Protocol of the Session on May 31, 2017

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Reden Sie doch mal zum Thema!)

Seitdem es Rot-Rot-Grün gibt, gibt es auch – ja – den Dialog mit all jenen, die wir an einen Tisch bringen müssen, um das Wassergesetz einmünden zu lassen auf einen rechtssicheren Grund. Was es übrigens auch unter uns gibt, ist eine Richtlinie, die Ihnen scheinbar nicht bekannt ist, die schon jetzt die Errichtung mit einer entsprechenden Förderung von Gruppenkläranlagen ermöglicht. Auch das gibt es erst, seitdem Rot-Rot-Grün regiert. Lieber Herr Gruhner, das dürfen Sie gern zur Kenntnis nehmen.

Wir haben im Rahmen der Ressortabstimmungen bei der Novelle des Thüringer Wassergesetzes

(Abg. Becker)

zwar um den konkreten Regelungsgehalt beim Thema „Kleinkläranlagen“ gerungen, aber anders als die AfD behauptet, ist ein Verzicht auf eine Regelung zu dieser Problematik keineswegs vorgesehen. Wer auch immer Ihnen da etwas anderes erzählt oder sich was ausgedacht hat, liegt falsch. Wir haben auch entsprechend bereits öffentlich kundgetan, dass wir zu der Zielsetzung stehen, im Rahmen der Wassergesetzesnovelle eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu finden.

Ich will Ihnen in dieser Hinsicht kurz die Rechtslage skizzieren: Nach dem auch in Thüringen seit 1990 geltenden Wasserhaushaltsgesetz sind alle Abwassereinleitungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, in angemessenen Fristen anzupassen. Das ist die juristische Ausgangslage. Daher ist es nur folgerichtig, dass es heute und auch künftig natürlich entsprechende Sanierungsanordnungen gibt. Alles andere wäre eben nicht rechtskonform. Wir wollen mit dem Wassergesetz nicht die Kleinkläranlagen abschaffen, im Gegenteil, denn sie entsprechen dem Stand der Technik. Alles andere wäre völlig falsch verstanden. Was wir aber verändern wollen, ist: Wer künftig Kleinkläranlagen baut, wer sie betreibt und wer sie finanziert, um von den 79 Prozent auch möglichst bei den durchaus schwieriger wegbareren Grundstücken und Flächen den Anschluss zu erreichen. Noch einmal: Ein Anschlussgrad von 79 Prozent ist bundesweit als nichts anderes als das Schlusslicht zu bezeichnen.

Aktuell stehen wir kurz vor der zweiten Runde der Ressortbeteiligung. Voraussichtlich noch vor der Sommerpause wird der erste Kabinettsdurchgang stattfinden. Danach folgt die Anhörung der Verbände. Wir versuchen also, so schnell wie möglich, die Wassergesetznovelle auf den Weg zu bringen. Das ist kein leichter Weg, aber mit Sicherheit einer, der sich lohnt, nicht nur für sauberes Wasser, sondern auch, um die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Primas, während der Aktuellen Stunde gibt es keine Anfragen. Ich schließe den dritten Teil...

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Es gibt noch eine Wortmeldung!)

Es gibt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Kießling – 40 Sekunden.

(Zwischenruf Abg. Hennig-Wellsow, DIE LIN- KE: Viel zu lange!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, dass ich noch mal kurz reden darf. Ich

bin jetzt erstaunt gewesen, Herr Kummer, Sie haben gerade gesagt, unsere Aktuelle Stunde ginge am Thema vorbei. Irgendwie habe ich es nicht richtig verstanden – wir würden die Probleme der Bürger ignorieren, das kann wohl nicht sein. Ich danke auch der Frau Ministerin für die Ausführungen. Was ich leider vermisst habe, ist die konkrete Terminleiste, wann die Bürger damit rechnen können, dass dieses Problem gelöst werden kann. Wir haben damals schon gefordert, diese Gruppenkläranlagen errichten zu können.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Es ist rechtswidrig, wenn Sie das sagen!)

Das ist doch schön, dann sagen Sie den Leuten doch bitte mal, dass sie nicht sanieren müssen und dann plötzlich trotzdem angeschlossen werden können und sollen. Hier fehlt eine konkrete Terminschiene. Es wäre schön, wenn Sie es noch mal kurz sagen könnten. Die Gerechtigkeitslücke wollen wir auch schließen. Das ist prima. Das sehe ich genauso. Wir müssen diese Wassergesetze erfüllen. Wie gesagt, die Reinhaltung des Wassers ist geboten, das wissen wir. Sie haben auch richtig gesagt, dass die CDU hier entsprechend schuld ist, dass sie das versäumt haben. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe den dritten Teil der Aktuellen Stunde.

Ich rufe auf den vierten Teil

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Auswirkungen einer Bundesfernstraßengesellschaft für Thüringen – Eigentum an Autobahnen und Straßen für die Gesellschaft sichern“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/3974

Als erste Rednerin hat Abgeordnete Lukin, Fraktion Die Linke, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben das Thema nochmals als Aktuelle Stunde auf die Tagesordnung setzen lassen, um auf die morgige zweite und dritte Lesung dazu aufmerksam zu machen, die im Bundestag stattfindet. Wir selbst hatten im Thüringer Landtag schon einige Debatten dazu, auch hier im Plenum. Es hat sich eine breite Initiative gegen die Pri

(Ministerin Siegesmund)

vatisierung der Autobahnen gegründet. Unser Appell richtet sich deshalb an alle Bundestagsabgeordneten: Trennen Sie die Regelungen zum BundLänder-Finanzausgleich von der Gründung einer Infrastrukturgesellschaft, damit auch nicht der Hauch entsteht, dass hier bei der Zustimmung zu diesem Gesamtpaket die Finanzschwäche der Länder eine Rolle spielen könnte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wissen selbst, noch im Februar 2016 haben die Verkehrsminister der Länder einhellig festgestellt, dass die Verantwortung für die Infrastruktur in öffentlicher Hand bleiben soll und eine zentrale auf Nutzerfinanzierung und Haushaltsmittel gerichtete Finanzierungsstruktur keiner Grundgesetzänderung bedarf. Im Gegenteil: Sie bestätigten den Bericht der Bodewig-Kommission und forderten die Weiterentwicklung der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen in eine Auftragsverantwortung, die Betrachtung des Verkehrsnetzes als Ganzes, die Sicherung der politisch und fachlich institutionalisierten Mitwirkung der Länder und die Berücksichtigung örtlicher Belange. Ebenso sahen die Länder die Gefahr, dass mit der Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft nur das hochrangige Netz betrachtet wird, die Entstehung von Doppelstrukturen möglich ist und ebenfalls eine mögliche Schlechterstellung der Beschäftigten durch Überleitung und fehlenden verbindlichen Schutz vor Arbeitsplatz- und Standortverlagerung drohen könnte.

Lassen Sie mich sagen: In der Konsequenz bedeutet diese Gründung auch, dass das Ziel einer integrierten Verkehrsplanung mit der Bundesautobahngesellschaft endgültig beerdigt wird, Straßenbauprojekte Vorrang haben vor Schiene, Flächenversiegelung möglicherweise vor Klimaschutz und anderen Belangen. Sehr deutlich hoben die Länder hervor, dass der desolate gegenwärtige Zustand der Infrastruktur seine Ursache in chronischer Unterfinanzierung durch den Bund hat und ebenfalls in der früheren Prioritätensetzung zugunsten des Neubaus und in der ständig wachsenden Beanspruchung.

Ende 2016 wurde jedoch auf Drängen des Bundes mit den Ländern vereinbart, dass der Bund künftig allein für die Bundesautobahnen zuständig sein soll. Es erfolgte eine Kopplung an das Paket der Bund-Länder-Finanzen. Finanzminister Schäuble setzte diese Bedingung als subtile Form der Nötigung für den 9,5-Milliarden-Euro-Zuschuss des Bundes zum Länderfinanzausgleich ein. Die Gründung der Infrastrukturgesellschaft wurde manifest. Das blieb nicht unwidersprochen. Bereits auf der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 14. Oktober 2016 in Berlin hatte der thüringische Ministerpräsident im Namen der Landesregierung in dieser Sache eine entsprechende und

sehr deutliche Protokollerklärung abgegeben und darin betont, das unveräußerliche und vollständige Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen soll festgeschrieben werden und wenn eine Infrastrukturgesellschaft gegründet wird, dann in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Dadurch wurde die Debatte gegen den Privatisierungsvorstoß des Autobahnnetzes wieder verstärkt. Die Straßeninfrastruktur ist eben nun mal Bestandteil der Daseinsvorsorge und muss für alle Bürger vorgehalten werden. Mobilität ist für alle Bürgerinnen und Bürger ein Grundrecht.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der linken Minister wurde unterstrichen, dass nur eine wirksame Privatisierungsschranke im Grundgesetz französische Verhältnisse verhindern kann. Dort werden von privaten Betreibern immense Renditen von über 20 Prozent eingestrichen und zwar auf Kosten der Autobahnnutzer. Auch der Bundesrechnungshof warnte in der Vergangenheit vor einer Privatisierung und einer Beteiligung privater Kapitalgeber aufgrund mangelnder Transparenz. Bisherig privat gebaute Autobahnabschnitte auch in Thüringen zeigen deutlich die Renditemöglichkeiten bei einer gewährten Maut von über 30 Jahren. Deshalb war es immer das Ziel meiner Fraktion und Partei, dass sowohl der Betrieb und Neubau von Autobahnen nicht privatisiert wird, und wenn schon eine Infrastrukturgesellschaft gegründet wird, dann in Form einer Gesellschaft öffentlichen Rechts.

Weiterhin sollten auch eventuelle Tochtergesellschaften und das wirtschaftliche Eigentum an den Autobahnen vor möglichen Privatisierungsabsichten grundgesetzlich geschützt werden, ebenfalls der Erhalt der Arbeitsplätze in diesem Bereich gesichert werden und darüber hinaus Planfeststellungsund Genehmigungsverfahren weiter in Zuständigkeit der Länder durchgeführt werden. Einige Verbesserungen wurden bereits erreicht. Ich will das nicht verschweigen. Es gab eine Reihe von Veränderungen und Verbesserungen, aber schon wenn wir uns angucken, dass eine Gesellschaft privaten Rechts gegründet werden soll, ist damit der Privatisierung der Straßeninfrastruktur Tor und Tür geöffnet. Wenn ÖPP-Projekte nur auf einer Einzelstrecke erlaubt werden – bisher wurden nie Netze privatisiert und privat gebaut. Also es sind dort auch „Scheinsiege“ errungen worden.

Frau Abgeordnete Lukin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Entschuldigung, mein letzter Satz. Deswegen erwarten wir von der Landesregierung, dass sie sich für eine Entkopplung der Bund-Länder-Finanzregelung von der Gründung der Fernstraßengesellschaft

einsetzt und im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft.

Frau Abgeordnete, ich bitte Sie! Als nächster Redner hat Abgeordneter Malsch, Fraktion der CDU, das Wort.

Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verstehe wer wolle, aber die ewig Gestrigen hier ganz links verstehen es offenbar gut, totgerittene Pferde immer weiter zu reiten.

(Beifall AfD)

Erst in der Januarsitzung hatten wir eine Aktuelle Stunde auf den Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema „Keine Privatisierung von Autobahnen und Fernstraßen in Thüringen“. Schon damals haben Sie dem Parlament wichtige Zeit gestohlen und den Teufel der sogenannten Privatisierung an die Wand gemalt. Werte Kollegen, die Infrastrukturgesellschaft soll zukünftig die bisher durch 16 Länder im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zum Planen, Bauen und Betreiben der Autobahnen übernehmen. Eine Privatisierung war und ist nicht vorgesehen. Die Autobahnen bleiben im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das gilt auch für die als GmbH privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft. Dass Ihnen dafür die Vorstellungskraft fehlt, liegt nicht an der Tatsache der Struktur, sondern es liegt an der Tatsache, dass Sie kommunal nicht verankert sind, denn dort werden diese Projekte, diese Strukturen schon seit Jahren gelebt. Ich kann ein Beispiel bringen, dass eine Stadt einer eigenen GmbH die Wohnungswirtschaft abgibt, um dort weiter zu betreiben und instand zu halten. Man sieht an der Stelle ganz deutlich keine Vorstellungskraft und dann kann man das auch nicht verstehen.

(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ganz schlechtes Beispiel!)

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich erkläre es Ihnen gern: Gewollt ist eine Infrastrukturgesellschaft, die ihre Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrnimmt. Die Rechtsform der GmbH bietet die Möglichkeit der engen Steuerung der Gesellschaft durch den Bund und die im Gesetzespaket vorgesehene Eigenverantwortlichkeit ist Garant für Effizienzsteigerung und setzt den verantwortlichen Organen der Gesellschaft Anreize zur schnellen und wirtschaftlichen Umsetzung der vom Parlament mit den Ausbaugesetzen vorgegebenen Neu- und Ausbaumaßnahmen. Der Bund will deshalb der Gesellschaft durch die Übertragung der Aufgaben auch die Chancen und Risiken für die Bereitstellung

der Bundesautobahn übertragen. Insbesondere durch die Verantwortung für die Erhaltung der Autobahnen nach den Vorgaben des Bundes zu Qualität, Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Straßen kann der Werteverzehr unserer Infrastruktur endgültig gestoppt werden.

Nun steht die Bundesfernstraßengesellschaft ja auch im engen Zusammenhang mit der umstrittenen Einführung der Pkw-Maut. Zur Maut mag man stehen, wie man will, kommen wird sie auf jeden Fall. Und geholfen hat wer dabei?

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ja, Seehofer!)

Ihr linker Ministerpräsident Bodo Ramelow. Das Einknicken der rot-rot-grünen Landesregierung aus Thüringen hat die Maut nämlich möglich gemacht.

(Beifall AfD)

(Unruhe DIE LINKE)

Das wird Herrn Ramelow aber nicht daran hindern, sich bei entsprechender Gelegenheit von seinen Entscheidungen zu distanzieren und sie wieder infrage zu stellen. Wir haben das ja schon oft genug hier gesehen.

Aber zurück zur Infrastrukturgesellschaft: Sie haben es nun ausreichend zu Protokoll gegeben, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der Linksfraktion, dass das vollständige Eigentum des Bundes garantiert werden muss. Und genauso wird es auch kommen. Das unveräußerliche und vollständige Eigentum des Bundes am Streckennetz und an der Gesellschaft privaten Rechts ist und bleibt im Grundgesetz festgeschrieben, mit und ohne Ihre Aktuellen Stunden.

Zum Schluss aber noch Folgendes: Die Verwaltungsreform für die Bundesautobahn wird nur mit den hoch motivierten Beschäftigten in der bisherigen Auftragsverwaltung zu einem Erfolg werden. Den Beschäftigten wurden weitreichende Zusagen zur Sicherung ihrer Interessen gegeben. Standortsicherheit und gleiche Entlohnung der Beschäftigten auch mit dem Bund als Arbeitgeber sind noch einmal bestätigt worden.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: A 7 Seesen!)