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Im Tagesspiegel vom 09.06.2019 hat der UNHCRVertreter in Deutschland, Dominik Bartsch, auch keinen generellen Abschiebestopp für Afghanistan gefordert. Der UNHCR fordert ihn gerade nicht. Der UNHCR stellt vielmehr fest, dass die Situation in Afghanistan sich in den letzten Monaten verschlechtert hat. Deshalb sollen je nach Sicherheitslage Abschiebungen nur im Ausnahmefall erfolgen. Er rät auch dazu, jedes Asylgesuch, wie wir es auch tun, im Einzelfall zu prüfen, weil sich die Gefahr für jeden einzelnen Menschen sehr unterschiedlich darstellt je nach Geschlecht, Herkunft und Region und dass das halte ich auch für nachvollziehbar - bei jeder Abschiebung auch deshalb eine Einzelfallprüfung gemacht werden soll, weil einige Asylentscheidungen schon mehrere Jahre alt sind.

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Ich will aber andere Beispiele nennen, wo der Senat offensichtlich Schwierigkeiten mit der Wahrheit hat. Was haben wir denn im Bereich der Abschiebung? Da wird davon gesprochen, wie viele Menschen wir zusätzlich abgeschoben haben.

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drohenden Abschiebung zu entgehen, ist sie nach Oebisfelde in Sachsen-Anhalt ins Kirchenasyl gegangen.

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Auch heute, kurz vor Weihnachten, laufen noch Gespräche mit Ministerpräsident Höppner von Sachsen-Anhalt. Eventuell ist Sachsen-Anhalt bereit, die Familie zu übernehmen, die hier in Niedersachsen keine Chance hat. Voraussetzung für eine solche Übernahme wäre aber, dass Niedersachsen auf den Vollzug der Abschiebung verzichtet. Mit einer solchen weiteren Duldung würde Niedersachsen die Möglichkeit eröffnen, dass diese Gespräche mit dem Ministerpräsidenten Höppner fortgeführt werden.

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Zweitens gibt es im Bereich der zentralen Ausländerbehörde Stichwort Asyl -, der bei immer weniger Asylbewerbern, wie Sie auch sagen, mangels effektiver Abschiebung immer mehr Geld kostet, Einsparpotenzial in Höhe von 700 000 Euro, ohne jemandem das ihm gesetzlich zustehende Geld wegzunehmen.

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Die Härtefallkommission spricht im Einzelfall auf Antrag Empfehlungen an die Ausländerbehörde aus, wenn aufgrund der dargelegten humanitären und sozialen Aspekte in der drohenden Abschiebung eine besondere Härte gesehen wird. Härtefälle sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Grundsätzlich geht man von folgenden Faktoren aus: wenn der Flüchtling im seinem Heimatland von der Todesstrafe bedroht ist oder wenn Leib und Seele infolge von Familienbeziehungen in Gefahr sind.

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Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass ein zu großzügiger Umgang mit diesem neuen Instrumentarium zu einem Missbrauch führen könnte; denn bereits die Prüfung eines Falles durch die Härtefallkommission könnte zunächst, um keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, zu einer Aussetzung der Abschiebung für den Betroffenen bis zum Abschluss des Verfahrens führen. Allein die Hoffnung auf einen vorübergehenden weiteren Aufenthalt könnte Ausländer dazu verleiten, sich an die Mitglieder der Härtefallkommission auch in Fällen zu wenden, in denen die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung dem Grunde nach nicht vorliegen.

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Das Parlament hat sich in der letzten Legislaturperiode wie in den Legislaturperioden davor und auch in dieser Legislaturperiode, insbesondere im Petitionssausschuss, mit Personen beschäftigt, die sich in der Abschiebehaft befinden und ihre Abschiebung verhindern wollen.

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In Frage 8 ging es darum, wie viele Abschiebehäftlinge aus der Haft entlassen worden sind, weil eine Abschiebung nicht möglich war. Auch hier bezieht man sich in der Antwort wiederum nur auf das erste Quartal 2004. Man teilt mit, dass das zum Beispiel auf drei Abschiebungshäftlinge aus Indien zutrifft, die nach 388 Tagen entlassen worden sind. Damit sind die zwölf Monate allerdings überschritten - für mich ein ganz klarer Widerspruch. Einmal mehr zeigt sich, dass Sie eigentlich kein Interesse daran hatten, diese Anfrage ordentlich zu beantworten.

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Das war, wie wir sehr schnell feststellen mussten, zu diesem betreffenden Zeitpunkt jedoch nicht mehr erforderlich. Zutreffend war nämlich, dass der Abschiebegefangene seit dem 7. April 2004, also vor Ostern, lediglich die Nahrungsaufnahme verweigert und Suizidabsichten geäußert hatte. Er wollte damit seine Abschiebung verhindern - ein Vorgang, der uns bei den Abschiebehäftlingen öfter begegnet. Während der Osterfeiertage verweigerte er die Nahrungsaufnahme, zeigte sich aber ruhig, sodass eine Selbsttötungsgefahr nicht mehr ohne weiteres unterstellt werden konnte.

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Herrn Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Ereignisse haben in letzter Zeit das Thema Abschiebung in Deutschland mehr in die Öffentlichkeit gerückt.

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Meine Damen und Herren! Der Vollzug von Abschiebungen obliegt Bundesbehörden. Die Anordnung einer Abschiebung aufgrund von Vorschriften des Ausländergesetzes obliegt unabhängigen Richtern. Allein die Abschiebehaft liegt im Verantwortungsbereich der Exekutive der Bundesländer. In Sachsen-Anhalt wird sie durch die Justizvollzugsanstalten im Weg der Amtshilfe für das Ministerium des Innern vollzogen.

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Das ist aus der Sicht der FDP ein zu kritisierender Paradigmenwechsel im deutschen Ausländerrecht. Ein Haftgrund ist nun ein Verdacht, also eine Sache, die nicht zwangsläufig nur von der betroffenen Person abhängt, sondern durchaus im Umfeld begründet liegen kann. Zudem geht man von dem Prinzip ab, dass eine Haft nur kurzfristig und nur zur Durchsetzung einer angeordneten oder ernsthaft betriebenen Abschiebung anzuordnen ist.

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Wir möchten, dass wenigstens die Menschen, die potenziell von dieser Bleiberechtsregelung im Hinblick auf die Entscheidung Herbst-IMK profitieren könnten, bis dahin nicht abgeschoben werden. Wir wollen ein Aussetzen der Abschiebung und keine Bleiberechtsregelung auf Landesebene. Ich weiß, die kann es nicht geben.

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KOOFRA bietet den geschundenen Frauen Hilfe. Sie sind Opfer geworden, unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und unter schlimmsten Bedingungen eingesperrt und ausgeliefert. Wenn sie den Weg zu KOOFRA schaffen – und leider schaffen das nicht alle, sondern nur wenige aus diesem Bereich –, dann finden sie dort Frauen, die im wahrsten Sinne des Wortes ihre Sprache sprechen. Sie finden Hilfe und werden betreut. Sie können über ihre Angelegenheiten reden und sich in Ruhe entscheiden, ob sie vor Gericht aussagen wollen oder nicht. Das Wertvollste, was KOOFRA ihnen bieten kann, ist Zeit. Die drohende Abschiebung, die Ausreisepflicht ist aufge

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Frau Sager, auch die Abschiebung mittels Postkarte gibt es heute nicht mehr.

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Sie hätten sich also Ihren Antrag und die herbeigeführte parlamentarische Behandlung eigentlich sparen können. Eulen müssen Sie nun wirklich nicht nach Athen tragen. Der Antrag macht deutlich, dass es Ihnen weniger um die Sache als vielmehr um die Aufstellung völlig überzogener und unrealistischer Forderungen geht. Oder wie sonst wollen Sie die Forderung nach einem Totalverbot aller islamistischen Organisationen und der Ausweisung bzw. Abschiebung aller Mitglieder bewerten? Das ist meilenweit von der Realität und den staatlichen Handlungsmöglichkeiten entfernt. Das wissen Sie doch genau, meine Damen und Herren. Solche Forderungen können Sie vielleicht auf der Stammtischebene äußern. Aber auch da würde ich es besser sein lassen.

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Die Forderung nach Ausweisung und Abschiebung von angeblich 30 000 islamistischen Extremisten aus Deutschland ist nicht neu. Sie hat auch Herr Stoiber vor einigen Monaten aufgestellt. Seine anteilige Quote für Bayern hat er, soweit mir bekannt ist, auch nicht im Ansatz erfüllt. Aber das ist auch nicht erforderlich, meine Damen und Herren. Wenn in Verfassungsschutzberichten von einem Protestpotenzial der islamistisch-extremistischen Ausländerorganisationen von etwa 30 000 die Rede ist, dann ist dies nicht mit 30 000 Extremisten gleichzusetzen. Es handelt sich um eine Schätzung des Mitglieder- und Anhängerpotenzials. Nicht alle davon verfolgen oder unterstützen extremistische Zielsetzungen. Selbstverständlich arbeiten die zuständigen Stellen in einer weiteren Bund-Länder-Arbeitsgruppe eng zusammen,

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Gegen die Abschiebung von Arbeitslosenhilfeempfängerinnen und -empfängern in die Sozialhilfe

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Meine Damen und Herren, wir fordern in unseren Änderungsanträgen, die Abschiebegefängnisse Ingelheim und Zweibrücken zu schließen, und zwar nicht, weil wir die Abschiebung nicht auch als letztes Mittel als notwendig anerkennen,

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Den Nährboden dafür bereiten gerade namhafte AfD-Vertreter mit Sätzen wie den folgenden: „Die politische Korrektheit gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.“ Alice Weidel. „Abschiebung der Antifa nach Buchenwald. Arbeit statt Linksterror.“ Mirko Welsch. „Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet.“ Marcel Grauf, AfD. „Der Pass alleine macht noch keinen Deutschen. Als AfD sind wir deshalb dafür, dass sogenannte Abstammungsprinzip, das ja bis vor Kurzem noch gegolten hat, wieder einzuführen (…).“ Marc Jongen, AfD. „Das große Problem ist, dass man Hitler als das absolut Böse darstellt.“ Björn Höcke. „Das sagt eine Deutschtürkin. Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifische deutsche Kultur ist. Danach kommt sie hier nie wieder her und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“ Alexander Gauland. „Es handelt sich wohl um einen Mann, der Worten auch Taten folgen lassen kann.“ AfD‑Funktionär aus Berlin über den Mann, der mit Gaskartuschen und Benzinkanistern im Auto in das Berliner Willy-Brandt-Haus fuhr. „Ja.“ Beatrice von Storch, AfD-Bundesvorsitzende, auf die Frage, ob Polizisten an der deutschen Grenze auf Frauen und Kinder unter den Flüchtlingen schießen sollten. „Am besten das Pack zurück nach Afrika prügeln.“ Damaliger stellvertretender Nürnberger AfD-Kreisvorsitzender. „Was ist schlimmer, eine beschädigte Synagogentür oder zwei getötete Deutsche?“ Roland Ulbrich, sächsischer AfD-Abgeordneter. „Was die Partei jetzt bräuchte, ist ein Anschlag Anis Amri 2. So was darf man sich aber natürlich nicht wünschen.“ André Barth, sächsischer AfD-Abgeordneter. „Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftswachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern.“ Alice Weidel. „Diese Kameltreiber sollen sich dorthin scheren, wo sie hingehören, weit, weit, weit, hinter den Bosporus, zu ihren Lehmhütten und Vielweibern. Hier haben sie nichts

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Einem Rechtsstaat müssen Mittel zur Verfügung stehen, um Personen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihren Pass mit dem Ziel vernichtet haben, so eine Abschiebung zu verhindern, doch in ihr Herkunftsland zurückzuführen.

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Vielmehr – es ist Praxis in den Ausländerbehörden, dass das festgestellt wird – kommt es nicht selten sogar zu Identitätstäuschungen. Damit haben sie selbst die Ursache gesetzt, dass eine Abschiebung rechtlich zwingend ist.

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Diejenigen, die der Abschiebung unterliegen, werden natürlich rückgeführt. Das ist völlig selbstverständlich.

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Als Letztes gestatten Sie mir noch ein Plädoyer an die Wirtschaft, die ihren Teil dazu beitragen muss. Es geht um die Kommunikation mit den Job-Centern, um mehr Ausbildungsplätze und nicht zuletzt um neue Arbeitsplätze. Wesentlicher Ansatz grüner Politik bleibt es, die Chancen für den Einstieg in eine sich weiter über Arbeit definierende Gesellschaft zu verbessern. Hartz IV kann dazu beitragen. Grundlegend bleiben auch verbesserte Bildungschancen, eine Abschiebung der Zehnjährigen in Resteschulen muss verhindert. Aber das ist ein anderes Thema. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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Lassen Sie mich auch heute wieder einige Beispiele herausgreifen und sie Ihnen näher darbringen, ohne dass ich den Datenschutz verletze. Wo konnten wir beispielsweise helfen? Der schwerstbehinderte Sohn einer Petentin, der in einer Behindertenwerkstatt tätig ist, erhielt im Zuge des Antrages auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz zunächst einen abschlägigen Bescheid, dann aber doch rückwirkend Leistungen nach dem genannten Gesetz anerkannt. Also hier gab es doch noch Möglichkeiten zu helfen. Ein weiterer Petent wendet sich gegen eine drohende Abschiebung und bittet um Unterstützung. Diesem Anliegen konnte mit folgender Begründung ebenfalls entsprochen werden: Aufgrund des Ärztemangels in unserem Land und des damit gegebenen öffentlichen Interesses soll dem Petenten noch vor Abschluss des Klageverfahrens eine Arbeitserlaubnis und damit die aufenthaltsrechtliche Sicherheit gegeben werden. Also auch hier konnten wir weiterhelfen.

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Ich möchte mich mit meinen Ausführungen auf zwei konkrete Anliegen beziehen, die in der Sammelübersicht enthalten sind. Zum einen war das eine Petition, die ganz speziell noch einmal abzielt auf die Situation des Ärztemangels in Mecklenburg-Vorpommern. Auch mein Heimatkreis, der Landkreis Uecker-Randow, ist von dieser Negativentwicklung im Land betroffen. Für uns war es sehr unverständlich vor diesem Hintergrund, dass die drohende Abschiebung eines jungen Arztes vorgesehen war, gut ausgebildet, in direktem Kontakt mit medizinischen Einrichtungen und vor allem auch vorliegend mit der Bereitschaft aus solch einer Einrichtung, ihm eine Anstellung zukommen zu lassen. Uns hat sich hier der Eindruck vermittelt, dass erst durch das Tätigwerden des Petitionsausschusses ein Nachdenken auch bei den zuständigen Ausländerbehörden begonnen hat und an der Stelle dann sicherlich auch ein positiver Effekt entstand durch das Agieren des Petitionsausschusses. Wir konnten letztlich die Petition abschließen, weil dem Anliegen des Petenten entsprochen werden konnte. Es bleibt allerdings die Frage, warum erst ein riesiger Verwaltungsprozess in Gang gesetzt werden musste, denn solch ein Petitionsverfahren ist nun mal ein erheblicher Aufwand, blickt man auf die entstehenden Papierberge und die dahinter ste

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Zu den Fakten: Erstens wird die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts der Ausländer infrage gestellt. Diese Herangehensweise ist nicht neu. Ich verweise ausdrücklich auf die geltende Gesetzeslage. Das Aufenthaltsgesetz regelt in § 60 a: Ein ausreisepflichtiger Ausländer erhält eine Duldung, solange die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist und keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.

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Darüber hinaus kann die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens sechs Monate ausgesetzt wird.

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das nachträglich die ohnehin geplante Abschiebung der Horterzieher aus dem Landesdienst legitimieren soll.

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Meine Damen und Herren, problematisch ist auch die geplante Abschiebung der Schuljugendarbeit auf die kommunale Ebene. Die Schule verliert damit an Einfluss auf die konkrete inhaltliche Ausgestaltung dieses Programms. Projekte der Schuljugendarbeit werden künftig mit anderen Projekten der Jugendarbeit in den Kommunen konkurrieren müssen. Verschärft wird die Situation noch durch die verminderten Zuweisungen an Landesmitteln, der Haushalt hat es ja gestern klargestellt und das heißt eindeutig: Verlust an Qualität und Beschneidung der Eigenverantwortung der einzelnen Schulen.