Protocol of the Session on February 25, 2015

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bitten Sie um Unterstützung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD erhält Abgeordneter Höhn das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt in diesem Land, glaube ich, kaum ein Thema, das in den letzten Jahren – man kann schon fast sagen Jahrzehnten – die kommunalen Gemüter so bewegt hat wie das Thema der Kommunalfinanzen bzw. der Kommunalfinanzierung. Es

ist in den letzten Jahren immer ein umstrittenes Thema gewesen. Und ich wage die Prognose: Das wird wahrscheinlich auch so bleiben.

Was wir da erlebt haben in den letzten Tagen und Wochen, war nach meiner Einschätzung zumindest eine Debatte, die zum Teil von einer besonderen Hitzigkeit geprägt war, aber manchmal auch – ich sage dazu ausdrücklich leider – von einer gewissen Unkenntnis kommunalfinanzpolitischer Zusammenhänge. Deshalb nehme ich mir die Zeit, auch wenn sie knapp bemessen ist, noch einmal einige Dinge in Erinnerung zu rufen, die zur Bewertung der Situation ganz einfach notwendig sind. Ich will ein Stück weit zurückgreifen, ich versuche das in aller Kürze, aber ausgehend von dem Urteil des Verfassungsgerichts im Jahr 2005, das uns, der Landespolitik, eine Neuordnung der kommunalen Finanzen auferlegt hatte, gab es damals eine Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs. Das Zauberwort damals hieß „bedarfsgerecht“. Warum? Das Gericht hatte festgestellt, dass die vormalige kommunale Finanzierung doch eher nach politischem Gusto erfolgt ist und die Bedarfsgerechtheit entsprechend zu kurz kam. Seitdem – und das ist der eigentliche Kernpunkt des Streits – streiten wir uns mit der kommunalen Familie – manchmal mehr, manchmal weniger sachlich – um den Begriff „bedarfsgerecht“. Die erste Bedarfsberechnung wurde im Jahr 2008 von der damaligen Regierung etabliert. Die hat sich versucht, das mittels aufwändiger Fragebögen, wer sich erinnert, das beinahe Unwort oder das Wort der „Korridorberechnung“, also Ausgabenkorridore wurden von den Kommunen abgefragt in einem monatelangen Prozess. Am Ende mussten wir feststellen, es war dennoch ungenau und auch willkürlich. Deshalb war es geradezu folgerichtig, dass die Koalition in den Jahren 2009 bis 2014 letztendlich eine Revision des KFA vorgenommen hat, der dann am 01.01.2013 in Kraft getreten ist. Die Bedarfsermittlung erfolgt nunmehr nach einem Instrument, das dem Zugriff politischen Einflusses, jedenfalls geht man davon aus, nicht nur weitgehend, sondern komplett entzogen ist, nämlich nach der Jahresrechnungsstatistik, wenn man so will, nach der Bilanz des Vorjahres der Kommunen. Es war für einige überraschend und für einige eben nicht, dass der Bedarf, der dabei ermittelt wurde, durchaus niedriger lag, als von vielen erwartet. Eine Besonderheit des neuen KFA seit 2013 ist, dass der nicht jährlich fortgeschrieben wird, sondern dass er nach dem sogenannten Partnerschaftsmodell funktioniert, wo sich sozusagen die Kommunaleinnahmen und die Landeseinnahmen im Verhältnis zueinander fortentwickeln sollen. Das ist nach wie vor auch Bestandteil des für 2015 geltenden Finanzausgleichs. Weil wir damals in der Koalition wussten, dass es Anpassungsprozesse geben wird und dass es möglicherweise auch Anpassungsschwierigkeiten für viele Kommunen geben wird bei der Umstellung eines so bedeutenden

(Abg. Adams)

Instruments wie dem Kommunalen Finanzausgleich, haben wir uns dazu entschlossen, einen – damals am Ende war es ein Garantiefonds, vorher die Vorschläge hießen „Anpassungsfonds“ oder wie auch immer, jedenfalls war das ein Instrument, um den Übergang zu erleichtern. Das ist die Ausgangslage, meine Damen und Herren, nach der Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2013.

Nun haben wir festgestellt, und wir haben da auch in der Endphase der letzten Koalition durchaus kontrovers darüber diskutiert, wie wir versuchen, die nunmehr zu erkennenden Unwuchten und möglicherweise auch Mängel des neuen Finanzausgleichs, die sichtbar geworden sind, so gut es geht zu kompensieren. Wir mussten feststellen, dass zahlreiche Kommunen es nicht mehr schafften, einen ausgeglichenen Haushalt hinzubekommen, wobei das Thema natürlich noch einer eigenen Betrachtung unterzogen werden müsste, nämlich nicht überall dort, wo man keinen Haushalt zusammenbekommt, liegt es an der Ausfinanzierung durch den Kommunalen Finanzausgleich. Das will ich an der Stelle auch betonen. Damals wurde das Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz entworfen, wenn man so will, ein zusätzliches Finanzpaket. Wir haben als Übergangshilfe für die Kommunen insgesamt – aus diesem Gesetz heraus waren es 103 Millionen, nimmt man die 80 Millionen aus dem Garantiefonds für 2014 noch dazu, waren es 183 Millionen mehr als die ermittelte Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2014. Die vormalige Koalition hat auch beschlossen, schon im Vorgriff für 2015 Finanzmittel für die Kommunen in Höhe von 33 Millionen Euro vorzuhalten. Auch dazu – das ist, glaube ich, auch deutlich geworden –, zur Ausfinanzierung dieses Betrags, bekennt sich die neue Koalition. Die Deckungsquelle – da komme ich auf einen Punkt, der mich besonders in der Debatte geärgert hat – damals – also im Jahre 2014 – war auf Vorschlag vieler Kollegen, die heute noch hier im Landtag sitzen, eine Entnahme aus der Rücklage. Deshalb sind die Debatte und die Kritik, die an der jetzigen Vorgehensweise hier geäußert worden ist von einigen, die auch heute sich hier im Raum befinden, na ja, man soll sich hier doch eher an die eigene Nase fassen und vielleicht an das eigene Tun aus der jüngsten Vergangenheit erinnern.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich halte es für notwendig, an dieser Stelle ein ganz kurzes Zitat aus dem Koalitionsvertrag zu präsentieren: „Zunächst für das Haushaltsjahr 2015 sollen mögliche Haushaltsüberschüsse in einer festzulegenden Höhe u.a. für die Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs und für die Unterstützung von strukturell belasteten Kommunen verwendet werden.“ Genau diesen Punkt, meine Damen und Herren, erfüllen wir jetzt

mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eines Gemeindefinanzübergangsgesetzes 2015. Wobei die Betonung ausdrücklich auf dem Begriff „Übergang“ liegt, denn wir haben uns ja auf die Fahnen geschrieben – auch das war übrigens Bestandteil des alten Finanzausgleichsgesetzes –, eine Revision dieser neuen Regelungen im Jahr 2016 vorzunehmen. Auch daran hält die neue Koalition fest, auch das wird geschehen. Aber bevor das wirkt, sehen wir die Notwendigkeit zusätzlicher Hilfen außerhalb des KFA, der ja in unveränderter Form weiterbesteht.

Meine Damen und Herren, nur ganz kurz, Kollege Adams hat in seiner Einbringung schon gesagt, welche Bestandteile jetzt zu diesem Paket insgesamt gehören, die Investitionspauschale von 30 Millionen Euro für Städte und Gemeinden. Dazu ist vielleicht noch erklärend zu sagen: Dieser Vorschlag ist in der Abwägung entstanden, die Gelder möglichst schnell und möglichst unbürokratisch zielgenau an die Kommunen zu bringen. Es gibt immer ein Für und Wider und man kann sich immer streiten, nach welchem Verteilungsschlüssel man das tut. Im letzten Jahr, 2014 – wir erinnern uns –, haben wir das an den Einwohnerverlusten festgemacht, an einer bestimmten Verlustquote an Einwohnern. Das hat bei vielen Kommunen, wie wir dann feststellen durften, für Frust und Enttäuschung gesorgt, die dann oberhalb dieser Quote gelegen haben. Deshalb ist es richtig, dass diese Art von Verteilung einer solchen Pauschale nicht fortgesetzt wird. Wir wissen auch, dass die sogenannten abundanten Gemeinden – also die, die es weniger nötig haben in ihrer kommunalen Finanzierung – trotzdem teilweise Haushaltssicherungsprogramme auflegen müssen, weil der Reichtum schlicht und ergreifend inzwischen verflossen ist, in den Untiefen oder in den Tiefen des Gewerbesteuerrechts regelrecht versickert. Deshalb hat sich die Koalition ganz bewusst dazu entschieden, die Investitionspauschale ohne Ausnahme zu gewähren. Das sind knapp 14 Euro je Einwohner und das kann allen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Der nächste Bestandteil: 30 Millionen Euro Schulinvestitionspauschale – wurde schon erwähnt – für die Landkreise und die Kommunen, die Schulträger sind. Wir sind uns auch einig in der Einschätzung, dass wir den sogenannten Kommunen in Not, also die von mir schon angesprochenen, die ihre Haushalte nicht zusammenbekommen, ganz gezielt nach strenger Prüfung helfen wollen. Dafür werden weitere rund 28 Millionen Euro als ergänzende Bedarfszuweisung für Haushaltsnotlagekommunen zur Verfügung gestellt. Im Übrigen – auch daran darf ich erinnern –, auch das war ein Instrument schon in den vergangenen beiden Haushaltsjahren, das wir hier in der alten Koalition aufgelegt hatten.

Meine Damen und Herren, das Gesamthilfspaket beinhaltet aber auch finanzielle Verbesserungen für die Kommunen, die von dem Gesetzentwurf gar nicht erst erfasst werden, die gar nicht berührt werden. Wir sichern den Kommunen den Eintritt des Landes – das ist auch eine Verpflichtung, die wir schon in der letzten Legislatur eingegangen sind – in mögliche Rückzahlungsverpflichtungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zu. Es geht hier um die Summe von 6 Millionen. Das steht auch ohne Zweifel, dass wir dafür, für den Fall, dass es notwendig sein sollte, geradestehen. Zusammen mit der uneingeschränkten Durchreichung von insgesamt 41 Millionen Euro Bundesmittel errechnet sich die in der Öffentlichkeit schon hinlänglich diskutierte Summe von 135 Millionen Euro, die gegenüber dem Status quo der jetzigen Situation zusätzlich zur Verfügung steht. Auch das will ich nicht verschweigen aufgrund der Kritik an dem jetzt bestehenden KFA: Der Partnerschaftsgrundsatz wirkt auch im Jahre 2015 fort. Die Landeseinnahmen haben sich so entwickelt, dass den Kommunen insgesamt 14 Millionen Euro mehr an Einnahmen zur Verfügung stehen oder zur Verfügung gestellt werden können sowie – auch das ist ein Punkt, der wird immer in Zweifel gezogen, wird immer wieder diskutiert und alle Statistiken haben aber belegt, dass die Zahlen schon verlässlich sind, wenn es um die prognostizierten Steuermehreinnahmen der Kommunen geht – auch diese immerhin 50 Millionen Euro dürfen und sollten wir nicht in den berühmten Skat drücken. So kommen die insgesamt 232 Millionen Euro zusammen, die die Thüringer Kommunen gegenüber der Ausgleichsmasse 2014 und den eigenen Steuereinnahmen mehr zur Verfügung haben. Das ist genau der Punkt, meine Damen und Herren. Man kann nun verschiedene Rechnungen anstellen, wie man will, aber ganz entscheidend ist, wie viel das Land freiwillig auf die errechnete Finanzausgleichsmasse obendrauf tut. Da kann man sich natürlich immer streiten und aus kommunaler Sicht ist es sicher immer zu wenig, aber da ist das Paket der Koalition, das die die Regierung tragenden Fraktionen jetzt aufgelegt haben, durchaus beachtlich, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Sehr richtig!)

Wenn ich noch etwas sagen will zu der durchaus gespielten Empörung der Oppositionsfraktionen: Ich glaube nicht, dass irgendjemand Zweifel daran hätte, dass es unter einer CDU-Regierung mit einem Finanzminister – welchen Namens auch immer – in diesem Jahr einen nochmaligen Zuschlag in dieser Größenordnung, wie wir ihn jetzt auflegen, überhaupt gegeben hätte.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb halte ich diese ganze Debatte für wirklich an den Haaren herbeigezogen. Natürlich sind in der Öffentlichkeit Erwartungen geweckt worden, die man möglicherweise so nicht in Erfüllung gehen lassen konnte.

(Unruhe CDU)

Aber letztendlich zeigt dieses Paket, dass die Koalition und diese Regierung gewillt sind, die kommunale Familie so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht wird. Was am Ende unter dem Strich steht, ist ein dickes Plus für die Thüringer Kommunen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war eine Punktladung. Für die Fraktion der CDU hat Abgeordneter Mohring das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Koalition von Rot-Rot-Grün hat ein Kommunalfinanzierungsübergangsgesetz vorgelegt, das offensichtlich zunächst nicht alle in der Regierung interessiert, weder den Innenminister, der für den Kommunalen Finanzausgleich zuständig ist, noch die Finanzministerin, die Interesse daran haben müsste, welches Geld in diesem Land ausgegeben wird,

(Beifall CDU)

auch nicht den Ministerpräsidenten. Ich finde das im Übrigen sehr beachtlich. Es kann aber auch sein, dass die Regierung nicht teilt, was die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben. Ich kann mir das Desinteresse der drei Zuständigsten in dieser Regierung, die für diese Frage Verantwortung tragen, nicht anders erklären, wenn sie lieber den Plenarsaal verlassen, als über ihren Gesetzentwurf zu reden.

Das Kommunalfinanzierungsübergangsgesetz soll den Weg dafür zeichnen, dass das, was Rot-RotGrün vermeintlich den Kommunen versprochen hat, im Übergang jetzt ausfinanziert wird. Tatsächlich ist es ein Übergangsgesetz von seriöser kommunaler Finanzausstattung hin zu Mogelpackung in der kommunalen Finanzausstattung.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Also seriös war die CDU nie zu den Kommunen!)

Sie haben also sehr richtig den richtigen Titel gewählt zu Ihrem kommunalen Übergangsfinanzierungsgesetz und Sie müssen so einen Titel auch wählen, weil sowohl die Wortmeldung in der Begründung als auch die Wortmeldung des Abgeord

(Abg. Höhn)

neten Höhn für die SPD eines deutlich machen: Es ist der rhetorische Versuch, sich von den Versprechen, die man vor dem Wahlkampf, die man im Wahlkampf, die man in den Koalitionsverhandlungen, die man im Koalitionsvertrag und in der Regierungserklärung zunächst gegenüber den Kommunen gemacht hat, jetzt zu lösen. Ein Wahlbetrug folgt dem nächsten, ein Versprechensbruch folgt dem nächsten. Das ist das Ergebnis Ihrer Kommunalfinanzierungspolitik.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Lä- cherlich!)

Ich will das gern an einigen Stellen noch mal ausführen. Der Ministerpräsident dieses Landes hat am 28.01.2015 in der „Thüringischen Landeszeitung“ gesagt,

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nach der Wahl!)

nach der Wahl; ich habe ja gesagt, die Wahlversprechensbrechen vor der Wahl und nach der Wahl nehmen sich bei Ihnen nichts –: „Das Hilfspaket kommt. Das ist die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag. Es wird dreistellig sein, da sind wir bei den Kommunen im Wort.“ Hört, hört! Am 22.01., eine Woche zuvor, hat er schon in der „Thüringer Allgemeinen“ gesagt: „Wir stehen bei den Kommunen im Wort. Da werden wir mit Sicherheit über einen dreistelligen Millionenbetrag reden, wenn die Eckpunkte für 2015 auf den Tisch kommen.“ Das hat auch der Innenminister, der offensichtlich ohne Prokura mit den kommunalen Spitzenverbänden gehandelt hat, auch gesagt, als er den kommunalen Spitzenverbänden versprochen hat: dreistelliger Millionenbetrag, frisches Geld und das gibt es mehr obendrauf auf das, was die Kommunen bisher hatten. Davon ist nichts übrig geblieben. Die Halbwertszeit Ihrer Versprechen hält nur noch wenige Tage. Die Kommunen haben sich auf Sie verlassen und Sie haben die Kommunen in Thüringen im Stich gelassen.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, Sie haben in Ihrem rotrot-grünen Koalitionsvertrag geschrieben, ich zitiere daraus: „Zunächst für das Haushaltsjahr 2015 sollen mögliche Haushaltsüberschüsse in einer festzulegenden Höhe […] für die Erhöhung des KFA und für die Unterstützung von strukturell belasteten Kommunen verwendet werden.“ Wenn Sie schon so mutig sind, unwissenderweise über kommunale Finanzierungsmechanismen und den Kommunalen Finanzausgleich zu reden, dann hätte ein kluger Redakteur Ihres Koalitionsvertrags sagen müssen: Liebe Freunde, wenn ihr davon redet, dass wir den Kommunalen Finanzausgleich erhöhen wollen und dadurch einen Eingriff in den KFA, in das Finanzausgleichsgesetz machen wollen, dann müssen wir

das auch tun. Wer aber verspricht, die kommunale Finanzausgleichsmasse zu erhöhen, und anschließend weniger in 2015 zur Verfügung hat als 2014, der bricht das, was er in seinem eigenen Koalitionsvertrag versprochen hat. – Sie wollten Überschüsse in die Erhöhung des KFA tun. Ihr Kommunalfinanzierungsübergangsgesetz leistet das Versprechen nicht!

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch mal in dieses kleine, zarte Gesetz hineingehen. Da versprechen Sie 242 Millionen Euro in 2015. Das sind inkludiert 10 Millionen Euro in 2016. Und Sie haben tatsächlich die Coolness, sich mit fremden Federn zu schmücken. Sie versprechen Geld, was andere beschlossen, was andere zugesagt, was andere geregelt und wo sich Dritte, nämlich die kommunale Familie, darauf verlassen haben. Ihr großes Paket von 242 Millionen Euro schmilzt wie der Schnee in der Sonne dahin, wenn man sich das im Einzelnen anschaut. Wir wollen das gern einmal durchgehen, damit wir uns einig sind, auf welcher Basis Sie Ihr Versprechen hier in diesem Landtag brechen.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Wir werden uns nie einig!)

Herr Mohring hat das Wort!

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Ich habe das 18 Jahre gemacht!)

Herr Abgeordneter Harzer, Sie können sich gern später melden. Jetzt hat der Abgeordnete Mohring das Wort.

Herr Harzer, wenn Sie gegen meinen Kollegen Worm im Wahlkreis gewonnen hätten, hätte ich Ihnen zugehört, aber so jedenfalls erst mal nicht.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: So ein arroganter Schnösel!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie versprechen in Ihrem Paket einen dreistelligen Mehrbetrag für die Kommunen, 50 Millionen Euro davon aus eigenen Steuereinnahmen der Kommunen. Es ist schön, dass diese Regierung sich zumutet, anzueignen, was andere, die ihre Arbeit zu Hause machen, was fleißige Unternehmer, die ihre Steuern zahlen, was kluge Wirtschaftsförderer in der kommunalen Familie an richtigen Weichenstellungen gemacht haben, dass das Mehr an Einnahmen, was die zu Hause vor Ort selbst generieren, sich eine neue Regierung zuschreibt, dazu gehört schon sehr viel Chuzpe. Das ist der erste Punkt: 50 Millionen von Ihren 242 Millionen Euro sind eigene Ein

nahmen der Kommunen. Das hat mit dieser Landesregierung nichts zu tun.

(Zwischenruf Abg. Harzer, DIE LINKE: Und Voß hat sie weggenommen!)