Ein weiterer Punkt, den ich noch mal unterstreichen will, der uns auch wichtig ist und den wir auch zum Maßstab bei der Bewertung der Novelle des Wassergesetzes machen werden, ist, dass wir natürlich auch die demografische Entwicklung in den jeweiligen Regionen berücksichtigen müssen. Ostthüringen ist angesprochen worden. Wir haben dort eine Situation, wo viele Wohnstätten, viele Grundstücke weiter auseinanderliegen und dass diese Überlegungen auch bei der Abwasserbeseitigung eine Rolle spielen müssen. Das Stichwort „Klein- und Gruppenkläranlagen“ ist gefallen. Da sagen wir, dass das in diese Richtung gehen muss. Herr Kobelt hat davon gesprochen, dass auch der Freistaat dann mit entsprechender Förderung reingehen muss. Das sind sicherlich Ansätze, die man positiv begleiten sollte. Auch das Thema der – ich nenne es mal – Leistungsfähigkeit gerade älterer Menschen will ich ansprechen, die in den letzten Jahren schon investiert haben und die jetzt allein in ihren Häusern leben, denen muss man natürlich auch die Möglichkeit geben, dass sie hier nicht erneut für überdimensionierte Kleinkläranlagen in die finanzielle Verantwortung gehen müssen. Deswegen sind hier gemeinsame Lösungen für Grundstücke durchaus ein sinnvoller Weg. In diesem Sinne will ich abschließend noch mal sagen: Wir erwarten jetzt tatsächlich, dass diesen Ankündigungen zum Wassergesetz endlich Taten folgen. Handeln Sie endlich Frau Ministerin, legen Sie nach über zwei Jahren endlich einen konkreten Vorschlag hier im Landtag auf den Tisch! Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahr 2009 wurde das Solidarprinzip in der Abwasserentsorgung im ländlichen Raum ausgehebelt durch die damalige Novelle des Thüringer Wassergesetzes, die es ermöglichte, dass Zweckverbände entscheiden konnten, dass Bürger in Zukunft nicht mehr in ihrem Verbandsgebiet liegen und ihre Abwasserentsorgung selbst übernehmen müssen – wie gesagt, im Jahr 2009, eine CDU-geführte Landesregierung.
Diese Regierung und auch diese Koalition haben sich auf die Fahne geschrieben, das Solidarprinzip im ländlichen Raum wieder einzuführen, weil es dringend notwendig ist und weil die Bürger im ländlichen Raum gleichbehandelt werden müssen. Sie haben die ganzen Jahre Abwasserabgabe gezahlt, damit im städtischen Raum Kläranlagen entstehen können, wo die Anschlusskosten deutlich günstiger
sind. Für ihre eigene Kläranlage bekommen sie diese Abwasserbeiträge nicht. Solche Dinge gehen nicht, das ist eine Ungerechtigkeit, die geändert werden muss.
Warum dauert das mit dem Ändern so lange? Herr Gruhner, Ihre Partei hatte in diesem Land über 20 Jahre eine Umweltverwaltung aufgebaut. Ich kann Ihnen sagen – Sie haben ja auch vorhin schon zu Recht angesprochen, dass Ihre Fraktion 2011 erkannt hat, dass etwas schieflief. Es war schon erschreckend im Umweltausschuss in der letzten Legislatur, als wir gefragt haben, wann denn das Wassergesetz endlich kommt, als uns dann gesagt wurde, wenn es uns zu lange dauert, sollen wir es doch selbst schreiben.
Das sind leider Dinge, die uns bis heute belasten. Ich hätte mir das Wassergesetz schon lange gewünscht, das ist richtig. Ich hoffe, dass es schnellstmöglich kommt. Und ich hoffe, dass es uns gelingt, gegen das, was die CDU damals festgeschrieben hat, auch noch die Möglichkeit der Rückwirkung zu finden, damit diejenigen, die schon einen Bescheid haben, ihre Anlage nicht bauen müssen. Das ist meine Hoffnung. Dafür die richtigen Rechtswege zu finden, dauert es eben manchmal auch ein bisschen lange.
Fakt ist eines: Die Landesregierung hat das, was die AfD mit ihrem Antrag auf eine Art und Weise formuliert, der eigentlich gesetzeswidrig ist,
schon lange getan, nämlich nicht gesetzeswidrig. Sie hat die Aufgabenträger gebeten, keine Bescheide rauszuschicken, bevor das neue Wassergesetz kommt. Etwas anderes kann eine Landesregierung nicht. Sie kann keinen Stopp des Vollzugs eines Gesetzes anweisen, weil das Gesetz vom Landtag geschaffen wurde und dieses Gesetz durch die Landesregierung zu befolgen ist. Dementsprechend kann sie nur eine Bitte äußern. Dass die Landratsämter aus welchen Gründen auch immer, dass die Zweckverbände aus welchen Gründen auch immer gegen diese Bitte der Landesregierung – vor allem in letzter Zeit – massiv Sanierungsbescheide erlassen, das spricht für sich. Man sollte darüber nachdenken, woran das liegt, aber dafür ist diese Landesregierung der falsche Adressat, meine Damen und Herren.
Doch, den Gestaltungsanspruch habe ich eben formuliert: Wir wollen das neue Wassergesetz schnellstmöglich und mit Rückwirkungsmöglichkeit bezüglich der bestehenden Bescheide auf den Weg bringen, wo das Solidarprinzip wieder geschaffen werden soll, damit dort in Zukunft, wenn eine Kleinkläranlage errichtet werden soll – und das ist aus meiner Sicht der ungünstigste Fall, ich bin immer
für Gruppenlösungen, aber dort, wo die Kleinkläranlage entstehen muss, weil es wirklich das Sinnvollste ist –, der Zweckverband in seiner Verantwortung ein Angebot unterbreiten muss. Das ist mein Ziel. Ich will aber auch, dass der Bürger die Möglichkeit hat zu sagen, nein, das Angebot des Zweckverbands will ich für die Kleinkläranlage nicht annehmen, ich will es selbst machen. Ich kann Ihnen nämlich sagen, ich habe bei mir im Ort leider schon die Probe aufs Exempel machen müssen, weil der gesamte Ort inzwischen Kleinkläranlagen bauen musste, dass die Bürger sich im Zweifelsfall dafür entschieden haben, die Einzelanlage selbst zu bauen.
Keine gemeinsame Gruppenlösung, obwohl diese Landesregierung die Förderfähigkeit von Gruppenlösungen privater Art auf den Weg gebracht hat, die es vorher nicht gab, auch das muss man dazu sagen. Auch keine Zweckverbandslösung, weil nämlich die Anschlussbeiträge höher geworden wären als das, was sie für die Kläranlage letzten Endes bezahlt haben.
Dass sich das für die Leute auf Dauer negativ auswirkt, weil sie nämlich nicht mit berücksichtigt haben, dass die laufenden Kosten für ihre Anlage das Hauptproblem sind, ist eine andere Sache. Jemand, der 70 ist, denkt vielleicht auch nicht darüber nach, wie sich seine Anlage in den nächsten 40 Jahren finanziert.
Deshalb, meine Damen und Herren, muss schleunigst etwas passieren, aber so, wie es die AfD gefordert hat, meine Damen und Herren, wäre es gesetzeswidrig, wenn die Landesregierung es so handeln würde. Deshalb ist Ihre Aktuelle Stunde leider ein Stück weit am Thema vorbei.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir brauchen keine AfD-Aktuelle-Stunde, um zu wissen, dass die Menschen im ländlichen Raum mit diesen Sanierungsanordnungen vor hohen finanziellen Belastungen stehen. Dass das nicht gerecht ist, darüber brauchen wir nicht zu reden.
Das ist eine Situation, die in den letzten Jahren entstanden ist, wo die Schuld nicht alleine bei dieser rot-rot-grünen Regierung liegt. Natürlich haben wir auch ein bisschen Zeit verloren, das gebe ich gerne
zu; ich hätte mir auch ein Wassergesetz vorstellen können oder eine Teillösung zu den Kleinkläranlagen, ohne das gesamte Wassergesetz mitzuführen, sondern ein Vorschaltgesetz hätte ich mir 2015 auch wünschen können, hätte ich mir vorstellen können.
Es ist bedauerlich, dass die Menschen im ländlichen Raum jetzt vor so vielen Unwegsamkeiten stehen und sie in Eigenverantwortung ihre Kleinkläranlagen bauen müssen. Das finden wir auch nicht in Ordnung und auch nicht solidarisch. Das ist vollkommen klar. Ich muss aber sagen, dass das Wassergesetz, eine Einigung mit den Kabinettskollegen natürlich auch jetzt noch aussteht. Da hoffe ich wirklich, dass das sehr, sehr schnell passiert. Es gibt nämlich eine Einigung der Parteien, aber nicht mit dem Kabinett, was eine Grundlage dafür wäre, dass es endlich einen ersten Kabinettsdurchlauf gibt. Ich hoffe sehr, dass wir das vor der Sommerpause noch hinbekommen, damit wir den Menschen im ländlichen Raum damit auch helfen können. Aber, Herr Gruhner, ich meine, dass Sie sich hier hinstellen und darauf drängen, schnell ein Wassergesetz zu verabschieden, das spottet schon jeder Beschreibung. Schlimmer geht’s nimmer, Herr Gruhner!
Herr Reinholz hat 2012 ein Wassergesetz vorgelegt, das war so schlecht, dass Herr Primas angeordnet hat, dass es zurückgezogen wird, weil es keine Lösungen gab, sondern die Sache nur noch verschlimmert hätte.
Das kann doch nicht sein, dass Sie sich hier hinstellen. Den anderen Vorfall im Umweltausschuss hat Kollege Kummer schon zitiert. Dieses Wassergesetz hat einen langen, langen Weg, einen langen Leidensweg, das muss man einfach so sagen, und über alle Parteienfarben hinweg. Deshalb können wir nur gemeinsam hoffen, dass wir wirklich vor dem Sommer noch einen ersten Kabinettsdurchlauf für das Wassergesetz bekommen, denn die Menschen im ländlichen Raum haben das einfach verdient, dass jetzt Hilfe für sie auch ankommt. Sie haben von den Zahlen gesprochen. Natürlich hat der Freistaat einen Haufen Geld investiert, er hat aber auch einen Haufen Geld mit dem Wahlversprechen 2004 von Dieter Althaus versenkt. Das war nämlich das größte Wahlversprechen und das teuerste, was
wir in der Geschichte jemals erlebt haben, und ein sinnloses noch dazu, weil es nur bedingt geholfen hat.
Nein, Wolfgang, das hat keine Gerechtigkeit gebracht. Das stimmt nicht. Es hat keine Gerechtigkeit gebracht. Es war ein kurzer Aufschrei. Bei den Wasserbeiträgen hat das natürlich entlastet. Das ist keine Frage, aber zukunftsorientiert für dieses Land und für die Wasserwirtschaft und für unsere Gewässer war das nicht. Das war einfach nur wahlstrategisch ein Wahlgeschenk, was uns bis zu 30 Milliarden Euro kostet. Und das darf man auch nicht vergessen, muss ich sagen. Wenn Sie hier ans Pult gehen und sagen, wie schlecht wir arbeiten, dann dürfen Sie aber auch die Vergangenheit nicht vergessen, denn Sie hatten – ich weiß nicht, ich will jetzt nicht nachrechnen – aber 20 Jahre immer den Umweltminister, mindestens, vielleicht sogar 25 Jahre. Ich glaube, da müsste man sich schon an die eigene Nase fassen, um zu zeigen, was hier schiefgelaufen ist. Und es ist was schiefgelaufen, sonst hätten wir die Probleme im ländlichen Raum nicht.
Wir sind dran als rot-rot-grüne Regierung, es zu beheben und den Menschen zu helfen. Es dauert ein bisschen und wir hoffen, dass wir es bald hinbekommen. Sie können uns glauben, wir vergessen den ländlichen Raum nicht.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf Ihnen als Erstes versichern, die Landesregierung arbeitet am Wassergesetz und als Zweites, wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen.
Wenn ich Ihnen eines mal zeigen darf – Herr Gruhner, der ist für Sie –, sehen Sie dieses hübsche weiße Blatt Papier? Ich wünschte, Rot-Rot-Grün hätte beim Thema „Wassergesetz“ 2014 mit einem weißen Blatt Papier anfangen können. Aber wie war denn die Ausgangssituation? Die Ausgangssituation ist, dass wir mit 79 Prozent bundesweit
Schlusslicht beim Anschlussgrad sind. Wer hat das 25 Jahre so durchgehen lassen? Es war nicht RotRot-Grün.
Der zweite Punkt, Sie haben eine Struktur geschaffen mit über 100 Abwasserzweckverbänden in Thüringen. Machen Sie mal Staat mit 100 Abwasserzweckverbänden in Thüringen zu dieser schwierigen Geschichte. Herr Primas, der ja gerade mit einer eindeutigen Handbewegung demütig gezeigt hat, ja, wir haben es letzte Legislatur vermasselt, weiß, wovon ich rede.
Der dritte Punkt, lieber Herr Gruhner: Sie haben davon gesprochen, es darf nicht erneut überdimensionierte Kleinkläranlagen geben. Nicht nur, dass wir einen Anschlussgrad von 79 Prozent haben, nicht nur, dass wir eine Struktur haben von über 100 Abwasserzweckverbänden, was Sie uns auch noch vererbt haben, sind überdimensionierte Kläranlagen, die wir in der Struktur auch berücksichtigen müssen. Ein weißes Blatt Papier, lieber Herr Gruhner, sieht anders aus.
Lassen Sie mich kurz auf die einzelnen Punkte eingehen, die vorhin angesprochen wurden. Als Erstes, die AfD hat versucht, den Zusammenhang zwischen dem Wassergesetz und der Windenergie herzustellen. Auch mit viel Fantasie fällt der mir jetzt nicht ein. Es gab vorhin auch von Herrn Gruhner den Versuch, das Wassergesetz und den Filtererlass in einen Topf zu werfen. Ich werde heute später darüber nachdenken, wo die Zusammenhänge sind. Ich sage Ihnen, welche Zusammenhänge es wirklich gibt. Seitdem Rot-Rot-Grün handelt und sich für sauberes Wasser im Land verantwortlich fühlt, gibt es ein Landesprogramm „Gewässerschutz“. Eines, was Maßnahmen entwickelt und bis 2021 darauf drängt, dass es mit unseren Gewässerunterhaltungsverbänden, die wir auch auf Thüringen ausweiten werden, eine deutliche Verbesserung geben wird – Punkt 1. Seitdem es Rot-RotGrün gibt, gibt es auch ein Landesprogramm „Hochwasserschutz“, wo wir dafür Vorsorge treffen werden, dass wir von Naturkatastrophen nicht überrollt werden.