Protocol of the Session on September 1, 2017

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Betreiber der Zugangsstelle ist die DB Station&Service AG. Toiletten in Bahnhöfen zählen nicht zu den betriebsnotwendigen Bahnanlagen, sodass sich für den Betreiber keine Verpflichtung ergibt. Sofern die DB Station&Service AG Toiletten an Bahnhöfen errichtet und durch Dritte betreiben lässt, ist das als freiwillige Kundendienstleistung und unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten.

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen dazu keine Informationen vor.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat keine Möglichkeit, direkt Einfluss zu nehmen.

Zu Frage 4: Die Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen wird erneut Gespräche mit der Stadt Arnstadt und der DB Station&Service AG aufnehmen und die Suche nach einer Lösung unterstützen. Auch die DB Station&Service AG wird nach eigenem Bekunden in dieser Angelegenheit auf die Stadt Arnstadt zugehen und einen Termin möglichst noch in diesem Jahr vereinbaren.

Vielen Dank.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Frau Ministerin, ich weiß, vielleicht ist die Frage jetzt an die falsche Adressatin gerichtet, aber was empfehlen Sie mir denn, Menschen in Arnstadt zu erklären, dass nahezu jeder Imbiss- oder Gaststättenbetreiber Toiletten vorhalten muss und die Deutsche Bahn – von der ein Bahnhof mit Millionenaufwand saniert wird, wo drei Bahnlinien mit täglich über 1.000 Fahrgästen aufeinandertreffen und noch in Arnstadt, wo durch die medizinischen Einrichtungen vor Ort ein hoher Grad von Menschen mit Handicaps als Fahrgäste ein- und aussteigen – diese Verpflichtung nicht hat? Was müsste denn gemacht werden, damit die Deutsche Bahn so eine Verpflichtung auferlegt bekommt? Ich habe Verständnis, dass das Land nicht zuständig ist, weil es eine Bundesgesellschaft ist. Aber was müsste denn geändert werden? Es ist ja nicht von Gott gegeben, gehe ich mal davon aus, dass die Deutsche Bahn einfach verpflichtet wird, ab einer gewissen Anzahl von Fahrgästen dann auch so eine notwendige Einrichtung vorzuhalten.

Frau Ministerin, bitte.

Ja, Herr Abgeordneter Kuschel, Sie sagen es: Es ist nicht von Gott gegeben. Was ich hier erläutert habe, waren die Rechtsgrundlagen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die schafft der Bund!)

was nichts anderes heißt, als dass man offensichtlich an die Rechtsgrundlagen muss. Was ich unter Punkt 4 dargestellt habe, ist tatsächlich ein Service, den die Nahverkehrsservicegesellschaft zusätzlich übernimmt, was ich natürlich auch erbeten habe. Ich hoffe, dass diese Gespräche erfolgreich sind, zumal ich an der Stelle tatsächlich auch noch mal betonen will: Selbstverständlich ist es so, dass gerade an solchen zentralen Punkten die Chance für Toiletten auch gegeben ist – nicht nur die Notwendigkeit, sondern natürlich auch die Chance –

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ja, der Toilettenantrag ist da!)

und die Gemeinde oder die Stadt sogar dazu mit Fördermitteln unterstützt wird. Ich denke, da gibt es Möglichkeiten. Da gehören aber offensichtlich mehrere an einen Tisch, so habe ich das jetzt verstanden.

Ich könnte jetzt auch noch einiges beitragen, aber das mache ich natürlich nicht. Das machen wir vielleicht mal extra. Gut, vielen Dank, Frau Ministerin.

Herr Abgeordneter Zippel hat eine Anfrage in der Drucksache 6/4398.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Thüringer Linksjugend ruft Jugendliche zum Konsum illegaler Drogen auf?

Bei einem Sommerfest der Partei Die Linke am 19. August 2017 in Altenburg, bei dem unter anderem auch Ministerpräsident Bodo Ramelow anwesend war, verteilten Mitglieder der Thüringer Linksjugend Flyer an Jugendliche, auf denen zum Konsum illegaler Drogen aufgerufen wurde. Laut eines Berichts der „Osterländer Volkszeitung“ vom 23. August 2017 sei auf den Flyern „ein Mädchen zu sehen, das sich mit einem zur Nase geführten Gegenstand über eine Linie aus weißem Pulver beugt.“ Der Slogan des Flyers lautete: „Hauptsache es knallt! Für eine Welt wie sie Dir gefällt.“ Der Flyer liegt dem Fragesteller vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu oben genannter Verteilung?

2. Hatte der anwesende Ministerpräsident Bodo Ramelow bereits während der Veranstaltung Kenntnis von der Verteilung der Flyer und wenn ja, welche Konsequenzen zog er bzw. im Nachhinein die Landesregierung daraus?

3. Wurden besagte Flyer nach Kenntnis der Landesregierung noch an anderen Orten in Thüringen verteilt und wenn ja, wo und wann?

4. Hat die Thüringer Linksjugend mit dieser Aktion gegen Förderrichtlinien des Landes verstoßen (zum Beispiel Richtlinie über die Gewährung von Zuwen- dungen an politische Jugendverbände)?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zippel, ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Eine inhaltliche Bewertung der in Verantwortung der parteinahen politischen Jugendverbände erstellten Materialien und erarbeiteten Positionen wird seitens der Landesregierung nicht vorgenommen.

Zu Frage 2: Dem Ministerpräsidenten war der entsprechende Aufkleber weder im Vorfeld noch während der Veranstaltung bekannt geworden. Er erfuhr von dem Aufkleber erst durch die Berichterstattung in den sozialen Netzwerken und anschließend in Thüringer Medien. Der Ministerpräsident hat bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass die Drogen- und Suchtpolitik kein abgeschlossenes Handlungsfeld darstellt, sondern stets auf neue Herausforderungen und Erkenntnisse reagieren muss, die jeweils Wirkungen auf die Felder der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention entfalten. So unterstützte der Ministerpräsident beispielsweise bereits in der Vergangenheit Regelungen zur Durchsetzung des Nichtraucherschutzes. Veranstaltungen der Landesregierung werden unter anderem mit Blick auf den Nichtraucherschutz nicht von Tabakunternehmen wie zum Beispiel Japan Tobacco International, Reemtsma, Philip Morris durch Sponsoring begleitet. Ebenso wenig werden in Publikationen der Landesregierung Anzeigen von Tabakkonzernen aufgenommen. Aus Sicht des Ministerpräsidenten sollten auch die Jugendverbände grundsätzlich von Sponsoring oder Werbeanzeigen in ihren Publikationen, mit denen Minderjährige er

reicht werden, durch Tabakkonzerne absehen. Der Ministerpräsident sieht sich in dieser Haltung durch Ziel 2 im Handlungsfeld Tabak der „Nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik“ der Bundesregierung bestätigt.

Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 4: Ein Verstoß gegen Förderrichtlinien des Landes liegt aus Sicht der Landesregierung nicht vor.

Vielen Dank.

Abgeordneter Zippel hat eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Zippel.

Herr Minister Prof. Dr. Hoff, vielen Dank für die Beantwortung. Eine Nachfrage zu Punkt 1. Sie haben gesagt, es wird keine Einschätzung seitens der Landesregierung vorgenommen. Mich würde schon interessieren, warum Sie keine Beurteilung dieses Umstandes vornehmen, insbesondere eine juristische Beurteilung oder eine Einschätzung, ob da zum Beispiel eventuell auch Straftatbestände davon berührt sind; das wäre vonseiten der Landesregierung ganz interessant gewesen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Liegt der Flyer oder der Aufkleber vor?)

Zur Nachfrage führe ich Folgendes aus: Es ist schon ein spezieller Sachverhalt, dass die Landesregierung im Verhältnis zu parteinahen politischen Jugendverbänden von Ihnen gebeten wird, eine inhaltliche Bewertung der von den Jugendverbänden erarbeiteten Materialien vorzunehmen. Damit wird in einer Weise in die Tätigkeit der parteinahen Jugendverbände eingegriffen, die aus unserer Sicht nicht zulässig ist. Wir würden eine solche Aufforderung von Ihrer Seite – egal welcher Jugendverband, ob es die Junge Union, die Jungen Liberalen, Jusos oder auch den Jugendverband Solid oder die Grüne Jugend betrifft – nicht als unsere Auffassung ansehen.

Das Zweite: Ein strafrechtlicher Tatbestand ist nicht zu erkennen, denn der Hinweis darauf, dass Jugendliche selbst entscheiden, ob sie den Konsum von legalen oder illegalen Drogen vornehmen wollen, ist noch kein Aufruf zu einer Straftat. Es ist auch keine Hehlerei oder Ähnliches, was möglicherweise von Ihrer Seite in Betracht kommen könnte. Insofern ist es im Übrigen nicht die Aufgabe der Landesregierung, hier eine Bewertung von aus

Ihrer Sicht möglicherweise Straftatbeständen vorzunehmen. Die Tatsache, dass es bislang auch keine entsprechende Anzeige gegeben hat oder zumindest keine uns bekannte Anzeige gibt, spricht für die Auffassung der Landesregierung, dass unsere bisher vertretene Haltung, eine inhaltliche Bewertung der Verantwortung der parteinahen politischen Jugendverbände erstellten Materialien und erarbeiteten Positionen nicht vorzunehmen, eine adäquate und auch sinnvolle Position ist.

Herr Abgeordneter Zippel, ich habe eine Meldung der Frau Abgeordneten Hennig-Wellsow, die würde ich zunächst drannehmen, danach sind Sie noch mal mit Ihrer weiteren Nachfrage dran. Frau Hennig-Wellsow.

Ich wollte eigentlich fragen, ob die „Zentralstelle für Wahlkampfflyerüberprüfung“ Unregelmäßigkeiten bei der Jungen Union zutage gebracht hat, aber das haben Sie schon beantwortet. Deswegen meine Frage: Wann wird denn die Landeszentrale für politische Bildung ein Seminar für die Parteijugendverbände in Thüringen zum Thema „Politische Bildung und Gewaltenteilung und die Rolle der Parteien in dieser Gesellschaft“ erbringen?

Ich beantworte die Frage wie folgt: Wir sprechen grundsätzlich von den parteinahen Jugendverbänden, weil sich nicht alle Jugendverbände, die von der Staatskanzlei finanziert werden, als Parteijugendverband verstehen – so unter anderem der Jugendverband Solid. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass eine entsprechende Veranstaltung, wie Sie sie nachgefragt haben, seitens der Landeszentrale für politische Bildung nicht bekannt ist. Ansonsten würde ein vergleichbares Seminar eher auch vom für die Zuwendung der politischen Jugendverbände zuständigen Referat erfolgen, aber auch im Referat 12 meines Hauses ist ein solches Seminar nicht vorgesehen.

Herr Abgeordneter Zippel fragt auch noch mal nach Seminaren.

Von Seminaren sehe ich ab. Vielen Dank. Ich hätte noch eine andere Frage. Zu Ihrer Beantwortung meines Unterpunktes 2 führten Sie ausgiebig aus, wie wichtig dem Ministerpräsidenten der Nichtrau

(Minister Prof. Dr. Hoff)

cherschutz ist. Mit Verlaub, danach habe ich nicht gefragt,

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber interessant ist es trotzdem!)

sondern mich würde ganz genau interessieren, inwieweit die Landesregierung hier den Schutz von Kindern und Jugendlichen gefährdet sieht, denn Sie haben dargelegt, es sollte um politische Bildung gehen. Das muss ich relativieren, denn in diesen speziellen Situationen kamen zwölf-, dreizehnjährige Kinder mit einem Aufkleber nach Hause, wo nur dieses Motiv darauf zu sehen war, ohne eine Erklärung – also nicht mit einem Flyer, sondern mit einem Aufkleber, wo auf der Rückseite nichts stand, unreflektiert, ohne irgendwelche Informationen. Inwieweit ist da der Schutz von Kindern und Jugendlichen gefährdet und welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus solchen Situationen? Wird da eventuell wirklich eine Informationskampagne gestartet oder wie schätzen Sie diesen Umstand ein?

Ich bin Ihnen für die Nachfrage sehr dankbar, denn ich habe mich entschieden, in die Beantwortung der Frage 2 den Umstand des Nichtraucherschutzes deshalb aufzunehmen, weil möglicherweise das energische Eintreten von Ihnen, lieber Herr Abgeordneter, in einem gewissen Widerspruch zu dem der CDU nahestehenden Jugendverband Junge Union steht, dessen Veranstaltung zum 70. Gründungstag der Jungen Union von Japan Tobacco International gesponsert wurde und in dessen Mitgliederzeitung, die regelmäßig Minderjährige erreicht,

(Beifall DIE LINKE)

Tabakanzeigen enthalten sind. Insofern ist es tatsächlich eine Frage, ob Sie die Landesregierung bitten, mit zweierlei Maß im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und den Kinder- und Jugendschutz zu handeln,