Ich danke der Ministerin. Mir sei der Hinweis gestattet, dass der Landtag bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen ist, dieses Gesetz heute in erster und – sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird – in zweiter Beratung zu behandeln.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, grundsätzlich begrüßt meine Fraktion die Installation eines solchen Ausschusses oder eines Ethikrates unter dem Dach mehrerer Bundesländer, weil, so glauben wir, damit Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis verbunden sind. Angesichts der Entwicklungen, die sich im Rahmen der immer weiter fortschreitenden Industrialisierung der menschlichen Fortpflanzung abzeichnen, denke ich, dass es auch dringend notwendig ist, einen solchen Ethikrat zu installieren. Grundsätzlich möchte ich persönlich allerdings hier Bedenken anmelden.
Die Anrufung solcher Ethikräte weist in eine Richtung, in der sich in einigen Jahren die Eltern behinderter Kinder für die Existenz dieser Kinder rechtfertigen werden müssen und die Kinder irgendwann auch darum fürchten werden müssen, Versicherungsschutz und finanzielle Leistungen zu bekommen, weil sie ja einfach hätten verhindert werden können. Das bitte ich auch für die Zukunft bei allen Fragen zu bedenken, die diesen Grenzbereich der menschlichen Fortpflanzung berühren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die erste Beratung. Ich rufe auf die zweite Beratung des Gesetzentwurfs. Wird hier eine Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen.
che 6/205 in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit den Stimmen aller Fraktionen ist der Gesetzentwurf angenommen.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte, dies jeweils mit dem Erheben von den Plätzen zu bekunden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf von allen Fraktionen angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer UVP-Gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/207 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf ist kurz. Er ändert das Thüringer UVP-Gesetz nur punktuell und nur, um dem EURecht nachzukommen und fristgemäß umzusetzen. Worum geht es? Mit der sogenannten Seveso-IIIRichtlinie will die Europäische Union möglichen Auswirkungen von Industrieunfällen auf Menschen und Umwelt noch besser als bislang begegnen.
Erinnern wir uns: Ein schwerer Chemieunfall im italienischen Seveso erschütterte 1976 Europa. Dabei wurde eine unbekannte Menge des hochgiftigen Dioxins TCDD freigesetzt, Menschen erkrankten, Tiere starben. Um das hohe Gefahrenpotenzial bestimmter industrieller Tätigkeiten zu senken, erließ die EWG, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, im Juni 1982 die Richtlinie 82/501 über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten, umgangssprachlich die SevesoRichtlinie. Die Richtlinie wurde durch die sogenannte Seveso-II-Richtlinie nicht zuletzt aufgrund eines weiteren Chemieunfalls im indischen Bhopal überarbeitet und ihr Regelungsbereich ausgeweitet. Mit der Seveso-III-Richtlinie konkretisiert die EU die Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von sogenannten Störfallanlagen weiter. Störfallanlage, das ist eine Kurzbezeichnung für Industriebetriebe, die als Produktionslager oder Abfüllanlage dienen, in denen Gefahrstoffe in so großer Menge oder Gefährlichkeit gehandhabt werden, dass die
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus beinhaltet die Richtlinie Anforderungen an neue Entwicklungen in der Nachbarschaft solcher Anlagen. Eine Kernregelung ist in Artikel 13 der Richtlinie das Erfordernis ausreichender Sicherheitsabstände zwischen Störfallanlagen und schutzwürdigen Nutzungen wie etwa Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden und Gebieten, aber auch Hauptverkehrswegen und selbstverständlich auch Naturschutzgebieten. Die Gewährleistung des notwendigen Schutzes für diese Nutzungen ist entweder im Rahmen von raumbedeutsamen Planungen oder bei der Zulassung konkreter Projekte sicherzustellen. In den Planungs- und Zulassungsverfahren über die Ansiedlung neuer Störfallbetriebe, wesentliche Änderungen solcher Betriebe oder neue Entwicklungen in der Nachbarschaft von Störfallbetrieben, durch die das Risiko eines schweren Unfalls vergrößert oder die Folgen eines solchen Unfalls verschlimmert werden können, ist nach der Richtlinie zudem immer dann, wenn dem Erfordernis eines angemessenen Sicherheitsabstandes Rechnung getragen werden muss, eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Dies ist wichtig.
Da der Bund für die rechtliche Umsetzung der Richtlinie keine vollständige Regelungskompetenz besitzt, muss der Landesgesetzgeber hier aktiv werden. Das tun wir, das tut die Thüringer Landesregierung. Deshalb ist es notwendig, das Thüringer UVP-Gesetz anzupassen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir unterstützen das Vorhaben der Europäischen Union, Mensch und Natur, so gut es geht, vor den möglichen Auswirkungen von Industrieunfällen zu schützen. Die dafür vorgesehene Richtlinie hält die entsprechenden Instrumente dafür bereit, und weil die Zeit drängt, denn die Richtlinie soll bis zum 31. Mai 2015 in nationales Recht umgesetzt werden, stimmt die AfDFraktion dem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin jetzt doch ein bisschen irritiert. Frau Ministerin, auch die CDU-Fraktion stimmt der Änderung des UVP-Gesetzes zu. Ich hatte heute auch Gelegenheit, mit den Sprechern der Linken und der SPD zu reden, denn wir hätten auch nichts dagegen gehabt, dies heute in erster und zweiter Beratung zu besprechen, weil Sie es gerade gut erklärt haben, um was es sich handelt. Aber ich habe jetzt mitbekommen, dass dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss überwiesen werden soll, weil er genutzt werden soll, um eine Aufweichung der UVP-Prüfung bei Windanlagen noch mit irgendwie dranzuhängen. Da sind wir natürlich dagegen – aus guten Gründen. Wir verstehen das jetzt nicht, weil diese Anpassung an EU-Recht Ihr Gesetzentwurf ist. Das hätten wir gern heute und morgen auch mitberaten. Aber so ist uns jetzt das hier zu Ohren gekommen. Wie gesagt, das irritiert ein bisschen, denn dann hätten Sie das eben in Ihrer Begründung auch schon sagen können, dass die Koalition hier noch etwas anderes vorhat und dass es an den Ausschuss überwiesen werden soll, weil Sie dem weiteren Windausbau mit diesem Gesetz dann irgendwie Vorschub leisten wollen oder nicht.
Wenn ihr das vorgehabt hättet, hättet ihr einen eigenen Gesetzentwurf machen können. Das irritiert jetzt ein bisschen. Wie gesagt, wir hätten gern das Thema heute und morgen hier abgeräumt. So müssen wir es jetzt im Ausschuss haben
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Erläuterungen zum Gesetzentwurf. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung soll einfach schweren Unfällen vorbeugen, die in Verbindung mit anderen Maßnahmen, die im Anhang des Thüringer Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung geregelt sind, auftreten könn
ten. Wenn ein solcher schwerer Unfall zu befürchten ist, ist verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, um vorzubeugen, damit wir eben in Thüringen nicht Chemieunfälle haben wie in Seveso – Bhopal hatten Sie noch angesprochen, Frau Ministerin – geschehen. Dieser Gesetzentwurf, da haben wir einen Referentenentwurf bekommen schon von der vorherigen Landesregierung. Von dem Referentenentwurf her hat sich nichts geändert zu dem, was Ihnen hier vorliegt. Und das bedeutet natürlich notwendigerweise, dass das Land Thüringen hier die europarechtlichen Vorgaben umsetzen muss. Die Frist ist dadurch, dass die Wahlen schon eine ganze Weile her sind, sicherlich auch sehr nah gerückt und dementsprechend mit dem 31.05.2015 im Auge zu halten, damit die Landesregierung hier den entsprechenden Vorgaben folgt. Und ich sage, ich finde es sehr gut, dass unsere neue Landesregierung sagt, sie möchte fristgerecht umsetzen. Wenn ich daran denke, dass die alte Landesregierung es nicht geschafft hat, in einer kompletten Legislatur das Thüringer Wassergesetz zu novellieren,
was 2009 schon hätte novelliert sein müssen und bis heute nicht novelliert wurde, dann finde ich es gut, dass die Landesregierung hier eine klare Ansage macht, was die Einhaltung von Fristen angeht. Nichtsdestotrotz gehört nach Auffassung der Koalition ein parlamentarisches Verfahren auch zu einem Gesetzentwurf. Und wenn es Dinge gibt, die bei einem solchen Gesetz noch diskutiert und hinterfragt werden könnten, dann ist es guter parlamentarischer Brauch, ein Gesetz an einen Ausschuss zu überweisen. Wenn wir in der nächsten Ausschusssitzung dann eine schriftliche Anhörung beschließen, die durchführen, kann im April das Gesetz in zweiter Lesung in den Landtag und die Frist inklusive Veröffentlichung noch eingehalten werden. Deshalb hat die Koalition sich für diesen Weg entschieden.
Frau Tasch, natürlich kann man, wenn ein Gesetz offen ist, auch Dinge hinterfragen, die sonst noch im Gesetz stehen. Auch das ist guter parlamentarischer Brauch, auch das haben Ihre Fraktion und unsere Fraktion in der Vergangenheit immer wieder durchgeführt und dementsprechend kann man auch noch mal Fragen stellen, ob denn bestimmte Dinge im Anhang des Gesetzes, wo die Besonderheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung von Thüringen geregelt werden, so noch in die Zeit passen. Und da sage ich Ihnen, weil Sie Windkraft vorhin konkret angesprochen haben, Sie konnten mir bisher noch nie erklären, warum eine Generatorenleistung irgendwas mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu tun hat. Dass im Moment im Gesetz drinsteht, 35 Meter Masthöhe für Windkraftanlagen sind die Grenze, wo man UVP-frei ist, das ist die eine Seite der Me
daille. Warum darin steht eine Höchstleistung von 10 kW – das hat mit Umweltverträglichkeit überhaupt nichts zu tun. Wenn heutige Anlagen leistungsfähiger sind, dann ist vielleicht die Frage zu stellen, ob denn diese 10 kW nicht in 20 kW geändert werden sollten. Die Frage ist: Was ergibt sich diesbezüglich in einer Anhörung? Dann wird man sehen, ob es einen Änderungsbedarf gibt oder nicht. Dieses Recht steht dem Parlament zu und von der Seite her kann ich uns nur auffordern zu sehen, was wir hier auf den Weg bringen können im Interesse auch der Vorgaben, die sich die Koalition bezüglich erneuerbarer Energien gesetzt hat. Und ich sage Ihnen das gleich, Frau Tasch, es wird nicht dazu führen, dass die Thüringer Landschaft verspargelt wird – das ganz gewiss nicht.
Vielen Dank, meine Damen und Herren, von der Warte her beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz.
Aufseiten des Hauses liegen mir jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Es ist Ausschussüberweisung beantragt an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen aus der CDU-Fraktion und der Zustimmung der anderen Fraktionen ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014 und 2015 (Thüringer Kommu- nalfinanzübergangsgesetz 2015) Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/221 ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer
Landtag, die Koalition aus Linke, SPD und Grünen hat im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir mit den Kommunen gemeinsam den KFA novellieren oder einen neuen KFA aufstellen werden. Bis dieser neue KFA vorliegt, soll es eine Direkthilfe geben, die wir aus den Überschüssen des Jahres 2014 gewähren wollen. 78 Millionen Euro im Jahr 2015, also in diesem Jahr, und 10 Millionen Euro für das Jahr 2016 werden aus diesem Gesetz bereitgestellt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Insgesamt werden die Kommunen im Jahr 2015 232 Millionen Euro zusätzlich zu der regulären Finanzausgleichssumme erhalten. Prognostiziert sind weiterhin 50 Millionen Euro Steuermehreinnahmen, die es hier geben wird.
Zur Aufschlüsselung der 78 Millionen Euro, die wir in diesem Jahr bereitstellen, darf ich kurz ausführen, mit 18 Millionen Euro wollen wir die Bedarfszuweisungen erhöhen und wir wollen zwei Investitionspauschalen auf den Weg bringen: einmal Investitionspauschalen für kreisangehörige Gemeinden und kreisfreie Städte von insgesamt 30 Millionen Euro und eine ebenso 30 Millionen Euro hohe Investitionspauschale für Schulbauten und Schulsporthallen. Wichtig ist uns dabei, dass dieses Geld möglichst schnell zur Verfügung gestellt wird, sodass es am 31. Mai für die Kommunen bereitsteht, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zusammen wird es noch weitere Mittel geben, bei denen der Freistaat Thüringen die zum Beispiel ausgewiesenen Bundesmittel oder an die Kommunen gehenden Bundesmittel eigentlich in eine Kürzung der Bedarfszuweisungen einberechnen müsste. Das wollen wir nicht machen, um die Kommunen weiterhin zu unterstützen. Darüber hinaus werden wir auf 6 Millionen Euro verzichten, die die Kommunen an den Bund zurückzahlen müssten. Wir als Land werden das übernehmen und das damit zusammensetzen. Insgesamt kommt dieser Betrag auf 135 Millionen Euro.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bitten Sie um Unterstützung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.