Frau König, reden Sie doch nach mir, vor allem wenn Sie wie ein Rohrspatz schimpfen. – Sind Sie fertig, Spätzchen?
Frau Abgeordnete König, wir sind nicht im Zwiegespräch. Frau Abgeordnete Muhsal hat das Wort und ich bitte, dass man ihr auch zuhört.
Ich glaube, Frau König, Sie als absolut rechtschaffene Persönlichkeit, Vorbild Ihrer Fraktion, können gern gleich hier vorkommen und hier noch ein bisschen weiter rumbrüllen.
Wir selbst als junge Leute sehen uns als Generation Deutschland, weil wir einfach die Zukunft unseres Landes in uns tragen. Das kann Ihre Asylpolitik beispielsweise nicht kaputt machen.
Wir hier im Parlament – das möchte ich auch noch mal sagen, weil das gern anders dargestellt wird –, wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag sind natürlich der parlamentarische Arm dieser jungen Leute der Generation Deutschland.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Bühl, Sie mögen recht damit haben, dass Ihr Antrag etwas früher da war. Es fällt mir gar nicht schwer, Ihnen da zuzustimmen. Sie haben aber unrecht damit, dass in den Anträgen das Gleiche steht. Denn wenn Sie die noch mal ernsthaft und kritisch lesen, werden Sie feststellen, dass unser Antrag etwas umfangreicher und fundierter ist, weil wir zum Beispiel, wenn wir über Jugendarbeit reden, nicht nur
über Jugendverbandsarbeit sprechen, sondern auch über andere Bereiche, die das SGB VIII im Bereich der Jugendarbeit vorsieht. Meine Kollegin Frau Astrid Rothe-Beinlich hatte schon gesagt, dass es uns wichtig war, das, was wir hier ins Plenum einbringen, mit jugendpolitischen Akteuren, mit jungen Menschen zu diskutieren. Genau deswegen haben wir den Antrag auch als Ergebnis unserer gemeinsamen Veranstaltung im September hier im Plenum erarbeitet.
Ich bin froh und dankbar, dass wir in diesem Themenbereich so gut zusammenarbeiten, weil das Thema „Jugendpolitik“ ganz oben auf die politische Agenda gehört, weil es darum geht, gute Rahmenbedingungen für junge Menschen in diesem Land zu schaffen. Das hat sich in den vergangenen Jahren tatsächlich verändert. Das hat ganz unterschiedliche Gründe. Das hat zum einen mit dem demografischen Wandel zu tun, damit, dass die junge Bevölkerung im Verhältnis zur alten Bevölkerung immer weniger wird und dass, wenn wir möchten, dass junge Menschen eine Stimme haben, wir sie anders würdigen müssen. Das hat auch damit zu tun, dass sich die Lebenswelt junger Menschen verändert hat. Wir haben inzwischen mehr Leistungs- und Zeitdruck, wir haben unsichere Erwerbsbiografien. Das hat Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung. Wir wissen auch, dass die Strukturen, die wir im Osten in der Jugendarbeit haben, immer noch weit hinter den Strukturen im Westen liegen. Das hat auch damit zu tun, dass wir über Jahre hinweg – oder nicht wir, denn dafür sind wir als Jugendpolitiker unserer Fraktion tatsächlich noch zu jung –, aber dass in diesem Land über Jahre hinweg über Kürzungen diskutiert wurde, weil die Zahl junger Menschen weniger geworden ist, obwohl man eigentlich in der Phase des Aufbaus war. Das hat sich einfach nicht positiv niedergeschlagen.
Für uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, dass wir junge Menschen ernst nehmen und dass wir sie wertschätzen und dass wir angemessene Teilhabe ermöglichen und sie tatsächlich auch in die Lage versetzen, sich mit ihrem Lebensumfeld und ihrem Leben kritisch auseinanderzusetzen. Wir wollen, dass sie als eigenständige Persönlichkeiten ernst genommen werden. Genau das spiegelt sich in diesem Antrag wider, wenn wir über die Etablierung einer eigenständigen Jugendpolitik sprechen, weil das meint, dass wir uns in allen politischen Ressorts immer die Frage stellen müssen, ob die Belange junger Menschen betroffen sind, und auch die Frage gestellt werden muss, wie man dann junge Menschen beteiligen kann.
Deswegen wird mit diesem Antrag darum gebeten, dass ressortübergreifend berichtet wird, was innerhalb der Landesregierung im Bereich Jugendpolitik gemacht wird. Es ist auch klar, dass, wenn man so einen umfangreichen Bericht möchte, nicht alles
hier beraten wird. Ich freue mich auf den Bericht im Ausschuss und auch darauf, im Anschluss an die Anhörung noch einmal intensiver beraten zu können.
Dann die Frage: Was leiten wir daraus ab? Die Frage des Maßnahmenkonzepts für eine eigenständige Jugendpolitik. Das unterscheidet sich tatsächlich von ihrem Landesprogramm, das Sie vorschlagen, Herr Bühl; es geht uns eben nicht nur um Jugendverbandsarbeit. Es geht auch nicht darum, das nur mit Akteuren und Akteurinnen der Jugendverbandsarbeit zu erarbeiten. Mir sind die Jugendverbände auch wichtig. Ich komme selber aus mehreren Jugendverbänden. Aber nicht alle jungen Menschen in Thüringen sind in Jugendverbänden aktiv. Es gibt auch andere Strukturen und auch diese jungen Menschen müssen wir erreichen.
Ein anderer wichtiger Punkt – das ist auch immer ein wichtiger Punkt – der eigenständigen Jugendpolitik ist die Frage, wie wir eine angemessene Mitbestimmung junger Menschen ermöglichen. Hier die Bitte auch an die Landesregierung, gute Beispiele aus den Kommunen und aus dem Land zu zeigen, die sie im Rahmen der „Landesstrategie Mitbestimmung“ gerade erarbeitet, weil es wichtig ist, dass wir jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich einzubringen, zu lernen, wie Demokratie funktioniert, und wir auch die Erfahrung weitergeben können, dass Demokratie funktioniert, dass ich Einfluss auf mein Lebensumfeld habe und dass ich tatsächlich auch die Möglichkeit habe, zu gestalten. Das heißt immer auch, dass man in der Demokratie mal eine Abstimmung verlieren kann. Aber das heißt zumindest, dass ich möglicherweise danach ganz gut verstehe, warum ich in einer Debatte nicht gewonnen habe.
Eine Frage von Beteiligung ist der Jugend-Check, den der Bund gerade macht. Wir sagen, wir wollen diesen kritisch und konstruktiv begleiten, weil wir kein Pseudobeteiligungsinstrument wollen, das zum Schluss nicht funktioniert. Wir wollen es so umsetzen, dass es in den Verwaltungen tatsächlich dazu führt, dass Belange junger Menschen besser berücksichtigt werden. Ob das funktioniert, werden wir in den nächsten Jahren sehen.
Eine andere Frage ist – das haben wir schon gehört –: Wie kann man Mitbestimmung in der Kommunalordnung noch besser verankern? Auch darum wird es noch mal gehen.
Wenn wir über eigenständige Jugendpolitik sprechen, ist auch die originäre Jugendpolitik wichtig. Deshalb sagen wir, dass wir eine Stärkung der Jugendpolitik insgesamt brauchen. Deswegen wollen wir die örtliche Jugendförderung, also die sogenannte Jugendpauschale, stärken, indem wir sie gesetzlich verankern, indem wir sie auf 15 Millionen Euro anheben und auch eine Überarbeitung der Richtlinie vornehmen, die eine Verbesserung der
Qualität der Angebote vor Ort sicherstellt, zum Beispiel, indem wir sagen, auch hier müssen Kolleginnen und Kollegen, die in der Sozialarbeit tätig sind, angemessen und dem öffentlichen Dienst entsprechend entlohnt werden.
Wir brauchen aber auch eine Verbesserung der Jugendarbeit auf Landesebene. Dazu haben wir den ersten Schritt mit der Fortschreibung des Landesjugendförderplans gemacht. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Wichtig wird die Frage der Ausfinanzierung im nächsten Doppelhaushalt sein. Aber auch dabei ist es schön zu hören, dass wir uns als Jugendpolitikerinnen einig sind, dass das umgesetzt werden muss.
Die Frage der Jugendbildung – Frau Muhsal, das können Sie jetzt kritisch sehen, aber Sie sind Juristin –: Das SGB VIII sieht außerschulische Jugendbildung als originären Bestandteil der Jugendarbeit vor. Natürlich ist es Aufgabe des Landes und des Landtags, sich damit zu beschäftigen, wie man diese Strukturen verbessern kann. Das mögen Sie jetzt für Ideologie halten – für uns ist diese Frage die Voraussetzung dafür, junge Menschen in die Lage zu versetzen, sich kritisch mit ihrem Umfeld auseinanderzusetzen. Wir wollen gar nicht, dass die Leute immer unserer Meinung sind, sondern dass sie sich eine eigene Meinung bilden.
Wir wollen außerdem eine bessere Unterstützung beim Übergang von der Schule zum Beruf. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen, aber auch dort haben sich einfach die Anforderungen in den letzten Jahren verändert. Man braucht für die Jugendlichen, die inzwischen betroffen sind, einfach andere Unterstützungsangebote als die bisher vorhandenen.
Über die letzten Punkte, die Frage der Kinderrechte, haben wir gestern relativ ausführlich gesprochen. Wir haben hier schon sehr deutlich gemacht, dass die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung und im Grundgesetz ein wichtiger Punkt ist, weil die Gleichberechtigung von Kindern und Jugendlichen momentan nicht sichergestellt ist, weil es nach wie vor einen steigenden Anteil von Vernachlässigung und von Missbrauch gibt, weil wir nach wie vor Ungleichbehandlung von Kindern haben – zum Beispiel wenn wir uns die Mechanismen im SGB II ansehen – und weil wir natürlich auch wollen, dass das wieder verändert wird.
Ich bitte um die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und freue mich sehr auf die weitere Debatte und auch auf die öffentliche Anhörung, die wir dort durchführen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Lehmann. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht, sodass wir direkt zur Abstimmung kommen. Es wurde beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag mit Mehrheit an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
a) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/3077
b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/3196
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Nach knapp zwei Jahren, in denen zwölf Personen – nämlich fünf parlamentarische Geschäftsführer, fünf Fraktionsmitarbeiter und zwei Vertreter des Landtags – die Arbeitsgruppe „Parlamentsreform“ gebildet und zumindest anfangs monatlich getagt haben, hat eine ziemlich ungleiche Arbeitsgemeinschaft vor zwei Wochen ihre Arbeit beendet. Leider saßen meine AfD-Fraktionskollegin Frau Dr. Kloß und ich offenkundig so weit von Herrn Blechschmidt von der Linksfraktion und Frau Rothe-Beinlich von den Grünen entfernt, dass die beiden nach eigenem Bekunden kaum etwas von unserer dunklen AfD-Mitwirkung in der Arbeitsgruppe mitbekommen haben.
Das behaupten Sie jedenfalls. Bevor jetzt irgendjemand auf die Idee kommt, dass das bei den beiden am Alter liegen könnte, möchte ich darauf hinwei
sen, dass es vermutlich eher etwas Hochansteckendes ist, denn diese Wahrnehmungsstörung befällt vor allem die Abgeordneten des rot-rot-grünen Lagers.
Doch belassen wir es mal bei diesem Ausflug in das Reich der Parlamentserkrankungen. Unabhängig davon, wer welchen Beitrag geleistet hat, muss ich sagen, dass ich am Anfang davon ausging, dass in der Arbeitsgruppe mit dem großspurigen Namen „Parlamentsreform“ auch eine Reform des Parlaments auf den Weg gebracht wird. Nun, meine Damen und Herren, da irrte der Parlamentsfrischling Möller, allerdings zugegebenermaßen nicht lange. Näheres erkläre ich dann in der Aussprache. Fakt ist, dass das bisher einzige umgesetzte, konsensfähige Ergebnis der Arbeitsgruppe über alle Fraktionen hinweg die Aufstellung von zwei Wasserspendern vor dem Plenarsaal war. Zwei Jahre Parlamentsreform, zwei Wasserspender, jedenfalls bis heute.
Nun gibt es darüber hinaus noch einige Änderungen und Klarstellungen der Geschäftsordnung. Insgesamt ist es kein großer Wurf, aber man hat sich doch auf einige Änderungen verständigt. Doch den Regierungsfraktionen Rot-Rot-Grün gelang es nicht, über den eigenen Schatten zu springen und das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit auch gemeinsam mit der AfD zu präsentieren, das, obwohl es hier nicht um ideologische Auseinandersetzung geht, sondern ausschließlich um formale Fragen des parlamentarischen Innenrechts. Wir hatten auf diese Ausgrenzung keine Lust, liebe Kolleginnen und Kollegen.