Protocol of the Session on January 26, 2017

Meine Damen und Herren, ein Glück, dass Thüringen einen Verfassungsgerichtshof hat. Es ist noch viel mehr Glück, dass dieser Verfassungsgerichtshof die ihm nach dem Gesetz zustehende und obliegende Unabhängigkeit lebt und fast täglich beweist. Der Blick nach Weimar ist deutlich beruhigender als der Blick nach Karlsruhe. Dieser Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat mal wieder den Altparteien die rote Karte gezeigt. Was war los? Ich sage es Ihnen: Die Altparteienfront aus CDU, Linke, SPD, damals war die FDP noch dabei, und den „Grünchen“ hatte sich das Privileg eingeräumt, immer ganz oben auf dem Stimmzettel zu stehen, damit der Wähler auch weiß, wer das Sagen im Lande hat und wer es auch behalten will. Der Bürger hat über die Wahlperiode ohnehin vergessen, wie die Stimmanteile genau verteilt waren. Es ist daher auch egal, die Politik ist und war ja eh nicht zu unterscheiden. Sie wissen das selber, Ihre Uniformität haben Sie gestern bei Ihrer Performance hier gezeigt. Bei Ihnen kann jeder mit jedem, alles und immer. Das sieht der Wähler draußen auch, deshalb war es eigentlich letztendlich wurscht, was da an Prozenten rausgekommen ist.

(Beifall AfD)

Also musste dem Wähler vor den Wahlen in Erinnerung gerufen werden, wer Herr und wer Knecht ist. Und da nutzte man einfachste psychologische Erkenntnisse: Wer oben auf dem Stimmzettel steht, wird eher gewählt als jemand, der am Ende steht. Und so stellten sich die Altparteien allen voran – so weit, so schlecht –, bis eben der Verfassungsgerichtshof zum wiederholten Male den Regenten in diesem Lande – ich sage nur: Ramelow, Taubert, Lauinger; alle haben schon eine verfassungsrechtliche, verfassungsgerichtliche Klatsche bekommen – bescheinigen musste, wieder einmal gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Und es war auch, glaube ich, Ihr Ressort, Herr Poppenhäger. Nicht gerade toll, dass Sie sich da vom Verfassungsgerichtshof antreiben lassen mussten!

Meine Damen und Herren, es drängt sich mir der Verdacht auf, dass diese Mehrfachtäter in der Regierung vom Verfassungsschutz in Augenschein genommen werden wollen. Bei denen ist nachgewiesen, dass sie schon mehrfach gegen die Verfassung verstoßen haben. Und ich hoffe, dass Herr Quent – Frau König, Sie können ihn mal eben antwittern – und Herr Kramer ganz Ohr sind bei meiner Rede und vielleicht den Anfangsverdacht prüfen und sich überlegen, ob da mal der Verfassungsschutz tätig wird, was Ramelow und Konsorten hier so treiben.

Jetzt kommt die Lösung, meine Damen und Herren, und die ist auch nicht viel besser. Die ist nämlich auch wieder unfair. Mit Zehen und Klauen klammert man sich an das Prinzip: „Wer oben steht, wird eher gewählt“, und hebt lediglich die Einschränkung auf, dass nur die im Landtag vertretenen Parteien dieses Privileg nutzen sollen. Es bleibt zunächst dabei, dass bei den nächsten Stimmzetteln auch die im Landtag vertretenen Parteien oben stehen und danach erst die anderen folgen. Und dann wird gesagt: Wir machen es nach der Gewichtung, wie es bei den Landtagswahlen war, und die Parteien, die nicht angetreten sind, kommen alphabetisch am Ende. Warum machen Sie es nicht einfach ganz demokratisch, ohne Bevorzugung ihres Altparteienblocks, und sortieren alle Parteien auf dem Stimmzettel alphabetisch? Oder Sie losen einfach aus. Das wäre demokratisch. Das wäre transparent.

(Beifall AfD)

Alles andere ist nur Schindluder, was Sie hier treiben. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Ich habe eine weitere Wortmeldung, eine des Abgeordneten Adams für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön, Herr Adams.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste hier im Thüringer Landtag, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine Anpassung des Landeswahlrechts und des Kommunalwahlrechts aufgrund eines Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 9. Juli 2015. Am Ende regelt dieser Entwurf der Landesregierung die Sortierung auf dem Wahlzettel. Es macht viel Sinn, nicht in der Situation des Wahlkampfs darüber Streit zu führen, sondern vorher zu klären, und zwar auf Grundlage eines Gesetzes, an welcher Stelle welche Partei stehen wird. Wählerinnen und Wähler können in der Regel gut lesen und sie können sich auch ihre Partei, für die sie sich entschieden haben, auf dem Wahlzettel suchen. Dabei ist es relativ unerheblich, an welcher Stelle man steht. Insofern regelt dieser Gesetzentwurf vorsorglich die Reihenfolge auf dem Stimmzettel, das heißt also das Layout des Stimmzettels bei unseren Wahlen. Er regelt nicht das, worüber Herr Brandner eben gesprochen hat. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön, Herr Adams. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ausschussüberweisung ist auch nicht beantragt. – Doch, Herr Blechschmidt, bitte schön.

(Zwischenruf Dr. Poppenhäger, Minister für Inneres und Kommunales: Ich möchte noch ein paar Worte sagen!)

Herr Innenminister, bitte, dann haben Sie zunächst das Wort und dann Herr Blechschmidt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich dachte eigentlich, dass eine Debatte darüber nicht nötig gewesen wäre, aber ich will zumindest ein paar Worte sagen zu dem Eindruck, den Herr Brandner hier erweckt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung in irgendeiner Form demokratisch nicht legitimiert sei. Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung in der Tat mit der Reihenfolge für die Auflistung der Parteien auf Stimmzetteln befasst. Es ist so, dass das Anknüpfen der Reihenfolge auf dem Stimmzettel nach dem Wahlerfolg und damit auch die grundsätzliche Bedeutung der Parteien vom Verfassungsgerichtshof grundsätzlich als ein nicht zu beanstandendes Ordnungskriterium angesehen wird. Das ist die Aussage des Verfassungsgerichtshofs, die Sie fast ins Gegenteil verkehrt hätten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Somit ist es auch grundsätzlich zulässig, den Erfolg der jeweiligen Partei bei der letzten Landtagswahl für die Reihenfolge auf dem Stimmzettel heranzuziehen. Genau das setzen wir um. Das machen wir mit diesem Gesetzentwurf. Der Verfassungsgerichtshof hat nur eine Einschränkung gemacht, er hat gesagt: Die hierbei erreichte Stimmenzahl muss nach Auffassung des Gerichtshofs für alle Parteien herangezogen werden, die an dieser Wahl teilgenommen haben, nicht nur für diejenigen Parteien, die im Landtag vertreten sind. Insofern sind wir auch hier an dieser Stelle dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen.

Wir haben noch einen Schritt weiter gemacht, wir haben gesagt: Eigentlich gilt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs nur für das Landtagswahlrecht, aber im Kommunalwahlrecht hatten wir eine ähnliche Regelung. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf auch auf das Kommunalwahlgesetz übertragen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wird der zitierte Beschluss des Verfassungsgerichtshofs sowohl im Thüringer Landeswahlgesetz als auch im Thüringer Kommunalwahlgesetz umgesetzt. Ich bitte das Hohe Haus daher um Zustimmung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf.

(Abg. Brandner)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass ich jetzt die Aussprache schließe. Herr Blechschmidt hat einen Antrag.

Ja. Ich würde die Ausschussüberweisung an den Justiz- und Innen- und Kommunalausschuss beantragen und die Federführung für den Justizausschuss.

Gut, vielen Dank. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

Wer für die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, sodass auch das einstimmig überwiesen wurde.

Wir kommen zur Abstimmung über die Federführung. Wer für die Federführung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Federführung durch den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz einstimmig beschlossen.

Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3277 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Frau Ministerin Keller, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihnen liegt heute der Ge

setzentwurf vor, mit dem wir bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode die Thüringer Bauordnung ändern wollen. Diese mehrmaligen Änderungen innerhalb kurzer Zeit sind weder ein Beleg für Regulierungswut noch für eine Unfähigkeit, mehrere Änderungen in einem Gesetz zusammenzufassen – um das vielleicht vorwegzunehmen.

Vielmehr zwingt uns die Verpflichtung zur Umsetzung von Europarecht erneut dazu, bereits ein knappes Jahr nach der letzten Änderung die Bauordnung noch einmal anzufassen. Aufgrund der jeweils kurzen Umsetzungsfristen, die uns zur Verfügung stehen, war eine Zusammenfassung der Änderungen leider nicht möglich.

Worum geht es jetzt? Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die in allen Landesbauordnungen im Wesentlichen wortgleichen Regelungen zur Verwendung von europäisch genormten Bauprodukten teilweise gegen EU-Recht verstoßen. Daher müssen alle Landesbauordnungen geändert werden. Bemängelt wird, dass wir zur Gewährleistung der Bauwerkssicherheit in den Europäischen Normen nicht behandelte Anforderungen durch nationale Regelungen nachjustieren. Im vom EuGH entschiedenen Fall ging es unter anderem um Glimmverhalten von Dämmstoffen. Die Europäische Kommission und – ihr folgend – der EuGH sind der Auffassung, dass in einem geregelten Verfahren erlassene europäische Normen hinzunehmen sind und erforderlichenfalls durch Bauwerksanforderungen die Verwendung von Bauprodukten beeinflusst werden kann.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der der von der Bauministerkonferenz beschlossenen Änderung der Musterbauordnung entspricht, wollen wir die Grundlagen für diese Neuausrichtung schaffen. Anstelle von produktbezogenen Anforderungen sollen die Anforderungen an bauliche Anlagen oder Teile davon so konkretisiert werden, dass den am Bau Beteiligten die Auswahl von Produkten erleichtert wird, die zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen der Bauwerke geeignet sind. Die Konkretisierung erfolgt durch eine vom Deutschen Institut für Bautechnik in Abstimmung mit den Ländern erarbeitete Verwaltungsvorschrift, die derzeit mit der EU-Kommission abgestimmt wird. Im Vorfeld des Beschlusses der Bauministerkonferenz hat sich eine Vielzahl von Verbänden, Planern, Baustoffherstellern, Bauunternehmen usw. geäußert. Überwiegend wurde gefordert, das bisherige System beizubehalten. Eine unveränderte Beibehaltung des bisherigen Bauproduktenrechts ist aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht möglich und würde zu Strafzahlungen Deutschlands an die EU führen.

Dagegen werden sich Bund und Länder voraussichtlich verstärkt über das Deutsche Institut für Bautechnik in die europäische Normung einbringen,

(Minister Dr. Poppenhäger)

um das notwendige Sicherheitsniveau zu erhalten. Ich hoffe, dass wir erfolgreich in den Ausschüssen dazu beraten werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Beratung. Ich habe bislang nur eine Meldung für die Aussprache. Ich erteile Frau Abgeordneter Mühlbauer für die SPD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedanke mich ganz herzlich. Frau Ministerin, Sie haben vollumfänglich den Grund der Änderung dieser Bauordnung erklärt: eine Anpassung an Europarecht. Ich denke, darauf brauche ich und möchte ich nicht mehr eingehen. Das war jetzt nicht der Grund, mich hier für die Diskussion anzumelden. Ich würde ganz gern auch für die Kollegen, die hier vertreten sind, sagen: Wir freuen uns auf die Diskussion.

Wir werden mit einer mündlichen Anhörung dieses sehr gut geübte Verfahren, was wir auch beim Architektenkammergesetz mit Ihnen durchführen konnten, hier weiterführen. Wir sehen durchaus auch einen breiten Diskurs – ob der jetzt in diese Änderung einfließen kann oder nicht, muss die Anhörung ergeben – mit verschiedenen Dingen und ich erlaube mir, hier ein paar Dinge anzusprechen, in denen Veränderungen unseres Nutzungsverhaltens notwendig sind: angefangen von der Diskussion über Lasten von PV-Anlagen an Dächern, bis hin zur Frage, wie stark kann man verdichten, oder die Frage der Einmessung – eine meiner Lieblingsfragen. Sie wissen es, Frau Ministerin, ich bin bekennende Einmesserin. Das sage ich auch in der Deutlichkeit und ich werde nicht müde, es immer wieder zu diskutieren. Auch die Frage der Baugenehmigungsfreiheit und der Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen sollten wir in einem großen Kontext diskutieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, diese Dinge mit Ihnen im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft weiter diskutieren zu können. Ich darf hier eine mündliche Anhörung ankündigen. Ich bin gespannt auf dieses Verfahren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch einmal herzlichsten Dank für Ihre Glückwünsche. Ich darf mir heute eins wünschen: Gott möge mich vor den guten Wünschen von Herrn Brandner schützen!

(Beifall und Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Kobelt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bitte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte die Worte von Frau Mühlbauer noch kurz ergänzen, auch im Namen der Koalition. Sie hat schon richtig gesagt, dass wir jetzt an dieser Stelle der Bauordnung in der Kürze des Verfahrens keine weiteren kurzfristigen Änderungen einreichen werden, aber wir haben uns als Koalition das Ziel gesetzt, auch die Bedürfnisse, die sich beim Bauen durch veränderte Lebensbedingungen zum Beispiel in der Stadt ergeben, in einer größeren Veränderungsmöglichkeit der Bauordnung im Frühjahr oder im Sommer anzugehen. Wir wollen die Anhörung, die wir vorschlagen, auch schon dazu nutzen, um mit den Verbänden, mit den Betroffenen über solche Anregungen zu diskutieren.

Lassen Sie mich vielleicht drei Beispiele dazu nennen: Die Städte und das Leben in den Städten verändern sich. Zum Beispiel ist es unserer Meinung nach nicht mehr standesgemäß, Stellplatznachweise rein auf das Auto zu beziehen. Es gibt mehrere Wohnformen schon durch Carsharing-Angebote, aber es gibt auch Haushalte, die überhaupt kein Auto mehr haben; die nutzen Carsharing, Fahrräder oder die öffentlichen Verkehrsmittel. Deswegen finde ich es nicht mehr zeitgemäß, wie es in vielen Städten in den Stellplatznachweisen noch ist, für jede Wohnung einen oder zwei oder anderthalb Stellplätze nachzuweisen. Dort wollen wir mehr Flexibilität. Wenn nachgewiesen werden kann, dass zum Beispiel Wohngemeinschaften oder Bewohner, die zusammen in einem Haus wohnen, sich ein Auto teilen, dann soll es die Möglichkeit geben, die Städte dort von Parkplätzen zu entlasten, die dann gar nicht genutzt werden, und Gärten, die zugepflastert werden und nicht als Lebensraum zur Verfügung stehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein zweiter Punkt, der sich verändert hat, ist: Wir haben einen Anstieg von Elektromobilität. In den ersten Runden, Gesprächen, die man auch führt, sind viele Nutzer gar nicht mehr in der Lage, in ihrem Haus, wenn es nicht ihr eigenes ist, ihr Elektromobil, ihr neues Elektroauto aufzuladen. Da sehen wir auch Bedarf, dass das vielleicht über die Thüringer Bauordnung auch eine Möglichkeit ist, dort ein Angebot zu schaffen. Das sind in der Regel, wenn man das bei Umbauten mit einplant, ganz kleine Aufwendungen, die einen großen Effekt haben und ansonsten dazu führen, dass wir im öffentlichen Raum viel mehr machen müssen, als es vielleicht in jedem Mehrfamilienhaus auf relativ einfache Art und Weise möglich wäre.

(Ministerin Keller)

Der dritte Punkt, der uns beschäftigt, ist die Situation in Städten mit Radabstellplätzen oder für Nutzer, die sehr viel Rad fahren. Man merkt es schon, nicht nur an Bahnhöfen, sondern auch an Arztpraxen, aber auch an Wohnhäusern, dass die Stellplätze dort oftmals nicht ausreichen. Und es gibt einen Trend – auch gerade für ältere Menschen – zu Elektrorädern, die auch einen höheren Wert haben. Wir denken, da soll es auch eine Veränderung geben, dass es mehr sichere Radabstellplätze gibt und die Räder nicht an den Fassaden oder kreuz und quer in der Stadt stehen müssen. Ich denke, da kann auch ein Bauherr mit in die Verantwortung genommen werden. Viele machen das schon freiwillig, und ich denke, wenn wir dort im Zusammenhang mit den Stellplatznachweisen leichte Veränderungen anregen, kann das zu einer positiven Veränderung führen.

Wir würden, wie gesagt, diese Anregungen schon jetzt mit in die Diskussion, in die Anhörung einbringen, sind uns aber bewusst, dass wir es jetzt nicht an diese Gesetzesänderung koppeln können. Aber ich bitte Sie um die Unterstützung, vielleicht auch um die Diskussion vorher mit uns, dass wir im Frühjahr oder im Sommer zusammen gut vorbereitet die Thüringer Bauordnung noch mal anfassen. Vielen Dank.