Von der Warte her finde ich das schon sehr schwierig, dass Sie sich hier hinstellen und einfach sagen: Na ja, der Vorsitzenden wird es schon gefallen, sie bekommt mehr Geld dafür. Die Vorsitzende macht dort auch ihren Job. Ich finde, das gilt für alle Ausschussvorsitzenden in diesem Haus.
Jetzt sind Sie ja ausgeschieden aus dem Untersuchungsausschuss und haben das an dieser Stelle Ihrem Neuling überlassen.
Ich bin gespannt, wie viele Anträge er stellen wird. Ich glaube, momentan liegen Sie ja im Untersuchungsausschuss bei ganz genau null Anträgen der AfD-Fraktion.
Vielen Dank. Da ja auch ein Abgeordneter mit geschlossenen Augen ein ganz konzentriert arbeitender sein kann, würde ich einfach darum bitten, dass wir nicht pauschal unterstellen, dass er schon direkt schläft und gut träumt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will nur zwei Sätze zum Image des Landesdatenschutzbeauftragten sagen. Ich habe ja nichts dagegen, wenn er etwas für sein Image tut. Aber man sollte das nicht durch eine in meinen Augen wirklich vorgenommene Skandalisierung von einem Vorgang tun,
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie müssen schon zu Ihrem Wort stehen, sonst untergraben Sie Ihre Autorität!)
Frau Lehmann und Herr Kräuter, schauen Sie sich mal in Ruhe das Protokoll, über das Sie heute hier geredet haben, an. Dann werden Sie sehen, Sie haben nur Wertungen vorgenommen, und zwar endgültige Wertungen, und das gehört einfach nicht hierher. Wenn mir vorgeworfen wird, ich hätte die Wertung in Presseerklärungen vorgenommen: Herr Kräuter, schauen Sie sich mal Ihre Presseerklärung, die Sie eben hier genannt haben, an.
Herr Scherer, wenn Sie unsicher sind, wo die Wertung für diesen Zwischenbericht oder für den Bericht dieses Untersuchungsausschusses hingehört, dann gucken Sie sich doch vielleicht noch mal genau die Rede Ihres Kollegen Tischner an, als wir Anfang des Jahres hier über diesen Untersuchungsausschuss gesprochen haben. Die war voll von Wertungen. Ihre Pressemitteilungen und Ihre öffentlichen Äußerungen sind voll von Wertungen. All Ihre Äußerungen sind nicht gedeckt von der Mehrheit des Ausschusses. Das ist der Unterschied! Unsere Wertungen aber – Sie können das für falsch halten, dass wir die haben – sind rechtmäßig.
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Scherer, ich nehme mal die Möglichkeit Ihrer Erwiderung zum Anlass, um auf eines hinzuweisen: Selbstverständlich kann man zu Tatsachen, die bereits erhoben sind und wo es nichts mehr hinzuzufügen gibt, etwas sagen und sie bewerten. Das ist im Übrigen durch die Rechtsprechung gedeckt. Genau deswegen ist auch Ihr Antrag vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Vielen Dank.
Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4658 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/4709
Dazu sind wir übereingekommen, keine Aussprache durchzuführen. Aber es gibt noch den Wunsch zur Begründung. Herr Abgeordneter Blechschmidt, dazu haben Sie das Wort für die Koalitionsfraktionen.
Danke, Herr Präsident. Ja, begründen wollen wir den Antrag schon. Liebe Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, es wird wahrscheinlich nicht interessanter werden, aber dennoch notwendiger. Es geht jetzt um die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist jene Ordnung – könnte man gegebenenfalls mit der Schulordnung vergleichen –, die wir uns geben, damit wir hier einigermaßen vernünftig arbeiten können.
Ausgangspunkt des vorliegenden Änderungsantrags zur Geschäftsordnung des Landtags ist das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Vorschaltgesetz zur Gebietsreform. Das Urteil erging bekanntermaßen am 9. Juni 2017. Der nach Ansicht des Gerichts verfassungsrechtliche Fehler liegt im formalen parlamentarischen Entstehungsprozess des Vorschaltgesetzes. Das Gericht hat diesen formalen Fehler als so schwerwiegend eingestuft, dass es das Vorschaltgesetz trotz des rechtlichen konkreten Inhalts für nichtig erklärt hat. Ich will hier gar nicht darüber debattieren, ob die vom Verfassungsgerichtshof getroffene Wertung zur Schwere der formalen Fehler anders hätte vorgenommen und das Gesetz für gültig erklärt werden können. Diese Frage ist sicherlich zulässig. Doch, wie gesagt, ich möchte sie hier nicht debattieren. Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben hat der Landtag dieses Urteil zu respektieren. Das trifft zuerst einmal mit Blick auf das Vorschaltgesetz zu. Der Landtag hat aber das Urteil sehr sorgfältig über jegliche Handlungsbedarfe hinweg auszuwerten. Da ein Punkt im formalen Entstehungsprozess
die Begründung der Weimarer Richter für die Nichtigkeitserklärung ist, hat der Thüringer Landtag die Aufgabe, die notwendigen Korrekturen an den Regelungen zum Gesetzgebungsverfahren vorzunehmen, um in Zukunft vergleichbare Probleme zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, worin besteht nun dieser vom Gericht monierte Formfehler im Gesetzgebungsverfahren: Ein Ausschussprotokoll über eine mündliche Anhörung lag nicht rechtzeitig vor der endgültigen Beschlussfassung des Gesetzes vor. Besonderheit dieser Anhörung: In der Anhörung wurden auch die kommunalen Spitzenverbände angehört, um ihrem verfassungsrechtlichen Anhörungsrecht nach Artikel 91 Abs. 4 Thüringer Verfassung Genüge zu tun. Die Richterinnen und Richter haben in ihrem Urteil das eine fehlende Protokoll in seinem Informationswert als so absolut und exklusiv bewertet, dass ein Fehlen von ihm als Ausgangspunkt für eine wichtige Feststellung gesetzt wurde. Das Anhörungsrecht der Kommunen nach Artikel 91 Abs. 4 ist nur erfüllt – ich wiederhole –, nur erfüllt, wenn diese inhaltlichen Positionen allen Abgeordneten rechtzeitig vor der Schlussabstimmung des Gesetzes in Form des Anhörungsprotokolls vorliegen. Hier wurde der formalen Seite bzw. den Verfahrensfragen eines Gesetzgebungsverfahrens doch – nach meiner Ansicht recht unerwartet – ein deutliches Übergewicht in den rechtlichen Bedeutungen gegenüber den Sachinhalten und tatsächlichen Regelungen des Gesetzes zugeordnet. Die Betonung bei der Argumentation des Gerichts liegt hier auf dem Wort „Anhörungsprotokoll“ und nicht auf dem Begriff „Informationen“. Denn indem das Gericht, meine Damen und Herren, andere Möglichkeiten, Wege der Informationsgewinnung für den Abgeordneten verworfen hat, weil sie in ihren Augen als Richter den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen, hat das Gericht auch an diesem Punkt die Argumentation deutlich gemacht, es misst hinsichtlich der rechtlichen Bedeutung den Formalien höheres verfassungsrechtliches Gewicht zu als der sachlich-inhaltlichen Seite.
Meine Damen und Herren, mit diesen Tatsachen muss sich nun der Landtag in seiner weiteren Arbeit auseinandersetzen. Die rot-rot-grünen Landtagsfraktionen haben daraus den Schluss gezogen, dass die Regelungen der Geschäftsordnung über die Ausschussprotokolle geändert werden müssen,
dies mit Blick auf die existenzielle Aufgabe des Landtags, Gesetze verfassungskonform zu beschließen. Deshalb liegt heute der entsprechende Änderungsantrag zur Beratung vor. Daraus ist klar ersichtlich, wann nun Protokolle vorliegen müssen, dass sie rechtzeitig vor den abschließenden zweiten Beratungen von Gesetzentwürfen allen Abgeordneten im Abgeordneteninformationssystem des
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen wollen nicht den im Haus bestehenden Konsens gemeinsamer Beratung zur Geschäftsordnung aufkündigen, sondern mit dieser Initiative eine zügige Debatte um zeitnahe Entscheidungen zur Änderung der Geschäftsordnung initiieren. In dieser Hinsicht sehen wir auch den Änderungsantrag des Kollegen Krumpe als weiteren Gedanken. Dies schließt ausdrücklich Fragen von organisatorischen Veränderungen – Stichwort „Landtagskalender“ – mit ein.
Ich beantrage – darf ich den Satz noch sagen? – die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz, Verbraucherschutz einschließlich des Änderungsantrags und hoffe und wünsche eine inhaltsreiche, ergebnisorientierte Arbeit im Interesse unserer eigenen Arbeitsweise. Danke.
Vielen Dank. Der fraktionslose Abgeordnete Herr Krumpe hat um die Möglichkeit zur Begründung seines Änderungsantrags gebeten, die ich ihm hiermit einräumen würde. Herr Krumpe, bitte.