Jedenfalls habe ich das so gehört, dass dieses Zitat so gefallen ist. Dieses Zitat ist in dieser entsprechenden UN-Behindertenrechtskonvention nirgendwo zu finden.
Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, wir sind hier genau im Kern des Problems, weil diese UN-Behindertenrechtskonvention von den Dunkelroten, von den Grünen und von den Roten praktisch als Ermächtigungsgrundlage für diesen pädagogischen
Gleichschaltungsprozess verwendet wird, der hier entsprechend bildungspolitisch versucht wird. Es gibt in dieser UN-Behindertenrechtskonvention, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, keine einzige Stelle – das ist wichtig –, an der der Begriff „Inklusion“ verwendet wird.
Es wird in der amtlichen Übersetzung – und die ist für meine Fraktion und für mich relevant – lediglich von dem Begriff der Integration gesprochen, und zwar in dem Kontext der Integration in das allgemeine Bildungswesen.
Natürlich, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, sind wir der Meinung und wollen das unterstützen, dass behinderte Menschen Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem haben. Wer würde denn etwas anderes behaupten? Das ist doch eine Selbstverständlichkeit. Aber diese UN-Behindertenrechtskonvention hatte eine ganz andere Intention, hatte eine ganz andere Zielrichtung. Die wollte nämlich die noch nicht so hoch entwickelten und noch nicht mit einem so hoch ausdifferenzierten Bildungswesen – wie beispielsweise Deutschland – versehenen Länder in die Spur schicken, sich endlich um die behinderten Menschen in ihren Ländern zu kümmern. Das war die Intention der UN-Behindertenrechtskonvention.
Wir haben in Deutschland ein exzellentes, ausdifferenziertes Schulwesen, ein exzellentes Sonderschulwesen mit exzellent ausgebildeten Sonderschulpädagogen, die passgenau – und Herr Reinholz hat das an einem privaten Beispiel wunderbar belegt – in einem optimierten Umfeld fördern können.
Frau Staatssekretärin Ohler, meine Erfahrung als Lehrer, der auch partiell mit inklusivem Unterricht betraut war – nicht sehr umfänglich, aber ich habe
Einblicke in diese Art von Unterricht –, ist, dass bei der sächlichen, räumlichen und personellen Ausstattung, die unsere Länder, egal ob das Thüringen, Hessen oder ein anderes Bundesland ist, im Augenblick aufgrund der haushalterischen Vorgaben in der Lage sind vorzuhalten, eine Inklusion flächendeckend nicht möglich ist und auch in ferner Zukunft nicht möglich ist, und sie ist auch gar nicht wünschenswert.
Inklusion, die – und das ist Ihre Ziel- und Endzielperspektive – zu einer verpflichtenden Maßgabe führt
und die Wahlfreiheit der Eltern irgendwann in Abrede stellen wird – das wird so sein, in Ihrem Gleichheitswahn werden Sie genau das versuchen –, Inklusion, die so angeschoben und in die Richtung entwickelt wird, kann sehr schnell – und Kinder sind grausam – zur Exklusion führen.
Inklusion, sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, eine erzwungene Inklusion kann für das behinderte Kind zu einem wahren Gefängnis werden. Daran möchte ich noch mal in einer notwendigen Eindrücklichkeit hier erinnert haben.
Herr Kollege, ich wollte Sie fragen, sonst hätte ich mich anderweitig geäußert. Es gibt auch Leute in dem Haus – so wie ich –, die hatten kein Latein. Wenn Sie so freundlich wären, wenn Sie so etwas einflechten, das auch bitte zu übersetzen. Da wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Herr Fiedler, tut mir leid, Sie haben recht. Die Ausführungen des geschätzten Kollegen Wolf, die wir, glaube ich, alle als etwas krude empfunden haben –
beim letzten Mal, Herr Wolf, seien Sie mir jetzt nicht allzu gram, dass ich Sie jetzt ein bisschen auf die Schippe nehme...
Herr Höcke, Entschuldigung, die Übersetzung wäre relativ einfach: Wiederholung ist die Mutter des Studiums.
Dass die Ausführungen des Kollegen Wolf mich ermuntert haben, darauf hinzuweisen, dass die Wiederholung, Herr Fiedler, die Mutter der Wissenschaft ist, übertragen eben, dass er noch einiges an zentralen Punkten, was die Inklusion anbetrifft, noch mal rezipieren sollte, um sich noch mal einen Kenntnisstand zu bilden.
Vielen Dank. Jetzt habe ich eine Reihe von weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten, aber Frau Ministerin Werner hat sich zunächst zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Ministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Abgeordnete, ich würde gern drei kurze Anmerkungen machen wollen, zunächst zum Thema „Inklusion und UNBehindertenrechtskonvention“. In der UN-Behindertenrechtskonvention steht – und das ist uns als Auftrag gegeben –, die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu ermöglichen.
Zum Zweiten hat uns die Staatenprüfung genau ins Stammbuch geschrieben, dass Deutschland sehr viele Defizite hat, wenn es um die Inklusion, um die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht, gerade auch im Bildungsbereich. Wir haben hier wirklich sehr viele Aufgaben zu erledigen. Dazu gehört vor allem der Bildungsbereich.
Als Drittes möchte ich mich gern noch mal an Herrn Reinholz wenden. Ich verstehe sehr gut, dass Eltern wirklich das Beste für ihre Kinder wollen. Wahr
scheinlich war genau dieser Weg der beste Weg für Ihre Tochter. Aber die Zeiten haben sich auch geändert. Wir haben heute neue Möglichkeiten der Unterstützung von Kindern mit Behinderung und gerade auch von Gehörlosen. Es gibt eben für kein einziges Kind, für keinen einzigen Jugendlichen den speziellen Beruf, dies nicht für den Menschen, der eine Sehbehinderung hat, Masseur oder Masseurin zu werden, oder für einen Gehörlosen, Zahntechnikerin oder Zahntechniker zu werden. Den Kindern und Jugendlichen sollen alle Wege offenstehen und genau das ist das, worüber wir heute gesprochen haben.