Protocol of the Session on March 23, 2017

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss beantragt worden. – Bitte?

Frau Präsidentin, ich beantrage zusätzlich noch die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wir stimmen darüber ab. Wer der Ausschussüberweisung die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen im Haus. Stimmenthaltungen kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abgelehnt.

Wir stimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Abgeordneten des Hauses. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 11 a

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3601 ERSTE BERATUNG

Wünschen die Fraktionen das Wort zur Begründung? Das kann ich nicht erkennen. Ich eröffne die Beratung. Das Wort erhält Abgeordnete Marx, Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich kurzfassen. Alles, was Sie wissen müssen, steht eigentlich hier auf dem Vorblatt dieses Gesetzentwurfs. Es geht darum, ein Redaktionsversehen zu korrigieren, das bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid unterlaufen ist.

Versehentlich wurden in §§ 15 und 18 gleiche Fristen aufgenommen, die aber vernünftigerweise hintereinander stattfinden müssen. Im Moment ist es so, dass in § 15 Abs. 2 ThürEBBG der Gemeinderat ein Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung des Zustandekommens abschließend zu behandeln hat. Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 ThürEBBG muss aber auch ein Bürgerentscheid nach der derzeitigen Fassung spätestens drei Monate nach der Feststellung des Zustandekommens des Bürgerbegehrens durchgeführt werden. Das ist nicht sinnvoll. Es erschließt sich eigentlich von selbst, denn wenn die Gemeinde den Bürgerentscheid noch nicht abschließend behandelt hat, kann sie natürlich auch schlechterdings den Bürgerentscheid zum Beispiel nicht ortsüblich bekannt machen.

Es wäre auch überflüssig, parallel einen Bürgerentscheid durchzuführen, wenn die Gemeinde eventuell sogar abhelfen will. Insofern ist es sinnvoll und zwingend notwendig und auch für die Erleichterung der kommunalpolitischen Arbeit erforderlich, dass die beiden Fristen nicht parallel, sondern hintereinander laufen. Das heißt, erst müssen natürlich die Gemeinde, der Gemeinderat und die Gemeindegremien den Bürgerentscheid prüfen können. Erst dann, wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, ist es sinnvoll, die Frist zu einer Durchführung des Bürgerbegehrens anlaufen zu lassen. Deswegen muss § 18 Abs. 2 ThürEBBG entsprechend geändert werden, indem Absatz 2 neu gefasst wird und wir dann die Frist für den Bürgerentscheid nicht mit der Feststellung des Bürgerentscheides zur Durchführung anlaufen lassen, sondern erst nach der abschließenden Behandlung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat die Frist beginnen kann. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Staatssekretär Götze)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir bitten dennoch um Überweisung. Weil er nun wieder aus den Reihen des Hauses kommt, muss dieser Gesetzentwurf einmal an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen werden und zur Mitberatung auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Das beantrage ich hiermit.

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Kießling das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, für die Neuregelung der entsprechenden Passage gäbe es sehr wohl eine Alternative, insoweit ist die Begründung des Gesetzentwurfs nicht ganz korrekt. Man könnte sich überlegen, ob der Gemeinderat dann etwas schneller die von Ihnen geforderte Entscheidung herbeiführen müsste. Es ist in diesem Zusammenhang auch fraglich, ob wirklich ein redaktionelles Versehen vorliegt, so wie es in der Begründung zu lesen war. In der Begründung zum Gesetzentwurf klang das nämlich damals ein bisschen anders. Damals schrieben Sie, der § 15 Abs. 2 setzt dem Gemeinderat eine Frist von drei Monaten, um über das Bürgerbegehren abschließend zu beraten, Zitat: Es soll der Gefahr der Verschleppung entgegengewirkt werden. – Zu § 18 schrieben Sie: Die Regelung geht davon aus, dass ein zügiger Ablauf grundsätzlich im Interesse aller Beteiligten ist. Im Zusammenspiel beider Regelungen wirkt es, als wollten Sie das Verfahren in drei Monaten abschließen – so die damalige Fassung. Bei der jetzt geltenden Regelung müsste der Gemeinderat einfach zügiger entscheiden, aber wir denken, dass es sich um eine Änderung handelt, die das Verfahren nicht übermäßig in die Länge zieht. In Anbetracht des zuvor nicht normierten zeitlichen Abstands des Abstimmungstermins nach dem Votum des Gemeinderats ist die Neuregelung ein passabler Mittelweg, mit dem wir auch erst mal leben können. Allerdings gibt es weitere Kritikpunkte, die wir bereits in der damaligen Debatte um die Verabschiedung des Gesetzes angeführt haben. Dazu gehört unter anderem die fehlende Kostenerstattung bei Gemeinden unter 10.000 Einwohnern und somit die fehlende Chancengleichheit finanzschwacher Kommunen. Dazu gehört außerdem der viel kritisierte § 2 Abs. 2, der bei den Einwohneranträgen allen ein Stimmrecht zubilligt – allen, also allen Menschen, die seit drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben. Das erinnert an Frau Merkel, die das deutsche Staatsvolk definierte als jeden, der gerade in Deutschland lebt. Das ist na

türlich ebenso falsch wie der besagte § 2 Abs. 2 Ihres Gesetzes. Nur mal zum Verständnis: Nach der Definition des Grundgesetzes umfasst das Staatsvolk 74 Millionen Menschen. Nach der Definition der Angela Merkel umfasst es 81,5 Millionen Menschen, darunter die 72 Millionen deutschen Staatsangehörigen, die in diesem Land leben und die 9,5 Millionen Ausländer. Das Volk im Sinne des Grundgesetzes weicht also vom Merkel-Volk erheblich ab. So auch die Abweichung bezüglich der Antragsrechte in Thüringen in diesem Gesetz. Die Innen- und Kommunalausschussberatung wird hier sicherlich und hoffentlich entsprechende notwendige Änderungen herbeiführen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist einstimmig der Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Wir stimmen nun über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen aus der CDU-Fraktion ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Wir müssen noch über die Federführung abstimmen. Ich gehe davon aus, an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist die Federführung des Innen- und Kommunalausschusses beschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Der Tagesordnungspunkt 12 wird, so hatten wir uns geeinigt, am Freitag als zweiter Punkt aufgerufen.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 13 in seinen Teilen

a) Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014

(Abg. Marx)

Antrag der Landesregierung - Drucksache 6/1528 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/3615 dazu: Konsolidierungskonzept 2020 vorlegen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/3645

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 6/1529 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 6/3616

Das Wort hat Abgeordneter Geibert aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst zum Tagesordnungspunkt 13 a, Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014, kommen. Gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags sind die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Drucksache 6/1527, der Antrag der Landesregierung in Drucksache 6/1528, der Jahresbericht 2016 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2014 in Drucksache 6/2329 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2016 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2014 in Drucksache 6/2842 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung in Drucksache 6/1528 zusammen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in Drucksache 6/1527, dem Jahresbericht 2016 des Thüringer Rechnungshofs in Drucksache 6/2329 und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2016 in Drucksache 6/2842 in seiner 34. Sitzung am 20. Januar 2017 und in seiner 37. Sitzung am 17. März 2017 beraten. Hierbei hat der Haushalts- und Finanzausschuss, wie üblich, den Bericht des Thüringer Rechnungshofs und die Stellungnahme der Landesregierung eingehend und im Detail erörtert. Schwerpunkte und Ergebnis

se der Beratung zur Haushaltsrechnung waren im Wesentlichen die folgenden:

Im Rahmen der Erörterung der Vorbemerkungen des Berichts zur haushaltswirtschaftlichen Lage und der finanzpolitischen Empfehlungen des Rechnungshofs wurde unter anderem diskutiert, wie sich das gegenwärtige Vorhaben der Landesregierung, Lehrer wieder zu verbeamten, im Hinblick auf die hierdurch zu erwartenden Pensionsverpflichtungen zu dem vom Rechnungshof angemahnten Schuldenabbau verhält. Bezüglich der Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung wurde einzelplanübergreifend die Frage der Besoldung von Abteilungsleitern in den Ministerien vor dem Hintergrund erörtert, dass der Rechnungshof empfohlen hatte, eine Bewertung der einzelnen Abteilungsleiterposten vorzunehmen und zu den Regelungen des Besoldungsgesetzes zurückzukehren. Insoweit wird die Landesregierung gebeten, dem Haushaltsund Finanzausschuss zum 30. Juni 2018 über den Stand der Prüfung einer möglichen Neujustierung des Besoldungsgefüges zu berichten.

In Bezug auf die Bemerkungen zum Einzelplan 03, Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, war die Einführung des Digitalfunks ein wichtiges Thema der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss. Die Landesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, dem Haushalts- und Finanzausschuss zum 30. September 2017 über den Stand der Einführung des Digitalfunks zu berichten.

Die Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss bezüglich des Einzelplans 04 betrafen insbesondere die Handhabung der Abordnung von Lehrkräften für nicht unterrichtende Tätigkeiten angesichts des bestehenden Lehrermangels in Thüringen sowie die Zukunft des Thüringenkollegs. Was Letzteres anbelangt, hatte die Landesregierung in ihrer Stellungnahme zum Jahresbericht erklärt, die Zukunft des Thüringenkollegs sei nicht ungewiss, weil sich die Landesregierung für den Erhalt des Kollegs in Weimar entschieden hätte, was von den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses einmütig begrüßt wurde. Bezüglich der Abordnung von Lehrkräften für nicht unterrichtende Tätigkeiten soll die Landesregierung jährlich zum 31. Juli über den aktuellen Stand der Abordnungen berichten.

Beim Einzelplan 07, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, war das Studentenwerk Thüringen hinsichtlich seiner Aufgabenerledigung als auch seiner Steuerung und Finanzierung ein wichtiger Punkt der Beratung.

Hinsichtlich der Bemerkungen zum Einzelplan 08, Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, hatte die Landesregierung betreffend das Zustimmungsverfahren zu gesonderten Berechnungen von Investitionsaufwendun

(Vizepräsidentin Jung)

gen in Pflegeeinrichtungen zum Teil Versäumnisse eingeräumt und darauf hingewiesen, dass Änderungen eingeleitet worden seien. Diese Thematik wurde im Haushalts- und Finanzausschuss eingehend erörtert, mit dem Ergebnis, dass die Landesregierung gebeten wird, dem Haushalts- und Finanzausschuss bis zum 30. September 2017 zu den Thüringer Regelungen hinsichtlich der umlagefähigen Nutzungsentgelte in Pflegeeinrichtungen unter Berücksichtigung der vom Bundessozialgericht geforderten Novellierung der landesgesetzlichen Regelungen zu berichten. Ferner wurde im Haushaltsund Finanzausschuss darüber beraten, dass die Landesregierung bezüglich der Gewährung bewohnerbezogener Aufwendungszuschüsse an Träger stationärer Pflegeeinrichtungen an verschiedenen Punkten darauf hingewiesen hatte, entsprechende Änderungen vorgenommen zu haben, beispielsweise im Hinblick auf die Pflegeplatzansätze, die Kapitaldienstförderung oder die Abschlagszahlung. Der Rechnungshof hatte insoweit deutliche Veränderungen und Verbesserungen attestiert, wenngleich er Fälle rechtswidriger Überzahlung mit einem Wertumfang von mehr als 1 Million Euro hatte feststellen müssen. Ferner beschloss der Haushalts- und Finanzausschuss aufgrund seiner Beratungen in Bezug auf den Einzelplan 10, die Landesregierung zu bitten, dem Landtag zum 30. September 2017 zu den getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf die Gebühren und Entgelte für forstfiskalische Flächen sowie zum Risikomanagement der Landesforstanstalt zu berichten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei allen am Entlastungsverfahren Beteiligten für die kooperative und sachdienliche Zusammenarbeit, namentlich bei den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses, der Landesregierung und dem Thüringer Rechnungshof.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung zu erteilen. Weiterhin wird dem Landtag empfohlen, von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2016 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2014 – Drucksachen 6/2329 und 6/2842 – Kenntnis zu nehmen sowie der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellung und Forderung in Abschnitt II zuzustimmen. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.

Zu TOP 13 b – Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014 –: Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtags sind der Antrag des Thüringer Rechnungshofs – Drucksache 6/1529 – sowie die Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014 – Vorlage 6/799 – vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag des Thüringer Rechnungshofs in Drucksache 6/1529 zusammen mit der Rechnung über den Haushalt des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2014 – Vorlage 6/799 – in seiner 34. Sitzung am 20. Januar 2017 und in seiner 37. Sitzung am 17. März 2017 beraten.

Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, dem Thüringer Rechnungshof nach § 101 der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 zu erteilen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Herzlichen Dank dem Berichterstatter. Ich frage: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag? Das kann ich nicht erkennen. Dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache und als Erster erhält Abgeordneter Kowalleck, Fraktion der CDU, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Präsident des Landesrechnungshofs, Herr Dr. Dette, seien Sie uns auch ganz herzlich willkommen! An dieser Stelle einen herzlichen Dank für Ihre Begleitung im Ausschuss zu diesem Thema, zu unseren Fragen. Herzlichen Dank natürlich auch an dieser Stelle an den Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses für seine ausführliche Berichterstattung.

Meine Damen und Herren, der Rechnungshof fasst in seinem Jahresbericht 2016 die Ergebnisse seiner Prüfung in Bemerkungen für den Landtag zusammen. Diese beinhalten die Feststellungen zur Haushaltsrechnung sowie die Ergebnisse der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Die CDUFraktion hat sich intensiv mit der Haushaltsrechnung 2016, dem Jahresbericht 2016 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Mit der Vorlage 6/2238 hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung dazu in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Es wurde in der Beratung leider nicht jeder Vorschlag von den Koalitionsfraktionen aufgenommen. Wir hatten aber

(Abg. Geibert)

auch einen Teil von wortgleichen Formulierungen, die gemeinsam verabschiedet wurden.

Ich möchte zunächst erst mal zum Punkt a, zum Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage und finanzwirtschaftlichen Empfehlung des Rechnungshofs, sprechen. Die weitere finanzielle Entwicklung des Freistaats macht uns als CDU-Fraktion durchaus Sorgen, aber nicht nur uns, sondern auch dem Landesrechnungshof. Der Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht insbesondere auf die Haushaltskonsolidierung als einen wichtigen Aspekt hingewiesen. Dies muss weiterhin im Blickfeld bleiben. Dabei bedarf es umfassender systematischer Maßnahmen. Der Rechnungshof bekräftigt seine Forderung nach einem verbindlichen Konsolidierungskonzept. Auch wenn im Haushalts- und Finanzausschuss unsere Forderung nach einem Konsolidierungskonzept 2020 abgelehnt wurde, werden wir an dieser Stelle nicht müde, weiterhin auf die Notwendigkeit hinzuweisen. Aus diesem Grund liegt dem Landtag ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion vor. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, mit der Einbringung des Gesetzentwurfs für ein Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2018 und 2019 entsprechend der Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs ein verbindliches Konsolidierungskonzept 2020 vorzulegen, das Ziele, Strategie und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung konkret benennt. In seinem Jahresbericht 2016 führt der Thüringer Rechnungshof mit Bezug auf die Ausgabenentwicklung aus, dass bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen wurde, dass nur mit einer tabulosen Aufgabenkritik effizientes Verwaltungshandeln auch in der Zukunft bei zurückgehenden Bevölkerungszahlen finanzierbar sein wird. Da erinnere ich auch an unsere gestrige Debatte in der Aktuellen Stunde zum aktuell vorliegenden Demografiebericht.

Weiterhin führt er aus, es sei bei jeder einzelnen staatlichen Aufgabe zu klären, ob diese weiterhin erforderlich sei. Selbst ohne die Mittel der Flüchtlingshilfe werden die bereinigten Ausgaben pro Einwohner 2016 und 2017 über das Niveau von 2010 und 2011 ansteigen. Mit 4.463 Euro sollen die ProKopf-Ausgaben 2017 um fast 330 Euro über denen des Jahres 2015 liegen. Der Rechnungshof bekräftigt seine Forderung nach einem verbindlichen Konsolidierungskonzept 2020, das – wie ich das auch erwähnt habe – Strategie, Ziele und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung konkret benennt. Hierbei sollen eben auch die Ausgaben pro Einwohner festgelegt werden, die den langfristigen Einwohnerverlust angemessen berücksichtigen. „Der beschriebene Anstieg der bereinigten Ausgaben ist durchaus besorgniserregend.“ So der Thüringer Landesrechnungshof.