Protocol of the Session on June 2, 2017

Ich freue mich als Verbraucherschutzminister ganz besonders darüber, dass es uns jüngst im Rahmen des vom Kabinett schon verabschiedeten und jetzt im Landtag debattierten Entwurfs eines Gesetzes über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung in Thüringen gelungen ist, eine Bestimmung zu verankern, die sehr, sehr weitreichende Konsequenzen für die Systeme hat, über die wir heute reden, nämlich die Bestimmung, wonach die warme Mittagsmahlzeit in den Thüringer Kitas zukünftig den aktuellen ernährungswissenschaftlichen Qualitätsstandards für eine ausgewogene, altersgemäße, vollwertige und gesundheitsfördernde Mittagsmahlzeit entsprechen muss. Mit dieser Passage in dem neuen Kita-Gesetz wird nämlich genau das umgesetzt, worüber wir jetzt hier seit einer Stunde diskutiert haben und wo wir uns auch einig sind, dass es kommen sollte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn dieser Entwurf, so wie er dem Landtag zugeleitet worden ist, tatsächlich hier auch Gesetz wird, dann haben wir nämlich genau das erreicht, dass

Thüringen bundesweit eine Vorreiterrolle gesunder Ernährung in den Kindertagesstätten einnimmt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ob und wie weit sich gegebenenfalls auch im Bereich der Schulverpflegung eine entsprechende gesetzliche Vorgabe empfiehlt, ist dann abhängig von den Erfahrungen, die wir hier im Kita-Bereich machen werden. Bis dahin intensivieren wir im Schulbereich die Projektarbeit, unterstützen die Vernetzungsstelle Schulverpflegung, kümmern uns um Best-Practice-Beispiele als Leuchttürme gelungener Schulverpflegung. Schulträger, welche eine Verpflegung nach den DGE-Standards gewährleisten, können sich dann auch als solche zertifizieren. Was schließlich das EU-Schulprogramm in den Bereichen Schulobst und Gemüse sowie Schulmilch anbelangt, wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig auszuschöpfen. Dabei werden begleitende pädagogische Maßnahmen nunmehr stärker akzentuiert. Lediglich beispielhaft sei zum Schluss noch erwähnt, dass Klassenfahrten zu landwirtschaftlichen Betrieben da mit umfasst sind, um den Kindern auch die Herkunft und den Wert von Nahrungsmitteln pädagogisch sinnvoll nahezubringen. Für diesen ganzheitlichen Ansatz zur Gesundheitsförderung in der Kita- und Schulverpflegung setzt sich diese Landesregierung weiterhin mit aller Kraft ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass ich die Beratung schließen kann.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Nummern 2 bis 7 des Antrags der CDU-Fraktion. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Danke schön. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? 1 Enthaltung vom Abgeordneten Gentele. Damit mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Brandner.

Leidige namentliche Abstimmung, Herr Präsident.

Großartig. Dann stimmen wir namentlich über den Alternativantrag der Fraktion der AfD ab und ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

(Minister Lauinger)

Ich würde gern selbst noch abstimmen. Wenn nun jeder Gelegenheit hatte – nein, der Abgeordnete Fiedler möchte offensichtlich anderen auch noch die Möglichkeit geben abzustimmen. Aber jetzt ist die Gelegenheit wirklich vertan. Es hat jeder die Möglichkeit zur Abstimmung gehabt. Ich schließe damit den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung.

Wir haben ein Ergebnis. Es wurden 82 Stimmen abgegeben, davon 7 Jastimmen, 75 Neinstimmen, keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung sie- he Anlage). Damit ist der Alternativantrag der Fraktion der AfD mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen weiter zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Danke schön. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion und vom Abgeordneten Gentele. Damit mit Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 in seinen Teilen

a) Thüringer Gaststättengewerbe zukunftsfähig gestalten – Bürokratie abbauen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/2284 hier: Nummer II dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft - Drucksache 6/3821 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4009

b) Gastgewerbe in Thüringen für heutige und künftige Herausforderungen fit machen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2741 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft - Drucksache 6/3822

Bevor ich den Abgeordneten Wucherpfennig aus dem Ausschuss um Bericht bitte, möchte ich die Kollegen um etwas mehr Ruhe bitten und den ein oder anderen auch auffordern, sich zu setzen. Das wäre sehr hilfreich.

(Beifall CDU)

Herr Wucherpfennig, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren, der Bericht hat folgenden Inhalt: Der Antrag der CDUFraktion in der Drucksache 6/2284 sowie der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/2741 wurden in der 64. Plenarsitzung am 30. September 2016 gemeinsam beraten. Nachdem ein Sofortbericht von der Landesregierung gegeben wurde und eine Aussprache zu diesen Anträgen erfolgte, wurde der Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft zugestimmt. Ebenfalls wurden beide Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. In der 27. Sitzung dieses Ausschusses am 3. November 2016 erfolgte die Fortsetzung der Beratung des Sofortberichts. Dieser wurde schließlich für erledigt erklärt.

Ferner wurde eine schriftliche Anhörung zum Antrag der CDU-Fraktion sowie zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. In der 27. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 1. Dezember 2016 wurden die Liste der Anzuhörenden und der Fragenkatalog beschlossen. In der 33. Sitzung des Ausschusses am 27. April 2017 fand die Auswertung der schriftlichen Anhörung auf der Grundlage der 24 eingegangenen Zuschriften statt. Im Ergebnis der schriftlichen Anhörung wurde von der CDU ergänzend zu der Drucksache 6/2284 ein Änderungsantrag eingereicht. Letztendlich empfahl der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft mehrheitlich die Ablehnung des CDU-Antrags in der Drucksache 6/2284 sowie des Änderungsantrags und empfahl stattdessen mehrheitlich die Annahme des Alternativantrags der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/2741. So viel zur Berichterstattung über die bisherigen Beratungen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Bühl, Fraktion der CDU, das Wort.

Sehr verehrte Kollegen, lieber Herr Präsident, liebe vereinzelte Zuschauer und natürlich auch die im Internet, wir werten heute öffentlich die Anhörung zu den beiden Gaststättenanträgen aus, die wir ja hier schon intensiv diskutiert und auch an die Ausschüsse überwiesen haben. Es war eine sehr gute schriftliche Anhörung, leider nur eine schriftliche Anhörung, muss ich sagen, denn wir hatten uns eigentlich eine mündliche Anhörung gewünscht, die allerdings von der rot-rot-grünen Mehrheit abgelehnt wurde. Es ist sehr traurig, dass man sich mit

(Präsident Carius)

diesem wichtigen, auch zukünftig wichtigen Thema für die Branche nicht auch mit den Akteuren direkt im persönlichen Gespräch unterhalten konnte. Nichtsdestotrotz war es aber gut, dass wir diese Anhörung gemacht haben, auch mit der Mehrheit und den Möglichkeiten, die wir als CDU-Fraktion haben, dies zu beantragen. Die Anzuhörenden haben mit großem Interesse geantwortet. Es sind auch sehr viele interessante Antworten auf unsere Fragen eingegangen.

Ich will nur ganz kurz zusammenfassen, was uns dort berichtet wurde, und auch das Problem und die Herausforderung für das Gastgewerbe in der Zukunft noch mal deutlich machen. Insbesondere sind mir die Antworten der IHK, des DEHOGA und auch der Gewerkschaft NGG herausgestochen, die wirklich gute Aspekte mit eingebracht haben und wo auch noch mal die Problemlage deutlich wurde, dass nämlich 45 Prozent der Unternehmer im Geschäftszweig des Gastgewerbes aktuell schon älter als 55 Jahre und 37 Prozent der Mitarbeiter älter als 47 Jahre sind. Das macht uns deutlich, vor welchen Problemen, vor welchen Herausforderungen wir für diese Branche stehen, wenn wir nicht in den nächsten 15 Jahren oder in zehn Jahren schon – wenn wir durch den Thüringer Wald laufen –, dann noch viel weniger Gaststätten, noch viel weniger gastronomische Einrichtungen und Hotels finden wollen, auch in anderen ländlichen Regionen, wo es viel, viel schwieriger ist, ein solches Geschäft offenzuhalten.

Da setzt auch gleich eine weitere Zahl an, die der DEHOGA schon öfter vorgetragen hat: dass von Gastronomen durchschnittlich gerade einmal 185.000 Euro Umsatz pro Jahr generiert werden. Dieser Wert ist natürlich kein Wert, mit dem man ein Geschäft wirklich gut führen kann. Diese Werte zeichnen sich vor allen Dingen durch eine große Differenz zwischen Stadt und Land aus. In Erfurt mag das alles noch gehen, da sind die Werte auch näher am bundesdeutschen Durchschnitt. Aber wenn man aufs Land schaut, ist die Situation eine ganz andere und die Gastronomen kämpfen wirklich ums Überleben.

Dann führte allein die IHK Südthüringen aus, dass die Einzelunternehmer pro Jahr 700 Stunden bürokratische Belastungen haben. Das sind 87,5 Arbeitstage, wenn man acht Stunden Arbeitszeit sieht. Das zeigt, dass gerade für kleine Unternehmen diese Belastungen natürlich auch existenziell sein können. Wenn man das nämlich nicht durch eine große Infrastruktur abfangen kann, durch Verwaltung in einem Hotel oder anderweitiges Personal, dann muss das alles der Gastronom selbst machen. Das sorgt natürlich dafür, dass weitere Frustrationen vorherrschen.

Dann hat die Gewerkschaft NGG sehr gut ausgeführt, was sich bei der Ausbildungssituation in den

letzten Jahren zugespitzt hat. Wir haben seit 2009 einen Rückgang von 32 Prozent bei Koch-Azubis, insbesondere wenn der Beschulungsort während der Ausbildung wechselt. Es wurde ein sehr praktisches Beispiel beschrieben: Zuerst wurde die Beschulung in Meiningen angefangen, dann ist die Zahl der Auszubildenden unter die Quote der 15 Auszubildenden pro Klasse gerutscht, dann mussten die Auszubildenden nach Gotha wechseln. Die Folge war ein exorbitanter Abbruch an Ausbildungsverhältnissen, weil die Auszubildenden ohnehin schon nicht viel Geld bekommen – das ist natürlich auch ein Punkt, den man verbessern muss –, weil die Auszubildenden einfach diesen Weg nicht auf sich nehmen wollten, nach Gotha zu wechseln und dort die Ausbildung fortzusetzen. Gerade in den Bereichen, wo wir viele Abbrüche haben, müssen wir uns auch überlegen, wie wir in dem Bereich gegensteuern können.

Oft angesprochen wurde auch die Förderpraxis, die es schon gibt und die Möglichkeiten bietet, aber die den Unternehmen vor Ort einfach nicht die Anforderungen bietet, die sie sich wünschen, nämlich gerade jetzt, wo Häuser 20 Jahre, 25 Jahre nach der Wende vielleicht wieder eine grundhafte Sanierung brauchen, grundhaft aufgebessert werden müssen, dass da die aktuelle Förderkulisse nicht dem gerecht wird, was die Unternehmer sich tatsächlich auch wünschen.

Das sind kurz zusammengefasst die wesentlichen Punkte, die aus meiner Sicht aus der wirklich guten Anhörung hervorgegangen sind. Wir müssen uns natürlich jetzt die Frage stellen: Wie können wir dem Gastgewerbe gerecht werden, dass wir die geschilderte Herausforderung in zehn Jahren auch bewältigen können? Da sind wir der Auffassung, dass der Antrag, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, nicht weit genug ging. Mich hat es auch ein bisschen, sagen wir mal, enttäuscht, dass die Anhörung augenscheinlich nicht dazu geführt hat, dass man von den Anzuhörenden noch mal Punkte aufgenommen hat und die eigenen Vorschläge noch mal überdacht hat, ob man nicht vielleicht noch Ergänzungen vornehmen soll. Ich denke, dafür sind Anhörungen da, dass wir uns auch wirklich damit beschäftigen:

(Beifall CDU)

Was haben uns die Menschen da gesagt, was können wir vielleicht noch in unser aktives politisches Handeln mit einbringen? Leider, muss ich feststellen, war das bei den Koalitionsfraktionen nicht der Fall. Wir haben deswegen aber noch mal Ergänzungen und Änderungen vorgestellt, die – wie leider oft zu erwarten – natürlich abgelehnt wurden. Sie hätten selbst auch die Chance gehabt, Sachen zu übernehmen. Das haben Sie nicht getan.

Deswegen bleiben wir aber bei unseren Forderungen, die wir schon in unserem ursprünglichen An

trag aufgenommen haben, nämlich bürokratische Lasten auch tatsächlich zu reduzieren. Natürlich sind wir uns dessen bewusst, dass es in Thüringen nur einen beschränkten Einfluss auf einen Großteil der bürokratischen Lasten gibt. Nichtsdestotrotz, der KMU-Test, den wir hier schon lange gefordert haben, ist ein wichtiger Ansatz, den braucht es, damit wir für die Zukunft entsprechend Belastungen vorher abprüfen können.

Aber wir haben auch gewissen Einfluss auf die Bundesebene, da habe ich das bei mir auch schon oft weitergegeben. Aber ich denke, gerade das SPD-geführte Wirtschaftsministerium hat mit Frau Gleicke – sie ist ja gleichzeitig auch Tourismusbeauftragte – natürlich guten Zugang und in vielen Punkten scheint es die SPD zu sein, die in manchen Punkten vielleicht nicht so weit gehen will, wie es die CDU wollte. Das kann die SPD vielleicht anders sehen, das hören wir vielleicht nachher noch. Aber ich finde, dass man da auf die Verantwortlichen, die wir auf dieser Ebene haben – und hier gerade in dem Punkt die Frau Gleicke –, noch einmal zugehen sollte und sollte schauen, wo man Ansatzpunkte finden kann, um das Handeln dort zu beschleunigen.

(Beifall CDU)

Was wir in unserem Änderungsantrag ergänzt haben, ist zum einen – aufbauend auf dem, was ich eben gesagt habe – sicherzustellen, dass die Auszubildenden für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung feste Ausbildungsorte haben. Wenn man jetzt schon weiß, es wird sich eine Änderung ergeben, dann kann man das schon vorher aufnehmen, aber man muss von vornherein sagen: Wo wirst du anfangen, wo wirst du aufhören, damit sich die Auszubildenden vorher darauf einstellen können, welcher Wechsel sich einstellt, damit sich nicht diese Frustrationssituation ergibt, nicht noch Abbrüche zustande kommen. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt.

Dann sollten wir auf die Praxis hören. Die Unternehmer vor Ort sagen: In der Vergangenheit mit dem Beratungsnetzwerk Thüringer Gastgewerbe durch den DEHOGA hat man eine praxisnähere Beratung erfahren, die näher an den Problemen der Gastronomen war. Die heutige Beratung, die über die TTG läuft, wird von den Unternehmern als weniger praxisnah empfunden. Von daher sollte man prüfen, inwieweit man diesen Punkt, dass man nah an der Praxis ist, auch in Zukunft wieder einführen sollte.

Der dritte Punkt unseres Änderungsantrags ist, noch mal zu prüfen, inwieweit man die Förderrichtlinien zur Förderung von privaten Investitionen im Tourismus den aktuellen Gegebenheiten, nämlich dem Investitionsstau, den wir ja in vielen Häusern haben, besser anpassen kann und da auch entsprechend Änderungen vornehmen kann.

Dann der letzte Punkt – und der ist mir in aktueller Situation ganz besonders wichtig: Ein flächendeckendes Azubi-Ticket bis zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahrs einzuführen. Denn das, was hier vorgestellt wurde – und ich habe das auch noch einmal in der Kleinen Anfrage abgefragt –, das, was Sie einführen wollen, ist wirklich der Minimalkonsens, was nicht das erfüllt, was die Auszubildenden heute von uns als Politiker erwarten.

(Beifall CDU)

Es kann nicht sein, dass es wirklich dabei bleiben soll, nur den Schulweg kostenfrei zu gestalten und nichts darüber hinaus. Wenn ich sehe, was wir schon für Bedingungen bei den Studenten geschaffen haben – ich habe damals das Semesterticket im RCDS noch mit verhandeln können –, da war das eine gute Sache, eine Sache, die für die Studenten wichtig ist. Aber es ist eindeutig ein Nachteil gegenüber den Auszubildenden, wenn man ihnen nicht auch den gleichen Vorteil gewährt.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Aber nicht kostenfrei!)

Nein, es ist nicht kostenfrei, aber es ist natürlich eine Pauschale, die man bezahlen muss, die aber die Studenten gern bezahlen, weil es nämlich sinnvoll ist.