Protocol of the Session on June 22, 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen nichts verheimlichen, Sie schon, Frau Kollegin Rothe-Beinlich.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich will bestimmt nichts verheimlichen!)

Das haben Sie hier wieder einmal schön gezeigt. Sie ignorieren die verfassungsgemäßen Rechte eines Abgeordneten. Sie wollen sie nach Möglichkeit, wenn sie denn wahrgenommen werden, aus dem Protokoll streichen, weil es Ihnen unglaublich wichtig ist, dass niemand in der Öffentlichkeit erfährt, wie diese Härtefallkommission arbeitet,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie schon mal was von Regeln gehört?)

mit welchen Ergebnissen aus dieser Härtefallkommission rausgegangen wird und welche Folgen es für die Gesellschaft hat.

(Beifall AfD)

Frau Kollegin Rothe-Beinlich und auch Frau Kollegin Marx, es hat überhaupt nichts damit zu tun, irgendwelche Menschen lächerlich zu machen, wenn man auf Menschen hinweist, die hier kein Aufenthaltsrecht haben, was endgültig, teilweise schon zweimal festgestellt worden ist, und auf Leute, die vom Sozialstaat hoch abhängig sind und aus Ländern kommen, in denen keine Verfolgung stattfindet. In Serbien findet keine Verfolgung statt, in Albanien genauso wenig und im Kosovo genauso wenig.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Und dennoch gilt § 23 a!)

Natürlich gibt es da Kriminalität, die gibt es aber auch hier in Thüringen, die finden Sie auch in Berlin.

(Beifall AfD)

Das ist doch kein Grund, jemandem ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Wollen Sie der ganzen Welt ein Aufenthaltsrecht gewähren?

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind Einzelfälle!)

Wissen Sie, was in Nigeria los ist? Da sind 170 Millionen Menschen und die werden teilweise bedroht durch eine islamische Sekte wie die Boko Haram, die da durch die Dörfer zieht, die anzündet, die die Leute umbringt. Wollen Sie 170 Millionen Nigerianern aus humanitären Gründen hier ein Aufenthaltsrecht gewährleisten?

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Die halten wir auch aus.)

Wissen Sie, was Sie da mit unserem Sozialstaat machen? Dieser Sozialstaat geht genau deswegen vor die Hunde. Und Frau Marx, das sage ich Ihnen – ich weiß, ich habe eigentlich jede Menge Grund, demütig zu sein, was die Wahlumfragen angeht –, aber eines sage ich Ihnen: Wenn Sie mal wissen möchten, warum Sie bei 10 Prozent sind, dann liegt das daran, dass die SPD einfach nicht verstanden hat, dass sie dafür da ist, den Sozialstaat für die eigenen Wähler und für die eigenen Leute zu organisieren und nicht das Geld für die ganze Welt auszugeben – genau das tun Sie, auch mit Hilfe der Härtefallkommission.

(Beifall AfD)

Frau Abgeordnete Marx, bitte.

Also, Herr Möller, ich habe ja nicht die Illusion, dass Sie mich verstehen werden, aber um es noch einmal deutlich zu machen: Sie kapieren hier nicht oder Sie versuchen hier öffentlich irgendwie Sand in die Augen zu streuen, was eine Härtefallkommission ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Natürlich haben wir kein Einfallstor für 170 Millionen Menschen, die irgendwo in Not und Elend leben, wenn hier in einer Härtefallkommission, die im Übrigen den Leuten kein Bleiberecht verschafft, son

dern eine Empfehlung ausspricht, lediglich eine Empfehlung ausspricht,

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Was heißt: Empfehlung ausspricht? Der wird hundert- prozentig gefolgt!)

hier aus menschlichen, aus humanitären Gründen Leuten ein Hier-Bleiben zu gestatten. Weshalb dann hier die Welt daran zugrunde geht oder das auf Kosten anderer Armer gehen soll, das ist einfach nur abwegig, Sie versuchen eine SozialneidDebatte daran hochzuziehen und uns ein völkisches Verständnis von Humanität aufzudrücken. Da kann man wirklich nur entsetzt sein. Das kann man nur ablehnen, übrigens aus christlicher Überzeugung.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun sehe ich keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir zur Abstimmung kommen. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 6/3911 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe dieses Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (Gesetz zur Anhe- bung der Altersgrenzen für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4066 ERSTE BERATUNG

Ich frage, ob die Fraktion das Wort zur Begründung wünscht. Das ist nicht der Fall, sodass ich die Beratung eröffne. Als Erster hat Abgeordneter Kuschel das Wort, den ich jetzt nicht sehe. Dann hat Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will es eigentlich ganz kurz machen. Die CDU möchte gern, dass die möglichen Altersgrenzen für die Ausübung eines kommunalen Wahlamts nach oben angehoben werden, das heißt auf 67 Jahre für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte. Man kann über das Für und Wider nachdenken und des

wegen verdient es dieser Gesetzentwurf auf jeden Fall, in dem zuständigen Fachausschuss

(Beifall CDU)

einer näheren Betrachtung unterzogen zu werden. Deswegen kann ich Ihnen hier ankündigen, dass die Koalitionsfraktionen einer Überweisung an den zuständigen Fachausschuss zustimmen werden und dann können wir uns das mal in Ruhe anschauen. Da gibt es, wie gesagt, viele Argumente. Wir haben eine Gesellschaft, die zunehmend älter wird und damit werden auch Ältere fitter. Wir zählen uns alle hier hoffentlich auch selber dazu. Deswegen ist die Frage: Wann muss oder soll ein Mensch in Rente? Auf der anderen Seite haben wir in der Politik auch immer mal ein Bedürfnis nach Erneuerungen und Verjüngung, damit wir hier nicht alle in Betriebsblindheit uralt werden. Das alles können wir, denke ich, dann in Ruhe und mit Gelassenheit im zuständigen Ausschuss abwägen und deswegen unterstütze auch ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss. In den Justizausschuss muss es dann wohl auch noch, weil es eine Initiative aus dem Parlament ist.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Marx. Als Nächster hat Abgeordneter Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr verehrte Damen und Herren, werte Kollegen, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, Herr Präsident, die CDU beantragt mit ihrer Gesetzesänderung – ich will das kurz vorstellen, weil Sie das ja nicht eingebracht haben und auch nicht dazu gesprochen haben –, dass zum Zeitpunkt der Wahl das bestehende Alter, jetzt im Augenblick 65, angehoben wird auf 67. Das heißt, wer zu einer Wahl antreten möchte, darf nicht älter als 67 Jahre sein. Wird man dann für eine sechsjährige Amtszeit gewählt, muss man sich klar sein, dass man 73 Jahre alt sein kann, um so ein Amt zu …

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Na und!)

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Warten Sie doch erst mal ab, was er sagt!)

Was ist Ihr Problem? Sie könnten das doch einbringen! Ich mache jetzt Ihren Job hier, weil Sie das nicht eingebracht haben, und erläutere, worum es geht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Marx)

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Holzapfel, CDU: Altersdis- kriminierung!)

Liebe Kollegen, es werden hier keine Zwiegespräche geführt, sondern der Abgeordnete Adams redet für seine Fraktion. Herr Adams hat das Wort, bitte schön.

Vielen Dank. Die CDU-Fraktion hat dabei offensichtlich ein besonderes Bild von meiner Meinung und verkennt das, was Kollegin Marx ja schon auch abgestimmt in der Koalition gesagt hat, dass wir darüber gern diskutieren wollen, denn dieser Schritt, das Alter anzuheben, ist eine wirksame Regelung, Altersdiskriminierung entgegenzuwirken. Wenn man das in die Debatte einbringt – und ich stelle mal den Gesetzentwurf in diesen Kontext, dass man das in die Debatte einbringt –, muss man sich natürlich auch zum früheren Wählen positionieren. Wir kämpfen dafür, wir werben bei Ihnen dafür, dass wir auch bei der Landtagswahl jungen Menschen ab 16 die Chance geben, mitbestimmen zu können,

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

weil sie am längsten von den Entscheidungen betroffen sein werden. Insofern gibt es der Kollegin Marx nichts hinzuzufügen. Wir empfehlen die Überweisung an die beiden zuständigen Ausschüsse – das sind der Justizausschuss, weil es ein Parlamentsgesetz ist, und der Innenausschuss, weil er für das Wahlrecht zuständig ist. Dort werden wir anhören und ordentlich diskutieren, worum es da gehen kann und wie wir hier eine Lösung finden können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Als Nächster hat Abgeordneter Henke für die AfD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, wir haben hier einen ganz langjährigen Bürgermeister in unserer Runde, Wolfgang Fiedler, der mittlerweile das Goldene Ehrenkreuz für seine Bürgermeistertätigkeit verdient hätte.