Protocol of the Session on May 31, 2017

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: A 7 Seesen!)

Mit der Infrastrukturgesellschaft wird für ausreichend Personal gesorgt und die betroffenen Mitarbeiter aus den Ländern werden übernommen. Das ist gut so.

Am Ende bleibt ein Ziel: Wir wollen den Menschen und dem Transportgewerbe in Deutschland leistungsfähige Autobahnen mit hoher Qualität und wenig Staus bereitstellen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

(Abg. Dr. Lukin)

Als nächster Redner hat Abgeordneter Warnecke, Fraktion der SPD, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich danke der antragstellenden Fraktion für die Einreichung der Aktuellen Stunde zum Thema „Auswirkungen einer Bundesfernstraßengesellschaft für Thüringen“.

Zur Chronologie: Am 14. Oktober letzten Jahres haben sich die Regierungschefs von Bund und Ländern auf einen Kompromiss zum Bund-Länder-Finanzausgleich geeinigt. Bestandteil dieser Vereinbarung ist unter anderem, dass die Länder auch ihre Kompetenzen in diesem Bereich, die sie als Auftragsverwaltung wahrgenommen haben, an den Bund abgeben und ihm gestatten, für die künftige Verwaltung der Autobahn eine privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft einzusetzen. Thüringen saß hier und bei vielen weiteren Gelegenheiten mit am Verhandlungstisch und hat diese Einigung und Beschlüsse mitgetragen. Bereits im Januar dieses Jahres hatten wir zu diesem Thema eine Aktuelle Stunde. Damals hatte ich zu den Grundsätzen, die uns als SPD wichtig sind, Folgendes ausgeführt: Es ist gut, dass der Bund und die Länder sich grundsätzlich auf eine Reform geeinigt haben. Eine wichtige Frage ist bereits beantwortet worden: Es wird keine Privatisierung der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen geben bzw. von deren Gesellschaftsanteilen. Das soll auch im Grundgesetz klar festgeschrieben werden. Wir wollen die Investitionen des Bundes besser steuern, eine Änderung des Grundgesetzes wird es mit der SPD nur mit einer doppelten Privatisierungsbremse geben. Das unveräußerliche Eigentum des Bundes muss für die Infrastruktur wie auch für die Gesellschaft selber im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Infrastrukturgesellschaft muss deswegen vollständig im Eigentum des Bundes bleiben. Die Infrastrukturgesellschaft Verkehr soll für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt der Bundesfernstraßen verantwortlich sein und ist somit Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie soll die künftigen Vergabeverfahren vor allem im Hinblick auf Losgrößen auch so gestalten, dass die Chancen unserer mittelständisch geprägten Bauwirtschaft im Wettbewerb gewahrt bleiben. Wir bestehen darauf, dass die Interessen der Arbeitnehmerschaft vollumfänglich berücksichtigt werden. Kein Beschäftigter darf hinsichtlich seines Status, seines Arbeitsplatzes oder seines Arbeitsortes schlechtergestellt werden. Wir erwarten, dass die Personalvertretungen mit eingebunden werden. Mittlerweile sind die Konturen der Reform klarer geworden bzw. es werden im parlamentarischen Verfahren eine Reihe von Änderungen vorgenommen. So soll in Artikel 90 Abs. 1 klargestellt werden, aus der Altfassung „der Bund

ist“ wird in der Neufassung geändert „der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs und das Eigentum ist unveräußerlich.“

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch Absatz 2 soll geändert werden in Form folgender Ergänzung: „Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften ist ausgeschlossen.“ Weiterhin wird auch eingefügt: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“ Damit ist klargestellt, dass es keine Privatisierung geben wird, aber zur Klarstellung: Eine Öffentlich-Private Partnerschaft ist nicht das Gleiche wie eine Privatisierung. Es gilt: Öffentlich-Private Partnerschaften sind nur dann erlaubt, wenn sie wirtschaftlicher sind als die herkömmliche Beschaffung, was bei einer effizient arbeitenden neuen Gesellschaft seltener der Fall sein sollte als bei den jetzigen Strukturen. Manche Kritiker und manche Kampagne hat absurderweise gerade uns Sozialdemokraten in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetzänderungen würden wir die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig. Mit den jetzt vorgenommenen Änderungen schließen wir die Türen, die bislang tatsächlich offen standen. Dies bestätigt auch der Bundesrechnungshof. In seinem jüngsten Bericht vom 24. Mai 2017 kommt er zusammenfassend unter anderem zu folgenden Ergebnissen. Der Änderungsantrag berücksichtigt in weiten Teilen die Anregungen des Bundesrechnungshofs zur Organisation der Infrastrukturgesellschaft. Darüber hinaus, so der Bundesrechnungshof, ist jegliche Privatisierung der Bundesautobahnen ausgeschlossen. So soll auch künftig der Bundesautobahnbau über den Bundeshaushalt finanziert werden. Überdies soll der Einfluss des Parlaments auf die Verwaltung der Bundesautobahnen gewahrt werden. Zudem sollen die Kreditfähigkeit der Infrastrukturgesellschaft eingeschränkt sowie stille Gesellschaften und Unterbeteiligung verhindert werden. Im Ergebnis haben wir hier als SPD den Regierungsentwurf mit weiteren Privatisierungsschranken verstärkt und wir haben die Kernforderung der Gewerkschaften durchgesetzt, um die berechtigten Interessen der Beschäftigten zu schützen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun Abgeordneter Höcke, Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Herr Warnecke, wo sind Sie?

(Zwischenruf Abg. Warnecke, SPD: Ich bin anwesend!)

Sie haben gerade hier eine Rede gehalten, als würden Sie im Bund in einer Opposition sitzen. Ist Ihnen das eigentlich aufgefallen?

(Zwischenruf Abg. Warnecke, SPD: Was?)

Ja, indem Sie hier die Politik der Regierung defensiv und entschuldigend verteidigt haben, obwohl Sie im Bund und in der Regierung Verantwortung tragen und Gestaltungsmöglichkeiten haben, aber diese Haltung kennen wir ja von der Landes-SPD.

(Beifall AfD)

Ja, Autobahn, was für ein wichtiges Thema und woran denken wir, wenn wir „Autobahn“ hören? Richtig, an den alten Slogan des ADAC „Freie Fahrt für freie Bürger“ und diesem Slogan fühlen wir uns grundsätzlich verpflichtet.

(Beifall AfD)

Auf jeden Fall, sehr geehrte Kollegen Abgeordneten von den Altfraktionen, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, wollen wir keine zusätzliche Maut durch eine Privatisierung durch die Hintertür. Das lehnen wir ab.

(Beifall AfD)

Betrachten wir erst einmal die Ausgangslage. Auf der einen Seite haben wir einen Staat, der aufgrund seiner Politik fast kein Geld mehr hat, um eine nachhaltige Sanierung seiner Infrastruktur zu gewährleisten und auf der anderen Seite haben wir genug private Investoren, die aufgrund der Nullzinspolitik der EZB nicht mehr wissen, wo sie ihr Geld anlegen können. Man könnte also auf die Idee kommen, beides irgendwie miteinander zu binden, beides zusammenzudenken und die Privaten an der Finanzierung der staatlichen Infrastruktur zu beteiligen. Also entwickelte eine Kommission, die heute schon von meinen Vorrednern erwähnt worden ist, eine Idee, wie gesagt, beides zu kombinieren und am konkretesten wurden die Pläne für eine Bundesfernstraßengesellschaft. Der Ansatz ist einfach. Die Bundesfernstraßen werden in eine GmbH ausgegliedert. Versicherungen und vor allen Dingen Banken könnten sich über diese GmbH an den Autobahnen mit beteiligen und zu einem späteren Zeitpunkt natürlich ordentlich Kapital aus der Sache schlagen. Das liegt in der Natur der Dinge. Zuerst hat man eine Bundesfernstraßengesellschaft in Form einer GmbH gegründet. Das musste man, weil der Bund aufgrund der Schuldenbremse keine Schulden machen darf, eine bundeseigene Firma dagegen schon. So weit so gut bzw. so weit so

schlecht. Richtig problematisch wird es jedoch durch die Tatsache, dass diese GmbH oder jetzt AG – da hat sich nämlich einiges geändert – Tochterunternehmen gründen kann, an denen sich private Investoren beteiligen können. Der Bund tut also nichts anderes, als dass er im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft, die übrigens in den letzten Jahren und Jahrzehnten schon Tausende von Kommunen in den Ruin getrieben hat – das sei en passant hier mal bemerkt –, seine Rechte an den Autobahnen an die privaten Investoren verkauft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Bund verkauft also Rechte an einer Sache, nämlich an den Autobahnen, die wir als Steuerzahler bisher nicht nur einmal, sondern bereits mehrfach über unsere Steuern finanziert haben. Das ist in unseren Augen keine bürgerfreundliche Politik.

(Beifall AfD)

Gleichzeitig ging der Bund nach dem Grundsatz vor: Was nicht passend ist, das wird eben passend gemacht. Denn um diese Idee umzusetzen, musste erst einmal das Grundgesetz geändert werden, nämlich in insgesamt 18 Fällen. Im Grundgesetz stand nämlich, dass die Autobahnen von den Ländern verwaltet werden. Diese Kompetenz mussten sie nun an den Bund abgeben, damit dieser dann selbige an die eigenständige Gesellschaft übertragen kann. Die Frage, die sich jetzt jeder Bürger vor allen Dingen stellen sollte, ist: Warum sollten die Länder dieser Sache eigentlich zustimmen? Die Antwort ist so einfach, wie sie erschreckend ist: Weil die Landesregierungen käuflich sind.

Finanzminister Wolfgang Schäuble hat die Autobahngesellschaft zur Verhandlungsmasse im BundLänder-Finanzausgleich gemacht, das ist heute von meinen Vorrednern auch schon angesprochen worden. Er tat das frei nach dem Motto: Mehr Geld kriegt ihr nur, wenn ihr diese Autobahngesellschaft schluckt. Ausgehandelt wurde der Kompromiss am Ende wohl zwischen Schäuble und den Ministerpräsidenten der Länder. Herr Ramelow war auch dabei und nun stellt sich Rot-Rot-Grün hier hin und warnt vor einer drohenden Privatisierung der Bundesautobahnen. Das ist in unseren Augen ziemlich unverfroren.

(Beifall AfD)

Wir befürchten sie und wir warnen vor ihr. Auf jeden Fall sagen wir Nein zu einer Privatisierung unserer staatlichen Infrastruktur durch die Hintertür. Denn kein Bürger käme auf die Idee, für ein Auto, das er bereits vollständig bar bezahlt hat, im Anschluss auch noch Leasingraten zu entrichten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kobelt, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir vielleicht auf die Details eingehen, wie Straßen, Autobahnen am besten gebaut werden, erlauben Sie mir doch ein paar grundsätzliche Worte: Wir als Bündnis 90/Die Grünen haben natürlich, wenn es um Neubauten von Autobahnen oder Schnellstraßen/Bundesstraßen geht, prinzipiell eine kritische Meinung. Ich sage ganz deutlich: Wir haben in den letzten Jahren, vielleicht auch aus guten Gründen, gerade nach der Wiedervereinigung viel in Neubauprojekte investiert. Es wurden Autobahnen gebaut, vierspurige Bundesstraßen, größere Bundesstraßen. Wir sagen aber auch eindeutig: In der Masse ist es damit jetzt auch ausreichend. Wir als Bündnis 90/Die Grünen wollen in die Sanierung von bestehenden Straßen und Autobahnen den Schwerpunkt setzen. Wir denken, gerade die zukünftigen Generationen sind damit überfordert, wenn immer mehr Straßen gebaut werden, auch zulasten der Umwelt, wenn immer mehr Flächen versiegelt werden – und diese müssen ja auch unterhalten werden.

(Beifall, BÜNDNIS/DIE GRÜNEN)

Ich glaube sogar, dass auch der Bund, auch die CDU mit Herrn Schäuble und Verkehrsminister Dobrindt von der CSU dieses Problem erkannt haben. Bloß sind sie zu gänzlich anderen Schlüssen gekommen, und zwar sind sie aus Finanzsicht dahin gekommen, nicht das Problem zu reduzieren oder nicht weiter ausufern zu lassen, sondern nach neuen Möglichkeiten zu suchen. Da sagen wir als Bündnis 90/Die Grünen: Das ist ein falscher Weg. Wir können ja auch mal ganz offen sagen – wir sind ja in Thüringen in der Koalition mit SPD und Linken und die SPD ist natürlich auch mit im Bundestag und in der Bundesregierung vertreten. Deswegen erlauben Sie mir auch ein offenes Wort, was auch gar kein unbedingter Widerspruch ist, denn ich habe erlebt – und Frank Warnecke hat es auch heute schon gesagt –, dass sich die SPD auch sehr stark für Veränderungen eingesetzt hat. Ich glaube, auch hier eint uns, von den Linken, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, das gemeinsame Ziel, dass es nicht zu einer Möglichkeit kommen sollte, dass private Geldgeber zulasten der Steuerzahler Renditen verdienen. In diesem Ziel sind wir uns sehr einig und als Bündnis 90/Die Grünen haben wir natürlich auf die konkrete Umsetzung einen vielleicht noch etwas kritischeren Blick. Ich möchte ganz deutlich sagen, es sind zwei Punkte, die uns dabei interessieren. Zum Ersten ist es der Punkt ÖPP. Herr Malsch, es ist eben überhaupt nicht so, dass Private sich nicht

mehr daran beteiligen können und ihre Renditen verdienen können, sondern es ist unserer Meinung nach nicht ausgeschlossen. Wenn Sie anderer Meinung sind, Herr Malsch, dann sagen Sie das doch hier ganz eindeutig, sagen Sie: Ich als CDU-Vertreter garantiere den Bürgerinnen und Bürgern, dass es durch Beteiligungen von Privaten nicht zu Kostensteigerungen im Vergleich zur jetzigen Situation kommt; und wenn das nicht so ist, dann sagen wir als CDU, dann haben wir echt was falsch gemacht. Aber das getrauen Sie sich dann auch nicht. Und wir kritisieren ganz eindeutig, dass ÖPP durch die Hintertür natürlich noch möglich ist. Wenn Sie jetzt im Grundgesetz das schön formulieren und dort ausdrücken, dass es keine private Beteiligung ist, dann ist das das eine, das müssen Sie auch so machen, denn Sie brauchen ja auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Aber wenn Sie sich die Ausführungsgesetze und die Entwürfe anschauen, dann ist da die Mogelpackung noch zu erkennen, denn da steht eindeutig drin: Bis 100 Kilometer Streckenlänge und wenn es nicht ein ganzes Netz betrifft, können auch ÖPP-Projekte umgesetzt werden. Jetzt zuckt Herr Malsch mit der Schulter und sagt: Na ja, das können wir doch machen, das ist doch eine gute Sache.

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Na klar!)

Ja, dann schauen wir uns doch mal den Bundesrechnungshofbericht an. Der hat alle ÖPP-Projekte, die bis jetzt in Deutschland gebaut wurden, untersucht und ist zu dem Schluss gekommen, im Gegensatz zur wolkenreichen Planung, ist es in der Abrechnung dann dazu gekommen, dass alle Projekte 20 Prozent teurer geworden sind als über die klassische Finanzierung.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist doch kein ideologisches Problem, das ist doch ein Problem für die Steuerzahler. Sie sagen doch als CDU jetzt, Herr Malsch: Wenn Ihnen das egal ist, uns ist das Wurst, Hauptsache die Konzerne verdienen, die Versicherungsunternehmen, die Banken, die haben 5 Prozent Rendite, vielleicht auch 10 Prozent und da kann doch ruhig der Steuerzahler 20 Prozent mehr bezahlen. Das ist doch keine bürgerfreundliche Politik, das ist doch Klientelpolitik, was Sie hier vorgetragen haben.

(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Aber die Grünen machen eine bürgerfreundliche Poli- tik! Das sehen wir ja! – Mit Finanzen habt ihr es ja nicht so!)

Der zweite Punkt, der uns interessiert, ist, dass es natürlich auch noch eine Möglichkeit gibt, sich auch direkt zu beteiligen, und zwar über den Deckmantel des Eigenkapitals. Es können jetzt nämlich in den Ausführungsgesetzen, die übrigens mit einer einfachen Mehrheit immer wieder geändert werden können, sogenannte Genussscheine ausgeschrieben

werden. Genussscheine, das klingt schon so ein bisschen finanzabenteuerlich, das ist es auch, sollen das Eigenkapital ersetzen und daraufhin dürfen dann höhere Renditen eingesetzt werden. Und jetzt fragen Sie sich doch mal: Wozu braucht man denn Eigenkapital, wenn der Bund tatsächlich noch Eigentümer ist? Niemand. Der Bund wird doch nie pleitegehen.

Herr Abgeordneter Kobelt!

Da müssen sie sich doch nicht ihr Eigenkapital absichern, und das sind die zwei Punkte. ÖPP und Genussscheine, das ist zulasten der Steuerzahler eine Privatisierung durch die Hintertür.

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist überschritten.

Deswegen lehnen wir als Bündnis 90/Die Grünen diesen Vorschlag ab.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Keller das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Die Errichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft ist Bestandteil des umfangreichen Pakets zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, auf das sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin am 14. Oktober 2016 verständigt haben und das nach umfassenden Beratungen Ende dieser Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll.