Häuser der Qualitätsverordnung nicht nachkommen können, so hat dies auch keine Konsequenzen. Stattdessen wurde bereits angekündigt, dass aufgrund zahlreicher Ausnahmeregelungen keine Abteilung geschlossen oder zusammengelegt werden sollte. Die Qualitätsverordnung wird keinen einzigen Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Struktur dieser Häuser machen. Letztlich ist es die Aufgabe der Politik und der Landesregierung, festzulegen, wie viele Häuser und welche Abteilungen die stationäre Versorgung der Patienten in Zukunft sicherstellen sollen. Und es ist auch Aufgabe der Politik, eine auskömmliche Investitionsfinanzierung sicherzustellen. Sich vor diesen Fragen zu drücken und stattdessen die Qualität der Krankenhausversorgung zu kritisieren, ist ein beispielloser Affront gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal,
denn beide leisten jeden Tag sehr gute Arbeit. Es darf nicht sein, dass jene, die tagtäglich Leben retten, für die Fehler der Politik den Kopf hinhalten sollen. Schaffen Sie also bitte den Rahmen dafür, dass Ärzte und Pflegekräfte weiterhin gute Arbeit leisten können! Hier hätte die Landesregierung Mut beweisen müssen. Dass Sie das nicht tun, ist sicher eine der bedauerlichsten der verpassten Chancen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Als Nächste hat Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich danke der CDU-Fraktion für diese Aktuelle Stunde. Die Frage, ob der neue Krankenhausplan eine verpasste Chance für den Freistaat Thüringen ist, kann ich für meine Fraktion mit Nein beantworten. Der neue Krankenhausplan und die Verordnung zur Krankenhausstruktur – Sie haben sich ja schon dazu geäußert – sind für uns eine Chance. Es ist eine Richtungsweisung, es zeugt aber auch von vielen unterschiedlichen Interessenlagen, die hier zutage treten.
Das Gesundheitswesen an sich und – das wissen wir alle – insbesondere das Thüringer Gesundheitswesen befinden sich mitten im Strukturwandel. Insbesondere die Anforderungen an den Krankenhausbereich sind dabei besonders komplex. Der medizinische Fortschritt, der Wandel der Bevölkerungsstruktur – es gibt immer mehr ältere Menschen –, veränderte Krankheitsbilder, Fachkräftemangel und die in Thüringen eher ländlich ge
prägte Struktur stellen große Herausforderungen dar. Dazu kommt der verschärfte Wettbewerb der Krankenhäuser untereinander und die Notwendigkeit, Wirtschaftsreserven zu mobilisieren. Die Diskussion über den neuen Krankenhausplan – und es geht hier in dieser Aktuellen Stunde um den Krankenhausplan – wurde maßgeblich durch den Krankenhausplanungsausschuss durchgeführt. Diesem Planungsausschuss ging mit Sicherheit ein intensiver Meinungsaustausch voran, den ich ausdrücklich begrüße. Es ist wichtig, dass die Expertinnen und Experten gemeinsam mit den Leistungserbringern einen zukunftsträchtigen Weg für die Krankenhauslandschaft aufzeigen. Die Rahmenbedingungen für die Politik – damit meine ich die Koalitionsfraktionen, die diese in Form des Koalitionsvertrags vorgegeben haben – will ich noch mal ansprechen. Wir wollen, dass die Gesundheitsversorgung in Thüringen qualitativ gestärkt wird, neue Modelle der sektorenübergreifenden Versorgung unterstützt werden, um so eine möglichst wohnortnahe Patientenversorgung zu gewährleisten, die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen und alten Menschen stärker als bisher berücksichtigt werden, die Thüringer Krankenhäuser auch im ländlichen Raum erhalten bleiben und die Krankenhausförderung des Landes unter Beachtung der Regionalstruktur, des Versorgungsauftrags und der demografischen Entwicklung angepasst und verlässlich fortgeführt wird. Eine auskömmliche Finanzierung der Thüringer Kliniken wird angestrebt. Und zum Krankenhausplan konkret heißt es: Im Krankenhausplan sollen „die Parameter für Strukturqualität für einzelne Fachabteilungen sowie Qualitätsindikatoren des neuen Bundes-Qualitätsinstituts aufgenommen werden“. Das Erste hat das Ministerium jetzt schon getan, beim zweiten Teil warten wir seit drei Jahren auf den Bund. Ziel ist „die Gewährleistung der flächendeckenden Krankenhausversorgung und der Erhalt der bestehenden Krankenhäuser“. Die Facharztquote halten wir für absolut wichtig. Meine Kollegin Frau Pelke hat es gesagt: Nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Ärztinnen und Ärzte ist diese Facharztquote sehr wichtig. Und dieser Punkt ist uns auch als Grüne besonders wichtig; es wurde auch von allen Fraktionen schon gesagt: Die Palliativmedizin soll im zukünftigen Krankenhausplan ausgewiesen werden. Es braucht in Thüringen einen flächendeckenden Ausbau der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung. Dieser muss aber nicht unbedingt mit einer Aufstockung der palliativmedizinischen Betten einhergehen. Für uns, für meine Fraktion, sind Krankenhäuser eine wichtige Grundlage sozialer Daseinsvorsorge. Wir müssen den stationären Sektor endlich den enormen Herausforderungen anpassen. Die Planungsprozesse sind weitestgehend abgeschlossen und der Ball liegt jetzt beim Gesundheitsministerium. Wir haben großes Vertrauen, dass hier eine Entscheidung im Sinne der
Versicherten und damit der Patientinnen und Patienten und im Sinne des Koalitionsvertrags getroffen wird. Wir brauchen verlässliche und klare Rahmenbedingungen, damit die stationäre Versorgung auch in Zukunft gewährleistet werden kann. Für uns Grüne sind Qualität, Bedarfsorientierung, Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung und die Zusammenarbeit wichtige Eckpunkte für eine nachhaltige Krankenhauspolitik. Herzlichen Dank.
Danke schön. Vonseiten der Abgeordneten liegt mir keine weitere Wortmeldung vor, sodass ich nun Frau Ministerin Werner für die Landesregierung das Wort erteile.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die CDU-Fraktion hat aus Anlass dieser Aktuellen Stunde ihre Auffassung zur Krankenhausplanung in einer Medieninformation dargelegt. Wenn diese Medieninformation eine Botschaft enthält, so ist es die, dass die CDU auch hier keine eigenen Vorstellungen davon hat, wie die Krankenhauslandschaft in Thüringen zukunftsfest zu machen ist.
Das ist insofern bemerkenswert, als dass die damalige Ministerpräsidentin Lieberknecht das Krankenhausgesetz novelliert hatte. Damit wurde unter Führung der CDU ins Krankenhausgesetz geschrieben, dass die Krankenhausplanung zukünftig auf der Basis von Qualitätskriterien erfolgen solle. Die Linke Thüringen hat diese Absichtserklärung damals begrüßt und die anderen Oppositionsfraktionen auch. Allerdings blieb es bis zum Ende der Legislatur bei der Ankündigung, Herr Zippel. Als ich im Dezember 2014 das Gesundheitsministerium übernahm, wurde ich von der Presse gefragt, wann denn nun die Rechtsverordnung mit den Qualitätskriterien endlich vorgelegt würde. Damals musste ich der Presse sagen, dass sie sich noch etwas gedulden müsste, weil die alte Regierung dazu noch keine Vorkehrungen getroffen hat. So weit also die Rückschau. Und jetzt kommt die CDU und sagt, wir würden voreilig für Thüringen Qualitätskriterien beschließen. Ja, liebe CDU-Abgeordnete, diese Landesregierung bringt gerade das in Ordnung, was unter Ihrer Führung nicht angegangen wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, deshalb haben wir die Rechtsverordnung zum neuen Krankenhausplan vorgelegt. Damit werden Qualitätskriterien festgeschrieben. Unter anderem haben wir eine Facharzt- und Arztquote für die Thüringer Krankenhäuser festgelegt. Ich werde Ihnen gleich noch erläutern, warum wir das für notwendig halten. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, die CDU kann natürlich das Handeln der Regierung hinterfragen. Das ist ihr gutes Recht als Opposition. Aber aus der Kritik der CDU spricht vor allem eins: Die CDU weiß nicht, was sie der Regierung bei der Krankenhausplanung wirklich vorwerfen soll. Einerseits behauptet die CDU, die Arzt- und Facharztquote sei ein – ich zitiere –„veraltetes Kriterium“ und wir müssten „endlich weg von fixen Personalschlüsseln“. Andererseits wirft uns die CDU vor, die Personalquote sei ein – und hier wieder Zitat – „überstürzter Alleingang“. Ja, was denn nun, meine Damen und Herren von der CDU?
Ist die Quote nach Ihrer Auffassung nun ein alter Hut oder geht Ihnen die Landesregierung mit einem neuen Instrument zu forsch voran? Da müssen Sie sich schon entscheiden.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist das einzige Bundesland, das das macht. Sie sind die Einzige!)
Das ist nicht wahr. Wir haben eine andere Facharztquote als andere Bundesländer. Aber es ist nicht wahr – es gibt andere, Hamburg, Berlin haben das auch. Das stimmt nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sage Ihnen: Die Arzt- und Facharztquote ist für Thüringen notwendig und sinnvoll, weil sie dazu beiträgt, dass die gute Qualität der Krankenhausbehandlung in Thüringen auch in Zukunft erhalten bleibt. Ich werde Ihnen erläutern, warum das so ist.
Thüringen verfügt über eine sehr gute stationäre Versorgung. Das gilt sowohl für die Zahl der Krankenhäuser als auch für deren medizinische Qualität. Manche sagen, wir hätten in Thüringen zu viele Krankenhäuser, die AfD beispielsweise. Und es wird verwiesen auf andere Regionen und Länder. Dänemark hat etwa in den letzten zehn Jahren die Hälfte seiner Krankenhäuser geschlossen. Dort sieht man die Zukunft in sogenannten Superkrankenhäusern. Diesen Weg kann man gehen, ich habe mir das angeschaut. Aber ich bin nicht der Meinung, dass das der richtige Weg für Thüringen ist, denn das dichte Netz an Krankenhäusern, über das wir hier in Thüringen verfügen, bedeutet vor allem eines, und das ist Wohnortnähe. In Dänemark muss in verschiedenen Regionen erst der Hub
schrauber kommen, um die Menschen ins Krankenhaus zu bringen. Die Thüringerinnen und Thüringer sind spätestens in 20 Minuten mit dem Auto in ihrem Krankenhaus und die überfahren da übrigens auch Kreisgrenzen. Das schafft Sicherheit und Vertrauen und ich möchte, dass das auch zukünftig so bleibt. So steht es auch im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün und das ist sehr gut so.
Sehr geehrte Damen und Herren, um die bestehenden Krankenhäuser zu erhalten, heißt das aber nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen können. Das wäre im Gegenteil der sichere Weg, um gerade die kleineren Krankenhäuser in eine schwierige Lage zu bringen. Deswegen müssen wir Vorkehrungen treffen, damit die Krankenhäuser ihre Leistungsfähigkeit an die zukünftigen Entwicklungen anpassen. Zwei Dinge sind hier von besonderer Bedeutung: Erstens die zunehmende Alterung der Thüringer Bevölkerung. Der Umstand ist Ihnen bekannt, dazu muss ich nichts weiter sagen. Das müssen wir aber in den Entwicklungen bei der Krankenhausplanung berücksichtigen.
Zunächst ein paar Worte zu den Konsequenzen des demografischen Wandels. Mehr ältere Menschen stationär zu betreuen, verlangt nach mehr geriatrischer Kompetenz in Krankenhäusern. Das bedeutet, dass jedes Krankenhaus in der Lage sein muss, den geriatrischen Behandlungsbedarf eines Patienten oder einer Patientin zu erkennen, um die entsprechende Behandlung einzuleiten. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass jedes Haus über eine geriatrische Fachabteilung verfügen muss. Mit einer Fachabteilung in jedem Haus hätten wir zwar die größtmögliche Wohnortnähe, liefen aber Gefahr, dass es Standorte gibt, an denen jeweils nur wenige Patienten behandelt werden. Das ist weder ökonomisch noch medizinisch sinnvoll. Wenige Behandlungen bedeuten wenig ärztliche Praxis und die führt in der Regel nicht zu einer guten Qualität. Dieser Zusammenhang ist wohl bekannt.
Deshalb gehen wir in Thüringen einen anderen Weg. Jede Thüringerin und jeder Thüringer soll in einer angemessenen Fahrtzeit ein Haus mit geriatrischer Fachabteilung erreichen können, wenn ihr oder ihm dies zuvor vom Krankenhaus in der Nachbarschaft aufgrund einer entsprechenden Diagnose angeraten wurde. Ein Blick auf die Versorgungslandschaft zeigt, dass wir bereits heute in Thüringen über eine gute Versorgungsdichte in der Geriatrie verfügen mit einer außerdem hervorragenden Qualität. Lediglich in wenigen Regionen werden wir die Kapazitäten erhöhen müssen. Damit stellen wir sicher, dass ausreichend Betten zur Verfügung stehen, Wartezeiten sinken und für alle Thüringerinnen und Thüringer eine geriatrische Fachabteilung in angemessener Zeit erreichbar ist.
Sie werden Verständnis haben, dass ich jetzt heute und hier die Entscheidungen zu den Anträgen auf Einrichtung von geriatrischen und anderen Fachabteilungen nicht vorwegnehmen kann, das ist ja die eigentliche Krankenhausplanung, die wir jetzt im Planungsausschuss auch besprochen haben. Ich möchte Ihnen aber mit dem, was ich gesagt habe, zumindest nachvollziehbar machen, nach welchen Kriterien wir die Situation beurteilen und entsprechende Entscheidungen treffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Sinne noch etwas zu den Folgen des Bevölkerungsrückgangs im ländlichen Raum sagen. Die Prognosen sind eindeutig, die ländlichen Regionen in Thüringen verlieren in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich Einwohnerinnen und Einwohner. Diesen Rückgang können wir sicher verlangsamen, indem wir die Lebensqualität verbessern, da sind entsprechende Dinge auf den Weg gebracht worden. Auch der Zuzug von Menschen aus dem Ausland wird den Rückgang abschwächen. Aber unterm Strich bleibt es ein Rückgang und dieser Rückgang wird nicht spurlos an den Krankenhäusern vorbeigehen. Es bedeutet weniger Patientinnen und Patienten und auf der betriebswirtschaftlichen Seite weniger Einnahmen für die Häuser. Gerade für die kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum stellt sich die Frage, welche Abteilungen sie – ich sehe hier einmal von der Grundversorgung ab – in Zukunft noch wirtschaftlich werden betreiben können.
Zwei Dinge möchte ich in dieser Situation unbedingt vermeiden. Ich möchte nicht, dass die Häuser in der Weise darauf reagieren, dass sie anfangen, beim Personal zu sparen, um die sinkende Auslastung betriebswirtschaftlich zu kompensieren. Und ich möchte ebenso wenig, dass die zurückgehende Auslastung dazu führt, dass die Häuser Abteilungen unkoordiniert schließen müssen. Beide Optionen wären außerordentlich schlecht für die Patientinnen und Patienten. Wir sind deshalb gehalten, nach Alternativen zu suchen, die uns gestatten, eine hohe Behandlungsqualität und zugleich die wohnortnahe Versorgung in der Fläche aufrechtzuerhalten.
Das ist der Auftrag, den ich als Gesundheitsministerin habe. Ich stehe in der Verantwortung, dass wir nicht in eine unkontrollierte Entwicklung geraten, bei der Krankenhäuser mit dem Abbau von medizinischem Personal beginnen und bei der Schließung ganzer Abteilungen enden. Stellen Sie sich bitte einmal vor, was passieren würde, wenn zwei oder drei benachbarte Häuser unabhängig voneinander zu dem Schluss kommen, dass sich der Betrieb von Abteilungen der gleichen Fachrichtung nicht mehr lohnt und die betreffende Abteilung geschlossen wird. Dann bricht in der Region die wohnortnahe Versorgung zusammen. Ein solches Szenario ist nicht weit hergeholt; ich erinnere an die Schließung
einer Geburtsstation: Dort hat die Auslastung der Personalausstattung so enge Grenzen gesetzt, dass die Hebammen gekündigt haben, weil die Belastungen zu hoch waren. Was wäre gewesen, wenn sich benachbarte Geburtsstationen ähnlich verhalten hätten?
Wir müssen uns also der Frage stellen, wie wir solche Situationen vermeiden. Was hier in dem Zusammenhang – also von Auslastung, Personalausstattung und Arbeitsbelastung – für Hebammen gilt, gilt ebenso für das Pflegepersonal und gilt natürlich auch für Ärztinnen und Ärzte. Solche Szenarien möchte ich den Patientinnen und Patienten, aber auch den Beschäftigten und den Leitungen der Krankenhäuser ersparen. Ich bin weit davon entfernt, den Krankenhäusern vorzuschreiben, welchen Weg sie gehen sollen, um Personalabbau und Schließungen von Abteilungen abzuwenden. Was ich in der Rechtsverordnung zum Krankenhausplan festgelegt habe, lässt den Häusern den größtmöglichen Spielraum, um sich für die Zukunft fit zu machen. Wir haben Qualitätsstandards für einzelne Fachrichtungen festgelegt: für die Geriatrie, für die psychosomatische Medizin und für die Psychotherapie sowie für die neurologische Frührehabilitation. Wir werden im weiteren Prozess auch andere Kriterien für Fachrichtungen weiter festlegen.
Ich möchte auch betonen: Wir haben das gemeinsam mit den Krankenhäusern und den Krankenkassen gemacht, genau diese Qualitätskriterien festzulegen. Ich empfinde das als genau den richtigen Weg, das in einer Kommunikation zu machen und nicht vom grünen Tisch irgendetwas zu bestimmen.
Ich möchte auf diese Beschreibungen nicht weiter eingehen. Ich möchte jetzt aber zur Facharztquote und zur Arztquote kommen. Die Verordnung legt also fest, dass jede Abteilung in jedem Krankenhaus mit mindestens 5,5 Arztstellen besetzt sein muss. Von diesen 5,5 Stellen müssen wiederum drei Stellen mit Fachärztinnen und Fachärzten der jeweiligen Fachrichtung besetzt sein. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Quoten sind für die Qualität der medizinischen Versorgung und für die Versorgungsstruktur gleichermaßen von Bedeutung. Die Arztquote soll sicherstellen – und ich bitte mal zu beachten, wie Sie sich selbst Ihre medizinische Versorgung im Krankenhaus vorstellen würden, wenn Sie vielleicht davon betroffen sind oder Ihre Angehörigen –, dass rund um die Uhr eine Ärztin oder ein Arzt für die Behandlung von Patientinnen und Patienten zur Verfügung steht. Mit 5,5 Stellen lassen sich 365 Tage im Jahr rund um die Uhr abdecken. Berücksichtigt sind dabei auch Urlaubsund Bereitschaftszeiten. Mit der Quote von mindestens drei Fachärztinnen und Fachärzten wird der tägliche Dienst sowie der fachärztliche Bereitschaftsdienst sichergestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren, beide Quoten dienen also erstens dazu, eine qualitativ gute Behandlung sicherzustellen. Darauf haben die Thüringerinnen und Thüringer einen Anspruch und dies unabhängig von ihrem Wohnort. Deshalb machen wir bei dieser Anforderung keine regionalen Unterschiede. Mit den Quoten verbinden wir noch eine zweite Intention: Die Quoten sind Anreiz und Möglichkeit für die Krankenhäuser, eine Arbeitsteilung zu entwickeln, mit der die regionale Versorgung zukunftsfest gemacht wird. Wir haben aufgrund der hohen Krankenhausdichte nicht wenige Situationen, wo zwei benachbarte Häuser ein ganz ähnliches Versorgungsangebot haben. Mit Blick auf die Zukunft – ich habe den Bevölkerungsrückgang genannt – steht die Frage im Raum, ob solche regionalen Mehrfachangebote zukünftig noch betriebswirtschaftlich vertretbar und medizinisch notwendig sein werden. Oder ist es nicht sinnvoller, wenn benachbarte Krankenhäuser die Zuständigkeiten für bisher mehrfach vorhandene Fachrichtungen aufteilen bzw. kooperieren? Die Vorteile einer solchen Arbeitsteilung liegen auf der Hand: Erstens bleibt das medizinische Angebot in der Region erhalten, zweitens steigt die Qualität der Versorgung, weil Personal und technische Ressourcen gebündelt werden, drittens verbessert sich die betriebswirtschaftliche Bilanz der Häuser, weil die Auslastung verbessert wird.
Jetzt mögen Sie einwenden, dass Kooperationen doch auch jetzt schon möglich sind und es dazu nicht die Arzt- oder Facharztquote braucht. Das ist sicher zutreffend. Wenn wir uns aber die Thüringer Krankenhauslandschaft anschauen, dann stellen wir fest, dass Kooperationen noch äußerst dünn gesät sind und das hat ganz wesentlich damit zu tun, dass eine wichtige Voraussetzung für Kooperation nicht vorhanden ist – das ist die gleiche Augenhöhe. Die Arzt- und Facharztquote setzt einen Standard für alle. Sie stellt die gleiche Augenhöhe her, ohne die Kooperationen schwierig sind. Mit der Quote arbeiten alle zu den gleichen Konditionen. Kein Krankenhaus kann sich einen betriebswirtschaftlichen Vorteil durch Verringerung der Ärztezahl verschaffen. Das führt sicher nicht automatisch zu einer zwischen den Häusern abgestimmten Angebotsplanung, aber es erleichtert sie deutlich. Ich wäre daher sehr dafür, die Arzt- und Facharztquote als Chance für die Krankenhäuser zu sehen, sich für die zukünftigen Herausforderungen fit zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Verständnis dafür, dass die Krankenhäuser, aber auch die Ärztinnen und Ärzte die Rechtsverordnung kritisch auf mögliche Wirkungen abklopfen. Uns wurde bereits auch eine Reihe von Einwänden übermittelt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ein paar Punkte ins rechte Licht zu rücken.
Der Arzt- und Facharztquote wurde entgegengehalten, sie beinhalte eine Kritik an der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft Thüringer Ärztinnen und Ärzte. Das Gegenteil ist der Fall. Mit den Quoten stellen wir sicher, dass für die notwendigen Behandlungen genügend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind. Wir wissen, dass die Thüringer Krankenhausärztinnen und -ärzte eine gute Arbeit machen. Keiner Ärztin und keinem Arzt ist aber damit ein Gefallen getan, wenn sie oder er aufgrund einer dünnen Personaldecke von Patient zu Patient hetzen muss, wenn Überstunden überhandnehmen und wenn Kolleginnen und Kollegen auf der Station fehlen. Deshalb sind Arzt- und Facharztquote auch ein Garant dafür, dass jede einzelne Ärztin und jeder einzelne Arzt unter guten Bedingungen arbeiten und die eigene Fähigkeit voll zur Geltung bringen kann.
Wir müssen uns anschauen, dass die Arbeitsintensität der Ärztinnen und Ärzte steigt. Wir wissen, dass die Verweildauer von Patientinnen und Patienten kürzer wird. Auf der anderen Seite wird also auch die Arbeitsintensität der Ärztinnen höher. Wir wissen, dass für den Prozess der Gesundung zunehmend wichtig sein wird, dass Kommunikation stattfindet, dass Patientinnen und Patienten Wissen haben, dass sie am Gesundwerden mitarbeiten können. Das ist von uns auch erwünscht, weil es den Heilungsprozess nachhaltig beschleunigt. Dafür braucht es aber medizinisches Personal und es braucht einen entsprechenden Rahmen. Es wird zunehmend schwieriger für Ärztinnen und Ärzte – das ist im Gespräch ganz oft gespiegelt worden –, diese medizinische, diese ethische Pflicht tatsächlich auch so umsetzen zu können.
Als Weiteres wurde eingewandt, die Arzt- und Facharztquote würden für kleinere Krankenhäuser betriebswirtschaftlich nicht tragbar sein. In der Folge müssten die Häuser Fachabteilungen schließen, was wiederum die Versorgung der Fläche gefährden würde. Es gibt keine Belege dafür, dass die Quote für kleinere Häuser nicht erfüllbar ist. Natürlich wissen wir, dass dort, wo heute noch zu wenige Ärztinnen und Ärzte arbeiten, die Quoten nicht von heute auf morgen erfüllbar sind. Deshalb billigen wir allen Krankenhäusern eine Übergangsfrist von einem Jahr zu. Und sollte es einem Haus innerhalb dieses Jahres nicht möglich sein, die Quote zu erfüllen, zum Beispiel, weil bestimmte Fachärzte auf dem Arbeitsmarkt rar sind, besteht die Möglichkeit, begrenzt Ausnahmen zu verarbeiten. Wir haben die Verantwortung, wenn wir Krankenhäuser erhalten wollen, gemeinsam genau diesen Prozess kooperativ zu gehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen, wir haben selbstverständlich mögliche Nachteile der Quoten im Vorfeld sorgfältig bedacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass Arzt- und Facharztquote geeignete Instrumente zur Qualitätssicherung sind.
Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Das Ziel der Verordnung ist es nicht, sozusagen auf kaltem Weg die Krankenhauslandschaft in Thüringen auszudünnen. Wir wollen die Thüringer Krankenhauslandschaft nicht umbauen, wir wollen sie auf der Basis aller Standorte zukunftsfest machen. So steht es im Koalitionsvertrag und daran halten wir uns. Wir wollen aber auch, dass die Patientinnen und Patienten im Land gut versorgt werden. Es hängt nun einmal nicht allein, aber doch wesentlich an den Ärztinnen und Ärzten, die die Patienten behandeln. So meinen wir, dass mit der Arzt- und Facharztquote ein guter erster Schritt zu gehen ist.
Lassen Sie mich abschließend noch ein paar Worte zu den Vorbereitungen von Qualitätskriterien auf Bundesebene machen. Die CDU hat gefordert, Thüringen solle nicht mit eigenen Kriterien vorpreschen, sondern die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses abwarten. Wer informiert ist, der weiß, dass das nicht praktikabel ist. Das Thüringer Krankenhausgesetz verpflichtet uns, der Krankenhausplanung Qualitätskriterien zugrunde zu legen. Wir hätten gern berücksichtigt, was der Gemeinsame Bundesausschuss vorschlägt. Wie Sie wissen, hat der G-BA bis heute aber nicht einen Vorschlag vorgelegt.