Protocol of the Session on September 1, 2016

Ich bin froh, keinen Ordnungsruf dafür bekommen zu haben.

(Heiterkeit AfD)

Ich kann das nur noch einmal unterstreichen. Was Ihnen da aufgeschrieben wurde, ist so weit von der Realität entfernt, das ist nicht in Worte zu fassen. Ganz ehrlich nicht. Das muss ich Ihnen sagen.

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir die Aussprache schließen. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt worden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Aus den Koalitionsfraktionen sowie der CDU-Fraktion. Damit mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und unterbreche diese Sitzung für eine Mittagspause bis 13.36 Uhr. Danke schön.

Meine Damen und Herren, ich setze die Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

Fragestunde

Die erste Anfrage hat Herr Abgeordneter Schaft, Fraktion Die Linke, mit der Drucksachennummer 6/2512.

Vielen Dank.

Einsatz des Strategie- und Innovationsbudgets an Thüringer Hochschulen.

Mit der zwischen dem Freistaat Thüringen und den Thüringer Hochschulen geschlossenen Rahmenvereinbarung IV wurde als ein Bestandteil der Finanzierung der Thüringer Hochschulen das Strategie- und Innovationsbudget etabliert. Damit sollen besondere Projekte und Maßnahmen durch das für Hochschulwesen zuständige Ministerium gefördert werden. Das veranschlagte Budget wächst jährlich an, beginnend mit 3.824.000 Euro im Jahr 2016. Insgesamt stehen den Hochschulen damit Mittel in Höhe von circa 16,2 Millionen Euro von 2016 bis 2019 für solche Projekte zur Verfügung. Die Mittel werden den Thüringer Hochschulen auf Antrag gewährt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Projekte wurden jeweils von den Thüringer Hochschulen mit welchem Antragsvolumen

(Abg. Brandner)

seit Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung IV aus dem Strategie- und Innovationsbudget beantragt?

2. Wie viele dieser Projekte konnten für welche Thüringer Hochschulen bereits bewilligt werden?

3. Welche Zielstellungen verfolgen die bereits bewilligten Projekte aus dem Strategie- und Innovationsbudget?

4. Wie hoch ist die bisherige Ausschöpfungsquote des Strategie- und Innovationsbudgets für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung IV angesichts des aktuellen Bewilligungsstandes in absoluten und prozentualen Zahlen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Hoppe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2 antworte ich zusammengefasst: Entsprechend den Festlegungen der Rahmenvereinbarung IV werden aus dem Strategieund Innovationsbudget besondere Projekte und Maßnahmen durch das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium gefördert. Dafür stehen von 2016 bis 2019 insgesamt 16,23 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel können formlos beantragt werden. Schwerpunkt der Anträge sind unter anderem die Unterstützung der Universitäten bei Anträgen zur Förderung aus der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder besondere Maßnahmen für Geflüchtete. Darüber hinaus werden Vorhaben berücksichtigt, die von den Hochschulen in den Verhandlungen zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2016 bis 2019 benannt wurden. Bisher wurden neun Projekte im Umfang von 4,5 Millionen Euro bewilligt. Darüber hinaus wurde die Förderung von Vorhaben im Umfang von 2,8 Millionen Euro, deren Bewilligung noch Abstimmungen im Detail erfordert, bereits vorgemerkt. Abgelehnte Anträge liegen bisher nicht vor.

Zu Frage 3: Die Unterstützung der FSU Jena bei der Antragstellung für die Exzellenzstrategie mit circa 1 Million Euro soll dabei helfen, möglichst erfolgreich ein oder zwei Exzellenzcluster zu beantragen. An der FSU werden außerdem der Aufbau der „Forschungsstelle Weimarer Republik“ und die wissenschaftliche Begleitung der Implementierung des „Thüringer Bildungsplans bis 18 Jahre“ gefördert. Schließlich wird eine Befragung in Höhe von rund 13.600 Euro mit dem Titel „Integration“ gefördert,

um Handlungsoptionen und Empfehlungen für politische Planungs- und Entscheidungsprozesse zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu erhalten.

Mit dem Aufbau von Schülerforschungszentren in Ilmenau und Nordhausen soll die Vernetzung von Schule und Hochschule im MINT-Bereich verbessert werden, um mehr Schülerinnen und Schüler für ein Studium in diesen Fächern zu begeistern. An der TU Ilmenau wird die Einrichtung einer TenureTrack-Professur unterstützt, um die Karrierewege von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besser planbar und transparenter zu gestalten.

Die Mittel für den Forschungsverbund Gotha in Höhe von circa 1 Million Euro an der Universität Erfurt dienen dazu, das herausragende Forschungspotenzial des Standorts gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats durch engere Zusammenarbeit der Akteure – nämlich Forschungsbibliothek, Forschungszentrum, Stiftung Schloss Friedenstein – zu erschließen.

Der Ernst-Abbe-Hochschule Jena wird zum Aufbau neuer Studiengänge im Gesundheitsbereich eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1,7 Millionen Euro gewährt, um mit diesen drei ausbildungsbegleitenden Studiengängen einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in diesem wichtigen Bereich zu leisten.

Schließlich zu Frage 4: Gegenwärtig sind 16 konkrete Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von 7,3 Millionen Euro bewilligt oder vorgemerkt. Dies entspricht einer Bewilligungsquote von 28 Prozent, mithin 4,5 Millionen Euro, und einer Vormerkungsquote von 17 Prozent, mithin 2,8 Millionen Euro, der im Zeitraum 2016 bis 2019 verfügbaren Mittel.

Soweit meine Antwort.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Leukefeld, Fraktion Die Linke, und ihre Frage trägt die Drucksachennummer 6/2540.

Herzlichen Dank.

Zukunft der Flüchtlingseinrichtung in Suhl

Im Jahr 2013 wurde in Suhl auf dem Friedberg eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für Geflüchtete zunächst als Außenstelle der EAE Hermsdorf geschaffen. Infolge der wachsenden Anzahl geflüchteter Menschen wurden insbesondere durch die jetzige Landesregierung die Kapazitäten auf 1.900 erweitert und viel investiert, in Abstimmung mit dem Bund eine Außenstelle des Bundesamts für Migra

(Abg. Schaft)

tion und Flüchtlinge sowie der Arbeitsagentur eingerichtet. Als Teil eines Modellprojekts haben eine Metallwerkstatt sowie eine Nähstube ihren Platz gefunden. Es gibt einen guten medizinischen Stützpunkt, eine neue Großküche wurde eingebaut, es gibt große Kapazitäten an Schulungsräumen, einen Hörsaal sowie eine Kindereinrichtung.

Seit dem Jahr 2015 arbeitet erfolgreich ein Runder Tisch mit gesellschaftlichen Akteuren, kurzum: Es ist eine sehr gute Einrichtung entstanden, die Willkommenskultur ausstrahlt. Darüber wurde immer wieder in der Presse berichtet, zuletzt in einem ausführlichen Beitrag im „Wochenspiegel“ am 27. Juli 2016. Dort wird die Frage aufgegriffen, welche Perspektive diese Einrichtung hat, wenn, wie jetzt aktuell, weniger als 200 Flüchtlinge in dieser Einrichtung sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Perspektive hat diese Einrichtung und wie soll sie zukünftig genutzt werden, sollten nicht mehr so viele Geflüchtete nach Thüringen kommen?

2. Welche Position vertritt die Landesregierung zu dem Vorschlag, diese Einrichtung als Bildungs- und Qualifizierungszentrum weiterzuentwickeln, um die vorhandenen Potenziale effektiv zu nutzen?

3. Wie viele finanzielle Mittel wurden seit dem Jahr 2013 in die Einrichtung erfolgreich investiert, um menschenwürdige und funktionstüchtige Bedingungen für circa 1.800 Menschen zu schaffen (bitte getrennt nach Jahresscheiben ausweisen)?

4. Warum wurde die erst im Herbst 2015 erfolgreich eingesetzte Einrichtungsleitung trotz des weiterhin hohen Koordinierungsbedarfs und der nach wie vor zu erfüllenden hoheitlichen Aufgaben wieder abgezogen?

Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Lauinger.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Leukefeld, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Antwort auf Frage 1: Die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl ist seit Sommer 2014 in Betrieb. Im letzten Jahr waren hier zeitweise bis annähernd 2.000 Flüchtlinge untergebracht. Herzlichen Dank an dieser Stelle noch mal allen Verantwortlichen vor Ort für die sehr gute Zusammenarbeit, um den Betrieb der Einrichtung zu gewährleisten. Bereits

mit der Inbetriebnahme der Erstaufnahmeeinrichtung wurde ein runder Tisch eingerichtet, an dem sich alle örtlichen Akteure regelmäßig beteiligt haben. Im Frühjahr dieses Jahres wurde im Rahmen des integrierten Flüchtlingsmanagements durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Suhl ein sogenanntes Ankunftszentrum eingerichtet. Dies führt zu einer beschleunigten Bearbeitung der Asylanträge. Seit den letzten Monaten ist tatsächlich ein starker Rückgang an Asylbegehrenden zu verzeichnen. Von den teilweise zehn Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind derzeit nur noch die Erstaufnahmeeinrichtungen in Suhl und in Gera-Ernsee in Betrieb. Innerhalb der Landesregierung wird gegenwärtig die künftige konzeptionelle Ausrichtung der Erstaufnahmeeinrichtungen besprochen und darüber nachgedacht. Diese Planungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Antwort auf Frage 2: In der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl wurde bereits im Oktober 2015 ein Beratungsbüro unter Federführung der Agentur für Arbeit Suhl eingerichtet, um mittels standardisierter Fragebögen eine Kompetenzerfassung der dort lebenden Menschen vorzunehmen. Das Land stellt die Räumlichkeiten zur Verfügung, die Agentur für Arbeit das entsprechende Fachpersonal. Darüber hinaus wurden in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl Erstorientierungskurse für alle Asylbewerber angeboten. Nach Einschätzung der Landesregierung besteht derzeit jedoch kein Bedarf, die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl generell zum Bildungs- und Qualifizierungszentrum für den Bereich der beruflichen Bildung weiterzuentwickeln.

Antwort auf Frage 3: Die Liegenschaft in Suhl wurde im Jahr 2014 angemietet. Seitdem ist eine Vielzahl von Baumaßnahmen durchgeführt worden. Nach den zwischen dem Land und dem Vermieter der Liegenschaft in Suhl geschlossenen Verträgen ist der Vermieter für die Ertüchtigungsmaßnahmen verantwortlich, die zur Einhaltung der entsprechenden brandschutzrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund hat der Vermieter der Erstaufnahmeeinrichtung die gemieteten Gebäude insgesamt saniert und dabei insbesondere die Sanitäreinrichtungen erneuert und erweitert, eine Zahlstelle eingerichtet und das Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung umzäunt. Das Land zahlt seit Beginn des Mietverhältnisses im Juli 2014 für die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl Miete in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro. Hinzu kommt eine Investitionsmiete von bislang rund 98.000 Euro. Diese Investitionsmiete diente zur Einrichtung einer modernen und leistungsstarken Küche. Das Land hat auch direkt in die Liegenschaft investiert. Nach den Mietverträgen ist das Land verpflichtet, bei allen angemieteten Flächen die Instandhaltungskosten zu tragen, die zur Erhaltung des übernommenen Ausstattungsstandards

(Abg. Leukefeld)

notwendig sind. Weiter trägt das Land die Kosten für außerordentliche Ertüchtigungsmaßnahmen, die nicht vom Vermieter vorgenommen werden müssen. Neben baulich bedingten Ausgaben fielen auch Kosten für die Ausstattung der Einrichtung mit Inventar und Ähnlichem an. Weitere Ausgaben sind auch absehbar. In Kürze wird zum Beispiel ein Kinderspielplatz fertiggestellt und danach auch abgerechnet.

Antwort auf Frage 4: Die mit dem Betrieb der Einrichtung anfallenden Aufgaben werden derzeit in erster Linie vom DRK wahrgenommen. Soweit behördliche und hoheitliche Aufgaben anfallen, werden diese von Mitarbeitern des Landesverwaltungsamts vom Behördenzentrum in Suhl aus wahrgenommen. Der bisherige Leiter der Einrichtung wurde vom Landesverwaltungsamt mit Aufgaben aus dem Bereich der Integration für das ganze Land Thüringen betraut.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.