Protocol of the Session on May 4, 2017

Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ sollen Kommunen unterstützt werden, vor Ort die Bedarfe zu eruieren, zu decken. Auch hier zeigt sich wieder, dass wir – so glaube ich – den richtigen Ansatz haben, nämlich auch immer die Kommune, die Gemeinde, wo die Menschen leben, wo alles offenkundig ist, mit einzubinden und von dort aus aufzubauen, was wir in Sachen Armutsprävention ableisten können. Für uns ist es dann wichtig, das zu koordinieren und es natürlich auch zu finanzieren. Wir haben bislang über um die 10 Millionen Euro gesprochen, die auch haushalterisch wesentlich wichtig sind und die auch abgesichert werden. Aber natürlich wird das auch erst ein Schritt in diese Richtung sein und wir werden gucken müssen, inwieweit wir dieses Programm dann möglicherweise auch noch finanziell weiter ausgestalten müssen.

Jetzt komme ich zum Abschluss, weil das Wesentliche von der Ministerin schon im Detail ausgeführt worden ist. Ich möchte gern, dass wir diesen Antrag der Regierungsfraktionen an den Sozialausschuss überweisen, auch an den Gleichstellungsausschuss, an den Bildungsanschuss – das wird Kollegin Stange noch einmal verdeutlichen. Wir sollten uns ohne irgendwelche ideologischen Scheuklappen mit der Thematik beschäftigen, weil ich glaube, im Bereich des Themas „Armutsbekämpfung und prävention“ ist es nicht unbedingt parteimäßig unterschiedlich, sondern letztendlich – davon gehe ich aus – wollen wir alle in die gleiche Richtung arbeiten, dass wir die Menschen unterstützen und Menschen begleiten.

Ich wünsche mir analog zum Thüringer Pflegepakt, dass wir auch mal darüber diskutieren, ob es nicht möglich ist, einen Pakt gegen Armut in Thüringen zu initiieren, wo wir mit allen Beteiligten, mit Kommunen, mit Gewerkschaften, mit Verbänden, mit allen möglichen Bereichen einen Maßnahmenkatalog erarbeiten. Denn immer wieder kommt bei Verbänden, bei Vereinen, bei allen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, die Frage auf, ob wir nicht so eine Art Hilfe aus einer Hand oder eine andere Koordinierung organisieren können, weil es oftmals für Betroffene ganz schwierig ist, Behördengänge und Begleitmaßnahmen, Unterstützungsmaßnahmen – Sie haben auch eine Vielzahl aufgelistet – zu

koordinieren. Selbstverständlich ist das keine Institution, die von heute auf morgen alles klären kann, aber ich glaube, es wäre vielleicht hilfreich, wenn wir versuchen würden, noch so eine Art Netzwerk ins Leben zu rufen und sich dann auch die entsprechenden Bereiche gegenseitig unterstützen können und vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle diese Hilfe aus einer Hand gewährleisten können. Gerade für Alleinerziehende ist das in diesem Bereich oftmals wichtig. Vielleicht können wir uns auf einen solchen Pakt gegen Armut einigen.

Ich würde mich darüber freuen und ich freue mich sehr auf eine sachgerechte und ideologiefreie Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pelke. Als Nächster hat Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Sehr verehrte Abgeordnete, sehr verehrte Besucher auf der Tribüne! Sehr verehrte Ministerin Werner, ich danke Ihnen herzlich für Ihre Regierungserklärung. Allerdings hat es mich doch etwas befremdet, dass Sie hier die ersten Sätze am Rednerpult nicht in der Manier einer Ministerin artikuliert haben, sondern in der Manier einer Gewerkschaftsfunktionärin. So klang das jedenfalls in meinen Ohren.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was ja nicht schlecht ist!)

Aber sie ist Ministerin, Herr Kollege Adams und das sollte sie dann doch tunlichst vermeiden.

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Auch Ministerinnen können in der Gewerkschaft sein!)

Lieber Herr Kollege Thamm, Sie haben so ein paar Tropfen Wasser in den Regierungswein geträufelt. Die Menge, die Sie hier in den Regierungswein geträufelt haben, war uns ein wenig zu gering. Wir wollen mal ordentlich Wasser in den Regierungswein kippen und deswegen stehe ich jetzt hier vorn.

Ja, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, es gibt in diesem Land soziale Missstände. Es gibt in diesem Land Armut und es gibt in diesem Land nach wie vor die soziale Frage. Welches Ausmaß all dies allerdings hat und welche Gruppen davon betroffen sind, ist genauer zu betrachten, wenn man den Anspruch hat, Politik nicht ideologisch zu betreiben, sondern auf ein rationales Fundament zu stellen. Wer diesen Anspruch hat, der muss Begriffe klären

und das haben Sie dankenswerterweise, Herr Kollege Thamm, auch kurz aufgegriffen. Meiner Meinung nach muss das aber hier an dieser Stelle noch mal vertieft werden.

Denn gerade den Armutsbegriff, der heute schon vielfach im Hohen Haus zu hören war, sollte man nicht unreflektiert benutzen, sonst ereilt ihn dasselbe Schicksal wie den leider auch hier im Hohen Haus inflationär gebrauchten Begriff des „Nazis“ oder des „Rassisten“ – er wird für die Debatte in der Demokratie nämlich dann irgendwann unbrauchbar.

(Beifall AfD)

In der Armutsdebatte hierzulande wird nämlich einerseits das Elend bisweilen herbeigeredet, wo es gar nicht vorliegt. Andererseits werden Probleme und Ungerechtigkeiten lieber verschwiegen, und zwar diejenigen Probleme und Ungerechtigkeiten, für welche die Altparteien, auch die ganz roten, selbst massive Verantwortung tragen. Wir wollen bei allem Wissen um Missstände und soziale Fehlentwicklungen also nicht übersehen, dass sich auch in Thüringen die Rede von Armut nicht in Schwarz-Weiß-Malerei erschöpfen kann.

Wenn die Damen und Herren von links, also die Hellroten und die Dunkelroten und Grünen, über Armut reden, orientieren sie sich meist – das wurde heute auch schon entsprechend praktiziert – an der Formel, dass jede Person als „arm“ zu klassifizieren sei, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Das ist die Definition des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Das kann man selbstverständlich so machen. Wenn man das so macht, muss man aber stets auch die Kontexte bedenken und anerkennen, dass bei einer solchen Armutsdefinition viele Menschen als „arm“ gerechnet werden, die im Lichte der Alltagserfahrung sinnvoll nicht als „arm“ bezeichnet werden können.

Die Wochenzeitung „Die Zeit“, die nicht unbedingt zu meiner Leib- und Magenlektüre gehört, weil sie leider ihrer einst sehr ordentlichen Debattenkultur verlustig gegangen ist, behandelte letztens ausführlich das Thema „Lügen mit Statistik“. Dort wurde auch die eben zitierte Armutsdefinition mit der Bemerkung kritisiert, dass die Definition zwar die Ungleichheit der Einkommensverteilung messe, nicht aber die Armut. Wenn man also die zitierte Definition als Armutsdefinition missversteht, so steigt schon quasi begrifflich die Definitionsarmut. Ich glaube, Kollege Thamm hat darauf auch hingewiesen. Sie steigt beispielsweise schon dann, wenn junge Menschen sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, den Haushalt der Eltern verlassen, während tatsächlich nur die Einkommensungleichheit größer wird. Mir ist es jedenfalls so gegangen und vielen von Ihnen auch, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, dass ich von – damals waren es noch D-Mark – 700 DM im Monat als Student leben musste. Davon musste man seine Nah

(Abg. Pelke)

rung kaufen, man musste Kleidung kaufen und man musste dann auch noch das 10 Quadratmeter große Zimmer im Studentenwohnheim bezahlen. Ich wäre damals aber niemals auf die Idee gekommen, mich als arm zu bezeichnen, und, ich glaube, die meisten von Ihnen, die studiert haben, wahrscheinlich auch nicht. Deswegen spricht man im Ergebnis meist von relativer Armut und genauer von relativer Einkommensarmut. Das ist die präzisere Definition, der wir uns in der Debatte vielleicht auch befleißigen sollten.

(Beifall AfD)

Das kann man also auch machen. Wir sollten uns vor allen Dingen nicht von unreflektierten Statistiken leiten lassen. Das gilt insbesondere, wenn diese Statistiken von solchen Interessengruppen erstellt werden, für welche die Armut anderer Menschen die Basis eines alltäglichen und einträglichen Geschäftsmodells ist. Auch das gilt es zu bedenken. So viel zunächst einmal zu den begrifflichen Präliminarien.

Werfen wir nun einen genaueren Blick auf die Regierungserklärung und den Antrag der Regierungsfraktionen. Beide fokussieren einerseits auf die Landespolitik, andererseits erheben sie bundespolitische Forderungen. Ich möchte in Bezug darauf nun sechs Punkte ansprechen.

Erstens heben Regierung und Regierungsfraktionen auf diverse Maßnahmen und Programme der Landesregierung ab, die geeignet sein sollen, der Armut entgegenzuwirken. Da geht es nicht zuletzt um die heute schon genannten Landesprogramme „Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit“, „Arbeit für Thüringen“ und das in Vorbereitung befindliche Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Meine Damen und Herren Kollegen Abgeordneten, wenn wir die Frage stellen, ob solche Programme nachhaltig – auch so ein Begriff, der inflationär verwendet wird – gegen Armut wirken, sind erhebliche Zweifel angebracht. Tatsache ist, dass von der viel zitierten Worthülse, wie zumeist bei Rot-Rot-Grün, kaum Substanz übrig bleibt, wenn im Fall der Landesprogramme zur Arbeitsförderung mit viel Steuergeld ein Staatswirtschaftssektor für eine sehr überschaubare Anzahl von Menschen geschaffen wird.

In der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Herold legte die Landesregierung dar, dass Ende Juli des vergangenen Jahres 550 Projektarbeitsplätze gefördert wurden, und zwar überwiegend in den Bereichen „soziale Dienste“ und „touristische Infrastruktur“. 550 Projektarbeitsplätze, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das ist eine Zahl, die man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte. Wenn man dann noch erfährt, dass für diese 550 befristeten, zeitlich limitierten Projektarbeitsplätze tatsächlich 7,5 Millionen

Euro Steuergelder aufgewandt wurden – ob diese Politik nachhaltig ist, wage ich zu bezweifeln.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Sie ist es nicht!)

(Beifall AfD)

Nein, Sie ist es wahrscheinlich nicht, wir wollen uns bescheiden geben, wir haben keinen absoluten Standpunkt. Sie ist es wahrscheinlich nicht. Hier wird überhaupt nichts nachhaltig bekämpft, sehr geehrte Landesregierung, denn die betroffenen Personen werden eben nicht in den regulären Arbeitsmarkt integriert, sondern in eine von Ihnen zu verantwortende und wohl auch gerne vertretene sozialistische Subventionswirtschaft. Dort werden sie zwischengeparkt, bis das Geld knapp wird. Die Einzigen, die dauerhaft von so einem Projektansatz profitieren sind diejenigen Organisationen, die diese Programme umsetzen dürfen, natürlich mit unserem Steuergeld.

(Beifall AfD)

Ich komme nun zu einem zweiten Punkt. Wenn wir über Armut und Armutsprävention reden, dann sollten wir uns auch in Erinnerung rufen, dass die Bürger dieses Landes Kosten bestreiten müssen, die unmittelbar politische Ursachen haben, wofür die Politik also verantwortlich ist. Hier könnte man beispielsweise an die Mehrwertsteuererhöhungen 2007 denken, die gerade deshalb Geringverdiener und kinderreiche Familien stark belastet haben, weil diese einen Großteil ihrer oft kärglichen Einkünfte in den Erwerb von Kleidung und Nahrungsmitteln investieren müssen. Erwähnen muss ich hier natürlich auch die unaufhörlich steigenden Stromkosten. Diese Kosten sind unmittelbare Folge eines ideologischen, politischen Projekts, das auch von der rot-rot-grünen Landesregierung mit Leidenschaft betrieben wird. Armutsprävention wäre es daher auch, wenn die Umverteilung von Vermögen, die im Rahmen der Förderung von erneuerbaren Energien in diesem Land erfolgt, beendet würde und die Energiewendegewinnler ausgebremst würden.

(Beifall AfD)

Denn tatsächlich wird unter dem Deckmantel der sogenannten Energiewende von den unteren und mittleren Einkommensschichten über die Stromrechnung – ich möchte noch mal daran erinnern, dass wir in Deutschland mittlerweile eine doppelt so hohe Stromrechnung haben wie im Nachbarland Frankreich – nach oben – so viel zur sozialen Gerechtigkeit! – zu den Investoren umverteilt – ich glaube, hier im Hohen Haus sitzt auch einer –, die von den EEG-Subventionen profitieren. Das ist die rot-rot-grüne Politik, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, das ist keine Politik der sozialen Gerechtigkeit, das ist keine Politik der Armutsprävention

oder Armutsverhinderung, das ist eine Umverteilungspolitik von unten nach oben.

(Beifall AfD)

Und drittens, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, setzt eine wirksame, nachhaltige Armutsbekämpfung auch das Eingeständnis voraus, dass nicht alle Menschen gleich sind. Es gibt eben auch Menschen, die für Beschäftigungsverhältnisse mit auskömmlichen Gehältern nicht genügend qualifiziert sind. Diesen Personen hilft man nicht mit befristeten Projektstellen weiter, denn die enden bekanntlich irgendwann. Früher gab es solche Menschen auch und die wurden oftmals im öffentlichen Dienst in regulären Beschäftigungsverhältnissen gehalten, beispielsweise als Hilfstätige im Bereich der Technik oder im Bereich der Reinigungsarbeiten oder Überwachungstätigkeiten. Aber irgendwelche Schlaumeier haben, oft auf Ratschlag großer Beratungsgesellschaften, diese Beschäftigungsverhältnisse wegrationalisiert und an private Firmen ausgelagert.

(Beifall AfD)

Die Privaten wiederum haben wegen des ökonomischen Effizienzgebots nicht wie die staatliche Verwaltung die Möglichkeit zur Toleranz gegenüber persönlich Leistungsschwachen. Also werden Personen, die zum Beispiel aufgrund einer Behinderung nur beschränkt qualifiziert oder qualifizierbar sind, aus dem regulären Arbeitsmarkt herausgedrängt.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau!)

Mit anderen Worten: Mit einer derartigen Politik des verfehlten Kostensparens im öffentlichen Dienst hat man Menschen die Möglichkeit genommen, trotz geringer Qualifizierbarkeit oder trotz geringer Qualifikation ohne Stigmatisierung – und darauf kommt es in diesem Kontext an – auf dem ersten Arbeitsmarkt ein auskömmliches Einkommen zu finden. Die Kosten aber, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die sind uns als Solidargemeinschaft doch geblieben. Man könnte also auch etwas gegen diese Armut tun, gegen diese Art von Armut, wenn man den öffentlichen Dienst in die Lage versetzen würde, solche regulären Beschäftigungsverhältnisse, die nicht mit Stigmatisierung behaftet sind, wieder anzubieten. Und das geht ja! Man muss nur bedenken, dass es auch in der öffentlichen Verwaltung Effizienzgewinne gibt, etwa durch den informationstechnologischen Fortschritt, dass hier also auch Einsparungen erfolgen, die man, wenn man denn den politischen Willen hätte, sozialpolitisch reinvestieren könnte.

Gewiss, dafür braucht man natürlich Geld. Und Geld kann man bekannterweise nur einmal ausgeben. Diesbezüglich muss ich viertens leider feststellen, dass in der rot-rot-grünen Rede von der Armutsprävention ein gutes Stück Heuchelei steckt.

(Beifall AfD)

Das will ich Ihnen auch nachweisen, sehr geehrte Landesregierung. Das wird nämlich am deutlichsten dann, wenn man sieht, wofür diese Regierung einerseits massenweise Steuergelder zur Verfügung stellt, während andererseits soziale Problemlagen ignoriert oder vernachlässigt werden. So ist offenbar eine Menge Geld vorhanden für die Betreuung der in Thüringen untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, also für die gegenwärtig 1.400 Personen, von denen bekanntermaßen nicht immer gewiss ist, ob sie tatsächlich minderjährig sind. Für diesen Personenkreis, also für diese 1.400 Personen, hat die Landesregierung nach eigenen Angaben 76 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingeplant, also pro Person etwa 4.600 Euro monatlich.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für Kinder und Jugendli- che!)

Hiervon profitiert in erster Linie die Sozialwirtschaft, im Besonderen ein potenter Zweig dieser Sozialwirtschaft, die sogenannte Asylindustrie.

(Beifall AfD)

Das Pflegegeld für Pflegeeltern, die ein Pflegekind ohne Migrationshintergrund aus schlimmen sozialen Zuständen betreuen – auch das soll es geben, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den Regierungsfraktionen –, beträgt in Thüringen für 14- bis 18-jährige Kinder und Jugendliche, also auch Minderjährige, dagegen lediglich 874 Euro im Monat.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist eine Schande! Eine Schande für euch!)

Ein anderes Beispiel, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete: Der Hartz-IV-Regelsatz für sozial bedürftige Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit zwischen 15 und 18 Jahren liegt bei 306 Euro im Monat. Das ist weniger als ein Zehntel dessen, was in Thüringen für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling ausgegeben wird. Das ist kein Populismus, das ist Realität und das ist eine Schande, die Sie sich ans Revers zu heften haben.