Protocol of the Session on September 29, 2017

hoffe ich, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zeitnah den Thüringer Landtag erreicht.

Und ich sage auch: Wenn wir es dann in den Ausschüssen hier beraten werden, wird es auch wieder eine Zeit dauern, bis das Wassergesetz durch ist, weil das keine Geschichte ist, die man auf die leichte Schulter nehmen kann. Auch hier wird eine Beteiligung erforderlich sein, die umfangreich ist.

In dem Zusammenhang bitte ich Sie alle um intensive Mitarbeit. Und wie gesagt, ich freue mich, dass wir uns im Hohen Haus zumindest einig sind, dass das Solidarprinzip im ländlichen Raum wieder eingeführt werden soll. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kummer. Ich habe einen weiteren Redner, Herrn Abgeordneten Fiedler für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Kollege Gruhner hat ja schon einiges gesagt und sehr viel Richtiges. Aber, meine Damen und Herren, ich beschäftige mich auch schon eine Weile mit der Materie. Mein Vorredner weiß, dass das ja wirklich eine Materie ist, bei der jeder an allen Ecken Bauchschmerzen hat, ob zu unserer Zeit, der Großen Koalition und was weiß ich, wir könnten bis zu Althaus zurückgehen, wo wir das viele Geld in die Hand genommen haben und, und, und. Fakt ist nur eins: Sie haben gerade gesagt: Solidaritätsprinzip. Ich fange mal dort an.

Was ist das Solidaritätsprinzip wert? Ich komme dann immer gleich zu den fachlichen Dingen: In meinem Dorf, da hat der zuständige Wasserverband, der ZWA, ein Abwasserbeseitigungskonzept nach geltender Rechtslage beschlossen. Sie haben es richtig gesagt, Kollege Kummer, dass wir auch damals mit dem damaligen Minister und heutigen auf der Seite sitzenden Abgeordneten – wenn er da ist, er ist ja fast nie da – heftigst gerungen haben, weil wir auch damas der Meinung waren, viele Dinge wären dort überzogen. Aber Gesetz ist Gesetz und wie das so ist, hält man sich an Gesetze. Ich habe es schon mal hier gesagt, ich habe die Versammlung in meinem Ort erlebt, allein was da los war, da geht es zur Sache. Aber ich musste den Leuten sagen: Alles in Ehren, ich bin auch nicht dafür, ich halte auch nichts davon, aber es ist per Gesetz so, wir müssen es machen. Und da haben wir damals gesagt, auch im ZWA – da sind dann bei uns die ganzen Dörfer quasi aufgeteilt worden über die Jahre. Das eine Dorf muss anfangen, dann kommt das nächste. Und unter anderem haben wir

(Abg. Kummer)

damals bei uns im Verband gesagt – Kollege Möller wird gleich wissen, was ich meine, ich habe auch eine Anfrage gestellt –: Wenn wir es schon machen müssen, dann nehmen wir wenigstens noch die Fördermittel mit, damit also die Fördermittel dann auch entsprechend eingesetzt werden. Was passiert? Zwischendrin streitet sich der Zweckverband mit dem Landesverwaltungsamt. Und was machen die? Angeblich waren die es, Landesverwaltungsamt; die beschließen einfach – also 80 Prozent haben die Kläranlagen gebaut, haben die Förderung gekriegt, mussten viel Geld ausgeben, haben wenigstens noch die 1.500 Euro gekriegt –, die beschließen dann einfach, der Rest kriegt keine Förderung mehr. Wo ist denn da das Solidaritätsprinzip? Nur weil sich ein Verband und eine Behörde streiten, dann sagt man, aber der Rest kriegt seine Fördermittel nicht? Das finde ich einfach unverfroren und unverschämt.

(Beifall CDU)

Und das Zweite ist, was macht man denn mit dem Solidaritätsprinzip? Wir haben uns ja auch schon darüber unterhalten. Die rechtstreuen – und das betrifft in diesem Fall mal mein Dorf und andere, ich kann nur für die reden, bei denen ich mich genau auskenne –, Bürger haben es gemacht. Vor anderthalb Jahren ungefähr, ich suche den Artikel noch mal, hat der verehrte Herr Kollege Staatssekretär Möller bei uns in der Zeitung – so ein Riesenartikel stand drin unter dem Motto „Es wird alles anders mit dem Wassergesetz“ und, und, und. Wir haben damals mit der Ministerin Gespräche geführt, mit dem Staatssekretär und allen und es ist nichts passiert. Es ist die ganze Zeit nichts passiert. Ich weiß ja oder wir wissen es, woran es liegt. Es gibt einfach nur einen Streit, der schon so lange gärt, weil sich natürlich Innenministerium und Umweltministerium nicht einig geworden sind. Nichts anderes ist es, da ist der Scherbel liegen geblieben, weil sie sich nicht einig geworden sind – aus welchen Gründen auch immer, ich bin keine Exekutive. Das muss man auch mal dazu sagen. Und jetzt bringen wir etwas Neues und sagen dann, da tun wir doch mal das alles für den armen Bürger, der muss das nicht bezahlen. Das klingt ja sehr gut, aber damit kommen auch diese Ungerechtigkeiten, die ich gerade genannt habe.

Und es kommt noch ein Zweites hinzu. Wenn man solche Dinge wieder auf den Weg bringt, dann muss auch gesichert sein, dass zumindest denen, die sich rechtstreu verhalten haben, auch irgendwo Gerechtigkeit widerfährt. Es können doch nicht ein paar so dumm sein, dann müsste man sich – wir haben uns heute irgendwann mal darum gestritten – über Behördenversagen oder Ähnliches unterhalten. Da müsste man auch mal hingucken. Also ich denke mal, es sind viele Dinge, die dort wirklich mit hineinspielen. Nun gab es auch bei uns vor Ort immer einen Streit zwischen Landratsamt und ZWA.

Wir kennen ja alle die Aufteilung, wer wofür zuständig ist, einmal ist der Verband zuständig und für die anderen ist die untere Wasserbehörde zuständig. Auch da gab es immer wieder das Ansinnen, halten wir doch mal an oder so. Wie soll denn so ein Landrat handeln, der an das Gesetz gebunden ist? Soll der jetzt einfach sagen, nein, ich setzte jetzt aus und warte mal, bis was kommt? Das möchte ich mal sehen in einem Rechtsstaat, wenn man dann überall so vorgeht: Es hat ja mal eine Regierung, wer auch immer das ist, angekündigt, es könnte ja was Neues kommen, das ist anderthalb Jahre her, da hätte ich keine Kläranlage bauen müssen. Aber da sich die rechtskonform verhalten haben, ist es ärgerlich hoch drei, dass fast mein ganzes Dorf das Zeug gebaut hat und andere im Land natürlich auch und die die Dummen sind. Das ärgert mich so maßlos.

Also der Landrat und alle verhalten sich rechtskonform und jetzt kommen wir mit dem Moratorium. Nun kann man ja sagen, das klingt gut. Jetzt machen wir ein Moratorium und dann setzten wir das Ganze aus. Wer sagt uns denn, wann die Exekutive jemals fertig wird? Die haben sich jetzt wie die Bürstenbinder gestritten und jetzt reden sie von irgendwann im ersten Quartal 2018 oder so. Wir haben vor anderthalb Jahren schon verkündet, es ist kurz vor dem Abschluss! Wie kann ich das jemandem erklären, dass ich dann sage, hier kommt was Neues, jetzt halten wir einfach mal an? Was sind wir denn hier noch für ein Rechtsstaat? Sind wir eine Bananenrepublik? Wir sind ein Rechtsstaat!

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Moratorium haben wir schon gemacht!)

Ja doch, aber es muss auch einen Sinn haben! Dass man weiß, in 14 Tagen, drei Wochen oder was weiß ich was, dann kann man ja über so was reden. Und ein Moratorium bringt ja wieder Ungerechtigkeiten. Ein Moratorium ist keine Anordnung. Ein Moratorium sagt nur aus, die können sich dran halten, aber die müssen nicht. Wenn ich Landrat oder Bürgermeister wäre, so sicher wie das Amen in der Kirche, ich würde mir doch nicht irgendeine Amtshaftung hintendran hängen wegen eines Moratoriums, was zwar ein löbliches Parlament beschlossen hat, was aber keine rechtliche Bindung hat. Dass wir so ein Moratorium verabschieden, dem kann ich niemals zustimmen. Dann hätte man schon, wie wir gefordert haben, doch gefälligst endlich mal das Wassergesetz bringen sollen, wo dann bestimmte Dinge drinstehen, damit man damit auch was anfangen kann. Dann bringt es doch endlich mal! Wir werden dem Moratorium natürlich nicht zustimmen. Und ich kann dem Lande nur, damit es nicht noch mehr Ungerechtigkeiten gibt – da ist dort der Verband X, der ist bei der Landrätin Y, die sagt, nein, machen wir nicht, und dann gehst du in den nächsten Landkreis, wo der Landrat X ist und der sagt, aber bei uns setzen wir aus. Wo sind wir denn

hier eigentlich? Wollen wir denn schon wieder noch mehr Ungerechtigkeiten in das Ganze hineinbringen? Hier gibt es nur eines: Das Wassergesetz muss her, klare Regelung, wer bezahlt. Das ist ja das Nächste, was kommt. Wenn am Ende das so sein sollte, dass die vollbiologischen Kleinkläranlagen den Verbänden übertragen werden, dann muss ja auch mal über die Finanzen geschaut werden. Der eine oder andere von Ihnen sollte mal in die Verbände hineinhören, nicht bei allen Verbänden, das ist auch nicht flächendeckend. In den Kreiswerken im Eichsfeld und woanders spielt das überhaupt keine Rolle, weil die ganz andere Bedingungen haben.

Herr Abgeordneter Fiedler, es gibt eine Zwischenfrage der Kollegin Becker. Lassen Sie die zu?

Selbstverständlich.

Frau Kollegin Becker.

Herr Kollege Fiedler, ich gebe Ihnen ja bei vielem recht. Aber wo waren Sie denn bei den Ungerechtigkeiten der Straßenausbaubeiträge?

(Beifall DIE LINKE)

Da gab es Bürgermeister, die über Jahre hinweg das Gesetz nicht eingehalten und keine Straßenausbaubeiträge erlassen haben, und Sie waren da immer in der Verantwortung, Herr Fiedler. Oder habe ich da nicht recht?

Frau Kollegin, Sie haben im Grundsatz recht, aber nicht im Einzelnen, denn zuständig ist die Exekutive. Wir haben das auch unserer Exekutive, wer auch immer gerade Innenminister war, früh, mittags und abends gesagt, dass sie die oberste Kommunalaufsicht ist und die oberste Kommunalaufsicht über das Landesverwaltungsamt etc. hat dort wirksam zu werden. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, aber immer hinschauen, wer für was zuständig ist. Wir sind das Parlament und das ist die Exekutive, und wir haben die Dinge zu machen und die haben sie zu machen. Ich kann es nur für uns sagen: Wir haben das zigmal eingefordert.

Ich sage Ihnen mal etwas anderes: Ich war am Anfang nicht sehr überzeugt, als Dieter Althaus damals die entsprechenden Beiträge freigestellt hat, weil wir natürlich wussten, das kostet ein Schweinegeld. Er hat auch damals mit uns nicht gesprochen,

davon mal abgesehen, das war auch nicht gut. Aber das soll ja auch bei Linken, Grünen und Roten vorkommen.

(Zwischenruf Abg. Skibbe, DIE LINKE: Das sehen Sie völlig falsch!)

Ja, das ist mir klar, dass die vorletzte Reihe da moniert, aber die erste Reihe weiß das wohl. Die ersten Reihen wissen das wohl, sonst wäre mein Freund Kummer... Seit über zwei Jahren streiten wir eigentlich gemeinsam darum – ich schweife nur einmal ab –, dass endlich die Landwirtschaftsschule in Stadtroda einen Direktor bekommt. Das Ministerium hat den einfach abgezogen, und da sitzen die seit zwei Jahren, glaube ich oder länger, und da amtiert jemand, der sich die Hacken wundläuft. Der läuft sich die Hacken wund. Natürlich waren da auch ein paar Dinge, die zu unseren Zeiten waren, aber das geht über Jahre. Wir haben gemeinsam versucht, etwas zu machen – es sind ja auch ein paar von den Linken dabei –, und was hat der zuständige Staatssekretär gesagt? Machen wir nicht, ist nicht, wartet ab. Und dann wird abgewartet.

Deswegen will ich nur sagen, wir sollen hier nicht alle so tun, als ob manche Dinge so einfach gingen. Die gehen manchmal nicht einfach. Deswegen bleibe ich dabei: Man muss hier auch klar wissen – und das will ich noch mal deutlich machen –: Wenn es dazu kommt, dass die vollbiologischen Kläranlagen die Verbände übernehmen müssen, dann steigt der Wasserpreis exorbitant. Das wird in den Verbänden unterschiedlich sein, da müssen Rechnungen vorgelegt werden, dann steigt der Wasserpreis. Und dann ist da das Solidarprinzip, wir verteilen zwar auf alle, da wird es nicht so schlimm. Das kann man natürlich auch machen. Aber dann müssen wir die anderen Ungerechtigkeiten auch mit abstellen, die die Rechtstreuen bis jetzt erfahren haben.

Deswegen unverzüglich vorlegen, und Kollege Kummer, „unverzüglich“ heißt nun mal „ohne schuldhaftes Verzögern“. Das ist ein Rechtsbegriff, den verstehen selbst Nichtjuristen. Wenn man denen nachweist, sie haben also etwas verzögert, dann kann man sie an der Kandare packen. Das ist nun mal so, das müssen wir nun mal deutlich machen. Hier gibt es nur eines, um nicht noch mehr Ungerechtigkeit im Land entstehen zu lassen: Kein Moratorium, Wassergesetz vorlegen und vernünftig klären, wie damit insgesamt umgegangen wird.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um das Wort gebeten.

(Abg. Fiedler)

Sehr geehrter Herr Fiedler, in einer Sache muss ich Ihnen recht geben, dass die Problematik schon länger hätte gelöst werden können. Sie haben es ja selber gesagt, dass Ungerechtigkeiten entstanden sind. Sie müssen natürlich auch sagen, Sie haben aus Ihrem eigenen Ort zitiert: Die einen wurden über einen relativ geringen Beitrag an die zentrale oder dezentrale Abwasserentsorgung angeschlossen und die anderen mussten auf ihre Kosten ihre eigene Kleinkläranlage bauen. Das ist doch eine Ungerechtigkeit an sich. Das haben Sie ja selber auch gesagt. Deshalb frage ich mich natürlich, warum Sie in den letzten 25 Jahren nichts getan haben, um diese Ungerechtigkeit zu schließen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jetzt kommt wieder die alte Leier! Das geht mir auf den Keks!)

Jetzt ist es doch eine ganz einfache Frage. Ich habe den Eindruck, Sie verstecken sich hinter Formalien, aber jetzt sind wir doch hier im Parlament und haben eine ganz einfache Frage: Nutzen wir jetzt die Gelegenheit und sagen hier im Parlament eindeutig, dass wir die Möglichkeit nutzen wollen, 60.000 Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und diese Ungerechtigkeit verändern wollen, oder wollen wir das nicht? Ich habe jetzt Ihren Beitrag so gesehen, dass Sie gesagt haben: Na ja, es gibt da formale Schwierigkeiten, aber letztendlich wollen wir das nicht. Dann sagen Sie das aber auch so eindeutig! Wir als Grüne, SPD und Linke sagen: Wir wollen diese Ungerechtigkeit beenden. Dazu ist hier heute eine gute Gelegenheit, dem Antrag zuzustimmen, und zu sagen: Ja, wir wollen 60.000 Bürgerinnen und Bürger von ihren finanziellen Beiträgen entlasten. Jetzt haben Sie als CDU die Möglichkeit zu sagen: Ja, wir wollen das! Oder: Nein, wir wollen das nicht! Das können Sie ja noch mal klarstellen. Ich nehme an, Sie stimmen dagegen, also stimmen Sie gegen diesen Sachverhalt. Das finde ich sehr schade und das ist ein bisschen ein Schlag ins Gesicht der Bürger, die auf eine Lösung warten und die jetzt keine einstimmige Entscheidung aus dem Parlament bekommen. Ich bitte Sie, noch mal darüber nachzudenken und dem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herr Prof. Dr. Voigt für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ja, werter Herr Kollege Kobelt, ich bin ein klein wenig überrascht. Denn genauso wie der Kollege Fiedler und ich sind Sie ja

im Saale-Holzland-Kreis zur Landtagswahl angetreten. Wenn Sie die regionalen Gegebenheiten vor Ort kennen würden, dann würden Sie wissen, dass das, was Sie als Antrag hier vorlegen, eben genau nicht das Problem löst und dass unser Antrag viel qualifizierter ist, weil er Rechtssicherheit einfordert und nicht einfach weiße Salbe, damit Sie draußen einen Antrag hinhalten können, der null Wirkung hat. Bitte schön, machen Sie doch der Kollegin Siegesmund mal Druck oder Mut, damit sie dieses Wassergesetz vorlegt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das macht sie doch!)

Das würde tatsächlich Rechtssicherheit für die kleinen Gemeinden bedeuten. Ich kann das nur sagen, der Ort dürfte Ihnen auch bekannt sein: In Schöngleina haben wir, genauso wie beim Wolfgang Fiedler in Tröbnitz, massive Bürgerinitiativen und zu Recht Aufbegehren der Bevölkerung, die sagt: Hey, wir sind hier im Windschatten von Jena und es gelingt nicht, dass wir tatsächlich an zentrale Klärung angeschlossen werden; tatsächlich werden wir gezwungen – und das sind dort in dem Ort fast 120 Grundstückseigentümer –, zwangsweise angeschlossen zu werden. Und die sagen sich: Wir brauchen eine Rechtssicherheit. Diese Rechtssicherheit kann eben kein Moratorium gewähren, zumal auch bei der Kommunalaufsicht die Einstellung vorherrscht, zu sagen: Okay, wir haben keine Fristverlängerung für Sanierungsanordnungen; es muss weiter durchgeführt werden. Und an dieser Fragestellung wird auch Ihr Moratorium nichts lösen. Deswegen drängen wir so auf das ganze Thema „Wassergesetz“, übrigens nicht erst seit heute. Wir haben das in diesem Plenum in den vergangenen anderthalb bis zwei Jahren eingefordert. Kein Mensch ist frei von Fehlern, deswegen hat Wolfgang Fiedler genau wie ich gesagt, dass wir da auch Handlungsbedarf sehen. Wir wollen Ihnen ja sogar die Hand reichen. Aber wenn wir einen qualifizierten Vorschlag haben, der offensichtlich besser ist – unser Alternativantrag – als Ihrer, dann wäre es doch quasi Ihre Pflicht, unserem Antrag beizustimmen und damit ein Zeichen zu senden und nicht andersherum, dass wir Ihrem unterdefinierten Antrag dann auch noch beispringen sollen.

(Beifall CDU)

Ich will es noch mal sagen, es gibt zum Beispiel – um mal bei diesem konkreten Thema „Schöngleina“ zu bleiben – den Vorschlag: Bürgerlösung mit Mehrkostenbeteiligung. Das ist, offen gestanden, in Thüringen noch gar nicht diskutiert worden. Wenn man das lösen und auch rechtssicher vorgeben will, dann kann man das nur auf gesetzliche Art und Weise. Deswegen sagen wir als CDU-Fraktion, wir wollen Rechtssicherheit durch Gesetz, wir wollen Kostentransparenz und -klarheit in der Finanzierung und letztlich wollen wir auch eine Klärung da

rüber, wie man zum Beispiel mit Gruppenanlagen und anderen Beteiligungsformen umgehen kann, weil wir in der Tat Handlungsbedarf haben. 25 Jahre danach wissen wir, dass bestimmte Förderungen für größere Anlagen vielleicht nicht so sinnvoll gewesen sind, aber trotzdem müssen wir doch auch die Gemeinden anschließen, die vielleicht noch nicht dabei sind. Diese Lösung zu präsentieren, kann nur mit einem Wassergesetz gelingen. Schönen Dank.

(Beifall CDU)

Ich habe noch eine letzte Redemeldung vom Abgeordneten Kummer für die Fraktion Die Linke.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Dr. Voigt

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Professor!)

Prof. Voigt –, ich habe mal vom Verfassungsgericht gelernt, dass auch ein Landtagsbeschluss nur eine Willenserklärung des Thüringer Landtags ist. Wann sich eine Regierung daran hält, ob sich eine Regierung daran hält – sie muss sich nicht daran halten, weil sich eine Regierung nur an ein Gesetz zu halten hat. Von der Warte her, wenn wir heute das Moratorium verabschieden, womit der Landtag etwas feststellt, ist das unsere Sache, es gilt sofort – Punkt. Die Landesregierung kann Maßnahmen veranlassen, wie sie gerne möchte, völlig unabhängig davon.