Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Dette, vielen Dank an die Linke für diese Aktuelle Stunde! Vielen Dank an den Landesrechnungshof für diese überörtliche Prüfung auch in diesem Jahr!
Ja, aber die kann man gut und schlecht absolvieren, diese Aufgabe; zum Beispiel an der Aufgabe, Opposition zu sein, ich finde, da üben Sie noch ganz schön dran, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank jedenfalls an den Landesrechnungshof dafür, dass er diese Prüfung durchgeführt hat und in einer hohen Qualität durchgeführt hat. Sie zeigt auf – und das ist eben in der Debatte auch schon deutlich geworden –, dass es besondere Probleme bei kleinen Kommunen gibt,
aber eben nicht nur bei kleinen Kommunen. Es ist nicht das Merkmal, dass hier die kleine Kommune Fehler macht, sondern es ist eher das Merkmal, dass es für kleine Kommunen um einiges schwerer ist, die hochkomplexen Anforderungen an kommunale Verwaltung mit ihren dann auch wesentlich kleineren Personalstäben umsetzen zu können. Denn das Gutachten zeigt auf, dass keine der geprüften Gemeinden fehlerfrei war. Auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei allem Wohlwollen – das muss man ganz deutlich sagen – ist das kein gutes Testat für die Arbeit in den Kommunen. Und es gilt nicht von oben herab zu sagen „Die können das nicht“, sondern es gilt, aus diesem Landtag
heraus den Kommunen Hilfen zu geben, hier auch wirklich gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu haben, um gute Entwicklungsbedingungen für diese Kommunen hinbekommen zu können.
In unserer Studie, darüber haben wir auch in der letzten Legislatur sehr viel diskutiert, haben wir das sehr exemplarisch ausgeführt, dass es bei der Frage der Gemeinden unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gar keine, zumindest keine wissenschaftliche Frage mehr gibt, dass es hier immer wieder zu Effizienzverlusten kommt bei Kommunen, die kleiner sind. Das hat auch das „Blaue Wunder“ der Landesregierung bestätigt: Die CDU allein hat es verhindert, dass daraus Lehren gezogen sind. Somit ist es an Rot-Rot-Grün, diese wirklich schwere Aufgabe – das ist keine Aufgabe, wo ich sage: „Aha, das schaffen wir auf jeden Fall.“;
das ist eine absolut schwierige Aufgabe, die Sie aus ideologischer Blockade immer wieder vor sich hergeschoben haben –,
diese schwierige Aufgabe jetzt in dieser Legislatur anzugehen, und zwar nicht, um Cents und Euros zu sparen, sondern um Entwicklungschancen in allen Landesteilen unseres schönen Freistaats wirklich zu ermöglichen. Es geht im Wesentlichen darum, Entwicklungschancen in jeder Gemeinde zu haben, und es geht darum, kommunale Angebote, kommunale Aufgaben in einer flächendeckend hohen Qualität wirklich umsetzen zu können. Das ist unser Ziel. Das werden wir mit der Gebietsreform auf den Weg bringen. Wir werden diese Gebietsreform voranbringen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Das ist unser Ziel.
Natürlich wissen wir, dass eine starke Oppositionsfraktion wie die CDU sich hier weiter profilieren wird als Nein-Sager-Partei, aber diese Aufgabe nehmen wir gern an, dagegen zu argumentieren. Wir werden am Freitag mit einem Antrag es auf den Weg bringen, wie wir diese Gebietsreform hier in Thüringen beabsichtigen mit den Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen. Dann wird das auch ein Erfolg werden. Vielleicht stimmen Sie dann, liebe Frau Tasch – da bin ich mir ganz sicher –, nicht vielleicht bei allen, aber vielleicht sogar bei manchen Kommunen dafür, wenn wir diese Fusion dann vorbereiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat Staatssekretär Götze das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass das Thema Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform Gegenstand von gleich zwei Tagesordnungspunkten dieser Plenarsitzung ist, unterstreicht einmal mehr die enorme Bedeutung dieser Reform für den Freistaat Thüringen.
Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, um den Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Dette, dafür zu danken, dass er sich konsequent, sach- und fachkundig für die zukunftsorientierte Entwicklung Thüringens einsetzt. In diesen Dank schließe ich auch die von ihm geleitete Behörde und die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich mit ein.
Für die Landesregierung haben die Hinweise des Landesrechnungshofs einen hohen Stellenwert. Die von der unabhängigen Prüfbehörde geäußerte Kritik enthält in ihrer überwiegenden Anzahl – mitunter weichen die Meinungen jedoch auch voneinander ab – wichtige Impulse für die Arbeit der Landesregierung. Zurückkommend auf die anstehenden Reformen können wir aber keine Differenzen feststellen – im Gegenteil. Herr Präsident Dr. Dette plädiert bereits seit vielen Jahren für eine Verwaltungs- und Gebietsreform. Wiederholt hat er nicht nur darauf hingewiesen, dass Strukturreformen in Thüringen alternativlos sind, sondern auch ausführlich begründet, warum dies der Fall ist, und mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Jahresbericht der Überörtlichen Kommunalprüfung belegt dies erneut. Ich denke dabei besonders an das beispielhafte Prüfergebnis einer kleineren Verwaltungsgemeinschaft und einer ihrer Mitgliedsgemeinden. Dort fehlte das notwendige qualifizierte Personal, um die anstehenden Aufgaben angemessen und ordnungsgemäß erledigen zu können. In der Folge zog dies eine unverhältnismäßig hohe Zahl an Fällen nach sich, in denen die Verwaltungsgemeinschaft rechtswidrig handelte, wobei ich in diesem Zusammenhang herausstellen möchte, dass hier das Problem sehr häufig nicht an dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort liegt. Diese machen – ich will es plakativ formulieren – einen „guten Job“. Das Problem liegt vielmehr meist darin, dass die Mitarbeiter in Fällen längerfristiger Vertretungen oder bei Erkran
kungen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen. Deswegen müssen wir auch aus Gründen des Schutzes der Bediensteten zu besseren Strukturen gelangen.
Dabei sind Probleme dieser Art kein Einzelfall, sondern treten immer häufiger in den kommunalen Verwaltungsstrukturen auf, wie wir sie derzeit in unserem Land vorfinden.
Wie das durch den Rechnungshof herausgestellte Beispiel zeigt, gilt dies zum einen für Verwaltungsgemeinschaften – übrigens keine neue Erkenntnis. Bereits das Leitbild für starke und bürgernahe Gemeinden in Thüringen aus dem Jahr 2008 hält fest, ich zitiere: „Die Verwaltungsgemeinschaften stoßen strukturell an ihre Grenzen.“ Ich ergänze aus heutiger Sicht: zumindest in der gegenwärtigen Form. Deshalb müssen wir hier nun handeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Probleme der Kleinteiligkeit betreffen aber gleichermaßen die Städte, Gemeinden und Landkreise. Es sind die Folgen von kleiner werdenden und schrumpfenden Kommunen und Kreisen, wie wir sie leider an vielen Orten in unserem Freistaat vorfinden. Folge dessen ist eine unzureichende Leistungsfähigkeit bzw. Verwaltungskraft der derzeitigen Gemeindestrukturen, die zugleich zu einer nachlassenden Attraktivität führten, sodass sich der Bevölkerungsschwund vor Ort häufig noch verstärkt. In der Konsequenz müssen die Verwaltungen der Kommunen ihre Leistungen zunehmend für eine sinkende Einwohnerzahl vorhalten. Das bedeutet zugleich ein Anstieg der Verwaltungskosten pro Einwohner. Der notwendige Spezialisierungsgrad lässt gerade in kleineren Verwaltungseinheiten einen weiteren Personalabbau aber nur bedingt zu.
Um den ständig steigenden Anforderungen an die kommunale Daseinsvorsorge sowie den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, ist eine weitere Bündelung von Verwaltungskompetenz sowie der materiellen und finanziellen Ressourcen deshalb nun notwendig und geboten. Deshalb werden wir im Rahmen der anstehenden Reform prüfen, wie wir nachhaltige Strukturen in Thüringen schaffen können. Nur leistungsstarke Gemeinden haben über die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben hinaus auch die Möglichkeit, freiwillige Aufgaben entsprechend zu finanzieren und so ihre jeweiligen Orte attraktiv zu gestalten.
Der vorliegende Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs regt zu dem vorhin erwähnten Prüfergebnis der Verwaltungsgemeinschaft beispielhaft an, dass sich die betroffenen kommunalen Strukturen an der Schaffung einer größeren Verwaltungseinheit beteiligen. So wäre es möglich, Aufgaben zu bündeln und Spezialwissen vorzuhalten, um sämtli
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will es an dieser Stelle mit meinen Ausführungen bewenden lassen. Ich hoffe, aus diesen ist deutlich geworden, dass es an der Zeit ist zu handeln und der Freistaat Thüringen dringend einer Verwaltungs-, Funktionalund Gebietsreform bedarf. Nur mit einer leistungsfähigen und kompetenten Kommunalverwaltung wird unser Freistaat auch künftig als moderner Wirtschaftsstandort bestehen können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, ich möchte nur ganz kurz auf Herrn Kuschel antworten. Ich weiß durchaus um die Probleme der Gebietsreform. Ich bin stellvertretender Bürgermeister in Crossen an der Elster und wir haben eine Verwaltungsgemeinschaft, die sich freiwillig zusammengeschlossen hat, Heideland-ElstertalSchkölen. Ich kenne durchaus die Probleme, die dabei entstehen. Angrenzend an unsere Verwaltungsgemeinschaft haben wir Sachsen-Anhalt und dort sehen wir, was passiert, wenn man sich in solchen Großkreisen zusammenschließt. Da müssen Sie einmal mit den Bürgern reden, die dort wohnen, und die werden Ihnen sagen, dass diese Kreise für die Strukturen einfach viel zu groß sind.
Dieser ländliche Raum verliert sich. Sie haben lange Wege, komplizierte Verfahren. Also ich bin zufrieden, so, wie es jetzt ist, einfach, weil ich merke, ich habe kurze Wege, Ansprechpartner in Eisenberg auf dem Landratsamt. Das ist einfach so, das ist effizient und hier muss nichts geändert werden. Vielen Dank.
Es liegen nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 29 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landes
ärztekammer Baden-Württemberg Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/205 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, ich lege Ihnen zur Beratung für den Thüringer Landtag den Entwurf des Thüringer Gesetzes über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg vor. Das Kabinett hatte den Entwurf in der 8. Kabinettssitzung am 03.02.2015 beschlossen. Mit dem zugrunde liegenden Staatsvertrag wurde der Thüringer Landtag in der letzten Legislaturperiode durch die Landesregierung unterrichtet. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat in seiner 63. Sitzung am 10. Juli 2014 den Staatsvertrag beraten und zur Kenntnis genommen.
Ich rekapituliere den zugrunde liegenden Sachverhalt noch einmal kurz. Im November 2011 trat eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes in Kraft, nach der unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik einer grundsätzlichen Strafbarkeit genetischer Untersuchungen an Zellen eines Embryos nach dem Embryonenschutzgesetz ausgenommen wird. Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass die Diagnostik nur in einem hierfür zugelassenen Zentrum durchgeführt wird und dass zuvor eine Ethikkommission die medizinischen Voraussetzungen für die Durchführung der PID geprüft und zustimmend bewertet hat. Weiterhin ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, von der der Bund inzwischen Gebrauch gemacht hat. In dieser Verordnung sind im Wesentlichen die Voraussetzungen für die Zulassung der Zentren und für die Einrichtung der Ethikkommissionen geregelt.
Bundesweit wird mit einer geringen Zahl von Anträgen auf Durchführung einer PID gerechnet, sodass es sachgerecht erscheint, nicht in jedem Land ein Zentrum und eine Ethikkommission zu etablieren. Für Thüringen liegt derzeit weder ein Antrag auf Zulassung ins Zentrum vor, noch ist bekannt, dass ein Paar aus Thüringen einen Antrag auf Durchführung einer PID gestellt hat. Daher haben wir uns im Einklang mit der Landesärztekammer der Initiative aus Baden-Württemberg angeschlossen, zusammen mit den im Staatsvertrag aufgeführten Ländern eine gemeinsame Ethikkommission bei der Ärztekammer Baden-Württemberg einzurichten. Der Vertrag
ist inzwischen von allen beteiligten Ländern unterzeichnet. Zum Wirksamwerden bedarf es jetzt nur noch des Zustimmungsgesetzes vom Thüringer Landtag. Hierfür lege ich Ihnen den Entwurf des Zustimmungsgesetzes mit der Bitte um parlamentarische Beratung vor. Danke schön.