Protocol of the Session on December 7, 2016

Die eingeräumten Ausnahmen sind zu undefiniert, die Ausnahmetatbestände zu diffus, um den Krankenhäusern tatsächlich als verlässlicher Maßstab zu dienen. Verlässlichkeit ist in der Krankenhausplanung das A und O. Ich vermute, der politische Druck gegen die Facharztquote ist schlicht zu stark geworden, aber Sie haben nicht den Mut gehabt, einen konsequenten Schritt zu machen und etwas Neues zu wagen. Deshalb haben wir nun diese in sich widersprüchliche Verordnung als Ergebnis Ihres Herumdokterns am System und an den Symptomen dieses Systems. Wir haben eine Krankenhausplanung, die uninspiriert, inkonsequent und innovationsfeindlich ist. Uns überrascht es auch nicht, dass es dem Gesundheitsministerium nicht gelungen ist, im Planungsausschuss ein Einvernehmen herzustellen.

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Es gab noch nie ein Einvernehmen im Pla- nungsausschuss!)

Aber Ihr eigener Anspruch war ein anderer. Das ist schon eine traurige Bilanz für diese Landesregierung.

(Beifall CDU)

Aber – um etwas Positives zu erwähnen, so fair will ich zumindest sein – Sie haben unsere Anregungen, die Anregungen, die auch von der Anhörung im Ausschuss kamen, zum Thema „Palliativversorgung“ mit aufgenommen.

(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Mit aufgenommen? Das war vorher schon drin!)

Hierfür das ausdrückliche Lob. Bei dem Thema „Palliativ und Hospiz“ sind wir uns im sozialen Bereich alle einig.

Meine Damen und Herren, nach langen Diskussionen hat uns die Landesregierung zugesagt, die Qualitätskriterien des G-BA bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen, sobald diese vorliegen. Wir werden Sie an diese Zusage erinnern. In diesem Sinne sehen wir den vorliegenden Krankenhausplan als einen Zwischenschritt, der dringend einer Fortentwicklung bedarf – einer Fortentwicklung, um vor allen Dingen die zukünftigen Herausforderungen unserer Krankenhauslandschaft bewältigen zu können. Es muss unser Anspruch sein, in diesem Land weiterhin die bestmögliche medizinische Versorgung zu ermöglichen. Das sind wir alle den Patientinnen und Patienten schuldig. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Als Nächster erhält Abgeordneter Kubitzki für die Fraktion Die Linke das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Zippel, das Einzige, wo ich Ihnen bei Ihren Ausführungen recht gebe, ist, dass der Krankenhausplan fortgeschrieben werden muss. Krankenhauspläne werden fortgeschrieben.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Gott sei Dank!)

Sie sagten, Herr Zippel, wir sind den Weg des geringsten Widerstands gegangen. Sie sind die erste Legislatur hier. Was diese Qualitätsfrage betrifft, Herr Zippel, da sind in mehreren Legislaturen hier in Thüringen gar keine Wege gegangen worden, was Krankenhäuser betrifft. Das ist erst mal Fakt.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann mich an den 5. und 6. Thüringer Krankenhausplan erinnern, das können Sie im Archiv nachschauen. Da stand dann immer in einem Unterpunkt Qualität in der Krankenhausplanung: Richtlinie wird noch erarbeitet. Bis heute hat es Ihre Fraktion, damals die Regierung, an der Sie mit beteiligt waren, nicht geschafft, dass dieser Punkt im 5. und 6. Krankenhausplan untersetzt werden konnte. Sie sagen, wir bleiben bei dem Status quo. Herr Zippel, wenn es bisher nichts gab und wir jetzt etwas machen, dann gehen wir schon über den Status quo hinaus. Ich muss sagen, was die Ergebnisse Ihrer Krankenhausplanung betrifft – das konnten Sie im letzten Sozialausschuss hören –: Bis jetzt sind wir als Landesregierung und das Land Thüringen überhaupt nicht in der Lage, dass wir einen Überblick haben, in welchen Abteilungen in den Thüringer Krankenhäusern wie viele Ärzte beschäftigt sind. Dafür gibt es kein Material, weil die Krankenhäuser da überhaupt keine Meldebefugnis haben bzw. melden. Selbst wenn man bei den Krankenkassen nachfragt, wie viele Chirurgen in der chirurgischen Abteilung – was weiß ich, da fällt mir jetzt Heiligenstadt ein – angestellt sind, erhält man keine Aussage. Selbst wir in Thüringen können das nicht sagen. Durch diese Richtlinie, die wir jetzt erarbeitet haben, werden wir erst einmal in die Lage versetzt, überhaupt eine Bestandsaufnahme zu machen, wie die Besetzung mit Fachärzten in unseren Thüringer Krankenhäusern ist.

Dann wird gesagt: Warum machen wir nicht Ergebnisqualität, warum belohnen wir nicht die Krankenhäuser nach ihren Erfolgen? Die Krankenhausplanung, die wir jetzt durchführen, und diese Richtlinie müssen auch im Einklang zum Beispiel mit dem Krankenhausstrukturgesetz, welches die Bundesregierung auf den Weg bringt, gesehen werden. Wir

haben gesagt, wir setzen eigentlich nur das Krankenhausgesetz um, was am Ende der letzten Legislatur beschlossen wurde, wo nämlich steht, die Landesregierung kann eine Richtlinie zur Qualität in Krankenhäusern erlassen. Das machen wir. Wir haben uns auf die Strukturqualität konzentriert, weil nämlich die Strukturqualität überhaupt erst einmal Voraussetzung ist, dass ich eine vernünftige Prozessqualität, dass ich einen vernünftigen Heilungsprozess, Behandlungsprozess durchführen kann. Dazu brauche ich nämlich erst mal die entsprechenden Strukturen. Selbst in der Bundespolitik hat man das erkannt, indem nämlich in dem Krankenhausstrukturgesetz auch ein Kriterium genannt wird, nämlich die Frage der Mindestfallzahl, Mindestanzahl von Behandlungen in einzelnen Krankenstationen. Auch das hat etwas mit Qualität zu tun, nämlich mit der Qualifizierung des Personals, das dort eingesetzt ist.

Ich möchte noch mal vor Augen halten: Die Fachabteilungen in den Krankenhäusern müssen an 365 Tagen 24 Stunden einsatzbereit sein und müssen eine hohe fachliche Qualität für die Patienten, die bei ihnen behandelt werden, gewährleisten. Das kann ich nicht mit ein oder zwei Fachärzten an diesen Tagen. Ich muss die Arbeitszeit in Rechnung stellen, ich muss Ruhezeiten in Rechnung stellen. Die Krankenhäuser werden auch nicht von heute auf morgen vor diese Facharztquote gestellt. Sie haben ein Jahr Zeit für den Übergang. Wenn dort „Ausnahmeregelungen“ steht und Sie monieren das, weil das nicht konkret formuliert ist, Herr Zippel, so viel traue ich Ihnen zu, dass Sie solche Ausnahmesituationen kennen. Wenn von heute auf morgen ein Arzt in der Fachabteilung die Abteilung verlässt, weil er ein lukratives anderes Krankenhaus gefunden hat oder eine andere Tätigkeit, dann kann ich das Krankenhaus nicht bestrafen und sagen: Ihr erfüllt morgen die Facharztquote nicht und aus, wir schließen die Abteilung.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was stellen Sie denn jetzt dar? Das ist doch viel zu schwammig.)

Eins ist auch Fakt, Herr Zippel: Ein „Weiter so“ geht auch nicht. Die Krankenhäuser müssen lernen. Im Koalitionsvertrag steht, wir wollen kein Krankenhaus schließen. Und wir werden kein Krankenhaus schließen. Das sagt auch der Thüringer Krankenhausplan aus.

(Beifall DIE LINKE)

Aber die Krankenhäuser können nicht mehr alles machen. Die Krankenhäuser müssen sich spezialisieren. Die Krankenhäuser in einer Region müssen sich an den Tisch setzen und sich darüber klar werden, wer neben der Grund- und Regelversorgung, was alle Krankenhäuser sollen, noch etwas vorhält.

Noch etwas will ich Ihnen dazu sagen. Krankenhausplanung ist nicht nur das, was Sie hier angesprochen haben, die Richtlinie, sondern abschließend die Bemerkung:

Jetzt aber wirklich abschließend.

Wir haben jetzt gegenwärtig in Thüringen 12.300 Betten. Nach unseren Berechnungen werden wir im Jahr 2022 12.400 Betten haben. So weit zu der Mär, wir schließen Krankenhäuser oder wir werden Fachabteilungen schließen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Präsident Carius, CDU:

Für die SPD-Fraktion hat nun Abgeordnete Pelke das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Herr Zippel, ganz herzlichen Dank, dass Sie das Thema „Krankenhausplanung“ heute hier auf die Tagesordnung gesetzt haben. Argumentiert haben Sie jetzt im Wesentlichen zu der Verordnung, aber das ist egal. Wir kommen darüber ins Gespräch, das finde ich schon mal gut. Ich finde es auch nett, dass Sie im Prinzip das alles noch mal untersetzt haben, was Sie uns bereits in einer Pressemitteilung mitgeteilt haben und was wir von vielen Gesprächen schon wissen, was Ihnen nicht gefällt.

Jetzt wird vieles diskutiert. Es wird beispielsweise kritisiert, dass der 6. Krankenhausplan verlängert worden ist. Das finden im Prinzip viele gut. Da hat auch im gestrigen Gespräch beispielsweise die Krankenkasse, die BARMER GEK, gesagt, es war gut, dass die Verlängerung des 6. Krankenhausplans noch mal durchgesetzt und umgesetzt worden ist, damit wir genügend Zeit für eine Entwicklung des Siebenten haben. Ihnen geht es im Wesentlichen um die Qualität, klar. Auch darüber haben wir lange diskutiert. Das ist das, was Herr Kubitzki auch immer zitiert, es geht um die Strukturqualität, um die Prozessqualität und die Ergebnisqualität. Wenn Sie insbesondere über Prozesse und natürlich auch das Ergebnis diskutieren, dann ist die Grundlage, dass es eine ordentliche Struktur gibt. Ich weiß gar nicht, wo jetzt das Problem liegt. Ich habe auch nicht das Gefühl, als ob wir da so weit auseinander wären.

Dann geht es jetzt um die Fachärztequote. Es ist schon ausgeführt worden, vorher gab es gar nichts. Man hat also auf der Landesebene gar nicht ge

wusst, wer vor Ort und was und wie viel eingesetzt ist. Jeder weiß, wenn man in ein Krankenhaus geht, dass man natürlich Qualität erwartet und dass man ordentlich versorgt werden will, damit man dann auch ordentlich wieder nach Hause kommt.

Jetzt sagen wir, wir brauchen eine Fachärztequote. Jetzt sagen wir auch noch, es gibt Übergangsregelungen – die sind Ihnen zu schwammig, das ist auch wieder nicht in Ordnung, das haben Sie aber vorher kritisiert. Jetzt haben wir die Übergangsregelungen mit reingenommen. Wir haben auch gesagt, es gibt Kooperationsmöglichkeiten, zitiert schon von Herrn Kubitzki, was es für Sonderregelungen geben kann, womit wir das Krankenhaus nicht bestrafen wollen. Ich halte das nicht nur im Interesse des Patienten für wichtig, dass es eine ordentliche Facharztquote gibt und dass genügend Fachärzte vor Ort sind. Ich halte das auch im Interesse der Ärzte für notwendig, weil wir wollen, dass der Arzt ausgeruht ist, dass er seine Ruhezeiten hat, dass er nicht übernächtigt am Operationstisch steht oder sonst irgendwas. Genau das haben wir festgeschrieben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Aber doch nicht als einziges Qualitätskriterium!)

Herr Zippel, es ist schade – es ist genau der Punkt, den Herr Kubitzki angesprochen hat –, wenn vorher nichts war. Wir haben jetzt Qualität festgeschrieben, dann ist es auch wieder nicht recht.

(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist doch aber keine Qualitätsaussage!)

Aber das ist ja alles nicht so schlimm. Wir können noch an vielen Punkten in die Diskussion kommen. Also, das heißt, wir haben es nicht zu entscheiden. Sie haben auch in Ihrer Pressemitteilung noch mal ganz deutlich gemacht, dass im Dezember im Kabinett beraten wird und dass der Krankenhausplan dann im Januar in Kraft treten soll. Es hat lange und vielschichtige Diskussionen gegeben, die im Übrigen auch immer angesprochen worden sind oder wo die Ministerin und die Staatssekretärin immer sehr deutlich und offen innerhalb des Sozialausschusses informiert haben, wofür wir auch dankbar sind, sodass wir immer auf dem Laufenden waren. Dass man natürlich bei so einem Prozess nicht alle auf seiner Seite hat und dass in der Diskussion um einen neuen Krankenhausplan und die Fortschreibung des Krankenhausplans nicht alle „Juhu“ schreien und sagen „jawohl, das ist alles so“, auch das – denke ich – dürfte aus der Erfahrung klar sein. Wir jedenfalls glauben, dass wir sowohl mit der Krankenhausplanung und mit unserer definitiven Aussage, keine Einrichtung zu schließen, aber natürlich zu gucken, dass nicht – wie es schon gesagt worden ist – jedes Krankenhaus alles

(Abg. Kubitzki)

machen kann, dass es um Spezialisierungen gehen wird und dass wir auf Qualität achten. Im Übrigen haben wir schon im Sozialausschuss und auch noch mal in der gestrigen Gesprächsrunde sehr deutlich gemacht: Was im gemeinsamen Bundesausschuss beraten und letztendlich beschlossen wird, ist doch überhaupt nicht die Frage, dass wir das natürlich auch auf der Thüringer Ebene mit einbauen werden. Wir werden das hier an Ort und Stelle beraten, wir werden das mit einbinden, wir werden natürlich immer weiter fortentwickeln. Ich glaube, das ist eine Selbstverständlichkeit.

Ich bin Ihnen sehr dankbar – zu dem Thema kommen wir vielleicht auch irgendwann noch –, dass Sie den Bereich „Palliativ und Geriatrie“ positiv mit angesprochen haben, weil das auch ein ganz wesentlicher Punkt ist, der festgeschrieben ist, was die Weiterentwicklung der geriatrischen und auch der Palliativabteilungen angeht. Ich glaube, wir haben den Schritt in die richtige Richtung gemacht. Und ich glaube, das ist auch vielen deutlich geworden. Bei der Größenordnung der Kritik muss man das auch alles ein Stückchen auseinanderdividieren. Im Übrigen hat natürlich immer jeder – je nachdem welche Aufgabe er zu bewältigen hat – einen sehr unterschiedlichen Blickwinkel. Es gibt aber genügend Vertreter, auch aus Krankenhäusern, wie zum Beispiel aus dem Bereich – ich komme zum Schluss – des Waldkrankenhauses Eisenberg, die unseren Weg als einen guten beschrieben haben.

In diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Als Nächste hat Abgeordnete Herold für die Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet! In der Frage der Krankenhausplanung verfolgt die Thüringer Landesregierung den Kurs unter dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“ Man muss hier nicht nur von einer, sondern gleich von mehreren verpassten Chancen sprechen.

Die Landesregierung sollte endlich eine Entscheidung darüber fällen, welches angemessene Versorgungsangebot zukünftig vorzuhalten ist. Die Betonung liegt auf „angemessen“. Zugleich darf keine übergroße und überteuerte Landschaft der Krankenhäuser konserviert werden. Thüringen hat eine der höchsten Bettendichten in ganz Deutschland und das trägt zu seit Jahren steigenden Kostenexplosionen im Gesundheitswesen bei. In der bisheri

gen Debatte um die Krankenhäuser wurden die Interessen der Beitragszahler kaum gewürdigt. Ein Gesamtkonzept mit einem angemessenen stationären Angebot und stabilen Beitragssätzen in Einklang zu bringen, hat die Landesregierung leider nicht zu bieten. Seit Jahren steigen die Beitragssätze und seit Jahren sind die diversen Landesregierungen damit überfordert, die Mittel für eine auskömmliche Investitionsfinanzierung aus dem Landeshaushalt bereitzustellen. Auch dieses Jahr gibt es statt der benötigten 80 nur 50 Millionen Euro. Die Krankenhäuser müssen sich intelligent spezialisieren und die Landschaft muss auf einem bezahlbaren Niveau strukturiert werden. Für die Anpassung der Krankenhauslandschaft, für die Spezialisierung und für das Zusammenlegen der Abteilungen gibt es Geld vom Bund. Es ist ein großes Glück, dass die Mittel des Strukturgesetzes gerade in der derzeitigen Planungsphase in Thüringen abgerufen werden können. So lässt sich unter Umständen ein flächendeckendes Grundangebot schaffen, das durch Schwerpunktkliniken ergänzt wird; planbare Eingriffe müssen nicht in jeder Klinik durchgeführt werden. Im Gegenteil dazu könnten spezielle Fachkliniken geschaffen werden. Mit dieser neuen Struktur wäre eine Qualitätsverbesserung und Kostensenkung verbunden. Ein solches Leitbild hatte der Bund vor Augen, als er den Ländern die Gelder aus dem Strukturfonds zur Verfügung gestellt hat.

Die Landesregierung verfolgt jedoch weder einen Plan noch ein eigenes Zukunftsmodell für die Thüringer Krankenhauslandschaft. Das Gesundheitsministerium hat die Anträge der Krankenhäuser noch nicht einmal bewertet, geschweige denn Aussagen darüber getroffen, wie sich die Anträge in die zukünftige Landschaft der Thüringer Krankenhäuser einordnen werden. Die Gelder des Bundes liegen deswegen immer noch ungenutzt. Nach derzeitigem Stand ist die Kofinanzierung aus dem Landeshaushalt auch überhaupt nicht abrufbar. So wie es aussieht, werden die Gelder des Bundes auch zu einem späteren Zeitpunkt nur sehr beschränkt zur Verfügung stehen. Das Ob und das Wie der Finanzierung stehen in den Sternen, damit sind die 14 Millionen Euro Bundesgeld verschenkt, mit denen die Spezialisierung und Modernisierung der Thüringer Häuser jetzt hätte finanziert werden können.

Was die Krankenhausplanung angeht, so sitzt das Gesundheitsministerium wie das Kaninchen vor der Schlange. Die Qualitäts- und Strukturanforderungen sind Ausdruck des Durchwurstelns und eines fehlenden Gesamtkonzepts. Das Ministerium weiß noch gar nicht, wie hoch die Facharztquote in den Häusern ist. Das heißt, es ist nicht klar, ob mit der Strukturanforderung ein bestehendes Qualitätsniveau festgeschrieben wird oder ob die Häuser damit langfristig überfordert werden. Selbst wenn die

(Abg. Pelke)

Häuser der Qualitätsverordnung nicht nachkommen können, so hat dies auch keine Konsequenzen. Stattdessen wurde bereits angekündigt, dass aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen keine Abteilung geschlossen oder zusammengelegt werden sollte. Die Qualitätsverordnung wird keinen einzigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Struktur dieser Häuser machen. Letztlich ist es die Aufgabe der Politik und der Landesregierung, festzulegen, wie viele Häuser und welche Abteilungen die stationäre Versorgung der Patienten in Zukunft sicherstellen sollen. Und es ist auch Aufgabe der Politik, eine auskömmliche Investitionsfinanzierung sicherzustellen. Sich vor diesen Fragen zu drücken und stattdessen die Qualität der Krankenhausversorgung zu kritisieren, ist ein beispielloser Affront gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal,