Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 6/2264 in namentlicher Abstimmung ab. Ich eröffne die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln.
Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Ich schließe die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Ich kann das Abstimmungsergebnis bekannt geben. Es wurden 81 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 8, mit Nein 73 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/2280 - Neufassung
Wünscht jemand der Fraktionen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Harzer, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben diesen Antrag schon im Juni dieses Jahres eingebracht und hätten uns auch gewünscht, damals schon drangekommen zu sein. Aber nichtsdestotrotz: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Photovoltaik auch für landeseigene Immobilien – es ist uns wichtig, über dieses Thema immer wieder zu reden, weil es im Ganzen um das große Thema „Klimaschutz“ – Klimaschutz für unsere Welt, für den Erhalt unserer Natur, unserer Umwelt – geht. Bei Photovoltaik geht es natürlich darum, aus erneuerbaren Rohstoffen – in dem Fall Sonne – Energie zu gewinnen und diese Energie sinnvoll einzusetzen. Der Freistaat Thüringen hat diverse Erfahrungen mit erneuerbaren Energien. Auf dem Landtagsgebäude gibt es auch eine Anlage, die leider nicht dem Freistaat gehört, wo nur die Fläche vermietet ist, wo die Stadtwerke und die Bürgerenergiegenossenschaft entsprechend den
Gewinn und den Strom generieren. Von daher haben wir im ersten Punkt darum gebeten, dass die Landesregierung einen Bericht über die Ausstattung landeseigener Immobilien mit Photovoltaikanlagen erstattet, um mal den Stand zu haben, auf welchem wir stehen, wo wir sind, denn wir haben ja im Koalitionsvertrag langfristig vereinbart, uns bis 2040 bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien – also nicht zu verwechseln mit Autarkie, sondern 100 Prozent bilanziell aus erneuerbaren Energien – selbst zu versorgen.
Dann kommt natürlich auch die Forderung, die wir als verantwortungsvolle Politiker für dieses Land aufstellen. Auch dort haben wir uns wieder an den Koalitionsvertrag gehalten. Das zeigt auch, dass Rot-Rot-Grün den Koalitionsvertrag so wie vereinbart abarbeitet. Dort heißt es: „Darüber hinaus streben wir an, die landeseigenen Gebäude und Liegenschaften klimaneutral zu entwickeln.“ Von daher ergibt sich Punkt II.1 dieses Antrags, also alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit bis Ende 2021 mit Photovoltaikanlagen in Eigenregie und ausgelegt auf den Eigenverbrauch im Gebäude oder räumlicher Nähe unter Einsatz von Speichern nachzurüsten und bei allen Neubauten ab 2016 Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Das ist also abgeleitet aus dem Koalitionsvertrag, weil wir natürlich ein Stück Klimaneutralität entwickeln, wenn wir Strom in unseren Liegenschaften selbst erzeugen und diesen Strom dann auch noch selbst verbrauchen. Gerade durch den Einsatz von Speichern im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen haben wir dort gute Möglichkeiten.
Auch aus dem Koalitionsvertrag ergibt sich dann der Punkt 2. Dort heißt es: „Wir wollen die EnergieVersorgungspotenziale des Landes Thüringen stärken. Dazu wollen wir rentierliche Investitionen in den Anstalten öffentlichen Rechts“ machen. Anstalten des öffentlichen Rechts sind natürlich Landgesellschaften, die auch explizit genannt werden. Deswegen heißt es dann in unserem Antrag, sich bei den Landesgesellschaften, bei den Eigentümern langfristig gemieteter Gebäude dafür einzusetzen, alle geeigneten und wirtschaftlich sinnvoll nutzbaren Dächer bis Ende 2020 mit Photovoltaikanlagen nachzurüsten und bei allen Neubauten ab 2016 Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen. Das ist also Gegenstand unseres Antrags.
Das sind unsere politischen Forderungen, die auch Realität werden sollen, damit wir die Ziele, die wir uns im Koalitionsvertrag gesteckt haben, die ich schon genannt hatte, entsprechend erreichen.
Als Drittes, um auch der Landesregierung nicht allzu viel Zeit zu geben, um auch ein bisschen Druck auszuüben, nämlich politischen Druck aus dem
Landtag, damit da etwas passiert und es nicht wie manche beschlossenen Anträge aus vergangenen Legislaturen, die dann irgendwo in den Bürostuben verschwunden sind und nicht wieder bearbeitet wurden, bitten wir darum, dass die Landesregierung dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz im I. Quartal 2017 – Januar, Februar, März, wenn Sie dann so weit sind – einen Bericht über die Umsetzung zu Nummer II erstattet. Wir gehen davon aus, dass es bis dahin möglich sein muss zu ermitteln, welche Flächen zur Verfügung stehen – in Südausrichtung, Ost-West-, das ist ja auch ein neues System, um Morgen- und Abendsonne zu nutzen. Daher unser Antrag. Ich darf Sie um Zustimmung zu diesem Antrag bitten, damit wir hier einen weiteren Schritt auf Klimaneutralität der Landesverwaltung zugehen. Danke schön.
Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Frau Ministerin Keller, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen ist ein weiterer Beitrag zu Klimaschutz, Ressourcenschutz und Energiewende. Der Antrag verfolgt die Ziele des Koalitionsvertrags. Die Koalition will die landeseigenen Gebäude klimaneutral entwickeln und eine erfolgreiche Energiewende gestalten, die dezentral, regional und regenerativ ist. Bekanntlich werden rund 40 Prozent der Endenergie in Deutschland im Gebäudebereich verbraucht. Nach Expertenschätzungen entstehen rund 30 Prozent aller CO2-Emissionen im Gebäudebereich. Neben der Steigerung der Energieeffizienz ist der planmäßige Ausbau der erneuerbaren Energien ein Schlüssel für die aktive Gestaltung der Energiewende, gerade auch im Gebäudebereich. Deutschland hat genügend Energie, sofern es gelingt, den planmäßigen Ausbau erneuerbarer Energien zu erhalten und zu optimieren. Die Sonne liefert täglich eine Energiemenge, die den Bedarf unserer Erde um das etwa 80-fache übersteigt.
Sie ist als Energiequelle in den nächsten 5 Milliarden Jahren praktisch unerschöpflich und umweltfreundlich.
Gebäude sind erste Wahl für die solare Nutzung, die zusätzliche Flächeninanspruchnahme ist gleich Null. Zudem wird die Energie dort erzeugt, wo sie benötigt und unmittelbar verbraucht wird. Energieverluste durch den Transport über lange und teure Stromleitungen entstehen nicht. Eine intelligente und wirtschaftliche Nutzung der Solarenergie für Landesgebäude ermöglicht auch, dass das Land seiner Vorbildfunktion gerecht wird. Seit 2008 baut die Landesverwaltung die solare Nutzung der Landesgebäude auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses vom 11. April 2008 in Drucksache 4/4006 aus. Hiernach sollen geeignete Dachflächen landeseigener Gebäude für die mögliche Errichtung von Photovoltaikanlagen ermittelt, diese bei baulicher Zulässigkeit und technischer Machbarkeit hierfür auch freigegeben werden, Aufbau und Betrieb der Anlagen durch interessierte Gesellschaften oder Einzelpersonen unterstützt und geeignete Flächen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten verpachtet werden. Im Rahmen dieser Landesinitiative wurden bereits für 37 Landesgebäude Pachtverträge öffentlich ausgeschrieben. Für 34 Gebäude wurden Pachtverträge abgeschlossen. Zusammen mit den in Eigenregie realisierten PVProjekten verfügen derzeit 41 Landesgebäude über Photovoltaikanlagen. Die PV-Leistung stieg von 30 kW im Jahr 2008 auf aktuell über 1.900 kW. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik beträgt aktuell circa 1,5 Prozent. Die Bezugsgröße ist der Gesamtstromverbrauch aller Landesgebäude. Spätestens mit der Novelle des EEG 2014 wurde das Pachtmodell unwirtschaftlich. Für die PV-Anlagen auf den Neubauten für die Bereitschaftspolizei und des Landeskriminalamts in Erfurt, Kranichfelder Straße, und der Jugendstrafanstalt in Arnstadt/Rudisleben konnten noch Pächter gefunden werden. Mit vertretbarem Aufwand können derartige Projekte derzeit nicht mehr umgesetzt werden. Die Initiative der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eröffnet nunmehr neue Möglichkeiten, landeseigene Gebäude mit PV-Anlagen zu versehen. Mit dem Antrag der Fraktionen wird die Landesregierung aufgefordert, alle geeigneten Dächer landeseigener Immobilien unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit bis Ende 2021 mit Photovoltaik-Anlagen in Eigenregie, also von der Staatsbauverwaltung, nachzurüsten. Die PV-Anlagen sollen für den Eigenverbrauch des Gebäudes bzw. der landeseigenen Liegenschaften ausgelegt werden. Der Gesetzgeber für die Finanzen sitzt gerade hier im Haus.
Dächer in räumlicher Nähe können im Einzelfall einbezogen werden. Hier denke ich zum Beispiel an PV-Anlagen für Parkplatzüberdachungen als Schattenspender und Energielieferant für Fahrzeu
ge und Fahrräder. Neben der Stromproduktion hätte das auch den Vorteil, dass sich die Fahrzeuge nicht mehr so extrem aufheizen würden. Die Klimaanlagen würden entlastet und die Ressource Benzin oder Dieselkraftstoff auch ein wenig geschont. Im Hinblick auf den Klimawandel könnten PV-Anlagen auch für den verstärkt notwendig werdenden sommerlichen Wärmeschutz eingesetzt werden. Als sinnvoll wird auch erachtet, dass die PV-Anlagen im Einzelfall unter Einsatz von Speichern nachgerüstet werden sollen. Erste Erfahrungen mit derartigen kombinierten Anlagen hat die Bauverwaltung schon gesammelt. Im Juli 2014 wurde die 2013 auf drei Dächern des Landwirtschaftsamts Hildburghausen installierte PV-Anlage um einen Batteriespeicher erweitert. Diese Systemlösung sollte den Direktverbrauch von Sonnenstrom erhöhen. Erfahrungen wurden gesammelt aus dem Betrieb der dezentralen Energieversorgungslösung in ihrem Zusammenspiel von Stromerzeugung, Verbrauch, Speicherung und Lastmanagement.
Mit dem Antrag der Fraktionen, Photovoltaik-Anlagen auf landeseigenen Immobilien nachzurüsten, wird der Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. November 2015 „Energetische Standards im öffentlichen Bau vorbildlich gestalten“ aufgegriffen und fortgeführt. Die Staatsbauverwaltung wird den Beschluss bei der Planung und baulichen Umsetzung landeseigener Bauvorhaben berücksichtigen. Mit dem neuen Antrag kommt die Landesregierung den im Koalitionsvertrag angestrebten Zielen, die landeseigenen Gebäude und Liegenschaften klimaneutral zu entwickeln und die Energiewende dezentral, regional und regenerativ zu gestalten, einen sehr großen Schritt näher. Vielen Dank.
Danke, Frau Ministerin. Gemäß unserer Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Das sind alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummern II und III des Antrags. Als erste Rednerin hat Abgeordnete Mühlbauer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine werten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Keller, vielen Dank für Ihren Sofortbericht. Der war sehr informativ und hat uns doch gezeigt, wie weit wir denn schon sind, uns auf diesem Weg der Erneuerbaren aufgestellt zu haben.
Aber lassen Sie mich bitte kurz zwei Anmerkungen machen. Natürlich sind Dinge, wir gehen hier mit Steuergeldern um, wir müssen sorgsam mit den Geldern des Freistaats Thüringen wirtschaften, wir sind hier verpflichtet, den nächsten Generationen sinnhafte Dinge – natürlich ist der Begriff der Wirtschaftlichkeit untrennbar mit der Ausrichtung und der Neuorientierung der Photovoltaikanlagen auch auf unseren Dächern verbunden, vor allem unter dem Punkt, dass sich Rahmenbedingungen ändern und ich aber sehr sicher bin – Sie haben von der Energieeinsparverordnung gesprochen –, dass sich auf dem Markt der Produzenten auch einiges bewegen wird, sodass sich Wirtschaftlichkeit immer anders darstellen wird. Das heißt, wenn ein Produkt im Einkauf preisgünstiger ist, sehen Finanzierungen auch anders aus. Wenn ein Produkt, das heißt der Strom, verwendet werden kann durch gute Speichertechnologien, nachhaltig auch verwendet werden kann, sodass es sinnhaft im Gebäude eingesetzt wird, dann ist das wirtschaftlich. Es ist auch wirtschaftlich, darüber nachzudenken mit unserer Bauhaus-Universität, gerade was Elemente, Neuentwicklungen an Elementen der Photovoltaik an Fassaden, Dächern, Fenstern betrifft, die auf uns zukommen werden, dort einzusetzen, auszuprobieren und sie als Erstprojekt für unsere KMUs mit zu entwickeln, um uns nach vorne zu bringen. Denn auf der einen Seite haben wir natürlich die Aussage des Koalitionsvertrags, unser klares Ja zu den Erneuerbaren, unser klares Ja zur Nachhaltigkeit, wir haben aber auf der anderen Seite, das bitte ich, meine werten Kolleginnen und Kollegen, zu berücksichtigen, auch die Verantwortung für den Technologiestandort Thüringen, für die Entwicklungen. Wir waren mit den Kollegen des Arbeitskreises bei den Zuse-Forschungsgesellschaften. Das sind Technologien, die wir hier entwickeln können. Da ist viel im Entstehen, wo wir unserer Wirtschaft zur Seite springen können, gute Arbeitsplätze sichern können und damit auch zukunftsorientiert sind.
Ich möchte an dem Punkt einfach noch eines mit einbringen. Zum Beispiel forscht die TU Ilmenau an Photovoltaikelementen an und um Autos, die das Elektroauto mit unterstützen, deren Speicherung mit unterstützen. Das heißt, mit diesem Antrag liefern wir einen Baustein einer geschlossenen Kette Nachhaltigkeitspolitik, zukunftsorientierte Wirtschaftsförderungspolitik, Beispiele im Freistaat Thüringen mit innovativen Elementen bautechnisch umzugehen, aber immer unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, weil es ein ressortübergreifender Bereich ist, der uns spannende neue Erkenntnisse bringt, den wir unter dem Begriff der Erneuerbaren, unter dem Begriff der Wirtschaftsförderung, unter dem Begriff der Innovation hier sehen müssen. Ich will ihn so
sehen und ich werbe um Unterstützung. Ich denke, wir haben viele Chancen in dem Bereich. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst, Frau Ministerin, will ich mich herzlich für Ihren Sofortbericht bedanken und will aber im gleichen Atemzug sagen, ich hätte es durchaus begrüßt, wenn auch die Energieministerin dieser Debatte beiwohnen würde,
denn es geht ja schließlich um Energiewende und das ist, zumindest war es gestern noch so, Herzensangelegenheit der Grünen. Möglicherweise hat sie selber jetzt erst einmal draußen etwas Sonne getankt. Auch das soll am Freitagnachmittag schön sein und sei ihr gegönnt.
Dann will ich, weil wir Freitagnachmittag haben, versöhnlich anfangen: Es ist schön, dass Sie dieses Thema, nämlich dass die öffentliche Hand hier mit Vorbildwirkung vorangehen muss, jetzt als Koalition für sich entdeckt haben. Das begrüßen wir ausdrücklich und deshalb gilt es, glaube ich, sich auch sachlich
mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ich will vorwegschicken, dass man dennoch sagen muss – das haben die Ausführungen der Ministerin deutlich gemacht –, dass Ihr Antrag im Grunde nichts anderes ist als alter Wein in neuen Schläuchen. Zweitens macht Ihr Antrag deutlich, dass Sie im Bereich der Energiepolitik im Kern wirklich nur Stückwerk betreiben.
Ich will gern begründen, warum wir zu dieser Einschätzung kommen. Warum ist Ihr Antrag alter Wein in neuen Schläuchen? Bereits 2008 hat dieses Haus auf Initiative der CDU-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Photovoltaik auf Landesflächen“ beschlossen und – die Ministerin hat das noch mal eindrucksvoll bestätigt – seither sind 41 Landesgebäude entsprechend ausgestattet worden.
Die PV-Leistung ist auf bis zu 1.900 Kilowatt angestiegen. Wir produzieren mittlerweile rund 1 Million Kilowattstunden.