Protocol of the Session on November 10, 2016

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die TenneT!)

TenneT. – Wir bezahlen alle, das ist in der Gesetzgebung geregelt. Ich bitte Sie, diesbezüglich nachzulesen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: 50Hertz!)

Noch eine kurze Anmerkung: Gestatten Sie mir eine kurze Replik. Die Thüringer Strombrücke, 380-kV-Leitung, wurde hier schon erwähnt. Wir haben damals Zeiten erlebt, die nicht schön waren, was offene Verfahren anbelangt, Zeiten erlebt, in denen wir Bürgerbeteiligung nicht aktiv angenommen haben, Zeiten erlebt, wo es ein nicht transparentes Verfahren gab. Das wird mir hier mit Sicherheit jeder bestätigen, der in den letzten 15 Jahren dieses Projekt mitbegleitet hat und mitbegleiten durfte. Und wir haben hier in der letzten Legislatur unter Minister Machnig zu dem Thema eine Anhörung gehabt. Ich darf hier sagen, es hat sich viel im Verfahren geändert und wir sind einen richtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Daher möchte ich denen, die sich damals aktiv beteiligt haben, noch mal danken.

Wir sind jetzt in einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung in Bezug auf Erdkabel, wo die Firma TenneT Faktoren entwickelt hat, wie Trassen laufen können. Sie ist mit verschiedenen Vorschlägen unterwegs, die lokal mit den Akteuren abgestimmt, diskutiert und beraten werden. Das ist natürlich genau der richtige Zeitpunkt, zu dem wir uns aktiv mit in die Diskussion einbringen. Da bin ich mir sicher, dass sich Ministerin Siegesmund aktiv dem Verfahren widmen wird. Denn wer die Energiewende will, muss Leitungsbau ermöglichen im Sinne der Menschen, der Grundstücksbetreiber, umweltverträglich und schonend für die Umwelt. Denn ich denke, wir sind mit unserem Koalitionsvertrag auf dem richtigen Weg, die erneuerbaren Energien voranzubringen.

Ich darf hier noch mal deutlich sagen: Wir sind in einer ersten öffentlichen Beteiligung, es wird gesprochen. Es tagt Anfang März – Kollege Kobelt hat es gesagt – die Antragskonferenz. Erst dann werden Trassen in einem Korridor von 1.000 Metern weiter eingegrenzt und besprochen. Wir müssen uns aktiv mit am Verfahren beteiligen. Ich bin froh, dass wir die Möglichkeit Erdverkabelung jetzt haben. Ich bin froh, dass wir offene, transparente Verfahren haben.

(Beifall SPD)

Ich denke, wir alle haben die Verpflichtung, für Thüringen die beste Lösung hier zu entwickeln, im Sinne der Energiewende, im Sinne für Thüringen und natürlich auch im Sinne unserer Bürger, im Sinne des Naturschutzes und aller anderen Belange und vor allem für die Akzeptanz der Energiewende, denn die steht an oberster Stelle. Ich möchte nicht, dass die Partei der Atomkraftfreunde hier weiterhin Boden mit ihren Lügen zum Klimawandel gewinnt. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Harzer)

Danke schön. Ich habe noch keine weiteren Wortmeldungen – doch, Herr Gruhner hat noch eine Wortmeldung aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte!

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will natürlich die Redezeit gern ausschöpfen und noch einen Kommentar zu Herrn Harzer sagen. Erst mal herzlichen Dank, Frau Mühlbauer, Sie haben schon wichtige Argumente in Richtung Herrn Harzer vorweggeschickt. Ich will aber noch mal deutlich sagen: Herr Harzer, Sie betreiben Energiepolitik nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!“. Wenn Sie sich hierhinstellen und die Verantwortung an unsere Berliner Kollegen, insbesondere von der CDU, abschieben, dann ist das nicht redlich. Erstens: In Berlin wurde im Bundesbedarfsplangesetz ein Anfangs- und ein Endpunkt dieser Trasse beschlossen. Da hat niemand einen konkreten Trassenverlauf beschlossen. Deswegen sagen wir und das sehen die Kollegen in Berlin genauso: Bündeln an der A 7.

Dann will ich Ihnen noch sagen: Wenn Sie sich einerseits hier in Thüringen hinstellen und ohne Ende Windstrom ausbauen wollen und andererseits sagen, Sie wollen aber keine Leitungen bauen, dann ist das schlichtweg unglaubwürdig.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Was hat der SuedLink mit dem Thüringer Wind- strom zu tun?)

Sie produzieren in Thüringen so viel Windstrom, dass Sie den hier selbst nie werden verbrauchen können. Deswegen brauchen Sie dafür Transportwege und deswegen ist es unredlich, wenn Sie sagen, Energiewende geht ohne Leitungsbau.

Ein letzter Punkt: Wir reden in Europa gerade über eine Europäische Energieunion. Dass Sie sich jetzt hierhinstellen und sich für eine Abschottung Deutschlands im Bereich des Energiemarkts aussprechen, finde ich wirklich bemerkenswert für eine Linksfraktion hier im Thüringer Landtag.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Da würde ich mich aber nicht auf Autobahn- brücken stellen und dagegen demonstrieren!)

Vielen Dank. Von den Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, deswegen erteile ich jetzt Frau Ministerin Siegesmund das Wort für die Landesregierung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über die Aktuelle Stunde, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angemeldet hat, weil sie uns die Möglichkeit gibt, an der einen oder anderen Stelle die Punkte geradezurücken, die immer wieder von diesem Pult aus falsch dargestellt werden. Herr Gruhner, ich fange mal bei Ihnen an: Was ist denn an den 730 Windenergieanlagen besser, die unter der CDU-Regierung in diesem Land aufgestellt wurden, als an den 13, die Rot-Rot-Grün letztes Jahr aufgestellt hat? Verraten Sie mir das mal!

(Zwischenruf Abg. Gruhner, CDU: Es geht darum, was Sie in der Zukunft tun wollen!)

Wenn Sie einen Ausbau von 13 Windenergieanlagen in 2015 als Ausbau und Wildwuchs ohne Ende bezeichnen,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Unterstellung!)

dann müssen Sie mal überlegen, wie Sie sich numerisch sortieren. 730 haben Sie zu verantworten und die Regionalen Planungsgemeinschaften und dazu möchte ich Ihnen gratulieren, denn es ist gut so, dass diese Zahl in Thüringen auch steht.

Das Zweite. Herr Möller, ich frage mich immer: Wenn Sie Ihre Rede schreiben und das Schreibtischlicht – hoffentlich haben Sie eine Lampe auf Ihrem Schreibtisch stehen – anknipsen, woher kommt dann die Energie? Vielleicht von der Tretmühle, die Sie immer wieder bemühen, wenn Sie Ihre AfDPhrasendreschmaschine anschieben. Solange Sie der Ansicht sind, dass Atomkraft die Energie ist, die dem Land und der Welt gut tut, so lange sitzen Sie jedenfalls energiepolitisch in der Dunkelkammer. Da kann ich Ihnen an der Stelle nur sagen: Schade um die Diskussionen an dieser Stelle, weil Sie sich nicht mal bewegen wollen, denn Sie fühlen sich in der Dunkelkammer so richtig wohl. Wenn das Ihre Haltung ist, bitte schön.

Alle anderen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen sich aber mit dem Thema auseinandersetzen. Das ist auch gut so. Uns allen ist doch bewusst, dass der Umbau und die Modernisierung der Stromnetze ein wichtiger Baustein der Energiewende ist. Keiner hat sich hier dagegen tatsächlich ausgesprochen, im Gegenteil. Aber unsere Forderung war ein Gesamtkonzept, das neben dem Netzausbau auch andere Optionen berücksichtigt. Es geht unserer Landesregierung um eine nachhaltige Energieversorgung bei der Frage des Ausbaus erneuerbarer Energien. Das heißt, es geht um Qualität und nicht allein um Quantität. Das heißt, wir wollen intelligente Netze und ein stimmiges Konzept, nicht möglichst viele Leitungen. Das ist der kleine, aber feine Unterschied. Dazu gehört, dass neue

Leitungen in erster Linie dem Transport von regenerativem Strom dienen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt für uns die faire und gleichmäßige Verteilung der Lasten, die mit dem Netzausbau einhergehen. Ja, das Land Thüringen hat mit dem Lückenschluss der Thüringer Strombrücke bereits einen immensen Beitrag geleistet. Deswegen gilt es hier auch genau hinzuschauen, was denn geplant ist. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz steht fest, dass für die dort genannten 47 Maßnahmen, die der Bundesbedarfsplan enthält, eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit besteht – die energiewirtschaftliche Notwendigkeit, die Erneuerbaren vom Norden in den Süden zu bringen –, und deswegen brauchen wir auch einen Leitungsausbau. Und die vorhandenen Leitungskapazitäten reichen nicht aus. Wer sich ein bisschen auskennt und weiß, was allein vergangenes Jahr die Übertragungsnetzbetreiber an sogenannten Redispatchkosten angehäuft haben, der weiß: Eine viertel Milliarde Euro ist entstanden, auch deswegen, weil die Energiewende an entscheidenden Stellen, Stichwort Kohleausstieg, immer noch nicht da ist, wo sie sein soll, aber auch deswegen, weil der Netzausbau so stockt. Das liegt aber nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, daran, dass Thüringen nicht geliefert hätte. Im Gegenteil, wir haben hundert Prozent dessen geliefert, was die Bundesgesetzgebung uns vorgegeben hat auszuführen. Da muss man schon den Blick auch mal in andere Bundesländer werfen, das ist gar nicht so weit von hier, beispielsweise Bayern, wo man sehr lange den Eiertanz darum geführt hat, dass man zwar den Strom im eigenen Land unbedingt braucht, weil die Industrie die entsprechende Nachfrage hat, wo man die Leitungen aber möglichst – Herr Gruhner hat ja vorhin ein schönes Bild genannt – dadurch verhindern möchte, dass man den Strom bekanntermaßen in Tüten transportiert. Auch dort hat man inzwischen, im CSU-Stammland, erkannt, dass das nicht funktioniert, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Der SuedLink ist zentrales Netzausbauprojekt der Energiewende. Die Bedeutung des Vorhabens ist allen bewusst, die es mit der Energiewende auf Basis erneuerbarer Energien ernst meinen. Und wenn wir nach Paris schauen oder derzeit nach Marrakesch, wenn wir uns also die Frage stellen, wie denn das 2-Grad-Ziel erreicht werden soll, dann gehört eben dazu, dass wir hier konsequent sind, das ist richtig. Der Ausbau ist eben nur dann realisierbar, wenn wir alle miteinander uns auch anschauen, was dazu vonnöten ist.

Überall angekommen sein dürfte auch inzwischen, dass wir die Bürgerinnen und Bürger unbedingt einbeziehen sollten und dass das Netzausbaubeschleunigungsgesetz natürlich genau an dieser Stelle auch für den SuedLink gelten muss. Ich will noch mal Schritt für Schritt darstellen, wo im Prozess wir uns gerade befinden und warum das auch

heute ein guter Anlass ist, zur Aktuellen Stunde dazu sprechen. Wir sind zum jetzigen Zeitpunkt in einer Phase der frühen Beteiligung. Jetzt informieren die Vorhabenträger in den betroffenen Regionen, beispielsweise durch Informations- und Dialogveranstaltungen. Wichtig ist, es handelt sich derzeit rechtlich um reine Vorabinformationen, die der Akzeptanzfindung dienen sollen. Gegen die lässt sich auch mit keinerlei rechtlichen Mitteln vorgehen. Wenn also TenneT 20 oder 100 Informationsveranstaltungen machen möchte, dann darf das der Übertragungsnetzbetreiber. Nächster Schritt ist der Antrag auf Bundesfachplanung durch TenneT, der sogenannte §6-Antrag. Damit kommt dann das formelle Verfahren in Gang. Die Bundesnetzagentur prüft, ob einem beantragten Trassenkorridor öffentliche oder private Belange entgegenstehen. Und, ganz wichtig, sie hat auch zu prüfen, inwieweit zwischen dem Anfangs- und dem Endpunkt des Vorhabens ein möglichst geradliniger Verlauf eines Trassenkorridors erreicht werden kann. Das ist der entscheidende Punkt mit Blick auf die Korridorverlegung, die bislang vor allen Dingen durch den hessischen Raum führte und jetzt nach Thüringen verlegt worden ist. Die Geradlinigkeit ist ein entscheidender Punkt.

Nach Vorliegen des §6-Antrags hat dann die Bundesnetzagentur eine sogenannte öffentliche Antragskonferenz durchzuführen. Dorthin sind die Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen eingeladen. Hier wird festgestellt, inwieweit Übereinstimmung der beantragten Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung besteht oder noch hergestellt werden muss. An diesen öffentlichen Fachgesprächen kann jede und jeder Interessierte teilnehmen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Danach gibt es eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Erörterungstermine und weitere Möglichkeit zu Einwendungen bei der BNetzA. Erst dann folgt die abschließende Entscheidung. Dann muss sich die Bundesnetzagentur auf einen 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen. Ziel muss eine möglichst raum- und umweltverträgliche, technisch und ökonomisch sinnvolle Lösung sein; die Entscheidung soll die Bundesnetzagentur sechs Monate nach Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen fällen. Erst anschließend macht sie ihre Entscheidung öffentlich bekannt und der Rechtsweg steht uns auch erst nach Abschluss des förmlichen Planfeststellungsverfahrens offen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran sehen Sie, wir stehen ganz am Anfang. Nichtsdestotrotz, auch wenn wir uns jetzt in diesem frühen Stadium der SuedLink-Planung befinden, gilt es sehr genau hinzuschauen. Aus dem Bundesbedarfsplangesetz ergibt sich, insbesondere aus den §§ 2 und 3, dass die sogenannte SuedLink-Leitung als Erdkabel zu errichten ist. Wenn man sich das Gesetz

(Ministerin Siegesmund)

noch einmal anschaut, dann gibt es – und das sage ich sehr klar – für die jetzt vorgeschlagene Variante durch Thüringen keinen Automatismus. Folgende Punkte müssen meiner Meinung nach vor dem weiteren Gang des Verfahrens noch einmal geprüft und deutlich nachgebessert werden: Ich habe erheblichen Zweifel, ob die Anforderungen an Geradlinigkeit und Bündelung berücksichtigt worden sind. Hier ist insbesondere ein sorgfältiges Vorgehen vonnöten. Immerhin markiert der SuedLink als erste reine Hochspannungs-Gleichstrom-ÜbertragungsStromautobahn – abgekürzt HGÜ – einen Präzedenzfall. Dem Vernehmen nach wird die Bundesnetzagentur in Kürze ein zweites Papier vorlegen, das die bisherigen Leitlinien der Planung für HGÜTrassen noch mal detaillierter darstellt. Warum ist das nötig? Herr Gruhner, wichtiger Punkt für Sie: Das ist deswegen nötig, weil Staatssekretär Baake am 19. Oktober die Länder zu einer Austauschrunde zum SuedLink eingeladen hat und dort auch alle Länder anwesend waren und erst dort bei der Diskussion mit den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz und TenneT, die da friedlich nebeneinander saßen, die Frage auf Anregung von Thüringen, auf meine Anregung hin, erörtert wurde, wie es eigentlich sein kann, dass 50Hertz bei der Planung des SuedOstLinks die Prämissen der Richtlinien der Bundesnetzagentur, die Bündelung und Geradlinigkeit heißen, sehr ernst nimmt, während wiederum, wenn Sie sich die Karte des Südwest-Links anschauen, der Übertragungsnetzbetreiber TenneT mit Sicherheit auch Prämissen an die Berechnungen angelegt hat, aber mit Sicherheit nicht die der Geradlinigkeit und der Bündelung. Während dieses Gesprächs – und dafür war die Diskussion überaus fruchtbar – hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Herr Homann, auch eingeräumt, dass eine Präzisierung der Richtlinien der BNetzA notwendig ist. Mindestens diese Diskussion haben wir schon mal angestoßen, denn was wir als Landesregierung in Thüringen, die zur Energiewende steht und die auch zum Prä für Erdkabel steht, nicht zulassen werden, ist, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, dass sich nämlich 50Hertz sehr klar an die Richtlinien der BNetzA hält und TenneT sagt: Na ja, da gucken wir mal, was unsere Berechnungen ergeben und wie wir das am Ende mit dem Weg des geringsten Widerstands, weil sich in Thüringen die Bürgerinitiative, die sich uns in den Weg stellt, noch nicht mal gegründet hat, durchsetzen. Da können Sie sich auf uns verlassen. Deswegen sagen wir auch, dass es am Ende des Tages eine fachliche, präzise, aber auch eine fachlich nachvollziehbare und planerisch sinnvolle Entscheidung geben muss, die zweifelsohne am Ende des Tages dazu führt, dass der SuedLink gebaut wird. Dann kann auch Thüringen Ja sagen, aber nur dann, wenn unsere Bedenken ausgeräumt sind. Im Moment drängt sich aber der Eindruck auf, dass es noch keine ausreichende Konsolidierung der Planungs

grundsätze gibt. Im Moment drängt sich der Eindruck auf, dass einzelne Kriterien mit erheblichen Auswirkungen auf das Gesamtprojekt weiterhin Ermessensspielräume bieten. Im Moment drängt sich der Eindruck auf, dass TenneT und 50Hertz mit zweierlei Maß messen. Deswegen werde ich auch darauf dringen, dass Herr Homann nicht nur sein Wort am 19. Oktober zur Überarbeitung der Richtlinie für am Ende den Bau von Erdkabeln gegeben hat, sondern dass diese Überarbeitung auch Grundlage für die Planung von Erdkabeln ist, dass sie sogenannter Stand der Technik wird und wir damit am Ende eine solide Grundlage für solche Planungsprozesse haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, beim heutigen Stand des Netzausbaus habe ich vor allen Dingen auch im Blick, dass wir beim SuedOstLink mit dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz ein durchaus enges Kommunikationsverhältnis haben und wir einen engen Austausch pflegen können. Im Übrigen wissen wir bei beiden Leitungen – in Thüringen ist derzeit eine Diskussion beider Leitungen –, dass wir es hier auch mit immensen Kosten zu tun haben, sodass gerade auch vor diesem Hintergrund das Prinzip der Geradlinigkeit gelten muss. Ökonomisch sinnvoll und kostengünstiger ist es, wenn die Prämisse der Geradlinigkeit ganz klar angelegt wird.

Schließlich komme ich zu der aus Thüringer Sicht weiteren wichtigen Einrede, die wir bei der weiteren Beplanung für den SuedLink zu beachten haben, nämlich naturschutzfachliche Bedenken. Es soll keiner meinen, nur weil das Kabel am Ende unter der Erde liegt, gäbe es nicht in irgendeiner Form Auswirkungen auf Natur, Boden, Wald oder Wasser. Auch deshalb, Herr Gruhner, führen wir – parallel hätten wir die ohnehin geführt – die Diskussion zum Grünen Band, weil das schützenswerte Grüne Band auch durch dieses Vorhaben bedroht wird. Wir müssen das allen Beteiligten klarmachen, dem Bund, dem Bundesumweltministerium und selbstverständlich auch der für das Verfahren zuständigen Bundesnetzagentur. Auch diese müssen wir darüber informieren, dass das am Ende Auswirkungen hat. Das Grüne Band, dem aufgrund seiner Ausdehnung und Ausprägung besondere nationale Bedeutung zukommt – Sie wissen, gestern jährte sich auch der Tag des Mauerfalls zum 27. Mal –, ist einzigartiges Zeugnis der jüngeren deutschen Geschichte, Erinnerungslandschaft und bundesweit längste Biotopverbundachse. Deswegen ist es nicht nur ein schützenswertes Gut, was wir uns vorgenommen haben zum Nationalen Naturmonument umzuwidmen, sondern vor allen Dingen auch eine naturschutzfachlich wertvolle Kulisse.

Ich glaube, worauf es jetzt ankommt, ist, dass wir die Wahrung der Thüringer Interessen im Verfahren Südwest-Link gemeinsam wahrnehmen, dass wir alle an einem Strang ziehen, dass wir über die Par

(Ministerin Siegesmund)

teigrenzen hinweg – es gibt auch einen engen Austausch mit den Landräten, mit den Bürgermeistern, in den einzelnen Bereichen – hier gemeinsam unsere Einwände vorbringen. Ich persönlich habe mit Staatssekretär Baake vom BMWI, mit Herrn Homann und natürlich auch mit den Übertragungsnetzbetreibern gesprochen. Ich weiß, dass das TMIL, dass Staatssekretär Sühl, dass Frau Ministerin Keller, dass die Fachleute im TMIL und auch die Fachleute des TMUEN intensiv gemeinsam an der Stellungnahme arbeiten, die die Landesregierung bis zum 29. November abgeben wird. Das entbindet aber trotzdem all jene, die auch auf Bundesebene Verantwortung tragen, nicht davon, auch ihre Verpflichtungen bzw. Kommunikationskanäle auf Bundesebene zu nutzen. So habe ich übrigens auch den Abgeordneten Harzer vorhin verstanden, in Ihre Richtung, Herr Gruhner, dass es an dieser Stelle lohnt, sich gemeinsam über parteipolitische Grenzen hinweg klarzumachen, was es heißt, in diesem vorfristigen Stadium der Beteiligung. Wer sich jetzt einmischt, der kann am Ende des Tages auch Früchte ernten. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich diesen Teil der Aktuellen Stunde schließe und den dritten Teil der Aktuellen Stunde aufrufe

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Bundesteilhabegesetz – so nicht! Konsequenzen für Thüringen?“ Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags - Drucksache 6/2975

Als Erste erhält für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Stange das Wort. Bitte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal, aber auch draußen am Livestream! 2013 hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag die Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes angekündigt, um ein modernes Teilhaberecht zu schaffen – leider weit verfehlt. Dieser Entwurf, der uns heute vorliegt, kann diese Prämisse leider nicht erfüllen. Er bleibt beim alten Fürsorgerecht verhaftet und widerspricht unserer Auffassung nach der UN-Behindertenrechtskonvention in breiten Teilen. Die berechtigten Forderungen von Verbänden, Selbsthilfevertretungsorganisationen, Gewerkschaften, Schwerbehindertenvertretungen,

aber auch von Personen aus der Wissenschaft wurden zwar in den letzten Monaten gehört, aber in den Gesetzentwurf leider nicht mit eingearbeitet. Somit wurde eine große gemeinschaftliche Teilhabe zur Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs vertan. Schade!

Werte Kolleginnen und Kollegen, trotz alledem, dass der Gesetzentwurf unserer Auffassung nach so schlecht ist, bleiben die Aktivitäten in den letzten Monaten nicht ungehört. Enttäuschung, Ärger, Verwunderung auf der einen Seite, aber auch Solidarität, vielfältige kreative Aktionen, Proteste sowie klare Positionierungen von Vereinen und Verbänden begleiten uns immer wieder. Darum auch heute hier die Aktuelle Stunde zum Bundesteilhabegesetz, um einfach noch einmal die Brisanz dieses Gesetzentwurfs – falls er so verabschiedet wird – zu thematisieren.

Wir, die Fraktion Die Linke, haben in den letzten Monaten verstärkt Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern geführt und wir können die Proteste, die unter den Slogans „Nicht mein Gesetz“, „Teilhabe statt Ausgrenzung“, „Teilhabe jetzt!“ oder „Nachbesserung jetzt!“ stehen, verstehen und werden uns auch auf Bundesebene weiterhin darum bemühen, dass genau diese Aktionen und diese Forderungen der Vereine und Verbände noch mit aufgenommen werden.

(Beifall DIE LINKE)

Am Dienstag dieser Woche fand in Berlin in dem zuständigen Ausschuss eine Anhörung statt und diese ist natürlich auch von massiven Protesten vor dem Reichstag begleitet worden. Das zeigt, die Behindertenverbände geben nicht auf, auch hier noch mal ihre Position zu formulieren.