(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich auch nicht! Sie haben Mindestparität nicht verstanden!)
Ich könnte sogar damit leben, dass ein paar mehr Frauen wie Sie hier in diesem Landtag sitzen. Dazu muss ich sagen, ich habe kein Problem; paritätisch besetzt 50 zu 50 muss nicht sein. Man kann auch mehr Frauen im Parlament haben als Männer. Dafür steht auch die AfD. Wir sind da ganz weltoffen, Frau Rothe-Beinlich.
Einen oder zwei Sätze noch zu Herrn Scherer. Herr Scherer, Ihre Ausführungen waren sehr interessant,
aber die gingen meilenweit am Thema vorbei. Oder? Wir reden doch hier jetzt nicht über die Einführung des Mehrheitswahlrechts, sondern wir reden doch darüber, die 5-Prozent-Hürde abzusenken. Deshalb habe ich nicht ganz verstanden, wieso Sie hier minutenlange Ausführungen zum Mehrheitswahlrecht in Frankreich und zum Mehrheitswahlrecht im Vereinigten Königreich gemacht haben. Das mag interessant sein, hatte mit dem Thema aber wie so vieles, Herr Scherer, ich muss Ihnen das mal ganz ehrlich sagen, was Sie hier vorn von sich geben, auch diesmal nicht viel zu tun. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen kann ich jetzt nicht erkennen. Es ist Ausschussüberweisung von beiden Gesetzentwürfen an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden.
Wir stimmen zunächst über die Ausschussüberweisung für die Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 6/3939 an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Regierungsfraktionen und die CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Das sind die anderen Abgeordneten des Hauses. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über die Ausschussüberweisung zur Drucksache 6/3940 ab. Wer den Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und des Ab
geordneten Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Regierungsfraktionen und die CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer den Gesetzentwurf an diesen Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Ich eröffne nun die Aussprache zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs in Drucksache 6/3939. Gibt es Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3939 in dritter Beratung ab.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln. Ich eröffne die Abstimmung.
Ich bitte darum, die Stimmkarten wegzulegen. Es gibt ein Versehen und wir wiederholen die Abstimmung.
Wir stimmen jetzt erneut über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/3939 in dritter Beratung ab. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten alle die Gelegenheit, die Stimmkarte abzugeben? Ich schließe die Abgabe und bitte um Auszählung.
89 Abgeordnete waren zu Beginn der Sitzung anwesend. Es wurden 79 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 9, mit Nein 70 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 6/3939 in dritter Beratung abgelehnt. Damit entfällt auch die Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drucksache 6/ 3940.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Da wir übereingekommen waren, dass der Tagesordnungspunkt 2 morgen aufgerufen wird, rufe ich Tagesordnungspunkt 3 auf
antrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3601 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/4098 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4109 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht um dieses erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, eine Fristanpassung, eine relativ kleine redaktionelle Änderung.
Durch Beschluss des Landtags in seiner 79. Sitzung am 23. März 2017 wurde der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss federführend und den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 27. April 2017 …
Meine Damen und Herren, ich bitte einfach, der Rednerin zuzuhören. Man kann sie wirklich kaum verstehen.
Das ist doch wirklich interessant. Also noch einmal: Der federführende Inne- und Kommunalausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 27. April 2017 und in seiner 45. Sitzung am 15. Juni 2017 beraten sowie eine schriftliche Anhörung unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt, vgl. Vorlage 6/2711. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 16. Juni 2017 beraten, vgl. Vorlage 6/2721. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Landtagskollegen, im Sinne einer zügigen Abarbeitung der Plenartagesordnung werde ich mich kurzfassen, zumal der Beratungsgegenstand auch keiner großen Ausführungen bedarf. Das dem Gesetzentwurf zugrunde liegende Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurde von der rot-rot-grünen Koalition erst im IV. Quartal 2016 und gegen die Stimmen meiner Fraktion auf den Weg gebracht. Wir haben damals gegen das Gesetz gestimmt, da unsere umfangreichen Änderungsanträge keine Berücksichtigung fanden und die inzwischen geltenden Regelungen nicht unserer politischen Auffassung entsprechen. Ich verweise insofern auf die Ausführungen hier im Plenum, die ich gegeben habe. Jetzt sollen wir mit dem hier und heute in zweiter Beratung aufgerufenen Änderungsgesetz handwerkliche Fehler der Linkskoalition an dem damaligen Gesetzeswerk beheben.
Dies ist durchaus konsequent und auch die Anhörung der Spitzenverbände hat gezeigt, dass gegen diese Änderungen keine grundlegenden Einwände bestehen. Gleichwohl wird sich meine Fraktion zu dem Gesetzentwurf enthalten, da dieser nicht die grundlegenden Bedenken meiner Fraktion gegen das eigentliche Gesetz heilt bzw. beseitigt.
Der eingereichte AfD-Antrag in Drucksache 6/4109 hat mich ein wenig verwundert. Wir haben uns immerhin zwei Monate im Innenausschuss mit der Behandlung dieses Gesetzentwurfs befasst, also hätte man auch hier Ihre Änderungen in die Debatte einführen können. Das ist nicht erfolgt. Wir lehnen Ihren Antrag nicht nur formell, sondern auch inhaltlich ab. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, heute sprechen wir nun abschließend über die Anpassung der Fristen für Bürgerbegehren im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Meine
Vorredner haben nun das Wesentliche nicht ganz so zusammengefasst, aber es geht ja hier eigentlich mehr um die technischen Änderungen und es geht um die nun eingeführte Abfolge zweier Fristen, die bisher parallel zueinander laufen. Ich denke, diese formalen Probleme sind ausreichend debattiert worden. Insgesamt ist von einer sinnvollen Änderung zu sprechen. Leider gilt das nicht für viele weitere Fragen in diesem Gesetz. Neben dem eher technischen Ziel, dem Gemeinderat mehr Zeit zu verschaffen, müssen in dem Gesetz nämlich weitere, und zwar grundsätzliche Fragen geklärt werden – deswegen auch unser Änderungsantrag. Die AfDFraktion nutzt das nun aufgeschnürte Gesetz zum Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid deswegen, um sehr wichtige Änderungen vorzuschlagen. Es geht im Wesentlichen um Hindernisse bei der Mitbestimmung. Es geht aber auch um das aufgeweichte Wahl- und Mitbestimmungsrecht. Bei den Quoren sind wir der Meinung, dass es nicht angeht, dass willkürliche Mindestbeteiligungen die demokratische Mitwirkung der Bürger verhindern. Quoren errichten Hürden, die die Mitwirkung an direktdemokratischen Abstimmungen erschweren. Ein Mindestquorum dient stets als Sperrquorum, denn all jene, die das Bürgerbegehren ablehnen, werden bevorzugt. Beim Bürgerentscheid ist natürlich nicht zu begründen, warum die notwendige Mehrheit 10 bis 20 Prozent betragen soll. Wer gegen solche Begehren ist, der muss zur Wahl gehen und aktiv dagegenstimmen. Eine Besserstellung für alle, die zu Hause bleiben und passiv sind, darf es nicht geben. Demokratie ist keine Hängematte für Passive.
Außerdem haben Bürgerbegehren häufig Fachthemen zum Gegenstand, seien es Probleme mit den Abwasserbeseitigungskonzepten oder die Ablehnung einer Mobilfunksendeanlage. Man kann nicht erwarten, dass sich immer die breite Masse für solche Einzelthemen interessiert. Dann darf man die breite Masse aber auch nicht als Hindernis für das berechtigte Engagement der einzelnen Betroffenen vorschützen. Es ist deswegen folgerichtig, dass auch die Mindestbeteiligung für den Beginn des Bürgerbegehrens angepasst wird. Entsprechend regen wir an, dass die Regelungen in § 14 beim Zustandekommen des Begehrens und in § 17, die Änderung der Mindestbeteiligung in den Landkreisen, in die Ihnen vorliegende Fassung gebracht werden.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die Sperrklausel für Kommunalwahlen in Thüringen als verfassungswidrig verworfen. Gemäß dem Urteil darf danach aber auch die direktdemokratische Mitwirkung nicht übermäßig erschwert werden. Wenn es für Wahlen keine Mindestanforderungen gibt, dann darf es für die direkte Demokratie, für die Bürger in unserem Land auch keine geben, meine Damen und Herren. Natürlich muss gewährleistet sein, dass nicht Einzelne die Vertretungen lahmlegen.
Deswegen orientieren wir uns an der notwendigen durchschnittlichen Stimmenanzahl für den Einzug in den Stadtrat oder den Kreistag der kreisfreien Städte und der Landkreise in Thüringen. Diese liegt bei circa 2 Prozent. Das heißt, 2 Prozent der Stimmberechtigten reichen aus, um ein Begehren zu starten.
Wichtiger aber als die Quoren und Mindestbeteiligung ist, dass hier und heute gegen eine weitere Aufweichung des Wahlrechts vorgegangen wird. Die mit dem Gesetz eingeführten Stimmrechte bei Einwohneranträgen sind der Beginn einer nicht zu duldenden Entwicklung. Die politischen Belange des Gemeinwesens werden von den Staatsbürgern geregelt; eine willkürliche Beteiligung Zugereister oder vorübergehend Geduldeter ist in keiner Weise hinnehmbar. Diese Regelung widerspricht im Übrigen dem Grundgesetz. Deswegen sind diese Stimmrechte beim Einwohnerantrag zu streichen. Dies gilt umso mehr, als dass die rot-rot-grüne Koalition als Begründung angibt, sie müsste mit wahlrechtlichen Regelungen die sogenannte Integration vorantreiben. Das geht aus der Begründung der entsprechenden Passage im Gesetzentwurf hervor, denn dort steht, dass damit bewusst auch NichtEU-Einwohner ein Stimmrecht erhalten. Das ist natürlich nicht hinzunehmen für die Bürger und für die echten demokratischen Volksvertreter hier in diesem Hause. Wenn Sie von Rot-Rot-Grün ihre politischen Ziele durchsetzen wollen, dann müssen Sie das schon mit den deutschen Staatsbürgern ausmachen.
Sie können sich aber nicht einfach so mit einer Massenzuwanderung eine neue und Ihnen genehme Wählerschaft zusammenbasteln. Ich denke, das sind weitere wichtige Punkte, die zukünftig im Gesetz berücksichtigt werden müssen. Ich betone hier „müssen“. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Vielen Dank.