Erfüllt die Gemeinschaftsschule vielleicht die Erfordernisse für die Bildung Ihrer Meinung nach nicht und ist sie sozial nicht gerecht? Das wäre eine ungerechtfertigte Schelte für die Pädagoginnen und Pädagogen sowie Sozialpädagoginnen an den Gemeinschaftsschulen. Denn ich kenne Gemeinschaftsschulen und dort leisten die Pädagoginnen und Pädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine hervorragende Arbeit im Sinne der Kinder und Jugendlichen. Oder wollen Sie mit dieser Aufforderung die anderen Schularten infrage stellen? Wichtig ist – und da sind wir uns einig –: Schulische Bildung ist die Voraussetzung für einen guten und erfolgreichen Lebensweg, in der Berufsausbildung, im Berufsleben.
Wir müssen jedem die Möglichkeit geben, den Bildungsweg nach seinen Voraussetzungen zu gehen. Jeder muss gefördert werden und den Gestaltungsspielraum haben und erhalten, den er braucht, um seinen Weg zu gehen. Da ist der Mindestlohn, der seit 2015 gesetzlich gilt und nun nach zwei Jahren seit der Einführung erstmalig erhöht wurde. Mit 8,50 Euro bis 2016, 8,64 Euro seit 2017 wurde hier eine politische Untergrenze für die Bezahlung festgelegt. Aktuell wurde beispielsweise der Mindestlohn für Pflege-, Hilfs- und alle Betreuungskräfte in der Altenpflege ab 1. Januar dieses Jahres von 9 Euro auf 9,50 Euro in den neuen Bundesländern und von 9,75 Euro auf 10,20 Euro in den alten Bundesländern erhöht. Ja, wir stehen als CDU auch für diese Beschlüsse und sind auch dafür, dass diese ständige Justierung und ständige Überprüfung stattfinden muss. Aber, meine Damen und Herren, es sollte weiterhin unser Ziel und unsere Aufgabe sein, die Partner auf dem Arbeitsmarkt zu ermutigen, die Tarifhoheit und Tarife für ihre Tätigkeitsbereiche selbst zu verhandeln und im Sinne beider Partner, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen. Wenn nur noch 20 Prozent der Arbeitnehmer in einer Tarifbindung sind und auch die Gewerkschaften im Vergleich zu den Gesamtbeschäftigten niedrige Mitgliederzahlen haben, ist doch die Frage, ob das rechtfertigt, dass die Politik entscheidungswirkend in die Tarifpolitik eingreifen soll. Denn die Tarifautonomie ist das in Deutschland in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankerte Recht der Koalitionen, Vereinbarungen mit normativer Wirkung und frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen, insbesondere Tarifverträge
über das Arbeitsentgelt, abzuschließen. Das sollte auch weiterhin unsere Richtlinie im politischen Handeln und besonders beim Mindestlohn sein. Ich habe vernommen, dass auch Ihre Meinung dahin geht, dass die Tarifhoheit eines der wichtigsten Güter in Deutschland ist.
Damit sind wir auch schon bei der Rente und deren Gerechtigkeit. Ihr Ruf nach dem Bund ist ein uns hier bekannter. Wir haben uns ja in einem der letzten Plenen im vergangenen Jahr in einer Aktuellen Stunde bereits damit beschäftigt und uns darüber ausgetauscht. Der Bund hat nun ganz aktuell den Weg für die Rentenangleichung bis 2025 freigemacht. Das Rentenniveau soll nicht unter 46 Prozent sinken und der Beitrag nicht über 25 Prozent steigen. Somit ist den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Richtschnur für die Zukunft in der Beitragsentwicklung und den Rentenempfängern ein Ausblick auf die Rente gegeben.
Ansonsten möchte ich hier auf meinen Redebeitrag vom Dezember verweisen. Aber eines möchte ich noch wiederholen, das ist der Zusammenhang zwischen Bildung, Ausbildung und der Rente als Schlussfolgerung aus dem Erwerbsleben, denn heute ist die Chance besser denn je, diesen Lebensweg erfolgreich selbst zu gestalten. Diese Möglichkeiten sollte jeder nutzen können und wir sollten jeden dabei unterstützen.
Auch mit weiterem Blick auf den Ruf nach dem Bund in Ihrem Antrag möchte ich nun einige Zahlen nennen, um deutlich zu machen, dass der Bund schon seiner Pflicht gegenüber den Bürgern nachkommt und diese Pflicht ständig auf den Prüfstand stellt und nachbessert und dass viele Mittel, die Sie in der Armutsprävention, in der Schul- und Kindergartenfinanzierung ausgeben, auch Bundesmittel sind. Das ist so ein Kritikpunkt, den ich vorhin meinte.
So werden von 2017 bis 2020 1,126 Milliarden Euro in die Kindergartenfinanzierung fließen, davon 27,2 Millionen Euro nach Thüringen. Der Betriebskostenzuschuss für den Kindergartenausbau betrug 2016 6,5 Milliarden und 2017 7,13 Milliarden Euro. Davon gehen 22,3 Millionen bzw. 25 Millionen Euro direkt nach Thüringen. Aus den Entflechtungsmitteln flossen und fließen 2014/2019 für den Wohnungsbau 70,7 Millionen nach Thüringen, aus den Bundesmitteln für Grundsicherung von 6,5 Milliarden 2016 und 7,13 Milliarden Euro 2017 flossen 84,5 und 92,7 Millionen Euro nach Thüringen. Nicht zuletzt kommen auch die 42,5 Milliarden Euro BAföG-Mittel nach Thüringen.
Es gab 2017 weitere Entlastungen für die Familien, die in Kraft getreten sind. So ist der steuerliche Grundfreibetrag für Singles von 8.652 auf 8.800 Euro erhöht worden. Familien zahlen in die
sem Jahr erst ab 17.640 Euro Jahreseinkommen Steuern. Das Kindergeld ist erhöht worden, auch wenn es nur – das gebe ich zu – eine moderate Erhöhung um 2 Euro ist. Der Kinderfreibetrag wurde auf 2.358 Euro pro Person erhöht. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde angehoben, im Westen von 6.200 auf 6.350 Euro und in den Ostländern von 5.400 auf 5.700 Euro. Das Pflegestärkungsgesetz II tritt in Kraft; damit werden auch in Zukunft Personen und Familien entlastet, die bisher nicht von der Pflegeversicherung erfasst wurden, und keiner wird mit der Umstellung schlechtergestellt. Die Regelsätze für die Grundsicherung steigen und auch die Unterhaltssätze für Trennungskinder werden erhöht. Und zum Schluss: Die Unterhaltszahlung für zahlungsunwillige Elternteile wurde aktuell auf den Weg gebracht. Man hat sich mit den Ländern auf eine Zahlung bis zum 18. Lebensjahr geeinigt. Es werden 260.000 Kinder und Jugendliche davon profitieren; einhergehend damit auch die Erhöhung der Unterhaltsvorschusszahlung.
Zum Schluss lassen Sie mich zusammenfassen: Sie, die regierungstragenden Fraktionen, sind offensichtlich mit der Arbeit der Regierung nicht einverstanden. Sie sehen Handlungsbedarf in der Bekämpfung von Armut und damit auch in der Armutsprävention. Sie wünschen sich Verbesserungen in der Familienpolitik. Dabei würden wir Sie begleiten und würden der Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zustimmen, um mit Ihnen über die von Ihnen angesprochenen Punkte unter 2 a bis g zu diskutieren und die Möglichkeiten des Landes für die Menschen auszuloten, weiterzuentwickeln und auf den Weg zu bringen. Eine einfache Zustimmung zum Antrag werden wir allerdings nicht geben, und da wiederhole ich mich. Sie haben in diesem Antrag einen Handlungsbedarf aufgezeigt und dieser kann aus unserer Sicht im Ausschuss eine gute Grundlage bekommen.
Schließen möchte ich mit einem Zitat von Mutter Teresa. Sie stand ja nie unter dem Verdacht, finanziellen Anreizen zu erliegen. Sie sieht Armut aus einem ganz anderen Blickwinkel, wenn sie sagt: „Einsamkeit und das Gefühl, unerwünscht zu sein, ist die schlimmste Armut.“ Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thamm. Als Nächste hat Abgeordnete Pelke für die SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Thamm, zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie schon vorab gesagt haben,
dass Sie diesen Antrag der Koalitionsfraktionen und auch den Bericht der Ministerin im Ausschuss oder in den Ausschüssen diskutieren wollen. Das ist ja schon mal eine ganz vernünftige Grundlage. Bei aller Wertschätzung, lieber Kollege, und bei aller Wertschätzung von Mutter Teresa, die sehr, sehr viel getan hat in dieser Welt, um Leid zu lindern: Mutter Teresa oder Menschen, die in ihrem Sinne arbeiten, sind wichtig, aber das, was wir hier zur Armutsprävention und zur Armutsbekämpfung brauchen, das ist eine politische Verantwortung, der wir gerecht werden müssen.
Und wenn wir sagen, wir brauchen hier an dieser Stelle eine politische Verantwortung, dann kann es natürlich nicht allein dabei bleiben. Frau Ministerin hat schon vieles diesbezüglich ausgeführt. Nein, auch um Armut zu bekämpfen, braucht es finanzielle Unterstützung. Die braucht es vom Bund und die braucht es von den Ländern und die braucht es auch von den Kommunen. Insofern ist es doch überhaupt nicht die Frage, wenn wir in Richtung Berlin zeigen und sagen, dass das eine oder andere noch geklärt werden muss, sondern dann ist das eine Aufforderung, die im Sinne des ganzen Landes eine wesentliche ist.
Jetzt sage ich Ihnen noch mal: Es ist doch auch eine Selbstverständlichkeit, dass der Bund sich beispielsweise an Investitionskosten im Kindergartenbereich beteiligt. Ja, selbstverständlich! Im Übrigen ist doch auch erst der Bund auf diese Idee gekommen, sehr intensiv nachzufinanzieren, nachdem offenkundig geworden ist, dass es in den Westländern im Verhältnis zu den Ostländern einen verdammten Nachholbedarf gibt.
Jetzt muss natürlich auch weiter investiert werden, das ist doch überhaupt kein Problem. Ich verstehe gar nicht, warum man das hier in einem Teil kritisch anmerkt.
Lassen Sie mich noch ein paar Zahlen wiederholen. Die Ministerin hat alles gesagt, aber ich glaube, die Zahlen sind noch mal ganz wichtig.
In Thüringen gibt es eine Armutsquote von 18,9 Prozent, der Bundesdurchschnitt liegt bei 15,7 Prozent. Mehr als 350.000 Menschen in Thüringen liegen laut Parität an oder unterhalb der Armutsgrenze. Bei der SGB-II-Quote liegt Thüringen mit 10,7 Prozent auf Platz 7 und nur leicht über dem Bundesdurchschnitt. Fast 50.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben in Bedarfsgemeinschaften des SGB II. Das sind mehr als
15 Prozent aller Kinder und Jugendlichen, die Ministerin hat darauf hingewiesen. Das ist hier in Thüringen regional sehr unterschiedlich, in Gera beispielsweise mit 26 Prozent sehr hoch, im Eichsfeld sind es weniger als 9 Prozent. Auch das, glaube ich, macht noch einmal deutlich, dass wir flächendeckende und umfassende Programme, auf die auch schon hingewiesen worden ist, für Gesamtthüringen brauchen.
Fast 19.000 alleinerziehende Erwerbsfähige erhielten 2015 Leistungen aus dem SGB II, über 7.100 waren arbeitslos, fast 5.500 langzeitarbeitslos. Die Hilfequote der Alleinerziehenden lag 2015 bei 36,7 Prozent. Mit der Zahl der Kinder steigt die Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung. Bei zwei und mehr Kindern steigt die Hilfequote auf 48 Prozent. Was heißt das denn? Dass wir es zulassen, dass in diesem reichen Land Kinder als Armutsrisiko bezeichnet werden. Das ist eine Unmöglichkeit in einem reichen Industrieland wie der Bundesrepublik Deutschland.
Fast 70 Prozent der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Thüringen betreffen Frauen. Die Quote verharrt seit 2007 auf einem hohen Niveau. Und jetzt ist die Frage: Was tun wir dagegen? Ich finde, an diesem Punkt sollten wir auch in diesem Hause darüber diskutieren, dass wir es gemeinsam tun. Herr Thamm, noch mal an Sie gerichtet: Ich habe in keiner Weise verstanden, dass die Ministerin irgendetwas infrage gestellt hat, was Vorgängerregierungen getan haben. Alles das, was im Sozialbereich gemacht worden ist, was seinerzeit die Sozialministerin Taubert, heute die Sozialministerin Werner, weiterentwickelt, ist in keiner Weise infrage gestellt. Aber Zahlen entwickeln sich, Situationen entwickeln sich und deswegen entwickeln wir auch Programme weiter. Programme gegen Arbeitslosigkeit und zur Armutsbekämpfung und zur Prävention – genau das haben wir beschrieben, dass wir weiterentwickeln und dass wir auch einen finanzpolitischen Schwerpunkt in die Ausgestaltung solcher Programme legen.
Die Mittel, die in Thüringen dabei zum Beispiel aus dem europäischen Bereich eingesetzt werden, hat die Ministerin schon anschaulich dargestellt. Ich verweise noch mal auf die Armutspräventionsrichtlinie, summa summarum 20 Millionen Euro, eine Strukturförderung zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte. Landkreise und kreisfreie Städte – das ist gesagt worden, ich glaube, da sind wir uns einig – haben auch eine besondere Verantwortung, weil vor Ort natürlich immer ganz offen
kundig klar wird, welche Familien besondere Unterstützung brauchen. Wenn es denn um Armutsbekämpfung und -prävention geht, dann muss es auch direkt vor Ort geschehen. Hier sind die Bedarfe erkannt und es muss konkret gehandelt werden durch Programme, auf die ich dann auch noch komme. Aber ab 2017 werden Planungskoordinatoren in der Mehrheit der Landkreise und kreisfreien Städte, 16 von 23, gefördert und so werden dann auch eigene Armutspräventionsstrategien entwickelt, die in den Kommunalparlamenten verankert und dort verabschiedet und umgesetzt werden sollen.
Die Programme ThINKA und die Thüringer Initiative lokales Integrationsmanagement in den Kommunen, TIZIAN, was weiterentwickelt worden ist und sehr erfolgreich läuft, sowie die Arbeitsmarktprogramme „Öffentlich geförderte Beschäftigung“ und „Arbeit für Thüringen“ sind bereits von der Ministerin angesprochen worden.
Wir wissen sehr wohl, dass es nicht nur darum geht, Symptome zu bekämpfen, sondern es geht um Ursachenbekämpfung. Dazu gehört natürlich auch der bildungspolitische Bereich – gar keine Frage. Und wenn ich schon beim bildungspolitischen Bereich bin, dann sage ich: Ich halte es für richtig und ich bin auch sehr stolz darauf, dass diese Regierung und die sie tragenden Fraktionen sich ein beitragsfreies Kita-Jahr als Entlastung für Menschen mit Kindern im Kindergartenalter vorgenommen haben.
Sie müssen da nicht immer hetzen und nicht immer drücken, dass es kommt, Sie sind auf dem Laufenden. All das haben wir regelmäßig in den entsprechenden Ausschüssen diskutiert. Und wenn ich dann immer diese Frage höre: Wen entlasten Sie denn? Ich rede überhaupt nicht von einer pädagogischen Wertigkeit, ich rede von einer familienpolitischen Entlastung durch die Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich.
Wir entlasten mit diesem einen Jahr im Moment den Mittelstand. Das sind diejenigen, die alles daran setzen, sich für dieses Land durch Arbeit, durch Initiativen, durch gesellschaftliche Tätigkeit aufopfern und die immer an irgendeiner Förderung vorbeischrappen. Genau für die tun wir etwas und dafür schäme ich mich nicht, darauf bin ich stolz.
Noch ein Punkt, auch das haben wir immer gesagt, und im Übrigen haben wir auch vorher schon daran gearbeitet, aber sehr weit sind wir da nicht gekom
men, weil wir ja immer die Diskussion mit dem Landeserziehungsgeld hatten: Wir wollten schon immer in die beitragsfreie vorschulische Bildung. Genau das wird in Berlin im Moment diskutiert, zumindest von unserer Fraktion und auch in anderen Bereichen. Ob die CDU auf Bundesebene auch dafür ist, das will ich jetzt gar nicht bewerten. Aber auf jeden Fall hat doch bislang noch niemand erklären können, warum für den vorschulischen Bereich Gebühren bezahlt werden müssen, wo ansonsten die Bildung natürlich gebührenfrei ist. Das ist unser Ziel. Da komme ich wieder auf den Punkt zurück: Auch in diesem Anliegen, die Kindergartenbereiche gebührenfrei zu stellen, brauchen wir natürlich die Unterstützung der Bundesebene, völlig klar. Es kann ja nicht erwartet werden, dass alles nur noch über die Länder funktioniert, wenn wir gerade in diesem Bereich tätig werden sollen.
Natürlich ist auch das Thema „Mindestlohn“ angesprochen worden. Gute Arbeit, gute Löhne, gute Renten, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen – das ist insbesondere auch für Alleinerziehende ganz wichtig. Natürlich wollen wir, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können, natürlich haben wir deshalb auch für den Mindestlohn gekämpft und wir wissen, dass wir da erst auf dem Weg sind, dass auch hier der Bereich des Mindestlohns natürlich noch weiter entwickelt werden muss. Es geht nicht alles auf einmal und es kann auch nicht alles allein von Thüringen aus initiiert werden. Es gibt auch noch ein paar andere, die Verantwortung tragen. Aber auch wir haben uns noch einmal zum „Mindestlohn“ positioniert, diesen auch noch mal dezidiert zu untersetzen und deshalb setzen wir uns natürlich auch ganz besonders für einen Branchentarifvertrag im Pflegebereich ein. Pflege ist hier angesprochen worden. Das ist ein ganz wesentliches Thema zur Absicherung von Menschen im Alter und natürlich auch zur Absicherung der Familien, die mit Pflegebedürftigen zusammenleben bzw. die Pflegebedürftige in ihrer Familie haben. Deswegen glauben wir schon, 2enn es mit der Pflege gut weitergehen soll, dann brauchen wir auch eine gute Entlohnung, gerade im Pflegebereich.
Die Ministerin hat in ihrer Regierungserklärung insbesondere vom sozialen Zusammenhalt gesprochen. Ja, der muss organisiert und begleitet werden, natürlich auch vom Land aus. Aber er entsteht auch intensiv vor Ort und muss vor Ort gestärkt
werden, auch was den Bereich im ländlichen Raum angeht, auch das ist von der Ministerin schon angesprochen worden. Wir haben uns positioniert und ich verstehe es manchmal nicht. Wir diskutieren die Dinge in den Ausschüssen, da werden von Ihnen, lieber Kollege Thamm, die Anfragen an die Landesregierung mit der Bitte um Erklärung und Informationen über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ gestellt. Dann bekommen Sie die Informationen im Ausschuss und dann wird hier wieder nachgefragt: Warum ist es denn immer noch nicht fertig?
Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ sollen Kommunen unterstützt werden, vor Ort die Bedarfe zu eruieren, zu decken. Auch hier zeigt sich wieder, dass wir – so glaube ich – den richtigen Ansatz haben, nämlich auch immer die Kommune, die Gemeinde, wo die Menschen leben, wo alles offenkundig ist, mit einzubinden und von dort aus aufzubauen, was wir in Sachen Armutsprävention ableisten können. Für uns ist es dann wichtig, das zu koordinieren und es natürlich auch zu finanzieren. Wir haben bislang über um die 10 Millionen Euro gesprochen, die auch haushalterisch wesentlich wichtig sind und die auch abgesichert werden. Aber natürlich wird das auch erst ein Schritt in diese Richtung sein und wir werden gucken müssen, inwieweit wir dieses Programm dann möglicherweise auch noch finanziell weiter ausgestalten müssen.