Protocol of the Session on March 23, 2017

Im Bericht zur Haushaltsrechnung 2014 geht der Landesrechnungshof auf die Rechtmäßigkeit der

Haushalts- und Wirtschaftsführung ein. An dieser Stelle möchte ich noch mal einige Punkte benennen. Ich habe das bereits gesagt, ausführlich haben wir diese ja schon im Bericht des Ausschussvorsitzenden gehört.

Meine Damen und Herren, die Gesamtverschuldung konnte in 2014 gegenüber dem Vorjahr um 125 Millionen Euro vermindert werden. Über die planmäßige Tilgung der Staatsschulden von 65 Millionen Euro hinaus tilgte die Landesregierung weitere 49 Millionen Euro. Und ich denke, gerade in der heutigen Haushaltslage sollte man sich auch diese Zahlen noch mal auf der Zunge zergehen lassen. Das ist weiter ein wichtiger Punkt, gerade die Schulden in diesem Land zu tilgen. Da müssen wir auch weiterhin ansetzen. Die Steuereinnahmen stiegen im Jahr 2014 im vierten Jahr hintereinander an. Gründe dafür waren die weiter günstige Konjunktur und die durchaus gute Arbeitsmarktsituation. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Steuern um 159 Millionen Euro angestiegen. Gerade die aktuelle Diskussion, Frau Finanzministerin, zeigt, dass dies zum Glück auch in der aktuellen Situation so ist, aber wir müssen auch damit rechnen, dass einmal schlechtere Zeiten kommen und wir entsprechend vorsorgen müssen.

Die Personalausgaben lagen um 95 Millionen über den Vorjahresausgaben. Die Personalausgabenquote betrug 27,4 Prozent. Die Tarifsteigerungen und Besoldungsanpassungen waren damals wie heute ein wichtiges Thema und werden uns im Plenum weiter beschäftigen. Es muss auch weiterhin Vorsorge getroffen werden. Ich denke, da sind wir uns einig. Wir müssen an dieser Stelle nun diskutieren, wie diese Vorsorge aussehen soll. Gerade in Verbindung mit den Zielen einer weiteren Verbeamtung im Lehrerbereich und natürlich den Pensionsverpflichtungen, die wir auch in Zukunft haben, müssen wir hier weiter überlegen, wie wir entsprechend vorsorgen können und vorsorgen werden.

Zum Punkt der kommunalen Finanzbeziehungen führt der Rechnungshof aus, dass die Kommunen vom Land insgesamt etwa 2,5 Milliarden Euro erhalten haben. Über die Landesleistung von 1,839 Milliarden Euro hinaus waren weitere rund 700 Millionen Euro für Leistungen außerhalb der Finanzausgleichsmasse vorgesehen. Im Gesetzgebungsverfahren wurden die vorgesehenen Landesleistungen um 55 Millionen Euro erhöht. Die sogenannte kommunale Finanzgarantie – durch das Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wurden den Kommunen weitere 100 Millionen Euro zugesagt und wir hatten das ja auch in der vorherigen Debatte.

An dieser Stelle ist natürlich immer wichtig, den Vergleich zu den Vorjahren zu nehmen und dann zu sehen, wie unsere Kommunen heute oder auch in Zukunft finanziell ausgestattet werden. Da

verstehe ich dann auch die eine oder andere Wortmeldung aus den Reihen der Linken nicht, die hier andere Zahlen nennt. Denn ich weiß und wir wissen das zum Großteil auch aus der kommunalen Arbeit, dass im Topf, im Finanzausgleich dieses Landes, weniger ist, und das muss eben auch gesagt werden.

Meine Damen und Herren, wir hatten das Thema „Abordnung von Lehrkräften für nicht unterrichtende Tätigkeiten“ angesprochen. Der Landesrechnungshof hatte auch Bemerkungen zu mehreren Einzelplänen. Der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses, Herr Geibert, ist an dieser Stelle schon auf verschiedene Punkte eingegangen. Deshalb von mir nur zwei Anmerkungen:

Im Gesetzentwurf für ein Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2018/2019 wurde unsere Forderung abgelehnt, den Bedarf an Abordnungen in den Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen der Stellen auszuweisen. Die Koalitionsfraktionen wollen lediglich einen jährlichen Bericht über den aktuellen Stand der Abordnungen.

Der Vollständigkeit halber möchte ich an dieser Stelle aber auch erwähnen, dass die Abordnungen seit der letzten Prüfung zurückgegangen sind, allein innerhalb des geprüften Zeitraums der Schuljahre 2010/2011 bis 2013/2014 um rund 38 Prozent. Die Landesregierung hat zu diesem Thema ausgesagt, dass man weiter dran bleibt und wie gesagt, wir haben dieses Thema dann ja auch wiederkehrend im Haushalts- und Finanzausschuss.

Auf den Punkt „Steuerung der baulichen Entwicklung von Hochschulen“ möchte ich noch einmal eingehen. Von den Koalitionsfraktionen wurde auch hier unsere Forderung abgelehnt – die für das Jahr 2017 im Sinne einer Fortschreibung angekündigte Bedarfsermittlung. Diese beiden Punkte sollten dennoch auch noch einmal im Rahmen des Haushalts diskutiert werden. Die CDU-Fraktion hat hingegen im Haushalts- und Finanzausschuss dem Berichtsersuchen der Koalitionsfraktionen zugestimmt, denn für uns ist es wichtig, dass die Hinweise des Rechnungshofs weiterhin aufgegriffen und im zuständigen Ausschuss diskutiert werden. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, gilt der Dank dem Thüringer Rechnungshof für die Zuarbeiten und Stellungnahmen im Haushalts- und Finanzausschuss. Ein Dank gilt ebenso den Mitarbeitern der Landtags- und Landesverwaltung für ihre Unterstützung. Die CDU-Fraktion empfiehlt die Entlastung des Landesrechnungshofs und der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Huster das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Entscheidung über die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014 haben wir ein wichtiges Hilfsmittel zur Hand, das ist der Jahresbericht des Rechnungshofs 2016 mit ausgewählten Beispielen. Darin findet man Beispiele, was aus Sicht des Rechnungshofs bei der Bewirtschaftung des Haushalts 2014 falsch gelaufen ist. Vereinfacht gesagt stellt die Landesregierung in der Erwiderung ihre Meinung zu den angesprochenen Themen dar, tritt dem Rechnungshof bei oder stellt eine abweichende Meinung fest. Im weiteren Diskussionsprozess wägen die Abgeordneten des Landtags ab, ob sie jeweils der Stellungnahme des Rechnungshofs oder der der Landesregierung beitreten und nehmen zur Kenntnis, ob die Landesregierung Schlüsse aus den angesprochenen Dingen zieht. Alles führt in eine Beschlussempfehlung, die der Vorsitzende des Ausschusses ja hier in Teilen vorgetragen hat, nämlich, wo die Abgeordneten des Landtags die Regierung beauftragen, dieses oder jenes zu besagten Fristen zu tun und im weiteren Verfahren zu berichten.

Beispielhaft, werte Kollegen, möchte ich das an zwei Beispielen jeweils unterschiedlicher Art kurz darstellen. Zum ersten Beispiel: Dort geht es um den BOS-Funk, das heißt, den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Dazu schreibt der Rechnungshof Folgendes: „Die Einführung des Digitalfunks dauerte erheblich länger, ist deutlich teurer als geplant und im nichtpolizeilichen Bereich längst nicht abgeschlossen“. Beim Versuch des Rechnungshofs, hier einen „Schuldigen“ zu ermitteln, gibt er zwar zu, dass an den Verzögerungen auch der Bund und seine Auftragnehmer eine Mitschuld hatten, aber für das Thüringer Innenministerium findet der Rechnungshof dennoch harte Worte. Bevor ich jetzt zwei dieser Sätze des Rechnungshofs verlese, möchte ich Sie daran erinnern, dass hier das Innenministerium der Jahre 2009 bis 2014 gemeint ist. Wer in dieser Zeit Innenminister war, ist hierbei nicht wichtig. Ich zitiere aus dem Bericht: „Die Leitungsebene des Innenministeriums hat die notwendigen Entscheidungen hierzu immer wieder hinausgeschoben“. An anderer Stelle steht: „Die notwendigen Entscheidungen zur Einrichtung einer Landesstelle Objektversorgung wurden seit 2011 verschleppt“. Meine Damen und Herren, „hinausgeschoben“ und „verschleppt“, das sind schon Vorwürfe oder Begriffe, die man ernst nehmen muss. Deshalb, wie schon angedeutet, wollen wir uns im September im Haushalts- und Finanzausschuss über den aktuellen Stand informieren lassen.

(Abg. Kowalleck)

Meine Damen und Herren, nun zu einem zweiten Beispiel, wo wir der Auffassung des Rechnungshofs widersprechen wollen. Es geht um das Studierendenwerk. Hier ist der Rechnungshof nämlich der Meinung, dass Essensgeld und Wohnheimmieten zu niedrig sind und erhöht werden müssten. Wir halten die Leistungen des Studierendenwerks, die es für die Studierenden erbringt, für angemessen. Ob die Vergünstigungen, die Nichtstudierende erhalten, verkleinert werden können, um Einnahmen zu erhöhen, sollte allerdings von den zuständigen Kollegen untersucht werden.

(Beifall Abg. Schaft, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, der Rechnungshofbericht enthält neben diesen konkreten Hinweisen, Kritiken und Vorschlägen einen viel größeren allgemeinen Teil, sodass die Gefahr besteht, dass hier im Plenum auch sehr allgemein über die große Haushalts- und Finanzpolitik diskutiert wird und weniger über das konkrete Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2014. In diesem Kontext, meine Damen und Herren, haben wir auch den Entschließungsantrag der CDU zu bewerten. Herr Kowalleck, nachdem Sie in den letzten beiden Jahren schwerpunktmäßig die Steigerung des Ausgabevolumens an sich kritisiert haben, argumentieren Sie jetzt auf die Darstellung der Ausgabenentwicklung pro Kopf und beziehen sich dabei auf Hinweise des Rechnungshofs im Bericht. Wir unterstützen diese Forderung in ihrer Diktion nicht, und nicht so wie dargestellt. Ich möchte eher eine wichtige Frage dagegen stellen. Wir hatten in einer der letzten Sitzungen nachgewiesen, dass die Ausgabensteigerung der letzten Jahre nicht nur im Thüringer Landeshaushalt zu konstatieren war, sondern in allen Bundesländern und auch im Bund, und das maßgeblich auch ein Spiegel der sehr guten konjunkturellen Entwicklung und der Stärkung der Einnahmeseite war. Das heißt, die öffentlichen Haushalte konnten sich konsolidieren, weil die Einnahmen sich sehr gut entwickelt haben und demgegenüber auch auf der Ausgabenseite Geld ausgegeben wurde, zur Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur, zur Finanzierung von Zukunftsaufgaben oder natürlich für alle anderen Bereiche, die in den letzten Jahren viel zu kurz gekommen sind. Das war bei uns auch nicht anders. Man könnte sagen, Herr Kowalleck, die CDU-Landesregierungen haben Überschüsse, die sich infolge dieser guten konjunkturellen Entwicklung gebildet haben, zu drei Vierteln in die Tilgung alter Schulden gesteckt und nur zu einem vergleichsweise kleineren Teil in die Refinanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir machen das, seitdem die Landeshaushalte Überschüsse haben, genau im anderen Verhältnis. Im Kern geht es immer darum, wie Überschüsse zur Modernisierung des Landes eingesetzt werden. Wenn man in diesem Sinne Modernisierung des Landes als einen Dreiklang aus Vorsorge, Investiti

on und Tilgung alter Verbindlichkeiten versteht, dann hätte man vielleicht sogar über die Breite, wie ein Land modernisiert werden muss, zumindest einen Konsens, welche Bestandteile betrachtet werden müssen. Was wir aber zumindest als RotRot-Grün immer gemacht haben, ist, dass wir Überschüsse im Landeshaushalt zu drei Vierteln für Investitionen und zur Risikovorsorge eingesetzt haben und auch zu einem Viertel für die Tilgung alter Verbindlichkeiten aus Ihrer Zeit. Dazu muss man sagen, dass diese Verbindlichkeiten so angelegt sind, dass sie dynamisch steigen, sprich, dass sie pro Kopf bei Einwohnerrückgang in den nächsten Jahren dynamisch ansteigen werden. Weil Teil einer Modernisierung des Freistaats Thüringen auch sein muss, dass die Pro-Kopf-Belastung der Thüringer Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren nicht steigt, bedienen wir den Strang der Tilgung alter Schulden genauso mit, aber wir machen es in dem Verhältnis, dass ein Großteil der Überschüsse aus den Landeshaushalten direkt in den Folgejahren in den Haushalten auch wieder den Thüringerinnen und Thüringern zugutekommen. Das sollen sie nicht bloß in den Jahren 2016 und 2017, sondern das soll auch maßgeblich in den Jahren 2018 und 2019 gelten. Dafür sehen wir insbesondere bei den Rahmenbedingungen auch für den Doppelhaushalt 2018/2019 sehr gute Voraussetzungen. Vielen Dank und noch mal allen herzlichen Dank, die an der Erarbeitung des Rechnungshofberichts und am Entlastungsverfahren mitgewirkt haben. Wir bitten um Zustimmung zu beiden Vorlagen, Entlastung der Landesregierung und Entlastung des Rechnungshofs.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Pidde das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Koalition ist auf dem richtigen Weg, Rot-Rot-Grün hat die finanzpolitischen Weichen richtig gestellt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Genau wie Herr Kowalleck lese ich den Teil A des Berichts des Rechnungshofs immer besonders ausführlich, den Teil, in dem es um die haushaltswirtschaftliche Lage Thüringens geht und in dem uns der Rechnungshof finanzwirtschaftliche Empfehlungen gibt. Der Rechnungshof beschreibt darin den Ernst der Lage, den aktuellen Schuldenstand, die Verpflichtungen, die das Land auch in Zukunft erbringen muss, und er weist den Weg, der zu gehen ist, nämlich den Weg der Haushaltskonsolidierung. Die Konsolidierungsbemühungen der jetzigen Koa

(Abg. Huster)

lition kann man ja wirklich nicht in Zweifel stellen. In diesem Zusammenhang ist der Dreiklang, den wir gefunden haben, gut und richtig – Herr Huster hat darauf hingewiesen: Investitionen, Schuldentilgung, Vorsorge. Dieser Weg wird konsequent gegangen, das zeigt auch das kommunale Investitionspaket, das gestern von den Koalitionsfraktionen in erster Lesung hier eingebracht worden ist und jetzt im parlamentarischen Verfahren ist. Das zeigen auch die Eckwerte des Doppelhaushalts 2018/2019, die die Landesregierung vor wenigen Wochen beschlossen hat. Der Rechnungshof fordert zu Recht, Haushalte ohne neue Schulden aufzustellen, was auch für den Haushaltsvollzug zu gewährleisten ist. Rot-Rot-Grün hat diesen Fakt in der bisherigen Amtszeit ohne Abstriche sichergestellt. Es wird die erste Legislaturperiode nach der Wiedervereinigung sein, in der fünf Jahre lang in jedem Jahr keine Schulden aufgenommen worden sind und sogar Schulden zurückgezahlt wurden.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof weist zudem darauf hin, dass – ich zitiere, Frau Präsidentin – „eine funktionierende Infrastruktur Voraussetzung für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Freistaats ist“. Ich bin dem Rechnungshof außerordentlich dankbar für diese Feststellung. Wird doch die rot-rot-grüne Koalition oftmals dafür beschimpft, dass sie zusätzliche Investitionspakete geschnürt hat, anstatt alle Überschüsse in die Schuldentilgung zu stecken. Rot-Rot-Grün leistet stattdessen einen entscheidenden Beitrag dafür, dass die Infrastruktur in unserem Land nicht weiter zerbröckelt. Schulen, Straßen, Hochschulen, Gerichts- und Polizeigebäude werden auf Vordermann gebracht, das spart in Zukunft viel Geld.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und jedermann, bei dem zu Hause die Dachrinne kaputt ist, weiß, wenn er sie beizeiten repariert, kommt er finanziell wesentlich besser weg, als wenn er erst wartet, bis eine Generalsanierung notwendig ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von Bedeutung ist auch unsere Vorsorge für die neue Legislaturperiode, für die Zeit nach den nächsten Landtagswahlen, dass genügend Geld in der Rücklage ist, wenn der Solidarpakt schon Geschichte ist, wenn die Steuereinnahmen vielleicht nicht mehr so hoch sein werden.

Meine Damen und Herren, das Thema „Stellenabbau“ ist zum Dauerthema der Berichte des Rechnungshofs geworden, nicht erst seit Rot-Rot-Grün regiert. Es ist richtig, dass der Thüringer Rechnungshof auf die Notwendigkeit weiteren Stellenabbaus verweist. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat erst kürzlich ihr Konzept dazu vorgelegt und im

Gegensatz zum früheren Finanzminister Voß auf Luftbuchungen und Scheinstellenabbau – wie zum Beispiel bei den Horterzieherinnen – verzichtet. Aber das Thema wird uns weiter begleiten, spätestens, wenn im Rahmen der Gebietsreform das Thema „Verwaltungs- und Funktionalreform“ noch stärker in den Fokus der Betrachtung rückt.

Auch zum Thema „Gebietsreform“ äußert sich der Rechnungshof in sachlicher und fundierter Weise. Ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Zustimmung: „Die eingeleiteten Maßnahmen der Landesregierung zur Gebietsreform begrüßt der Rechnungshof.“ Der Rechnungshof sieht in der Gebietsreform kein Instrument zur Konsolidierung des Landeshaushalts. Vielmehr sieht er die angestoßene Reform als Voraussetzung für eine sachgerechte und effiziente Aufgabenerfüllung auch in der Zukunft. Nur ausreichend große Verwaltungseinheiten werden das erforderliche Personal vorhalten können, um die bevorstehenden technischen Herausforderungen für die Verwaltung bewältigen zu können – so das Resümee der Prüfer, das ich uneingeschränkt teile.

Zum zweiten Teil des Berichts des Rechnungshofs, bei dem es um die Analyse und die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung für das Jahr 2014 geht – das kann man kurz zusammenfassen –: Da ist alles in Ordnung, die Jahresrechnung ist korrekt.

In Teil C des Berichts, meine Damen und Herren, geht es dann ins Detail einzelner geprüfter Verwaltungsvorgänge. So kritisiert der Rechnungshof die Praxis der überwiegend zu hohen Bewertung der Abteilungsleiterposten in der Thüringer Landesverwaltung, für die die frühere CDU-geführte Regierung die Verantwortung trägt. Die Landesregierung verweist in ihrer Erwiderung auf die Schwierigkeiten einer möglichen Umstellung, die das Gesamtgefüge der Thüringer Besoldungsordnung B betreffen würde. Aus Sicht meiner Fraktion gibt es durchaus Argumente, den Forderungen des Rechnungshofs zu folgen. Die Koalitionsfraktionen bitten die Landesregierung deshalb, dem Haushalts- und Finanzausschuss im kommenden Jahr über den fortgeschrittenen Meinungsbildungsprozess zu berichten.

Meine Damen und Herren, zum Digitalfunk hat Herr Huster schon ausgeführt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Thema und den Ursachen der Verzögerungen befasst. Nach dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen soll die Landesregierung jetzt rechtzeitig vor den Beratungen des Haushalts 2018/2019 im Thüringer Landtag zum dann erreichten Stand der Umsetzung der Einführung des Digitalfunks berichten.

Auch das Thema „Abordnung von Lehrkräften für nicht unterrichtende Tätigkeiten“ war Gegenstand der Bemerkungen des Rechnungshofs. Konstatiert

werden konnte dabei, dass diese Art von Abordnungen unter dem früheren Bildungsminister Christoph Matschie um 38 Prozent reduziert werden konnte. Allerdings sieht der Rechnungshof hier weiteren Korrekturbedarf. Diese Einschätzung teilt auch meine Fraktion. Wir können nicht fortwährend Lehrermangel beklagen, gleichzeitig aber zu viele Lehrer für nicht unterrichtende Tätigkeiten einsetzen. Ein wiederkehrender jährlicher Bericht zum Stand der Abordnungen von Lehrern soll zu noch stärkerer Sensibilisierung bei diesem Thema beitragen.

Meine Damen und Herren, als langjähriges Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss habe ich mich bei Haushaltsberatungen schon sehr oft mit zusätzlichen finanziellen Forderungen seitens des Thüringer Studentenwerks – oder, wie es jetzt heißt, Studierendenwerks – konfrontiert gesehen. Ich finde die Arbeit des Studierendenwerks auch ganz wichtig. Gleichwohl kann man nur finanzielle Forderungen aufmachen, wenn man selbst seine Hausaufgaben macht. Vor diesem Hintergrund hat mich die Feststellung des Rechnungshofs, dass beim Studierendenwerk erhebliche Einnahmepotenziale ungenutzt bleiben, schon geärgert. Die Koalition hat hier auf harte Forderungen verzichtet, allerdings hoffen wir auf eine eigenständige und selbstkritische Prüfung der Argumente des Rechnungshofs. Die Vereinbarung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Studierendenwerk durch das zuständige Wirtschaftsministerium begrüßen wir vor diesem Hintergrund ausdrücklich.

Auch die Forstanstalt hat in den zurückliegenden Jahren nach den durch das zuständige Ministerium nicht widersprochenen Feststellungen des Rechnungshofs die eigenen Einnahmemöglichkeiten nicht vollständig und konsequent ausgeschöpft. Ich persönlich hatte immer die Hoffnung, dass mit der Gründung der Landesforstanstalt mehr unternehmerisches Denken in die Verwaltung und Bewirtschaftung der forstfiskalischen Flächen Thüringens einzieht. Um diesen Prozess nun zu unterstützen, fordert der Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 30. September dieses Jahres die Vorlage eines Maßnahmenberichts vom zuständigen Ministerium.

Meine Damen und Herren, keine Verwaltung arbeitet fehlerlos. Für mich persönlich ist wichtig, dass nicht vorsätzlich oder fahrlässig zum Schaden des Landes gehandelt wird und wie die Verwaltung mit durch den Rechnungshof festgestellten Fehlern umgeht. Der Teil D des Rechnungshofberichts enthält die Fälle, in denen die Verwaltung den Anliegen des Rechnungshofs ganz oder teilweise entsprochen hat. Ich habe mich sehr über diesen Teil des Berichts gefreut, zeugt er doch von einem regen Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofs und der Landesverwaltung, mit

dem Ziel, Fehler nicht erst entstehen zu lassen oder abzustellen.

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich beim Rechnungshofpräsidenten Herrn Dr. Dette, bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Behörde für die kritische Begleitung der Arbeit der Verwaltung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für die engagierte und gute Arbeit. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Abgeordnete, werte Gäste, auch wir als AfD-Fraktion danken der Verwaltung für die zur Verfügung gestellten Unterlagen und für die bisher gute Arbeit im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank auch an den Vorsitzenden Herrn Geibert, auch vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und für die sehr ausführlichen Ausführungen aus dem Haushalts- und Finanzausschuss und den Bericht dazu.

Ich möchte jetzt nicht alle Kritikpunkte wiederholen; Herr Kowalleck hatte schon einige Kritikpunkte angeführt. Ich will hier mal meine Redezeit nicht voll ausschöpfen. Wir als AfD-Fraktion haben nun auch die besondere Position, dass wir erst gegen Ende des Jahres 2014 in den Thüringer Landtag eingezogen sind und somit nicht ganz für 2014 mitentscheiden konnten.

Um es auch gleich vorwegzunehmen: Wir werden uns natürlich dann bei der Abstimmung enthalten und die Entlastung nicht erteilen – jedoch nicht nur, weil wir erst kurz vorher in den Landtag eingezogen sind, nein, weil auch die Ausgabenpolitik neben den Bemerkungen des Rechnungshofs eine Zustimmung eigentlich unmöglich macht.