Zu Ihnen, Herr Fiedler, will ich sagen, was die Frage der Finanzierung angeht: Ich gehe davon aus, dass wenige Grundstückseigentümer das Angebot annehmen und sagen werden, Zweckverband mach du die Kleinkläranlage auf meinem Grundstück, weil ich in meinem eigenen Dorf die Erfahrung gemacht habe, dass die Anschlussbeiträge, die dann fällig werden, die im Regelfall die Kosten für die Anschaffung der vollbiologischen Kleinkläranlage übersteigen, von den Bürgern gescheut werden, weil man eben nicht rechnet, was einen das kostet, dann über die nächsten 40 Jahre die 300 Euro Wartung und Kontrolle der Anlage zu bezahlen. Deshalb wird es bei wenigen Fällen bleiben.
Ich befürchte, dass, wenn es mehr Fälle gibt, die Zweckverbände sagen, für die Kleinkläranlagen, die wir auf Grundstücken betreiben, die nicht unsere
sind, erheben wir eine eigene Abgabe, weil es nämlich einen anderen Einrichtungsbegriff gibt – da gibt es entsprechende Rechtsgutachten, die schon angefertigt worden sind. Damit würden wir also dann nur diese Kläranlagen insgesamt in der Finanzierung betrachten und es hätte keine Auswirkungen auf die sonstigen Gebühren im Verbandsgebiet – ist meine Befürchtung. Wie gesagt, die Diskussion gibt es. Da erwarte ich mir ein bisschen Klarheit in der Debatte zum Wassergesetz.
Aber auch wenn es so sein sollte, dass es nach dieser Regelung zu einer Gebührenerhöhung im Zweckverband kommen muss, wäre diese Gebührenerhöhung gerecht, weil nämlich die Bürger, die jetzt so eine Kleinkläranlage verbeschieden bekommen haben, die letzten 27 Jahre Abwasserabgabe bezahlt haben. Und diese Abwasserabgabe wurde dafür verwendet, dass ihre Verbände im städtischen Raum die Investitionen stemmen konnten, weil das Geld nämlich direkt für die Investitionen verwendet wurde.
Und, Herr Kießling – das hatte ich vorhin noch vergessen –, es ist nie die Abwasserabgabe in die allgemeine Rücklage gesteckt worden, auch zu CDUZeiten nicht. Die Abwasserabgabe ist nämlich zweckentsprechend zu verwenden, gesetzlich festgelegt. Das hat eine CDU-Landesregierung mal eine Zeit lang ein Stück weit umgangen, indem sie das Geld in ein Sondervermögen gesteckt hat. Da hat ihr aber jemand klar gesagt, dass das nicht geht, woraufhin dieser Umstand dann auch wieder beendet wurde.
Von der Seite her: Die Abwasserabgabe, die die letzten 27 Jahre im ländlichen Raum von denjenigen gezahlt wurde, die jetzt eine Kläranlage bauen sollen, diente unmittelbar für Investitionen in den begünstigten Bereichen im Zweckverband. Das muss man den Leuten auch mal wiedergeben. Ich glaube, das gehört zur Solidarität dazu. Danke.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sorry, ich muss noch mal kurz vor. Herr Kummer, das ist nett und schön, dass Sie uns darauf hinweisen, aber um noch mal auf Ihren Antrag zurückzukommen: Hier steht drin, dass die Sanierungsanordnungen ausgesetzt werden sollen, von einer weiteren Bescheidung abgesehen werden sollte. Das heißt, Sie haben nicht klipp und klar gesagt, diese weiteren Bescheide müssen ausgesetzt werden; da steht drin „sollte“ bis zum Inkrafttreten des Wassergesetzes. Da frage ich mich: Wann kommt denn nun das Wasserge
setz? Das ist das, was auch die CDU kritisiert, wo wir nicht wissen, wann kommt es denn? Wenn im Moratorium drin steht „sollte ausgesetzt werden“, heißt das auch – es könnte auch sein, dass es nicht ausgesetzt wird. Wir fordern mit unserem Alternativantrag, das sofort auszusetzen, dass es quasi eine normale gesetzliche Pyramide gibt, wo die Rechtssicherheit da ist, dass keine Sanierungsordnung mehr erlassen wird.
Den Punkt 3, den Sie bezüglich der überschrittenen Grenzwerte angesprochen hatten – da müssen Sie uns einmal sagen, welche Grenzwerte denn wo überschritten worden sind. Gab es entsprechende Messungen? Uns ist nichts bekannt und im Ausschuss war es wohl auch so, dass die Grenzwertemessung schwierig ist und nicht eindeutig nachzuweisen ist, dass die Grenzwerte tatsächlich überschritten worden sind. In der Summe sind sie mit Sicherheit überschritten – klar. Aber nicht bei den einzelnen Kleinkläranlagen. Das müssten Sie dem einzelnen Betreiber nachweisen können, dass bei seiner Kleinkläranlage die Grenzwerte überschritten sind. Das stelle ich mir sehr schwierig vor. Deswegen kann ich nur noch einmal für unseren Alternativantrag werben, womit wir Rechtssicherheit schaffen und hier wirklich definitiv eine sofortige Aussetzung der Sanierungsanordnung bestehen würde. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich die Beratung und wir kommen zur Abstimmung. Herr Kollege Fiedler, Sie wollten sich noch einmal zu Wort melden? Das hatte ich nicht gesehen. Entschuldigung. Dann bitte.
Ich sehe ein, dass es nicht das schönste Thema ist, das wir hier heute zur Debatte haben, aber so ist die Welt draußen. Herr Kollege Kummer, wenn die Landesregierung, die das schon vor eineinhalb Jahren angekündigt hat, nicht zu Potte gekommen ist, da würde ich in einem Punkt meinem Kollegen Voigt widersprechen – aber nur in einem Punkt –, hängt das nicht nur am Umweltministerium. Das hängt auch schon so lange im Innenministerium. Aber wir haben nun einen neuen Innenminister. Dann müssen sie sich einmal zusammensetzen und gucken, was geht.
Dass dieses Umweltministerium oft etwas einfacher denkt, als Kommunalrecht ist, das ist mir schon klar. Dafür ist aber dann das zuständige Ministerium da. Da geht es darum: Kann ich denn auf einem Privatgrundstück Anlagen errichten? Bei allen Kanälen und überall müssen wir diese Anlagen im öffentlichen Raum errichten. Ich will gar nicht über
Gruppenlösungen sprechen. Es gibt so viele Möglichkeiten, wenn man denn nur will. Die Ungerechten könnten auch jetzt sagen, die Landesregierung sagt: Wir setzen aus oder wir ordnen an. Ich bin kein Techniker, der weiß, wie das Ganze geht. Unser Moratorium kann dazu führen, dass der eine Verband es so macht und der andere so. Die Leute reden miteinander und sagen, die sind alle verrückt. Sie können das nicht durchblicken, weil sie die Einblicke gar nicht haben, wie das Ganze vonstatten geht. Sie reden miteinander. Hier muss Klarheit und Wahrheit her und nicht irgendein Moratorium, was am Ende überhaupt nichts nützt. Deswegen drängen Sie Ihre Leute! Sie sind die Koalitionäre, die die Landesregierung tragen. Drängen Sie die Leute, dass das Zeug auf den Tisch kommt. Da können wir uns sicher bei vielen Punkten auch einig werden, wobei wir sagen, wir wissen alle, dass dieses Thema kein Gewinnerthema ist – für niemanden, egal wer regiert oder wer wo sitzt. Das ist kein Gewinnerthema. Wir müssen anhand der Finanzen und Umweltstandards, die wir haben, eine gemeinsame Linie hinkriegen oder sollten versuchen, sie hinzukriegen. Wenn aber gar nicht geliefert wird und kein Gesetz da ist und man nun das zweite Mal versucht, mit Mehrheit ein Moratorium durchzudrücken, halte ich das für untauglich.
Jetzt schließe ich die Rednerliste und auch die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, sodass wir direkt über den Antrag in der Drucksache 6/4431 abstimmen. Herr Abgeordneter Emde?
Gut, dann stimmen wir namentlich darüber ab. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hat jeder Gelegenheit zur Stimmabgabe gehabt? Das ist der Fall. Dann ist der Abstimmungsvorgang abgeschlossen und ich bitte um Auszählung.
Wir haben ein Ergebnis. Es wurden 79 Stimmen abgegeben, davon 45 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 2 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Damit ist der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit Mehrheit angenommen. Die Abstimmung über die Alternativanträge erübrigt sich damit.
Herr Präsident, ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben. Wenn die Regierung das gewollt hätte, hätte sie handeln können. Sie hat nicht mal geredet. Ich finde es unsolidarisch von den Regierungsfraktionen, so ein Moratorium jetzt auf den Weg zu bringen, wo jeder weiß, es muss sich niemand daran halten. Das bringt weitere Ungerechtigkeiten im gesamten Land.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir gehen aber davon aus, Sie halten sich dran, weil Sie uns alle lieben!)
Danke schön. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Tagesordnungspunkt 2
Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3906 korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 6/4558
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, wir kommen zur Beschlussempfehlung. Durch Beschluss des Landtags vom 2. Juni 2017 wurde der in Rede stehende Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 13. Juni 2017, in seiner 45. Sitzung am 23. August 2017, in seiner 46. Sitzung am 19. September 2017 und in seiner 47. Sitzung am 28. September 2017 beraten und ein mündliches Anhörungsverfahren unter anderem mit den kommunalen Spitzenverbänden und noch mit vielen mehr durchgeführt, es war eine sehr große Anhörung.
kel 1 des Gesetzentwurfs noch weiterer Beratungsbedarf besteht. Wir haben uns deshalb im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport auf Grundlage des Antrags der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Vorlage 6/3000 mehrheitlich dazu entschlossen, Artikel 1 des Gesetzentwurfs fortzuberaten und die im Artikel 2 des Gesetzentwurfs formulierte Einfügung eines neuen § 20 a in das derzeit geltende Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz heute dem Plenum zur Abstimmung vorzulegen, mit der die notwendige Datenerhebung für die zum 1. Januar 2018 geplante Einführung des beitragsfreien Kitabesuchsjahres auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll.
Zur Frage der Ausklammerung und Fortberatung des Artikels 1 hat der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport auf Grundlage der Vorlage 6/3000 ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf im Hinblick auf die Ausklammerung und Fortberatung des Artikels 1 des Gesetzentwurfs auf Grundlage der Vorlage 6/3000 in seiner 46. Sitzung am 28. September mitberaten und keine Änderungen empfohlen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf noch folgende Anmerkungen machen: Der Gesetzentwurf vom 18. Mai 2017 in Drucksache 6/3906 wurde zunächst als Vorabdruck verteilt. Am 15. August 2017 wurde die Druckfassung und am 27. September 2017 die korrigierte Fassung verteilt. Das hat zugegeben zu einiger Verwirrung geführt. Den Grund für die Verteilung der korrigierten Fassung können Sie dem Gutachten der Landtagsverwaltung entnehmen, das zusammen mit der korrigierten Fassung an alle Abgeordneten verteilt worden ist. Ich darf jedoch klarstellen, dass die heute mit der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/4558 zur Abstimmung gestellte Regelung in allen Fassungen inhaltlich identisch ist.
Meine Damen und Herren, ich darf daher bitten, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in Drucksache 6/4558 zuzustimmen. Danke schön.
Danke. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Vielen Dank, Kollegin Pelke, für die Berichterstattung. Wir wissen es alle noch gut, das Thema „Kindertagesstätten“,
das Thema „Kindergarten“ ist ein Dauerbrenner in Thüringen. Das beschäftigt uns jetzt in der politischen Auseinandersetzung schon mindestens 15 Jahre und viele von uns haben dieses Thema auch intensiv mit den gesellschaftlichen Partnern – ich begrüße auch die Landeselternvertretung Kita hier im Haus –, den Landeselternvertretungen, den Gewerkschaften, den Trägern, begleitet, sodass wir über ein Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik im Jahre 2010 in harter Auseinandersetzung tatsächlich deutliche Verbesserungen in dem Kindertagesstättengesetz platzieren und auch durchsetzen konnten.
Ich will hier auch noch mal daran erinnern: Dieser Beschluss war damals – 2010 – hier in dem Hohen Haus auch einstimmig gefasst worden. Ich denke, das ist auch ein besonderes Zeichen, wie wichtig das Thema „frühkindliche Bildung“ gesamtgesellschaftlich ist, dass es auch über die heute hier vertretenen demokratischen Fraktionen, also CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke, und damals auch FDP hinweg tatsächlich mitgetragen worden ist. Dass eine andere Fraktion frühkindliche Bildung als Fremdbetreuung versteht, das muss sie ihren Wählern erklären. Wenn wir das ansprechen, dann sind die Eltern auch immer regelmäßig begeistert von der Einstellung dieser Fraktion.
Aber wir haben seinerzeit – ich habe es schon gesagt – wesentliche Verbesserungen eingebracht und durchgebracht. Unter anderem haben wir die Elternvertretungen und die Fortbildung gestärkt. Die Zeiten für Urlaub, Krankheit und Elternarbeit sowie der deutlich verbesserte Personalschlüssel wurden beschlossen, sodass zusätzlich 2.000 neue Stellen für qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher geschaffen wurden. Hier noch mal meine Anerkennung, meinen Dank für die tägliche Arbeit all der Erzieherinnen und Erzieher bei uns im Land, die unsere Kleinsten vom ersten Lebensjahr an hervorragend betreuen und bilden.
Kollege Fiedler, Sie sind ja der einzige, der in Ihrer Fraktion noch ein Herz für frühkindliche Bildung zu haben scheint.