Hauptausschusses vom 15. Mai 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU über Fortschreibung des Krankenhausplanes 1999 und des Krankenhausinvestitions- und Finanzierungsprogramms, Drucksache 15/49
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung beider Anträge federführend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz. Widerspruch dagegen höre ich nicht. Dann ist das so beschlossen.
2. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz vom 2. Mai 2002 und des Hauptausschusses vom 15. Mai 2002 zum Antrag der Fraktion der CDU über Fortschreibung des Krankenhausplanes 1999 und des Krankenhausinvestitions- und Finanzierungsprogramms
tremfall für kurze Zeit die Medienlandschaft in Unruhe versetzt. Nach einiger Zeit klingt die Aufregung dann jedoch ab und von der nötigen besseren Vernetzung von Schule, Jugendhilfe und Sozialarbeit und anderen notwendigen Folgerungen ist leider oft nicht mehr die Rede - bis zum nächsten Ereignis dieser Art, das dann die öffentliche Wahrnehmungsschwelle durchbricht. Kollege Höppner hat das schon angesprochen, vor vier Jahren war es der Amoklauf von Erfurt, vor zwei Jahren waren es die Vorgänge in Hildesheim an der Berufsschule und nun neuerdings ist es das, was sich mit dem Komplex Rütli-Schule in Berlin verbindet. Übrigens haben die beiden ersten Beispiele mit dem Thema Migration gar nichts zu tun, nur der letzte Vorgang Rütli-Schule.
Wir haben in unserem Antrag keineswegs eine von Ihnen suggerierte Monokausalität zwischen Gewalt und Migration gesehen. Wir haben den Antrag mit „Konfliktprävention und Bildungschancen an Schulen“ überschrieben. Das bezieht sich keineswegs nur auf Ausländer. Eines möchten wir hier allerdings deutlich festgestellt wissen. Die von einigen hier eben mit Klatschen begleitete Feststellung - so habe ich es verstanden; Sie haben die Gelegenheit, es richtig zu stellen -, ein Kind dürfe nur dann eine Schule besuchen, das heißt dem Schulgesetz Genüge tun und seine Schulpflicht erfüllen, wenn es ausreichende Deutschkenntnisse hat, halte ich, gelinde gesagt, für baren Unsinn. Das wird als eine Meinung aus Ihren Reihen transportiert. Das verstehe ich nicht. Insofern haben wir Nummer 3 unseres Antrags formuliert. Wir würden uns freuen, wenn wir gemeinsam zu der Ansicht kommen, dass jedes Kind hervorragend Deutsch lernen soll und jedes Kind im entsprechenden Alter auch seine Schulpflicht erfüllen darf. Darum ging es uns.
besseren Integration spricht, dann wäre es im Gegensatz zu dem Thema, das wir gerade diskutiert haben, vielleicht gar nicht so schlecht, wenn man die Informationen hätte, die durch diesen Bericht erbeten wurden. Nun muss ich zugeben, dass die Beschaffung der erbetenen Übersicht über die bundesweite Forschungsarbeit zur Migration in der Kürze der Zeit und auch aus Kostengründen nicht im gewünschten Umfang möglich gewesen ist.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - übrigens empfehle ich jedem, der sich mit diesem Thema beschäftigt, einen Besuch, weil es einen bemerkenswerten Wandel in der Kultur dieses Amtes gegeben hat - ist seit Anfang 2005 für dieses Thema zuständig. Wir haben uns daher im Wesentlichen auf Aussagen dieses Bundesamtes gestützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, selbst die Erstellung einer umfassenden Übersicht über die Forschungsarbeit zur Migration nur für Schleswig-Holstein wäre quasi nur möglich gewesen, wenn wir einen externen Auftrag erteilt hätten. Darauf haben wir verzichtet, weil wir dafür keine Haushaltsmittel haben und vielleicht auch Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis gestanden hätten. Ich glaube nicht, dass eine akribische Übersicht der Forschungsarbeiten notwendig ist. Vielmehr sollten wir versuchen, das, was bei der Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland fehlt, anders aufzuarbeiten.
Wir haben uns aber zu fragen erlaubt, welche Forschungsarbeit über Migration in Schleswig-Holstein betrieben wird. Wir haben uns zu fragen erlaubt, welche Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein tätig sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich dem Innenminister für den vorgelegten Bericht zur Migrationsforschung danken, auch wenn dieser aufgrund der Fülle von Informationen, derer sich das Innenministerium bedient, nicht allumfassend ausfallen kann. Die Bewältigung der mit Migration im Zusammenhang stehenden Aufgaben ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Es macht nicht an Staats- geschweige denn an Landesgrenzen Halt. Es ist daher erforderlich, ein bundesweites Konzept zur Integration von Migrantinnen und Migranten zu entwickeln.
Ausgehend von dieser Prämisse ist es begrüßenswert, dass es im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Forschungsstelle gibt, die sich mit der Gewinnung analytischer Aussagen für die Steuerung von Zuwanderung beschäftigt. Es ist nur folgerichtig, dass sich das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein dieser Daten bedient. Das erstellte Forschungsmonitoring und die Begleitung der Arbeit durch einen wissenschaftlichen Beirat garantieren eine breite Auseinandersetzung, die der komplexen Materie angemessen ist. Dies kann auf Länderebene gerade in einem relativ kleinen Land wie Schleswig-Holstein in dieser Qualität unmöglich geleistet werden.
Eine zweite Bemerkung zum Bericht selbst! Ein hilfreicher Hinweis scheint mir in dem Bericht der auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dessen wissenschaftliche Aktivitäten zu sein. Die dort beackerten drei Aufgabenfelder scheinen auch im Sinne der den Berichtsantrag stel
Ich will als dritte Bemerkung einen kleinen konstruktiven Hinweis geben. Wir haben mit unserem zuständigen SPD-Arbeitskreis in der vergangenen Woche in Eutin das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands - CJD - besucht, das sich nicht nur mit Sprach- und Integrationskursen für Migranten und Migrantinnen befasst, sondern daraus eine wissenschaftliche Beschäftigung mit den Folgen der Migration und mit Konzepten zur Sozialarbeit entwickelt hat. Aktuell hat man uns eingeführt in ein dort zurzeit bearbeitetes Projekt, nämlich eine Studie zur interkulturellen Unternehmensentwicklung in Zusammenarbeit mit der Firma Honeywell. Dort wird zurzeit eine Studie erstellt, die dem Ziel dient, die unternehmensinterne Kommunikation in einem international besetzten Betrieb zu verbessern, den ich selbst kenne. Die erste Generation von Gastarbeiterfamilien ist dort mit Nachkommenschaft tätig. Dort forscht diese Gruppe von CJD zurzeit. Wir haben darum gebeten, dass sie dem Landtag und seinen Fraktionen und der Regierung die Forschungsergebnisse zur Verfügung stellen. Die sind auch in vielen anderen Bereichen mit einem hoch kompetenten Team tätig. Es ist beeindruckend, wie sie sich um Integrationsarbeit, auch Migrations- und Sozialberatung und darüber hinaus mit Forschung und Studien zu diesem Thema befassen. Das Land hätte in dem CJD einen hoch kompetenten Ansprechpartner, wenn es ihn denn kennte. Deswegen habe ich die Gelegenheit genutzt, auch diese Adresse bekannt zu geben und sie vielleicht als Nummer 99 in den Bericht einzufügen.
Die Anzahl der von Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmenden Asylsuchenden richtet sich nach Paragraf 45 des Asylverfahrensgesetzes. Die Verteilung erfolgt derzeit nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Im Jahr 2011 beträgt der Anteil unseres Landes Mecklenburg-Vorpommern zwei Prozent aller in der Bundesrepublik Deutschland asylbegehrenden Personen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet in diesem Jahr gegenwärtig mit 10.500 Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen. Nach dem Königsteiner Schlüssel entfallen dementsprechend auf Mecklenburg-Vorpommern 218 Personen.
Im letzten Bericht der Arbeitsgruppe zur häuslichen Beziehungsgewalt von 2006 wurde noch festgestellt, dass mehr Anstrengungen unternommen werden müssten, um auch die Frauen zu erreichen, die von sich aus keine institutionelle Hilfe suchen. Das gilt vor allem für die große Gruppe von Migrantinnen, die von Gewalt betroffen sind, und ihre Kinder. Alle Beteiligten der Arbeitsgruppe beklagten, dass es für diese Gruppe aufgrund der Sprach- und Kulturbarrieren noch keine niedrigschwelligen Hilfsangebote gibt. Deshalb sind wir Grünen sehr froh darüber, dass sich hier in den letzten Jahren in Bremen und Bremerhaven eine Menge getan hat. Inzwischen wird das Thema häusliche Beziehungsgewalt in dem Programm FIT-Migration und in den familienorientierten Integrationstrainings regelmäßig thematisiert. Das ist besonders wichtig, gerade vor dem Hintergrund, dass Migrantinnen nach wie vor einen hohen Anteil von den Betroffenen in dem Bereich häusliche Beziehungsgewalt abbilden.
Ich komme zum Schluss! Die anderen Punkte sind von meinen Kolleginnen schon sehr deutlich angesprochen worden. Ich möchte nur noch zwei kurze Gedanken sagen: Frauenhäuser, sind ein ganz wichtiger Bereich, der weiterhin im Lande Bremen bestehen muss. Wo wir auch ganz deutlich noch mehr machen müssen, ist bei den Frauen mit Migrationshintergrund, die teilweise aus Strukturen kommen, in denen völlig andere Vorstellungen herrschen; Zwangsverheiratung ist ein Thema, Ehrenmord ein zweites Thema, aber auch der Bereich, wie die Rolle der Frau überhaupt zu sehen ist. Hier müssen wir auch aus Sicht der CDU maßgeblich weiter voranschreiten. FIT-Migration und FIT-Eltern sind zwei Programme, die helfen, aber ich glaube, diesem Bereich muss weitere Aufmerksamkeit gewidmet werden. – Danke schön!
Wir haben im vergangenen Jahr auch eine Reise gemacht, und zwar waren wir in Nürnberg. Der Petitionsausschuss hat dort zwei sehr interessante Gespräche geführt, zum einen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu den Themen „Asyl und Abschiebeschutz von Flüchtlingen“ und „Sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderern in Deutschland“, über die Entwicklung und Durchführung von Integrationskursen für Zuwanderer, über die Neuausrichtung der Migrationserstberatung sowie über die Förderung von Projekten zur sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der in Deutschland dauerhaft lebenden Aussiedler und Ausländer.
Die Landesregierung hat ein gutes Konzept, das es konsequent weiterzuverfolgen und zu erweitern gilt. Ich nenne die wichtige Stelle der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration und den Arbeitskreis „Rheinland-pfälzische Initiative für Integration“, der Erfahrungen und Sachverständigenwissen für die praktische Arbeit der Integration zur Verfügung stellt.
hörden“ herausgegeben. In dieser Handakte werden unter anderem Bearbeitungshinweise gegeben, um eine einheitliche Verfahrensweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Ausländerbehörden bei der Erteilung von Erlaubnissen zum Verlassen des Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung zu gewährleisten, so weit die gesetzlichen Vorschriften inhaltsgleich sind.