Lieber Herr Scherer, Sie haben die Frage gestellt, ob es sich um einen Heißluftballon handelt, und dann habe ich gedacht, jetzt will ich doch einmal als jemand, der im vergangenen Jahr dazu einiges zur Erhellung eigentlich beitragen wollte, sagen: Ich habe als Mitglied des Gläubigerausschusses der Konsum Nordthüringen eG darauf hingewiesen, den Herrn Innenminister Geibert damals und den Herrn Hasse, dass das Lager von Immelborn gefüllt ist mit lauter Konsumakten und dass der dafür Zuständige Herr Wagner ist. Das ist dieser Herr Wagner, der jetzt das gesamte Lager räumen lässt. Ich habe Sie mit Ihren Zitaten eben richtig verstanden, dass der Verantwortliche gefunden werden soll, der die Akten räumt. Herr Hasse hat genau das gemacht. Er ist meinem Hinweis gefolgt und hat den richtigen Inhaber der rechtlich notwendigen Verpflichtungen gefunden, ausfindig gemacht und der hat sich seiner Pflicht gestellt. Allerdings musste er vorher die Rechtsübernahme der Firma AD ACTA wieder insolvenzrechtlich regeln, damit er überhaupt räumen lassen darf. Ansonsten hätte er die Akten alle mit nach Hause nehmen müssen, was mir als Konsumgläubigerausschussmitglied nicht gefallen hätte, wenn er die Akten mit nach Hause genommen hätte. Insoweit passiert etwas ganz Unaufgeregtes, auf das ich die Landesregierung vor einem Jahr hingewiesen habe und worüber ich in einer Aktuellen Stunde sogar hier geredet habe.
Nur hat es offenkundig damals die Landesregierung nicht interessiert. Ich danke Herrn Hasse, dass es jetzt geräumt wird.
Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor, sodass wir jetzt über die Ausschussüberweisung abstimmen müssten. Herr Emde.
Dann, würde ich sagen, trifft sich der Ältestenrat in 5 Minuten und die Sitzung ist damit unterbrochen.
Ich nehme die unterbrochene Sitzung nunmehr wieder auf. Wir haben die Sitzung beendet, nachdem ich festgestellt habe, dass es einen Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gibt. Ich würde Frau Marx bitten, noch einmal das Wort zu ergreifen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es gab eine längere Sitzung, wie Sie gemerkt haben, des Ältestenrats. Wir haben uns noch einmal ausführlich miteinander hingesetzt und Argumente darüber ausgetauscht, dass auf der einen Seite die Regierungskoalitionsfraktionen eine gründliche Überprüfung dieses Untersuchungsauftrags auf seine Zulässigkeit für erforderlich halten und dass auf der anderen Seite die Kollegen von der Opposition – aber das wird Herr Mohring sicherlich gleich selber sagen – die Tatsache, dass, wenn wir das heute sozusagen hier nicht glattziehen und ausräumen, als Beschneidung ihres Minderheitenrechts sehen. Wir teilen diese Befürchtung nicht, weil wir zugesagt haben – und das will ich auch hier noch einmal öffentlich wiederholen –, dass wir nach einer Überweisung an den Justizausschuss – an der wir festhalten – zusichern, dass wir dort unter Hinzuziehung externen Sachverstands, den wir bei einer so grundsätzlichen Frage brauchen,
auf jeden Fall die Prüfung bis zum nächsten Plenum abschließen wollen und können. Dann können wir den Untersuchungsausschuss nach den mögli
chen Einschränkungen, die der externe Sachverstand ergeben hat, gar nicht oder doch einsetzen in der rechtlichen Form, auf die sich der Justizausschuss dann geeinigt hat. Dadurch tritt auch keine Verzögerung ein, da ohnehin die Wahl des/der Vorsitzenden dieses neuen Untersuchungsausschusses erst im nächsten Plenum erfolgen sollte. Es gibt dann also keine Verzögerung und deswegen sehen wir auch hier ausdrücklich das Minderheitenrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gewahrt und werden uns auch selbst darum kümmern, dass dann die Entscheidung des Justizausschusses erfolgen kann bis zum nächsten Plenum und dass diese Entscheidung dann auch im nächsten Plenum umgesetzt wird. Deswegen halten wir an unserem Antrag auf Überweisung an den Justizausschuss zur Überprüfung der Zulässigkeit des Untersuchungsauftrags fest.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir erleben heute einen Präzedenzfall in der Thüringer Parlamentsgeschichte. Noch nie hat in diesem Thüringer Landtag seit seiner Gründung im Jahr 1990, vor knapp 25 Jahren, die Mehrheit über die Minderheit entschieden und derart in die Rechte der Minderheit eingegriffen, dass sie mit Mehrheit entscheiden will, dass ein Recht nicht stattfinden darf.
Das Thüringer Untersuchungsausschussgesetz regelt sehr klar und deutlich – die Väter und Mütter dieses Gesetzes wollten dieses Recht der Minderheit auch genauso festgeschrieben wissen, wie es im Gesetz steht, dass der Landtag, so steht es in § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder (Minderheitsantrag) die Pflicht hat, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Nur falls es begründete Zweifel an diesem verfassungsrechtlich zulässigen Antrag gibt,
Aber diese verfassungsrechtlich zulässigen Zweifel definieren sich eben nicht aus einer Mehrheitsstellung heraus, sondern daraus, dass im Sinne des
Minderheitenschutzes dieser Antrag auch beraten wird. Nicht umsonst haben wir die Sondersitzung des Justizausschusses in dieser Woche einberufen, weil man, wenn man den Geist der parlamentarischen Demokratie – in diesem Haus seit 25 Jahren gewahrt – einhält, diese Dinge kollegialerweise vorher klärt, wenn man behauptet, man hat Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit, damit man anschließend im Parlament dem Minderheitenrecht stattgeben kann und damit die Bedenken, die man vorher äußert, so ausgeräumt sind, dass dem Minderheitenantrag keine behaupteten Zweifel entgegenstehen. Das ist Sinn und Zweck von Minderheitenschutz. Ich bin überrascht, dass die, die sich zum Teil 25 Jahre in Minderheit in diesem Parlament geübt haben, kaum dass sie in der Mehrheit sind, ihre Arroganz der Macht so ausnutzen und Minderheitenrechte hier in diesem Parlament mit Füßen treten.
Da die behaupteten Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit mit einem Recht verbunden sind, diese überprüfen zu lassen, wirken natürlich das Minderheitenrecht zur Einsetzung eines Ausschusses und das der Mehrheit am Zweifel der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit miteinander. Deswegen haben wir angeboten, dass man diese Dinge in einem jetzt einzuberufenden Justizausschuss klären könnte und danach, wenn man zum Ergebnis gekommen ist, auch heute noch und jetzt in dieser Parlamentssitzung den Untersuchungsausschuss einsetzen könnte. Das macht auch Sinn, weil die Definierung danach, ob Sie das Minderheitenrecht schützen und einhalten, definiert sich nämlich genau nach Artikel 64 unserer Verfassung, wo es um die Frage geht, welche Sperrwirkung entfaltet ein Untersuchungsgegenstand. Sie haben doch in einer Ihrer Schutzbehauptungen aufgemacht, dass genau deswegen vermeintlich kein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden könnte, da der Vorgang Immelborn noch nicht abgeschlossen sei. Wir wissen durch die Erklärung des Datenschutzbeauftragten in der Öffentlichkeit und durch authentische Bilder im „MDR Thüringen Journal“, dass sich die Aktenberäumung in Immelborn schon im fortgeschrittenen Stadium befindet.
Und mit dieser Erklärung – der Landesbeauftragte hat selbst Akten in den Container geworfen, zwei Stück, ich habe mitgezählt, immerhin – und spätestens – jetzt kommt es aber –, wenn nicht schon diese öffentliche Erklärung des Datenschutzbeauftragten zur Sperrwirkung genügt, dann sagt unsere Verfassung, dass aber der entscheidende Punkt der Einsetzungsbeschluss eines Untersuchungs
ausschusses durch den Landtag ist. Jetzt läuft Folgendes ab und das können Sie nicht tun: Sie können nicht einerseits als Schutzbehauptung sagen, der Vorgang sei nicht abgeschlossen und sie deshalb jetzt noch weiter prüfen wollen, und sagen, deshalb ginge kein Untersuchungsausschuss, und gleichzeitig aber die zeitliche Sperrwirkung durch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, die nämlich dann auch den Vorgang tatsächlich abschließt, damit das Schutzbehauptungsargument nicht mehr wirkt, verhindern, indem Sie es auf die nächste März-Sitzung vertagen. Das ist der Eingriff in das Minderheitenrecht. Den könnten Sie nur auflösen durch Beschluss eines Ausschusses heute und nicht durch die Vertagung. Durch die Vertagung, die Sie vorhaben, greifen Sie erstmalig in der Parlamentsgeschichte derart in Minderheitenrechte ein, dass es nicht nur empörend ist, es schreit nach Ungerechtigkeit. Was Sie hier leisten am Beginn Ihrer Amtszeit, das ist noch nie da gewesene Geschichte. Das bedarf weiterer Debatte.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mohring. Es hat nun das Wort der Abgeordnete Adams für die Fraktion Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag! Sehr geehrter Herr Mohring, niemand in diesem Haus hat es nötig, Schutzbehauptungen aufzustellen.
Niemand hat es nötig, Schutzbehauptungen aufzustellen, wenn wir nach Recht und Gesetz unser Recht ausüben, bei Zweifeln den Justizausschuss mit dieser Frage zu befassen.
Ich habe drei Fragen an Sie, Herr Mohring, die ich Ihnen von hier aus gern stellen möchte: Ist es denn richtig, Herr Mohring, dass 19 Abgeordnete Ihrer Fraktion beantragt haben, in dieser Plenarsitzung einen Untersuchungsausschuss einzurichten, und ist es nicht richtig, dass Sie nicht beantragt haben, wer diesem Ausschuss vorsitzen soll und wer Mitglied in diesem Ausschuss ist?
Das ist die erste Frage. Die zweite Frage: Ist es nicht richtig, dass dieser Ausschuss niemals zu arbeiten beginnen kann, auf Ihr eigenes Handeln hin nicht zu arbeiten beginnen kann, wenn diese Fragen eben nicht geklärt sind? Sie haben das nämlich gar nicht beantragt. Sie wollten gar nicht anfangen damit.
Und das Dritte ist: Ist es nicht richtig, dass die Mehrheit in diesem Parlament Ihnen angeboten hat, genauso wie Sie es für sich offensichtlich geplant haben, nämlich erst nach dem nächsten Plenum mit der Bestimmung Vorsitzender, Stellvertreter usw. die Arbeit aufzunehmen? Jetzt erklären Sie uns noch und erklären Sie den Menschen in Thüringen, wie Sie darauf kommen, dass hier irgendjemand etwas verzögern will. Sie bauen hier einen Popanz auf, das ist unglaublich, Herr Mohring.
Mit Blick darauf, dass wir die Redezeit fast aller Fraktionen überall etwas großzügig gehandhabt haben, will ich jetzt auch bitten, dass es 2 Minuten nicht überschreitet.
Im Rahmen der Großzügigkeit, Herr Präsident, versuche ich mich daran zu halten. Herr Mohring, eine erste Bemerkung: Wie Sie wissen, war ich zwischen 1994 und 2004 bereits Abgeordneter dieses Landtags und nach meiner Erinnerung möchte ich Ihnen sagen, dass Sie tatsächlich der schlechteste Ratgeber in Sachen Gewährung von Minderheitenrechten sind.