Protocol of the Session on February 24, 2017

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn dieses Gesetz, was heute hier zur Beratung ansteht, ist eines, was sich zwangsläufig aus dem Landeswahlgesetz ergibt. Diese rechtliche Umsetzung, zu der uns das Gesetz zwingt, als Mauschelei, als Geklüngel zu charakterisieren, zeigt, wie ernst es die AfD tatsächlich mit Rechtsvorgaben in diesem Land meint. Wenn sie tatsächlich vorgibt, hier Veränderungen vornehmen zu wollen, dann hätte sie doch auf der Grundlage der Drucksache 6/3303 vom 16. Januar 2017 einen Vorschlag in diesen Landtag einbringen können, der genau das zum Gegenstand macht. Sie hätten sich an dieser Gesetzesberatung beteiligen können. Stattdessen diskreditieren Sie aber die gesetzgeberische Verpflichtung als Kungelei und Mauschelei. Das ist eben der Grund, weswegen es überhaupt keinen sachlichen Grund gibt, wenn man den ersten politischen zur Seite legt, mit Ihnen überhaupt darüber zu reden, ob es in irgendeiner Form eine gemeinsame Verständigung geben könnte.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat den Bericht – ich habe es gerade genannt – vorgelegt. Ich will es noch mal sagen – Frau Marx hat es gesagt, Herr Mohring hat es heute früh schon gesagt –: Die Bevölkerungsentwicklung im Wahlkreis 1 in Jena zwingt uns dazu, aufgrund der gesetzlichen Vorgabe dazu diesen Wahlkreis neu zu strukturieren. Da macht es natürlich Sinn, sich innerhalb von Gebietsstrukturen zu orientieren und zu überlegen, ob durch Wahlkreisneuordnungen die gesetzlichen Vorgaben innerhalb einer Gebietsstruktur zu realisieren sind. Die Landesregierung hat einen Vorschlag unterbreitet, der von einer Abweichung von über 25 Prozent, genau von 27,24 Prozent, im Wahlkreis 37 hinkommt zu einer Abweichung von 2 Prozent bzw. fast 12 Prozent nach der erfolgten Neuorientierung. Sie hat dabei ein Wahlkreis- oder Wahlbezirksmodell zugrunde gelegt, was sich von dem unterscheidet, das die Fraktionen eingebracht haben. Es ist Teil dieser Auseinandersetzung, dieser Debatte, ob diese Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der vorgeschlagenen Form tatsächlich richtigerweise zu erfolgen hat oder ob es sinnvollere Varianten gibt. Ich verweise noch einmal auf den Bericht der Landesregierung, der darauf hinweist, dass weitere Varianten zur Wahlkreiseinteilung möglich sind. Was allerdings keinen Sinn macht, ist, eine gesetzliche Notwendigkeit zur Änderung in einem Wahlkreis zur Grundlage zu machen und alle Wahlkreise in Thüringen neu zu justieren. Damit würden Sie nicht nur verkennen, was in den letzten Jahren in politischen

Strukturen gewachsen ist, Sie würden verkennen, was an Gebietsstrukturen vorhanden ist. Dies ist auch ein Motiv für uns gewesen, die weiteren Vorschläge der Landesregierung zur Neugliederung von fünf Wahlkreisen, bei denen die Abweichung der Bevölkerungsanzahl von der durchschnittlichen Bevölkerungsanzahl zwischen 20 und 25 Prozent liegt, nicht aufzunehmen, weil wir glauben – das zeigen die bisherigen Beratungen zur Gebietsgliederung –, dass durch Veränderungen der Gebietsstrukturen hier weitere Bevölkerungsveränderungen nachvollzogen oder sich abzeichnen werden, die dann wiederum zu einer Neuordnung der Wahlkreise führen müssten, dann allerdings gesetzlich verpflichtend. Es ist sicherlich nicht angemessen und im Sinne politischer Kontinuität ratsam, hier innerhalb kürzester Zeit Wahlkreise in ihren Strukturen zweimal zu verändern.

Insofern haben wir natürlich noch eine Diskussion im Innen- und Kommunalausschuss vor uns, ob wir dieser Argumentation folgen, die Vorschläge zu den fünf anderen Wahlkreisen jetzt gegenwärtig nicht aufzunehmen und gesetzlich zu regeln. Wir haben die Diskussion zu führen, ob der Vorschlag der Landesregierung oder der jetzt zugrunde liegende Vorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linke dann auch Einfluss nehmen wird oder im Gesetzgebungsverfahren tatsächlich Umsetzung findet. Das ist eine Beratung, die wir gemeinsam führen. Da sage ich es noch einmal ganz deutlich: Es ist keine Mauschelei, wenn dieses Parlament heute in öffentlicher Sitzung diesen Gesetzentwurf berät.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es ist keine Mauschelei, wenn in einer zweiten Beratung in öffentlicher Sitzung die Abgeordneten aus den zuständigen Ausschüssen ihre Ergebnisse der Diskussion im Parlament öffentlich vorstellen und dann darüber hier erneut öffentlich diskutiert wird und abschließend auch eine öffentlich nachvollziehbare Abstimmung stattfindet. Es gehört auch nicht zu den Klüngelrunden, wenn sich parlamentarisch gebildete Ausschüsse zusammensetzen und Parlamentsvorlagen gemeinsam beraten. Ich sage es ganz ehrlich: Die AfD beteiligt sich an diesen parlamentarischen Debatten in den Ausschüssen nie. Aber ich sage auch: Ich möchte Sie nicht ermuntern, sich in Zukunft zu beteiligen, weil ich glaube, der Beitrag von Brandner war Beleg dafür, dass Sie gar nicht in der Lage ist, sich tatsächlich sachlichen Themen in diesem Haus zuzuwenden. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die nächste Wortmeldung kommt aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Abgeordneter Adams, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, es ist im Prinzip alles schon gesagt. Das Besondere an diesem Gesetz, das wir jetzt relativ schnell eingebracht haben, ist vielleicht dies, dass es eines der wenigen Gesetze ist, das in einem Computer hätte entstehen können, auf Grundlage einer ganz einfachen Berechnung: Abstand größer 25 Prozent oder 25 von Hundert. Dann muss eine Änderung so vollzogen werden, dass diese Abweichung in den Einwohnerzahlen oder in den Zahlen der Wahlberechtigten nicht mehr besteht – und das ist Grundlage und das ist Inhalt dieses Gesetzentwurfs.

Zu der Frage, warum dies so schnell gehen musste, ist anzumerken, dass wir den Druck aus dem Landeswahlgesetz haben, dass es 30 Monate nach Beginn der Wahlperiode möglich ist, Vertreterversammlungen einzuberufen und diese auch abhalten zu können. Um dafür einen guten Rahmen zu haben, der dann auch rechtlich sauber ist, und das allen zu ermöglichen, dafür haben wir jetzt schnell dieses Gesetz auf den Weg gebracht, damit wir diese Frist nicht versäumen.

Wer daran Zweifel hat oder wer das diskreditieren muss, ist meiner Meinung nach derjenige, der die Welt unglaublich verbiestert sieht. Herr Brandner, wenn Sie das nicht alles so verbiestert und nicht so schrecklich sehen würden, sondern auch mal sportlich mit unseren Debatten umgehen könnten, dann würde Ihnen vielleicht ein anderes Bild einfallen. Wir haben das Feld, das Spielfeld abgesteckt, auf dem dann die Wahlentscheidung zu treffen ist. Was Ihnen daran nicht passt, das verstehe ich persönlich überhaupt nicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und nun sind wir gespannt auf die Ausführungen des Vorsitzenden der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Mohring, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Brandner, den Satz will ich zu Beginn sagen: Wer hier nach der nächsten Wahlperiode in diesem Landtag sitzt, entscheidet einzig und allein die

Wählerschaft in diesem Land. Das ist Maßstab unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, unserer freien und geheimen Wahlen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, AfD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Genau! So ist das!)

Ihrer Rede liegt ein großes Missverständnis zugrunde, dass Sie unterstellen, dass all das, was demokratische Institutionen und Vertreter der Demokratie in Deutschland tun, immer zu irgendeinem privaten Vorteil neigen möchte. Ich vermute: Wer so oft davon spricht, was er anderen unterstellt, der ist nicht weit davon, dass er eigentlich genauso denkt. Das ist der Punkt.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihre Rede strotzte von Ahnungslosigkeit und von Rechtsunkenntnis und das darf verwundern bei dem, was Sie sonst im privaten Leben bestimmt auch gut leisten, aber hier als Politiker offensichtlich in großer Weise versagt haben.

(Zwischenruf Abg. Brandner, AfD: Also mit Rechts kenne ich mich sehr gut aus!)

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das macht sich eben daran fest – und da will ich an das anknüpfen, was die Kollegen vorweg gesagt haben –, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, nachzuvollziehen, wozu uns das Landeswahlgesetz die Aufgabe erteilt hat, nämlich immer dann auf Grundlage eines Berichts der Landesregierung, der 27 Monate nach Beginn der Wahlperiode kommen muss, darzulegen, ob eine Neueinteilung der Wahlkreise notwendig ist, weil die Veränderung der Bevölkerungszahl dazu zwingt. Diese Maßstäbe aus dem Gesetz heraus verbieten die Unterstellung – wie Sie hier im Landtag behaupten –, dass es politisch opportun wäre, andere Wahlkreise, die gar nicht von der Bevölkerungsveränderung betroffen sind, in die Betrachtung einzubeziehen, sondern Maßstab ist einzig und allein die Entwicklung der Bevölkerung zum Zeitpunkt des Berichts mit Blick auf die anstehende Wahl, die jeweils auf den Bericht folgt. Insofern ist es dem Landtag gar nicht anheimgestellt, mit Blick auf diese Veränderung darüber nachzudenken, weitere Veränderungen in den Wahlkreisen vorzunehmen. Dieser Gesetzentwurf, den wir heute Morgen vorgelegt haben, dokumentiert das in einzigartiger Weise – im Gegenteil zu dem, was Sie hier behauptet haben –, weil wir nämlich vorschlagen, dass einzig und allein der Ortsteil Zwätzen zwischen dem Wahlkreis 37 und 38 geändert werden soll und damit die minimalistischste Veränderung der beiden Wahlkreise vollzogen wird. Um den Erfordernissen des Landeswahl

gesetzes zu entsprechen, verbietet sich geradezu die Unterstellung, dass sich irgendjemand mit diesem Gesetz einen politischen Vorteil für die nächste Landtagswahl verschaffen will. Diese Behauptung macht Sie ganz persönlich völlig unmöglich, überhaupt für dieses Gesetz zu sprechen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele fraktionslos)

Im Übrigen gilt genau das, was Dirk Adams gesagt hat: Das Landeswahlgesetz definiert den Zeitraum, ab wann frühestens Vertreterversammlungen zusammentreten und damit auch in die Aufstellungsverfahren für die nächste Landtagswahl gehen können. Und dieser Termin ist – so haben wir es auch in unserem Gesetzentwurf begründet – der 14. April. Deshalb muss man das, was sich aus dem Bericht der Landesregierung an notwendigen Änderungen ergibt, bis zu diesem Zeitpunkt abschließend gesetzlich geregelt haben. Wir haben dieses Gesetz deshalb heute auf die Tagesordnung gesetzt, weil wir sicherstellen wollen, dass ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren mit Verweis an den zuständigen Ausschuss, den Frau Marx beantragt hat, wo die Dinge ganz transparent besprochen und abgewogen werden können, und einem Beschluss der Änderungen, zu denen wir gesetzlich verpflichtet sind, in der zweiten Lesung rechtzeitig vor der Frist durchgeführt werden kann. Dies ist die Ausgangslage und das, was wir gemeinsam auf den Weg bringen wollen, die Regierungsfraktionen und die größte Oppositionsfraktion, die die einzige konstruktive Oppositionsfraktion in diesem Landtag ist.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich neige nicht dazu, mich regelmäßig anzuschließen, wenn es um AfD-Bashing geht, weil man sie sachlich stellen muss und nicht einfach nur ausschließen darf. Aber heute haben Sie an einem inhaltlich notwendigen rechtlichen Punkt in diesem Land gezeigt, dass Sie sich selbst mit Absicht ins Abseits stellen, um daraus eine Märtyrerrolle zu generieren. Wir lassen das nicht zu.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir stellen Sie in Ihrer Verantwortungslosigkeit, wir stellen Sie in Ihrer Inhaltsleere, ich wiederhole das gern, wir stellen Sie auch in Ihrem rülpsigen Auftritt. Sie haben es nicht verdient, hier in diesem Haus zu sitzen. Werden Sie woanders glücklich, hier jedenfalls nicht. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ein Blick auf die Landesregierung? Entschuldigung, es gibt noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Brandner, AfDFraktion.

Ja, meine Damen und Herren, lieber Herr Mohring, ich greife ja gern diese Metapher vom Abseits auf. Im Fußball gibt es auch Elfmeter. Beim Elfmeterschützen gibt es die ungeschriebene Regel, dass möglichst derjenige, der Opfer des Elfmeters wurde – sage ich mal –, nicht selber schießen soll.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das hat mit Abseits nichts zu tun!)

Mein lieber Herr Mohring, und genauso müsste auch hier gelten, dass derjenige, den dieses Gesetz betrifft, hier vorne nicht hätte reden sollen. Das sind nun mal eindeutig Sie. Getroffene Hunde bellen. Den Spruch kennen wir alle, Herr Mohring, und Sie haben ja ganz fleißig gebellt von hier vorne.

(Unruhe CDU)

Es unterstreicht genau das. Ich glaube, wir haben den Finger genau in die Wunde gelegt, die bei Ihnen ganz offen klafft. Sie sind ja die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, warum das denn hier so hoppla hopp geht. Ist Ihnen das gestern Abend bei der Weiberfastnachtsfeier eingefallen, dass dieser Gesetzentwurf gemacht werden soll? Warum musste die Sitzung heute Morgen erst um 20 Minuten und dann noch mal um 10 Minuten verschoben werden? Weil Ihnen plötzlich in den Sinn kam, dass die Vorschriften des Landeswahlgesetzes gelten? Das können Sie vielleicht Ihren Leuten erzählen. Die glauben das auch nicht, aber sie klatschen dann wahrscheinlich. Uns brauchen Sie das aber nicht zu erzählen. Es waren genau die Gründe, die ich von hier vorne seziert habe, die Sie dazu veranlasst haben, hier so eine Camouflageaktion durchzuziehen. Genau das war der Punkt, mein lieber Herr Mohring.

Dass der Herr Adams bei dem Thema so ein bisschen agonisch und anämisch agiert, ist mir auch klar, denn nach menschlichem Ermessen werden die Grünen nie im Leben irgendwo einen Direktwahlkreis in Thüringen gewinnen. Deshalb sage ich dazu mal nichts weiter.

Interessant war natürlich noch der Redner von den Linken. Ein Spruch, der war Klasse: Man könne die Wahlkreise in Thüringen nicht alle neu zuschneiden, weil – Achtung! Zitat! – ansonsten gewachsene Strukturen angegriffen und vernichtet würden.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Politische Strukturen! … Falsch zugehört!)

(Abg. Mohring)

Mein lieber Herr Dittes, reden Sie denn bei den Koalitionsgesprächen über die Gebietsreform genauso und sagen, man dürfe gewachsene Strukturen nicht angreifen, oder darf man gewachsene Strukturen nur dann nicht angreifen, wenn auf diesem Boden Ihre Pfründe wachsen? Ich glaube, Letzteres ist der Fall, oder? Auch da sehen Sie mal wieder: Eigennutz geht vor Gemeinnutz bei den Linken, aber das sage ich ja öfter von hier vorne und es stimmt nach wie vor. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist ja unglaublich, was Sie hier erzählen!)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Uwe, sag mal, von Fußball hat der keine Ahnung!)

Da schweigt des Sängers Höflichkeit.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wovon denn überhaupt?)

Ich schließe die Aussprache. Es wäre jetzt sehr hilfreich, wenn ein Antrag auf Überweisung an die zuständigen Ausschüsse – nein, nicht wirklich, wir haben das prüfen lassen –, dann bitte noch mal ganz offiziell, Frau Abgeordnete Marx.

Dann stelle ich den Antrag noch mal. Es wird gebeten, diesen Antrag zur Weiterberatung an den zuständigen Ausschuss für Inneres und Kommunales zu überweisen.