Protocol of the Session on November 9, 2016

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind ja gar nicht die Regie- rung!)

Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Mühlbauer das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen! Frau Tasch, meinen ausdrücklichen Dank. Mich bewegen die Dinge genauso wie Sie, bloß das Ergebnis unterscheidet uns in der Betrachtung. Ich gebe Ihnen recht, im November von Allerheiligen über den 9. November, über den Totensonntag sind die Tage des Gedenkens an die Verstorbenen, an die Familienmitglieder. Ich gebe Ihnen recht, dass diese Traumaerfahrungen – wir erleben es so, ich erlebe es auch so – zu stark an den Rand gerückt sind. Aber das ist doch die Intention des Entschließungsantrags. Bitte nehmen Sie es so, wie ich es – und wir haben persönlich öfter darüber gesprochen, ich darf das hier sagen – empfinde. Wir hier in diesem Raum haben die Verpflichtung, diese Diskussion zu führen, damit man, wenn der Fall, der für jeden von uns eintreten wird, stattfindet, nicht überrascht ist, sondern den Fall in einer Diskussion erleben kann, wo sich jeder einbringen kann.

Sie wissen, dass es gerade für mich einer ganz großen Diskussion bedarf – und ich erwähne jetzt den § 17 Abs. 2 des bestehenden Bestattungsgesetzes –, wie wir mit Fehlgeburten gesellschaftspolitisch verantwortlich umgehen. Ich halte es für wichtig, wir haben es viel zu lang in vielen Punkten – wir haben Palliativmedizin geschafft, wir haben Hospize geschafft, wir haben funktionierend die Krankheit, den Tod, das Leid, das Sterben aus der Diskussion herausgenommen. Wir haben die Verpflichtung, es reinzuholen, die Diskussion zu führen, aber auch 2017 die Diskussionen mit den Veränderungen in der Gesellschaft zu führen. Da unterscheiden wir uns mit dieser Schlussfassung. Da unterscheiden wir uns auch damit, was ich über wen bestimmen darf. Wenn ich feststelle, wir leben in einer Realität, wo jedes Flächenland der Bundesrepublik Deutschland eine Form der Waldbestattung hat, dann frage ich mich als Katholikin: Was ist meine Legitimation, es den Thüringern, die es wollen, zu untersagen? Hier geht es doch nicht darum, was ich für mich, für meine Familie, für meine Kinder, für meinen Mann entscheide, sondern hier geht es darum, die Verantwortung für den Thüringer darzustellen. Diese Legitimation erkenne ich für mich seit Jahren nicht. Es ist mir wichtig, noch mal rauszuarbeiten, wo die Unterschiede sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass eine Zustimmung zu dem Entschließungsantrag bei Ihnen vielleicht heute noch

nicht möglich ist, da die Diskussion – Herr Fiedler hat es richtig erkannt und das war auch der Grund, warum ich mich gemeldet habe – bis in das Jahr 2018 reingehen soll, was ja auch wichtig ist, dass dort mit Erfahrungsberichten gearbeitet wird; das Thema, wie Bayern mit der Kinderarbeit bei den Grabsteinen umgeht, und viele andere Dinge. Es ist wichtig, dass wir es auf eine breite gesellschaftliche Diskussion stellen und dafür werbe ich heute hier. Alles andere, weiß ich, dass das Ganze hier heute sinnfrei ist.

Eine kurze geschichtliche Anmerkung ist, denke ich, für uns alle interessant. Die Sargpflicht wurde erst im 17./18. Jahrhundert eingeführt. Übrigens war es damals besteuert und nur wenigen Bürgern überhaupt zugänglich und wurde aufgrund des damaligen Stands im Vergleich zur heutigen medizinischen Entwicklung als Pflicht vorausgesetzt. Da wir – und das hatten Sie ja auch schon erkannt – bis auf den Bereich des Eichsfelds überwiegend eine Urnenbestattung im Freistaat Thüringen haben, ist diese Frage eine zweite Frage, die aber zur Komplexität der Gesamtheit mit dazugehört und hier heute nicht mehr ausgeblendet werden darf. Wenn wir uns dem Thema stellen, dann in allen Punkten und natürlich auch in diesem Punkt.

Ich werbe bitte noch mal um die Versachlichung. Dieses Thema ist zu wichtig, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Es ist nicht die Frage, wie es unseren Kommunen geht und was wir mit den übergroßen Friedhöfen machen, sondern hier geht es um Traumaerlebnisse, um Erfahrungen, um Verletztheiten, um Willen von Verstorbenen, um die Verpflichtung der Angehörigen, diesen Willen umzusetzen. Ich werbe hier für das Verstehen dieses Anliegens. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Abgeordnete Henfling das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst erst einmal herzlichen Dank an Eleonore Mühlbauer, die das Thema „Sargpflicht“ hier noch mal klargestellt hat. Das hat nämlich nichts mit christlicher Bestattungskultur im religiösen Sinn zu tun, sondern tatsächlich andere Gründe gehabt, warum es eingeführt wurde. Darüber will ich auch gar nicht sprechen.

Ich möchte hier durchaus noch mal ein Stück weit mein Unwohlsein bei dieser Debatte betonen, weil hier einem großen Teil der Thüringerinnen und Thüringer, die keiner christlichen Kirche angehören,

(Abg. Henke)

abgesprochen wird, dass sie in der Lage wären, eine Trauer- und Totenkultur durchzuführen. Das finde ich doch ein wenig bedenklich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die CDU betont, dass Leben und Tod zusammengehören, dann muss man es auch Menschen, die sich an keine Religion gebunden fühlen, zugestehen, dass sie über beides entscheiden können.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das hat kein Mensch gesagt!)

Wenn diese Menschen der Meinung sind, dass sie eine andere Bestattungskultur der christlichen Bestattungskultur vorziehen, die übrigens auch deutlich differenzierter ist, als Sie sie hier dargestellt haben, dann muss man ihnen das auch zugestehen. Das hat nichts damit zu tun, Herr Fiedler, dass wir hier jedem alles erlauben. Das hat was damit zu tun, dass wir respektieren, dass Menschen über den Tod hinaus entscheiden können, wo sie bestattet werden. Wenn sie das naturnah in einem Wald möchten, dann finde ich, sollten wir uns dem hier nicht versperren und schon gar nicht der Debatte dazu versperren. Vor allen Dingen sollten wir diesen Menschen nicht absprechen, dass sie in der Lage sind, eine Trauerkultur jenseits christlicher Normen und Werte aufzubauen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke.

Meine Damen und Herren, der Grund meiner Redemeldung ist ein ähnlicher wie der von Madeleine Henfling, Frau Tasch, weil ich eben nicht glaube, dass in diesem Land in verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu wenig über den Tod geredet wird. Es wird gerade seit vielen Jahren diskutiert, wie man die Erinnerung an verstorbene Angehörige wachhält und im Rahmen der Familie, des Freundeskreises pflegt. Es wird viel offener auch mit Eltern, mit Großeltern gesprochen, wie sie sich ihre Beerdigung letztendlich vorstellen und in welcher Verantwortung sie auch die Nachkommen sehen. Aber ich glaube, was wir feststellen konnten, ist, dass das, was sich in der Gesellschaft in den letzten Jahren an Debatten entwickelt hat, sich eben in der Rechtsänderung nicht widergespiegelt hat. Das heißt, die Ergebnisse dieser veränderten Einschät

zung haben sich tatsächlich im Bestattungsrecht nicht fortgesetzt. Ich bin auch etwas befremdet von ihrer doch sehr religiös geprägten Rede für die Fraktion. Ich glaube, ihre persönliche Haltung ist durch jeden Abgeordneten hier im Landtag zu respektieren und sie betrifft eben auch Ihre ganz persönliche Entscheidung und die möchte ich in überhaupt keiner Form bewerten, sondern absolut respektieren. Doch wenn wir über das Gesetz selbst diskutieren, müssen wir uns bewusst machen, dass wir weder über Jüdinnen und Juden, Muslime, Katholiken, Protestanten, auch nicht über Atheisten, Agnostiker oder Materialisten entscheiden, sondern ein Recht schaffen müssen, was für alle Thüringerinnen und Thüringer gilt, was ihre individuellen Bedürfnisse mit den rechtlichen und öffentlichen Erfordernissen in Einklang bringt. Ich glaube, da gehen wir mit der jetzigen Reform des Bestattungsrechts einen ersten Schritt. Aber wir wollten dokumentieren, auch im Ergebnis der Anhörung und der dort gehaltenen Wortbeiträge, dass diese Diskussion damit für uns nicht beendet sein kann, weil es eben nur ein kleiner Schritt ist, auf die stattfindenden Debatten zu reagieren.

Herr Fiedler, ich habe mich aber auch auf Ihren Wortbeitrag gemeldet, weil ich glaube, die große Sachlichkeit, die wir im Innenausschuss hatten, die wir auch mit den Anhörungsbeiträgen hatten, die wir in vielen Redebeiträgen hatten, haben Sie mit Ihrer Erwiderung auf den Entschließungsantrag ein Stück weit aus den Augen verloren. Wenn Sie hier vorne auf unseren Entschließungsantrag rekurrieren und sagen, Rot-Rot-Grün möchte wohl, dass in Zukunft alle Menschen sarglos bestattet werden, dann könnte ich salopp sagen: Ein großes Problem früherer PISA-Untersuchungen war es, dass das verstehende Lesen nicht ganz ausgeprägt war. Das will ich nicht tun, Herr Fiedler. Aber wenn Sie fragen, was wir damit meinen, wenn wir sagen, die Landesregierung soll folgenden Themenbereich prüfen: die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für sarglose Bestattung –, dann antworte ich Ihnen: Damit meint Rot-Rot-Grün, dass die Landesregierung unter anderem den Themenbereich „Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für sarglose Bestattung“ prüfen soll. Das ist der eigentliche Inhalt des Entschließungsantrags. Es ist wirklich auch schon unlauter, daraus eine Debatte zu machen, dass sich dahinter ein neuer Zwang verstecken könnte. Eine solche Diskussion habe ich eher aus dieser Richtung erwartet, aber nicht von Ihnen, wie gesagt, auch mit dem Hintergrund der Erfahrung der sachlichen Debatte im Innenausschuss.

Wenn Sie dann zwei weitere Themenbereiche besprechen, dann muss ich Ihnen sagen – vielleicht entschuldige ich mich auch dafür im Namen von Rot-Rot-Grün –, sind diese Irrungen, die da entstanden sind, auch ursächlich bei dem schmalen

(Abg. Henfling)

Zeithorizont der Einreichung des Entschließungsantrags bis zur jetzigen Debatte liegend. Aber, Herr Fiedler, ich habe es Ihnen schon mal im Innenausschuss gesagt: Sie sind ein erfahrener Abgeordneter, Sie wissen, so eine Koalition mit mehr als nur einem Partner, also mit zwei oder sogar drei, braucht etwas Zeit zur Abstimmung. So war das bei Ihnen und so ist das auch bei uns.

Was Sie angesprochen haben, Probleme bei der Leichenschau und der Todesfeststellung, ist natürlich immer wieder in der Debatte. Oftmals wird es wenig fundiert vorgetragen, sondern wabert in Fachpublikationen und der öffentlichen Meinung herum. Genau das war für uns Anlass, das in diesem Entschließungsantrag aufzugreifen und zu sagen: Landesregierung, geh doch einmal gemeinsam mit Ärzten, mit Fachleuten die Frage der Praxis der Leichenschau und Todesfeststellung durch und überprüfe, ob sie in Thüringen so ausgestaltet ist, dass wir dort wirklich jeden Verdacht von Missbrauch oder möglicherweise Fehlern ausschließen können, auch wenn das nicht zu 100 Prozent geht. Schauen wir uns aber vor dem Hintergrund derartiger Meinungsäußerungen auch die Praxis und das Verfahren an und ziehen, wenn notwendig, auch Schlussfolgerungen für das Recht daraus. Wenn das nicht notwendig ist, ist das auch ein Evaluationsergebnis.

Der zweite Punkt, den ich bei Ihnen ansprechen wollte, ist der Punkt 1 e. Da haben Sie natürlich das Gesetz im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag nicht wirklich verstanden. Die Genehmigungszuständigkeit liegt nach § 30 bei den Landkreisen – gegenwärtig.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Der Einzige, der alles versteht.)

Nein, ich irre mich auch und bin froh, wenn mich dann jemand korrigiert.

Die Zuständigkeit nach § 30 liegt nach dem jetzigen Bestattungsrecht bei den Landkreisen. Sie können aber doch die Landesregierung und auch Rot-RotGrün durchaus ernst nehmen, dass sie das, was sie in einem Leitbild zur Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform aufschreibt, ernst meint und in allen Bereichen versucht, umzusetzen. Dort hat die Landesregierung mit Unterstützung des Landtags die Kommunalisierung von Aufgaben vorwiegend in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden als Prüfauftrag verabschiedet. Das gilt natürlich auch im Bestattungsrecht. Insofern ist dieser Punkt die konsequente Fortsetzung dessen, was im Leitbild zur Funktional- und Verwaltungsreform praktisch auf den Weg gebracht worden ist. Das ist derzeit auch im Gesetz über die Grundsätze zur Funktional- und Verwaltungsreform in der Debatte. Ich glaube, es ist notwendig, dann auch 2018 vor dem Hintergrund dieser Regelung neu zu diskutieren, ob die Zuständigkeiten nach § 30 im Bestattungsrecht

auch in der Zukunft fortgeführt werden sollen oder unter diesen Prämissen dann einer Veränderung bedürfen. Es war uns wichtig, da auch eine Stringenz und konsequentes Handeln nachzuweisen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Staatssekretär Götze hat für die Landesregierung das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Ihnen liegt das Thüringer Gesetz zur Änderung bestattungsrechtlicher und waldrechtlicher Vorschriften zur Entscheidung vor. Wir beschränken uns in diesem Gesetzentwurf auf die Ermöglichung der Beisetzung der Asche Verstorbener auf Waldfriedhöfen. Das Thema beschäftigt uns – darauf haben meine Vorredner richtigerweise hingewiesen – seit sehr langer Zeit.

Wir hatten zuletzt ein Urteil des VG Weimar zu einem Bestattungswald in Bad Berka. Es gab viele Stimmen, die dem Thüringer Innenministerium empfohlen haben: Macht doch erst einmal gar nichts, ihr habt ein verwaltungsgerichtliches Urteil. Auf dieser Basis sollte es doch den Gemeinden möglich sein, Waldfriedhöfe einzurichten. Ich persönlich halte das für den falschen Weg. Der Abgeordnete Adams hat recht: Hier geht es um Ordnungsrecht. Wir müssen uns als Gesellschaft, und das trifft insbesondere für das Parlament zu, mit unserem Bestattungsrecht beschäftigen. Wir müssen es in der Öffentlichkeit diskutieren. Wir müssen es mit den Betroffenen diskutieren und wir müssen es an aktuelle Erfordernisse anpassen. Sonst tun es die Leute, indem sie ihre Verstorbenen, wenn der dringende Wunsch besteht, außerhalb Thüringens bestatten müssen. Das kann keinesfalls der richtige Weg sein.

Als wir am Beginn der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs standen, hatte ich die Gelegenheit, mich mit Vertretern einer Bürgerinitiative in Wallbach, wo es schon einen Bestattungswald gibt, zu treffen. Dort konnte ich feststellen, dass sie dieses Thema sehr ernst nehmen. Es ist keineswegs so, dass es darum geht, Hinterbliebene möglichst kostengünstig zu bestatten und dann für alle Ewigkeit zu vergessen. Das Gegenteil ist der Fall. Man macht sich dort sehr intensiv Gedanken, welche Bestattungsform angemessen ist? Ein Teil unserer Bevölkerung kommt nun mal dazu, dass es die Waldbestattung sein soll. Die Motivation ist daher ganz unterschiedlich. Auch wenn sie nicht auf christlichem Gedankengut fußt, wäre es, glaube ich, völlig falsch, die

(Abg. Dittes)

sen Menschen zu unterstellen, dass sie sich mit diesem Thema nicht in der gebotenen Ernsthaftigkeit auseinandersetzen.

Wir haben das Gesetz nur maßvoll geöffnet. Wir haben im Ausschuss auch darüber diskutiert: Wie sieht es denn eigentlich mit den Friedhofsträgern aus? Sollte es hier möglich sein, zu einer Beleihung zu kommen? Das hat die Landesregierung alles nicht vorgeschlagen. Wir sind bei den alten Strukturen geblieben. Bestimmend dafür ist natürlich auch unser kultureller Hintergrund. Ich kann verstehen, dass es hier andere Positionen gibt, dass man diese Form der Bestattung ganz persönlich nicht mittragen will, aber man muss eben auch respektieren, dass in einer atheistisch geprägten Gesellschaft ganz andere Vorstellungen dazu existieren. Und wenn es um anonyme Bestattungen geht, dann finden die auch auf einem Friedhof statt; da gibt es Bestattungswiesen, da gibt es noch nicht einmal den Namen der Verstorbenen. Dann ist die große Frage: Wer geht denn nach der Bestattung noch auf diesen Friedhof? Bei einem Waldfriedhof ist die Gewähr, dass man seine Verstorbenen besucht, dass man sich mit ihnen beschäftigt, glaube ich, um einiges höher.

Der Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist auch sehr zu begrüßen, denn er ist im Anhörungsverfahren im Ausschuss entstanden. Dort gab es von Sachverständigen den Hinweis, dass man sich mit anderen Bestattungskulturen beschäftigen muss. Das gilt insbesondere für Muslime. Auch jüdische Friedhöfe sind für die Ewigkeit angelegt. Es ist völlig abwegig, zu sagen, dass man sich diesem Thema nicht widmen soll, denn es gab dort den berechtigten Hinweis, dass unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Teil gezwungen sind, ihre Verstorbenen in ihrem Heimatland zu bestatten, und dass dadurch keine Integration stattfinden kann. Mit diesem Gedanken sollte man sich ernsthaft beschäftigen, das braucht natürlich etwas Zeit. Der vorgegebene Rahmen ist hier durchaus angemessen. Wir werden uns den Aufgaben im Innenministerium, wie wir das mit dem Gesetzentwurf jetzt auch schon getan haben, mit der nötigen Ernsthaftigkeit widmen und diese Diskussion dann hier in diesem Haus im nächsten bzw. übernächsten Jahr fortsetzen können. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zur Abstimmung direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 6/2169 in zweiter Beratung. Wer für den Ge

setzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Gentele.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen und der Abgeordnete Krumpe. Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der CDU. Stimmenenthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Gentele. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/3001. Wer für den Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der CDU und die AfD-Fraktion. Stimmenenthaltungen? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten Krumpe und Gentele. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den neuen Tagesordnungspunkt 6 b

Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2689 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit - Drucksache 6/2958 ZWEITE BERATUNG

Zunächst hat das Wort Frau Abgeordnete Leukefeld aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Berichterstattung.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes, in der Drucksache 6/2689 wurde am 29.09. dieses Jahres hier in den Thüringer Landtag eingebracht und es hat hier in der Plenarberatung die erste Lesung stattgefunden. Dort erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Dieser hat den Gesetzentwurf in zwei Sitzungen, nämlich am 30.09. und am 03.11.2016, beraten. Es wurde beschlossen, eine mündliche Anhörung im Ausschuss durchzuführen. Diese hat am 03.11.2016 stattgefunden. Es gab 19 Anzuhörende, neun schriftliche Stellungnahmen lagen vor.

(Staatssekretär Götze)