Tabakanzeigen enthalten sind. Insofern ist es tatsächlich eine Frage, ob Sie die Landesregierung bitten, mit zweierlei Maß im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und den Kinder- und Jugendschutz zu handeln,
oder ob wir uns nicht grundsätzlich darauf verständigen sollten, dass es ein adäquates und angemessenes Verhalten von parteinahen politischen Jugendverbänden im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz im Umgang mit legalen und illegalen Drogen geben sollte. Vielen Dank.
Danke schön. Der Abgeordnete Kräuter von den Linken hat eine Frage in der Drucksache 6/4399. Bitte schön.
In der 90. Plenarsitzung am 17. August 2017 sprach der Abgeordnete Fiedler (CDU) am Rednerpult im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz anlässlich des G20-Gipfels von Thüringer Polizeibeamten, die den Dienst gekündigt haben.
1. Welche außerplanmäßigen Abgänge von Thüringer Polizeibeamten ereigneten sich zwischen dem Beginn des G20-Gipfels am 7. Juli 2017 und der Landtagssitzung am 17. August 2017 und was waren jeweils die Gründe dafür?
2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass es im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel zu Kündigungen durch Thüringer Polizeibeamte kam, beispielsweise mittels Entlassung auf eigenen Antrag oder Versetzung in den Ruhestand auf Antrag gemäß § 106 Abs. 5 Thüringer Beamtengesetz und wenn ja, in welchen Fällen?
3. Sofern einer der 445 Bediensteten der Thüringer Polizei aus dem Landeskriminalamt, der Bereitschaftspolizei Thüringen sowie der Thüringer Landespolizei, die anlässlich des G20-Gipfels im Einsatz waren, die Thüringer Polizei bis zum 17. August 2017 verlassen hat, kann die Landesregierung die Gründe dafür benennen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kräuter beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im Zeitraum vom 7. Juli bis zum 17. August 2017 sind zwei außerplanmäßige Abgänge Thüringer Polizeivollzugsbeamter zu verzeichnen. Beide Beamte beantragten ihre Entlassung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 Beamtenstatusgesetz in Verbindung mit § 20 Thüringer Beamtengesetz aus persönlichen Gründen. Eine Entlassung wurde mit Ablauf des Monats Juli, die andere mit Wirkung vom 14. August 2017 verfügt.
Zu Frage 2: Ein Zusammenhang der Anträge auf Entlassung der Vollzugsbeamten der Thüringer Polizei mit dem G20-Gipfel kann seitens der Landesregierung nicht bestätigt werden.
Zu Frage 3: Einer der Beamten, die im Zeitraum vom 7. Juli bis zum 17. August 2017 einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellten, war anlässlich des G20-Gipfels im Einsatz. Wie bereits dargelegt, wurde auch in diesem Fall der Antrag auf Entlassung aus persönlichen Gründen gestellt. Im Vorfeld dieser Antragstellung wurden von den Vorgesetzten mehrere Gespräche mit den Beamten geführt. Dabei standen die Anforderungen an Polizeivollzugsbeamte im Fokus. In diesem Zusammenhang äußerte der Beamte bereits seine Zweifel an einem weiteren Verbleib in der Thüringer Polizei.
Nachfragen sehe ich nicht, sodass wir zur nächsten Anfrage kommen – vielen Dank, Herr Staatssekretär! –, und zwar die Anfrage der Abgeordneten Schulze in der Drucksache 6/4400. Bitte, Frau Schulze.
Nach Informationen der Fragestellerin herrscht in der Grundschule Rositz seit längerer Zeit ein dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bekannter Lehrermangel. Die Schulleiterin der Grundschule informierte im Januar 2017 die Eltern schriftlich, dass es aufgrund weiteren Lehrerausfalls und der Nichtbesetzung einer offenen Stelle zu Unterrichtsstundenkürzungen auf 41 Wochenstunden kommt. Im Einzelnen soll dies bedeutet haben, dass in der 2. Klasse im Schuljahr 2016/2017 über einen längeren Zeitraum nur zwei Stunden pro Tag unterrichtet wurden. Daraufhin wendeten sich am 4. Januar 2017 die Eltern mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulamtsleiter des Ostthüringer Schulamts an das Ministerium. Die Beschwerde wurde am 7. März 2017 durch das Ministerium als unbegründet abgewiesen, da – Zitat: „Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Schulamtes Ostthüringen als auch der Schulamtsleiter haben ihr Möglichstes zur Besetzung der Stellen an der Grundschule Rositz getan“. Am 18. April 2017 stellten die Eltern einen Auskunftsantrag gemäß Thüringer Informationsfreiheitsgesetz. Das Auskunftsersuchen bezog sich auf die Antwort des Ministeriums vom 7. März 2017. Der Antrag blieb unbeantwortet, sodass am 24. Juli 2017 ein weiteres Schreiben mit der Bitte um Beantwortung bis 7. August 2017 an das Ministerium gerichtet wurde. Bis zum 12. August 2017 ist erneut keine Beantwortung erfolgt.
1. Warum erhalten die Eltern keine Antwort auf ihren Auskunftsantrag gemäß dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz?
3. Wie viele Ausfallstunden im Schuljahr 2016/2017 sind in der Klassenstufe 2 in oben genannter Grundschule aufgetreten (bitte auch nicht fachge- rechte Vertretungen mit einbeziehen)?
4. Ist es richtig, dass die Klassenstufe 2 in der Grundschule Rositz über einen Zeitraum nur mit zwei Unterrichtsstunden pro Tag unterrichtet wurde und wenn ja, dann bitte den Zeitraum benennen?
Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Frau Staatssekretärin Ohler, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schulze beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport prüft jede einzelne Anfrage mit der von den Fragestellern erwarteten Sorgfalt. In Fragen der Schulaufsicht sind Klärungen mit den staatlichen Schulämtern erforderlich, auf denen in den vergangenen Monaten unter anderem aufgrund der laufenden Verbeamtungskampagne sowie durch die Organisation des Schuljahres eine erhebliche Aufgabendichte lastet. Im vorgetragenen Fall erhielten die Eltern mit Schreiben vom 24. August 2017 eine Zwischennachricht vom TMBJS, in der ihnen mitgeteilt wurde, dass die Prüfung andauert. Es ist nach aktuellem Stand davon auszugehen, dass die Eltern in der kommenden Woche die erwartete Antwort erhalten.
Zu Frage 2: Ja, die Schulleitung ist im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung der Aufgabe nachgekommen, die Absicherung des Unterrichts mit dem zur Verfügung stehenden Lehrpersonal weitestgehend zu ermöglichen.
Zu Frage 3: Insgesamt wurden 196 Unterrichtsstunden im Schuljahr 2016/17 gekürzt. Ein weiterer Ausfall entstand nicht.
Zu Frage 4: Es ist leider nicht auszuschließen, dass die Aussage zutrifft. Dokumentiert sind über den Zeitraum vom 04.01. bis 13.02., dass von 23 Pflichtstunden pro Woche nur 14 Stunden erteilt wurden. Rechnerisch ist damit die Richtigkeit der Frage möglich. Versuche, genaue Angaben zu einzelnen Tagen zu erhalten, waren leider erfolglos.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Meine mündliche Frage habe ich am Freitag letzter Woche eingereicht. Daraufhin erhielten jetzt die Eltern eine Zwischennachricht, wie Sie mir gerade gesagt haben. Warum haben denn die Eltern nicht schon viel eher eine Information erhalten? Welche Probleme traten denn auf im Ministerium?
Warum sie nicht früher eine Antwort erhalten haben, habe ich Ihnen vorher schon gesagt. Es gab noch Prüfungsbedarf mit den Schulämtern, der noch nicht abgeschlossen ist, deswegen gab es jetzt noch keine Antwort. Sie hätten natürlich vorher eine kurze Rückmeldung bekommen sollen. Das bedauere ich, aber sie werden jetzt demnächst eine Antwort bekommen.
Die Teilstrecke der L 2648 von Großbreitenbach nach Altenfeld soll ab dem 1. Januar 2018 herabgestuft werden. Dies stößt auf großen Widerstand dieser beiden Kommunen, da diese argumentieren, die Teilstrecke habe eine hohe landesweite Bedeutung aufgrund der Absicherung der Notzugänge der ICE-Strecke Erfurt–Nürnberg. Um Möglichkeiten der Abhilfe und Unterstützung vonseiten der Landesregierung zu klären, haben die Kommunen eine Bitte zu einem Gesprächstermin an Frau Ministerin Keller gerichtet. Dieser soll im Oktober stattfinden. Insbesondere dürfe die Straße nicht von der Tonnage begrenzt werden, da aufgrund der Großanlagen der 380-kV-Trasse sowie der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren und Lastkraftwagen für die Tunnelinstandhaltung eine hohe Traglast erforderlich sei. Dies müsse aber im Interesse der Unternehmen liegen, die für Tunnel und Stromtrasse verantwortlich sind.
1. Weshalb soll ein Termin der Bürgermeister von Großbreitenbach und Altenfeld mit Frau Ministerin Keller erst im Oktober stattfinden und kann er bei der Dringlichkeit der Angelegenheit nicht kurzfristiger erfolgen?
2. Wann sollen eventuelle Mängel der Straße beseitigt werden, wenn die Straße schon am 1. Januar 2018 an die Kommunen übergeben werden soll und ab Mitte Oktober üblicherweise aufgrund der Wetterlage in Großbreitenbach und Altenfeld keine Straßenreparaturmaßnahmen mehr durchgeführt werden können?
3. Hat die Landesregierung schon mit den anliegenden Großunternehmen ein Gespräch zur Beteiligung der laufenden Kosten zum Erhalt der aktuellen Traglast der Straße angestoßen und wenn nein, wird dies noch erfolgen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Aufgrund bereits bestehender anderer Terminverpflichtungen ist mir ein Gespräch mit den beiden Bürgermeistern erst im Oktober möglich. Dafür bitte ich um Verständnis.
Ich will aber darauf hinweisen, dass Herr Bürgermeister Beier aus Großbreitenbach ein zum 17. Juli 2017 vereinbartes persönliches Gespräch mit Herrn Staatssekretär Dr. Sühl abgesagt hat, das ich wegen der Dringlichkeit erbeten hatte. Was die von Ihnen, Herr Abgeordneter Bühl, angesprochene Dringlichkeit angeht, darf ich allerdings daran erinnern, dass das Ministerium schon seit gut zwei Jahren mit den Gemeinden im Gespräch ist. Das Thema ist also keineswegs neu und auch das Ministerium hat sich intensiv damit beschäftigt. Dazu gab es bereits 2015 zunächst einen Ortstermin und später auch ein Gespräch mit dem zuständigen Fachabteilungsleiter meines Hauses, in dem die weiteren Schritte vereinbart wurden, wie beispielsweise eine weitere Verkehrserhebung. Über den aktuellen Stand und die Ergebnisse der abgearbeiteten Schritte habe ich Sie, Herr Abgeordneter Bühl, Anfang August schriftlich informiert.